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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 16. Oktober 2025, 07:20
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Nachstehend eine aktuelle Pressemitteilung, vorerst nur als Info, ohne jeden Kommentar.
Alle Bürger/-innen sind aufgerufen, sich einzubringen.
Europäische Kommission, 15.10.2025
Pressemitteilung
Kommission holt Beiträge zur Evaluierung der Beihilfevorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_2383
Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation veröffentlicht, um Beiträge zur Evaluierung der Rundfunkmitteilung von 2009 einzuholen. In dieser Mitteilung werden die Vorschriften für staatliche Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dargelegt. Ziel ist es, Meinungen und Erfahrungen von Interessenträgern darüber einzuholen, wie zweckmäßig die Rundfunkmitteilung seit ihrer letzten Überarbeitung im Jahr 2009 ist und ob die gesteckten Ziele weiterhin erreicht werden. Ferner möchte die Kommission erfahren, welchen Herausforderungen die Interessenträger bei der Anwendung oder Auslegung der Vorschriften möglicherweise gegenüberstehen.
Die Kommission erhofft eine breite Beteiligung aller Interessenträger und der Öffentlichkeit. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen können einen Beitrag übermitteln, indem sie den Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation beantworten, der unter der folgenden Adresse abrufbar ist:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-State-aid-rules-for-public-service-broadcasting-Evaluation_de
Neben der allgemeinen öffentlichen Konsultation leitet die Kommission auch eine Konsultation von Sachverständigen ein. Sie richtet sich hauptsächlich an Interessenträger mit spezifischem Fachwissen und Erfahrung im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie Marktteilnehmer, Behörden und Wissenschaftler. Der Fragebogen zur Sachverständigenkonsultation ist unter
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_de
abrufbar
Beide Fragebögen können bis zum 14. Januar 2026 beantwortet werden.
Nächste Schritte
Nach Abschluss des Konsultationszeitraums wird die Kommission die Antworten analysieren und auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“ eine Zusammenfassung veröffentlichen. Ferner werden die Beiträge in der Sprache veröffentlicht, in der sie eingereicht wurden.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Konsultationen und der internen Analyse wird die Kommission anschließend die wichtigsten Ergebnisse der Bewertung in einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zusammenfassen.
Hintergrund
In der Rundfunkmitteilung wird der nach den EU-Beihilfevorschriften geltende rechtliche Rahmen für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die öffentliche Hand festgelegt. Damit die Vorschriften über staatliche Beihilfen eingehalten werden, muss die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks transparent und verhältnismäßig sein und wirksamen Aufsichtsmechanismen unterliegen.
Die Rundfunkmitteilung wurde zuletzt 2009 überarbeitet. Seither hat sich technologisch viel getan. Außerdem hat sich der Markt weiterentwickelt und die EU-Rechtsvorschriften sowie die Rechtsprechung der Unionsgerichte haben sich verändert. Von der Kommission wurden ferner in der Zwischenzeit mehrere Beihilfesachen auf diesem Gebiet bearbeitet und Beschlüsse erlassen. All diese Entwicklungen veranlassen die Kommission nun, eine Evaluierung der Rundfunkmitteilung einzuleiten.
Zitate
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten spielen eine wichtige Rolle bei der Information und Vernetzung der Bürger. Die Vorschriften für die staatliche Förderung von Rundfunkanstalten stammen von 2009, doch hat sich seitdem viel verändert – durch neue Technologien, neue Arten des Fernsehens und neue Akteure in der Branche. Wir wollen verstehen, ob die Vorschriften von 2009 weiter sinnvoll und gerecht sind. Daher fordern wir Behörden, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger auf, ihre Meinung mitzuteilen und uns bei dieser Evaluierung der Rundfunkförderung in Europa zu unterstützen.
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel
Kontaktpersonen für die Medien
[...]
Wenn Sie nicht für ein Medienunternehmen arbeiten, wenden Sie sich bitte über Europe Direct an die EU:
schriftlich (https://european-union.europa.eu/contact-eu/write-us_de) oder telefonisch unter 00 800 6 7 8 9 10 11.
Sondierung zu einer Evaluierung - Ares(2025)8756402 (PDF, deutsch, 4 Seiten, ~450kB)
siehe PDF im Anhang, da Link nicht kopierbar
Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation (für alle EU-Bürger)
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-State-aid-rules-for-public-service-broadcasting-Evaluation_de
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
Über diese Initiative
Zusammenfassung
In der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden die Grundsätze für die staatliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dargelegt. Die letzte Überprüfung erfolgte 2009.
Die Kommission wird die Wirksamkeit der Mitteilung bewerten und prüfen,
- ob die Vorschriften nach wie vor zweckmäßig sind,
- ob sie angesichts der technologischen, marktbezogenen und rechtlichen Entwicklungen überarbeitet werden müssen,
- ob sie zum angestrebten Ziel führen
- und ob sie vereinfacht oder klarer konzipiert werden könnten.
[...]
Frist für Rückmeldungen
15 Oktober 2025 - 14 Januar 2026 (Mitternacht Brüsseler Zeit)
[...]
Um Ihre Meinung äußern zu können, müssen Sie sich registrieren oder mit einem Social-Media-Konto anmelden.
Rückmeldung geben > (https://ecas.ec.europa.eu/cas/login)
[...]
Fragebogen zur Sachverständigenkonsultation (ebenfalls für alle EU-Bürger)
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_de
[...]
Wie Sie Ihren Beitrag einreichen können
- Sie können zur Expertenkonsultation beitragen, indem Sie einen Online-Fragebogen ausfüllen (https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/BroadcastingCommunicationExpertSurvey2025).
- Wenn Sie der breiten Öffentlichkeit angehören, ist die öffentliche Konsultation (https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-State-aid-rules-for-public-service-broadcasting-Evaluation_en), die die Kommission parallel organisiert, möglicherweise besser für Sie geeignet.
[...]
Referenzdokumente
Mitteilung der Kommission über die Anwendung der
Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=oj:JOC_2009_257_R_0001_01)
[...]
Mitteilung der Kommission über die Anwendung der
Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=oj:JOC_2009_257_R_0001_01 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=oj:JOC_2009_257_R_0001_01) (mit Sprach-Auswahl)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52009XC1027(01) (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52009XC1027(01)) (PDF, deutsch, 14 Seiten, ~850kB)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52009XC1027(01) (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52009XC1027(01)) (HTML, deutsch)
EU-Kommission
Regeln für Rückmeldungen und Vorschläge
Nicht akzeptierte Inhalte von Rückmeldungen und Schutz von Daten und Privatsphäre
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/rules-feedback-and-suggestions_de
Angemessene Rückmeldungen
Über diese Website können Sie als Bürger/-in und Interessenträger Ihre Meinung äußern und zur EU-Entscheidungsfindung beitragen. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen und Vorschläge. Folgende Arten von Rückmeldungen sind jedoch nicht erwünscht:
- beleidigende, obszöne, vulgäre, verleumderische, hasserfüllte, fremdenfeindliche, bedrohliche oder sexuell orientierte Kommentare
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- Kommentare ohne Bezug zum Thema und zur vorgeschlagenen Rechtsvorschrift
- Links zu illegaler oder raubkopierter Software
- sonstige von Nutzern mit hinreichender Begründung beanstandete und uns gemeldete Inhalte
Rückmeldungen oder Vorschläge, die den obigen Regeln nicht entsprechen, werden von der Website entfernt.
Rückmeldungen oder Vorschläge, die Sie als unangemessen erachten, können Sie uns über das entsprechende Formular melden.
[...]
Tangierende Anregungen siehe u.a. unter
Auftrag zur echten Verwaltungsvereinfachung bei der Rundfunk-Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38212.0
Rundfunkkommission bittet um Anregungen zum Reformstaatsvertrag bis 11.10.24
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38163.0
und weitere tangierende Hintergrund-Informationen siehe u.a. auch unter
BDZV warnt - ARD/ZDF-Textangebote im Netz bedrohen die Presse existenziell (07/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37327.0
Streit mit ARD: Verleger/ BDZV wenden sich an Brüssel/ EU-Kommission (11/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37561.0
...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
Edit "Bürger": Danke für diesen Fund. Pressemitteilung wurde vervollständigt und der Beitrag weitergehend angepasst.
Weitere Ergänzungen/Anpassungen einschl. Anpassung des Betreffs bzgl. Aufruf zur Mitwirkung noch ausstehend. Bitte etwas Geduld.
Edit "Bürger" 01.01.2026: Leider erst jetzt erinnert bzw. Gelegenheit gefunden, den ursprünglichen, leider nicht ganz aussagekräftigen Betreff "EU plant die ktualisierung der Beihilfevorgaben f. d. öffentlichen Rundfunk" zu präzisieren bzw. den Aufruf zu integrieren.
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Siehe Anpassung des Thread-Betreffs sowie Ergänzung im Einstiegsbeitrag...
Tangierende Anregungen siehe u.a. unter
Auftrag zur echten Verwaltungsvereinfachung bei der Rundfunk-Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38212.0
Rundfunkkommission bittet um Anregungen zum Reformstaatsvertrag bis 11.10.24
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38163.0
und weitere tangierende Hintergrund-Informationen siehe u.a. auch unter
BDZV warnt - ARD/ZDF-Textangebote im Netz bedrohen die Presse existenziell (07/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37327.0
Streit mit ARD: Verleger/ BDZV wenden sich an Brüssel/ EU-Kommission (11/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37561.0
...und Erinnerung!
Alle Bürger/-innen sind aufgerufen, sich einzubringen.
Europäische Kommission, 15.10.2025
Pressemitteilung
Kommission holt Beiträge zur Evaluierung der Beihilfevorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_2383
[...]
Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation (für alle EU-Bürger)
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-State-aid-rules-for-public-service-broadcasting-Evaluation_de
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
[...]
Fragebogen zur Sachverständigenkonsultation (ebenfalls für alle EU-Bürger)
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_de
[...]
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Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation (für alle EU-Bürger)
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-State-aid-rules-for-public-service-broadcasting-Evaluation_de
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
[...]
Um Ihre Meinung äußern zu können, müssen Sie sich registrieren oder mit einem Social-Media-Konto anmelden.
Rückmeldung geben > (https://ecas.ec.europa.eu/cas/login)
[...]
Für die "Rückmeldung" wird eine Anmeldung wird benötigt, dafür sollte ein wenig Zeit eingeplant werden.
EU Login App > neues Konto erstellen (mit Vorname, Nachname, Email),
Alternativ ohne EU-Login-Konto:
Google, Facebook oder*** eID gibt es alternativ bei der Auswahl der Sprache Deutsch.
***Edit "Bürger" 06.01.2025: Mglw. unabhängig von der ausgewählten Sprache wurde bei heutigem Test alternativ nur noch "eID" angeboten, nicht jedoch Google oder Facebook.
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Dies ist ein typischer Fall von "Simulieren von Demokratie", sogenannte Zivilgesellschaft
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mit bezahlten parteiischen Vertretern als Pseudo-Volkswille.
Erst jetzt erfahren wir - wie so oft dank @pinguin -für EU-Kram - , dass wir, das Volk, eingeladen sind seit Mitte Oktober, exakt 1 Tag seit dem für ARD, ZDF usw. gefährlichen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, jedenfalls gefährlich für die ideologie-lastige Anti-Vielfalt.
Die Benutzung von angeblicher Bürger-Beteiligung ist fast immer eine Demokratie-Simulation, um für ideologie-lastige Politik "Die Zustimmung des Volkes zu simulieren".
Nun wollen wir nicht immer sofort böse Absichten unterstellen.
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Zuweilen ist das einfach hausinterner Stil geworden, man müsse als EU "sichtbarer werden".
Es mögen schon einmal möglichst viele aus dem Forum die forums-bekannten Missstände als "Stimme des Volkes" an der angegebenen Stelle melden.
Jedenfalls aber ist davon auszugehen, dass keiner der etwa 5 Koordiantionskreise des Volkswillens
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in Sachen ARD, ZDF usw. eingeladen wurde, gegen Auch-Bezahlung in den Beratungs- und Entscheider-Gremien teilzunehmen.
Terminverlängerung um 2 Monate wäre zu beantragen. Dann könnten die rund 0,5 Millionen Adressen des Zornigen gegen die Unverschämtheiten des Zwangsinkassos hingewiesen werden:
rundfunk-frei.de und gez-boykott.de
Fristverlängerung wie auch (zu bezahlende) Beiziehung wird nun beantragt werden.
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Schon wieder eine Aufgabe, für die die System-Kapitalisten hoch bezahlt werden, wir aber, wir das Volk, doch bitte gratis mitwirken sollen. Das ist absolut nicht mehr tolerierbar, diese anti-demokratische Nichtfinanzierung der Träger des Volkswillens.
"Finanzierung auch des ideologiefreien Teiles der Vertreter des Volkswillens" muss grundlegend neu erobert werden.
Das bleibe hier bei der Anmerkung, hier nicht zu diskutieren, ist in diesem Thread OFF TOPIC, aber ist ein ganz großes Problem.
Vielleicht aber geht es um etwas ganz anderes.
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Laut Abkommen von 2007: Nur rund 5 % darf für Internet sein.
In einem Standard-Schriftsatz wird die Verweigerung der Rundfunkabgabe unter anderem damit gerechtfertigt, dass dies vorsätzlich und zunehmend gravierend verletzt werde.
Möglicherweise geht es einfach um den ARD-ZDF-Wunsch, diese Begrenzung gestrichen zu erhalten. Dann wäre der jetzige Vorgang nur, um diesen Verweigerungsgrund bei vielen Gerichten - neben 20 anderen Befreiungsgründen - behoben zu erhalten.
Sachsen-Anhalt und Thüringen, das denkbare Wahlergebnis steht da vielleicht mit im Hintergrund. Denn dieser Dauer-Rechtsverstoß wäre legitimierend für Kündigung der Staatsverträge.
Also es ist auf jeden Fall spannend, was bei der EU da ansteht. Bitte möglichst zahlreich teilnehmen, siehe oben.
Um jeden Optimismus zu relativieren:
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Als vor rund 3_? Jahren für die faktische Mediensteuer in der EU - Abteilung "grenzüberschreitender Wettbewerb" - an sich entschieden war, erfolgte politische Intervention und die vorbereitete Verbotseinleitung wurde gestrichen, Anweisung vermutlich ganz von oben. 3x darf man raten, durch wen wohl.
In Deutschland regierte eine Frau, deren Presseprecher zum Multi-Millionärsjob hoch katapultiert worden war (Intendant), beim Bundesverfassungsgericht durften Politiker die Rechtswissenschaftler ersetzen, der Bundesbank wurde der bisheriger Bundeskanzleramt-Volkswirt den Experten als Chef vor die Nase gesetzt und eine frühere Bundesministerin wurde der EU an die Spitze gestellt, wo sie die Corona-Politik, gewaltige Milliardenbestellung von Impfdosen für die Mülltonne und so einiges anderes zum Wohl des EU-Volkes immer neu zu rechtfertigen wusste. Was dürfen wir, das Volk, nun von der akteuellen Mediensteuer-Aktion erwarten?
Egal, was entschieden wird, die Zwangssteuer in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf.
Der einzige, der es aktuell seit 2023 nun doch schafft, sind die aktuellen bundesweiten Musterverfahren, insbesondere der Standard-Schriftsatz NEIN-BRIEF, weitgehend Verwertung der Resultate unser kooperativen Forumskompetenz.
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Siehe dazu u.a. auch:
EU-Kommission startet Konsultation zur Rundfunkfinanzierung (10/2025)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=38696.0
Streit mit ARD: Verleger/ BDZV wenden sich an Brüssel/ EU-Kommission (11/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37561.0
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Nachtrag:
0,75 %, nicht 5 %, ist die Internet-Begrenzung
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ÖRR-Selbstverpflichtung: Online-Ausgaben max. 0,75 % des Gesamtaufwands
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36464.0
In den Standardschriftsätzen ist das sicherlich bereits zutreffend. Die 5 %, das betraf etwas anderes: Die offen ausgewiesenen Onlinekosten allein für die "Kinderbetreuung" mit 40 Millionen Euro sind beweiskräftig bereits seit etwa 2021 das 5-fache von 0,75 %.
Und da hatte ich im Oktober Wichtiges verpasst:
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wie @dumbtv nachweist mit (hier nochmals:):
EU-Kommission startet Konsultation zur Rundfunkfinanzierung (10/2025)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=38696.0
Vielleicht ganz gut, das Verpassen, denn ab jetzt Januar 2026 soll Wesentliches für Online-Breitenwirkung erfolgen. Mal sehen, wie das insgesamt gelingt und vielleicht auch hierfür effizient bewirken kann.
Bund der Zeitungsverleger:
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Wiederholung auch hier:
Streit mit ARD: Verleger/ BDZV wenden sich an Brüssel/ EU-Kommission (11/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37561.0
Das ist grob nachgerechnet etwa 5. November erfolgt, also rund 2 Wochen später nach Start des EU-Verfahrens.
Derartige Verfahren haben immer Vorgeplänkel.
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Die zweite Oktoberhälfte, da war ARD, ZDF, Rundfunkabgabe ein ziemlich aktives Medien-Thema. Man kann nicht einfach zuordnen, welche Ursache für welche Aktion vorlag.
Es bleibt aber eher die Vermutung, dass die ARD-Anstalten die EU-Maßnahme auslösten, weil diese Anstalten ja zudem damals erfuhren, dass über ihre Verfassungsbeschwerde (BVerfG / Finanzierung) erst 2026 entschieden wird und dass bis dahin die Subvention nicht erhöht werden darf, die Sender also pro Jahr um die Gehälter-Geldentwertung schrumpfen, pro Jahr etwa 5 Prozent Schrumpfung.
Ferner wurde klar, dass die - vermutlich verfassungswidrige - indexgekoppelte laufende Erhöhung der Rundfunkabgabe am Widerstand einzelner Bundesländer bislang scheitert, so lange diese Beschwerde nicht zurückgezogen wird.
Nach Abwägen bleibt die Aufgabe aber wie schon als Meinung dargestellt:
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Möglichst viele müssen den Willen des Volkes dort einbringen und jedes mal betonen, dass sie nicht von ARD, ZDF usw. bezahlte Claqueure sind, sondern ausnahmsweise wirklich: "Wir sind das Volk".
Ferner bleibt unbedingt, dass die etwa 5 Streit-Koordinationen in Deutschland als zu bezahlendes Gremium bei der Beschlussfindung teilnehmen,
- darunter gez-boykott.de
- und die damit in den Argumenten eng verbundene Mustertext-Fabrik, die ab und zu erwähnt wird
- und runfunk-frei.de
Das wären schon mal 3, die den Willen des Volkes zu repräsentieren glaubwürdig berufen sind.
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Erst jetzt erfahren wir -
Nö, Deine Aussage ist so nicht richtig; dieses Thema erstellte ich bereits im Oktober '25, nach Veröffentlichung der betreffenden Pressemitteilung der EU-Kommission. Wenn das im Forum erst jetzt zur Kenntnis genommen wurde, liegt das weder an der EU-Ebene, noch an mir.
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Liebe Mitstreiter,
die EU-Kommission plant eine Aktualisierung der Beihilfevorgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Die laufende Konsultation ist eine historische Chance, unsere demokratischen Interessen direkt einzubringen – und zwar nur noch bis zum 14. Januar 2026.
Rechtlicher Hintergrund
Die Grundlage bildet Art. 106 AEUV:
- Mitgliedstaaten dürfen Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) betraut sind, nur so begünstigen, dass der Wettbewerb nicht verfälscht wird.
- Beihilferecht: Staatliche Mittel (dazu zählen Rundfunkbeiträge) sind nur zulässig, wenn der Rundfunk seinen besonderen Auftrag erfüllt und keine Wettbewerbsverzerrung entsteht.
- Folge bei Verstößen:
- Finanzierung über Rundfunkbeiträge wird rechtswidrig
- Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge möglich
- Beweislastumkehr: Rundfunkanstalten und der Staat müssen die Rechtmäßigkeit gegenüber der EU-Kommission nachweisen.
Warum ist das so wichtig?
Die Konsultation betrifft die Kernfrage: Erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag im Einklang mit EU-Recht?
Bei gravierenden Missständen könnte die EU-Kommission:
- Reformen einfordern
- Ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV einleiten
Fakten zur Konsultation
- Start: 15. Oktober 2025
- Ende: 14. Januar 2026
- Bisher: Nur wenige Stellungnahmen (davon mehrheitlich aus Deutschland)
- Medien berichten nicht darüber – einzige Ausnahme: EPD-Medien am 23.10.2025
- Hintergrund: BDZV-Beschwerde (Mai 2024) wegen wettbewerbsrechtlicher Bedenken zu Finanzierung und Online-Angeboten.
Gravierende Missstände (DAWI-Verletzungen)
- Verstöße gegen EU-Recht
- Benachteiligung von Bürgern und Wettbewerbern
- Untätigkeit der Rundfunkaufsicht
- Keine Umsetzung selbst moderater Reformvorschläge
Einige Stellungnahmen (z.B. Claudia Conrad, 31.12.2025; Johannes Weber, 19.12.2025) fordern:
- Sofortige Reaktion der EU-Kommission
- Notfalls Vertragsverletzungsverfahren zur Sicherstellung der Rechtskonformität
Was kannst Du tun?
! Jetzt aktiv werden:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say
Nach Anmeldung kannst Du eine individuelle Stellungnahme abgeben – auch anonym.
Frist: 14. Januar 2026
Wichtig: Die Konsultation ist kein Diskussionsforum. Änderungen nur durch Löschen und Neueinstellung.
Mögliche Position: Zeit für eine grundlegende Reform
Viele EU-Staaten haben den Wechsel zu einem steuerfinanzierten Modell vollzogen. Gleichzeitig zu erreichende Vorteile sind:
- Soziale Gerechtigkeit: Finanzierung nach Leistungsfähigkeit
- Bürokratieabbau: Keine Anmeldungen, Befreiungen, Mahnverfahren
- Datenschutz: Keine Meldedatenabgleiche für 70 Mio. Haushalte
- Transparenz & Akzeptanz: Weniger Konflikte, mehr Vertrauen
- Europäische Vorbilder: Effizient, sozial verträglich, staatsfern
💡 Je mehr Stimmen sich erheben, desto größer der Handlungsdruck für die EU-Kommission.
Die Beteiligung an der Konsultation ist oft wirkungsvoller als langwierige Rechtsstreitigkeiten.
Nutze diese Chance – für echte Reformen und mehr Bürgerrechte!
Ein Frohes neues Jahr
Euer Team
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GANZ WICHTIG ist, dass möglichst viele nun unsere Argumente dort einbringen. Die Schlüsselfunktion ergibt sich erst durch die gemeinsame Klärung hier im Thread. Wichtigissimo. Dies könnte ALLES jedenfalls neu ordnen.
Es war immer Hintergrundplanung, über die EU-Kommission bei einem EuGH-Verfahren zu landen
- ohne die hohen Kosten
- vertreten dürfen ohne Anwaltspflicht
- und ohne Bedarf, einen Richter zur Richtervorlage motivieren zu müssen.
So ist es schon immer vorbereitet in den Musterverfahren-Texten. Hier also hat die Verbandsarbeit bewirkt, was wir "Menschen aus dem Volk" wohl nie hätten bewirken können. Aber gleich kommt die Einschränkung in Sachen Lobby in den nächsten Zeilen.
Die Regel "maximal 0,75 % Online":
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ÖRR-Selbstverpflichtung: Online-Ausgaben max. 0,75 % des Gesamtaufwands
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36464.0
Siehe auch:
Vaunet-Chef Grewenig kritisiert fehlende Begrenzung des Angebots von ARD u. ZDF (09/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36457.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36457.msg219052.html#msg219052
Auf die Idee, dass man so etwas vor Gerichten einklagen kann, kamen nur "Wir das Volk" darauf?
Ja, es erfolgt "er-volkt" in bundesweiten Musterverfahren seit 2021, rund 50++ aktuell anhängig auch dafür.
Wie viele entsprechende Verfahren haben die hoch dotierten Lobby-Juristen bis heute zu diesem ganz präzisen Punkt veranlasst?
Was machen sie mit ihrem vielen vielen Geld, was das Volk fast ohne Geld macht?
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... in Ruhe überdacht...
... das mit der Bitte um Terminverländerung ist in der Regel aussichtslos...
... "das Volk" regiert laut Verfassung, nicht aber in den Köpfen der Regierenden
... also wie die Anhöerung des Volkes dennoch bewirken?
In Vorbereitung nun Folgendes für briefliche Mitteilungen:
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- Ein Ankreuzformular über die rund 20 Missstands-Gründe, weshalb die EU-Genehmigung der Beihilfe aufzuheben sei
- Das schickt der Bürger per Post an die Zuständige. Hoffentlich tun es viele der rund 0,5 Millionen Adressen der Widerstands-Koordinatoren.
- Der Einsender sendet per E-MAIl die Kennbuchstaben-Serie des Angekreuzten an unsere Auswertstelle.
- Voll anonymisiert, E-Mail-Adresse genügt. Ein frei wählbarer Code muss im Schreiben wie auch in der E-Mail sein.
Usere Auswertstellte erstellt daraus per Software eine Statistik der Einsendungen und übermittelt wöchentlich an die EU
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- Zahl der Teilnehmer - Zahl des jeweils Angekreuzten als Volksabstimmung
- Datum und Code, so dass die EU eine Echtheitsgewähr erhält
- während wir untereinander vollen Datenschutz praktizierten.
Mal sehen, wie das alles klappt.
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Die Auswert-Software ist das einfachste dabei. Das erfolgt hier als Routine-Sache "mit der linken Hand".
Die Schandtaten-Liste, ebenfalls einfach, ist ja in den Musterschriftsätzen... "mit der linken Hand".
Das Ankreuzformular schafft der Software-Roboter dafür einfachst... "mit der linken Hand".
Wir müssen aber das Anwerben der 0,5 Millionen Adressen koordinieren, organisieren. Das ist nie eine Sache "mit der linken Hand". Ob es schaffbar ist, bleibt nun im Hintergrund zu klären. Also nicht hier im Forum.
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Wer ist die zuständige Juristin Ribera?
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https://en.wikipedia.org/wiki/Teresa_Ribera
"In 2015, she joined Pedro Sánchez's expert panel to prepare the Socialist Party's electoral program."
"In late 2021, the cabinet approved Ribera's 16.3 billion euro energy plan, which is to allocate 6.9 billion euros ($7.8 billion) to renewables, green hydrogen and energy storage"
'"On 17 September 2024, the president of the European Commission, Ursula von der Leyen, announced the composition of the College of Commissioners for the period 2024–2029. In the case of Teresa Ribera, who had been proposed by the Government of Spain as commissioner,[ she was chosen to occupy the Competition portfolio, one of the most relevant of the commission, as well as an executive vice presidency in charge of environmental affairs, energy transition and competition.
her appointment was approved by Parliament on 27 November 2024, assuming the office on 1 December."
Wir wollen hier im Forum nicht Aspekte von Politik und Personen erörtern. Also hier keine Diskussion zur Person. Es wurden nur ganz wenige Zeilen zitiert, soweit von Relevanz für unsere Planung.
Zuständig ist nun vermutlich die gleiche EU-Fachabteilung,
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die vor etwa 4_? Jahren eine Änderung der Rundfunkabgabe-Zwangsabgabe erzwingen wollte, dann aber, soweit aus Indizien interpretierbar, "vermutlich durch Anweisung auf oben zurückgepfiffen wurde".
Frau Teresa Ribera hat die Kompetenz und die Berechtigung und Position, dies nun durchzusetzen. Aber ob sie davon Gebrauch machen wollen wird, bleibe offen und soll bitte auch nicht in diesem Forumsthread diskutiert werden. Denn diese Forums-Adresse in der bisherigen Neutralität der Inhalte soll hier und dort als informative Quelle übermittelt werden.
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Gleich geht es mit ganz konkreten Eingabevorlagen weiter in einem anderen neuen Thread,
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sofern die Moderatoren es nicht anders sehen.
Der folgende EU-Text von 2009 soll neu konzipiert werden:
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Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Text von Bedeutung für den EWR) 2009/C 257/01
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=oj:JOC_2009_257_R_0001_01
Die englischsprachige Fassung dürfte die dortige hausinterne Hauptfassung sein:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:52009XC1027(01)
Das ist von begrifflicher Bedeutung.- Beispiel: "broadcasting" übersetzt mit "Rundfunk"
EN "Over the last three decades, broadcasting has undergone important changes"
DE "Der Rundfunk hat im Laufe der letzten drei Jahrzehnte einen tiefgreifenden Wandel erfahren."
Es geht also keineswegs "nur um Deutschland'", also keineswegs um ARD, ZDF usw.
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Es geht um ein textliches Ungetüm, das in Fassung 2009 zunächst einnal umfangreich den edlen \"öffentlich-rechtlichen\" Funken in der Zivilisationsgeschichte verherrlicht,
- kennen wir, Framing vom Besten - ,
sodann aber anmerkt, dass nicht alles nach EU-Wettbewerbsregeln erlaubt ist, was hier und dort erlaubt wird.
Alles derart verknüpft mit Rechtsinformationen, Rechtsprechungszitaten und Argumenten, auf 50 Seiten konzentgriert, dass gewährleistet ist, dass niemand begreifen kann, was eigentlich das Ganze besagen will. Derartiges hat Methode. So kann sich die EU-Kommission mit jeder Regierung nach jeweiliger politischer Gemengelage arrangieren.
Wie wir wissen, alles bei der EU wird geregelt
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(was nicht gleichzusetzen ist mit "alles ist gut in Regel" :-) )
Sogar des Regeln ist geregelt:
"Planung und Vorlage von Rechtsvorschriften"
https://commission.europa.eu/law/law-making-process/planning-and-proposing-law_de#how-their-scope-is-defined
Damit ist klar, wieso zur Stellungnahme eingeladen ist: Weil geregelt ist, dass beim Regeln Stellungnahmen einzuholen sind.
Und jetzt wird es spannend: Bisher kamen aus der gesamten EU nur rund 16 Kommentare.
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Das ist schon mal von der Zahl her kläglichst; es ist ein Witz bei rund 300++ Millionen Kommentarberechtigten. Man sieht, das Rundfrage-System funktioniert nicht, weil die Mitteilung außer den im Hintergrund Mitwirkenden wohl nur oder fast nur von @pinguin in ihrer Bedeutung erkannt wurde.
Und wer kommentiert da? In den 16 sind vorwiegend die Lobpreiser des öffentlich-rechtlichen Segens mit Formulierungen, die wir ja nicht anders gewohnt sind:
"Die" "öffentlich-rechtlichen", das beste Fernsehen der Erdenzivilisation, ach was untertreibe ich, das beste des uns bisher bekannten Universums."
Schon des übliche "Die" ist Frechheit, ist ein manipulativer Trick von raffinierten Ideologen, Sozialismus (die VEB ARD, ZDF usw. mit ihren kapitalistischen Multi-Millionären an der Spitze) als edel darzustellen, die Privatwirtschaft als besseres Gangstertum am Volk unterschwellig zu kommunizieren. Geht es schlimmer? In Frankreich ist das noch schlimmer, der feste Ausdruck "service publique" hat religionsartige Heiligsprechung im Besserwisser-Milieu.
So also muss man einschätzen, mit was für einer Gemengelage wir hier konfrontiert sind. So also wird das Thema bei der EU seit Jahrzehnten gesteuert und das beschert uns die Zwangsabgabe für diesen Kram da.
Und nun sind wir an der Reihe und wir könnten das also heftig betreuen mit dem wahren Willen des Volkes
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Dafür soll gleich ein anderer Forumsthread starten. Das wird perfekt durchorganisiert wie in diesem Thread schon angekündiogt und zwar in einer Weise, dass solche Eingaben auch nach dem 15. Januar erfolgen können und sogar jahrelang später. Wenn wir uns schon die Mühe machen mit Anträgen an die EU, wir haben kein Budget für Sachen, die morgen schon nur noch Makulatur sind.
Einer von uns hat schon losgelegt, nun also Kommentar 17 vom 6. Januar, hier zu lesen.
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https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
Keine Ahnung, wer das war von uns, jedenfalls kein Dummer.
Es ist gute Strategie, erst einmal auf deutsch zu texten,
dann ins Englische zu übersetzen mit https://www.deepl.com/en/translator
und dann, sofern man kann, das Englische etwas nachzuschleifen.
Anmerkung: Nachtrag / Frau RIBERA:
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https://en.wikipedia.org/wiki/Teresa_Ribera
"In 2015, she joined Pedro Sánchez's expert panel to prepare the Socialist Party's electoral program."
Für Deutsche ist klarzustellen: In Spanien wie auch in Frankreich wird die Bezeichnung "Sozialistische Partei" für Parteien verwendet, die eine Politik vergleichbar der SPD ansteuern, also nicht etwa eine wie die untergegangene DDR.
Dies bedarf an sich weitergehender Erläuterung. Da wir hier kein Politik-Forum sind und auch nicht werden sollten, soll dies genügen, um Missverständnissen vorzubeugen.
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Der Fragebogen für Experten (alle Bürger, laut Hinweis) befindet sich hier. Die Empfehlung sei sich die Umfrage kurz anzuschauen. Es gibt Auswahl Antwort Möglichkeiten und einige Textfelder, welche zusätzlich dazu stehen.
Questionnaire - Evaluation of the Broadcasting Communication
Fragebogen - Bewertung der Rundfunkmitteilung
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/BroadcastingCommunicationExpertSurvey2025
Edit "Bürger" - Hinweis: Der Fragenkatalog mit 44(!) Fragen ist ausschließlich auf Englisch verfügbar, "darf" aber auf Deutsch beantwortet werden. Zu allen Fragen im Stile eines Umfragebogens kann bzw. sollte die jeweilige Antwort mit bis zu 2000 Zeichen Freitext näher begründet werden. Da die EU keine einheitliche "Amtssprache Englisch" hat, sondern jedes Land seine eigene, könnte die Frage aufkommen, ob die ausschließlich auf Englisch verfügbare Umfrage bereits dadurch unzulässig/ unverhältnismäßig eingeschränkt ist und die Umfrage mindestens weitere 3 Monate offenzuhalten ist, nachdem diese auch in sämtlichen weiteren Amtssprachen verfügbar ist. Online-Übersetzungsmöglichkeiten sind für viele Betroffene ebenfalls nicht zumutbar und zudem ohne amtliche Gewähr.
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Sofort loslegen? Ja! Geht!
Zum einen also hier das Maßgebliche:
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/BroadcastingCommunicationExpertSurvey2025
Zum anderen hier Anregungen:
Deine Eingabe bei der EU, dass ARD, ZDF dem EU-Recht anzupassen sind
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38701.msg229456.html#msg229456
Wie dies ineinandergreift, muss noch überdacht werden.
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Es musste alles recht rasch starten - leicht hektisch, manchmal muss das sein. Auf jeden Fall entsteht ein Mustertext, der jenseits der Frist des 15. Januar frei einreichbar ist. Nach Überdenken folgt mehr darüber.
Darauf muss man aber nicht warten. Loslegen, wir benötigen erste Eingabe-Erfahrung.
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Das ist schon mal von der Zahl her kläglichst; es ist ein Witz bei rund 300++ Millionen Kommentarberechtigten. Man sieht, das Rundfrage-System funktioniert nicht, weil die Mitteilung außer den im Hintergrund Mitwirkenden wohl nur oder fast nur von @pinguin in ihrer Bedeutung erkannt wurde.
Das Problem dürfte eher sein, daß sich die Mehrheit der dt. Einwohner nicht für das Mitwirken an der Gestaltung des europäischen Binnenmarktes interessiert und daher u. U. nicht einmal weiß, daß die Bürger/-innen mitwirken dürfen.
Zur weiterführenden Diskussion sei auf nachstehend thematisierte EuGH-Entscheidungen querverwiesen, denn die EU-Ebene, mindestens, wird die Aussagen des EuGH zu beachten haben.
EuGH C-260/89 - Rundfunk - Keine Maßnahme rechtens, die Art 10 EMRK mißachtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35024.0
EuGH C-719/18 - Einhaltung Art 11 Unionsgrundrecht ist Allgemeininteresse
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36657.0
EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0
Hinweis: Der Begriff "Vertrieb" ist durch "Verbreitung" zu ersetzen.
Es ist kaum denkbar, daß ein neues die Informationsmedien betreffendes europäisches Regelwerk vor dem EuGH Bestand haben könnte, wenn die in den EuGH-Entscheidungen enthaltenen Aussagen nicht beachtet werden und es diesbzüglich zu einem nochmaligen Rechtstreit am EuGH käme; insbesondere EuGH C-260/89 ist eine Rundfunkentscheidung.
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Hier für die "Allgemeinheit" (also z.B. alle EU-Bürger wie u.a. auch uns) zum
Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation (für alle EU-Bürger)
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-State-aid-rules-for-public-service-broadcasting-Evaluation_de
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
[...]
Um Ihre Meinung äußern zu können, müssen Sie sich registrieren oder mit einem Social-Media-Konto anmelden.
Rückmeldung geben > (https://ecas.ec.europa.eu/cas/login)
[...]
Es steht ein Freitext von bis zu 4.000 Zeichen zur Verfügung.
Es kann 1(!) Datei mit einer maximalen Größe von 5MB als Anlage hochgeladen werden als txt doc docx pdf odt rtf xls xlsx.
Hinweis1: Die Anlage lässt sich nicht wieder löschen, sondern nur ersetzen ::)
Falls man also irrtümlich etwas hochgeladen hat und dies komplett löschen möchte, müsste man die Datei z.B. durch irgendeine leere Datei ersetzen.
Hinweis2: Wer mehrere Dokumente hochladen möchte, müsste diese zuvor zusammenfügen - z.B. als PDF-Binder, z.B. mit Hilfe von pdf24 o.ä. Programmen.
Alternativ bestünde die Möglichkeit, weitere Anlagen thematisch getrennt an eine jeweils eigenständige/ gesonderte Stellungnahme anzuhängen.
Hinweis3: Falls die Anlage über 5MB groß ist, so müsste diese vor dem Hochladen geeignet komprimiert werden, z.B. mit Hilfe von pdf24 o.ä. Programmen.
Nach der Anmeldung/Authentifizierung
werden als "Pflichtangaben" u.a. abgefragt:
- Kategorie der Auskunftsperson als EU-Bürger, Organisation, etc.
- Herkunftsland
- u.a. bei Eigenschaft als EU-Bürger auch die Altersgruppe
(bei Altersabfrage "Prefer not to answer" = "Ich wünsche keine Angabe" auch möglich)
Die Veröffentlichung kann "anonym" erfolgen
Die Kategorie der Auskunftsperson, als die Sie sich an dieser Konsultation beteiligt haben, Ihr Herkunftsland und Ihr Beitrag werden in der eingegangenen Form veröffentlicht. Ihr Name wird nicht veröffentlicht. Bitte machen Sie in Ihrem Beitrag keine persönlichen Angaben.
oder "öffentlich"
Ihr Name, die Kategorie der Auskunftsperson, als die Sie sich an dieser Konsultation beteiligt haben, Ihr Herkunftsland und Ihr Beitrag werden veröffentlicht.
Die Email-Adresse o.ä. wird also in keinem der beiden Fälle mit veröffentlicht.
Siehe auch Bildschirmschnappschüsse im Anhang.
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Hier für die "Sachverständigen" (also z.B. auch alle mit dem Thema eingehend vertraute EU-Bürger wie uns) zum
Fragebogen zur Sachverständigenkonsultation (ebenfalls für alle EU-Bürger)
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_de
[...]
- Sie können zur Expertenkonsultation beitragen, indem Sie einen Online-Fragebogen ausfüllen (https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/BroadcastingCommunicationExpertSurvey2025).
[...]
Der Fragenkatalog mit 44(!) Fragen ist ausschließlich auf Englisch verfügbar, "darf" aber auf Deutsch beantwortet werden.
Die Teilnahme erfolgt ohne gesonderte Anmeldung.
Als "Pflichtangaben" werden u.a. abgefragt:
- Kategorie der Auskunftsperson als EU-Bürger, Organisation, etc.
- Vorname, Nachname (werden augenscheinlich veröffentlicht, Option "anonym" nicht ersichtlich)
- Email-Adresse (wird nicht veröffentlicht)
- Herkunftsland
Der umfangreiche Fragebogen kann mittels Button "Save as Draft" als Entwurf zur späteren Weiterbearbeitung "gesichert" werden.
Es wird dann ein Link erzeugt, welchen man sich sichern und später wieder laden kann - mit den bereits eingegebenen Angaben.
Zu allen Fragen im Stile eines Umfragebogens kann bzw. sollte die jeweilige Antwort mit bis zu 2.000 Zeichen Freitext näher begründet werden.
Auch eine noch nicht bekannte Anzahl (mglw. über 100? Mehr hab ich nicht probiert...) weiterer Anlagen (jeweils max. 1MB - Hinweis erfolgt erst bei Überschreitung) in Form von Dokument-Anhängen diverser Dateiformate sind möglich:
Additional documents
If you want to share any document (e.g. data, research paper, position paper, etc.) that may be relevant for the evaluation of the Broadcasting Communication, please upload it here. Please make sure not to include any personal data in the file you upload if you wish to remain anonymous.
Please upload your file(s)
[Select file(s) to upload]
Das Formular scheint abgesendet werden zu können, ohne über die Teilnehmer-Daten hinausgehende Beantwortungen der Fragen vorgenommen zu haben. Insofern ließen sich hierüber eine Vielzahl von Anlagen übermitteln. Ob diese Gelesen werden, steht auf einem anderen Blatt.
weitere Infos/ Auflistung der Fragen + ggf. hilfsweise Übersetzung folgen... bitte etwas Geduld
Anmerkung: Da die EU keine einheitliche "Amtssprache Englisch" hat, sondern jedes Land seine eigene, könnte die Frage aufkommen, ob die ausschließlich auf Englisch verfügbare Umfrage bereits dadurch unzulässig/ unverhältnismäßig eingeschränkt ist und die Umfrage mindestens weitere 3 Monate offenzuhalten ist, nachdem diese auch in sämtlichen weiteren Amtssprachen verfügbar ist. Online-Übersetzungsmöglichkeiten sind für viele Betroffene ebenfalls nicht zumutbar und zudem ohne amtliche Gewähr.
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Es ist noch nicht alles klar für unsere Strategie....
Soweit erkennbar, DIESER "zweite" Fragebogen ist NICHT an die Bürger gerichtet, sondern eine "Evaluierung"
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Fragebogen zur Sachverständigenkonsultation (ebenfalls für alle EU-Bürger)
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_de
[...]
- Sie können zur Expertenkonsultation beitragen, indem Sie einen Online-Fragebogen ausfüllen (https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/BroadcastingCommunicationExpertSurvey2025).
[...]
Das richtet sich eher an Verbände und staatliche Stellen. Normalen Bürger wie du und ich wird derartiges wohl nur der Form halber zugemutet.
Hier also darf und soll man 44 Fragen in kostenloser Arbeitszeit den dort vermutlich ziemlich hoch Dotierten beantworten.
Fragen nur in englisch (nur das Antwortrecht ist auch auf deutsch), Ist diese Befragung überhaupt rechtlich in Ordnung?
Und die Fragen sind in der Tat "Evaluierung, was die bisherige Regelung von 2009 gebracht hat oder nicht gebracht hat".
Es geht also gar nicht darum, gezielt beitragen zu dürfen für die Zukunft und die Mängelbehebung.
Und nach der multiple-choice-Logik wird ja eigentlich immer nur erfragt,
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ob die rund 50 Seiten extrem komplexes Text-Konglomerat von 2009 als bewährt und geeignet angesehen werden oder nicht. Natürlich, das Angekreuzte erlaubt automatisierte Verarbeitung. Für Evaluierung mag das vertretbar sein. Die Logik von multiple choice ist aber kaum hilfreich für den unseres Erachtens vorliegenden Bedarf von denkender Analyse der Fehlstellen und des Bedarfes für Regulierung und Modernisierung.
Immerhin, wer Zeit übrig hat und die Fragen so ungefähr verstehen kann,
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kann ja mal rasch sich durchklicken. Selbst für Englischsprechende sind die Fragen nur mit Mühe deutbar, was damit überhaupt gemeint ist. Wichtig ist nur, dass wir da mit vertreten sind.
Ob jemals irgendjemand die erlaubten Kommentare von jeweils bis zu 2000 Zeichen für 40++ Fragen lesen wird? Oder ist das nur Simulierung, um Respekt auszulösen?
Es ist wohl üblich, diese Evaluierungs-Ergebnisse den teilnehmenden Organisationen dann als Sammeldokument zu übermitteln:
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- Ankreuzergebnis (Statistik)
- Und durchaus die Kommentare, wobei immer vermerkt ist, von wem.
Also, wer es sorgfältig macht, das ist nachher durchaus vermutlich verwertet, nur ob es je jemand lesen wird, das ist eine andere Frage.
Dies war nur Behandlung des Teilaspektes "Evaluierung", und diesen Aspekt schon einmal diskutierbar zu machen.
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Fest steht:
- Dieser Weg der Evaluzierung ist nicht massentauglich.
- Bei der EU ist "Medien und EU-Recht" glücklicherweise 1 Jahr lang Thema.
- Wir könnten das ausnutzen, könnten es aber deutlich anders angehen.
Weiteres soll nach Sichtung hier rasch folgen.
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Nun erstmals Antwort zu
Das Problem dürfte eher sein, daß sich die Mehrheit der dt. Einwohner nicht für das Mitwirken an der Gestaltung des europäischen Binnenmarktes interessiert und daher u. U. nicht einmal weiß, daß die Bürger/-innen mitwirken dürfen.
Zur weiterführenden Diskussion sei auf nachstehend thematisierte EuGH-Entscheidungen querverwiesen, denn die EU-Ebene, mindestens, wird die Aussagen des EuGH zu beachten haben.
EuGH C-260/89 - Rundfunk - Keine Maßnahme rechtens, die Art 10 EMRK mißachtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35024.0
EuGH C-719/18 - Einhaltung Art 11 Unionsgrundrecht ist Allgemeininteresse
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36657.0
EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0
Hinweis: Der Begriff "Vertrieb" ist durch "Verbreitung" zu ersetzen.
Es ist kaum denkbar, daß ein neues die Informationsmedien betreffendes europäisches Regelwerk vor dem EuGH Bestand haben könnte, wenn die in den EuGH-Entscheidungen enthaltenen Aussagen nicht beachtet werden und es diesbzüglich zu einem nochmaligen Rechtstreit am EuGH käme; insbesondere EuGH C-260/89 ist eine Rundfunkentscheidung.
Maßgebliche E'U-'Rechtsquellen wie dort angegeben, ja, das ist wichtig, wurde aber nicht intensiv verwertet.
Das ist, weil zunächst das Strategische zu schaffen war. Um die tiefergehende rechtliche Argumentation kümmern sich politische Gremien ja in erster Linie, um das, was sie politisch wollen, mit einer feinen juristischen Prüfung an Prestige gewinnt. Egal, ob die Jura überhaupt bestimmt - je verschrobener, desto weniger wird es angefochten. weil dann sowieso niemand es noch nachvollzieht.
Wir Streiter machen das ebenso strategisch im umgekehrten Sinn. Letztlich geht es um Politik. Jedenfalls zu Beginn.
Irgendwann muss man dann auch die Jura nachschieben.
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Also beispielsweise, was @pinguin aufzeigte. Umsetzung in Schriftsätze kostet allerdings viel Zeit. Leider ist bisher keine Finanzierung für solchen Zeiteinsatz. Es ist also einstweilen nicht gesichert, ob eine ausreichende Schriftsatzformulierung für die Verwertung der von @pinguin aufgezeigten Rechtsprechung je erfolgt. Denn das ist verzahnt mit anderem. Das geht nicht mit einem einfach Verweis. Es muss mit anderem argumentativ verknüpft werden.
Nachdem die vorhandenen Muster-Schriftsätze nach jetzigem Stand nie widerlegt wurden
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gegen die Rundfunkabgabe, ist mehr an sich nicht mehr wichtig. Mehr als siegen kann man nicht. Irgendwann "ist genug".
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[...], wurde aber nicht intensiv verwertet.
Von mir kommt hier nun die Frage des Warum-nicht?
Insbesondere C-260-89 ist eine Entscheidung, die direkt den öffentlichen Rundfunk betrifft, wenn auch im konkreten Streitfall den der Republik Griechenland, was letztens aber gar keine große Rolle spielen dürfte, denn die Einhaltepflicht der Tragweite der in den Art 10 EMRK enthaltenen europäischen Grundrechte gilt auch innnerhalb der Bundesrepublik Deutschland in allen die Informations- und Meinungsfreiheit berührenden Belangen.
Edit "Bürger": Diese "Warum"-Frage ist zum einen im Vorkommentar bereits beantwortet und zudem hier ausdrücklich nicht Gegenstand des Kern-Themas dieses Threads.
Hier geht es um die Betiligung beim im Einstiegsbeitrag veröffentlichten/ verlinkten Stellungnahmeverfahren zur "Rundfunkmitteilung".
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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@pinguin hätte die geeignete Kompetenz,
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die verschiedenen Fragen zu beantworten, jedenfalls minimal, denn wir haben nur noch 2 Tage. Von dort bis zur Bereitschaft.... das kann nur er selber entscheiden.
Zitat von: pinguin am 2025-10-16, 07:20:25
Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation (für alle EU-Bürger)
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-State-aid-rules-for-public-service-broadcasting-Evaluation_de
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
Zitat von: EU-Kommission, 15.10.2025, Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation - Infos
[...]
Um Ihre Meinung äußern zu können, müssen Sie sich registrieren oder mit einem Social-Media-Konto anmelden.
Rückmeldung geben >
[...]
Für die "Rückmeldung" wird eine Anmeldung wird benötigt, dafür sollte ein wenig Zeit eingeplant werden.
Oder andere, die es hinbekommen, dies in 2 Tagen sinnvoll zu meistern. Ziemlich komplex.... aber man kann ja wählen, was man kommentiert und wie.
@piotre ist zur Zeit mit seiner Zeit zu rund 200 % ausgebucht, kann also nur bei der Koordination beitragen. Und @pinguins Kompetenz für EU-Recht und Medien, da ist @pinguin der Bestinformierte.
Bisher hat wohl keine einzige "Organisation" eine Stellungnahme abgegeben.
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Deine Eingabe bei der EU, dass ARD, ZDF dem EU-Recht anzupassen sind
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38701.msg229542.html#msg229542
Eine Organisation, die das dann auf Grundlage einer Vorlage von @pinguin einreichen könnte, da haben wir mehrere, teils als e.V., teils faktisch als Koordinatorstelle oder Kategorie "Medienwissenschaft".
Das könnte sogar durch mehrere erfolgen,
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es sind ja einige Kategorien eingeladen: Ich zitiere @Bürger:
"Zielgruppe
Die Evaluierung richtet sich vor allem an die Behörden in den Mitgliedstaaten, einschließlich der Regulierungsbehörden, die für die Anwendung der Rundfunkmitteilung und die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuständig sind.
Zu den Zielgruppen gehören auch Unternehmen, die in diesem Sektor tätig sind (z. B. öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanstalten, andere Anbieter audiovisueller Medien und Digitalverlage).
Darüber hinaus umfasst das Zielpublikum Unternehmens- und Branchenverbände, Verbraucherverbände, europäische institutionelle Einrichtungen, die auf dem Gebiet der audiovisuellen und Medienpolitik tätig sind, sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen." ::) ;)
Die bisherigen Rückmeldungen der "Experten" stammen alle aus der Kategorie "EU-Bürger", welche sich dort aber natürlich ebenfalls kompetent äußern dürfen - und dafür sind 4 schon mal nicht schlecht ;)
Ziel wäre, auch für die Prozedur der Gesetzgebung die klare erste Rolle
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zu erreichen aus unserer Familie der Rechtstaatverteidigung.
bei der einfachen Bürgerbefragung
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
kommen wir bis Montag wohl auf rund 45++ Eingaben, davon 30++ aus unserem Streiterkreis. Ganz unerwartet gut gelaufen.
Nochmals, das ist hier:
Deine Eingabe bei der EU, dass ARD, ZDF dem EU-Recht anzupassen sind
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38701.msg229542.html#msg229542
-
@pinguin hätte die geeignete Kompetenz,
Die halte ich für sowas nicht für ausreichend, denn zum Inhalt aller ÖRR-Produkte, die mich allesamt nicht interessieren, aber beihilferechtliche Relevanz haben könnten, kann ich nichts beitragen. Und das mich interessierende Grundrecht ist insoweit durchentschieden; es mögen aber leider nur wenige erkennen.
->
Das Grundrecht verbietet die Einmischung durch "public authority" in die Tragweite aller in den Art 10 EMRK und Art 11 EU-Charta, (jeweils zur Informations- und Meinungsfreiheit), enthaltenen Grundrechte;
->
die Grundrechte aus Art 10 EMRK und Art 11 EU-Charta schützen auch die "Mittel zur Verbreitung der Informationen" aller Grundrechtsträger/-innen in allen Vertragsstaaten des Europarates, die die EMRK ratifiziert und damit in den Rang von nationalem Recht gehoben haben, und zusätzlich den Vertragsstaaten der EU, da die EU-Verträge die EMRK in das Primärrecht der EU eingebunden haben;
->
der Begriff "public authority" bezieht lt. einem englischsprachigen Lexikon alle Personen ein, die in öffentlichem Auftrag handeln; diese Definition wiederum hat Tragweite, da die EMRK nur in den Sprachen des Europarates Englisch und Französisch rechtsverbindlich ist;
https://www.lexisnexis.co.uk/legal/glossary/public-authority
(Hinweis: Aus Gründen des Copyright nur Link und kein Zitat daraus).
Die relevante Aussage findet sich in Absatz 2, Satz 2.
Alles, was über das Grundrecht hinausgeht, obliegt dem maßgeblichen Zutun anderer Personen und ist nicht mein Part.
PS.: Zur Rechtsverbindlichkeit der Sprachen des Europarates Englisch und Französisch
Die Satzung des Europarates
https://rm.coe.int/1680306051
Artikel 12
Die amtlichen Sprachen des Europarats sind Französisch und Englisch. Die
Geschäftsordnungen des Minister-Komitees und der Beratenden Versammlung haben
Umstände und Voraussetzungen zu bestimmen, unter denen andere Sprachen gebraucht
werden dürfen.
-
Vorab als Anmerkung: Für die "Rückmeldungen" des Volkssouveräns
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sind wir inzwischen bei 41 und davon bereits rund 60 % vorwiegend auf Grund eine Newsletters für Ende des GEZ_wangs an einen wesentlichen Verteiler. Die Kritiker von ARD, ZDF usw. liegen bei rund 80 %. "Alle Macht geht vom Volk aus." - Wir sind das Volk und sind nun dort Mehrheit von 80 %. Guuuuuuut!
Und der Austausch im Forum. das hat ebenfalls mitgewirkt und alles Nähere zu diesem ANDEREN Thema ist hier zu finden:
Deine Eingabe bei der EU, dass ARD, ZDF dem EU-Recht anzupassen sind
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38701.0
Für die komplexere Form der "Evaluierung" fehlt die Zeit. Vorgesehen ist Antrag auf 1 Monat Verlängerung.
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Wie immer ist schwer, bei der EU zur klaren Information zu finden. So ist Staat, wenn Staat Internet macht und als Staat (beziehungsweise "völkerrechtliche Koordinationsverwaltung" wie die EU) ein Monopol hat.
Ein Kernfehler aller EU-Info ist, dass bei Links nicht klar erkennbar ist, was man bekommt:
- Allgemeine Rechtslage-Info?
- Oder Info in konkreter Sache?
Außerdem reagieren Seitenaufrufe in schätzungsweise 50 % der Fälle nicht geeignet. "Staat ist Staat." Am eigenen Computer kann es nicht liegen, So etwas kommt ihm ansonsten nicht vor.
Nun zum Konkreten für den Antraf auf Fristverlängerung:
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Administriert wird der Vorgang bei der EU hier.
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_en?prefLang=de
- Wegen der IP bekommen ich wohl die Fassung mit dem Adressenende "=de"
- Da der Browser auf English eingestellt ist, bekomme ich es trotzdem englischsprachig.
- Software einer Website kann ja die Browsersprache erfragen und danach die Sprache am Bildschirm bestimmen.
- Ersetze ich "=de" durch "=en" , bekomme ich gar nichts mehr, obwohl ich dann erst recht eben diese Seite bekommen sollte. Komisch.
- Egal. Auf zu den Taten!:
In der Version "=de" ist folgende Kontaktinformation zu lesen:
----------------------------------------------------------------
Contact details
Responsible service:
Directorate-General for Competition – Unit C.4
Please always indicate the reference number in your correspondence: HT.100453
e-mail: COMP-BROADCASTING@ec.europa.eu
Postal address:
European Commission
Directorate-General for Competition
Unit C.4
State aid Registry
1049 Bruxelles /Brussel
Belgique /België
Telefonat ist offensichtlich nicht erwünscht. Das ist verständlich. Also per E-Mail.
Da ich nicht weiß, welche Sprache da sein sollte je nach Bearbeiter, wähle ich wohl am besten englisch + französisch + deutsch für den kurzen Text.
Ich weiß, dass die zuständige Kommissarin eine Spanierin ist. Vielleicht, falls sie es wirklich jemals sehen sollte, auch noch spanisch für die wenigen Zeilen.
Ich weiß, dass Terminverlängerung normalerweise nicht geht.
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Ich weiß, die Mitteilung geht sofort an die zuständige Person.
Also ist "heute" noch rechtzeitig für eine eventuelle Verlängerung der Frist.
Nun auf zu den Taten! Mehr soll dann hier berichtet werden.
Linkübersicht:
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Allgemeines Menü für "Rückmeldungen":
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
Konkrete Information über zuständige Stelle und Gesamtablauf:
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_en?prefLang=de
Wie man einreicht, soll hier sein, aber der Link reagiert nicht: 2025-01-12 12:36
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https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_en?prefLang=de#how-to-submit-your-contribution
Und wie ist es, wenn das am 14. Januar beim 23 Uhr bis 24 Uhr so ist und ich deshalb die berüchtigte "Deadline" verpasse?
Man könnte das Akzeptieren erfragen, geht aber nichts mehr nach 24:00 Uhr, weil dann das Benutzer-Interface automatisch abgeschaltet wird.
Und hier sollen Kontaktdetails sein: - aber was für welche? Mal nachschauen?
------------------------------------------------------------------
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_en?prefLang=de#contact-details
Soll. Das "Ist" lautet:
"Hmm. We’re having trouble finding that site.
We can’t connect to the server at competition-policy.ec.europa.eu. "
Schalte ich um auf "=de", dann klappt es:
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_en?prefLang=en#contact-details
Die Funktionen im Menü links sind also einfach Verweise innerhalb des Dokuments, ist ja klar, deshalb ja das Anhängsel #contact-details - alles sinnvoll insoweit und gut gemacht.
Nur kommt die Software hier anscheinend endgültig durcheinander mit ihrer Sprachensteuerung, Auf Neo-Hochdeutsch nennt man so etwas ein "Bug", zu deutsch eine tierische "Wanze", nicht zu verwechseln mit etwaigen Wanzen in deiner Wohnung vom Wahrheitsministerium.
Diese Konflikte sind bekannt für Programmierer, und können mit ein paar Zeilen Code geregelt werden. "Wo kann ich das melden, damit es geändert wird?" - Bei niemandem, wird niemand hoch melden, dann die mit vielen Millionen Euro dotierten IT-Dienstleister des Staates sind das große Unternehmen X Y Z, die machen keine Fehler, wie jeder öffentlich Bedienstete weiß?
Der Fragebogen ist on-line ausfüllbereit HIER:
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https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/BroadcastingCommunicationExpertSurvey2025
44 Fragen, für jede 10 Minuten mindestens, macht 440 Minuten, ein Arbeitstag. Und wird das jemand jemand lesen?
Sollte englischsprachig beantwortet werden. Heutzutage kein Problem mehr, noch einst "russifizierte" Ossis finden alles Nötige dank deepl.com
Würde man zu jeder Frage das Originaldokument ausreichend sichten, dann 5 Tage Arbeit, also 1 Woche. Ohne sicher zu sein, ob das überhaupt von jemandem gesichtet wird....
Der Text der Regulierung von 2009 - hier Fassung "DE" , dort andere Sprachen anklickbar:
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EU - Rundfunkmitteilung 2009
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=oj:JOC_2009_257_R_0001_01
Allgemeine EU-Kontaktadresse - Variante "online" - dann muss man das Thema sorgfältig bezeichnen - :
https://european-union.europa.eu/contact-eu/write-us_en
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Um die EU-Adressen zu komplettieren:
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- weit entfernt von Vollständigkeit - nur, was im aktuellen Kontext gesehen wurde:
Allgemeine Verfahrens-Info über "Planung und Vorlage von Rechtsvorschriften"
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https://commission.europa.eu/law/law-making-process/planning-and-proposing-law_de#how-their-scope-is-defined
Die Regulierer werden selber reguliert, nämlich durch den
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"Ausschuss für Regulierungskontrolle – Arbeitsweise, Rolle, Zusammensetzung, Mitglieder, Berichte und Regeln"
https://commission.europa.eu/law/law-making-process/regulatory-scrutiny-board_de
Eine Art Volksbegehren kann man hier starten: "European Citizens' Initiative"
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https://citizens-initiative.europa.eu/_en#
"calling on the European Commission to propose new laws. Once an initiative has reached 1 million signatures, the Commission will decide on what action to take."
"1 Millionen Zeichner nötig", das geht nur über virales Marketing.
Medienpolitik ist nicht EU-Aufgabe. Selbst mit 1 Millionen Stimmen könnte man das entsprechende natiionale Recht nicht brechen. Allerdings darf sie gegen Wettbewerbsstörung regulieren. Das ist ja der Hintergrund der aktuellen Befragung. Da wir Einflussrecht haben, ist nicht erforderlich, eine Bürgerinitiative zu erwägen.
Der Antrag für Fristverlängerung bis 14. Februar 2026 wurde gestellt.
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Die Aussichten sind allerdings gering. Sehr sehr wichtig ist das aber sowieso nicht.
Schließlich wurde gewählt, nur in den beiden EU-Amtssprachen einzuliefern, also Englisdh und Französisch. Des war bedingt durch den Hinweis von @pinguin .
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Egal wie die Sache ausgeht. Es ist ein starkes öffentliches Zeichen, dass in Deutschland aus dem Ruder gelaufen ist, dass 90% der Rückmeldungen aus Deutschland stammen. Jeder der noch nicht hat: Mitmachen! Hier ist der Direktlink zu dem was schon veröffentlicht ist:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung/feedback_de?p_id=20785
Ich würde mir den Link auf jeden Fall merken. Damit kann man (später oder auch jetzt) eine KI füttern, um alle Marktargumente gegen diese Brainwashsteuer auf den Tisch zu bekommen.
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Für die "komplexe Organisationen-Antwort":
Thank you for your email.
Unfortunately a deadline extension is not possible for public consultations, this is a “hard” deadline.
The questionnaire will be deactivated once we reach the deadline (14/01) and it will no longer be possible to provide a response in the framework of the public consultation.
Die nun rund 50 Bürger-Eingaben
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sind bei der dortigen Stelle natürlich bekannt. Morgen werden alle weiteren Eingänge hier intern auch noch abgespeichert. Dann soll diese Sammeldatei (nach Anonymisierung der Bürgernamen) hier im Forum verfügbar werden. Das kann dann beliebig verwertet werden.
Wer noch einträgt:
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"anonym" wertet ab.*** Besser ist, einen Namen zu verwenden, beispielsweise den eigenen mit etwas Anpassung an internationale Schreibweise, Lesbarkeit. Dann stimmt es, aber das "Imperium" ARD usw. kann den üblen Bürger nicht identifizieren, also nicht abstrafen.
Anmerkung OFF TOPIC: - nur ganz kurz, bitte hier nicht diskutieren -
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Gerade wird bekannt, dass bestimmte Gerichte nicht gut funktionieren, kaum Richter da, Krankmeldungen usw., und wir sind schon der 13 Januar. Ab rund 20. Dezember geht das in etwa so. Rund 4 Wochen?
Das nur einmal, um zu verdeutlichen, dass in Deutschland wenig noch so ist, wie es vor einigen Jahrzehnten noch war, und natürlich werden wir das - respektvoll - in Schriftsätzen klarstellen als Teil des Problems: "Viele Richter*innen sind auch nicht mehr das, was sie einmal waren."
***Edit "Bürger": Der Vermerk "anonym" dürfte nur deshalb erscheinen, weil diese Auswahl bei der Abgabe der Einwendung online angeklickt wurde.
Die Eingabefelder für Vor- und Nachnahmens dürften Pflichtfelder sein bzw. durch die Anmeldung bereits erfasst sein.
Man kann bzw. muss also den Namen angeben, kann aber abwählen, dass dieser auch öffentlich angezeigt wird. Siehe dazu auch weiter oben...
(https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=38559.0;attach=29862;image)
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Fiktive Personen A-Z könnten in Erwägung ziehen, einen Beitrag ähnlich dem Folgenden auf der EU-Seite
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
einzureichen oder diesen Beitrag als Grundlage für eine weitere Stellungnahme zu nehmen. Laut den Regeln ist nicht verboten, seitens einer einzelnen Person auch mehrere Stellungnahmen abzugeben, so lange diese nicht inhaltsgleich sind. Es können aber wohl inhaltsgleiche Stellungnahmen von mehreren Personen abgegeben werden. Besser noch wäre, wenn thematisch gleiche Stellungnahmen individuell formuliert wären. Da kann auch das Bauchgefühl in Ordnung sein, so lange es sich im Rahmen der Formulierungs-Regeln bewegt ;)
Nun also ein fiktives Beispiel von vielen ;)
Stellungnahme zur Evaluierung der Rundfunkmitteilung 2009
aus Sicht eines Nicht-Nutzers öffentlich-rechtlicher Rundfunkangebote
Als EU-Bürger und bewusster Nicht-Nutzer öffentlich-rechtlicher Rundfunkangebote nehme ich die Evaluierung der Rundfunkmitteilung von 2009 zum Anlass, auf eine aus meiner Sicht bislang unzureichend berücksichtigte Dimension staatlicher Rundfunkfinanzierung hinzuweisen: die Auswirkungen nutzungsunabhängiger Finanzierungsmodelle auf die negative Informationsfreiheit und die Freiheit der Medienwahl.
Die Rundfunkmitteilung von 2009 legt ihren Schwerpunkt auf die Vereinbarkeit staatlicher Finanzierung mit dem Binnenmarkt und auf wettbewerbliche Auswirkungen. Dieser Fokus greift jedoch zu kurz, wenn Finanzierungsmodelle etabliert werden, die Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Nutzung, Zugang oder individueller Inanspruchnahme verpflichten, staatlich veranlasste Kommunikation dauerhaft zu finanzieren. In solchen Fällen handelt es sich nicht mehr um eine bloße Markt- oder Wettbewerbsfrage, sondern um eine grundrechtsrelevante Strukturentscheidung.
Nach Art. 5 Abs. 1 GG sowie Art. 10 EMRK schützt die Informationsfreiheit nicht nur den Zugang zu Informationen, sondern auch die Freiheit, bestimmte Informationsangebote nicht zu nutzen und staatlich vermittelter Kommunikation fernzubleiben. Diese negative Informationsfreiheit bzw. Rezipientenfreiheit ist ein elementarer Bestandteil pluralistischer Medienordnungen. Sie verliert ihren praktischen Gehalt, wenn Bürgerinnen und Bürger ungeachtet ihrer bewussten Ablehnung öffentlich-rechtlicher Angebote zwingend zu deren Finanzierung herangezogen werden.
Das in Deutschland geltende Modell des Rundfunkbeitrags entkoppelt die Finanzierung vollständig von Nutzung und individueller Entscheidung. Als Nicht-Nutzer werde ich damit faktisch verpflichtet, einen staatlich definierten Kommunikationsauftrag mitzutragen, obwohl ich diese Angebote weder nutze noch nutzen möchte. Die Möglichkeit, sich dieser Finanzierung zu entziehen, besteht nicht. Aus meiner Sicht stellt dies einen mittelbaren, aber strukturellen Eingriff in die negative Informationsfreiheit und die Freiheit der Medienwahl dar.
Die Rundfunkmitteilung von 2009 enthält bislang keine Kriterien, um solche Konstellationen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung angemessen zu erfassen. Sie geht implizit von einem allgemeinen, zumindest potenziell nutzenden Publikum aus und reflektiert nicht, dass moderne Medienrealitäten eine bewusste, dauerhafte Nicht-Nutzung öffentlich-rechtlicher Angebote einschließen. Damit fehlt ein Prüfmaßstab für die Frage, ob nutzungsunabhängige Zwangsfinanzierungen noch als „erforderlich“ im Sinne von Art. 106 Abs. 2 AEUV gelten können.
Aus Sicht eines Nicht-Nutzers erscheint es problematisch, wenn der unionsrechtliche Beihilferahmen faktisch dazu beiträgt, nationale Finanzierungsmodelle zu legitimieren, die elementare Freiheitsrechte berühren, ohne dass diese Auswirkungen systematisch geprüft werden. Effizienz- oder Verwaltungsvereinfachungsargumente können einen solchen Grundrechtseingriff nicht ohne Weiteres rechtfertigen.
Die Evaluierung der Rundfunkmitteilung bietet daher die Gelegenheit, klarzustellen, dass die beihilferechtliche Bewertung staatlicher Rundfunkfinanzierung nicht losgelöst von den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger erfolgen kann. Als EU-Bürger erwarte ich, dass die Freiheit, staatliche Medienangebote nicht zu nutzen und nicht finanzieren zu müssen, jedenfalls als relevanter Aspekt in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einbezogen wird.
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Weitere mögliche Stellungnahme fiktiver Personen A-Z für die Konsultation unter
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
Das scheint noch ~500 Zeichen bzw. ~1 1/2 Absätze zu lang für das Eingabefenster der EU-Konsultationsseite zu sein und müsste entsprechend noch individuell angepasst werden.
Diese Stellungnahme wurde von einem EU-Bürger eingereicht.
Stellungnahme eines EU-Bürgers zur Evaluierung der Rundfunkmitteilung 2009
Beihilfen, Wettbewerb und Grundrechte
Als EU-Bürger nehme ich die Evaluierung der Rundfunkmitteilung von 2009 zum Anlass, grundlegende Zweifel an der heutigen Ausgestaltung und Anwendung staatlicher Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere in Deutschland, zu äußern. Diese Zweifel betreffen nicht nur wettbewerbliche Aspekte, sondern auch die Vereinbarkeit mit den Grundprinzipien des AEUV sowie mit unionsrechtlich geschützten Freiheitsrechten.
Aus meiner Sicht liegt der Diskussion in Deutschland ein falsches Selbstverständnis zugrunde: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten werden politisch und institutionell zunehmend so finanziert und ausgestaltet, als müssten sie im Medienmarkt „wettbewerbsfähig“ sein. Dieses Ziel steht jedoch in einem strukturellen Spannungsverhältnis zu den Beihilferegeln des AEUV und zur Rundfunkmitteilung selbst. Staatliche Beihilfen sollen Wettbewerbsverzerrungen gerade begrenzen und nur eng begrenzte Ausnahmen für klar definierte öffentliche Aufgaben zulassen, nicht aber die Expansion öffentlich finanzierter Akteure in nahezu alle Marktsegmente ermöglichen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unionsrechtlich als wirtschaftliche Tätigkeit einzuordnen, soweit er Angebote erbringt, die mit privaten Medienunternehmen im Wettbewerb stehen. Gleichwohl nimmt er in Deutschland eine Sonderstellung ein, die weder einer klassischen öffentlichen Verwaltung noch einem regulären Marktakteur entspricht. Diese institutionelle Zwischenstellung erschwert effektive Kontrolle, begünstigt Intransparenz und verstärkt das Risiko struktureller Wettbewerbsbehinderungen.
Das Ausmaß der staatlichen Finanzierung – in Deutschland jährlich über acht Milliarden Euro – hat einen Umfang erreicht, der faktisch einen eigenen, vollständig beihilfeabhängigen Wirtschaftszweig geschaffen hat. Diese Dimension wirft ernsthafte Fragen nach Erforderlichkeit, Angemessenheit und Missbrauchsanfälligkeit auf. Hohe Vergütungen, umfangreiche Zusatzversorgungssysteme, kostspielige Sportrechte und externe Produktionsstrukturen lassen sich nur schwer mit einem eng begrenzten öffentlichen Auftrag rechtfertigen. Effektive Sanktionen oder wirksame externe Kontrollen sind aus Bürgersicht kaum erkennbar.
Hinzu kommt, dass der ursprüngliche Rechtfertigungsgrund für umfangreiche Rundfunkbeihilfen – insbesondere die hohen Eintritts- und Produktionskosten klassischer Rundfunkinfrastruktur – in der heutigen digitalen Medienwelt erheblich an Bedeutung verloren hat. Das Internet ermöglicht eine bislang nicht gekannte Vielfalt an Informations-, Kultur- und Bildungsangeboten mit vergleichsweise geringen Zugangshürden. Medienvielfalt und Meinungspluralismus entstehen heute weitgehend auch ohne staatliche Beihilfen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es zweifelhaft, ob ein breit angelegter öffentlich-rechtlicher Auftrag, der weit über reine Information und Berichterstattung hinausgeht, weiterhin verhältnismäßig ist. Kultur, Bildung und Unterhaltung werden bereits durch eine Vielzahl öffentlicher und privater Akteure erbracht. Eine fortbestehende Beihilfenrechtfertigung müsste daher – sofern sie überhaupt noch besteht – deutlich enger gefasst werden.
Besonders problematisch ist aus meiner Sicht die zwangsweise Finanzierung durch Nicht-Nutzer und Nutzungs-Nicht-Interessenten. Die Rundfunkmitteilung berücksichtigt bislang nicht ausreichend, dass solche Finanzierungsmodelle die negative Informationsfreiheit und die Freiheit der Medienwahl (Art. 10 EMRK) berühren. Eine individuelle Pflicht zur Finanzierung staatlich veranlasster Kommunikation „without interference“ erscheint hier schwer vereinbar.
Die Evaluierung der Rundfunkmitteilung sollte daher nicht zu einer weiteren Ausdifferenzierung und Aufblähung des Regelwerks führen, sondern zu einer klareren, restriktiveren und für EU-Bürger verständlichen Neufassung. Das grundsätzliche Beihilfeverbot des AEUV muss wieder deutlich als Leitprinzip hervortreten; Ausnahmen sind eng, transparent und kontrollierbar zu begrenzen. Ebenso bedarf es unabhängiger, politikferner Kontrolle sowie niedrigschwelliger Möglichkeiten für Bürger, Prüfungen anzustoßen.
Aus Sicht eines EU-Bürgers sollte die Rundfunkmitteilung künftig klarstellen, dass staatliche Rundfunkbeihilfen kein Selbstzweck sind, sondern eine eng begrenzte Ausnahme bleiben müssen – im Einklang mit Wettbewerb, Grundrechten und den veränderten medialen Realitäten Europas.
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Noch eine fiktive Stellungnahme, welche Personen A-Z einreichen könnten...
Scheint noch ~60-80 Zeichen zu lang zu sein - das könnte aber z.B. an der Überschrift gekürzt werden...
Stellungnahme eines EU-Bürgers zur Evaluierung der Rundfunkmitteilung 2009
Finanzierung, Verwaltungsvereinfachung, staatliche Beihilfen, Grundrechte
Im Rahmen der Evaluierung der Rundfunkmitteilung von 2009 rege ich aus Sicht eines EU-Bürgers eine grundlegende Neubewertung des deutschen Finanzierungsmodells für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an. Der derzeitige Rundfunkbeitrag stellt nicht nur eine außergewöhnliche Form der Beihilfefinanzierung dar, sondern ist zugleich mit erheblichen verwaltungsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und grundrechtlichen Belastungen verbunden, die auf EU-Ebene bislang unzureichend berücksichtigt erscheinen.
Der Rundfunkbeitrag verschafft den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen strukturellen allgemeinen Vorteil im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV: eine flächendeckende, nutzungsunabhängige Finanzierung unter Zugriff auf hoheitlich erhobene Meldedaten. Dieser Vorteil geht über das hinaus, was zur Erfüllung eines klar umrissenen öffentlichen Auftrags erforderlich ist, und begründet zugleich ein dauerhaftes Beihilferegime, das mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur schwer vereinbar ist.
Besonders problematisch ist die individuelle Beitragspflicht unabhängig von tatsächlicher Nutzung oder Nutzungsinteresse. Der Programmauftrag richtet sich an die Allgemeinheit, nicht an eine beitragspflichtige Gruppe. Gleichwohl wird nahezu die gesamte erwachsene Bevölkerung individuell in Anspruch genommen. Dies führt nicht nur zu sozialer Ungleichbehandlung, sondern auch zu erheblichen Eingriffen in die negative Informations- und Medienwahlfreiheit, insbesondere bei Nicht-Nutzern. Eine Finanzierungspflicht „without interference“ im Sinne von Art. 10 EMRK ist so faktisch nicht gewährleistet.
Hinzu tritt ein außergewöhnlich hoher Verwaltungsaufwand. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags erfordert einen eigenen, komplexen Verwaltungsapparat („Beitragsservice“), umfangreiche Datenverarbeitungen sowie massenhafte Befreiungs-, Widerspruchs-, Klage- und Vollstreckungsverfahren. Dieser Aufwand belastet Meldebehörden, Sozialbehörden, Vollstreckungsstellen und Gerichte in erheblichem Umfang, ohne dass dies für die eigentliche Programmerfüllung erforderlich wäre. Aus Sicht eines EU-Bürgers widerspricht dies dem unionsrechtlichen Ziel der Verwaltungsvereinfachung und effizienten Mittelverwendung.
Die datenschutzrechtlichen Risiken sind dokumentiert. Die Datenschutzkonferenz hat bereits 2019 festgestellt, dass regelmäßige vollständige Meldedatenabgleiche zum Zweck des Rundfunkbeitragseinzugs unverhältnismäßig sind und mit den Grundsätzen der DSGVO, insbesondere Datenminimierung und Erforderlichkeit, kollidieren:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/beschluesse-dsk.html
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20190426_dsk-beschluss_rfbeitrag.pdf
Auch die finanzverfassungsrechtliche Einordnung des Rundfunkbeitrags bleibt umstritten. In der Dissertation von Michelle Michel („Der Rundfunkbeitrag – eine Steuer?“, Universität Kassel 2022) wird überzeugend dargelegt, dass der Rundfunkbeitrag weder als Beitrag noch als zulässige Sonderabgabe tragfähig begründet werden kann und im Ergebnis verfassungswidrig ist. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass eine Finanzierung aus allgemeinen Haushaltsmitteln das einzig konsistente Modell darstellt:
https://kobra.uni-kassel.de/bitstream/handle/123456789/14112/kup_9783737610483.pdf
Vor diesem Hintergrund erscheint es unionsrechtlich geboten, die Rundfunkmitteilung klarer und restriktiver auszurichten. Statt komplexer Sonderfinanzierungsmechanismen sollte eine transparente, haushaltsbasierte Finanzierung geprüft werden, die individuelle Nicht-Nutzer nicht belastet, Meldedatenverarbeitungen überflüssig macht, Verwaltungsaufwand drastisch reduziert und den Beihilfecharakter auf das unabdingbar Erforderliche begrenzt.
Die Evaluierung bietet die Gelegenheit, staatliche Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder auf ein unionsrechtlich kohärentes, grundrechts- und bürgerfreundliches Maß zurückzuführen.
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Weitere mögliche Stellungnahme fiktiver Personen A-Z für die Konsultation unter
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
Das scheint noch ~600 Zeichen bzw. ~2 Absätze zu lang für das Eingabefenster der EU-Konsultationsseite zu sein und müsste entsprechend noch individuell angepasst werden.
Stellungnahme eines EU-Bürgers zur Evaluierung der Rundfunkmitteilung 2009
Strukturelle Erhebungs- und Vollzugsmängel beim Rundfunkbeitrag
Im Rahmen der Evaluierung der Rundfunkmitteilung von 2009 sollten nicht nur Umfang und Zweck staatlicher Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk überprüft werden, sondern auch die institutionelle und verfahrensrechtliche Ausgestaltung von Erhebung und Vollzug der Finanzierung. Aus Sicht eines EU-Bürgers weist das derzeitige deutsche Modell hier grundlegende strukturelle Defizite auf, die unionsrechtlich relevant sind.
Solange der Rundfunkbeitrag als Finanzierungsinstrument fortbesteht – dessen verfassungsrechtliche Einordnung als Sonderabgabe weiterhin erheblich umstritten ist (vgl. Michelle Michel, Der Rundfunkbeitrag – eine Steuer?, ISBN 978-3-7376-1048-3) – ist bereits fraglich, ob Erhebung und Vollzug überhaupt durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten selbst erfolgen dürfen. Diese Anstalten sind als Rundfunk-Tendenzbetriebe besonderen grundrechtlichen Schutzmechanismen unterworfen. Nach gefestigter landesrechtlicher Praxis gilt für ihre Tätigkeit gerade kein Verwaltungsverfahrensrecht, da Art. 5 GG ein „justizförmig ausgeprägtes Verwaltungsverfahren“ verbietet.
Dies wird exemplarisch im Gesetzgebungsverfahren zum Sächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz deutlich. Im Bericht des Innenausschusses des Sächsischen Landtags (LT-Drs. 1/2580) heißt es ausdrücklich, dass das Verwaltungsverfahrensgesetz auf den Mitteldeutschen Rundfunk nicht anzuwenden sei, weil dieser ein Tendenzbetrieb sei und Art. 5 GG ein entsprechendes Verfahren verbiete. Diese Ausnahme ist bis heute normiert:
§ 2 Abs. 3 SächsVwVfZG
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11377-SaechsVwVfZG#p2
Sächsischer Landtag, Drucksache 1/2580
http://ws.landtag.sachsen.de/images/1_Drs_2580_1_1_5_.pdf
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=2580&dok_art=Drs&leg_per=1&pos_dok=1&dok_id=undefined
Vor diesem Hintergrund erscheint es strukturell widersprüchlich, dass gerade diese Einrichtungen massenhaft Verwaltungsakte erlassen, Daten verarbeiten, Forderungen festsetzen und Vollstreckungen veranlassen. Diese Konstellation begründet erhebliche Vollzugsdefizite und wirft Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit und Effektivität des Erhebungsverfahrens auf – Aspekte, die auch im Rahmen der EU-Beihilfenkontrolle relevant sind, da ineffiziente oder rechtsunsichere Erhebungsmechanismen die tatsächliche Beihilfewirkung verzerren können.
Die verwaltungsrechtliche Untauglichkeit des bestehenden Systems wird in der beigefügten Streitschrift von Dr. Frank Hennecke (Der Zwangsrundfunk, 6. Aufl. 2018) detailliert aufgearbeitet, deren Argumentation ich mir ausdrücklich zu Eigen mache. Ergänzend bestätigt eine Reihe von Entscheidungen des Landgerichts Tübingen die strukturellen Probleme des Vollzugs, insbesondere bei der Verwaltungsvollstreckung:
LG Tübingen, Beschluss vom 09.09.2015, 5 T 162/15
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001232683
LG Tübingen, Beschluss vom 03.02.2016, 5 T 311/15
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001249229
LG Tübingen, Beschluss vom 29.07.2016, 5 T 102/16
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001273308
LG Tübingen, Beschluss vom 16.09.2016, 5 T 232/16
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001273863
LG Tübingen, Beschluss vom 09.12.2016, 5 T 280/16
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001284033
LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2018, 5 T 246/17
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001370847
LG Tübingen, Beschluss vom 20.02.2020, 5 T 38/20
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001421826
Ergänzend hierzu analysiert RiLG Dr. Matthias Sprißler die Problematik der Anwendung der ZPO im Kontext der Rundfunkbeitragsvollstreckung (Sprißler, jM 2024, 68–73).
Aus unionsrechtlicher Sicht erscheint es daher geboten, Erhebung und Vollzug einer etwaigen Rundfunkfinanzierung organisatorisch vollständig von den Rundfunkanstalten zu trennen und auf eine eigenständige, voll verwaltungsaktbefugte Stelle zu übertragen, die dem Verwaltungsverfahrensrecht unterliegt und einer durchgehenden staatlichen Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht untersteht. Nur so lassen sich rechtsstaatliche Mindeststandards, Transparenz und Verhältnismäßigkeit sicherstellen.
Die Evaluierung der Rundfunkmitteilung sollte diese strukturellen Vollzugsdefizite ausdrücklich berücksichtigen. Staatliche Beihilfen sind nicht nur in ihrer Höhe, sondern auch in ihrer institutionellen Umsetzung an rechtsstaatliche und unionsrechtliche Maßstäbe zu binden.
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Weitere mögliche Stellungnahme fiktiver Personen A-Z für die Konsultation unter
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
Die Zeichenanzahl scheint für das Eingabefenster der EU-Konsultationsseite zu passen.
Diese Stellungnahme wurde von einem EU-Bürger eingereicht.
Stellungnahme eines EU-Bürgers zur Evaluierung der Rundfunkmitteilung 2009
Rundfunkmarkt, Subsidiarität, Finanzierung, Werbung, Transparenz
Die Evaluierung der Rundfunkmitteilung von 2009 sollte zum Anlass genommen werden, die Organisation und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stärker an heutigen Markt- und Medienrealitäten auszurichten. Aus unionsrechtlicher Sicht – insbesondere im Lichte von Art. 106 Abs. 2 und Art. 107 AEUV – bestehen erhebliche Zweifel, ob das derzeitige deutsche Modell noch als verhältnismäßige Ausnahme vom grundsätzlichen Beihilfeverbot gerechtfertigt werden kann.
Die technischen und ökonomischen Rahmenbedingungen, mit denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk historisch begründet wurde, haben sich grundlegend verändert. Eintrittskosten für neue Medienangebote sind drastisch gesunken, Informations- und Meinungsvielfalt entstehen heute in hohem Maße durch private, digitale und subskriptionsbasierte Angebote. Vor diesem Hintergrund spricht viel dafür, den Rundfunkmarkt nicht länger grundsätzlich anders zu organisieren als den Zeitungsmarkt, der durch private Anbieter, Wettbewerb und freiwillige Subskription geprägt ist.
Diese Einschätzung wird ausdrücklich durch das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen bestätigt („Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“, Oktober 2014). Der Beirat stellt fest, dass die technischen Gründe für ein umfassendes öffentlich-rechtliches Rundfunksystem weitgehend verblasst sind und es kaum noch sachliche Gründe gibt, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/2014-12-15-gutachten-medien.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=11
Der Beirat empfiehlt insbesondere, dem Subsidiaritätsprinzip deutlich mehr Gewicht zu geben. Öffentlich-rechtliche Anbieter sollten nur dort tätig werden, wo privatwirtschaftliche Angebote klare Defizite aufweisen. Dieses Prinzip ist aus EU-beihilferechtlicher Sicht zentral, da staatliche Finanzierung nur insoweit zulässig ist, wie sie zur Erfüllung eines klar abgegrenzten öffentlichen Auftrags erforderlich ist. Eine flächendeckende, marktübergreifende Präsenz öffentlich-rechtlicher Anbieter – insbesondere im Internet – erscheint damit schwer vereinbar.
Zugleich ist ein vollständiger Verzicht auf Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geboten. Andernfalls werden genau jene Fehlanreize in der Programmgestaltung reproduziert, die durch öffentlich-rechtliche Strukturen eigentlich vermieden werden sollen. Aus Sicht des Beihilferechts verstärken Werbeerlöse zudem die Gefahr von Überkompensation und Wettbewerbsverzerrung.
Hinsichtlich der Finanzierung sollte der Gesetzgeber – auch im Sinne der Klarheit für EU-Bürger – eine eindeutige Entscheidung treffen: entweder eine transparente Finanzierung aus allgemeinen Haushaltsmitteln oder eine moderne Nutzungsgebühr nach dem Vorbild von Subskriptionsmodellen im Zeitungsmarkt. Mischsysteme, die Pflichtfinanzierung mit marktförmigen Elementen verbinden, sind besonders anfällig für Fehlanreize und unionsrechtliche Zweifel.
Schließlich ist eine weitreichende Transparenzpflicht erforderlich. Die Publikation standardisierter Kenngrößen (Kosten, Reichweiten, Personalstrukturen) ist notwendig, um Kosteneffizienz zu fördern und eine wirksame öffentliche Kontrolle zu ermöglichen („Yardstick Competition“). Wettbewerbliche Elemente wie Subskriptionsmodelle oder wettbewerbliche Vergaben von Programminhalten können zusätzliche Effizienz- und Innovationsanreize setzen und geben den Nutzern eine reale Exit-Option.
Aus Sicht eines EU-Bürgers bietet die Evaluierung der Rundfunkmitteilung die Chance, staatliche Beihilfen für den Rundfunk konsequenter an Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit, Transparenz und Marktkompatibilität auszurichten – statt ein historisch gewachsenes System unabhängig von veränderten Rahmenbedingungen fortzuschreiben.
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Weitere mögliche Stellungnahme fiktiver Personen A-Z für die Konsultation unter
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
Das scheint noch ~800 Zeichen bzw. ~2 Absätze zu lang für das Eingabefenster der EU-Konsultationsseite zu sein und müsste entsprechend noch individuell angepasst werden.
Stellungnahme eines EU-Bürgers zur Evaluierung der Rundfunkmitteilung 2009
Kategorischer Verzicht auf Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Im Rahmen der Evaluierung der Rundfunkmitteilung von 2009 sollte ausdrücklich geprüft werden, ob Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit den unionsrechtlichen Zielen der Beihilfenkontrolle vereinbar sind. Aus Sicht eines EU-Bürgers sprechen gewichtige Gründe dafür, Werbung und Sponsoring im gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk – auf allen Kanälen und Ausspielwegen einschließlich Internet – kategorisch und uneingeschränkt zu untersagen.
Die Rundfunkmitteilung legitimiert staatliche Beihilfen nur insoweit, wie sie zur Erfüllung eines klar abgegrenzten öffentlichen Auftrags erforderlich sind (Art. 106 Abs. 2 AEUV). Werbung und Sponsoring stehen hierzu in einem strukturellen Spannungsverhältnis. Sie koppeln den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an ökonomische Marktmechanismen und schaffen zusätzliche Anreize zur Reichweiten- und Massenorientierung. Dies erhöht nicht nur die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Anbietern, sondern erschwert auch die Abgrenzung zulässiger Beihilfen von marktwirtschaftlicher Tätigkeit.
Diese Problematik ist verfassungsrechtlich wie medienökonomisch seit Langem anerkannt. Im Kirchhof-Gutachten zur Rundfunkfinanzierung wird hervorgehoben, dass eine Finanzierung „unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen“ ein Programm ermögliche, das der publizistischen Vielfalt und Offenheit entspricht (S. 4). Zugleich wird betont, dass Werbung und Sponsoring die innere Unabhängigkeit des Rundfunks gefährden können, da sie zu einer Ausrichtung auf Massenattraktivität führen und die Identifizierbarkeit öffentlich-rechtlicher Programme erodieren lassen (S. 5/6).
Kirchhof stellt klar, dass Maßstab der Rundfunkfinanzierung ein besonderes Konnexitätsprinzip ist: Art und Verantwortlichkeit der Finanzierung müssen der Aufgabe folgen. Das Geld habe eine dienende, keine herrschende Funktion. Einnahmen aus Werbung oder Sponsoring seien zwar nicht per se ausgeschlossen, dürften aber wegen ihrer programmverengenden Zwänge die Abgabenfinanzierung nicht in den Hintergrund drängen (S. 18). Der Gesetzgeber habe fortlaufend sicherzustellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unbeeinflusst von ökonomischen Interessen agiert.
Besonders deutlich wird dies in den Ausführungen zur Stärkung der Rundfunkidentität. Ein vollständiger Verzicht auf Werbung und Sponsoring würde die Identität öffentlich-rechtlicher Programme im dualen System sichtbar und nachvollziehbar hervorheben, den Verdacht ökonomischer Einflussnahme ausräumen und die programmliche Unabhängigkeit stärken (S. 51 ff., S. 84). Ein werbefreier Programmablauf wäre ein klares Strukturmerkmal gegenüber privaten Anbietern.
Diese Einschätzung wird durch das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen („Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“, Oktober 2014) ausdrücklich bestätigt. Der Beirat empfiehlt, im öffentlichen Rundfunk vollständig auf Werbefinanzierung zu verzichten, da andernfalls genau jene Fehlanreize der Programmgestaltung wieder eingeführt werden, die das öffentlich-rechtliche System eigentlich vermeiden soll:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/2014-12-15-gutachten-medien.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=11
Aus unionsrechtlicher Perspektive ist ein Werbe- und Sponsoringverbot auch beihilferechtlich folgerichtig. Es reduziert das Risiko der Überkompensation, erleichtert die Kontrolle der Mittelverwendung und verhindert eine Vermischung von staatlich finanzierter Grundversorgung mit marktförmigen Erlösinteressen. Zugleich würde ein solches Verbot die Abgrenzung zwischen öffentlichem Auftrag und wettbewerblicher Tätigkeit klarer machen – ein zentrales Anliegen der Rundfunkmitteilung.
Offen bleibt, wie ein vollständiger Werbeverzicht konkret gegenfinanziert würde. Diese Frage betrifft jedoch die Ausgestaltung des Finanzierungsmodells, nicht dessen beihilferechtliche Zulässigkeit. Entscheidend ist aus Sicht eines EU-Bürgers, dass staatliche Beihilfen nicht durch zusätzliche Marktfinanzierung ergänzt werden, die den Wettbewerb verzerren und die publizistische Unabhängigkeit gefährden.
Die Evaluierung der Rundfunkmitteilung bietet die Gelegenheit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unionsrechtlich kohärenter auszugestalten: durch klare Trennung von Beihilfen und Markt, durch Stärkung der programmlichen Identität – und durch einen konsequenten Verzicht auf Werbung und Sponsoring.
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Weiteres Beispiel...
Stellungnahme eines EU-Bürgers zur Evaluierung der Rundfunkmitteilung 2009
Verlust des beihilferechtlichen Genehmigungsstatus der deutschen Rundfunkfinanzierung durch Nichteinhaltung zentraler Kompromissvoraussetzungen (Fall E 3/2005)[4]
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland über den Rundfunkbeitrag ist mit dem EU-Beihilferecht unvereinbar geworden, da wesentliche Voraussetzungen des Kommissionsbeschlusses vom 24.04.2007 (K(2007) 1761) nicht mehr erfüllt sind. Die EU-Kommission hatte die damalige Rundfunkgebühr zunächst als potenziell unvereinbar mit dem Binnenmarkt eingestuft und ein formelles Prüfverfahren eingeleitet (Rn. 1, 74 ff.), bevor sie ihre Bedenken nur durch spezifische Verpflichtungen Deutschlands ausräumte. Insbesondere die Selbstverpflichtung zur Begrenzung der Online-Aufwendungen auf 0,75% des Gesamtaufwands sowie deren KEF-Kontrolle sind entfallen und überschritten worden. Zusätzlich fehlen Transparenz der Finanzmittel und effektive Kontrolle durch die Organe, wie von der EU-Rundfunkmitteilung 2009 gefordert (Abschnitte 3.2, 4)[3]. Diese Diskrepanz rechtfertigt eine Neubewertung und Eröffnung eines Beihilfeverfahrens.
1. Ausgangslage: Vorläufige Einstufung als unvereinbare Beihilfe und Kompromiss von 2007
Die Kommission stellte im März 2005 vorläufig fest, dass die Finanzierungsregelung „nicht mehr mit dem EG-Vertrag vereinbar“ sei (Rn. 1, 74 ff.). Erst durch formelle Verpflichtungen – einschließlich Selbstverpflichtungen und KEF-Kontrolle – räumte sie diese Bedenken aus (Rn. 4, 31). Der EuGH bestätigte 2018 (Rs. C-622/16), dass der Übergang zum Rundfunkbeitrag keine neue Beihilfe darstellt, knüpfte dies aber an die Fortgeltung des 2007er-Kompromisses.
2. Nichteinhaltung der 0,75%-Selbstverpflichtung
- Die Selbstbindungen wurden laut 17. KEF-Bericht (S. 18) „nicht über 2008 hinaus verlängert“ und „letztmals von der Kommission geprüft“.
Zitat:
„Die Selbstbindungen der Anstalten, die nicht über 2008 hinaus verlängert wurden, wurden letztmals von der Kommission geprüft. Die Feststellung im 16. Bericht, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio für ihre Online-Angebote die Obergrenze von 0,75% des Gesamtaufwands überschrittenhaben, wurde durch die Ist-Zahlen bestätigt (vgl. Tzn. 520 ff.).“[1]
Der 16. KEF-Bericht bestätigt Überschreitungen der 0,75%-Grenze durch Ist-Zahlen (ARD/ZDF: geplant 240 Mio. EUR 2005-2008, real deutlich höher).[2] - Somit fehlt die zentrale Kompromisskomponente.
3. Mangelnde Transparenz und Kontrollversagen
- Die EU-Rundfunkmitteilung 2009[3] verlangt Transparenz der Finanzströme (Abschnitt 3.2: detaillierte Aufschlüsselung von Aufwendungen nach Auftragsbereichen) und effektive Kontrolle durch unabhängige Organe (Abschnitt 4: regelmäßige Prüfung auf Überkompensation und Auftragsbindung).
- Keine Transparenz: KEF-Berichte zeigen keine nachvollziehbare Aufschlüsselung digitaler Ausgaben; der 17. Bericht gibt lediglich zu, dass Selbstbindungen entfallen sind, ohne Ist-Werte seit 2008 transparent darzustellen.[1]
- Kontrollversagen: Die KEF verweigert die Prüfung der 0,75%-Grenze (17. Bericht, S. 18) und dokumentiert wiederholte Überkompensation ohne Sanktionen; interne Räte genehmigen Haushalte formell, ohne tatsächliche Auftragsbindung durchzusetzen.[1]
4. Parallelen zur BDZV-Beihilfebeschwerde 2024 und Wettbewerbsverzerrung
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) kritisiert 2024 in seiner Beihilfebeschwerde genau diese Defizite: fehlende Transparenz bei Online-Ausgaben, Versagen des Drei-Stufen-Tests, systematische Überkompensation, die Wettbewerber verdrängen (z. B. ARD-Mediathek: 40% Marktanteil News-Apps) sowie eine mangelhafte Aufsicht über die Rundfunkanstalten, die diese Aktivitäten zulasse.
Dies deckt sich mit dem EU-Forderungskatalog und verstärkt die Überschreitung der im Kommissionsbeschluss festgelegten Rahmenbedingungen
5. Beihilferechtliche Konsequenzen
- Wesentliche Änderung (Art. 1 Abs. 1 lit. b AA-ÜG): Wegfall von Selbstverpflichtung, Transparenz und Kontrolle stellt eine Abweichung vom genehmigten Modell dar (vgl. EuGH Rs. C-280/08 P: Fehlende Kontrolle führt zur Unvereinbarkeit).
- Verletzung Altbeihilfe-Voraussetzungen (Art. 106 Abs. 2 AEUV): Ohne diese Elemente ist die Beihilfe nicht „auf das Nötige beschränkt“.
- Überkompensation: Fehlende Prüfungen ermöglichen unkontrollierte Ausgabensteigerungen.
6. Forderungen
- Sofortige Eröffnung eines formellen Beihilfeverfahrens gem. Art. 108 Abs. 2 AEUV.
- Vorläufige Anordnung: Transparenzbericht über Online-Aufwendungen und Überkompensation seit 2008.
- Anpassung Rundfunkmitteilung 2009: Verpflichtung zu jährlichen Drittprüfungen, festen Online-Quoten und Marktanteilsbeschränkungen.
- Rückzahlung überkompensierter Beihilfen anhand KEF-Ist-Daten.
Diese Stellungnahme basiert auf offiziellen Dokumenten und unterstreicht die Dringlichkeit einer Reform angesichts nachgewiesener Versäumnisse.
1. https://kef-online.de/fileadmin/kef/Dateien/Berichte/Import/17._Bericht.pdf
2. https://kef-online.de/berichte/details/publikation/16.-kef-bericht
3. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:52009XC1027(01)
4. https://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/198395/198395_680516_260_2.pdf
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Weiteres Beispiel...
Fokus-Abschnitt: Die Rohdaten-Barriere als Hindernis der Beihilfenkontrolle
1. Das methodische Defizit der aktuellen Kontrolle
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 den verfassungsrechtlichen Maßstab definiert, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die „Wirklichkeit nicht verzerrt“ darstellen darf. Um diesen qualitativen Anspruch beihilferechtlich zu prüfen, bedarf es einer quantitativen und qualitativen Vergleichsbasis. Aktuell findet jedoch eine „Kontrolle in der Black Box“ statt: Die Aufsichtsgremien prüfen lediglich das gesendete Ergebnis (Output), ohne Kenntnis über die Selektionsgrundlage (Input) zu haben.
2. Die Notwendigkeit der ungefilterten Rohdatenbasis
Eine Verzerrung der Wirklichkeit lässt sich methodisch nur durch einen Vergleich des gesendeten Programms mit der Gesamtheit der zur Verfügung stehenden Informationen (Rohdaten) nachweisen. Hierzu gehören:- Vollständige Zuleitungen von Nachrichtenagenturen und Korrespondentennetzwerken.
- Ungefiltertes Rohmaterial, aus dem Beiträge selektiert und geschnitten werden.
- Interne Kriterienkataloge, die den Selektionsprozess steuern.
Solange diese Daten dem Bürger und unabhängigen Gutachtern vorenthalten werden, ist die vom Bundesverwaltungsgericht (2025) geforderte Beweisführung einer „evidenten Fehlentwicklung“ faktisch unmöglich. Der Bürger wird verpflichtet, eine Beihilfe für eine „unverzerrte Wirklichkeit“ zu zahlen, erhält aber keinen Zugang zu den Daten, die zur Verifizierung dieses Anspruchs zwingend erforderlich sind.
3. Forderung nach einem „Open Data“-Standard für Beihilfeempfänger
Die EU-Kommission muss die Neufassung der Rundfunkmitteilung 2026 nutzen, um das Prinzip der Transparenz neu zu definieren. Werden Beihilfen in Milliardenhöhe durch hoheitlichen Zwang gegen Nichtnutzer eingetrieben, muss im Gegenzug eine maximale Transparenz gelten:- Offenlegungspflicht: Empfänger von Rundfunkbeihilfen müssen verpflichtet werden, ihre Nachrichten-Rohdatenbasis in einem maschinenlesbaren Format für unabhängige wissenschaftliche und gerichtliche Prüfverfahren bereitzustellen.
- Methodische Überprüfbarkeit: Nur durch den Vergleich zwischen der Gesamtheit der verfügbaren Informationen und der tatsächlichen Auswahl kann objektiv festgestellt werden, ob Informationen unterdrückt, einseitig gewichtet oder verzerrt wurden.
- Recht auf Nachprüfung: Ein effektiver Rechtsschutz im Sinne des EU-Rechts ist nur gegeben, wenn der Bürger nicht nur das Recht zur Klage, sondern auch den gesetzlich garantierten Zugang zu den Beweismitteln (Rohdaten) hat.
Fazit für die EU-Kommission:
Der proklamierte Auftrag der „Wirklichkeitstreue“ ist ohne den Zugang zur Rohdatenbasis eine leere Hülse. Die EU sollte die Beihilfeerlaubnis an die Bedingung knüpfen, dass die Mitgliedstaaten wirksame Wege zur Datenoffenlegung schaffen. Ohne diesen „gläsernen Informationsprozess“ bleibt der öffentlich-rechtliche Auftrag entgrenzt und entzieht sich jeder wirksamen Kontrolle durch die Beitragszahler.
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Weiteres Beispiel... mit deutlicher Überlänge/ deutlich mehr als 4000 Zeichen... Anpassung kann individuell erfolgen...
Forderungskatalog zur Evaluierung der Rundfunkmitteilung 2009
(Beihilfen, Wettbewerb, Grundrechte)
Einleitung
Die Rundfunkmitteilung 2009 bildet den zentralen unionsrechtlichen Rahmen für die Zulässigkeit staatlicher Beihilfen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die seither eingetretenen technischen, wirtschaftlichen und institutionellen Veränderungen – insbesondere in Deutschland – machen eine grundlegende Neubewertung erforderlich. Aus Sicht eines EU-Bürgers haben sich Umfang, Struktur und Vollzug der Rundfunkfinanzierung deutlich von den beihilferechtlichen Kompromissannahmen entfernt. Ziel der Evaluierung sollte daher nicht eine weitere Ausdifferenzierung, sondern eine Rückführung auf klare, überprüfbare und grundrechtskonforme Maßstäbe sein.
(Forderungskatalog 1–7 unverändert wie zuvor)
1. Rückbesinnung auf das grundsätzliche Beihilfeverbot (Art. 107 AEUV)
Klarstellung, dass das Beihilfeverbot der Regelfall ist und der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur eine eng begrenzte Ausnahme nach Art. 106 Abs. 2 AEUV darstellen kann.
Verpflichtung der Mitgliedstaaten, den öffentlichen Auftrag eng, konkret und überprüfbar zu definieren.
Ausschluss einer Beihilferechtfertigung für marktnahe, massenattraktive oder kommerzielle Inhalte.
Strikte Begrenzung der Beihilfen auf das nachweislich Erforderliche („strict necessity test“).
Verbot der faktischen Marktabschottung durch dauerhaft überlegene öffentliche Finanzierung.
2. Wettbewerbsschutz und Binnenmarktwirkung
Anerkennung, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, sobald er mit privaten Anbietern konkurriert.
Berücksichtigung grenzüberschreitender Effekte: Der deutsche Rundfunkbeitrag entzieht auch Zahlern in Deutschland Mittel für Medienangebote anderer EU-Staaten und wirkt damit unmittelbar wettbewerbsverzerrend im Binnenmarkt.
Verpflichtende Marktverträglichkeitsprüfung für Online-, Plattform- und Textangebote.
Einführung verbindlicher Marktanteils- oder Reichweitenbegrenzungen.
Stärkung wirksamer Beschwerde- und Interventionsrechte privater Wettbewerber auf EU-Ebene.
3. Finanzierungssystem und Schutz der negativen Medienfreiheit
Berücksichtigung der negativen Informations- und Medienwahlfreiheit (Art. 10 EMRK) auch auf Beihilfenebene.
Klare Aussage, dass Zwangsfinanzierung von Nicht-Nutzern und Nutzungs-Nicht-Interessenten besonders strengen Rechtfertigungsanforderungen unterliegt.
Verbot individueller Finanzierungsmodelle, die faktisch eine Pflicht zur Mitfinanzierung staatlich veranlasster Kommunikation begründen.
Prüfung alternativer Modelle (Steuerfinanzierung oder echte Subskription) unter EU-Beihilfegesichtspunkten.
Klarstellung, dass Finanzierungsmittel nicht durch Vollstreckungsdruck legitimiert werden dürfen.
4. Erhebung, Vollzug und institutionelle Trennung
Verpflichtung zur strikten Trennung zwischen Rundfunkanstalten und Erhebungs-/Vollzugsstellen.
Ausschluss der Rundfunkanstalten als Tendenzbetriebe von hoheitlicher Datenerhebung und Vollstreckung.
Bindung jeder Beihilfeerhebung an vollwertige Verwaltungsverfahren mit effektiver Rechtsaufsicht.
Berücksichtigung struktureller Vollzugsdefizite als beihilferechtlich relevante Verzerrungsfaktoren.
Evaluierung der Vereinbarkeit von Zwangsvollstreckung mit Art. 10 EMRK.
5. Verbot von Werbung und Sponsoring
Grundsätzlicher Ausschluss von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Begründung: Vermeidung von Fehlanreizen, Überkompensation und Marktverzerrung.
Klare Trennung zwischen staatlich finanzierter Grundversorgung und marktförmigen Erlösinteressen.
Erleichterung der Beihilfenkontrolle durch eindeutige Einnahmestrukturen.
Stärkung der programmlichen Identität und Unabhängigkeit.
6. Transparenz, Kontrolle und „Rohdaten-Zugang“
Verpflichtende Offenlegung detaillierter Finanz- und Kostenstrukturen, insbesondere im Online-Bereich.
Einführung eines Open-Data-Standards für beihilferelevante Rohdaten (z. B. Nachrichten-Inputs).
Ermöglichung unabhängiger wissenschaftlicher und gerichtlicher Prüfungen.
Effektive Kontrolle von Überkompensation mit klaren Sanktionen.
Niedrigschwellige, kostenfreie Prüf- und Beschwerdemöglichkeiten für Bürger.
7. Grundrechtliche Mindeststandards und rote Linien
Klare Unvereinbarkeit von Beuge- oder Erzwingungshaft zur Durchsetzung von Rundfunkbeiträgen mit Art. 10 EMRK.
Würdigung dokumentierter Fälle (u. a. Sieglinde Baumert, Georg Thiel) als unionsrechtlich hochproblematisch.
Verbot unverhältnismäßiger Zwangsmittel im Zusammenhang mit Medienfinanzierung.
Verankerung eines unionsrechtlichen Grundrechtsschutz-Checks in der Beihilfenkontrolle.
Verpflichtung der Mitgliedstaaten, menschenrechtliche Risiken aktiv zu vermeiden.
Abschluss-Plädoyer
Die Evaluierung der Rundfunkmitteilung 2009 ist aus Sicht eines EU-Bürgers auch deshalb zwingend, weil sich am Beispiel Deutschlands zeigt, wie schnell ein ursprünglich beihilferechtlich geduldeter Ausnahmetatbestand in ein strukturell entgrenztes, grundrechtsbelastendes und wettbewerbsverzerrendes System umschlagen kann.
Der seit 2013 erhobene Rundfunkbeitrag wird auch von Personen verlangt, die die Angebote weder nutzen noch nutzen wollen. Diese zwangsweise Beteiligung an der Beihilfe entzieht zugleich in Deutschland lebenden Nutzern und Nutzungsinteressenten finanzielle Mittel für kostenpflichtige Medienangebote anderer EU-Mitgliedstaaten. Damit werden diesen Anbietern unmittelbar Ressourcen entzogen, was eine reale, grenzüberschreitende Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt bewirkt – ein Aspekt, der in der bisherigen Anwendung der Rundfunkmitteilung faktisch unberücksichtigt bleibt.
Besonders gravierend ist jedoch der Vollzug dieses Finanzierungssystems. Die Durchsetzung des Rundfunkbeitrags erfolgt nicht nur durch Pfändung, sondern im Extremfall durch Beuge- bzw. Erzwingungshaft von bis zu sechs Monaten, ausgelöst durch Maßnahmen, die von Rundfunkanstalten selbst angestoßen werden. Die Fälle Sieglinde Baumert (60 Tage Erzwingungshaft, 2016) und Georg Thiel (sechs Monate Haft, 2021) haben auch international Aufmerksamkeit erregt und dokumentieren, dass es sich nicht um theoretische Randphänomene handelt, sondern um reale Grundrechtseingriffe.
Quellen:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18364.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35110.0
Die Anwendung von Freiheitsentzug zur Durchsetzung der Finanzierung eines staatlich veranlassten Medienangebots steht in einem kaum auflösbaren Spannungsverhältnis zu Art. 10 EMRK sowie zur negativen Informations- und Medienfreiheit. Spätestens an diesem Punkt wird deutlich, dass Beihilfenkontrolle, Wettbewerbsschutz und Grundrechtsschutz nicht getrennt voneinander betrachtet werden dürfen.
Die Rundfunkmitteilung 2009 darf daher nicht länger als technisches Beihilfeinstrument verstanden werden, sondern muss als integraler Teil der unionsrechtlichen Grundrechts- und Binnenmarktordnung fortentwickelt werden. Wo staatliche Beihilfen durch hoheitlichen Zwang erhoben, grenzüberschreitend wirksam und mit erheblichen Grundrechtseingriffen durchgesetzt werden, ist eine besonders strenge, transparente und überprüfbare Kontrolle erforderlich.
Aus Sicht eines EU-Bürgers sollte die überarbeitete Rundfunkmitteilung daher klare Grenzen ziehen: für Umfang und Struktur der Beihilfe, für ihre Durchsetzung – und für die Mittel, mit denen ihre Finanzierung erzwungen wird. Nur so bleibt der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine legitime Ausnahme im Sinne des Art. 106 Abs. 2 AEUV und wird nicht selbst zu einem systemischen Problem des Binnenmarkts und der Grundrechte.
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Platzhalter - bitte etwas Geduld
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Wer noch mit einer Stellungnahme teilnehmen will, kann sich gerne bei einer der obigen "fertigen Anregungen" bedienen... :angel:
Anmeldung dort geht einfach und problemlos mit einer beliebigen Mail und einem beliebigen Namen ;)
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-State-aid-rules-for-public-service-broadcasting-evaluation_de
Also los gehts!
Am besten nicht bis zur letzten Minute warten und ggf. kundtun welcher Beitrag schon verwertet wurde.
Gutes Gelingen.
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Siehe Beispiele weiter oben ab...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38559.msg229605.html#msg229605
soeben ergänzt um folgende weitere Beispiele ab...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38559.msg229616.html#msg229616
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Die hier zusammengetragenen Argumente könnten - ggf. mit technischer Unterstützung - z.B. auch gerichtstauglich aufbereitet werden als ein
Klage-Abschnitt bzgl. EU-Recht/ Beihilferecht/ Wettbewerbsrecht
incl. Bezug zur AEUV/EMRK, der "Rundfunkmitteilung" und diesbezüglicher aktueller Sondierung/Konsultation der EU-Kommission ... ;)
Beispiel folgt ggf. - dafür aber bitte noch Geduld... :angel:
In diesem Zuge könnten/sollten ggf. auch noch die Firmen-Geflechte der Beteiligungs-Firmen von ARD, ZDF, Dradio und den Landesrundfunkanstalten mit einfließen bzw. ggf auch bei der EU-Kommission als "Beweismittel" nachgereicht werden - siehe dazu u.a. auch unter
FAZ > Beteiligungsstrukturen des ZDF - Man könnte es für Kabarett halten (08/2015)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15260.0
(http://media1.faz.net/ppmedia/aktuell/feuilleton/4226587653/1.3728511/article_multimedia_overview/hq/infografik.jpg)
Quelle:FAZ
[...]
Buch: "Geordnete Verhältnisse?! Verflechtungsstrukturen deutscher TV-Sender"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28354.0.html
FAZ-Bilderstrecke zu den Beteiligungsgeflechten
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/oeffentlich-rechtliche-mit-fragwuerdigen-strukturen-13727340/infografik-13728511.html
F.A.Z.: "Alle Befürchtungen bestätigt" (07/2015)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15241.0
Exemplarisch (verfügbar sicher auch für die weiteren "Landesrundfunkanstalten" sowie ARD, ZDF und Dradio)
MDR-Beteiligungsbericht 2024
https://www.mdr.de/unternehmen/informationen/dokumente/mdr-beteiligungsbericht-zweitausendvierundzwanzig-100.html
https://www.mdr.de/unternehmen/informationen/dokumente/mdr-beteiligungsbericht-zweitausendvierundzwanzig-100-downloadFile.pdf (PDF, 93 Seiten, ~1MB)
"Offener Brief - Ablehnung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4231.msg50597.html#msg50597
[...]
Fr 06. September 2013 - Widerspruch gegen 2. Beitragsbescheid, Untätigkeitsklage
"Fünfter offener Brief an die Intendantin des rbb, Frau Dagmar Reim
Widerspruch gegen den zweiten Gebühren-/Beitragsbescheid"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/09/funfter-offener-brief-die-intendantin.html
[...]
Siehe u.a. diese Grafiken zu den Beteiligungsgeflechten... :o
(https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEhaZng0GcLZW9DwXDE1YA9sNWdxav12WLFJjwbpn_Go07igeAFuQalIPzPmiNfW13CsmdgmNtOREghSDHRb_WLL2N1vgX5abCSNWd_e2jpcbG1BC42HasWalhwVWI-E9oQnfuXJYt0eP059/s1600/rundfunkbeitrag_beteiligungen_oerr_2011_teil1_s1.jpg)
(https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEgxStT-9VBEqdyaqcnn9tTbQzIyIo2hG_7cKgem0RWLFt6lzNNqth7M9iQqU7M0Y6gNyCz8kWId7WsBpN4agA1826DqXMhQ_Jqa65AJg6jbq2BNtLrvVGMMa2fpBpUCGrbQaHUe31cvJ5ZI/s1600/rundfunkbeitrag_beteiligungen_oerr_2011_teil2_s1.jpg)
(https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEgBC8IYkfoZzRzjPSm4de4RC9YnJH8HIKnQPRnLo7GWBeue0H_7bDFxtUNb4h9lyu45fYIUZIXxBNtodV0iv6GS7ricijofk82FkDbBrZgGTNzXqXzD7j4HlyeHa7ZRVuZpiI2ZIRzFVrVz/s1600/rundfunkbeitrag_beteiligungen_oerr_2011_teil3_s1.jpg)
(https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEhNKriJBgrLmU5OFFVSaxXvcQjnKRGL2trToI5CoalMU5u1AT-Uqtcsrtw9r2Iepvyl1KHGABynxOkTfrkJK-mzofZLDZSL5jppo3upgGRR2Pl9c4kGySNQSF2GGfHK5MJKopfeD-PUAvqA/s1600/rundfunkbeitrag_beteiligungen_oerr_2011_teil4_s1.jpg)
Original-Bild-Quelle:
rundfunkbeitrag.blogspot.de, 07.09.2013
Fünfter offener Brief an die Intendantin des rbb, Frau Dagmar Reim
Widerspruch gegen den zweiten Gebühren-/Beitragsbescheid
http://rundfunkbeitrag.blogspot.com/2013/09/funfter-offener-brief-die-intendantin.html