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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: René am 02. Juni 2013, 19:58

Titel: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: René am 02. Juni 2013, 19:58
Bezahlen für keine Leistung

Robert Arsenschek: „Kreisklasse im ZDF“

Ich stellte euch gestern Samstag in Facebook und Google+ zwei Videos vor, die "eindrucksvoll" zu erklären versuchen, warum behinderte Menschen den Rundfunkbeitrag zahlen müssen.

Ich stelle euch hier einen Artikel vor und verlinke danach die zwei Videos von gestern nochmals. Weitere Kommentare erspare ich mir.

http://www.merkur-online.de/aktuelles/leserbriefe/politik/rundfunkgebuehr-2927396.html

Video 1:
FB: https://www.facebook.com/GEZ.Boykott/posts/641344215893725
G+: https://plus.google.com/u/0/b/113905809553400197809/113905809553400197809/posts/3ebZXUAWA7a

Video 2:
FB: https://www.facebook.com/GEZ.Boykott/posts/641344739227006
G+: https://plus.google.com/u/0/b/113905809553400197809/113905809553400197809/posts/HG7f15wLAnC
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: SchwarzSurfer am 02. Juni 2013, 21:23
Die geben es selbst zu: für alle hat sich was geändert, nicht nur für 10%
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: René am 02. Juni 2013, 21:24
Es ist traurig, dass eine Gesellschaft so etwas zulässt.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Schandi am 02. Juni 2013, 22:09
"Bis Ende des Jahres... sollen Untertitel..."

Bis dahin dürfen die Betroffenen schonmal zahlen.
Und irgendwann gibts dann was fürs Geld... vllt... oder auch nicht.

kwt
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: René am 02. Juni 2013, 22:14
Was sagt man im Video? »Man wird, man ist dabei, es ist geplant, es wird geprüft usw.« Entspricht die angebotene Leistung einem Drittel des Beitrages? Wenn es so wäre, dann müsste 1/3 des Programms z. B. für Gehörlose aufbereitet sein, aber kann das überhaupt jemals sein? Gehörlose können KEIN Radio hören! Bei Sehbehinderten sieht es nicht besser aus. NEIN! Sage ich – Eine moderne und gerechte Gesellschaft MUSS in der Lage sein, solche Missstände zu beseitigen: Seh- und Hörbehinderte Menschen sollten NICHT bezahlen müssen, damit eine parasitäre Schmarotzerelite sich ein fettes und dekadentes fürstliches Leben in Saus und Braus leisten kann! Deswegen schäme ich mich für diese Gesellschaft, die so etwas zulässt!
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: seppl am 03. Juni 2013, 00:04
René, es geht doch um die Zwanghaftigkeit der Beiträge. Möchte ein Gehörloser das Programm in Anspruch nehmen, so soll er auch 5,99 Euro bezahlen dürfen! Aber freiwillig, wie es bei allen anderen auch sein sollte.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: René am 03. Juni 2013, 00:19
René, es geht doch um die Zwanghaftigkeit der Beiträge. Möchte ein Gehörloser das Programm in Anspruch nehmen, so soll er auch 5,99 Euro bezahlen dürfen! Aber freiwillig, wie es bei allen anderen auch sein sollte.

Das ist selbstverständlich.

Ich will damit zeigen, wie heuchlerisch die ganzen Rechtefertigungsversuche sind: Auch wenn man die Rundfunksteuer akzeptierte, dürfte dies nicht dazu führen, dass Behinderte, die bis zum 31.12.2012 ein Leben lang befreit waren, plötzlich zur Kasse gebeten werden.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: seppl am 03. Juni 2013, 10:05
Ich finde, auf freiwilliger Basis ist es schon ok, wenn Gehörlose auch zahlen, wenn sie die (gerade für sie speziellen) Leistungen in Anspruch nehmen wollen und genug verdienen. Behinderung wird ja oft mit niedrigem Einkommen in Verbindung gesetzt, was gerade bei Gehörlosen überhaupt nicht zwingend sein muss. Bei zu niedrigem Einkommen MÜSSEN sie allerdings das volle Recht haben, kostenfrei schauen zu können, als Kompensation für ihre kommunikative Einschränkung.

Gehörlose ärgern sich gerne darüber, wenn sie aus einer falsch eingeschätzten Behinderung almosenähnliche Leistungen erhalten sollen (meine Schwester).
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: René am 03. Juni 2013, 10:13
Gehörlose ärgern sich gerne darüber, wenn sie aus einer falsch eingeschätzten Behinderung almosenähnliche Leistungen erhalten sollen (meine Schwester).

So ist das nicht gemeint. Ich finde jedoch, dass eine gerechte Gesellschaft Benachteiligte unterstützen sollte – das ist solidarisch und mit meiner "Denke" und meinem Empfinden vereinbar. Wenn jemand eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, sollte er auch dafür bezahlen, auch wenn er Behindert – in diesem Fall gehörlos – ist. Allerdings sollte er für nur das bezahlen, was er auch in Anspruch nimmt, wobei gewisse Leistungen – und da gehört der Rundfunk dazu – durch die Gesellschaft teilweise quer subventioniert werden sollten. Was aber jetzt stattfindet, ist eine schamlose Abzocke.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: seppl am 03. Juni 2013, 12:08
Ich stimme Dir voll zu, habe nur irgendwie gedacht Du beziehst Dich auf das alte Modell der positiven Diskrininierung, wo man nur aufgrund der Behinderung, ohne Berücksichtigung anderer Umstände befreit wurde. - Alles ok!
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Dr. Zorn am 03. Juni 2013, 14:22
René zunächst mal Danke dafür, das du das Thema noch mal aufgegriffen hast.

2 gravierende Fehler sind in den Videobeiträgen vom „BR“

1.) Behinderte erhielten bislang das „RF“ nicht aus sozial finanziellen gründen, sondern die Rundfunkgebührenbefreiung beruhte auf

    § 126 SGB IX Nachteilausgleich (1) Die Vorschriften über Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen (Nachteilausgleich) werden so gestaltet, dass sie unabhängig von der Ursache der Behinderung, der Art oder Schwere der Behinderung Rechnung tragen.

Von den ÖRR wir gerne das BSG, Urteil vom 28. 6. 2000 - B 9 SB 2/00 R zitiert. Der Senat und die ÖR verkennen offensichtlich, dass es hier nicht um den „Mehraufwand“, wie es im Urteil heißt, sondern es um einen „Nachteilausgleich“ durch die Nichtteilnahme am öffentlichen Leben durch Behinderte geht. Der Senat verkennt auch, dass so z.B. das Aufsuchen von öffentlichen Veranstaltungen von Behinderten grundsätzlich gewährleistet sein müsste, was natürlich nicht der Fall ist. Weder eine körperliche und geistige Einschränkung von Behinderten, noch die baulichen und bürokratischen Barrieren, welche die Teilhabe am öffentlichen Leben erschweren oder unmöglich machen, wurden vom Senat angemessen berücksichtigt.

2.) Die Rundfunkanstalten begründen die Zahlung des gekürzten Beitrages für Behinderte, die bislang von den Rundfunkgebühren befreit waren, damit, dass sie in Zukunft ein barrierefreies Fernsehen schaffen werden. Hierzu sind die Rundfunkanstalten jedoch nach § 7, § 9, und § 11 BGG schon seit langem verpflichtet und kommen dieser Verpflichtung seit Jahren nicht nach.

Auch die seit März 2009 von der UNO beschlossene, von der EU und der Bundesrepublik ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention die Medien zur umfassenden Information über die Situation der Menschen mit Behinderung verpflichtet, wird von den ÖRR nicht umgesetzt .

Jetzt extra dafür von den Behinderten eine Gebühr zu kassieren ist gesetzeswidrig, auch hier fehlt jegliche Gesetzesgrundlage. Anscheinend glauben auch hier die ÖR das das GG Art. 3 (3) für sie nicht gilt. 

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Offensichtlich glaube die ÖR auch, das ein Untertitel, nicht zur Grundversorgung nach dem GG für Behinderten gehört, da sie jetzt extra eine Gebühr dafür verlangen.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 03. Juni 2013, 16:08
Von den ÖRR wir gerne das BSG, Urteil vom 28. 6. 2000 - B 9 SB 2/00 R zitiert. Der Senat und die ÖR verkennen offensichtlich, dass es hier nicht um den „Mehraufwand“, wie es im Urteil heißt, sondern es um einen „Nachteilausgleich“ durch die Nichtteilnahme am öffentlichen Leben durch Behinderte geht.

Lies das Urteil genauer: http://lexetius.com/2000,1435 (http://lexetius.com/2000,1435).

Zitat
Ungeachtet der Zugehörigkeit auch psychisch Behinderter zum Kreis der Berechtigten hält der Senat an seiner Auffassung fest, daß ein durch Gebührenbefreiung ausgleichbarer Mehraufwand behinderter Rundfunk- und Fernsehteilnehmer kaum je entstehen dürfte, weil die deutsche Bevölkerung unabhängig von Behinderungen nahezu vollständig Rundfunk hört und fernsieht (vgl zur Frage, ob das Merkzeichen "RF" den gewandelten gesellschaftlichen Bedingungen noch entspricht BSG SozR 3-3870 § 48 Nr 2 und Urteil des Senats vom 16. März 1994 - 9 RVs 3/93  - unveröffentlicht). Der Senat sieht deshalb in der Gebührenbefreiung für Behinderte einen Verstoß gegen den gebührenrechtlichen Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Nutzer (vgl BVerfGE 50, 217, 227; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr 2; Vogel in Hdb des Staatsrechts, Bd IV, 1990 § 87 Nr 100; ebendort Kirchhof, § 88 RdNr 203).


Das falsche Argument lautet sinngemäß: "Da alle Rundfunk konsumieren und zahlen (sollen), wird nichts ausgeglichen; eine Befreiung gleicht nicht einen Nachteil, sondern schafft einen Vorteil."

Klar, da alle Menschen essen, dann wären kostenlose Lebensmittel für Behinderte ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz.

Wie soll man sich jetzt wehren? Wir sollen zeigen, dass eben nicht alle Menschen Rundfunk konsumieren, dass auch nicht alle Behinderte Rundfunk konsumieren, und zwar nicht nur, weil sie es mal nicht können, sondern auch weil sie es nicht wollen.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Dr. Zorn am 03. Juni 2013, 17:13
Sophia, du hast sicherlich recht, betrachtet auf die Gesamtbevölkerung. Aber das BSG hat es in seinem Urteil auf „Mehraufwendungen“ bezogen und nicht auf den Nachteilausgleich, § 126 SGB IX, was es tun hätte müssen.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 03. Juni 2013, 17:21
Sophia, du hast sicherlich recht, betrachtet auf die Gesamtbevölkerung. Aber das BSG hat es in seinem Urteil auf „Mehraufwendungen“ bezogen und nicht auf den Nachteilausgleich, § 126 SGB IX, was es tun hätte müssen.

Ein Nachteil, der höhere Aufwendungen gegenüber Nicht-Behinderte bedeutet, und deswegen einen Ausgleich benötigen.
Essen bedeutet für den Behinderten nicht höhere Aufwendungen. Das Gericht hat Rundfunk wie Essen betrachtet.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Helmut Enz am 03. Juni 2013, 17:33
........
Wie soll man sich jetzt wehren? Wir sollen zeigen, dass eben nicht alle Menschen Rundfunk konsumieren, dass auch nicht alle Behinderte Rundfunk konsumieren, und zwar nicht nur, weil sie es mal nicht können, sondern auch weil sie es nicht wollen.

Danke für diese Kernaussage, Sophia.Orthoi!

Wäre zu überlegen, sie auszudrucken und gold-umrahmt an die Wand zu hängen.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Dr. Zorn am 03. Juni 2013, 17:57
Auszug aus dem BSG, Urteil vom 28. 6. 2000 - B 9 SB 2/00 R.
Zitat:
   „Ungeachtet der Zugehörigkeit auch psychisch Behinderter zum Kreis der    Berechtigten hält der Senat an seiner Auffassung fest, dass ein durch    Gebührenbefreiung ausgleichbarer Mehraufwand behinderter Rundfunk- und    Fernsehteilnehmer kaum je entstehen dürfte, weil die deutsche Bevölkerung    unabhängig von Behinderungen nahezu vollständig Rundfunk hört und fernsieht. (vgl zur Frage, ob das Merkzeichen "RF" den gewandelten gesellschaftlichen Bedingungen noch entspricht BSG SozR 3-3870 § 48 Nr 2    und Urteil des Senats vom 16. März 1994 - 9 RVs 3/93 - unveröffentlicht). Der Senat sieht deshalb in der Gebührenbefreiung für Behinderte einen Verstoß gegen den gebührenrechtlichen Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Nutzer (vgl BVerfGE 50, 217, 227; BSG SozR 3-   3870    § 4 Nr 2; Vogel in Hdb des Staatsrechts, Bd IV, 1990 § 87 Nr 100; ebendort Kirchhof, § 88 RdNr 203). Die daraus folgende Konsequenz kann aber nur der Verordnungsgeber ziehen. Denn die Versorgungsverwaltung und die    Sozialgerichte haben lediglich - allerdings mit verbindlicher Wirkung für die Rundfunkanstalten (vgl BVerwGE 66, 315 ff) - über ein gesundheitliches    Merkmal des Befreiungstatbestandes der RGVO, nicht über die - möglicherweise gegen höherrangiges Recht verstoßende - Befreiung von der    Rundfunkgebührenpflicht zu entscheiden. Im übrigen eröffnet der    Nachteilausgleich auch den Zugang zu günstigeren Tarifen von - inzwischen    durchweg privatrechtlich organisierten - Anbietern der Telekommunikation (vgl    dazu BSG SozR 3870 § 3 Nr 13). „
Zitat Ende.

Das BSG stellt ein vergleich von behinderten, zu nicht behinderten, in Bezug auf deren Rundfunk Konzum an. Weiter vergleicht es den Rundfunk mit der Telekommunikation mit Zugang zu günstigeren Tarifen von - inzwischen durchweg privatrechtlich organisierten - Anbietern der Telekommunikation.“

Wo hat hier das BSG " Rundfunk wie Essen betrachtet" ???
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 03. Juni 2013, 18:25
Das BSG stellt ein vergleich von behinderten, zu nicht behinderten, in Bezug auf deren Rundfunk Konzum an. Weiter vergleicht es den Rundfunk mit der Telekommunikation mit Zugang zu günstigeren Tarifen von - inzwischen durchweg privatrechtlich organisierten - Anbietern der Telekommunikation.“

Wo hat hier das BSG " Rundfunk wie Essen betrachtet" ???

Behinderte sind ganz normale Menschen, die auch essen, oder? Essen bekommt man nicht, weil es einen Nachteil ausgleicht, sondern weil man ohne es nicht leben kann. In Bezug auf das Essen unterscheiden sich Behinderte von Nicht-Behinderten (in der Regel) nicht, und deswegen brauchen sie da keinen Nachteilausgleich: ihnen das Essen gratis zu geben wäre ein Vorteil, der gegen die Gleichbehandlung aller essenden Menschen (= aller Menschen) verstößt.

So argumentiert das BSG, aber nicht mit Essen, sondern mit Rundfunk.

Das Urteil redet über den Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Nutzer, setzt aber voraus, dass nahezu vollständig alle Menschen Nutzer seien.

Lies entspannt das Argument des BSG, dann wirst Du es erkennen.

Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Dr. Zorn am 03. Juni 2013, 19:00
Sophiea, wir drehen uns im Kreis.
Das BSG hat wörtlich den  „Mehraufwand“ angesprochen und ich den „Nachteilausgleich“. Das sind in rechtlichem Sinne, zwei unterschiedliche dinge. Das RF im Behindertenausweis kommt von einem Nachteilausgleich und nicht von einem Mehraufwand.

Nur am Rande, und damit möchte ich es zum Thema „Essen“ auch belassen.  Dein Vergleich mit dem Essen hinkt. Es gibt in Deutschland rund 40.000 Komapatienten die alle unstrittig behindert sind und über teurer Astronauten Kost ernährt werden müssen. Ich glaube kaum, dass Du dich mit teurer Astronauten Kost ernährst, und dich mit diesen Menschen in deinem Essverhalten vergleichst. Hinzu kommen noch Allergiker, die ebenso auf teure Ernährung angewiesen sind.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 03. Juni 2013, 19:16
Das BSG hat wörtlich den  „Mehraufwand“ angesprochen und ich den „Nachteilausgleich“. Das sind in rechtlichem Sinne, zwei unterschiedliche dinge. Das RF im Behindertenausweis kommt von einem Nachteilausgleich und nicht von einem Mehraufwand.

Ich verstehe da "Mehraufwand" wegen eines "Nachteils". Der Ausgleich ist nicht gratis. Wenn ich es aber falsch verstehe, und Du die Bedeutung im rechtlichen Sinne kennst, dann kannst Du sie erklären, um den Kreis zu brechen.

Nur am Rande, und damit möchte ich es zum Thema „Essen“ auch belassen.  Dein Vergleich mit dem Essen hinkt.

Mag es sein, dass er hinkt, aber es ist nicht mein Vergleich. Ich versuche zu erklären, wie das Urteil argumentiert, und
da ist unbedeutend, ob der Vergleich wegen der Ausnahmen hinke: es geht um die Idee.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Dr. Zorn am 03. Juni 2013, 20:18
Sophia, ich wiederhole mich gerne und erkläre es gerne noch einmal.

Bei dem Merkzeichen „RF“ handelt es sich um einen vom Gesetzgeber (Bund) eingerichteten Nachteilausgleich § 126 SGB IX  der in Abs. 1 folgendes sagt: Die Vorschriften über Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen (Nachteilausgleich) werden so gestaltet, dass sie unabhängig von der Ursache der Behinderung, der Art oder Schwere der Behinderung Rechnung tragen.

Hierzu ein Auszug aus dem Urteil LSG Hamburg 4. Senat L 4 SB 14/05

„Gemäß § 69 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) stellen auf Antrag eines behinderten Menschen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest. Sind neben dem Vorliegen der Behinderung weitere gesundheitliche Merkmale Voraussetzung für die in Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (vgl. § 126 SGB IX), so haben diese Behörden die erforderlichen Feststellungen ebenfalls im Verfahren nach § 69 Abs. 1 SGB IX zu treffen (§ 69 Abs. 4 SGB IX). Auf Antrag ist unter anderem darüber nach § 69 Abs. 5 Satz 1 SGB IX ein Ausweis auszustellen, der als Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen dient, die schwerbehinderten Menschen nach Teil 2 SGB IX oder nach anderen Vorschriften zustehen (§ 69 Abs. 5 Satz 2 SGB IX). Die Gestaltung des Ausweises richtet sich gemäß § 70 SGB IX nach der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) vom 25. Juli 1991 (BGBl. III/FNA 871-1-9), welche in § 3 Abs. 1 Nr. 5 Regelungen über das Merkzeichen RF (Erfüllung der landesrechtlich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht) enthält.“

Zitat Ende.

Dieser Auszug aus dem Urteil vom BSG B 9 SB 2/00 vom 28.06.2000
erklärt es noch besser.

„Das LSG hat den Beklagten zu Recht verurteilt, bei der Klägerin die gesundheitlichen Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich RF festzustellen (§ 4 Abs 4 Schwerbehindertengesetz (SchwbG)). Das Schwerbehindertenrecht unterscheidet nicht zwischen regelwidrigen Zuständen körperlicher, geistiger und seelischer Art. Jede dieser Regelwidrigkeiten kann nach § 3 Abs 1 Satz 1 SchwbG zu einer Behinderung und grundsätzlich jede Behinderung kann - soweit die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind - zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht führen.“

Zitat Ende.

Der Nachteilausgleich ist somit ein Bundesgesetz, welches nicht durch einen Vertrag (Staatsvertrag) der Länder ausgehebelt werden kann, Art. 31 GG Bundesrecht bricht Landesrecht.

Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 03. Juni 2013, 20:38
Sophia, ich wiederhole mich gerne und erkläre es gerne noch einmal.

Bei dem Merkzeichen „RF“ handelt es sich um einen vom Gesetzgeber (Bund) eingerichteten Nachteilausgleich § 126 SGB IX  der in Abs. 1 folgendes sagt: Die Vorschriften über Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen (Nachteilausgleich) werden so gestaltet, dass sie unabhängig von der Ursache der Behinderung, der Art oder Schwere der Behinderung Rechnung tragen.

Du hast nicht die Begriffe "Mehraufwand" und  "Nachteilausgleich" erklärt. Auch nicht, warum ihre Unterscheidung meine Auslegung des Urteils falsch macht.

Der Nachteilausgleich ist somit ein Bundesgesetz, welches nicht durch einen Vertrag (Staatsvertrag) der Länder ausgehebelt werden kann, Art. 31 GG Bundesrecht bricht Landesrecht.

Das ist etwas Anderes.
.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Dr. Zorn am 03. Juni 2013, 21:13
Die Erklärungen ergehen aus den einschlägigen Gesetzen.

Ein Mehraufwand ist, z. B. die Astronautenkost. Ich muss wegen meiner Behinderung für das gleiche mehr aufwenden als ein nicht behinderter. Beide Essen, nur der behinderte (Komapatient) muss mehr wegen seiner behinderung dafür bezahlen.

Ein Nachteilausgleich ist, wenn ein Behindertet nicht an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmen kann, weil diese nicht für ein Rollstuhlfahrer z. B. zugängig ist.

Auch hier zu ein Beispiel:
Bei einem großen Konzert mit 5000 Zuschauer gibt es aus Feuerpolizeilichen gründen, nur 10 Rollstuhlfahrerplätze. Du kommst als 11. und kommst keine Karte mehr, der Saal ist zu der Zeit aber nur zur Hälfte ausverkauft. Wärst du nicht behindert, würdest du noch eine von den 2500 nicht verkauften Karte bekommen und dafür ist der Nachteilausgleich, weil ich ein Nachteil, als behinderter, nicht behinderten gegenüber habe.

Ich hoffe es wurde jetzt verstanden.         
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 03. Juni 2013, 21:29
Die Erklärungen ergehen aus den einschlägigen Gesetzen.

Ein Mehraufwand ist, z. B. die Astronautenkost. Ich muss wegen meiner Behinderung für das gleiche mehr aufwenden als ein nicht behinderter. Beide Essen, nur der behinderte (Komapatient) muss mehr wegen seiner behinderung dafür bezahlen.

Ein Nachteilausgleich ist, wenn ein Behindertet nicht an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmen kann, weil diese nicht für ein Rollstuhlfahrer z. B. zugängig ist.

[...]

Ich hoffe es wurde jetzt verstanden.       

Es ist verstanden, aber trotzdem bringt uns nicht weiter: willst Du etwas gegen das Urteil, musst Du das Urteil verstehen, auslegen, wenn es nicht ganz deutlich ist. Ich erklärte Dir meine Auslegung, die Dir nicht gefällt, aber Du bringst weder eine andere Auslegung noch zeigst Du mir, warum meine Auslegung falsch ist. Wie wirst Du vor Gericht argumentieren, wenn Du Dich nicht bemühst, seine Urteile, seine Argumente zu verstehen? Es geht hier nicht um wahr oder falsch, sondern darum, zu verstehen, was im Urteil steht.

Mit gutem Grund sind Mehraufwendungen und Nachteilausgleich in einem Atemzug erwähnt. Grundsätzlich ist es in unserem Fall egal, ob man dasselbe in einer anderen Form bekommt (als Essen bekommt man teures Astronautenessen) oder etwas ganz anderes als Ersatz bekommt (anstatt Essen Astronautenessen).

Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Dr. Zorn am 03. Juni 2013, 22:02
Sophia,
offensichtlich bist du selbst, von dieser Regelung nicht betroffen, somit ist es schwer mit jemand sich auseinanderzusetzen dem der Background fehlt. Ich habe deutlich dargelegt, wo der Senat in seinem Urteil vom 28. 6. 2000 nach meiner Rechtsauffassung, ein Fehler gemacht hat. Dies hast du entweder überlesen, oder es ist von dir nicht versanden worden. Überlassen wir dem Gericht die "Wertung" meiner Argumente.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 03. Juni 2013, 22:13
Sophia,
offensichtlich bist du selbst, von dieser Regelung nicht betroffen, somit ist es schwer mit jemand sich auseinanderzusetzen dem der Background fehlt. Ich habe deutlich dargelegt, wo der Senat in seinem Urteil vom 28. 6. 2000 nach meiner Rechtsauffassung, ein Fehler gemacht hat. Dies hast du entweder überlesen, oder es ist von dir nicht versanden worden. Überlassen wir dem Gericht die "Wertung" meiner Argumente.

So weit ich Dich verstehe, ist die Unterscheidung zwischen Mehrufwand und und Nachteilausgleich wesentlich, weil das letzte in einem Bundesgesetz geregelt ist. Der Fehler des BSG sich auf Mehrufwand und nicht Nachteilausgleich zu beziehen. Es mag sein, dass Du Erfolg mit dieser Argumentation hast. Ich meine, dass BSG argumentiert so, dass es egal wäre, wenn da Nachteilausgleich stünde: also, gleich falsch oder gleich richtig, meiner Meinung nach falsch.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Radio_Libertas am 03. Juni 2013, 22:23

So weit ich Dich verstehe, ist die Unterscheidung zwischen Mehrufwand und und Nachteilausgleich wesentlich, weil das letzte in einem Bundesgesetz geregelt ist. Der Fehler des BSG sich auf Mehrufwand und nicht Nachteilausgleich zu beziehen. Es mag sein, dass Du Erfolg mit dieser Argumentation hast. Ich meine, dass BSG argumentiert so, dass es egal wäre, wenn da Nachteilausgleich stünde: also, gleich falsch oder gleich richtig, meiner Meinung nach falsch.


Solche Argumentationsstränge verlaufen doch ins Leere. Sich an irgendeiner Argumentation festzubeißen bringt nichts. Zumindest wenn man Laie ist.

Rechtssprechung hat weniger mit Mathematik zu tun, wo man auf einem Fehler herumreiten kann und dann sagen alle: "da haben sie aber logisch argumentiert", und bringt damit den ganzen Beweis zu Fall.

Rechtssprechung ist immer auf Praxis angelegt und soll das gesellschaftliche Leben zu regeln versuchen. Es geht hier mehr um Interessensausgleich, als um absolut "einwandfreie" Argumentation.

So lange alles irgendwie halbwegs funktioniert und möglichst wenige klagen ist alles gut. Oder?
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Dr. Zorn am 03. Juni 2013, 22:31
ich möcht ja Klagen, die lassen mich nur nicht. >:D
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 03. Juni 2013, 22:38
Rechtssprechung ist immer auf Praxis angelegt und soll das gesellschaftliche Leben zu regeln versuchen. Es geht hier mehr um Interessensausgleich, als um absolut "einwandfreie" Argumentation.

So lange alles irgendwie halbwegs funktioniert und möglichst wenige klagen ist alles gut. Oder?

Das wäre nicht Recht, sondern Willkür.

Und das Urteil des BSG war eben Willkür: es hat einige unbedeutende Bürger, die ja kaum klagen werden, zu nicht existent erklärt, sie werden auch nie existieren, ab dem Urteil werden alle Generationen vor der Glotze sitzen. Durch diese Annahme werden Behinderte nicht mehr befreit: Es ist kein Nachteilausgleich, weil so wie so jeder vor der Glotze sitzt, weil der Behinderte auch vor der Glotze sitzen würde, wenn er nicht behindert wäre.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Radio_Libertas am 03. Juni 2013, 23:11
ab dem Urteil werden alle Generationen vor der Glotze sitzen.

Die Zeiten sind vorbei und das ist der erste Teil des Problems des ÖRR.

Früher einmal saßen alle vor der Glotze, damals "in den guten alten Zeiten" als es nur drei öffentlich-rechtliche Sender gab und sonst nichts. Da mußten die Wasserwerke auf erhöhten Betrieb schalten, weil alle Bundesbürger nach dem Tatort gleichzeitig auf die Toilette gegangen sind ;)


Und das Urteil des BSG war eben Willkür: es hat einige unbedeutende Bürger, die ja kaum klagen werden, zu nicht existent erklärt, sie werden auch nie existieren, [...] Durch diese Annahme werden Behinderte nicht mehr befreit: Es ist kein Nachteilausgleich, weil so wie so jeder vor der Glotze sitzt, weil der Behinderte auch vor der Glotze sitzen würde, wenn er nicht behindert wäre.


Ja, das ist empfundenes Unrecht und sehe ich auch so, aber es bringt nichts, sich daran im Sinne einer "juristischen" Argumentation festzubeißen, denn juristisch wird ganz anders argumentiert.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Dr. Zorn am 04. Juni 2013, 03:20
Das ist ganz aktuell aus der Internetseite des größten Event Anbieters in Deutschland für Live Konzerte.

Zitat
„Über 180.000 Events jährlich, davon finden heute 282 Events statt

Wie erhalte ich Karten für Rollstuhlfahrer und deren Begleitung?

Antwort
Wir bemühen uns stets, auch Rollstuhlfahrerplätze anbieten zu können. Diese sehen Sie dann standardmäßig im Bereich der Bestplatzbuchung eingeblendet, sofern welche vorhanden sind.“

Zitat Ende

Man muss es zweimal lesen, und dann sich ganz langsam, auf der Zunge zergehen lassen.

Vielleicht kommt es noch deutlicher rüber, wenn ich den Text leicht verändere:

Wir bemühen uns stets, auch Frauen oder Menschen mit einer anderen Hautfarbe Plätze  anbieten zu können. Diese sehen Sie dann standardmäßig im Bereich der Bestplatzbuchung eingeblendet, sofern welche vorhanden sind.

Das ist Menschen verachten, vielleicht versteht jetzt, der eine oder andere, wenn er selbst auch nicht behindert ist, was mit Art. 3 Abs. 3 GG und dem Nachteilausgleich gemeint ist. 
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 04. Juni 2013, 08:09
Vielleicht kommt es noch deutlicher rüber, wenn ich den Text leicht verändere:

Wir bemühen uns stets, auch Frauen oder Menschen mit einer anderen Hautfarbe Plätze  anbieten zu können. Diese sehen Sie dann standardmäßig im Bereich der Bestplatzbuchung eingeblendet, sofern welche vorhanden sind.

Das ist Menschen verachten, vielleicht versteht jetzt, der eine oder andere, wenn er selbst auch nicht behindert ist, was mit Art. 3 Abs. 3 GG und dem Nachteilausgleich gemeint ist.

Im ersten Fall wäre die Diskriminierung eine aktive Behinderung einer Person, im zweiten die nicht Förderung. Ist da nicht ein Unterschied?

aber es bringt nichts, sich daran im Sinne einer "juristischen" Argumentation festzubeißen, denn juristisch wird ganz anders argumentiert.

Die leitende Wissenschaft des Mittelalters war die Logik. Kann man von den heutigen Juristen keine gültigen Argumente und Prämissen erwarten? Sollen wir ihre Trugschlüsse, Unterstellungen und sonstige falsche Annahmen im Namen des Volkes akzeptieren?
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Kunibert am 04. Juni 2013, 11:52

Die leitende Wissenschaft des Mittelalters war die Logik. Kann man von den heutigen Juristen keine gültigen Argumente und Prämissen erwarten? Sollen wir ihre Trugschlüsse, Unterstellungen und sonstige falsche Annahmen im Namen des Volkes akzeptieren?

Die Juristen haben das Problem, dass ihnen ihre Arbeit nicht um die Ohren fliegt, wenn sie einen gedanklichen Fehler gemacht haben.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: issleb am 04. Juni 2013, 19:28
Moin,
ich habe Eure ganze Diskussion über den Nachteilsausgleich verfolgt. Da ich eine "Betroffene" bin, seit vielen Jahren
das "RF"-Zeichen im SB-Ausweis habe. Für mich steht der Begriff "Nachteil" insofern, daß ich kein Kino, Kabarett, Theater-
also alles was für mich mit SPRACHVERSTÄNDNIS zu tun hat u. natürlich auch mit Lautstärke, nicht sinnvoll ist zu besuchen,
denn ich würde eh nur die Hälfte verstehen. Dafür war die gestrichene  Rundfunkgebührenbefreiung gedacht :'( weil man als
Behinderter nicht an Allem teilnehmen kann, selbst, wenn man möchte.- Mich wundert ganz stark, daß die ganzen Verbände
so ruhig sind, denn von denen hätte ich zuerst Protest erwartet. Liebe Grüße Issleb
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 04. Juni 2013, 20:01
Für mich steht der Begriff "Nachteil" insofern, daß ich kein Kino, Kabarett, Theater-
also alles was für mich mit SPRACHVERSTÄNDNIS zu tun hat u. natürlich auch mit Lautstärke, nicht sinnvoll ist zu besuchen,
denn ich würde eh nur die Hälfte verstehen.

Und ist es unter diesen Umständen sinnvoll, Radio zu hören oder fernzusehen?!

Da kommt nicht mal die Befreiung in Frage, sondern einfach Rundfunk nicht zu konsumieren und dafür nicht zu zahlen.

Trotzdem kam das BSG durch kühne Argumentation zum Schluss, dass die Befreiung in diesem Fall ein Vorteil wäre.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 04. Juni 2013, 20:37
Trotzdem kam das BSG durch kühne Argumentation zum Schluss, dass die Befreiung in diesem Fall ein Vorteil wäre.

Hier muss ich ergänzen: damals gab es die Möglichkeit, am Rundfunk nicht teilzunehmen und dafür nicht zu zahlen.
Die Befreiung, zweifelhafter Vorteil, war nicht nötig.

Für Blinde ist die Sache schlimmer: für sie kann Radiohören tatsächlich ein wenig ausgleichen, dass sie gedruckte Sachen nicht lesen können. Den Nachteilausgleich haben sie verloren.

Befreiung bedeutete damals, gratis Rundfunk zu bekommen, heute bedeutet es die Gnade, die ungerechte Abgabe nicht zahlen zu müssen. Es hat sich etwas Wesentliches geändert, die alte Rechtsprechung kann man nicht einfach so übertragen. Das werden aber die Rundfunkanstalten versuchen, wenn es ihnen ziemt.

Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Dr. Zorn am 04. Juni 2013, 21:15
Issleb, genau so ist es, wie Du es geschildert hast. Von den Verbänden kannst du nichts erwarten, die sind damit beschäftigt ihre Wasserköpfe am leben zu erhalten.

Was von den ÖRR in der Behinderten Debatte immer verschwiegen wird, ist dass der nutzen der Untertitelung, womit sie den Beitrag für Behinderte begründen, nur den Hörgeschädigten nutzt. Somit einem ganz, ganz kleinen teil, der Behinderten die bislang befreit war. Ich als Rollifahrer habe ein Medienkonsum wie ein nicht behinderter, aber ich bin eingeschränkt durch Barrieren am täglichen Leben voll teilzunehmen. Hierfür gab es bislang den Nachteilausgleich, sollte dieser jetzt wegfallen, weil er nicht mehr benötigt wird, weil Deutschland Barrieren frei ist, so wäre die Barrierefreiheit damit auch einklagbar.
Hier müssen die in Berlin ganz genau aufpassen, was sie machen. Kann einer an einer öffentlichen Veranstaltung nicht teilnehmen, weil keine Behindertentoiletten oder unüberwindbare Barrieren vorhanden sind, wird der Staat schadensersatzpflichtig. Den wie vorweg schon geschrieben,  „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“  Art. 3 Abs. 3 GG.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 04. Juni 2013, 21:47
Zurück zum Anfangsthema: Bezahlen für keine Leistung.

Eigentlich sollen wir nach der neuen Regelung nicht für eine Leistung zahlen, sondern für das Innehaben einer Wohnung. Der Rundfunkkonsum ist gleichgültig, egal ob man konsumieren kann oder will.

Wie sieht der Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Wohnungsinhaber? Sollen Behinderte anders behandelt werden?

Haben wir plötzlich in dieser Diskussion vergessen, dass es eine (ungerechte) Steuer ist?

Es mag provokativ klingen, ich will aber auf die Ursache des Problems hinweisen.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: observer am 04. Juni 2013, 23:25
Zurück zum Anfangsthema: Bezahlen für keine Leistung.

Eigentlich sollen wir nach der neuen Regelung nicht für eine Leistung zahlen, sondern für das Innehaben einer Wohnung. Der Rundfunkkonsum ist gleichgültig, egal ob man konsumieren kann oder will.

Um den reinen Konsum des öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht es doch schon seit Jahren (Jahrzehnten) nicht mehr. Im alten Gebührensystem musste ich für die Bereitstellung von Rundfunkgeräten bezahlen. Ob ich konsumiert habe oder nicht, hat keinen interessiert. Heute wohne ich in einer Wohnung und muss (wieder) ebenfalls bezahlen. Die Frage ob ich überhaupt konsumiere wird leider wieder nicht gestellt?
Warum auch, Politik und Intendanz kommen gar nicht auf die Idee, dass es Menschen gibt, welche an den Angeboten des ÖRR nicht interessiert sind?

Das nun seit 01.01.2013 auch teilweise behinderte und/oder sozial schwache Bürger "abkassiert" werden, passt leider in das Bild des neuen Rundfunkbeitrags und bestätigt auch das Totalversagen der Politik und unserer Gesellschaft.

Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Dr. Zorn am 05. Juni 2013, 06:25
Zurück zum Anfangsthema: Bezahlen für keine Leistung.

Eigentlich sollen wir nach der neuen Regelung nicht für eine Leistung zahlen, sondern für das Innehaben einer Wohnung. Der Rundfunkkonsum ist gleichgültig, egal ob man konsumieren kann oder will.

Wie sieht der Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Wohnungsinhaber? Sollen Behinderte anders behandelt werden?

Haben wir plötzlich in dieser Diskussion vergessen, dass es eine (ungerechte) Steuer ist?

Es mag provokativ klingen, ich will aber auf die Ursache des Problems hinweisen.

Das geht am Thema völlig vorbei. Das Anfangsthema waren 2 Videos, über die neue Situation der Behinderten, im Bezug auf Rundfunkbeitrag, die René hier eingestellt hat.

Es wäre nicht nur schön, sondern im Sinne der davon Betroffenen, wenn wir auch bei diesem Thema bleiben können und nicht wieder vom 100. ins weiß ich was kommen, hierzu gibt es in diesem Forum anderweitig genug Platz.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 05. Juni 2013, 09:49
Das geht am Thema völlig vorbei. [...]

Es wäre nicht nur schön, sondern im Sinne der davon Betroffenen, wenn wir auch bei diesem Thema bleiben können und nicht wieder vom 100. ins weiß ich was kommen, hierzu gibt es in diesem Forum anderweitig genug Platz.

Nein, das geht nicht an das Thema vorbei: das ist das Thema.

Das erkennt man, wenn man im Urteil des BSG die Unterstellung, dass die deutsche Bevölkerung unabhängig von Behinderungen nahezu vollständig Rundfunk hört und fernsieht, durch die Feststellung, dass die Bevölkerung
unabhängig von Behinderungen nahezu vollständig irgendwo wohnt, ersetzt, sowie das Wort "Nutzer'' durch "Wohnungsinhaber" ersetzt.

Im Sinne der Betroffenen ist, sachlich zu argumentieren: nur so kann man etwas erreichen, außer bei einem sehr willkürlichem Richter.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 06. Juni 2013, 18:23
Ich möchte den Stand der Diskussion hier zusammenfassen:

(1) Auf Grund des zweifelhaften Urteils des BSG bekommen Behinderte keinen Nachteilsausgleich beim Rundfunk.

(2) Einige Behinderte bekommen aber Befreiung und Ermäßigung, offensichtlich nicht wegen Nachteilsausgleich, sondern wegen der beschränkten Nutzung oder Nicht-Nutzung des Rundfunks.

(3) Das obige verstößt gegen die Gleichbehandlung aller Wohnungsinhaber. Es ist eine rechtswidrige Ausnahme, die bestätigt, dass die Abgabe eine Steuer ist. Wahrscheinlich wurde diese Ausnahme erfunden, um die Abgabe von einer Steuer abzugrenzen. Siehe Zitat unten.

(4) Wenn genug Leute wie Behinderte "befreit" werden, könnte man mal nachweisen, dass die Prämissen des BSG falsch waren: dann hätten Behinderte wieder den Nachteilsausgleich.

Jetzt ein Zitat aus der Webseite von Thüringen:

Zitat
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Frage der Abgrenzung des neuen Beitrags von einer Steuer hatte Thüringen bis zuletzt Bedenken geäußert. `Ich bin optimistisch, dass die beiden von Thüringen initiierten Ergänzungen das neue Gebührenmodell gegenüber der Verfassung sicherer machen. Durch diese Ergänzungen ist im Staatsvertrag der Länder jetzt fest geregelt, dass Kleingärtner und taubblinde Menschen keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Darüber freue ich mich sehr', sagte Medienstaatssekretär Peter Zimmermann.

Manche haben Thüringen völlig mißverstanden. Sie waren ätzend für diese widerliche Abgabe, vom Anfang an. Sie hatten lediglich ein bisschen Angst, dass sie verfassungswidrig sei, und bemühten sich, die Abgabe von einer Steuer abzugrenzen.

Aus meiner Datenbank, gebildet aus den Lemmata des Grimmschen Wörterbuches, gewidmet an die Herren der Regierung von Thüringen, sowie an die Abgeordneten des Thüringer Landtags:
Zitat
ERZSCHURKE     
FEDERSCHURKE 
HOFSCHURKE     
SCHURKE
SCHURKEN   
SCHURKENBAUER 
SCHURKENFALLE   
SCHURKENFORDERUNG   
SCHURKENLEIB   
SCHURKENPACK   
SCHURKENPLAN 
SCHURKENRECHT   
SCHURKENSEELE   
SCHURKENSOHN   
SCHURKENSTREICH
SCHURKENTHAT   
SCHURKEREI     

Es fehlt nur noch: SCHURKENLANDTAG, SCHURKENREGIERUNG, SCHURKENRUNDFUNK, ...
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Radio_Libertas am 06. Juni 2013, 20:15
Hallo Sophia,

ich würde es mehr von der praktischen Seite betrachten und denke es macht wenig Sinn, sich derart an diesem einen Punkt festzubeißen.

Nehmen wir mal an, Person A erhebt gegen den Widerspruchsbescheid Klage, weil sie als Wohnungsinhaber Rundfunkgebühren zahlen soll, dieses Angebot jedoch aufgrund einer körperlichen Einschränkung nicht nutzen kann (oder auch nicht möchte). Dann wird sie sehr wenig bewirken, wenn sie versucht vor dem Verwaltungsgericht als juristischer Laie mit dem Richter eine Grundsatzdiskussion über verfassungsrechtliche Fragen zu entfachen. Das ist Blödsinn. So funktionieren Gerichtsverhandlungen nicht.

Denn der Richter kann nur im Rahmen der vom Gesetzgeber erlassenen Gesetze, nach Abwägung aller Interessen eine möglichst einvernehmliche Entscheidung treffen. Er ist nicht der Gesetzgeber und wird sich hüten, grundsätzlich die bestehenden Gesetze in Frage zu stellen.

Der Schlüssel, um den Rundfunkbeitrag zu knacken, liegt glaube ich im Härtefallantrag. Die Rundfunkanstalten versuchen im Augenblick noch, jeden persönlichen Sonderfall abzuwiegeln und alles in vier Kästchen einzusortieren:

- Befreiung von Personen, die taubblind sind, Arbeitslosengeld II beziehen usw.

- Ermäßigung von Person, Blinde sowie Personen mit einer Behinderung ab 80%

- Härtefallantrag, wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze mit weniger als 17,98 Euro im Monat.

- Zahlungspflichtig sind alle anderen Bürger, die in einer Wohnung wohnen.

Wie jedoch das Bundesverfassungsgericht in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde  (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012) schreib, hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen von der Beitragspflicht zu befreien. Die gesetzliche Regelung nenne zwar ein Beispiel eines Härtefalls, dies sei jedoch keine abschließende Aufzählung.

Das ist entscheidend. Dass wie durch die Rundfunkanstalten behauptet, nur wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze um weniger oder genau 17,98 Euro ein Härtefallantrag gestellt werden dürfe, ist also falsch.

Deswegen tun die sich auch so unsäglich schwer, über bestehende Härtefallanträge zu entscheiden und versuchen die Antragsteller dahin zu drängen, sich irgendwie in ihr Schema einzuordnen. Aber das Recht ist auf Seiten der Antragsteller.

Also: Person A sollte einen individuell begründeten Härtefallantrag stellen und sich nicht durch Abwehr- oder Umlenkungsversuche der Rundfunkanstalt hiervon abbringen lassen.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 06. Juni 2013, 20:45
Also: Person A sollte einen individuell begründeten Härtefallantrag stellen und sich nicht durch Abwehr- oder Umlenkungsversuche der Rundfunkanstalt hiervon abbringen lassen.

Genau so muss es sein. Individuell begründet. Er soll zunächst schlucken und Rechenschaft über seine Lebensumstände geben, bis wir obsiegt haben.

Das Gericht muss sich aber hüten, nach einem verfassungswidrigen Gesetz verfassungswidrig zu entscheiden, und dazu hat es Art. 100 GG. Es gibt schon genug in der Luft, das darauf hinweist, dass diese Abgabe verfassungswidrig ist, aber zusätzlich darauf hinzuweisen, wenn man es kann, kann nicht schaden.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: observer am 06. Juni 2013, 20:45
Sehr guter Beitrag Radio_Libertas und ich teile absolut deine Meinung, es kann nur über den Härtefallantrag gehen.
Die Rundfunkanstalten haben mit dem Härtefallantrag ein Instrument an der Hand, mit welchem ihnen es möglich ist, jeden Fall einzeln und individuell zu betrachten und davon sollten sie auch endlich einmal Gebrauch nehmen!
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Radio_Libertas am 06. Juni 2013, 21:43
Die Rundfunkanstalten haben mit dem Härtefallantrag ein Instrument an der Hand, mit welchem ihnen es möglich ist, jeden Fall einzeln und individuell zu betrachten und davon sollten sie auch endlich einmal Gebrauch nehmen!

Genau, Ziel der neuen Regelung war ja, für die Rundfunkanstalt das Verfahren zu vereinfachen und zusätzliche Einnahmen zu sichern. Aber mit dem Härtefallantrag wird jeder Fall zum komplizierten Einzelfall, der teuer durch gut ausgebildete Verwaltungsfachangestellte geprüft werden muss, die in der Stunde mehr kosten, als der einzelne Beitragszahler im Jahr jemals zahlen wird.

Gleichzeitig kann aber die neue Zwangsgebühr nur dann verfassungsrechtlich durchgewunken werden, wenn aufgrund begründeter, individueller Härtefälle eine Befreiung möglich ist.

Ist aber eine im bisherigen Schema nicht vorgesehene Befreiung möglich, dann können wieder andere diesem Beispiel folgen und den Einzelfall zur Regel machen und damit indirekt die Rechte der Nicht-Nutzer wieder herstellen.


Es gibt schon genug in der Luft, das darauf hinweist, dass diese Abgabe verfassungswidrig ist, aber zusätzlich darauf hinzuweisen, wenn man es kann, kann nicht schaden.


Sehr richtig. Das ist kein Ding und wie Person A das machen kann, dazu gibt es hier ja genug Hinweise.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 06. Juni 2013, 22:18
Aber mit dem Härtefallantrag wird jeder Fall zum komplizierten Einzelfall, der teuer durch gut ausgebildete Verwaltungsfachangestellte geprüft werden muss, die in der Stunde mehr kosten, als der einzelne Beitragszahler im Jahr jemals zahlen wird.

Das BSG setzte voraus, dass wir, nicht Nutzer, nicht existieren, um den Nachteilsausgleich abzuschaffen, und auch die ganze neue Regelung durch ihre Typisierung setzt es voraus. Laut Hermann Eicher gibt es nur Schwarzseher, also nicht mal der reine Radio-Hörer existiert. Die Grundlage dieses ganzen Unfugs ist diese Unterstellung. Der Widerstand besteht lediglich darin, zu zeigen, dass wir existieren: durch Härtefallanträge, durch Widerspruch und Klage, durch Petitionen an den Landtag, durch Anträge an die Verwaltung. Wenn sie denken, wir seien so wenig, dann sollten sich diese gut ausgebildeten Verwaltungsfachangestellte keine Sorgen machen. Selbst Verdi argumentiert mit Rundfunkfreiheit, um die Arbeitsplätze beim Rundfunk zu erhalten und sich gegen die notwendige Konsolidierung zu wehren: kein Problem, wir schaffen Arbeit durch unsere Anträge!
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Radio_Libertas am 06. Juni 2013, 22:27
Hallo Sophia,

das ist alles natürlich ein albernes Spielchen. Anstelle dass der Gesetzgeber nach einer Lösung sucht, die Hand und Fuß hat, die die Zukunft des ÖRR sichert aber gleichtzeitig dem Bürger seine allgemeine Handlungsfreiheit lässt, haben wir seit zehn Jahren in Deutschland das immer gleiche Spiel:

Aus Sicht des ÖRR flüchten die Menschen aus dem System, deswegen müssen die Gesetze verschärft werden und aus Sicht der Nicht-Nutzer oder Nicht-Mehr-Nutzer wird der ÖRR immer dreister und man muss sich immer neue Kniffe und Tricks ausdenken, um die Gebühren zu umgehen.

In Folge wird das System immer unsozialer, selbst Blinde müssen für Fernsehen bezahlen, die Akzeptanz des Systems sinkt weiter... hoffen wir, dass diesmal die Proteste so weit reichen, dass endlich an einer vernünftigen Lösung gearbeitet wird und nicht wieder das alte Katz-und-Maus-Spiel von neuem beginnt.
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 07. Juni 2013, 10:16
In Folge wird das System immer unsozialer, selbst Blinde müssen für Fernsehen bezahlen,

Blinde hören nur Radio (teilweise als Ausgleich zum Nicht lesen) und zahlen ermäßigt, also nur Radio. Taubblinde konsumieren nichts, und zahlen nichts. Logisch. Ein Beitrag ist für einen Vorzug, man zahlt für eine Leistung, es ist keine Steuer. Diese Befreiung hat nichts mit der Behinderung zu tun, ist kein Nachteilsausgleich. Ich werde beantragen, mich wie taubblinde zu befreien, auf Grund der Gleichbehandlung.  Wenn sie den Antrag ablehnen, werde ich widersprechen. Bei Ablehnungsbescheid lasse ich mir einen Beitragsbescheid ausstellen und widerspreche ich, weil es eben eine Steuer (und auch wegen Verletzung der Grundrechte), ....
Titel: Re: Bezahlen für keine Leistung
Beitrag von: Uwe am 07. Juni 2013, 10:42
Genau,ich sehe und höre das nicht=Beitragsfrei!