... so schaut´s aus.
Dein Gegenüber hat Pflichten, die einzuhalten sind. Es ist alles irgendwo gesetzlich geregelt, auch die Widerspruchsfristen.
Achja, Widerspreche ich und das passt dem Gegenüber nicht, so muß er mir dann widerrum Widersprechen.
D. h. stelle ich irgendetwas durch Aussagen oder schriftlich in den Raum und mein gegenüber Widerspricht das nicht, dann zählt es als wahr und kann nicht im nachhinein nicht widersprochen werden und wird vom Gericht genau so behandelt.
Das hat den Grund, dass man sich noch daran erinnern können sollte.
Bekomme ich zum Beispiel einen Strafzettel nach einem halben Jahr, so kann ich mich u. U. nicht mehr daran erinnern z. B., war ich das selber, war die Frau am Lenkrad, habe ich das Auto mal verliehen gehabt, etc..
Schön wäre es natürlich, du kannst es belegen, dass du Rechtzeitig widersprochen hast.
Mein Schreiben haben die am 28 August erhalten. Habe ich bis zum 28 November kein Schreiben mehr erhalten, dann haben die Pech.
Du hast allerdings die Pflicht, dass dein Postkasten regelmäßig nachschaust bzw. jemanden beauftragen mußt. Beispiel bei einem längerer Abwesenheit.
Gruß reini