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Archiv => Archiv => Pressemeldungen September 2023 => Thema gestartet von: DumbTV am 21. September 2023, 21:23
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businessinsider.de, 21.09.2023
Sittenwidriges, „wucherähnliches Rechtsgeschäft“:
Ex-RBB-Direktorin muss nach Gerichtsurteil auf 1,8 Millionen Euro Ruhegeld verzichten
Es waren ungewöhnliche Szenen, die sich in Saal 334 des Berliner Arbeitsgerichts abspielten: Susann Lange hatte gegen ihren Rauswurf als Juristische Direktorin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) geklagt. Doch zur Verhandlung an diesem Mittwoch erschien Lange selbst nicht. Und auch ihre Anstellung bei dem öffentlich-rechtlichen Sender löste sich plötzlich in Luft auf.
Richter Simon Coenen erklärte den Dienstvertrag der früheren Top-Managerin für sittenwidrig und damit für nichtig. Rechtlich bedeutet das: Für Lange existierte der lukrative Kontrakt quasi nie. Grund sind die üppigen Versorgungsansprüche.
Coenen sprach von einem „wucherähnlichen Rechtsgeschäft“, die Leistungen des Senders stünden in einem groben Missverhältnis zur Gegenleistung. Die Regelungen seien „zu günstig für die Klägerin und zu teuer“ für den RBB, sagte der Richter.
Ihr Vertrag sicherte der Ex-Direktorin ab dem Tag ihres Ausscheidens ein lebenslanges Ruhegeld zu. Bis zum Rentenalter hätten sich die Zahlungen auf 1,8 Millionen Euro summiert. Jährlich hätte die Juristin einen Betrag von 100.000 Euro ohne Anrechnung dazuverdienen können. Auch diese Zahlungen wollte sich die ehemalige Führungskraft mithilfe ihrer Klage sichern.
[...]
Auftrag des RBB laut Richter „nicht in erster Linie, hohe Gehälter zu zahlen“
[...]
Richter: „Da ist einfach Geld verschwendet worden“
[...]
Lange könne in Berufung gehen und das Urteil anfechten
[...]
„Sittenwidrig – das ist die größte Ohrfeige, die du bekommen kannst“, sagte Pascal Croset, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. „Das ist sozusagen rechtswidrig hoch zehn.“ Und in der Rechtssprechung „absolut exotisch“, so Wolf Reuter, ebenfalls Arbeitsrechtler.
[...]
https://www.businessinsider.de/wirtschaft/schlappe-vor-arbeitsgericht-ex-rbb-direktorin-muss-ruhegeld-von-18-millionen-euro-vorerst-abschreiben/
Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.
Arbeitsgericht Berlin, 21.09.2023
Pressemitteilung Nr. 30/23
Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Juristischen Direktorin des rbb
https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1368057.php
Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Juristischen Direktorin des rbb
Pressemitteilung Nr. 30/23 vom 21.09.2023
Das Arbeitsgericht Berlin hat heute die Klage der Juristischen Direktorin des RBB gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses abgewiesen.
Der zuletzt abgeschlossene Dienstvertrag sei wegen der darin enthaltenen Regelungen zu einem nachvertraglichen Ruhegeld vor Renteneintritt bereits nichtig. Hierin liege ein grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung. Hinzu komme, dass die Beklagte als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet sei. Es sei daher von einer Sittenwidrigkeit der Vereinbarung auszugehen, die zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages führe.
Weiter hat das Arbeitsgericht angenommen, auch die vorsorglich ausgesprochene außerordentliche Kündigung sei wirksam. Für diese lägen mehrere wichtige Gründe vor.
Die Klägerin habe zum einen an einem Vertragsschluss zwischen der Beklagten, deren Tochtergesellschaft, der rbb Media GmbH, und deren Geschäftsführer mitgewirkt, in dem diesem eine mehrjährige bezahlte Freistellung mit einem Gesamtvolumen von knapp 880.000,- EUR eingeräumt worden sei. In diesem Zusammenhang sei die Klägerin ihren Hinweispflichten als Juristische Direktorin nicht ausreichend nachgekommen. Zum anderen habe die Klägerin eine sog. ARD-Zulage auch für einen Zeitraum bezogen, in dem die Beklagte den Vorsitz bei der ARD, an den die Zulage anknüpfe, noch gar nicht innegehabt habe. Die Klägerin habe durch entsprechende Initiative gegenüber der vormaligen Intendantin dafür gesorgt, dass ihr diese Zulage unberechtigterweise gewährt worden sei.
Der Widerklage der Beklagten hat das Gericht teilweise stattgegeben. Es bestehe ein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten ARD-Zulage für den Zeitraum, in dem die Beklagte den ARD-Vorsitz noch nicht bekleidet habe, nicht jedoch für die Zeit danach. Auch einen Rückforderungs-anspruch wegen geleisteter Familienzuschläge hat das Arbeitsgericht verneint. Es könne jedenfalls nicht festgestellt werden, ob es nicht auch ohne eine zwischenzeitliche dies-bezügliche vertragliche Änderung bei der bisherigen Praxis der Weiterzahlung der Familienzuschläge verblieben wäre.
Weitere Anträge der Klägerin, mit denen diese zukünftige Ruhegeld- und Hinterbliebenen-versorgungsansprüche festgestellt haben wollte, hat das Arbeitsgericht aus prozessualen Gründen abgewiesen.
Gegen diese Entscheidung können beide Parteien Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 20.09.2023, 22 Ca 13070/22
(Hervorhebungen nicht im Original)
Ausgewählte Links zu diesem Themenkomplex:
Spesen f. Dinnerabende u. dubiose Beraterverträge - ARD-Chefin in Bedrängnis (07/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36120.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36120.msg217964.html#msg217964
Höhere Kosten durch RBB-Affäre - Über 1 Mio Euro allein für Anwaltshonorar (08/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36215.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36215.msg218351.html#msg218351
Beweise beim RBB vernichtet? Laut internen Hinweisen sollen Daten im Justi.. (08/2022)
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Vorwürfe gegen RBB-Leitung: Kanzlei Lutz Abel stellt Zwischenergebnisse vor (09/2022)
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RBB-Affäre und kein Ende : Gigabytes an Dokumenten (09/2022)
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Skandalsender von Anwälten durchleuchtet - RBB: Geheimsache Prüfbericht (10/2022)
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Verträge mit Ex-Intendantin Schlesinger laut interner Prüfung unwirksam (10/2022)
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rbb-Skandal: Parlamentarier fühlen sich umgangen (10/2022)
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Beratung im Filz-Skandal - RBB zahlt 1,4 Millionen Euro für Rechtsanwälte (01/2023)
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Bisherige Kosten 1,63 Mio € - RBB stellt Zusammenarbeit mit Kanzlei ein (07/2023)
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Ärger um Compliance-Untersuchung - Wofür hat der RBB 2 Mio Euro bezahlt? (09/2023)
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Kündig. v. RBB-Verw.-dir. Brandstäter rechtens - kein Anspruch auf Ruhegeld (01/2023)
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Sittenwidriges, „wucherähnliches Rechtsgeschäft“: Ex-RBB-Direktorin muss... (09/2023)
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Skandalaufklärung beim RBB - Dem Sender droht nun eine Durchsuchung (10/2023)
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RBB-Geheimakte enthüllt: Das steht im internen Ermittlungsbericht [...] (10/2023)
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rbb-Untersuchungsausschuss Bericht: "Organisierte Verantwortungslosigkeit" (06/2024)
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38269.0
Siehe auch bereits bestehende Diskussionen zu "Sittenwidrigkeit"/ "Wucher" u.a. unter
Widerspruch wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6774.0
BGB § 138 (2) Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8616.0
Sittenwidriges Wuchergeschäft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18603.0
...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
Edit "Bürger": Pressemitteilung des ArbG Berlin + Linksammlung ergänzt.
ArbG Berlin, Urteil vom 20.09.2023, 22 Ca 13070/22
https://dejure.org/2023,24892
Volltext nunmehr u.a. unter
ArbG Berlin, Urteil vom 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22, 22 Ca 6024/23
https://openjur.de/u/2475262.html
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Der Rundfunkbeitrag an sich ist ein wuchergleiches Rechtsgeschäft.
Damit stellt sich die Frage, ob die Rundfunkgesetze der Länder überhaupt Gültigkeit haben, denn Bundesrecht (§ 138 Abs. 2 BGB) bricht Landesrecht.
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businessinsider.de, 21.09.2023
Sittenwidriges, „wucherähnliches Rechtsgeschäft“:
Ex-RBB-Direktorin muss nach Gerichtsurteil auf 1,8 Millionen Euro Ruhegeld verzichten
https://www.businessinsider.de/wirtschaft/schlappe-vor-arbeitsgericht-ex-rbb-direktorin-muss-ruhegeld-von-18-millionen-euro-vorerst-abschreiben/
Vielleicht ist inzwischen bei der Rechtssprechung angekommen, dass die anscheinend grenzenlose Selbstbedienungsmentaliät des ÖRRs aus dem Rundfunkbeitrag so nicht mehr hingenommen wird.
Die hier genannte RBB Direktorin dürfte bei weitem kein Einzelfall sein...
Vielleicht schaffen wir es nicht, den Rundfunkbeitrag abzuschaffen, aber vielleicht schaffen wir es, dass die gierigen Nutznießer verschwinden.
Grüße
Housebrot
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Der Rundfunkbeitrag an sich ist ein wuchergleiches Rechtsgeschäft.
Damit stellt sich die Frage, ob die Rundfunkgesetze der Länder überhaupt Gültigkeit haben, denn Bundesrecht (§ 138 Abs. 2 BGB) bricht Landesrecht.
Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter/-innen der ÖRR werden in den Rundfunkverträgen doch überhaupt nicht festgelegt? Diese sind, wie bei jedem "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" u. U. Folge von Individualvereinbarungen und entstehen ohne Zutun der Gesetzgebung?
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Nun ja, in Konsequenz dazu...
Der Rundfunkbeitrag an sich ist ein wuchergleiches Rechtsgeschäft.
Damit stellt sich die Frage, ob die Rundfunkgesetze der Länder überhaupt Gültigkeit haben, denn Bundesrecht (§ 138 Abs. 2 BGB) bricht Landesrecht.
...könnten diverse Personen ABC der Überzeugung sein, dass auch sämtliche Gerichtsentscheidungen, welche Einwände gegen die Höhe des sog. "Rundfunkbeitrags" pauschal abweisen, sittenwidrig sind bzw. den Verdacht der Aufrechterhaltung und Beihilfe zur Sittenwidrigkeit/ Wucher der Höhe sowie auch der Knebelvertrags-Regelungen des RBStV sowie auch der "Beitrags"-Satzungen wecken.
Auch die KEF, welche die - nun offensichtlich und gerichtlich bestätigt - sittenwidrigen und wuchergleichen "Bedarfsanmeldungen" weitestgehend durchwinkt, muss sich seitens diverser Personen ABC den Verdacht der Beihilfe zur Sittenwidrigkeit/ Wucher gefallen lassen.
Personen ABC könnten das zum Anlass nehmen, entsprechend die jeweilige Rundfunkanstalt zur Unterlassung aufzufordern ;) da Personen ABC für Sittenwidrigkeit und Wucher keine Finanzierungsverantwortung tragen und Sittenwidrigkeit/ Wucher auch nicht Bestandteil des "beitragsrechtfertigenden Vorteils" nach BVerfG 18.07.2018 ist - siehe u.a. unter
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]
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Danke Bürger, so habe ich das gemeint. Im Gesetz steht die Höhe des Rundfunkbeitrags und der ist sittenwidrig in seiner Gesamtheit, da Leistung und Gegenleistung nicht passt, ein Zwangsknebelvertrag mit ganz komischen Satzungsregeln vorliegt und absichtliches Falsch- und Doppelinkasso betrieben wird.
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Bürger können in Schriftsätzen und beim Verwaltungsgericht einwenden, sofern sie meinen, es eigenverantwortlich so zu entscheiden
(im Forum wird nicht empfohlen, sondern nur berichtet, was andere machen, nämlich etwa wie folgt:)
Aus diesen Gründen habe ich das subjektive Recht der Meinungsfreiheit, hier verfahrensintern meine subjektive Meinung zu bekunden,
a) dass ARD, ZDF usw. bei den Geringverdienern ein Jahrzehnt lang Inkassobetrug betrieben haben (Verstoß gegen § 4 Absatz 6 RBStV)
b) und in der Summe die Führungsspitzen die Tatbestandsmerkmale einer kriminellen Vereinigung erfüllen.
Rechtsirrtum bleibt wie bei jeder Rechtsmeinung einer jeden Person vorbehalten. Aber da meine subjektive Meinung so ist, fühle ich mich durch das strafrechtliche Beihilfe-Verbot rechtlich verpflichtet, keinen einzigen Euro beitragen zu dürfen.
Zur Verweigerung fühle ich mich allein bereits wegen a) berechtigt. Bei Verzicht auf die Rundfunkabgabe im Hinblick auf a) bin ich einverstanden damit, dass die komplexere Analyse gemäß b) unterbleiben mag.
Unter umfassender Bezugnahme auf diesen Forumsthread sind rund 2 Seiten für diese Argumentation verfügbar,
können also in Schriftsätze übernommen werden. Wegen der Bedeutung von Layout, Fettschrift und Farben kann es nicht gut ins Forum übetragen werden. Hier der Link für die Originalfassung, die dort laufend erweitert werden könnte:
Mittelspalte für diesen Link: http://infos7.org/eede/#PEV-ZZSYW-CRIM-ASOC
- dort klicken auf "mehr" -
" ARD, ZDF: Nötige Analyse: Sind die Tatbestandsmerkmale "Kriminelle Vereinigung" für die Führungskader erfüllt? Muss die Demokratie die ARD-usw.-Missstände sofort unterbinden? Arbeitsverträge der Führungskräfte: Gerichte liefern Rechtsgründe für "sittenwidrig". "
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Die Linkliste aus diesem Thread zu den Forumsartikeln
ist am Ende des dortigen Beitrags enthalten,
ferner eine Anmerkung über die rechtsstaatliche Bedeutung unserer Arbeit hier im Forum.
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Ergänzung im Einstiegsbeitrag nach Befragung der Forum-Suche (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search)...
Siehe auch bereits bestehende Diskussionen zu "Sittenwidrigkeit"/ "Wucher" u.a. unter
Widerspruch wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6774.0
BGB § 138 (2) Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8616.0
Sittenwidriges Wuchergeschäft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18603.0
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Die weiteren Links "Sittenwidrigkeit / allgemeiner"
wurden soeben am Ende der Fundstelle eingefügt.
Man beachte die richterliche Wortwahl:
- zwar nur Wucher-"ähnlich"
- aber bereits so schlimm, dass es dennoch bereits "sittenwidrig" ist.
Kann etwas sittenwidrig sein in strafrechtlichem Kontext, ohne bereits Straftat zu sein?
"Wuchergrenze", das ist nicht klar definiert. Wäre es eindeutig Wucher, so wäre es eindeutig sittenwidrig.
Nun ist es nicht Aufgabe eines Arbeitsgerichts-Richters, "Wucher" vorzuwerfen
- dann dann müsste er es eigentlich an die Staatsanwaltschaft übermitteln nach solcher "Erkenntnis einer schwerwiegenden Straftat". Nun ist eine Faustregel beim "Preis-Wucher", dass er bei 100 % Überschreitung recht eindeutig vorliegt.
Bei bis zu 30 % wird gerne mit "Ordnungswidrigkeit" geahndet, was aber ein entsprechendes Gesetz voraussetzt, das meistens fehlt. Das dürfte auch für das Arbeitsrecht gelten.
Insgesamt ein sehr komplexes Rechtsgebiet.
Der Richter hat im vollen Bewusstsein der Problematik die Kurve genommen. Denn wo ist die Verdoppelung beim Ruhegehalt? Vielleicht ja, wenn die Person nur 5 Jahre beim RBB arbeitete und für über 5 Jahre ein gleich hohes Ruhegehalt bekommt?
Nun wird der Bürger ja auch die andere Frage im Schriftsatz stellen, insbesondere beim WDR:
Wenn das versteuerte Gehalt von Buhrow 0,4 Millionen Euro im Jahr ist, die Buchhaltung aber rund 1,0 Millionen Abgang in seinem Kontext für ein Jahr X ausweist, ist das wirklich besser als beim RBB?
War Buhrows rechte linke Hand, Frau Dr. Vernau, geeignet, beim RBB für Sitte und Moral zu sorgen, ohne sich um diese Divergenz beim WDR zu sorgen?
In aktuellen WDR-Musterverfahren steht das durchaus drin als Fragestellung. Antwort steht bisher aus. Die Bürger bestehen aber auf Antwort. Pech gehabt. :police:
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Wenn "Wucher" und "sittenwidrig", dann auch "marktunüblich"? Wenn aber "marktunüblich", dann sei auf nachstehende EuGH-Entscheidung querverwiesen.
EuGH C-206/06 - Zwangsabgabe ->Keine Verbr.-pflicht z. Übn. marktunübl. Kosten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35292.0
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@pinguin :
Zutreffend, wir Bürger könnten 2 Betragsgrenzen reklamieren:
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a) nur 17,50 Euro, weil Erhöhung nicht rechtswirksam
(ist bereits Teil von anhängigen 3 Musterverfaren)
b) Beschränkung auf nicht-sittenwidrige Vergütung.
Nicht nur die Intendantengehälter, sondern 30 % Abzug wegen Überhöhung der gesamten Gehälter-Pyramide der Sender.
Man könnte vorgehen wie folgt:
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- Gesamtwegfall wegen Beihilfeverbot / Strafrecht.
- Sofern das Gericht das abweist: hilfsweise die Reduzierung gemäß a) und b)
Dann wird der Richter sich denken:
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Der traut seiner eigenen Gesamtverweigerung nicht - ist alles nur Tarnung für unanständige Verweigerung einer edlen Abgabenpflicht. Da spiele ich nicht mit. Also Klage-Abweisung von allem.
In den anhängigen Musterverfahren ist diese Problematik subtil umschifft worden.
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Das geht nur im Gesamtzusammenhang eines Schriftsatzes, kann hier also nicht leicht beschrieben werden.
An der dortigen Stelle soll nun auch der Hinweis von @pinguin - EU-Recht - wie angegeben verwertet werden.
Aber nie vergessen, dass ist alles viel Arbeit, komplexe Jura + Politik.
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Nicht Laien-Level. Ohne eine minimale finanzielle Förderung durch viele ist dieser arbeitsinensive Waffengang für das Ende des Zwangs der Abgabe weder machbar noch gewinnbar.
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Ergänzung erfolgte zwischenzeitlich beim Link vom 23. September 14h42 in disem Thread.
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Wenn Ruhegeld die Arbeitsverträge der Sender-Führung sittenwidrig und damit nichtig macht,
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so wollen wir nun natürlich wissen, bei welchen Sendern dies vorkommt, Diese sind beim betreffenden Link ab heute zu finden. Das gibt es bei etwa der Hälfte der Sender.
Für unsere Mitstreiter in den betreffenden Bundesländern eröffnet das die Option, die Vollmachtkette anzufechten, weil die oberste Unterschrift nichtig ist, so dass Widerspruchsentscheide als vollmachtlos und damit als nichtig einzustufen seien.
Wie weit man damit kommt, bleibe offen. Jedes Anfechten fördert aber Zeitablauf und ferner, dass irgendwann niemand mehr wagt, "eine Akte anzufassen". Mikado. Patt.
Man muss immer alles strategisch sehen:
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- Wir haben ein Jahrzehnt Justiz- und Politikskandal bei der Rundfunkabgabe.
- Gegen normale Jura-Waffen hat das System überragende Verteidigungslinien zu schaffen geschafft.
....... Näheres: Google-Suche: Luhmann Brauchbare Illegalität
Nur durch esoterische Überraschungswaffen schaffen wir den Durchbruch durch die Verteidgungslinien. Je öfter man eine völlig unerwartete Rakete auf die Kommandozentrale schießt, desto mehr zucken die Täter zurück, bis sie irgendwann gar nicht mehr zucken wollen - Abnutzungsschlacht also.
Allerdings hat der Richter allgemein gegen überhöhte Vergütung argumentiert.
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Da dürfte kein einziger Sender sündenfrei sein von ARD, ZDF usw.?
Man muss immer die jährlichen Zuweisungen für die "ganz normale" betriebliche Altersversorgung hinzu addieren. Diese ist meist "astronomisch", weil die Intendanten meist nur 5 bis 10 Jahre beim betreffenden Sender arbeiten, aber in der Regel schon rasch nach Einstellung eine Altersversorgung nach den Regeln für jahrzehntelange Tätigkeit im Betrieb als Anspruch zugesprochen erhalten im Arbeitsvertrag.
Nicht alle Gehälter trotz Untätigkeit sind als sittenwidrig einzustufen.
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Da beschwerte sich ein WDR-Redakteur, er bekomme 100.000 Euro "faktisches Ruhegehalt", weil er maximal ein paar Stunden arbeiten dürfte. Für Folgendes gilt: "Irrtum vorbehalten."
Allerdings hatte er sich wohl geweigert, vom Büro zu wechseln in den neu eingerichteten gemeinsamen Newsroom. Außerdem beklagte er wohl , man beschränke ihn, weil er die Braunkohle-Toleranz der NRW-Regierung per Sender-Journalismus anfechten würde.
Wenn es so wäre, so hätte der Arbeitnehmer das Weisungsrecht des Arbeitgebers vermutlich verletzt und ferner Journalismus für Aktivismus nutzen wollen, was für ARD-Sender unzulässig ist.
Anscheinend sah die Geschäftsleitung keine effizientere Möglichkeit als die gewählte statt Entlassung. Das kommt in allen Unternehmen gelegentlich vor und ist von außen schwer zu werten. Arbeitsentzug zwecks Auslösung von Jobwechsel ist eine häufige Strategie, um teurere Kündigungsformen zu vermeiden.
Wie gesagt, alles uner Vorbehalt, Irrtum nicht ausschließbar.
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Querverweis aus aktuellem Anlass...
MDR-Spitzengehälter zu hoch? Landesrechnungshöfe leiten gemeins. Prüfung ein (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37485.0
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MDR-Prüfung
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Die Landesregierungen - federführend vermutlich der übliche "Verdächtige" Sachsen-Anhalt - haben blitzschnell geschaltet und sind auf den Zug aufgesprungen: "Allein wegen übersetzter Höhe sittenwiridig, also nichtig?"
Das Urteil hat nun einmal juristische Hebelwirkung, so lange übergeordnete Gerichte es nicht aufheben sollten.
Wir sind ja noch viel blitzschneller gewesen beim Aufspringen auf den Zug: Dieser Thread.
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Der MDR-Vorgang ist seit einigen Minuten eingearbeitet bei dem nachstehenden Link, ausnahmsweise hier wiederholt. Denn dank Flurfunk der Forumsteilnehmer konnten noch andere Appetitanreger eingefügt werden, beispsielsweise Porno-Finanzierung aus der Rundfunkabgabe. Den Bürgern bleibt aber auch nichts erspart. :police: Sex_ falle _ unter den staatlichen Bildungsauftrag, Pornographie anzubieten, in der _ Bilder von _ _ sexueller Vielfalt vermittelt würden. Mit öffentlichen Geldern geförderte Pornoproduktionen _ _ : _ _ Konsumenten könnten sich rechtschaffen und diskriminierungssensibel erregen.
Nachstehend zur nun erweiterten Waffe für das juristische Widerspruchs-Argument:
"'Beihilfe' zu derartigem muss(!) ich Bürger meiner Meinung nach ab sofort verweigern - also ist mir die Zahlung der Rundfunkabgabe gesetzlich untersagt.":
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Mittelspalte für diesen Link: http://infos7.org/eede/#PEV-ZZSYW-CRIM-ASOC
- dort klicken auf "mehr" -
"Analyse für ARD, ZDF: Sind die Tatbestandsmerkmale "Kriminelle Vereinigung" für einen Teil der´ Führungskader erfüllt? (Dies ist eine neutrale Analyse-Fragestellung, keine Feststellung.) - Muss die Demokratie die ARD-usw.-Missstände sofort unterbinden? "
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Siehe im Einstiegsbeitrag: Ergänzung Pressemeldung des ArbG Berlin mit Markierungen...
Arbeitsgericht Berlin, 21.09.2023
Pressemitteilung Nr. 30/23
Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Juristischen Direktorin des rbb
https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1368057.php
Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Juristischen Direktorin des rbb
Pressemitteilung Nr. 30/23 vom 21.09.2023
Das Arbeitsgericht Berlin hat heute die Klage der Juristischen Direktorin des RBB gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses abgewiesen.
Der zuletzt abgeschlossene Dienstvertrag sei wegen der darin enthaltenen Regelungen zu einem nachvertraglichen Ruhegeld vor Renteneintritt bereits nichtig. Hierin liege ein grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung. Hinzu komme, dass die Beklagte als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet sei. Es sei daher von einer Sittenwidrigkeit der Vereinbarung auszugehen, die zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages führe.
Weiter hat das Arbeitsgericht angenommen, auch die vorsorglich ausgesprochene außerordentliche Kündigung sei wirksam. Für diese lägen mehrere wichtige Gründe vor.
Die Klägerin habe zum einen an einem Vertragsschluss zwischen der Beklagten, deren Tochtergesellschaft, der rbb Media GmbH, und deren Geschäftsführer mitgewirkt, in dem diesem eine mehrjährige bezahlte Freistellung mit einem Gesamtvolumen von knapp 880.000,- EUR eingeräumt worden sei. In diesem Zusammenhang sei die Klägerin ihren Hinweispflichten als Juristische Direktorin nicht ausreichend nachgekommen. Zum anderen habe die Klägerin eine sog. ARD-Zulage auch für einen Zeitraum bezogen, in dem die Beklagte den Vorsitz bei der ARD, an den die Zulage anknüpfe, noch gar nicht innegehabt habe. Die Klägerin habe durch entsprechende Initiative gegenüber der vormaligen Intendantin dafür gesorgt, dass ihr diese Zulage unberechtigterweise gewährt worden sei.
Der Widerklage der Beklagten hat das Gericht teilweise stattgegeben. Es bestehe ein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten ARD-Zulage für den Zeitraum, in dem die Beklagte den ARD-Vorsitz noch nicht bekleidet habe, nicht jedoch für die Zeit danach. Auch einen Rückforderungs-anspruch wegen geleisteter Familienzuschläge hat das Arbeitsgericht verneint. Es könne jedenfalls nicht festgestellt werden, ob es nicht auch ohne eine zwischenzeitliche dies-bezügliche vertragliche Änderung bei der bisherigen Praxis der Weiterzahlung der Familienzuschläge verblieben wäre.
Weitere Anträge der Klägerin, mit denen diese zukünftige Ruhegeld- und Hinterbliebenen-versorgungsansprüche festgestellt haben wollte, hat das Arbeitsgericht aus prozessualen Gründen abgewiesen.
Gegen diese Entscheidung können beide Parteien Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 20.09.2023, 22 Ca 13070/22
(Hervorhebungen nicht im Original)
Bitte @alle, das Urteil im Volltext hier zu verlinken, sobald dieses verfügbar ist. Danke.
ArbG Berlin, Urteil vom 20.09.2023, 22 Ca 13070/22
https://dejure.org/2023,24892
...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
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Querverweis aus aktuellem Anlass... :o
Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37493.0
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FAZ, 13.10.2023
Rechtskolumne „Mein Urteil“
Wann ist ein Arbeitsvertrag sittenwidrig?
Die Verschwendungsmentalität im öffentlichen Rundfunk stößt an ihre Grenzen. Aus juristischer Theorie wird endlich harte Praxis.
Von Anja Mengel
https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/rechtskolumne-mein-urteil-wann-ist-ein-arbeitsvertrag-sittenwidrig-19241635.html
[...]
Dies ist sensationell und zu begrüßen; zu hoffen ist, dass das Landesarbeitsgericht dies bestätigt. Denn es war bisher ein theoretisches Konzept, dass ein Arbeitsvertrag wegen überhöhter Vergütung sittenwidrig ist. Die hier verworfenen Zusagen betrafen jedoch Gestaltungen, die zumindest strukturell verbreitet sind, vor allem im öffentlichen Sektor.
Geschädigtes Gemeinwesen
[...] zum Vertragsschluss gehören immer zwei Seiten. Insofern gibt es nun Anlass, in vielen Einzelfällen die Verträge zu prüfen und gegebenenfalls Rückforderungen zu stellen.
Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.
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Die Textvorlagen als Anlage für Schriftsätze sind inzwischen auf 3 Artikel verteilt worden.
Denn alle paar Tage kommt Neuzugang auf der Faktenliste "Kriminelle Vereinigung? Analysebedarf!".
Hier der neue Link zum ersten Artikel - die anderen gleich darunter dort - :
Mittlere Spalte: http://infos7.org/eede/#PPE-ZZSYW-CRIM-AS_1
Intensiv wird auf die Forumseinträge verwiesen.
Hier im Forum spielt die Musik der Kombination der Rechtsgrundlagen für das Ende vom Anfang von ARD, ZDF usw.
Die Möglichkeit, auch auf dieser Grundlage sofort Freistellung zu beantragen,
wird gerade für voll automatisierte Verwendung vorbereitet.
An sich schon verfügbar: http://infos7.org/pde/ppe-adr-de.htm
Das Konzept wird in diesen Tagen vereinfacht. Zukünftig genügt Ausdruck von 2 Seiten für den Freistellungsantrag von der Rundfunkabgabe.
Das 20-seitige Gutachten muss man nicht mehr audrucken, sondern kann es einfach per E-Mail an den Intendanten senden.
Böse Bürger adressieren immer an die Intendanten, nicht an deren \"Füllhalter\". Diese meist unschuldigen Mitarbeiter zum Stellvertreterkrieg zu zwingen, dazu gehören immer zwei. Wir spielen da nicht mit. Wen wir schach-matt setzen wollen, sind die Maximal-Privilegierten an der Spitze.
Eine neue Rundfunkabgabe-Plattform ist in Vorbereitung,
soll ganz rasch kommenn, die die Automatisierung für beliebig viele Antragsteller leisten kann. Denn es sind ja je nach Zählweise 4 bis 20 Millionen Berechtigte. Das ist nicht von Hand zu leisten.
Eine Internaktion mit den beiden großen Koordinations-Plattformen des Widerstands
- gez-boykott und rundfunk-frei -
hierfür ist nicht so einfach, wie man meinen könnte. Wir haben da 3 verschiedene Aufgabenkreise.
Es kommt also etwas Drittes hinzu, ein "Legaltech" für die Automatisierung der Anträge, "skalable" für alle, die die Rundfunkabgabe mit ganz konkretem Antrag legal-basiert los werden wollen. Entsteht nun nach Vorbereitung der Rechtsgrundlagen seit 2016 bis Mai 2023.
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Faktenbelege für Analysebedarf "Kriminelle Vereinigung?"
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Soeben erweitert, siehe Mittelspalte, auf "mehr" klicken:
https://infos7.org/eede/#PPE-ZZSYW-CRIM-AS_2
Die RBB-Streite ermöglichten wichtige weitere Argumente.
Der weitere Faktenstoff: wie vor, nur ersetzen am Ende: _1 _3
In Nr. _1 wird intensiv auf das Forum verwiesen. Das geht in verschiedene Musterverfahren ein. Richter sollen wissen, woher das Wissen kommt, mit dem wir die Pseudo-Jura der ARD-Texbaustein-Konglomerate fundiert widerlegen.
Die Möglichkeit, Sofortende der Rundfunkabgabe mit Aussicht zu beantragen
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https://infos7.org/pde/ppe-adr-de.htm
- ab jetzt immer "https", also gesicherte Verbindung - wegen Plattform-Angliederung seit gestern -
Wird gerade vereinfacht: Es genügt dann, 2 Seiten zu drucken und ab per Einschreiben.
Das zugehörige umfangreiche Gutachten sendet man einfach parallel per E-Mail.
Noch ist die Nutzung an eine kleine Spende gebunden. Sobald das kleine monatliche Mindestbudgert dafür beim koordinierenden e.V. gedeckelt ist und bleibt, soll es für Forumsteilnehmer frei verfügbar werden.
(nur für eingeloggte, nicht für reine Mitleser)
Übrigens sind die meisten aktuellen dortigen Spender aus diesem Forum dorthin geraten.
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Rund die Hälfte des kleinen monatlichen Mindestbudgets ist bereits gedeckelt. Ohne diese Förderer wäre das Neue gar nicht entstanden. Wo für Ideelles gestritten wird, da bewirken niedrige Beträge für Minimalfinanzierung eine große Wirkung.
Guter Grund, zum Dank auf den neuen Plattformen intensivst auf das Forum hinzuweisen. Ja, geschieht.
Eine neue Bürgerplattform ist seit 16. Oktober eingerichtet.
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Jedenfalls die Kombination der Software-Pakete funktioniert ---
"skalierbar" für bis zu hypothetisch einigen Millionen Bürgern
- fängt aber ganz bescheiden neu an - .
Dies koordiniert zukünftig konkretes Handeln der Bürger.
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Soweit es die Rundfunkabgabe anbetrifft, so gibt es dort dann Diverses, was ein Forum und was rundfunk-frei.de nicht ohne weiteres integrierern können.
Beispielsweise ist daran gedacht, dass jeder jederzeit die Mitstreiter des gleichen Postzahlzeitraums zu Runden Tischen per E-Mail einladen kann mit einem Mausklick, aber alles voll anonymisiert -
- Rundschreiben-Effekt - aber ohne die Mail-Adressen der Empfänger des Verteilers zu erfahren - .
Daraus können sich dann neue Runde Tische hier mit der bestehenden Forumsfunktionen herausbilden. Diese hat zwar keine solche Runschreiben-Funktion, umfasst, jedoch mögliche online-Erörterung.
Das ist noch in der Phase der Software-Knobelarbeit... mal schauen, ob es das vom Konzept in die IT schaffen wird bis November.
Und einiges anderes ist in Vorbereitung,
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um endlich das Ende von 10 Jahren Justiz- und Politikskandal zu erreichen. Weiteres darüber ist in den bisherigen Einträgen dieses Threads.
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Querverweise aus aktuellem Anlass... ;)
RBB will Ex-Intendantin Schlesinger millionenschwere Betriebsrente streichen (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37546.0
Skandalaufklärung beim RBB - Dem Sender droht nun eine Durchsuchung (10/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37512.0
RBB-Geheimakte enthüllt: Das steht im internen Ermittlungsbericht [...] (10/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37545.0
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Der Urteils-Volltext ist nunmehr verfügbar... ;) siehe ergänzter Link im Einstiegsbeitrag:
ArbG Berlin, Urteil vom 20.09.2023, 22 Ca 13070/22
https://dejure.org/2023,24892
Volltext nunmehr u.a. unter
ArbG Berlin, Urteil vom 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22, 22 Ca 6024/23
https://openjur.de/u/2475262.html
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Aus dem Urteil:
ArbG Berlin, Urteil vom 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22, 22 Ca 6024/23
https://openjur.de/u/2475262.html
Rn 175
aa) [...] Von einem besonders groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung kann ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung. [...]
Rn 183
c) [...] Schon weil eine zeitlich unbegrenzte Alimentation einem Arbeitsverhältnis wesensfremd ist, hat die Klägerin für die Zusage des Ruhegehalts aber keine hinreichende Gegenleistung erbracht.
Rn 186
(3) [...] Der Wert der mit über ... Millionen Euro zu bemessenen Leistung der Beklagten wäre dann immer noch mehr als zehnmal und damit deutlich mehr als doppelt so hoch wie die von der Klägerin erbrachte Gegenleistung. [...]
Rn 188
cc) Infolge des besonders groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung kann auf eine verwerfliche Gesinnung der Klägerin unmittelbar geschlossen werden.
Edit "Bürger" - Bitte auch immer(!) zu jeglichem Zitat die genaue Quellenangabe + Link angeben. Danke. (Oben ergänzt.)
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Querverweis aus aktuellem Anlass...
Rechnungshöfe Berlin/ Brandenburg - Abschlussberichte RBB 2023
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37641.0
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Querverweis aus aktuellem Anlass... ???
Ex-Betriebsdirektor C. Augenstein kassiert - RBB muss „Ruhegeld“ zahlen (01/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37643.0
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Querverweis aus aktuellem Anlass...
Wie RBB-Direktoren nach ihrer Amtszeit weiter kassierten (Binder/ Nothelle) (02/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37780.0
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Querverweis aus aktuellem Anlass...
rbb-Untersuchungsausschuss Bericht: "Organisierte Verantwortungslosigkeit" (06/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38001.0
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Querverweise aus aktuellem Anlass...
RBB fordert 9 Millionen Euro von Ex-Intendantin Schlesinger (12/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38269.0
RBB einigt sich mit Ex-Verwaltungschef Brandstäter - Kein Ruhegeld? (12/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38271.0
...alles "gute" Gründe und Anlässe für
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
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Berufungsinstanz:
LArbG Berlin-Brandenburg 7. Kammer, Urteil vom 02.07.2024, Az. 7 Sa 1125/23
https://gesetze.berlin.de/perma?d=NJRE001588021
Verfahrensgang
vorgehend ArbG Berlin, 20. September 2023, 22 Ca 13070/22 und 22 Ca 6024/23, Urteil
anhängig BAG, kein Datum verfügbar, 3 AZN 699/24
nachgehend BAG, 5. Dezember 2024, 2 AZN 709/24, Beschluss: Verwerfung (nicht dokumentiert)
Leitsatz
1. Für die Bewertung der Sittenwidrigkeit eines Arbeitsvertrages bedarf es der umfassenden Einzel- und Gesamtbetrachtung der durch den Vertrag den Parteien eingeräumten Rechte und Pflichten und der diesen gegenüberstehenden Gegenleistungen (Anlehnung an BGH, 8. Juli 1982 – II ZR 60/81). Steht, wie
vorliegend, die Vereinbarung über die Zahlung eines Ruhegeldes nach Beendigung des befristeten Vertrages bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters im Gegenseitigkeitsverhältnis einerseits zur Befristung des Vertrages und andererseits zur im Bereich der Arbeitgeberin liegenden Möglichkeit, einen Folgevertrag
anzubieten, welchen die Arbeitnehmerin nur eingeschränkt hätte ablehnen können, ist weder ein grobes noch ein auffälliges Missverhältnis gegeben. Aufgrund des Gegenseitigkeitsverhältnisses war nicht isoliert auf die Höhe des zugesagten Ruhegeldes abzustellen.
2. Unterlässt eine Juristische Direktorin gegenüber der die Vertragsschlüsse der Arbeitgeberin verantwortenden Intendantin vor Vertragsschluss in gebotener Weise auf fehlende, staatsvertraglich vorgeschriebene Zustimmungen zu beteiligender Kontrollorgane hinzuweisen, berechtigt dies im Einzelfall zu einer außerordentlichen Kündigung ohne vorherigen Ausspruch einer Abmahnung.
3. Wegen der Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung entfiel der Anspruch auf Zahlung eines Ruhegeldes bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Die besonderen Anforderungen gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 26. April 2018 – 3 AZR 738/16) an den Entfall des Ruhegeldanspruchs ab Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters, welcher als Altersversorgung nach § 1 BetrAVG zu qualifizieren war, waren im Einzelfall nicht erfüllt.
Nach grober Sichtung !519 Randnummern! Sittenwidrigkeit aus verschiedenen Gründen verneint.
:'(
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@Profät Di Abolo
Leitsatz 3 sagt immerhin aus, daß im vorliegenden Fall kein Anspruch auf Ruhegeld besteht, solange das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht erreicht ist, da die außerordentliche Kündigung wirksam war; erst ab dem Tag, ab dem das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht ist, besteht wieder Anspruch auf diese Ruhegeldzahlung, welche dann als Altersvorsorge wirkt.
Verfahrensgang
[...]
anhängig BAG, kein Datum verfügbar, 3 AZN 699/24
nachgehend BAG, 5. Dezember 2024, 2 AZN 709/24, Beschluss: Verwerfung (nicht dokumentiert)
In der Online-Suche am BAG werden beide Entscheidungen nicht gefunden. Auch zu den Begriffen "RBB" und "Rundfunk" ist das Suchergebnis "0".
Und für den "05. Dezember 2024" werden genau 3 Entscheidungen angezeigt: 8 AZB 23/24, 1 ABN 53/24, 8 AZR 21/24 (A)
Ist es deswegen noch nicht online verfügbar, weil es eine noch anhängige, also nicht abgeschlossene Rechtssache ist?
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Nicht alle Entscheidungen werden veröffentlicht.***
Nicht dokumentiert, soll wohl darauf abzielen, dass der Verwerfungsbeschluss vom 5.12.24, des BAG, Az. 2 AZN 709/24 nicht veröffentlicht wurde.
***Edit "Bürger": Querverweis - hier bitte nicht weiter vertiefen...
Beispiel-Anfrage/-Anforderung von Gerichtsentscheidungen im Volltext
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30599.0
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ND, 02.07.2024
RBB-Skandal
Nicht unsittlich viel Geld fürs Nichtstun
Gekündigte RBB-Direktorin bekommt gute Rente, aber bis dahin kein sattes Übergangsgeld
von Andreas Fritsche
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183432.rbb-skandal-nicht-unsittlich-viel-geld-fuers-nichtstun.html
Punkt für Punkt, Monat für Monat wird am Dienstag in Saal?334 des Landesarbeitsgerichts verlesen, welche Summen Susann Lange vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) für die Zeit seit ihrer fristlosen Kündigung am 2.?Dezember 2022 bekommen will. Es sind jeweils über 17?000 Euro, mal abzüglich 2656 Euro Arbeitslosengeld, mal 3386 Euro Krankengeld und für die letzten Monate abzüglich rund 5500 Euro, die sie mit einer neuen Tätigkeit verdiente.
[...]
Susann Lange war bereits seit 2001 beim RBB beschäftigt. Mit einem zunächst unbefristeten Arbeitsvertrag übte sie verschiedene Funktionen aus, unter anderem war sie Leiterin der Intendanz. Am 1.?Januar 2017 wurde sie zur Justiziarin befördert und rückte in die Geschäftsleitung des Senders auf. Zusätzlich wurde sie 2018 Geschäftsführerin der Tochterfirma RBB media GmbH mit extra Vergütung.
2021 stieg Lange zur Juristischen Direktorin auf.
[...]
Ihr unbefristeter Vertrag wurde durch einen bis Ende 2025 befristeten ersetzt. Wenn sie dann den RBB verlassen hätte, hätte sie noch gut 14?Jahre lang Anspruch auf ein sattes Übergangsgeld gehabt, bis sie das Rentenalter erreicht.
[...]
Hier aber – wie auch in anderen Fällen aus der RBB-Chefetage – dreht es sich darum, dass gewissermaßen die Rundfunkbeitragszahler gebeutelt worden sind.
[...]
Susann Lange selbst erscheint am Dienstag nicht vor Gericht. Das muss sie auch nicht. Lange war schon einem Gütetermin im Januar 2023 ferngeblieben. Für sie spricht ihre Rechtsanwältin Jutta Glock. Die sagt am Dienstag: »Das hat mit Sittenwidrigkeit überhaupt nichts zu tun.« Der Vertrag sei ein Mustervertrag gewesen, den der RBB seit mehr als 20?Jahren verwende und nicht etwa für ihre Mandantin entworfen habe. »Das ist gängige Praxis beim RBB, es tut mir leid!«
[...]
Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.
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