gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Noch_ein_GEZappter am 19. Juni 2013, 15:50
-
Hallo liebes gez-boykott Forum,
folgender Sachverhalt: Person A ist langjähriger Nichtzahler, nachdem sie vor einigen Jahren dank Erfahrungsberichten in diesem Forum aus einer Zwangsanmeldung durch einen Schergen zügig wieder herausgefunden hat.
Gestern hat Person A nun einen Bettelbrief von der GEZ-Nachfolgeorganisation erhalten. 2 Blatt, 4 Seiten, 1 Rücksendeumschlag mit "bitte freimachen" drauf. Falls jemand den (anonymisierten) Brief sehen will, bitte fragen, ansonsten tuts die Kurzbeschreibung.
Blatt 1 beschreibt die neue Rechtslage und bittet darum, selbst zu prüfen ob man schon durch einen anderen Zahler abgedeckt ist oder eine Anmeldung "erforderlich ist". Man möge auf jeden Fall den Antwortbogen (Blatt 2) innerhalb von 4 Wochen ausgefüllt zurückschicken oder den Online Service benutzen.
Person A ist von der klagen-statt-zahlen Fraktion, verdient genug um sich Gerichtskosten, Mahngebühren usw. leisten zu können und wird sich nur darüber ärgern, daß das nötig ist. Aber weniger als bei widerstandsloser Zahlung der erpressten Abgabe.
Sollte Person A
- dieses als normale Briefpost zugestellte Schreiben ignorieren, oder
- darauf am Ende der 4-wöchigen Frist antworten und gleich zu erkennen geben, daß sie die neue Abgabe gem. dem Gutachten von Prof. Dr. Degenhardt, Uni Leipzig für eine Steuer und damit rechtswidrig hält, einen rechtsmittelfähigen Bescheid will und dagegen klagen wird, oder
- etwas anderes tun? Der konkrete Gegner hier wird der BR sein.
Generell sehe ich das Argument, daß Verzögerung der Angelegenheit denen erstmal kein Geld bringt, also sinnvoll ist. Der Preis, ggf. irgendwann höhere Mahngebühren, ist selbstverständlich eine Unverschämtheit, kann aber ohne finanziellen Ruin ertragen werden.
Vielen Dank für eure Meinungen
-
Naja, das ist natürlich Geschmackssache.
Ich würde Person A zu der zweiten Variante raten. Also einem individuellen Schreiben, in dem Person A die eigene Position darstellt. Die Bögen würde ich zur Dokumentation abheften und nicht zurückschicken. Man muss sich als erwachsener Mensch nicht in jedes Formular pressen lassen.
Dann ist es besser, sich an die zuständige Landesrundfunkanstalt zu wenden und den Gebührenservice in Köln einfach zu ignorieren.
Vielleicht einen individuellen Härtefallantrag stellen? Gewissensgründe? Religiöse Gründe?
Ansonsten sind die Rundfunkanstalten zur Zeit aber nicht sonderlich scharf darauf, sich weitere Klagen einzufangen und verschleppen das Verfahren eher. Die Chancen stehen also gut, überhaupt keine Mahngebühren zahlen zu müssen, wenn die merken, dass Person A klagen möchte.
Viel Glück ;D
-
Liebe Foristen,
Person A hat, eingedenk der Tatsache daß der Beitragsservice normale Briefe üblicherweise ignoriert, nach der Anfrage im Juni 2013 beschlossen, das bei normaler Briefpost ebenso zu handhaben. Dem ersten Schreiben folgten noch zwei weitere im Abstand von ca. einem Monat, wobei die Selbstbeweihräucherung in den folgenden Schreiben nicht mehr vorkam, da gings dann nur noch um Daten (und natürlich Geld).
Bisheriges ignorieren der Flirtversuche des Beitragsservice führte bis vor kurzem zu keinen weiteren Kommunikationsversuchen, was sich nun geändert hat.
Soeben hält Person A ein Schreiben vom Beitragsservice in den Händen mit Betreff "Erinnerung: Ihre Angaben zum Rundfunkbeitrag". Darin wird daran erinnert, daß man immer noch die Daten von Person A will, und, sollte diese innerhalb von 4 Wochen nicht antworten, man ihr eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen zusenden würde.
Person A vermutet, daß das eine nicht rechtsmittelfähige Gebührenforderung wird, kann sich aber natürlich irren.
Am Klagewillen von Person A hat sich nichts geändert, an den Gründen ebenfalls nicht. Der Gebührenforderung wird, sobald sie hier auftaucht, in angemessener Form widersprochen, bevor diese hier ist braucht Person A aber keinen dringenden Rat - Meinungen sind aber natürlich willkommen.
Nachtrag:
Person A hat http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6130.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6130.0.html) gefunden und gelesen, damit erübrigen sich gleichlautende Aussagen zu vergleichbarer Situation. Bei Neuigkeiten wird Person A sich wieder zu Wort melden.
-
Person A vermutet, daß das eine nicht rechtsmittelfähige Gebührenforderung wird, kann sich aber natürlich irren.
Am Klagewillen von Person A hat sich nichts geändert, an den Gründen ebenfalls nicht. Der Gebührenforderung wird, sobald sie hier auftaucht, in angemessener Form widersprochen, bevor diese hier ist braucht Person A aber keinen dringenden Rat - Meinungen sind aber natürlich willkommen.
Wenn es eine "nicht rechtsmittelfähige Gebührenforderung" wird, dann braucht dieser auch nicht in "angemessener Form widersprochen" zu werden.
Das wäre vertane Liebesmüh, da üblicherweise erst mit einem offiziellen, rechtsmittelfähigen WiderspruchsBESCHEID das Widerspruchs-/ Klageverfahren "eröffnet" wird - und das könnte noch Wochen bis Monate dauern...
...es sei denn, Person XYZ interessiert sich für folgenden konfrontativen Weg:
Klagen ohne Beitragsbescheid? Klagen gegen Zahlungsaufforderung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7284.0.html
-
Soeben hält Person A ein Schreiben vom Beitragsservice in den Händen mit Betreff "Erinnerung: Ihre Angaben zum Rundfunkbeitrag". Darin wird daran erinnert, daß man immer noch die Daten von Person A will, und, sollte diese innerhalb von 4 Wochen nicht antworten, man ihr eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen zusenden würde.
Person b hat jetzt auch so ein Brief erhalten sollte er jetzt auch erstmal auf den nächsten Brief abwarten oder gleich wiederspruch schriftlich einlegen
-
Person b hat jetzt auch so ein Brief erhalten sollte er jetzt auch erstmal auf den nächsten Brief abwarten oder gleich wiederspruch schriftlich einlegen
Abwarten, bis ein Brief mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt und diese Rechtsbehelfsbelehrung beachten. Alles andere ist ABSOLUT SINNLOS!
-
Ganz herzlichen Dank für diese klare Ansage. Ich hatte das sinngemäß schon aus anderen Threads im Forum so erlernt, aber eine gelegentliche Auffrischung schadet keineswegs.
-
Liebe Foristen,
es gibt neues von Person A bzw. vom Beitragsservice. Am WE ist Person A selten da, aber heut abend hat sie einen Brief vom Beitragsservice in der Post gefunden, der wohl gestern da reingeflattert sein muß. Wie üblich ist der Brief derbe zurückdatiert (8 Tage), der Betreff lautet "Bestätigung der Anmeldung".
Der Beitragsservice teilt mit, daß Person A jetzt eine Teilnehmernummer hat und wie diese lautet. Ferner bittet der BS darum, doch an der Klärung mitzuwirken, ob für diese Wohnung evtl. jemand anders bereits erfolgreich erpresst wird, d.h. zahlt.
Dazu ist ein zweites Blatt "Antwort zu unserem Schreiben vom ... ", zwei Seiten, wo man angeben könnte ob man schon gemeldet ist oder jemand anders zahlt, und auf der anderen Seite die gewünschte Zahlungsweise.
Ferner liegt dem Briefchen ein Rückumschlag bei.
Alles als gewöhnliche Infopost. Kein Bescheid. Falls eines der Dokumente in anonymisierter Form für irgendwen von Nutzen ist, bitte danach fragen. Sonst mach ich mir die Mühe der Anonymisierung nicht.
-
Genau das ist die sogenannte Zwangsanmeldung. Nun hat man noch Gelegenheit, jemand anderes zu nennen, der schon zahlt. Wenn da kein anderer zahlt, kommt bald ein Beitragsbescheid, den darf man nicht ignorieren.
Die Schreiben sind hier bekannt, hochladen ist nicht so wichtig.
Nur wenn ein anderer für die Wohnung bezahlt, braucht man nichts unternehmen, der Beitragsservice würde sich der Nötigung schuldig machen, weil es im Gesetz nicht vorgesehen ist, sich anzumelden, wenn man kein Beitragsschuldner ist.
-
Nö, noch kein Bescheid - nur eine Bitte, die Rundfunkbeiträge (5 Quartale) zu bezahlen. Einschließlich Überweisungsträger mit Hinweisen zu SEPA. Aber nach wie vor Infopost.
Auch dieser Schrieb, der heute im Briefkasten war ist vom 1.2. datiert, so kennen wir alle ja den Beitragsservice.
-
Widerspruch einlegen an wen?
Wenn eine Personenangabe fehlt, ebenso fehlt eine Rechtsbehrung.
Habe jetzt gleich nach den üblichen Anschreiben ohne genaues gleich eine Rechnung bekommen.
Nun heist es, dass gefälschte Rechnungen im Umlauf sind.
Was können wir denn tun, wenn die Personenangaben fehlen, ebenso die Rechtsbelehrung!!??
Warten, bis wir auf der angeblichen Schuld von 1000,00 Euro sind?
Sollte das eine Taktik der GEZ Nachfolgevereinigung sein?
-
Ich glaube es wurde bereits an verschiedenen Stellen erwähnt, dass erst gegen einen Bescheid Widerspruch eingelegt werden sollte.
Die Antwort hattest Du bereits im Thema "Zwangsanmeldung" bekommen und auch nachgelesen.
Alle andere Schreiben haben informativen Charakter. Auf der Seite der Kölner gibt es Informationen über die Kontonummer, einfach vergleichen,
wenn man soviel Wert auf die informative Zahlungserinnerung legt.
Warten bis der Gebühren-/Beitragsbescheid kommt. Das wird sicherlich keine 4 Jahre dauern.
Einfach hier im Forum nachlesen, dann wird man auch das feststellen.
Ob es Taktik ist, spielt keine Rolle. Das Spiel beginnt beim Verwaltungsakt = Gebühren-/Beitragsbescheid
Widerspruch einlegen an wen?
Wenn eine Personenangabe fehlt, ebenso fehlt eine Rechtsbehrung.
Habe jetzt gleich nach den üblichen Anschreiben ohne genaues gleich eine Rechnung bekommen.
Nun heist es, dass gefälschte Rechnungen im Umlauf sind.
Was können wir denn tun, wenn die Personenangaben fehlen, ebenso die Rechtsbelehrung!!??
Warten, bis wir auf der angeblichen Schuld von 1000,00 Euro sind?
Sollte das eine Taktik der GEZ Nachfolgevereinigung sein?
-
danke bei meinen Vorredner.
Hoffentlich wird es nicht all zu schwierig die Kontonummer zu finden.
Erste Versuch mißglückt.
-
danke bei meinen Vorredner.
Hoffentlich wird es nicht all zu schwierig die Kontonummer zu finden.
Erste Versuch mißglückt.
Google bringt mich zu diesen Ergebnissen
Kontonummer: http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/glossar/#kontoverbindung
Infos zu gefälschten Zahlungserinnerungen: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/gefaelschte_beitragsservice_rechnungen_im_umlauf/index_ger.html
Aber wer auf diese Zahlungserinnerungen hin einen Betrag X überweist, ist sowieso selbst entschuld. Der Empfänger ist so oder so der falsche.......
Getreu dem Motto: Klagen statt zahlen......
-
Liebe Mitforisten,
der Beitragsservice hat mich leider immer noch furchtbar lieb. Heute war daher mal wieder ein Liebesbrief in der Post, Betreff "Zahlungserinnerung". Ich hab die zensierte Fassung davon hier angehängt, Beispiele sind ja hilfreich. Ich werde diese normale Infopost wie bisher ignorieren und auf weitere Schreiben warten - und dabei hoffen daß die Gegenseite sich nach Kräften blamiert.
Im unzensierten Original ist oben ein Briefkopf, unten ein ausgefüllter Überweisungsvordruck. Im Text sind nur Anrede und GEZ Kontonummer entfernt.
Falls ich irgendwas wichtiges übersehen habe bitte ich um Feedback, ansonsten dient dieser Beitrag nur dazu, über den veränderten Stand der Dinge zu berichten.
-
Da man ja nicht weiß, ob was wichtiges darinnen zu lesen ist (z.B. mit Rechtsbehelfsbelehrung)
muss man die ersteinmal öffnen.
Tja was dann, nur Zahlungserinnerung, mit Tesa zukleben und zurück an Absender.
Der Nachbar, bei dem dieser Brief aus Versehen in seinem eigenen Briefkasten gelandet ist, wollte ja nur behilflichsein, hatte, da im eigenen Briefkasten, diesen Brief geöffnet, wieder geschlossen und nach Köln
zurückgeschickt. Angegebener Adressat ist nicht mehr unter dieser Adresse zu erreichen.
-
@karlsruhe: Den Vorschlag fand Person A gut, er hat aber nur geringfügigen Aufschub bewirkt. Heute bekam Person A einen "Gebühren-/Beitragsbescheid", allerdings als normale ("Premium") Post. Den anonymisierten Bescheid stelle ich hier rein.
Zur weiteren Vorgehensweise hat Person A nur wenige Fragen, die Suchfunktion hilft weitestgehend.
1. Sollte man auf einen derart billig zugestellten Bescheid reagieren oder nicht? Falls ja, dann:
2. Um Zahlungen maximal zu verzögern sollte Person A beim BR widersprechen, auch wenn das nichts bringt und man in Bayern direkt beim zuständigen Verwaltungsgericht (Bayerisches VG München, Bayerstr. 30, 80335 München) klagen kann (steht so in der Rechtsbehelfsbelehrung).
3. Im Widerspruch an die Anstalt ;) sollte alles drinstehen was einem an Argumenten einfällt, weil der Widerspruch als Beweismittel im VG Verfahren dienen wird.
3a. Die 8 EUR Mahngebühr halte ich für unhaltbar, da erst mit diesem Bescheid eine rechtmäßige Forderung vorliegt.
3b. Auch wenn die Anstalt schreibt daß Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben kann man Aussetzung des Vollzugs beantragen.
Hat Person A etwas wichtiges vergessen?
Nachtrag: Dateien hochladen funktioniert bei mir anscheinend im Moment nicht (weder mit Firefox, noch mit Chrome). Ich kann Datei(en) auswählen, aber danach steht da immer noch ich hätte keine Datei ausgewählt.
-
Wenn eine Klage möglich ist ohne Widerspruch, um so besser. Wer Zeit schinden will, kann das tun. Ignorieren von Infopost macht das ganze nur unnötig kompliziert, wer Zeit hat und den Überblick behält kann das versuchen, ich würde abraten, es ist kompliziert genug, wenn wirklich ein Brief wegkommt. Wenn die Klage mit den Argumenten erhoben wird, dass die eigenen Grundrechte verletzt werden, besteht auch eine grosse Chance, dass die Klage irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Wenn noch Argumente wegen der Steuer dabei sind, bekommt Person A Minuspunkte, wenn andere Argumente einfliessen, die nichts mit den Grundrechten zu tun haben, wird eine Verfahrenstrennung vorgenommen, das kostet extra. Auf die aufschiebende Wirkung sollte bestanden werden, bisher kamen die Landesrundfunkanstalten gut ohne das Geld von Person A aus. Der Entzug seiner Geldmittel würde seinem Recht zu klagen entgegenstehen, denn die Verfassungsmäßigkeit wegen Verletzungen seiner Grundrechte wird stark angezweifelt und wurde vor dem bay. Verfassungsgericht nicht verhandelt.
Und nicht vergessen, die Kosten des Verfahrens dem Gegner aufzuerlegen.
-
Hallo Roggi, hallo liebe weitere Mitforisten :)
Person A hat entgegen Roggis Vorschlag nicht gleich geklagt sondern dem Bescheid fristgerecht widersprochen, dabei Roggis Widerspruchsvorlage genutzt. Person A tat dies entgegen dem Rat (und der Möglichkeit) sofort zu klagen, weil: je länger die kein Geld sehen, desto besser.
Nach rund drei Wochen kam nun ein formloses Schreiben, Betreff "Rundfunkbeitrag", das in
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9230.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9230.0.html)
diskutiert wird. Daß Person A einen irgendwann folgenden weiteren Beitragsbescheid als eigenständige Angelegenheit behandeln muß ist damit klar.
Für den aktuellen Brief stellt sich nur die Frage: Darauf antworten (und rechtsmittelfähige Ablehnung des Widerspruchs einfordern) oder warten?
Vielen Dank für die Hilfe
-
Weiterhin abwarten, wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei ist.
-
Wer Zeit schinden will muß abwarten, bis er zur Klage "genötigt" wird, dann muß entschieden werden, ob einem die weitere Verzögerung 105 Euronen wert ist (das ist mit dem Betrag immerhin tatsächlich garantiert...), oder ob er sich dem Zahlvieh anschließt...
-
@Zeitungsbezahler: Vielen Dank für die Präzisierung der Auskunft. Person A ist durchaus gewillt, ein paar Gerichtsinstanzen zu beschäftigen. Person A ist auch nicht so arm, dass das ein echtes finanzielles Problem darstellt, eher ein - leider unvermeidbares - Ärgernis.
-
So, es gibt wieder neues vom Beitragsservice.
Ein Brief, datiert 01.08.2014, zugestellt heute, also unverschämt wie zu früheren Zeiten.
Betreff der Sendung ist "Mahnung".
Man gibt Person A nochmals Gelegenheit, die anmahnbaren 277,70 Währungseinheiten bis zum 15.08.2014 zu bezahlen. Das Konto weist ein höheres Soll auf, aber das aktuelle Quartal ist wohl noch nicht anmahnbar.
Man droht mit Vollstreckung, auf der Rückseite des Schreibens sind allerdings nur Rechtsgrundlagen für die Erpress^WErhebung des Rundfunkbeitrags genannt, keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Person A vermutet, irgendwann kommt eine Ankündigung der Vollstreckung wo man dann Eilrechtsschutz braucht um das zu unterbinden bevor ein Bescheid über die Ablehnung des Widerspruchs da ist.
Falls sich Person A irrt, bittet Person A alle kundigen Foristen um Hinweise zur bestmöglichen Vorgehensweise.
-
Klingt prinzipiell richtig.
Erst eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung seitens der örtlichen Vollstreckungsstelle (nicht etwa vom "Beitragsservice" selbst) scheint eine "akut drohende Vollstreckung" darzustellen, welche ggf. mit besagtem Antrag auf Eilrechtsschutz angegangen werden könnte...
Interessant hierzu insbesondere
Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151
Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980
Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html
Allgemein auch
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
Umfassende Info-/Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
Dranbleiben! Weitermachen! ;)
-
Hallo Forum, hallo Bürger,
Person A war in Urlaub, daher gab es keine schnelle Antwort auf den vorigen Beitrag. Für die Unterstützung sagt Person A dennoch herzlichen Dank.
Heute hat Person A vom sie heiss und innig liebenden Beitragsservice ebenso wie von der Landesrundfunkanstalt je einen Brief bekommen. Letzteres ist ein neuer Bescheid für das vergangene Quartal.Gegen diesen wird Person A vermutlich direkt klagen, dabei kann man dann auch mit dem Tübinger Urteil wegen der 8 EUR Mahngebühr etwas anfangen. Mehr als ein Versuch mit Widerspruch und warten auf den Widerspruchsbescheid wird wohl keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn ergeben.
Der Brief vom Beitragsservice ist eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung". Aber natürlich immer noch vom BS, nicht vom örtlichen Gerichtsvollzieher.
Schönes Wochenende allen hier
Nachtrag: Positiv aufgefallen ist Person A, daß die Briefe nur vom 1.9. datiert und heute schon da waren.
-
Heute hat Person A vom sie heiss und innig liebenden Beitragsservice ebenso wie von der Landesrundfunkanstalt je einen Brief bekommen. Letzteres ist ein neuer Bescheid für das vergangene Quartal.Gegen diesen wird Person A vermutlich direkt klagen, dabei kann man dann auch mit dem Tübinger Urteil wegen der 8 EUR Mahngebühr etwas anfangen.
Wenn A nicht in einem Bundesland wohnt, wo man ohne Widerspruchsverfahren sofort klagen kann, würde die Klage als unzulässig abgewiesen.
-
Vielen Danlk für das Feedback. Person A wird sich angewöhnen, bei jeder Neuigkeit zu erwähnen, welche LRA zuständig ist: derzeit ausschließlich die südöstliche, d.h. der Bayerische Rundfunk.
-
Person A hat heute einen 14seitigen Widerspruchsbescheid als Einschreiben mit Rückschein erhalten. Absender ist die Juristische Direktion des BR in Gestalt eines Wilhelm D., und der Brief ist auch ordentlich datiert. Die Anonymisierung ist leider ein wenig aufwendig, daher stelle ich das Dokument nicht sofort hier ein.
-
Liebe Freunde der abzugebenden Demokratie,
Person A hat zwischenzeitlich mit Hilfe von RA Bölck gegen zwei Bescheide geklagt (mehr sinds bisher nicht; über die Klagen wurde noch nicht entschieden) und etwas unerwartet am Wochenanfang Post von einem Vollziehungsbeamten im Briefkasten gefunden (normaler Brief, aber der Feind ist ja der ÖR, nicht die Justiz).
Anbei eine anonymisierte Version des Schreibens.
Person A hat schon eine Idee, was er dem Herrn zurückschreibt, möchte die weitere Vorgehensweise hier jedoch zur Diskussion stellen. Person A ist grundsätzlich zahlungsfähig, d.h. es kommt im schlimmsten Fall zu keinen echten Notlagen.
Vielen Dank für alle Antworten.
Edit "Bürger":
Dokument war nicht ausreichend anonymisiert. Bitte zukünftig immer selbst darauf achten. Danke.
-
Liebe Foristen,
in der Zwischenzeit hat Person A dem Gerichtsbediensteten geantwortet und darauf noch ein weiteres Schreiben erhalten, in dem er weiterhin auf seiner Forderung beharrte und einige Kopien des BR Titels und anderer Hinweise zur Glaubhaftmachung seiner Forderung beifügte.
Dieses Schreiben hat Person A ignoriert, da der Herr kein Gerichtsvollzieher ist und daher eigentlich nur bitten, aber nicht selbst durchsetzen kann.
Nach einiger Zeit gab es dann den persönlich vom Gerichtsvollzieher (GV) eingeworfenen Brief in Person As Briefkasten.
Der schreibt nun ganz sachlich, daß er bis spätestens morgen Geld sehen will, andernfalls einen Termin zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung in etwa 3 Wochen anberaumt.
Laut RA Bölck kann man an dieser Stelle nichts mehr tun um die Zahlung zu vermeiden - Person A ist ja nur zahlungsunwillig, nicht zahlungsunfähig.
Eine Frage in die Runde: Was passiert, wenn man den Termin verstreichen läßt und zu spät, aber noch vor dem Termin zur Abgabe der EV, zahlt?
Nachtrag: Person A klagt in 1. Instanz und hat einen Gerichtstermin vor dem VG München irgendwann im August. "Nix bekommen" ist daher keine sinnvolle Strategie für diese Forderung.
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit
-
Noch ein weiterer Nachtrag, der dem einen oder anderen klammen Nichtzahler vielleicht etwas Aufschub verschafft:
Person A hat mit dem GV telefoniert. Auskunft war, daß es reicht wenn das Geld am Tag vor dem Termin zur Abgabe der EV nachweislich beim GV auf dem Dienstkonto ist.