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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Bricks am 21. Januar 2013, 16:52
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Welch' ein Zufall:
Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens setzt die Bundesregierung eine Vorgabe der Föderalismusreform von 2006 um, wonach das Melderecht von den Ländern auf den Bund übergeht. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. November 2014. Dafür muss auch der Bundesrat zustimmen.
§ 19: Mitwirkung des Wohnungsgebers
Paragraf 19 besagt, dass Vermieter den Ein- oder Auszug wieder bestätigen müssen.[4] Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person an- oder abgemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs oder des Auszugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.
Kritik
Michaela Schultze, Referentin beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz, sieht es skeptisch, dass Vermieter einen Ein- oder Auszug künftig wieder bestätigen sollen. „Uns fehlen belastbare Zahlen und Erkenntnisse, dass diese Vorgabe tatsächlich geeignet ist, um Scheinanmeldungen zu verhindern“, erläuterte sie. Die Abschaffung der Auflage vor einigen Jahren sei genau mit der Begründung erfolgt, dass die von den Bürgern als lästig empfundene Regelung wenig gebracht habe.
Der Rechtsanwalt Udo Vetter erklärte im Lawblog zur geplanten Änderung des Meldegesetzes, die Ende Juni vom Bundestag beschlossen wurde: „Zufälligerweise ist diese Regelung aber auch ein Anliegen der GEZ. Die Rundfunkgebühren werden bald nach Haushalten und nicht mehr nach Personen berechnet. Da stellt sich die Frage, wer denn konkret Zahlungspflichtiger ist, also tatsächlich an der Adresse wohnt und damit zum Haushalt gehört. Das lässt sich natürlich am einfachsten belegen, wenn Informationen zum Mietverhältnis vorliegen. Die Vermieterbestätigung, auf die nun etliche Jahre verzichtet wurde, liefert genau diese Daten.“ Vetter sagt auf Golem.de, dass, es „auffällig sei, dass die Vermieterbescheinigung parallel zur Haushaltsabgabe eingeführt werde, denn davon profitiere die GEZ, da sie dann leichter beweisen könne, wer zumindest Mieter sei und damit ohne Zweifel zum Haushalt gehöre.“
Hier zu finden: http://de.wikipedia.org/wiki/Meldegesetz
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Das ist die nächste Ohrfeige für uns Bürger. :'(
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Bitter, wie der neue Totalitarismus in Deutschland entsteht.
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Dabei haben wir sowas 1989 abgeschafft ;D Schade , daß nichts daraus gelernt wurde :'( Ich werde leider das Gefühl nicht
los, daß der "Strick" immer weiter zugezogen wird :P Liebe Grüße Issleb
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In Kraft treten soll das Gesetz am 1. November 2014.
Dafür muss auch der Bundesrat zustimmen.
Noch ist das nicht beschlossene Sache.
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Ich denke, man muss sich bewusst sein oder werden, dass die neue Rundfunk-Gebühr nur ein sehr kleiner Teil einer wachsenden Antidemokratie ist. Diverse Spieler sind sind bereits halbwegs ausgespielt und liegen am Boden.
- Der Bundespräsident ist eine Marionette der Parteien, nicht die Stimme des Volkes
- die Bundesbank ist Büttel der EZB und diese wiederum Erfüllungsgehilfe der Politik
- das BVG hat quasi die Authorität und seinen Sinn, das Grungesetz zu wahren, sukzessive verloren
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Es geht nun darum, auch die Medien inklusive der Presse gefügig zu machen. Kurzum solche Unfälle wie "Wulf & Co" nicht mehr den Zufällen einer Demokratie zu überlassen. Dies stört halt, im Betrieb.
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Es werden sich sicher noch einige daran entsinnen können, daß vor kurzem die Datenweitergabe der Meldeämter per Gesetz erleichtert werden sollte. Jetzt würde mich wirklich mal interessieren, ob es einen konkret personellen Zusammenhang zwischen der Umarbeitung des Meldegesetzes, der zürückgenommenen Regelung damals und der GEZ gibt. Bei irgendeiner Person müssen doch die Fäden zusammenlaufen!?
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Habt ihr denn immer noch nicht kapiert?
Unsere Regierung ( oder was da in Berlin sitzen mag), nutzt jeden noch so kleinen Strohhalm,um uns zu maßregeln,auszunehmen und zu unterwerfen.
Es werden Gesetze gezielt so umgeschrieben,dass gewisse Organisationen von genau dieser Umschreibung 1a+++ profitieren und es wesentlich leichter haben,an sensible Daten zu gelangen.
Gesetze werden sogar so "umgeschrieben", dass wir,die Bürger , gezwungen werden,Auskunft zu erteilen,wenn und jemand fragt.
Der Grund für die Auskunft ist völlig egal,werden wir von "irgendwem" gefragt,müssen wir antworten, ob wir wollen,oder nicht.
Gesetze werden mit professioneller Hilfe umgeschrieben, man schau sich nur das Beispiel mit dem Ex-BVG-Richter da an.
Sicherlich ist es nicht sträflich,sich einen Fachmann zu holen,aber sich einen Spezialisten zu holen,um ein Gesetz so auszugestalten,dass die Unterwürfigen -ja,wir sind Unterwürfige!- nicht den Hauch einer Chance haben,da auch nur irgendetwas gegen zu machen. Will der Unterwürfige gegen ein solches Gesetz vorgehen,so wird ihm durch die Blume mitgeteilt, dies doch besser zu lassen,er hätte sowieso keine Chance.
Wo lieber Leute ist hier unsere Demokratie geblieben???
Wir werden regiert von einwandfrei korrupten Individuen,die sich weiterhin ihresgleichen suchen,um uns immer mehr zu erniedrigen!
Wollen wir sowas? Wurde nicht genau sowas im Jahre 1989 beendet?
Wir lange wirds noch dauern,bis unser Land in "Deutsche Demokratische Bundesrepublik" ("DDBR") umbenannt wird?
Auf der andren Seite hätte es evtl einen Nutzen für uns....sämtliche Firmen sind dann VEBs, also Volkseigene Betriebe.....da kann niemand mehr in die eigene Tasche wirtschaften. Es wird keine reichen Bonzen mehr geben,gehört ja alles dem "Volke"......
Spritpreise würden festgenagelt,es gäbe kein ewiges Hoch und Runter mehr....weil sich Mineralölkonzerne die Taschen füllen wollen.
Nur auf eins hätte ich absolut keine Lust......mich für ne Banane oder nen Apfel stundenlang anstellen zu müssen,um dann doch keinen abzubekommen,weil alle weg sind
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[...]
Unsere Regierung ( oder was da in Berlin sitzen mag), nutzt jeden noch so kleinen Strohhalm,um uns zu maßregeln,auszunehmen und zu unterwerfen. [...]
In Berlin?!
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Jo in Berlin.
Natürlich sitzen in den Landeshauptstädten ja auch noch solche Typen, die sich korruptieren lassen und munter drüber lachen.
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Wird das unsere *nächste* oder unsere *Parallel*-Baustelle...?
Man darf ja bei diesen Ganoven überhaupt kein Auge mehr zutun - sofort ziehen die einem die Decke unterm Hintern weg.
Unglaublich, diese Dreistheit!
So 'ne Art "Bürgerrechts-Kleptomanie".
Grauenvoll!!!
Bleibt wachsam + wehret Euch!
"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
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Bürger,
weder "parallel" noch "nächste" Baustelle.....
es handelt sich hierbei um eine sogenannte "Planerweiterung" .....
Ich frage mich allen ernstes,wo das noch hinführen soll....wir gehen bald nur noch für Steuern,Gebühren und Spritkosten arbeiten.....
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Nur auf eins hätte ich absolut keine Lust......mich für ne Banane oder nen Apfel stundenlang anstellen zu müssen,um dann doch keinen abzubekommen,weil alle weg sind
Wenn der Presi für die Freiheit wäre, dass ich mich für Bananen wieder anstellen müsste, würde ich ihn zahlen;)
Mir sind Bananen eh egal;)
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Wird das unsere *nächste* oder unsere *Parallel*-Baustelle...?
Man darf ja bei diesen Ganoven überhaupt kein Auge mehr zutun - sofort ziehen die einem die Decke unterm Hintern weg.
Unglaublich, diese Dreistheit!
So 'ne Art "Bürgerrechts-Kleptomanie".
Grauenvoll!!!
Bleibt wachsam + wehret Euch!
"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
Genau, Parallel-Baustelle! Man muss sowas im Keim ersticken und nicht erst warten, bis es beschlossen ist. Wer erstellt einen knackigen Text für eine openpetition? Taucherle? Bricks?
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Bürger,...
Ich frage mich allen ernstes,wo das noch hinführen soll....wir gehen bald nur noch für Steuern,Gebühren und Spritkosten arbeiten.....
Hallo
Alle die die in dem Sinne Arbeiten gehen, gehen jetzt schon zu rund 70% für Steuern usw. arbeiten.
Gugs du zum Beispiel hier:
http://www.steuerboykott.org/
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Bürger,...
Ich frage mich allen ernstes,wo das noch hinführen soll....wir gehen bald nur noch für Steuern,Gebühren und Spritkosten arbeiten.....
Hallo
Alle die die in dem Sinne Arbeiten gehen, gehen jetzt schon zu rund 70% für Steuern usw. arbeiten.
Gugs du zum Beispiel hier:
http://www.steuerboykott.org/
Ich weiß, wo das hinführt, bzw. es ist bereits in vollem Gange...
Dazu gibt's ein paar interessante Filme.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3913.0.html
Vielleicht mag jemand die Filme vernünftig kommentieren.
Meine Kommentare sind in totaler Übermüdung
und unter Schock entstanden.
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das Ende vom Lied wird sein, dass wir bei jedem Ein und Auszug nochmal extra fuer die Muehen des VErmieters drauflegen müssen. Am Ende zahlen wir auch noch dafuer, dass wir lückelos bespitzelt werden können! Sauerei!
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In dem Wikipedia-Artikel wurde aus dem Gesetzesentwurf zitiert. Ich konnte jedoch noch keine Informationen finden, ob der Wortlaut wirklich noch so existent ist. Hat da jemand Infos zu?
Genau, Parallel-Baustelle! Man muss sowas im Keim ersticken und nicht erst warten, bis es beschlossen ist. Wer erstellt einen knackigen Text für eine openpetition? Taucherle? Bricks?
Wenn ich mehr dazu herausgefunden habe macht eine Petition sicher Sinn...
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Was heißt eigentlich "BRD" ist kein Staat?
Kann man sich eigentlich darauf berufen bei Meldegesetz, GEZ usw.?
Im Internet kursieren sogar "Gerüchte" wie man damit Prozesse wegen Falschparken gewonnen hat.
Die sogenannten "Beweise" waren samt nicht objektiv überprüfbar: Telefonnummern in den Beweisen gab es nicht usw.
Ich frage mich ob man sich darauf beruhen kann und ob man damit durchkommen könnte, bei der GEZ.
Hat jemand praktische Erfahrung damit?
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Nachdem PersonX heute nochmal eine Zeitung in den Händen hielt, welche die Ankündigung nochmals in Erinnerung rief und hier ein Thema gesucht und dieses gefunden hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Meldegesetz
Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Mai 2015 in Kraft.
Mitwirkung des Wohnungsgebers
§ 19 BMG besagt, dass Vermieter den Ein- oder Auszug wieder bestätigen müssen.[6] Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 BMG genannten Fristen zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person an- oder abgemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs oder des Auszugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.
Was soll dieser Quatsch, das ist doch zusätzlicher sinnfreier Aufwand, den keiner braucht, wieso wurde das "neu" eingeführt?
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Das war schon einmal so. Der Vermieter hat dann "Mahnungen" bekommen, wenn er vergessen hat den neuen Mieter anzumelden, ist aber abgeschafft worden.
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Und bei diesem Gesetz spielt wahrscheinlich die Demokratieabgabe eine Rolle. Bitter!
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Lange braucht man da net überlegen... Person A kennt auch jemanden, der, seit er bei den Eltern vor 15 Jahren ausgezogen ist, noch nie woanders offiziell gewohnt hat. So wollen die noch die letzten "drankriegen", die z.B. ihren Hauptwohnsitz bei Verwandten nur als Briefkasten benutzen...
Interressant zu wissen wäre, ob das nur für Neuaus- oder einzüge gilt. Bekommen jetzt alle Vermieter Mahnungen, weil sie ihre Mieter nicht denunz... äh gemeldet haben?
Also so langsam werden Parallelen zu einer schon etwas zurückliegenden Vergangenheit immer unübersehbarer!!
Grüße
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2005 wurde die Anmeldung durch den Vermieter abgeschafft. Das war jedoch keine Denunzierung, sondern nur die Anmeldung bei der Meldebehörde. Wenn die die Daten an die GEZ**** weitergibt, kann der Vermieter nichts dafür.
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Person A wurde von den letzten 2 Vermietern definitiv nirgendwo angemeldet! Das machte Person A immer selbst, bzw. einmal ziemlich spät... Daher weiß ich, dass der Vermieter damals das auch nicht gemacht hat...
Seltsam...
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Hatte meine Mieter auch nie angemeldet, bis die Mahnung vom Einwohnermeldeamt kam.
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Ich versteh nicht ganz was die GEZ davon haben sollte!? Der Vermieter teilt doch nur der Meldebehörde mit, dass Person X aus-/eingezogen ist. Die GEZ erhält meines Erachtens dann die gleichen Informationen wie vorher von der Meldebehörde, nicht mehr und nicht weniger.
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Lange braucht man da net überlegen... Person A kennt auch jemanden, der, seit er bei den Eltern vor 15 Jahren ausgezogen ist, noch nie woanders offiziell gewohnt hat. So wollen die noch die letzten "drankriegen", die z.B. ihren Hauptwohnsitz bei Verwandten nur als Briefkasten benutzen...
Interressant zu wissen wäre, ob das nur für Neuaus- oder einzüge gilt. Bekommen jetzt alle Vermieter Mahnungen, weil sie ihre Mieter nicht denunz... äh gemeldet haben?
Also so langsam werden Parallelen zu einer schon etwas zurückliegenden Vergangenheit immer unübersehbarer!!
Grüße
Es geht um die, die wie speedy777 schreibt, z.B. bei den Eltern gemeldet sind(Studenten, Schüler) dort Ihren "Briefkasten" haben, aber woanders wohnen. Die will die GEZ auch abkassieren.
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So wie ich den §19 verstehe, muss der Vermieter dem Mieter eine Einzugs- bzw. Auszugsbestätigung aushändigen, nicht der Vermieter der Meldebehörde, richtig?
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Hab ich mir auch gerade durchgelesen, das stimmt. War früher anders, da musste der Vermieter der Meldebehörde den Mieterwechsel mitteilen. Jetzt braucht der Mieter vom Vermieter die Bescheinigung wenn er sich anmelden will. Das heißt, wenn der Mieter sich nicht anmelden will, schaut die GEZ ins Rohr.
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Hab ich mir auch gerade durchgelesen, das stimmt. War früher anders, da musste der Vermieter der Meldebehörde den Mieterwechsel mitteilen. Jetzt braucht der Mieter vom Vermieter die Bescheinigung wenn er sich anmelden will. Das heißt, wenn der Mieter sich nicht anmelden will, schaut die GEZ ins Rohr.
Aber was ist denn mit Personen, die bei einer anderen Person (Mieter) mit in der Wohnung wohnen, aber nicht im Mietvertrag stehen und umziehen?
Diese Personen erhalten dann doch keine Auszugsbestätigung vom Vermieter der Wohnung, da diese Personen dem Vermieter unbekannt sind und, wie gesagt, gar nicht im Mietvertrag stehen.
Solche Personen muss die Meldebehörde doch dann auch ohne Auszugsbestätigung ummelden und sich vielleicht nur mit einer Einzugsbestätigung des neuen Vermieters zufrieden geben, wenn diese Person eine eigene Wohnung zukünftig bewohnt und nicht wie vorher bei einer anderen Person wieder einzieht, denn dann gibts ja wieder keine Bestätigung über den Einzug!?
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Ja, klar. Aber das ist das Problem zwischen Vermieter und Mieter. Der Vermieter hat ja auch ein Interesse daran wer(wie viele) in seiner Wohnung wohnen.
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Diese Personen erhalten dann doch keine Auszugsbestätigung vom Vermieter der Wohnung, da diese Personen dem Vermieter unbekannt sind und, wie gesagt, gar nicht im Mietvertrag stehen.
-> Das wäre lösbar.
Eine einfache "Lösung" könnte sein, diese Schreiben von einem Vermieter, welches eine Meldebehörde bei einer Anmeldung/Abmeldung entsprechen "sehen/prüfen" wollte nicht bei einem Vermieter anzufordern, sondern mittels geeigneter Mittel "selbst" zu erstellen. Kenntnis im Aussehen solcher Schreiben vorausgesetzt. Sofern der Vermieter nicht geprüft wird, in wie weit dieser der tatsächliche Vermieter für diesen Wohnraum sei -> naja sollte das möglich sein.
Aus Sicht von PersonX ist das an sonst zunächst nichts weiter als ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand, welchen mit Ausnahme der Punkte A und B bei Gründen wahrscheinlich keiner wirklich braucht und dem Zweck für welches es gedacht sei aber selbst nicht 100% zuträglich ist, weil aus Sicht von PersonX in der Form einfach zu umgehen. Etwas was nichts taugt, und aus diese Grund wohl vielleicht bereits abgeschafft wurde, in nur leicht geänderter Form wieder einzuführen, es lebe die Bürokratie ---> Personen Grund A, welche nicht wollen, dass X Y Z wissen wo sie wirklich wohnen, werden damit auch weiterhin kein Problem haben.
PersonX hat nochmal nach den vorwiegenden Gründen gesucht, bezüglich der Änderung:
http://www.stefanie-vogelsang.de/index.php?ka=1&ska=2&idn=195
Hintergrund ist die im Jahr 2006 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung beschlossene Gesetzesreform, die Bürokratie abbauen sollte. Doch hat sie das Gegenteil bewirkt und Kriminellen ungeahnte Möglichkeiten eröffnet.
Angeführt werden als Gründe:
A) Das die Polizei Hausdurchsuchung in Wohnungen durch geführt hat, von ahnungslosen Bürgern, weil sich zu Ihren Wohnungen entsprechend Personen gemeldet haben, welche dort natürlich nicht lebten, aber möglicherweise Straftaten planten und durchführten.
B) Das Eltern sich eine günstig gelegene Adresse in Nähe der Wunschschule suchten um dann Ihr Kind bei der Platzvergabe zu bevorteilen.
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Angeführt werden als Gründe:
A) Das die Polizei Hausdurchsuchung in Wohnungen durch geführt hat, von ahnungslosen Bürgern, weil sich zu Ihren Wohnungen entsprechend Personen gemeldet haben, welche dort natürlich nicht lebten, aber möglicherweise Straftaten planten und durchführten.
B) Das Eltern sich eine günstig gelegene Adresse in Nähe der Wunschschule suchten um dann Ihr Kind bei der Platzvergabe zu bevorteilen.
Wieviele Fälle dieser Art sollen sich tatsächlich ereignet haben? Wem schadet es wenn das Kind in die Wunsschule der Eltern geht? Woher weiß die angeblich hausdurchsuchende Polizei in welchem Stockwerk und welcher Wohnung die vermeintlichen Straftäter angeblich wohnen, wenn der Name nicht an der Tür steht?
Das sind eher vorgeschobene Gründe, glaube ich.
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Bundesmeldegesetz wurde angepasst:
BILD, 31.10.2016
Gesetzesänderungen
Das ändert sich zum 1. November
Vermieter müssen keine Abmeldebescheinigung mehr ausstellen. Das erst seit einem Jahr geltende Meldegesetz wurde erneut geändert. Ab dem ersten November gilt die neue Regel.
http://www.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/meldegesetz/gesetzesaenderungen-1-november-2016-48481210.bild.html
Die Vermieterbescheinigung beziehungsweise die Wohnungsgeberbestätigung beim Auszug wird wieder abgeschafft. Dazu waren Vermieter erst vor einem Jahr verpflichtet worden.
Beim Einzug bleibt es allerdings bei der bisherigen Verpflichtung: Ziehen Mieter ein, bleibt die Pflicht aber bestehen, eine Bestätigung für das Einwohnermeldeamt auszustellen. Dafür haben Vermieter zwei Wochen Zeit.