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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pjotre am 04. Oktober 2025, 14:17
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Zahlzwang-Ende dank P-Konto-Info an Intendant?
Die P-Konto-Grenze ist hoch geworden,
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wohl bedingt durch die Mindestlohn-Steigerung.
Zwar ist Im Forum die Möglichkeit P-Konto längst behandelt. Nun aber gewinnt es eine neue Dimension:
Rund die Hälfte der Rentner dürfte nun unterhalb der P-Konto-Grenze liegen.
Wenn alle dafür in Betracht Kommenden
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bei der Bank die Umstellung auf P-Konto beantragen,
könnten sie die lästige Post aus Köln beantworten mit einem Schreiben an den Intendanten, für das ein schäbiger Bürger folgenden ungehörigen Text vorschlug:
Ihre Ideologie-Schleuder - sogenannte ARD, ZDF usw. - noch anzuschauen ist unter meiner intellektuellen Würde und staatsbürgerlichen Kompetenz.
Dank Umstellung auf P-Konto sehe ich Ihrem Inkassoversuch der demnach unzulässigen Rundfunkabgabe mit Gelassenheit entgegen:
Außer Kosten nichts genossen für euch Millionärs-Genossen von anderer Leute Geld.
Mit freundlichem Gruß
Friedmut Kampfmüller
Natürlich distanzieren wir uns in diesem gesitteten Forum von so einem Wortlaut. Das muss auf maßvoll umgetextet werden durch eventuelle Anwender. Nun aber zur Analyse:
Schätzungsweise mehrere Millionen Leute könnten vielleicht faktisch frei werden
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Sagen wir mal, 5 Millionen Haushalte, macht 10 Prozent der Rundfunkabgabe. Das können die Sender neben allen anderen Finanzproblemen nicht absorbieren.
Wer ein P-Konto hat, hat nur selten sonstige effizient greifbare Vermögenswerte.
Die Frage ist: Kommt es dann nie zum Einholen der Vermögensauskunft, also nie zum Risiko eines Schufa-Eintrags?
Es geht in diesem Thread also nicht um die längst behandelten Fragen,
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sondern um das konkrete Jetzt und Heute:
Was passiert, wenn der Sender schon vor aller Aktion mit Bescheiden usw. weiß, Geld wird er nie sehen?
Die Briefe in Normalpost für den Festsetzungsbescheid, das wird noch ablaufen.
Sofern sodann aber ein 200-seitige fundierter Widerspruchs-Schriftsatz obendrauf kommt gegen den Festsetzungsbescheid, ist dann mit ewiger Sendepause zu rechnen für Bearbeitung und Vollstreckungsersuchen?
Oder zwar (als nichtig bereits prognostizierter) Widerspruchsbescheid?
Sofern Friedmut bereits ankündigte, die Nichtigkeit von der üblichen Pseudo-Jura (Textbausteine ohne Sinn) aller Vollstreckung entgegenzusetzen?
Wir werden hier keine Glaskugel-Gewissheiten erlangen können.
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Es geht um Erfahrungen, etwa was zu erwarten ist im Fall einer optimal ausbalancierten Strategie eines kleinen Schriftsatz-Einsatzes, ein großes Ziel zu erreichen: Nie wieder Rundfunkabgabe!
Und das ohne Ladung zur Vermögensauskunft und ohne Risiko "Schufa-Eintrag".
Papa Google weiß bezüglich der Kosten:
Ein P-Konto kostet genauso viel wie Ihr reguläres Girokonto, da eine Bank keine höheren Gebühren für die Umwandlung verlangen darf. Die Umwandlung selbst ist kostenlos, allerdings fallen für die Kontoführung die üblichen Gebühren an, die nicht höher sein dürfen als die eines normalen Kontos, so der Bundesgerichtshof (BGH), erklärt die Verbraucherzentrale NRW u
Gesammelte Link-Auswahl zu diesem Thema:
Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0
Gesetzentwurf - Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) 06/2020
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33908.0
Pfändungsfreigrenze (Grundfreibetrag, P-Konto) als Beitragsbefreiung (Härtefall)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28760.0
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Nach aller bisherigen Erfahrung macht die Maschine in Köln, was sie will.
Man kann in deren "Kopf" nicht hineinsehen.
Es gibt auch kein wirklich klares/ einheitliches Schema - auch nicht bei sehr gleich gelagerten Fällen.
Wenn keine offizielle Befreiung bewilligt worden ist, muss wohl davon ausgegangen werden, dass die Maschine - auch im Falle des Hinweises auf P-Konto und damit verbundener Uneinbringlichkeit der Forderungen - stupide ihr Programm abwickelt bis hin zur Vollstreckung und in Folge (ggf. ins Leere laufende Konto-)Pfändung.
Ob ein Termin zur Vermögensauskunft unter Hinweis auf P-Konto (und mögliche diesbezügliche vorhergehende Infos an die LRA) und somit "Uneinbringlichkeit" der Forderung dann seitens der Vollstreckungsstelle aufgehoben wird, bliebe zu prüfen. Anderenfalls würde - sofern die Vermögensauskunft nicht komplett abgegeben wird - trotzdem noch das Risiko einer Eintragungsanordnung und in Folge das Risiko eines Eintrags im Schuldnerverzeichnis bestehen sowie die nicht abgegebenen Auskünfte unter Umgehend des "Widerständlers" via Drittauskünfte an ARD-ZDF-GEZ übermittelt - siehe dazu nochmals unter
Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0
Die Maschine in Köln würde dann perspektivisch die (z.B. Konto-)Pfändung veranlassen und erst in diesem Zuge "nachweislich" erfahren, dass P-Konto besteht und - gegebenenfalls - nichts zu holen ist.
Rundfunk hätte dann zwar kein Geld erhalten.
Betroffener hätte dann aber mglw. Eintrag im Schuldnerverzeichnis.
Auf vorherige ledigliche unbelegte "Selbstauskünfte" des Betroffenen wird sich die Maschine in Köln vmtl. nicht einlassen. Inwiefern es etwas ändern würde, wenn betroffene Person ARD-ZDF-GEZ nicht nur per Selbstauskunft sondern mittels Belegen/Nachweisen über die P-Konto-Erstellung in Kenntnis setzt, bliebe zu prüfen.
Ein P-Konto ist ja aber ohnehin aus sich heraus erst einmal kein garantierter "Komplett-Schutz", sondern nur in Höhe des Pfändungsfreibetrages.
Wenn also auf dem P-Konto "zufällig" mal - und sei es auch nur kurzzeitig - mehr als der Pfändungsfreibetrag drauf liegt, könnten ARD-ZDF-GEZ ja "Glück" haben und sich diesen, den Pfändungsfreibetrag übersteigenden Teil-Betrag erst mal "sichern". Es steht nicht zu erwarten, dass ARD-ZDF-GEZ sich solche Chancen entgehen lassen. Die würden dann sicher emotionslos darauf verweisen, dass sie schon wegen der "Beitragsgerechtigkeit" und seitens der KEF dazu gehalten sind, alle Maßnahmen auszuschöpfen, um das Geld, was ihnen vermeintlich zusteht und durch betroffene Person angeblich "geschuldet" ist, beizutreiben. Dass dabei mglw. Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis mehr stehen, wird dann sozusagen als "Kollateralschaden" billigend in Kauf genommen.
Die Stellschrauben sind vielfältig, die Reaktion von ARD-ZDF-GEZ nicht vorhersagbar (und auch bei gleichgelagerten Fällen nicht zwingend einheitlich).
Die von der Droge "Geld" hoffnungslos abhängige "Pensionskasse mit angeschlossener Sendeanstalt" wird vmtl. alles daransetzen, sich "ihren Stoff zu beschaffen" - mit allen Mitteln und auf allen Wegen.
Insofern ist das alles doch noch sehr vage... :angel:
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@Bürger :
In bundesweiten Musterverfahren wird alle Korrespondenz aus Köln
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zurückgewiesen und Bearbeitung durch verantwortliche Mitarbeiter der ARD-Anstalt rechtlich eingefordert:
- Mit Original-Handschrift-Unterschrift auf dem Papier,
- Angabe des Namens,
- Deutung, wer bei den diffusen Angaben "i.A." und "i.V." wirklich verantwortlich ist.
- Bei schwerden Verstößen: Antrag auf ladungsfähige Anschrift
- vulgo: "ich kann eine Strafverfolgung dieser Person leider nicht mehr voll auschließen"
Dann sind Mitarbeiter mit ihren Karriere-Interessen involviert,
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nicht die "Maschine" in Köln. Das ändert alles im Ablauf.
Bei Bedarf muss man beharrlich nachhaken, bis die Zuständigkeit wunschgemäß wechselt.
Das hat ulkige Konsequenz,
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Aktuelle Argumentation - kann sich wandeln - :
Wird angesichts unzulässiger Druckausübung durch unzulässige Androhung von Vollstreckung eine Klage nötig, so können diese als nichtig dargelegten Bescheide nicht die Verjährung hemmen. Denn mangels Senderwille zur Neu-Bescheidung dämmern diese Beträge noch während der Prozesslaufzeit ihrer Verjährung entgegen, können also eigentlich gar nicht Klagegegenstand werden, darf der Bürger als Meinung vortragen.
Hierzu wäre einiges zu kommentierten, ist hier aber OFF TOPIC.
Unter diesen Umständen kann ein P-Konto allerlei verhindern.
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Hilfreich wären also in diesem Thread straff kurze ganz konkrete Erfahrungsberichte mit P-Konto. Leider adressieren nur die wenigstens an die Intendanten persönlich, so dass die meisten in der Tat nur mit der Kölner "Maschine" zu tun haben. Die gängigen Verfahren sind also leider nicht repräsentativ, wann die Sender aufgeben.
Dennoch wären kurz formulierte Erfahrungsberichte über P-Konten hilfreich: Was passierte, sobald der Sender nicht pfänden konnte?
Ganz besonders interessant wäre, falls jemand von vornherein per P-Konto
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auf Unpfändbarkeit verwiesen hatte, also unabhängig von Vollstreckung oder Klage, und beantragt hat, wegen Aussichtsolosigkeit auf das Inkasso zu verzichten:
Antrag an den Intendanten. Was kam als Antwort?
Was theoretisch möglich ist? Ziemlich alles:
Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0
Was real üblich ist, das könnte anders lauten.
Inwieweit Sachpfändung in Betracht kommt, bleibe offen.
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Sie lohnt nicht für relativ kleine Beträge, weil ja immer mehr Sachwerte unpfändbar geworden sind, die man in einer Wohnung bei Sichtkontrolle wahrnehmen kann. Ferner ist die Verwertung immer schwieriger. Der Sachwert muss ja erforderlichenfalls versteigert werden.
Ob zulässig oder unzulässig, es kommt bezüglich der Rundfunkabgabe wohl so gut wie nie vor - oder gibt es Erfahrungen, dass es auch nur versucht wurde?
Dies könnte unterschiedlich ausfallen je nachdem, ob Finanzämter oder Kommunen oder Gerichtsvollzieher beauftragt werden.
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Wenn keine offizielle Befreiung bewilligt worden ist, muss wohl davon ausgegangen werden, dass die Maschine - auch im Falle des Hinweises auf P-Konto und damit verbundener Uneinbringlichkeit der Forderungen - stupide ihr Programm abwickelt bis hin zur Vollstreckung und in Folge (ggf. ins Leere laufende Konto-)Pfändung.
Es sei noch einmal darauf hingewiesen, daß seitens des BFH bereits entschieden wurde, daß ...
BFH VII B 151/85 - Ersuchte Vollstreckungsbehörde ist in (Mit)Haftung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36707.0
Übrigens; hier wurde erst der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam durch die Bürger/-innen abgewählt, (derzeit läuft der Wahlvorgang zu neuen OB); ein OB ist oberster Chef seiner ganzen Verwaltung und hat die entsprechende Verantwortung. Aus welchen Gründen der OB noch abgewählt worden ist, weiß ich nicht, aber ihm wurde wohl zumindest persönliches Fehlverhalten nachgewiesen. Es war hier wohl auch der erste OB, der abgewählt wurde, aber die Bürger/-innen des Landes Brandenburg sind insgesamt in der Abwahl von Bürgermeister/-innen bereits geübt.
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Intern ging mir der erste Erfahrungsbericht zu:
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Vollstreckung über Betrag mehrerer Jahre, also nicht Bagatellbetrag.
Vollstrecker: Finanzamt - so wohl in allen Stadtstaaten.
Mitteilung dorthin: Ich habe P-Konto und kein Vermögen.
Mitteilung Vollstrecker an Sender: Weitere Maßnahmen werden nicht für sinnvoll gehalten.
- Also nicht Vermögensauskunft, also kein SCHUFA-Eintrag.
Bei der ARD-Anstalt:
Übergabe an Inkassodienstleister XXX***
Und jetzt?
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- Vermutlich kostenlos für die ARD-Anstalt - diese Dienste arbeiten wohl meistens auf Erfolgsbasis.
- Der Inkassodienstleister kann auch nichts Effizientes bewirken.
- Spekuliert wird wohl auf Angstzahlung.
SCHUFA-Einträge für derartiges erfolgen wohl nicht mehr - oder wenn, dann durch Widerspruch hiergegen wohl zuverlässig ausräumbar. Die SCHUFA will sich bekanntlich wandeln, weil sonst viel Ärger für sie kommen könnte.
Was tun?
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Im Forum schon viel behandelt. Hier Versuch einer Sofortlösung "nach Erinnerung" (...also unzuverlässig...)
a) Hiermit verlange ich die schriftliche Abtretungserklärung an Sie.
Durch den Intendant;
oder alternativ mit Belegen der Vollmachtenketter bis zum Unterzeichner der Abtretung bei der ARD-Anstalt.
Nötig per Einschreiben "eigenhändig". Der Zugangsfiktion wird widersprochen werden.
b) Hiermit verlange ich Nachweis, wann und wie ich - nach gesetzlich vorgeschriebener Anfrage - mein Einverständnis zur Datenweitergabe an Sie erklärt haben soll. Mir ist eine solche Anfrage nicht erinnerlich.
Im Fall das Nichtnachweises bleibt vorbehalten, was Ihre Juristen im Gesetz nachlesen können.
Bitte beachten, nie erfolgen Empfehlungen, sondern nur Überlegungen. Hier ist keine "Beratung". Was jemand macht oder nicht macht, ist voll eigenverantwortlich.
Rundfrage: Ist das Vorstehende wohl geeignet und rechtlich richtig?
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Wir wollen das in diesem Thread nicht diskutieren, nur, ich kann ja gründlich irren, wie ein jeder.
Soweit mir erinnerlich, genügen derartige Anforderungen dafür, dass man nie wieder von so einem Inkassounternehmen etwas hört.
Intern erörterte Rückfrage:
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Ist es sinnvoll, die ARD-Anstalt auf Existenz von P-Konto hinzuweisen?
An sich gilt, im öffentlichen Recht sollen Vollstreckungsbemühungen unterbleiben, wenn die Aussichtslosigkeit offenkundig ist.
Gelder der "Allgemeinheit" (hier für Inkassokosten) dürfen nicht für aussichtslose Bemühungen "veruntreut" werden.
Nun haben diese Anstalten aber keine öffentlich-rechtliche "Genetik". Wir werden am besten dies oder jenes ausprobieren und dann kann hier im Thread ja berichtet werden, wie es ausging.
Weiterer interner Hinweis:
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Man muss natürlich dafür sorgen, dass nie mehr als die geschützte Betragsgrenze auf dem Konto bleibt.
Arbeitnehmer müssen aufpassen bei Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonus-Auszahlung, Rückzahlung von irgend etwas.
Wäre noch zu klären, wie das abläuft, wenn versehentlich ein paar Tage lang "zu viel Geld" auf dem Konto ist. Es wird ja vermutlich keine Dauerpflicht der Bank bestehen, das später bei Eingang sofort "auszukehren an Gläubiger".
***Edit "Bürger: Bzgl. Inkassodienstleister wie "Creditreform"/"Paigo"/"Riverty" etc. siehe bitte bestehende Threads wie u.a.
Ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH - nicht mehr Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34707.0
sowie dortige weitere Threads wie u.a.
Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9378.0
Gebührenbescheid von Creditreform
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7011.msg52404.html#msg52404
Erst Zwangsvollstreckung jetzt Creditreform ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10484.0
fruchtlose Pfändung durch GV, dennoch Schreiben von "creditreform" > wie weiter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19425.0
Datenschutzbeauftragte überprüfen Eintreibung von RB durch Creditreform (04/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27147.0
Creditreform: unrechtmäßige Verarbeitung von Daten von "Beitragsschuldern" (08/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28483.0
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Frage und Antwort an ChatGPT:
Behördliche Pfändungs- und Einziehungsverfügung: Kontopfändung
Wie lange besteht oder bleibt eine Pfändung auf einem P-Konto (Pfändungsschutzkonto)?
Eine behördliche Pfändungs- und Einziehungsverfügung (z. B. vom Finanzamt oder einer anderen Behörde) bleibt auf einem Konto – auch wenn es als P-Konto geführt wird – so lange bestehen, bis
- die Forderung vollständig bezahlt oder erledigt ist,
- der Gläubiger die Pfändung zurücknimmt bzw. die Behörde die Verfügung aufhebt, oder
- ein Gericht bzw. eine Vollstreckungsstelle die Pfändung für erledigt erklärt.
Es gibt also keine automatische zeitliche Befristung für eine Pfändung auf einem P-Konto.
Besonderheiten beim P-Konto:
- Das Pfändungsschutzkonto sorgt nur dafür, dass Ihnen ein gesetzlicher Freibetrag (seit 01.07.2025: 1.560 € pro Monat*) zur Verfügung steht, den die Bank trotz Pfändung nicht an den Gläubiger abführen darf.
- Dieser Freibetrag kann auf Antrag beim Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle erhöht werden (z. B. für Unterhaltspflichten, Kindergeld, bestimmte Sozialleistungen).
- Alles, was über den Freibetrag hinausgeht, wird weiterhin an den Gläubiger abgeführt.
👉 Fazit:
Eine Pfändung auf einem P-Konto bleibt dauerhaft bestehen, bis die Forderung erledigt ist oder die Verfügung aufgehoben wird. Das P-Konto schützt Sie lediglich davor, dass Ihr gesamtes Einkommen weg ist – der unpfändbare Grundbetrag bleibt Ihnen jeden Monat.
Quelle: https://chatgpt.com/s/t_68e36d1205dc8191a44511b87e01a5cd
*aktualisiert, da ChatGPT auf 2023 verweist
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Die wichtige Information durch @Kurt - Dank an ihn! - , obgleich KI, dürfte zutreffen,
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da von der angeblichen KI bei einer NI - natürlichen Intelligenz - aus einem kohärenten Text entwendet, soweit man es von der Strukturieng her vermutend ablesen kann. Diese Information sei also als zutreffend gewertet,
Das Konto mit der betreffenden Nummer ist ab Pfändung
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wie eine "Immobilie mit Belastung durch eine Hypothek", also sich für immer reduzierend mit jeder Zahlung (im Gegensatz zur "Grundschuld").
Nur, dass der Rückzahl-Zeitpunkt beim P-Konto immer unbestimmt ist.
Man beachte den Erbschaftsfall, weil dann inzwischen wohl automatisiert alle Banken informiert werden, vermutlich dann auch die wartenden Gläubiger durch die Bank-Software.
Dann wird eventuelles Erbe vermutlich in Anspruch genommen, weil eine bereits vollstreckbare Forderung vorliegt. Inwieweit das arbeitstechnisch je nach Betragshöhe rentiert, soll hier nicht behandelt werden.
Soweit hier erinnerlich, werden noch nicht in Vollstreckungsersuchen befindliche Rundfunkabgabe-Forderungen beim Ableben nicht mehr eingefordert. Oder vielleicht nur solche mit bisherigem Festsetzungsbescheid.
Wird beim Ableben auf weiteres Inkasso verzichtet?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38248.0
(Diese Information ist hier nicht verifiziert. Es besteht wohl eine generelle Regel.)
Inwieweit die betreffende Bank die Pfändung auf ALLE Konten der
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jeweiligen Schuldner-Person zu erstrecken hat, wäre noch zu klären. Richtig erscheint, es als "alle Konten betreffend" anzusehen, gleichgültig, wie es dem Buchstaben nach gelten mag. Denn die Kontopfändung dürfte es meist so formulieren.
Es bleibt generell für Schuldner die Möglichkeit, bei einer anderen Kontoführungsstelle
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ein neues Konto einzurichten. Wenn, generell betrachtet, ein Schuldner das bisherige aus Kostengründen schließt, so dürfte das allerdings dem Gläubiger gemeldet werden. Ob der Gläubiger dann einen erneuten Versuch der Vollstreckung macht, um das neue Konto zu belasten? Vielleicht nicht bei relativ niedrigen Forderungsbeträgen.
Ein kostenfreies Geldeingangskonto kann ein Schuldner, generell betrachet, bilden über eine Kreditkarte,
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sofern diese - typischerweise VISA - bei einer Bank geführt wird und auch Überweisungen empfangen kann.
Inwieweit das wie ein Bankkonto pfändbar ist, bleibe offen. Denn ein P-Konto dürfte mit einer Kreditkarten-Überlassung unvereinbar sein, weil ein monatlicher negativer Ausgaben-Saldo dann ja einer einfachen Vollstreckung entzogen wäre.
Es bleibt einem Schuldner (generell betrachtet) die Möglichkeit, andere Angebote der kostenlosen Kontoführung zu prüfen. Die vorsorgliche Umwandlung in ein P-Konto kann ein Schuldner sodann später kostenfrei veranlassen.
Vorstehend wurden denkbare Verhaltensmodelle als allgemeine Analyse für beliebige Forderungsarten und Schuldner dargestellt.
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Es ist nichts davon als Empfehlung interpretierbar. Texte in einem Forum sollten nicht als Empfehlung interpretiert werden, sondern nur als Faktenanalyse.
Gesamtergebnis: Auch bei erfolgreicher Umstellung auf ein P-Konto
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bleibt ein Interesse, die Forderung als solche zu bekämpfen und zur Erledigung zu bringen.
Damit kommt Antwort auf einen anderen Gesichtspunkt: Vorab-Info über P-Konto an Intendant?
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Sofern dies mit dem Unterlassen eines Vollstreckungsersuchens endet, wäre es von Vorteil. Verlieren kann man damit eigentlich nichts, weil normalerweise sowieso vollstreckt wird.
Man kann damit nur die Quasi-Hypothek des eigenen Bankkontos vielleicht verhindern.
Der Geringverdiener-Einwand.
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Die meisten, die ein P-Konto herbeiführen können, können auch eine rückwirkende Befreiung einfordern, indem sie sich auf die bis 2005 geltende Gesetzgebung als Rahmenregel berufen:
Sozialhilfe-Betrag plus pauschal 30 % für die Nebenvorteile.
Stufen-Lösung: Jemand könnte erst P-Konto veranlassen, sodann Befreiung als Geringverdiener
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einfordern, verbunden mit Information, dass ohnehin wegen P-Konto nicht gepfändet werden darf.
Da auf bestimmte aktuell verfügbare Mustertexte hin bisher nie und nie bearbeitet wurde, kann die ARD-Maschine vielleicht zum Stoppen gebracht werden, so dass das P-Konto nie der Dauerbelastung unterworfen wird.
Nochmals, hier keine Empfehlungen, sondern nur Handlungsmodell-Analyse.
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Als Ergänzung sei noch angemerkt, dass nicht "verbrauchtes" Geld, welches am Monatsende auf dem Konto verbleibt, nur eine bestimmte Zeit unter den Pfändungsschutz fällt. Früher war das glaube ich einmal ein Monat, ist aber zwischenzeitlich erhöht worden.
D.h., nach Ablauf dieser Frist wird auch das überschüssige und nicht "verbrauchte" Geld gepfändet. Daher ist es sinnvoll, darauf zu achten, dass zum Monatsende der Kontostand 0,00 EUR betragen sollte.
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Nebengedanke:
Es könnte sein, dass die finanzielle Situation, die eine (wirksame***) P-Konto-Führung "ermöglicht", zugleich auch Prozesskostenhilfe ermöglichen würde.
In diesem Falle könnten mit Geldern aus der Staatskasse Gerichtsverfahren z.B. gegen eine Festsetzung und/oder auch gegen eine Vollstreckung geführt werden (Pfändung sollte ja durch P-Konto verhindert sein) - egal, ob am Ende erfolgreich oder erfolglos. (Beachte jedoch einschränkende Kriterien wie "Mutwilligkeit"/"Missbräuchlichkeit".)
Es könnte sein, dass Gerichte - welche allen öffentlichen Verlautbarungen nach bereits mehr als ausgelastet sind - sowie auch die zuständigen Justizministerien der Länder darüber "not amused" wären, insbesondere wenn seitens ARD-ZDF-GEZ diese PKH-Gerichtsverfahren von vornherein hätten vermieden werden können, jedenfalls wenn seitens des Betroffenen ggü. ARD-ZDF-GEZ auf diese Umstände deutlich genug hingewiesen wurde.
Insofern könnte (sollte?) der Hinweis auf das P-Konto ggf. noch um einen Hinweis auf vermeidbare PKH-Verfahren ergänzt werden...?
***Letztlich kann auch ein Millionär ein P-Konto einrichten. Es wäre dann auch bei ihm nur der Pfändungsfreibetrag vor Pfändung geschützt - die darüber hinausgehenden Millionen natürlich nicht.... ;)
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Für die Frage der Erbschaft - Beispiel: Pkw - erfolgte in diesen Tagen ein Leserkommentar in einer Tageszeitung:
Schneller als die Rechnung des Beerdigungsunternehmens kam die Mitteilung aus Köln, wer denn ab jetzt für diesen "Haushalt" zu zahlen habe.
So, und nun, vom vollstreckenden Finanzamt kam die Routine-Abfrage, wie es mit der Zahlung aus der Erbschaft für die Rückstände bestellt sei.
Es bleibt dabei: Die bisher einzige erfolgreiche Strategie ist, durch umfangreiche Anträge, erforderlichenfalls kostengünstig "revolvierende Klagen" bei Gericht, eine dauerhafte Patt-Situation herbeizuführen. Da die Kassierer die brisant gefährlichen Befreiungsanträge nie bearbeiten, gibt es dann eine Patt-Situation vielleicht bis ans Grab und dann wäre zum Sterbezeitpunkt nullkommanull Euro vollstreckbar.
Ohne Titel schon beim Ableben dürfte sich das dann erledigen, real betrachtet. Als einfacher Gläubiger im Erbschaftsverfahren, das dürfte bei der Rundfunkabgabe-Größenordnung nicht rentieren.
Es gibt meiner Erinnerung nach feste Regeln in diesem Sinn des Erlöschens. Wir hatten das wohl irgendwann hier im Forum behandelt.
Für die entsprechenden Verfahrenstexte wird hier im Forum nicht geworben. Ein Forum ist kein Marktplatz. Wen es interessiert, bitte Anfrage über das Forums-Nachrichtensystem. Neue Anfragen sind übrigens sehr selten.
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Zum Thema "P-Konto" wurde bereits vielfach im Forum Vor- und Nachteile diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht, bitte hierzu im Forum die Suchfunktion oder im Netz die bekannten Suchmaschinen nutzen.
Im vorliegenden Thread wurde noch einmal auf wichtige Punkte hingewiesen.
Für eine Person, die ihr Leben unter der Pfändungsfreibetragsgrenze und oberhalb BAföG, Bürgergeld oder Grundsicherung bestreitet (z.B. "kleine" Rente) und auf einen Dispokredit nicht angewiesen ist, kann das P-Konto die "inoffizielle Befreiung" vom Zwangsbeitrag sein. Der Personenkreis dieser Anwendung könnte jedoch gering sein, aber diese Möglichkeit sollte zumindest den in Frage kommenden Personenkreisen vorgestellt werden. Das Sammeln eigener Erfahrungen mit einem P-Konto ist trotzdem notwendig und ratsam.
Die Spekulation darüber, ob man den "Intendanten" über ein P-Konto informieren könnte, um eine Vollstreckung zu verhindern, könnte sich eigentlich erübrigen, wenn man den computertechnischen Ablauf vollständig automatisierter Festsetzungsbescheide und Vollstreckungsersuchen durch den Beitragsservice kennt, der bereits vielfach im Forum diskutiert wurde.
An dieser Stelle könnte die Diskussion zum oben genannten Betreff beendet werden, sofern keine eindeutige Nachweise genannt werden können.
Erfahrungsberichte bitte immer in den betreffenden Threads zum Thema "P-Konto" ergänzen, bitte auch hierzu im Forum zunächst immer die Suchfunktion nutzen.
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P-Konto - Nutzen und Grenzen?
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Die Adressierung "an den Intendanten" ist eine taktische Entscheidung, weil dann in der Regel dieser "Kunde" von der Bearbeitung durch die "Maschine" befreit wird und von da an meistens - nicht immer - die ARD-Anstalt selber bearbeitet: Je nach Anstalt dann ordnungsgermäßer Ausweis von Bearbeitern und diese werden leichtfertige Straftaten vermeiden und werden überdenken, was sie tun.
Die Rechtsstaatstreue der Anstalten ist unterschiedlich. Diejenigen, die um Korrektheit bemüht sind, das ist intern hier bekannt, soll aber nicht publiziert werden, damit es so bleibt.
Die Möglichkeit, durch P-Konto (in Grenzen) unvollstreckbar zu werden,
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gilt für schätzungsweise 5 Millionen oder mehr Menschen in Deutschland. Das hat aber die Nützlichkeitsgrenzen wie in diesem Thread ersichtlich gemacht.
Häufig ist der Irrtum, alle Berechtigten würden für Sozialhilfe Schlange stehen.
wie die Statistiken belegen, sind etwa 10 Prozent der Haushalte wegen Geld vom Staat formgerecht von der Rundfunkabgabe befreit,
während weitere rund 10 % an sich Berrechtige den Antrag auf das Geld anderer Leute vermeiden wollen und können, von diesen wird rechtswidrig die Rundfunkabgabe kassiert zur Strafe für ihren Verzicht auf das Geld anderer Leute.
Ein unvorstellbarer Dauerskandal seit 2013.
Also bleibt der größere Nutzen einer Strategie,
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dass es nie zu einem Vollstreckungsersuchen kommen dürfte. Diese Strategie gibt es inziwschen und sie ist seit mehreren Jahren erfolgreich für alle Anwender. Sie ist aber mit etwas Zeiteinsatz und Lernaufgaben verbunden. Gehorsam 20 Euro zahlen ist einfacher.
Wer der Meinung ist, er müsse etwas tun als Bürger-Aufgabe, den Rechtsstaat zu verteidigen und dessen zentrale Komponente, die Informationsfreiheit, der könnte diesen Weg des Ausstreitens der dauerhaften Patt-Situation wählen.
Wen nur einfach die rund 20 Zwangs-Euro im Monat stören, der sollte sie weiterhin zahlen - ist einfacher.
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Die Möglichkeit, durch P-Konto (in Grenzen) unvollstreckbar zu werden,
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gilt für schätzungsweise 5 Millionen oder mehr Menschen in Deutschland.
Gibt es für die Zahl "5 Millionen" Belege oder Nachweise?
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Die Nachweise sind enthalten im Sammelgutachten "Metastudie LIBRA", ausführliche in einem Nachweis an das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde.
In den Medien durchaus publiziert, aber eher selten, weil Pressemitteilungen über "Arme" meistens von denjenigen kommen, die bei der Verteilung der staatlichen Geld mitwirken, was im Prinzip löblich wäre, wenn überwiegend für geeignete Fälle.
Diejenigen, die das Geld anderer Leute nicht haben wollen und irgendwie klar kommen, haben keine Lobby, die sich für sie interessiert. Sie werden immer neu von den Lobbys der Verteiler-Organisationen angegriffen, sie wären nur zu dumm, sich betreuern zu lassen - die Dümmlichkeit der "verschämten Armut".
Das sind Lobbys, die nichts begreifen wollen, was Würde ausmacht für "die einfachen Leute". Denn ihr Geschäftsvolumen hängt nun einmal davon ab, dass auch die anderen rund 5 Millionen bitte ihre Dienste in Anspruch nehmen. Das ist nicht vorwerfbar. Das ist eine komplexe Ethik-Frage.
Das Problem ist also nur, dass die Medien die anderen rund 5 Millionen im Land als irgendwie inexistent gar nicht berücksichtigen, weil niemand dafür finanziert, Pressemitteilungen im Sinn dieser Verweigerer des Geldes anderer Leute zu verbreiten.
Wie wir hier im Forum ja gerade sehen, dies statistische Faktum wird von den allermeisten gar nicht gewusst, weil es keine Medienpräsenz hat.
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Bertolt Brecht. Dreigroschenoper.
"Denn die einen sind im Dunkeln Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte Die im Dunkeln sieht man nicht."
Die Dunkelquote der Armut in Deutschland umfast etwa 5 Millionen Haushalte. Dunkel in dem Sinn,
- dass die Medien darüber nicht berichten,
- die Politiker die Geschenkverweigerer nicht mit mehr Geld zu Wählern einkaufen können
Dass "die Linken der Politik" diese Armen nicht mögen und ausgerechnet Konservativ-Liberale sich um sie am meisten kümmern, gehört zu den absurden Sachen der Politik.
In diesem Thread bitte nicht zur Diskussion ausweiten. Das war nur die Antwort auf die Frage, ob das wirklich so viele sind, von denen man fast nie zu lesen bekommt.
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Ein unvorstellbarer Dauerskandal seit 2013.
Eine durchgehende Dauermißachtung des europäischen Grundrechts aller in den Art 10 EMRK und Art 11 Charta enthaltenen Grundrechte, (jeweils zur Informations- und Meinungsfreiheit), die jedwede staatliche Einmischung in den "Inhalt" der Informationen und in die "Mittel zur Verbreitung der Informationen" untersagen, und das übrigens jeweils rückwirkend ab dem In-Kraft-Treten der betreffenden Grundrechte.
Wer im Forum aufmerksam gelesen hat, dem ist aufgefallen, daß der EuGH bereits entschied, daß seine Auslegungen einer Regel Rückwirkung bis zum Tage des In-Kraft-Tretens dieser von ihm ausgelegten Regel erfahren.
Art 11 Charta trat mit dem Vertrag von Lissabon in 2006 in Kraft; Art 10 EMRK in Folge der Ratifizierung, (in 1952), durch den Bund in 1953.
EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0
(Hinweis:
An Stelle des verwendeten Begriffes "Vertrieb" ist der in der Entscheidung verwendete Begriff "Verbreitung" zu lesen)
EuGH 61-79 - Entscheidungen des Gerichtshofes haben Rückwirkung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36244.0
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Auch wenn es eine größere Anzahl von (formal) Armen gibt, die auch zum Leisten einer Zwangsabgabe herangezogen werden, so ist das P-Konto nicht die Lösung für ein strukturelles Problem, insbesondere, weil es nur auf den ersten Blick vor Pfändung und damit einhergehendem Ungemach schützt.
Der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis kann trotzdem passieren, die Kreditwürdigkeit geht auf Null und damit auch alles, was erst auf den zweiten Blick ein Kredit ist: Ratenzahlung, Zahlungsziel, Vorleistung vom Lieferanten gegen Rechnung.
Mit einem P-Konto wird man von seiner Bank nicht einmal eine Überziehung des Kontos eingeräumt bekommen.
Wer also gar nichts hat, für den mag das eine Strategie sein, wer etwas mehr als gar nichts hat, der bekommt dadurch erhebliche Nachteile.
Die Frage ist dann auch taktischer Natur, welcher, der sowieso nichts hat, ausprobieren müßte (für die anderen halte ich dies für zu riskant, siehe vorherige Argumente), nämlich kommt es nach entsprechender Nachricht an den Intendanten zum Aussetzen der Festsetzungsbescheidmaschine?
Ein händischer Eingriff in diese Maschinerie scheint möglich und sogar vorgesehen zu sein, auch wenn wenig Gebrauch davon gemacht wird, denn es fällt einem einzelnen Kläger auf, daß während der Klage z.B. keine regelmäßigen Festsetzungsbescheide ins Haus flattern oder selbige nur noch schnell kurz vor der Verjährung erstellt werden, irgendwer kann da also ins Rad greifen und irgendwer muß es anordnen.