gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: SoDoofBinIchNicht am 31. August 2013, 16:47
-
Hallo an Alle,
also erst einmal ein Danke Schön für das tolle Forum und die guten Beiträge hier. Ich lese schon eine Weile mit und habe mich entschlossen, ebenfalls den Boykott-Weg gegenüber der GEZ zu gehen (wie auf der Hompeage vorgeschlagen). Bin in dem Stadium, dass Sie von mir fordern, überhaupt ein Konto anzulegen. ;)
So, aber nun mein eigentliches Anliegen. Wie Ihr vielleicht wisst, wird man automatisch Mitglied bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK), sobald man ein Gewerbe anmeldet und betreibt. Meine eigene Anmeldung war Mitte 2009 und mein erstes Jahr mit Gewinn war dann 2010. Ehrlich gesagt, war mir die IHK-Zwangsmitgliedschaft *huuust* "Pflichtmitgliedschadt" *huuust* "Mitgliedschaft zu meinem Wohle" bis vor kurzem noch gar nicht so richtig bewußt. Aber der Aufwecker kam, als ich vor ein paar Wochen das erste Mal einen Beitragsbescheid von denen bekam. Mit Wut und Erstaunen musste ich zur Kenntniss nehmen, dass von mir Mitgliedsbeiträge in Höhe von 53 Euro verlangt werden - und das nicht nur für dieses Jahr sondern auch rückwirkend für 2012 und vorauszahlend auch für 2014. Also insgesamt 159 Euro!
Wie kann das sein? Nun ja, ich hab mich natürlich schon ein wenig im Internet schlau gelesen und bin mal wieder fassungslos. Das ist ja der gleiche *versuchte* Zwang wie bei der GEZ, oder? Da ich prinzipiell gegen jede Form von Zwang bin, würde ich gerne ein paar Fragen an Euch richten und hoffe, dass Ihr mir vielleicht helfen und ein paar Ratschläge geben könnt. Danke Euch!
1. Was passiert wenn man einfach nicht zahlt? Kann die IHK das Geld pfänden? Oder versuchen die, wenn man die Mahnungen ingnoriert, das Geld mit einem Inkasso-Büro einzutreiben? Wenn ja, dann müßte ich ja nur wie bei der GEZ auf einen gerichtlichen Mahnbescheid warten, und dann Widerspruch einlegen. Meistens hört man nach so einem Widerspruch ja nie wieder etwas. Da ich schon oft auf diese Weise mit Erfolg verfahren bin (gegen Abo-Fallen, gegen die Waldörfer Rechtsanwälte wegen angeblicher Downloads, und ich gehe davon aus, dass es auch bei der GEZ so sein wird), bin ich da recht ermutigt. Aber weiß es einer genau? Hat schonmal einer von Euch die IHK-Gebühren verweigert oder kennt Ihr jemanden? Wie wird da verfahren?
2. Ist die IHK überhaupt eine Firma so wie die GEZ oder was ist die? Welche Macht bzw. welche Befugnisse haben die örtlichen Kammern?
3. Kann man dagegen klagen oder gerichtlich vorgehen, ohne das man vorab die Beiträge bezahlen muss? Laut dem IHK-Bescheid bekommt man für den Widerspruch nämlich einen Klageweg aufgezeigt, der aber angeblich keine "aufschiebende Wirkung" haben soll, so dass man so oder so zur Beitragszahlung PLUS zu den dann anfallenden Klagegebühren verpflichtet ist. Ja nee is klar!! Also ich würde sicherlich nicht so doof sein, und deren vorgebebenen Rechtsweg gehen...
4. Ich meine mich zu erinnern, dass ich nach meiner Gewerbeanmeldung ein Schreiben der IHK bekam, in dem mir die Mitgliedschaft angeboten wurde. Ich aber mein Häkchen ganz klar bei Nicht-Mitgliedschaft gesetzt und so verschickt hatte. Und 4 Jahre später muss ich aufeinmal Beiträge zahlen? Bisher habe ich nämlich noch nie irgendwelche Bescheide oder Rechnungen von denen bekommen. Allerdings bin ich verwirrt, denn laut Internetquellen ist man ja automatisch Mitglied. Leider habe ich keine Kopie dieses damaligen Schreibens bzw. meiner Ankreuzung. Könnte sein, dass es vielleicht nur darum ging, ob man ins Handeslregister eingetragen werden möchte? Ich weiss es leider nicht mehr...
5. Gibt es nirgendswo ein Anti-IHK-Forum mit empfohlener Vorgehensweise, so wie hier? Es gibt zwar die bffk (http://www.bffk.de/), aber die führen keinen "Wehrweg" auf und erscheinen mir doch eher lau. Bin echt verduzt, dass es sowas wie Euch noch nicht gegen die IHK gibt?? Es sei denn, ich habe etwas übersehen...
6. Ich habe schonmal meinem Frust ein wenig Luft verschafft, in dem ich ein *nettes* Antwort-Schreiben an die IHK verfasst habe. Darin stelle ich klar, dass es eindeutig gegen meinen Willen verstößt, dass die IHK mich als Mitglied aufführt. Und für jemanden wie mich, der rein übers Internet tätig ist, eine Mitgliedschaft auch überhaupt keinen Sinn macht (da ich deren *Leistungen* gar nicht erst in Anspruch nehmen brauche). Meint Ihr es hätte auch nur einen Funken Sinn, denen das zukommen zu lassen? Ich meine, Sie geben ja schon einen Weg des Widerspruchs vor, und der geht an ein Gericht aber nicht an Sie selber. Naja, nur damit Sie wissen, wie ich zu der Sache stehe, wäre es vielleicht wert, den Brief zu verschicken. Vielleicht stelle ich ihn hier rein, wenn dafür Intresse herrschen sollte?
Vielen Dank, ich bin auf Eure Meinungen gespannt!
Euer SoDoofBinIchNicht
-
Welche Gegenleistung bekommt man wenn man ein Mitglied bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) ist?
-
Welche Gegenleistung bekommt man wenn man ein Mitglied bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) ist?
;-) Du kriegst alle paar Monate eine Zeitung.
2.Ist die IHK überhaupt eine Firma so wie die GEZ oder was ist die? Welche Macht bzw. welche Befugnisse haben die örtlichen Kammern?
Die IHK kann genau wie der ÖRR einen Bescheid ausstellen und kann dann den Gerichtsvollzieher schicken und pfänden. Das Vorgehen bei Widerspruch ist ansonsten gleich.
-
Leider fehlt mir die Zeit, um auch dagegen vorzugehen. Die IHK ist mir seit ewig ein Dorn im Auge – auch ein in dieser Art vollkommen überflüssiger Schmarotzerapparat, der sich parasitär von der Arbeit ehrlicher Menschen fürstlich ernährt. Auch sie gehört abgeschafft, denn sie schafft keine Werte, sondern sie ist eine Wirtschaftsvernichtungsmaschine.
In meinem persönlichen Fall Anfang der 90er, als ich auch noch Schulungen im Office-Umfeld für meine Industriekunden machte, fragte ich mich, warum immer weniger diese Dienstleistung buchten. Nun sagte mir ein Kunde, dass er jetzt diese Schulungen bei der IHK macht – fantastisch! Ich werde gezwungen diese Nimmersatten zwangszualimentieren, damit diese Parasiten mit meinem schwer verdienten Geld mir direkt Konkurrenz machen und mir meine Kunden wegschnappen!
Dafür bekommt man eine völlig überflüssige Zeitschrift elfmal im Jahr, die aus nur Werbung und Selbstbeweiherung besteht. Abbestellen darf man den Hochglanzmüll nicht – man ist verpflichtet, ihn zu nehmen. Bei mir wandert er sofort in die blaue Tonne!
Ja, ich kriege einen dicken Hals, wenn ich an diese Schmarotzer denke!
-
Dieser Anwalt hat jahrelange Erfahrung im Kampf gegen die IHK-Zwangsmitgliedschaft. Auf seiner Seite sind einige Fälle aufgeführt und Informationen zum Thema verfügbar:
http://www.dominik-storr.de/category/ihk-zwang/
-
Leistung muss sich immer wieder lohnen - vor allem für die Zecken. Minimaler Nutzen der IHK bei 100% Einkommen.
Zuerst entledigen wir uns der öffentlich-rechtlicher Parasiten. Die Signalwirkung für andere Zwangsbeglückte wird beachtlich sein.
-
Also ich hatte mal vor ca. 15 Jahren ein Gewerbe angemeldet. Das erste was ich damals bekam, war auch ein Schreiben von der IHK. Darin stand dann in etwa so: "Bitte zahlen Sie den Betrag von .... (war damals noch in DM) oder teilen Sie uns mit, warum Sie den Betrag nicht bezahlen wollen". Ich als Datenverarbeitungsfachmann, erkannte sofort: Eine Bedingung mit einer ODER - Verknüpfung ist wahr, wenn eine der beiden Forderungen erfüllt ist (Zahlen oder Mitteilung). Ich habe denen zurückgeschrieben, warum ich nicht zahlen wollte (somit war für mich eigentlich die Bedingung erfüllt). Es kam ein Schreiben mit der Argumentation, daß das nicht akzeptiert wird und wieder eine Rechnung mit den gleichen System der "ODER-Verknüpfung". Wieder Antwort usw. usf.
Ich habe mein Gewerbe nach ca. 2 Jahren wieder abgemeldet, und seitdem von denen nichts mehr gehört.
Würde ich heute noch mein Gewerbe haben, würde ich Aufgrund dieses Schreibens mit der ODER-Verknüpfung mit der IHK streiten.
Ich weiß leider nicht, ob dieses Schreiben auch heute noch diese ODER-Verknüpfung hat.
-
Erstmal Danke für Eure bisherigen Antworten. Auf ein paar Dinge möchte ich gerne eingehen:
Welche Gegenleistung bekommt man wenn man ein Mitglied bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) ist?
Lauter tolle Sachen, die man mit BLI BLA BLUB zusammenfassen könnte. Die ich für mein Gewerbe jedenfalls weder benötige noch brauche noch möchte. Schau einfach mal auf deren Webseiten.
;-) Du kriegst alle paar Monate eine Zeitung.
Nee, selbst die bekomme ich nicht! LOL Habe ich nicht einmal in den ganzen Jahren zugestellt bekommen. Nicht das ich mich beschwere... ;)
Die IHK kann genau wie der ÖRR einen Bescheid ausstellen und kann dann den Gerichtsvollzieher schicken und pfänden. Das Vorgehen bei Widerspruch ist ansonsten gleich.
Ok, deine Antwort verwirrt mich etwas. Sagst du, dass sofort gepfändet wird, sobald man den Beitragsbescheid nicht bezahlt oder dass erst gepfändet wird, wenn Inkasso-Büro und gerichtlicher Mahnbescheid ohne Widerspruch durchlaufen sind?
Dafür bekommt man eine völlig überflüssige Zeitschrift elfmal im Jahr, die aus nur Werbung und Selbstbeweiherung besteht. Abbestellen darf man den Hochglanzmüll nicht – man ist verpflichtet, ihn zu nehmen. Bei mir wandert er sofort in die blaue Tonne!
Ja, ich kriege einen dicken Hals, wenn ich an diese Schmarotzer denke!
Und warum hast du denen noch nie die Zahlung verweigert, Rene? Bzw. es zumindest mal versucht?
Dieser Anwalt hat jahrelange Erfahrung im Kampf gegen die IHK-Zwangsmitgliedschaft. Auf seiner Seite sind einige Fälle aufgeführt und Informationen zum Thema verfügbar:
http://www.dominik-storr.de/category/ihk-zwang/
Danke, ed - aber die Seite kenne ich bereits. Leider habe ich da bislang keine Antworten auf meine 6 Punkte erfahren. Ich habe diesen Anwalt sogar vor einer Woche mit denselben Fragen per email angeschrieben - aber leider bis heute keine Anwort bekommen. :( Auch die bffk scheint nicht zurück zu emailen. :( Hmm, vielleicht sollte ich es nochmal von einer anderen Email-Adresse aus versuchen. (Der Herr Storr scheint ja zumindest schonmal einen Erfolg für eine Unmternehmerin in Bielefeld erreicht zu haben, aber so ganz durchsichtig ist das nicht - also es scheint nicht aufgrund des Zwangsprinzips gewesen zu sein?: http://www.dominik-storr.de/2012/04/19/pressemitteilung-erfolgreiche-klage-gegen-die-industrie-und-handelskammer-ihk-ihk-nimmt-beitragsbescheid-zuruck/ (http://www.dominik-storr.de/2012/04/19/pressemitteilung-erfolgreiche-klage-gegen-die-industrie-und-handelskammer-ihk-ihk-nimmt-beitragsbescheid-zuruck/))
Ich weiß leider nicht, ob dieses Schreiben auch heute noch diese ODER-Verknüpfung hat.
Nee, hat es nicht. lol Heute wird man direkt mit vollendeten Tatsachen konfronteirt. Aber selbst wenn, deinen Schilderungen nach zu urteilen, ist dieses ODER eh nur eine Farce gewesen.
Tja, leider habe ich keine wirkliche Antwort auf meine Punkte bekommen. Also vor allem 1 ist mir am wichtigsten. Hat denn noch keiner es bisher gewagt, mal den Mahnprozess von denen abzuwarten oder denen mal ordentlich die Meinung zu geigen? Kann doch nicht sein, dass ich der erste wäre...oder?? Ich bin echt am kämpfen mit mir, ob ich diesen Brief abschicken soll. Ob man da eventuell sogar Repressalien befürchten muss? Als Kleinunternehmer ist man ja doch recht verwundbar. Aber trotzdem, es ist das Prinzip. Also ich denke, mit der Zahlung werde ich aufjedenfall erst mal warten....
p.s.: Immerhin habe ich erfahren, dass man den IHK-Beitrag von der Steuer absetzen kann. Aber dadurch "spart" man im Endeffekt nur ein paar Euronen.
-
Die IHK hat vor 6 Jahren meine Abschlussprüfung gemacht, jetzt bin ich Facharbeiter auch in meinem zweiten Beruf, war ein Lehrgang über 4 Monate. Hat meine Firma 20000 Euro gekostet, aber meine Ausbildung ist vor der IHK anerkannt. Solche Prüfungen sind in den meisten Berufen üblich und irgend eine Institution muss ja die Prüfungen abnehmen. Da dort viele Druckerzeugnisse anfallen, lassen die sich die Druckerei von jedem Gewerbetreibenden mitfinanzieren. War bei mir schon so vor 30 Jahren, die wollten mir sogar ne riesige Gewerbemülltonne vor die Tür stellen, als kleiner, selbsständiger Amwayvertreter. Diese Parasiten waren damals schon Thema, man wurde sie nicht los.
-
Es gibt Neuigkeiten. Die bffk hatte mir nach ca 1 Woche doch zurückgeschrieben und mir alle Fragen aus dem Anfangspost beantwortet. Das war echt nützlich! Das wichtigste war Folgendes, laut bffk:
1.Ja, die IHK hat das Recht zu pfänden ohne Mahnbescheid. Der Hammer: In NRW ist das
Widerspruchsrecht abgeschafft. Hier muss also gleich geklagt werden!?
2.Eine Klage würde höchstwahrscheinlich viel Geld verschlingen, aufgrund des langen Instanzweges.
3.Die IHK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sozusagen eine halbstaatliche Behörde. (?)
Anhand dieser Infos revidierte ich dann mein Schreiben an die IHK. Der Tenor aus meinem ersten Schreiben war:
Die Mitgliedschaft verstößt gegen meinen Willen und die Menschenrechte und Sie werden keinen enzigen Cent von mir sehen!
Daraus wurde dann:
Die Mitgliedschaft verstößt gegen meinen Willen und die Menschenrechte aber ich werde zahlen, da mir praktisch keine andere Wahl bleibt (bei der aussichtslosen Gesetzeslage). Bitte befreien Sie mich aber zumindest von der Vorauszahlung für 2013, da ich dieses Jahr höchstwahrscheinlich eh nicht über den Freibetrag aus Gewerbeeinnahmen komme und mich die drei Beiträge aufeinmal im Moment ziemlich treffen (was alles stimmt).
So, das Ganze abgeschickt und eine Woche später bekam ich ein Antwortschreiben von der IHK, wo sie meiner Bitte nachkommen (wie nett) und mich (voerst) für 2013 befreien. Danach kam dann so etwas wie eine Rechtsbelehrung über die Gesetzeslage bezüglich der IHK-Mitgliedschaft. Naja, immerhin hat sich das Schreiben für mich so gelohnt. Vor allem aber deshalb, weil es mir einfach wichtig war, dass die wissen, wie ich über das Ganze denke und praktisch nur unter Protest zahle. Mal schauen, vielleicht stelle ich in den nächsten Tagen die beiden Schreiben hier rein - zur Info und Inspiration. ;-)
Ach ja, noch was zynisch-ironisches am Ende. Wenn ich von der bffk eine individuelle Beratung und folglich Mitglied bei denen werden möchte, wird eine Jahresbeitrag von über 50 Euro fällig. Fast derselbe Jahresbeitrag, den ich auch an die IHK entrichten muss (53 Euro). Also ich will die Leistungen der bffk ja nicht schmälern und es ist gut, dass es sie überhaupt gibt, aber: Da wird doch das Huhn in der Pfanne verrückt! Also da kann man echt nur ablachen und feststellen: Bananenrepublik Deutschland!
??? :o |-
-
Ja, ich kriege einen dicken Hals, wenn ich an diese Schmarotzer denke!
Ich hatte mal von einer Dame gelesen, die von ihrer IHK verlangte die "Bücher" offenzulegen, weil sie der Meinung war, dass der Verein "zu viel" Geld habe und solange das Geld nicht aufgebraucht sei, sollten die Mitglieder auch nicht zahlen, weil IHK ein gemeinnützlicher Verein sei.
Die IHK und sie sind vors Gericht gezogen und sie hat den Fall gewonnen.
Kann man leicht mit Google rausbekommen.
Die IHK ist aber in meinen Augen nicht so schlim wie ÖRR und GEZ.
Erstens will IHK nur dann Geld sehen, wenn man etwas verdient. Wenn man zu klein ist oder so, ist man da umsonst Mitglied und zweitens gibt es Tipps und Tricks um sie zu umschiffen.
Dagegen ist die GEZ bei weitem schlimmer und gefährlicher!
In der Sache muss ich aber Rene zustimmen: Parasiten, die sich an unser Bestes wollen: unser Geld!
-
So, nicht so schlimm, weil sie nur dann Knete erpressen, wenn die sicher sind, dass was zu holen ist. Das macht die Sache natürlich besser... Ja ne, is klar...
IHK & Co. sind alle Schmarotzer, die von der Arbeit ehrlich Arbeitender zwangsalimentiert werden. Punkt!
-
Erstens will IHK nur dann Geld sehen, wenn man etwas verdient. Wenn man zu klein ist oder so, ist man da umsonst Mitglied und zweitens gibt es Tipps und Tricks um sie zu umschiffen.
Ist nicht ganz richtig. Befreit ist man bei etwa 200 Euro Jahreseinkommen (war es jedenfalls damals).
Es gibt einen Grundbeitrag von 50,- Euro. Diesen muss ich zahlen!
Welche Tipps und Tricks wären das, um die IHK zu umschiffen?
Würden mich wirklich interessieren.
-
So, nicht so schlimm, weil sie nur dann Knete erpressen, wenn die sicher sind, dass was zu holen ist. Das macht die Sache natürlich besser... Ja ne, is klar...
IHK & Co. sind alle Schmarotzer, die von der Arbeit ehrlich Arbeitender zwangsalimentiert werden. Punkt!
Etwas anderes habe ich nicht gesagt:
Ich habe lediglich die beiden Schmarotzervereine miteinander verglichen und die GEZ für schlimmer tituliert.
Ich glaube kaum, dass es jemanden gibt, der das bestreitet, dass die ÖRR bei weitem schlimmer als jede andere Schmarotzer Institution sind....
-
Erstens will IHK nur dann Geld sehen, wenn man etwas verdient. Wenn man zu klein ist oder so, ist man da umsonst Mitglied und zweitens gibt es Tipps und Tricks um sie zu umschiffen.
Ist nicht ganz richtig. Befreit ist man bei etwa 200 Euro Jahreseinkommen (war es jedenfalls damals).
Es gibt einen Grundbeitrag von 50,- Euro. Diesen muss ich zahlen!
Welche Tipps und Tricks wären das, um die IHK zu umschiffen?
Würden mich wirklich interessieren.
Als mein Vater ein Gewerbe hatte, ging das zu minderst (2004-2009).
Ich habe damals angerufen und gesagt, dass er mit dem Gewerbe nichts verdient und die Zahlen tief rot sind. Wir hatten einige Unterlagen auszufüllen und mussten das (soweit ich mich erinnern kann) nicht bezahlen; waren aber stolze Mitglieder;
Bilanziell müsste man aber auch dafür sorgen, dass die Zahlen tief rot waren. >:D
Hier ist übringend die Verhandlung, die ich meine: nur weil die IHK keine Zahlen offenlegen wollte hat man sich nach dieser Verhandlung irgendwie geeinigt; zu minderst habe ich Online nichts mehr daüber gesehen.
In Einzelfällen lohnt sich also dagegen vorzugehen; aber nicht mit dem Argument "Mitgliedschaft sei nicht rechtens", sondern IHK soll offenlegen was sie als Verein bekommt, was verdienen die GF und welche Rücklagen sind aus welche Beiträge zusammen gekommen und wie begründet die IHK die Höhe der Mitgliedsbeiträge;
Solche Fragen beantworten sie ungern öffentlich und man hat gute Chance, dass sie größzügig die Mitgliedsbeiträge erlassen.
http://www.nw-news.de/owl/regionale_wirtschaft/3444514_IHK_muss_Finanzen_offenlegen.html
Nur gewusst wie! ???
-
OK, der eine Mörder tötet sofort und ist dann fertig, der andere vergewaltigt das Opfer zunächst und dann tötet es... >:D – Der erste ist nicht so schlimm, beide Opfer sind aber tot...
So, nicht so schlimm, weil sie nur dann Knete erpressen, wenn die sicher sind, dass was zu holen ist. Das macht die Sache natürlich besser... Ja ne, is klar...
IHK & Co. sind alle Schmarotzer, die von der Arbeit ehrlich Arbeitender zwangsalimentiert werden. Punkt!
Etwas anderes habe ich nicht gesagt:
Ich habe lediglich die beiden Schmarotzervereine miteinander verglichen und die GEZ für schlimmer tituliert.
Ich glaube kaum, dass es jemanden gibt, der das bestreitet, dass die ÖRR bei weitem schlimmer als jede andere Schmarotzer Institution sind....
-
Hallo alle zusammen im Forum,
ich hab seit ungefähr zwei Jahren auch ein Gewerbe angemeldet.
Um zum Thema zu kommen, die IHK bietet durch aus ganz interessante Veranstaltungen an, wie zum Beispiel Seminare zur Existenzgründung.
Das schlechte daran ist, dass man auch wenn man diese Dienste nicht in Anspruch nehmen will, dazu gezwungen ist den Beitrag zu zahlen.
Diese Regelung ist sehr unfair gestaltet.
Liebe Grüße
Claudia
-
Hallo Claudia,
Dein Gewerbe ist noch recht jung und das Jahr fast vorbei, daher könntest Du Dich zumindest dieses Jahr befreien lassen.
Ich glaube bis 200,- Euro Jahreseinkommen musst Du dort nichts bezahlen.
Das ist aber leider keine Dauerlösung-
-
Hallo Claudia,
Dein Gewerbe ist noch recht jung und das Jahr fast vorbei, daher könntest Du Dich zumindest dieses Jahr befreien lassen.
Ich glaube bis 200,- Euro Jahreseinkommen musst Du dort nichts bezahlen.
Das ist aber leider keine Dauerlösung-
Entschuldigung! Das ist falsch!
Das sagst du jetzt schon zum zweiten Mal:
Google einfach mal:
Von den kompletten Kammerbeiträgen und der Umlage sind Sie laut § 3 Abs. 3 Satz 3 des IHK-Gesetzes befreit, wenn
- Ihr Gewerbeertrag bzw. Gewinn im Vorjahr weniger als 5.200 Euro betrug,
- Ihr Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist,
- Ihr Unternehmen ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft ist.
http://www.experto.de/b2b/existenzgruendung/von-beitraegen-zur-ihk-befreien-lassen.html
-
Hallo und danke für die Antworten,
ich habe diesen Bescheid bekommen, obwohl ich ein Einzelunternehmen bin. Also habe die entweder einen Fehler gemacht,
oder ich habe mein Gewerbe wohl möglich falsch angemeldet. Muss am Wochenende mal in meine Akten reinschauen.
LG Claudia
-
Hallo und danke für die Antworten,
ich habe diesen Bescheid bekommen, obwohl ich ein Einzelunternehmen bin. Also habe die entweder einen Fehler gemacht,
oder ich habe mein Gewerbe wohl möglich falsch angemeldet. Muss am Wochenende mal in meine Akten reinschauen.
LG Claudia
Ich glaube, dass du ihnen schon mitteilen musst, dass du wegen.... befreit bist; bitte sehen Sie die Nachweise....
-
Ich hatte mal von einer Dame gelesen, die von ihrer IHK verlangte die "Bücher" offenzulegen, weil sie der Meinung war, dass der Verein "zu viel" Geld habe und solange das Geld nicht aufgebraucht sei, sollten die Mitglieder auch nicht zahlen, weil IHK ein gemeinnützlicher Verein sei.
Die IHK und sie sind vors Gericht gezogen und sie hat den Fall gewonnen.
Kann man leicht mit Google rausbekommen.
Könnte man nicht diesselbe Schiene mit dem Rundfunk fahren? Wäre doch mal echt interessant zu sehen, wofür das ganze Geld draufgeht...??
-
Ich befasse mich (unfreiwillig) mit der Verfassungsbeschwerde von RA Dominik Storr gegen die Zwangsmitgliedschaft in der IHK. Aus meiner Sicht, als juristischer Laie, gibt es Paralellen zum Rundfunkzwangsbeitrag.
Ich zähle mal stichpunktartig Fragen auf:
- LRA sind Selbstverwaltungskörperschaften; resultiert aus dem Zwangsbeitrag eine erzwungene Mitgliedschaft in der LRA?
- sind die Organe der LRA (Rundfunkrat, Verwaltungsrat) ausreichend demokratisch legitimiert?
RA Storr verweist in seiner Verfassungsbeschwerde auf eine Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Ein juristisch fundiertes Statement, ob diese Entscheidungen auch auf den Zwangsbeitrag anwendbar sind wäre nicht schlecht.
Der Link zur Verfassungsbeschwerde:
http://www.dominik-storr.de//wp-content/uploads/2012/08/verfassungsbeschwerde-ihk-22812.pdf (http://www.dominik-storr.de//wp-content/uploads/2012/08/verfassungsbeschwerde-ihk-22812.pdf)
-
- LRA sind Selbstverwaltungskörperschaften; resultiert aus dem Zwangsbeitrag eine erzwungene Mitgliedschaft in der LRA?
Hast du eine Quelle dafür? Ich dachte die LRAs agieren in der Rechtsform "einer gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts"
AöR(Anstalt des öffentlichen Rechts ) sind öffentlich-rechtliche Verwaltungseinrichtungen, die einem bestimmten Nutzungszweck dienen und im Unterschied zu Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht mitgliedschaftlich organisiert sind. AöRs haben stattdessen Benutzer. Mitgliedschaftlich organisiert heißt aber, dass eine Vereinigung über feste Mitglieder verfügt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts (http://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts)
http://www.rechtslexikon.net/d/anstalt-des-oeffentlichen-rechts/anstalt-des-oeffentlichen-rechts.htm (http://www.rechtslexikon.net/d/anstalt-des-oeffentlichen-rechts/anstalt-des-oeffentlichen-rechts.htm)
Die Ausgleichsabgabe belastet private Haushalte ebenso wie gewerbliche Verbraucher, die private ebenso wie die öffentliche Hand. Gemeinsam ist den Abgabeträgern nur der Stromverbrauch. Die bloße Nachfrage nach dem gleichen Wirtschaftsgut aber formt die Verbraucher nicht zu einer Gruppe, die eine Finanzierungsverantwortlichkeit für eine bestimmte Aufgabe träfe. Die Nachfrage mag Anknüpfungspunkt für eine Verbrauchsteuer sein, taugt aber nicht als Grundlage für eine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit, die den Nachfrager für eine bestimmte struktur-, arbeitsmarkt- und energiepolitische Sicherung in Pflicht nimmt.
Der Kreis der Stromverbraucher ist somit nahezu konturenlos und geht in der Allgemeinheit der Steuerzahler auf. Die mit einer BVerfGE 91, 186 (205)BVerfGE 91, 186 (206)Sonderabgabe eingeforderte Finanzverantwortung findet keine homogene Gruppe vor, deren gemeinsame Interessenlage eine besondere Sachnähe zur Kohleverstromung begründete. Die Art der Stromproduktion ist für die Stromverbraucher unerheblich; ihr paralleles Interesse zielt eher auf die Sicherheit der jeweils individuellen Versorgung als Reflex der allgemeinen Versorgungssicherheit. Die Sicherstellung der Strom- oder Energieversorgung aber ist ein Interesse der Allgemeinheit, das deshalb als Gemeinlast - durch Steuer - finanziert werden muß.
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv091186.html
Stromrechnung und die Rundfunkabgabe haben etwas gemeinsam. Sowohl Stromrechnung als auch der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung bezahlt. Somit kann man Konsequenzen dieses Satzes "Der Kreis der Stromverbraucher ist somit nahezu konturenlos und geht in der Allgemeinheit der Steuerzahler auf." auch auf die Rundfunkabgabe übertragen.
Drei grundlegende Prinzipien der Finanzverfassung begrenzen die Auferlegung nichtsteuerlicher Abgaben:
- Zur Wahrung der Geltungskraft der Finanzverfassung bedürfen nichtsteuerliche Abgaben - über die Einnahmenerzielung hinaus oder an deren Stelle - einer besonderen sachlichen Rechtfertigung. Sie müssen sich zudem ihrer Art nach von der Steuer, die voraussetzungslos auferlegt und geschuldet wird, deutlich unterscheiden.
Ich bin der Meinung, dass alle Urteile, die über Rundfunkbeitrag gefällt wurden haben einen Verstoß gegen Art. 3 GG.
Die Rundfunkabgabe wird anders behandelt als die anderen Abgaben. Die Rundfunkabgabe widerspreche dem grundgesetzlichen Abgabensystem.
Die Voraussetzung dafür ist auch, dass die Sicherstellung einer angemessenen Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Interesse der Allgemeinheit liegt.
Die Flugsicherheitsgebühr widerspreche nicht dem grundgesetzlichen Abgabensystem. Denn die Flugsicherheitsgebühr knüpfe an eine individuell zurechenbare Leistung des Staates, die Sicherheitskontrolle, an. Die Flugsicherheitsgebühr verstoße auch in materieller Hinsicht nicht gegen das Grundgesetz. Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, daß der Gesetzgeber die Kosten der Sicherheitskontrolle den Fluggästen und den Fluggesellschaften aufbürde. Denn diese hätten durch die Sicherheitsmaßnahmen einen besonderen Vorteil. Soweit auch die Allgemeinheit einen Vorteil aus der Sicherheitskontrolle im Flughafenbereich habe, werde dies dadurch berücksichtigt, daß keine gebührenmäßige Umlegung der übrigen Sicherheitskontrollen (Geländeüberwachung, Polizeieinsätze etc.) erfolge.
http://openjur.de/u/187036.html
Soweit auch die Allgemeinheit einen Vorteil habe, gibt es dann auch keine individuell zurechenbare öffentliche Leistung.
ps: sollte es nicht zum Thread passen, kann es auch gelöscht werden.
-
- LRA sind Selbstverwaltungskörperschaften; resultiert aus dem Zwangsbeitrag eine erzwungene Mitgliedschaft in der LRA?
Hast du eine Quelle dafür? Ich dachte die LRAs agieren in der Rechtsform "einer gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts"
Das Zitat ist aus der Verfassungsbeschwerde von RA Storr:
Während die funktionale Selbstverwaltung durch die Kommunen verfassungsrechtlich in Art. 28 Abs. 2 GG, die der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und die der Hochschulen in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verankert ist, ...