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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Bürger am 24. August 2023, 13:34

Titel: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: Bürger am 24. August 2023, 13:34
Hier mal die "hochgeistig-philosophisch-rhetorische" Frage bzgl.
"Programm-Auftrag"/ "Programm-Angebot" für "alle" =
auch für Nicht-Interessenten/ Nicht-Teilnehmer/ Nicht-Nutzer?

ob denn im Forum oder anderswo schon einmal die Frage behandelt wurde, ob ARD-ZDF-GEZ, wenn ihnen doch ein "Programm-Auftrag" für ein "Programm-Angebot" für "alle" erteilt sein soll, auch ein "Programm-Auftrag" für "Programm-Angebot" für Nicht-Interessenten/ Nicht-Teilnehmer/ Nicht-Nutzer erteilt ist und wo/ wie dieses "geregelt" bzw. "beschaffen" ist bzw. sein soll...?

Vielleicht führt diese Diskussion ja auch dazu, mal eine diesbezügliche öffentliche Anfrage bei diversen verantwortlichen Stellen zu veranlassen...

...z.B. auch dazu, wo genau der "gesetzliche" und "verfassungsgemäße" "Programm-Auftrag" für Nicht-Interessenten/ Nicht-Teilnehmer/ Nicht-Nutzer geregelt ist ;)

*ratlos* :o ???


Siehe dazu tangierend u.a. auch unter
PRESSEMITTEILUNG: Novum – Nichtnutzer beanspruchen Sitz im Rundfunkrat des MDR (08/2015)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15277.0





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: pinguin am 24. August 2023, 18:15
Die ÖRR unterbreiten Angebote,
Medienstaatsvertrag (MStV)
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/mstv
Zitat
§ 27 - Angebote
(1) Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind Rundfunkprogramme (Hörfunk- und Fernsehprogramme) und Telemedienangebote nach Maßgabe dieses Staatsvertrages und der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt anbieten.
(2) Rundfunkprogramme, die über unterschiedliche Übertragungswege zeitgleich verbreitet werden, gelten zahlenmäßig als ein Angebot.
und freilich unterbreiten sie diese Angebote erst einmal für alle natürlichen und juristischen Personen; dem Wesen eines Angebotes wohnt aber inne, daß es nicht nur nicht von allen angenommen wird, sondern auch nicht angenommen werden muß.

Der Punkt ist doch, daß unterstellt wird, jede natürliche und juristische Person würde diese Angebote auch tatsächlich nutzen?

Die Wirklichkeit ist aber anders, sonst würden, bspw., Gäste von Restaurant, Cafe und Co. ständig bspw. Musik hören, ohne daß dieses dabei aus gästeeigenen Geräten stammt.

Ich vernehme jedenfalls stets eine angenehme Ruhe ohne mediale "Zwangsbeglückung".

Die weiterführende Frage wäre also, ob bzw. unter welchen Umständen ein nicht angenommenes Angebot einer Marktdienstleistung trotzdem bezahlpflichtig ist, bzw., sein kann bzw. sein darf.
Titel: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: PersonX am 24. August 2023, 18:44
Der Punkt ist doch, daß unterstellt wird, jede natürliche und juristische Person würde diese Angebote auch tatsächlich nutzen?
Nein es wird nicht unterstellt, da es auf die Nutzung -selbst gar- nicht ankommen soll.
Deswegen ja der Eiertanz mit der Bebeitragung der "Möglichkeit" des "Wohnen" oder "Schlafen".
Damit so ist es die Ansicht braucht diese "Nutzung" nicht -erst- unterstellt werden. Es kommt auf diese nicht an.
Es reiche -ja- aus, die Möglichkeit zu haben einen Vorteil zu erzielen, welcher sich individualisiere, wenn X.
Wer das nicht glaubt, schaue in verschiedene Urteile und lese eine Auswertung von E. Winkler, um zu verstehen, dass es Quatsch ist, da es einen individuellen Vorteil ohne Nutzung nicht gibt, der Vorteil kein individueller sondern ein allgemeiner ist.

Titel: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: Bürger am 24. August 2023, 19:49
Die weiterführende Frage wäre also, ob bzw. unter welchen Umständen ein nicht angenommenes Angebot einer Marktdienstleistung trotzdem bezahlpflichtig ist, bzw., sein kann bzw. sein darf.
Darum soll es hier aber gerade nicht gehen.

Der tiefere Kern ist vielmehr - und dies sollte wohl nicht aus den Augen verloren werden, sondern sollte mit der etwas auf die Spitze getriebenen Eingangsfrage ja vor Augen geführt werden - dass insbesondere für Nicht-Interessenten auch die herbeiphantasierte "Möglichkeit" eines auch nur potenziellen Nutzens oder Vorteils vollkommen irrelevant ist, da bereits kein Interesse am "Angebot" oder auch nur an einer Möglichkeit eines Angebots, geschweige denn an der Möglichkeit der tatsächlichen "Nutzung" und "Vorteils" des Angebots besteht.

Wie kann jemandem ein "Angebot" unterbreitet werden, an welchem er schon dem Grunde nach kein Interesse hat?!?
Wie soll der Auftrag lauten, jemandem ein "Angebot" zu unterbreiten, an welchem er schon dem Grunde nach kein Interesse hat?!?

Es besteht ja bereits kein Interesse, überhaupt ein "Angebot" unterbreitet zu bekommen.

Wie soll also ein Angebot beauftragt und beschaffen sein für Angebots-Nicht-Interessenten?!?

Wie soll also ein Angebots-Nicht-Interessenten-Angebot beauftragt und beschaffen sein?!?

Das ist ein Paradoxon - ein Widerspruch in sich.
Darauf soll die Eingangsfrage hinzielen.

Ich weiß nicht, wie viel klarer es noch ausgedrückt werden kann/ soll/ muss... :-\
...das alles ist doch so genzenlos absurd! ::) >:(
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: PersonX am 24. August 2023, 20:25
...
Das ist ein Paradoxon - ein Widerspruch in sich....
Genau, ebenso die Aussage "jemanden" Personengruppe zurück zu gewinnen. Wer noch nicht war, kann nicht. Schließlich war sie nicht verloren gegangen. Es ist am aller wertesten nicht nur vorbei.
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: Spark am 24. August 2023, 20:35
Also das mag jetzt vielleicht etwas verrückt klingen, aber man muß das in einem negativen Sinne sehen.
So ein Angebot für Nicht-Interessenten  müsste so beschaffen sein, dass es erst gar kein Interesse wecken kann. Wie man sowas nun beauftragt? K.A.

Ich kann hier natürlich jetzt nur für mich sprechen, aber in meinem Fall gelingt ihnen das vorzüglich.

Allerdings kennen wir ja die Auslegung des Auftrags durch Sprüche wie: "Wir müssen alle erreichen." nur zu gut.
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: PersonX am 24. August 2023, 21:05
...
So ein Angebot für Nicht-Interessenten  müsste so beschaffen sein, dass es erst gar kein Interesse wecken kann.
...
Es wurde "etwas" beauftragt.
Die Frage ist nicht, wie "etwas" für Nicht-Interessenten sein müsste. Sondern an welche Gruppe "etwas" sich richtet.
Richtet "etwas" sich an die Allgemeinheit?
Richtet "etwas" sich an die Nicht Allgemeinheit?
Richtet "etwas" sich an Wohnungsinhaber?
Richtet "etwas" sich an Wohnungsnichtinhaber?
Richtet "etwas" sich an Teilnehmer?
Richtet "etwas" sich an Nichtteilnehmer?
Richtet "etwas" sich an Nutzer?
Richtet "etwas" sich an Nichtnutzer?
Da "etwas" beauftragt wurde muss "etwas" finanziert werden.
Aber, welche Gruppe muss "etwas" finanzieren?

Zu prüfen ist ob es eine Sachaufgabe ist ;-).

Die Finanzierung von "etwas" ist eine Gemeinlast, die durch Steuern und damit durch die Allgemeinheit zu finanzieren ist, nicht aber einer einzelnen Gruppe überbürdet werden darf.

"etwas" das sich an die Gruppe der Allgemeinheit richtet, betrifft einzelne Gruppen nicht anders als alle übrigen Gruppen der Gesellschaft.

Die "etwas"abgabe nach dem "etwas"gesetz soll die den Beauftragten aus der Beauftragung zur Erbringung des "etwas" entstehenden Finanzlasten ausgleichen. Sie hat also eine Finanzierungsfunktion und muss deshalb diejenigen belasten, denen der Finanzierungszweck der "etwas"arbeit zugute kommt.

Es ist kein rechtfertigender Grund ersichtlich, weswegen das Aufkommen aus der "etwas"abgabe nicht in den Haushaltsplan einzustellen und damit der Budgethoheit des Parlaments zu unterwerfen sein sollte. Soweit der Staat sich finanzwirtschaftlich an Aufgaben der "etwas"arbeit beteiligt, fordert das Verfassungsrecht eine ständige parlamentarische Überprüfung im Rahmen der Haushaltsbewilligung.

Die Gesetzgebungszuständigkeit des Landes für das "etwas"recht begründet keine Zuständigkeit des Gesetzgebers, eine besondere "etwas"abgabe außerhalb der Finanzverfassung zu erfinden und insoweit den finanzverfassungsrechtlichen Gesetzgebungszuständigkeiten auszuweichen.

Die "etwas"abgabe nach § x "etwas"Gesetz ist nicht als sonstige Abgabe zu rechtfertigen.
Sie ist eine echte Finanzierungsabgabe. Ihr fehlt der charakteristische Lenkungszweck (vgl. BVerfGE 57, 139 <167 f.>), sie hat keinen sozialversicherungsrechtlichen Charakter (vgl. BVerfGE 75, 108 <147 f.>) und wirkt auch nicht als "Abschöpfungsabgabe" (vgl. BVerfGE 78, 249 <266>).

Von einer Ausgleichsabgabe unterscheidet sie sich durch die fehlende Gegenleistung der öffentlichen Hand (vgl. BVerfGE 81, 156 <186 f.>).
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: Bürger am 24. August 2023, 21:20
Bitte @alle, hier eng am eigentlichen Kern-Thema zu bleiben, welches da lautet
"Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?

Die Frage ist nicht, wie "etwas" für Nicht-Interessenten sein müsste.
Doch, genau das ist die Frage aus dem Einstiegsbeitrag, um die es hier zwecks Aufdeckung der Absurdität gehen soll.
Alles weitere ist bereits Gegenstand anderer Diskussionen im Forum.
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: PersonX am 24. August 2023, 21:24
Die Frage ist nicht, wie "etwas" für Nicht-Interessenten sein müsste.
Doch, genau das ist die Frage aus dem Einstiegsbeitrag, um die es hier zwecks Aufdeckung der Absurdität gehen soll.

Spielt keine Rolle, wenn die Gruppe der Nicht-Interessenten zur Gruppe der Allgemeinheit gehört.
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: Bürger am 24. August 2023, 21:27
Ich befürchte, der (Hinter-)Gedanke der Eingangsfragen und der obigen weiteren Erklärungen unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37436.msg223394.html#msg223394
ist nicht verstanden... :-[
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: PersonX am 24. August 2023, 21:32
Ich befürchte, der (Hinter-)Gedanke der Eingangsfragen ist nicht verstanden... :-[
Doch der wird verstanden. "etwas" richtet sich an "alle".

Das der "Nicht-Interessent" mit den Angeboten aus der "etwas" Abgabe nichts anfangen kann, ist eine inhaltliche Frage und betrifft nicht die Finanzierungsverantwortung, wenn "alle" die Allgemeinheit ist.
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: Bürger am 24. August 2023, 21:34
Es geht hier nicht um die Finanzierungsverantwortung.

Es geht hier ausschließlich darum, wie ein "Angebot" für Nicht-Interessenten an dem "Angebot" überhaupt beauftragt und konkret beschaffen sein soll.

Das geht eigentlich nicht!

Dazu auch vielleicht auch noch mal unterstützend
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,

https://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat
Rn. 85
[...] Nur wenn der Rundfunkempfang objektiv unmöglich ist, ist nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV ein Härtefall anzunehmen, in dem auf Antrag von der Beitragspflicht befreit wird (vgl. Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 15/197, S. 41). Gleiches gilt, wenn aus Gründen, die in der Person des Beitragspflichtigen liegen, der Rundfunkempfang für diesen schon von vornherein von keinem denkbaren Nutzen ist [...]

Für Nicht-Interessenten am Rundfunkempfang sind der Rundfunk-Empfang und die damit verbreiteten Angebote nicht "in seiner Welt", daher "von keinem denkbaren Nutzen" und daher vollkommen sinnfrei.

Die "Angebote" richten sich nicht an ihn.
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: PersonX am 24. August 2023, 21:37
Das ist trotzdem Inhalt. --> Mit Fragen zum Inhalt kann keine Klage zur Finanzierung der "etwas"aufgabe gewonnen werden.
Die Nicht-Interessenten können mit Klagen und Beschwerden Ihre Rechte bei den dafür eingerichteten Stellen zur  "etwas"abgabe einklagen oder einen Unterlassungsanspruch geltend machen.
Titel: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: Bürger am 24. August 2023, 21:40
Es geht hier nicht primär um konkrete Klagegründe - es geht um die Verdeutlichung der absoluten ABSURDITÄT des Ganzen!

Und weil sich mglw. bei den Antworten etwas überschnitten hat, hier noch mal von oben soeben:

Es geht hier nicht um die Finanzierungsverantwortung.

Es geht hier ausschließlich darum, wie ein "Angebot" für Nicht-Interessenten an dem "Angebot" überhaupt beauftragt und konkret beschaffen sein soll.

Das geht eigentlich nicht!

Dazu auch vielleicht auch noch mal unterstützend
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,

https://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat
Rn. 85
[...] Nur wenn der Rundfunkempfang objektiv unmöglich ist, ist nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV ein Härtefall anzunehmen, in dem auf Antrag von der Beitragspflicht befreit wird (vgl. Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 15/197, S. 41). Gleiches gilt, wenn aus Gründen, die in der Person des Beitragspflichtigen liegen, der Rundfunkempfang für diesen schon von vornherein von keinem denkbaren Nutzen ist [...]

Für Nicht-Interessenten am Rundfunkempfang sind der Rundfunk-Empfang und die damit verbreiteten Angebote nicht "in seiner Welt", daher "von keinem denkbaren Nutzen" und daher vollkommen sinnfrei.

Die "Angebote" richten sich nicht an ihn.
Titel: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: PersonX am 24. August 2023, 21:44
Es geht hier nicht primär um konkrete Klagegründe - es geht um die Verdeutlichung der absoluten ABSURDITÄT des Ganzen!

Ich denke das wurde hinreichend erreicht. ABSURDITÄT ist, eine Abgabe an Wohnungen zu koppeln, wenn die Gruppe der Wohnungsinhaber nicht deckungsgleich ist mit der Gruppe, der der Finanzierungszweck der "etwas"arbeit zugute kommt.
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: Bürger am 24. August 2023, 21:47
Es geht hier auch nicht um die den Anknüpfungspunkt und auch nicht um die Deckungs(un)gleichheit von Gruppen.

[...]

Der tiefere Kern ist vielmehr - und dies sollte wohl nicht aus den Augen verloren werden, sondern sollte mit der etwas auf die Spitze getriebenen Eingangsfrage ja vor Augen geführt werden - dass insbesondere für Nicht-Interessenten auch die herbeiphantasierte "Möglichkeit" eines auch nur potenziellen Nutzens oder Vorteils vollkommen irrelevant ist, da bereits kein Interesse am "Angebot" oder auch nur an einer Möglichkeit eines Angebots, geschweige denn an der Möglichkeit der tatsächlichen "Nutzung" und "Vorteils" des Angebots besteht.

Wie kann jemandem ein "Angebot" unterbreitet werden, an welchem er schon dem Grunde nach kein Interesse hat?!?
Wie soll der Auftrag lauten, jemandem ein "Angebot" zu unterbreiten, an welchem er schon dem Grunde nach kein Interesse hat?!?

Es besteht ja bereits kein Interesse, überhaupt ein "Angebot" unterbreitet zu bekommen.

Wie soll also ein Angebot beauftragt und beschaffen sein für Angebots-Nicht-Interessenten?!?

Wie soll also ein Angebots-Nicht-Interessenten-Angebot beauftragt und beschaffen sein?!?

Das ist ein Paradoxon - ein Widerspruch in sich.
Darauf soll die Eingangsfrage hinzielen.

Ich weiß nicht, wie viel klarer es noch ausgedrückt werden kann/ soll/ muss... :-\
...das alles ist doch so genzenlos absurd! ::) >:(

[...]
Es geht hier ausschließlich darum, wie ein "Angebot" für Nicht-Interessenten an dem "Angebot" überhaupt beauftragt und konkret beschaffen sein soll.

Das geht eigentlich nicht!

Dazu auch vielleicht auch noch mal unterstützend
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,

https://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
Rn. 85
[...] Nur wenn der Rundfunkempfang objektiv unmöglich ist, ist nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV ein Härtefall anzunehmen, in dem auf Antrag von der Beitragspflicht befreit wird (vgl. Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 15/197, S. 41). Gleiches gilt, wenn aus Gründen, die in der Person des Beitragspflichtigen liegen, der Rundfunkempfang für diesen schon von vornherein von keinem denkbaren Nutzen ist [...]

Für Nicht-Interessenten am Rundfunkempfang sind der Rundfunk-Empfang und die damit verbreiteten Angebote nicht "in seiner Welt", daher "von keinem denkbaren Nutzen" und daher vollkommen sinnfrei.

Die "Angebote" richten sich nicht an ihn.

Aber wie eingangs bereits geschrieben, eigentlich nur eine
[...] "hochgeistig-philosophisch-rhetorische" Frage [...]

Nur ein "Nicht-Angebot" wäre ein "Angebot" für einen Angebots-Nicht-Interessenten... ::)
aber eigentlich auch wieder nicht, denn auch ein "Nicht-Angebot" wäre ja ein "Angebot",
welches der Nicht-Interessent überhaupt nicht unterbreitet bekommen möchte.

 :o ::) >:D :angel:
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: PersonX am 24. August 2023, 22:01
In der Gruppe aller Angebote kommt das "Nicht" Angebot mit vor.
Also ebenso wie das "Ist" Angebot. Diese beiden Gruppen ergeben zusammen mit weiteren "x" Angeboten das gesamte Angebot. Findet ein Nicht Nutzer ein passendes "Nicht" Angebot, so erfüllt sich der Auftrag.
Da es nur auf die Möglichkeit ankommt, "etwas" in einer bestimmten Form nutzen zu können.
Ach lassen wir das.

Finanziert werden muss das zu findende "Nicht" Angebot, durch "alle".

Hört auf mit zahlen, denn
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,

https://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
Rn. 85
[...] Gleiches gilt, wenn aus Gründen, die in der Person des Beitragspflichtigen liegen, der Rundfunkempfang für diesen schon von vornherein von keinem denkbaren Nutzen ist [...]
Seid ein Härtefall!

Die Härtefallgruppe, wird durch die Einleitung "Gleiches gilt" definiert.
-> nur wollen Richter in Gründen der Person "Ohren" und "Augen" sehen ;-), vom gesunden Gehirn wurde Abstand genommen.

Das könnte eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung sein.
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: Bürger am 24. August 2023, 22:09
Finanziert werden muss das zu findende "Nicht" Angebot, durch "alle".
Man könnte es auch anders drehen:
Das "Nicht-Angebot" für "Angebots-Nicht-Interessenten" ist durch "Niemanden" zu finanzieren... :o ;D >:D

Aber wie gesagt: Die Finanzierungspflicht sollte hier nicht Gegenstand des Thread-Themas sein, sondern ausschließlich die Beschaffenheit des "Angebots" für Angebots-Nicht-Interessenten.
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: PersonX am 24. August 2023, 22:18
Finanziert werden muss das zu findende "Nicht" Angebot, durch "alle".
Man könnte es auch anders drehen:
Das "Nicht-Angebot" für "Angebots-Nicht-Interessenten" ist durch "Niemanden" zu finanzieren... :o ;D >:D

Aber wie gesagt: Die Finanzierungspflicht sollte hier nicht Gegenstand des Thread-Themas sein, sondern ausschließlich die Beschaffenheit des "Angebots" für Angebots-Nicht-Interessenten.
Die Beschaffenheit des "Angebots" für Angebots-Nicht-Interessenten, diese kann nicht so leicht definiert werden.
Aber die Beschaffenheit des "Angebots" für Nicht Angebots-Nicht-Interessenten, diese kann definiert werden. Bzw. wurde diese "definiert".
So gesehen kann das "Angebot" für Angebots-Nicht-Interessenten als Gegenpool "definiert" werden. Es muss alles das enthalten, dass in dem für Nicht Angebots-Nicht-Interessenten nicht enthalten ist.
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: pinguin am 24. August 2023, 22:29
Das alles ist doch nur deswegen so absurd, weil das europäische Grundrecht aus Art 10 EMRK, (die ja auch Bundesrecht ist), bzw., Art 11 Charta, in Auslegung durch den EGMR, bzw., EuGH nicht beachtet wird.

Es wurde doch eindeutig klargestellt, daß der Schutz aus Art 10 EMRK und Art 11 Charta nicht nur den Inhalt der Informationen betrifft, sondern auch die Mittel zu ihrer Verbreitung.

EGMR -> Art 10 EMRK -> Grundrecht schützt alle Mittel z. Vertrieb d. Information
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37238.0

EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0

Ist es nicht vergleichsweise sinnfrei, einen Sachverhalt zu diskutieren, wenn die Basis dieses Sachverhaltes, das Grundrecht, unbeachtet bleibt?
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: Bürger am 24. August 2023, 22:35
Es geht hier - wie deutlich muss es denn noch gemacht werden? - auch nicht um "Grundrechte" oder die "europäische Weltformel".

Es geht hier ausschließlich um die - bislang ungeklärte und wohl auch kaum klärbare, weil zu sich selbst im Widerspruch stehende - Beschaffenheit des "Angebots" für Angebots-Nicht-Interessenten.

 ::)

Ich glaube, der "rhetorische" Zweck des Threads ist schon mehr als übererfüllt ;) :laugh: :angel:
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: Spark am 24. August 2023, 23:15
Wie zuvor schon gesagt, es handelt sich um ein Paradoxon, also einen nicht auflösbaren Widerspruch.
Daher klingt meine vorherige Definition bezüglich der Beschaffung eines Angebots für Nicht-Interessenten ja auch total verrückt.

Wenn wir uns aber strikt an reine Logik halten, dann ist nur eine Schlußfolgerung möglich:
Ein solches Angebot kann es nicht geben. Und es könnte auch nicht beauftragt werden.
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: hankhug am 25. August 2023, 15:02
Wenn wir hier schon im Absurden philosophieren:

Man könnte auch dem Nicht-Interessenten einen Nutzen unterstellen, wenn er/sie z.B. bei Naturkatastrophen (Hochwasser, Meteoriteneinschlag,...) eine entsprechende Warnung über die Verbreitungswege des ÖRR erhalten würde.
Der Nutzen müsste gar nicht ans eigene Empfangsgerät gebunden sein, sondern er/sie hätte ihn ja auch, wenn er/sie die Meldung beim Besuch von Nachbarn/Freunden zufällig über deren Empfangsgerät erhalten würde.

Außer natürlich, wenn der Nicht-Interessent in Anbetracht der öffentlich-rechtlichen Medien-Verhältnisse auch das Interesse am eigenen Leben verloren hätte und den Meteoriteneinschlag als Gnade des Schicksals verstünde.


Edit "Bürger" - nochmalige Bitte @alle: Es geht hier im Thread weniger um einen "Nutzen", "Vorteil", "Nutzungsmöglichkeit", "Finanzierungsverantwortung", "Anknüpfungspunkt", "Deckungs(un)gleichheit von Gruppen", "Grundrechte", "europäische Weltformeln" o.ä. - Es geht hier ausschließlich um die - bislang ungeklärte und wohl auch kaum klärbare, weil zu sich selbst im Widerspruch stehende - Beschaffenheit des "Angebots" für Angebots-Nicht-Interessenten. Danke ;)
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: PersonX am 25. August 2023, 15:25
...
Man könnte auch dem Nicht-Interessenten einen Nutzen unterstellen, wenn er/sie z.B. bei Naturkatastrophen (Hochwasser, Meteoriteneinschlag,...) eine entsprechende Warnung über die Verbreitungswege des ÖRR erhalten würde....
Die Verbreitungwege enden am ersten Empfänger. Es bereits jetzt nicht an ein Empfangsgerät gebunden. Die weitere Verbreitung einer Information durch einen ersten Empfänger ist kein Angebot.
Es gibt dafür schlicht keine Möglichkeit einen individuellen Vorteil zu unterstellen.
Der mögliche Empfang in einer Raumeinheit "Wohnung" wurde nicht mit einer Abgabe für einen Gast belegt, sondern nur für Inhaber. Es spielt also keine Rolle für einen Vorteil. Der Gast muss für eine Raumeinheit wo er nicht selbst der Inhaber ist keine Schickschuld entrichten.
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: Bürger am 25. August 2023, 15:29
Nochmalige Bitte @alle:

Es geht hier im Thread weniger um einen "Nutzen", "Vorteil", "Nutzungsmöglichkeit", "Finanzierungsverantwortung", "Anknüpfungspunkt", "Deckungs(un)gleichheit von Gruppen", "Grundrechte", "europäische Weltformeln" o.ä.

Es geht hier ausschließlich um die - bislang ungeklärte und wohl auch kaum klärbare, weil zu sich selbst im Widerspruch stehende - Beschaffenheit des "Angebots" für Angebots-Nicht-Interessenten.

Danke ;)
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: hankhug am 25. August 2023, 15:39
Edit "Bürger" - nochmalige Bitte @alle: Es geht hier im Thread weniger um einen "Nutzen", "Vorteil", "Nutzungsmöglichkeit", "Finanzierungsverantwortung", "Anknüpfungspunkt", "Deckungs(un)gleichheit von Gruppen", "Grundrechte", "europäische Weltformeln" o.ä. - Es geht hier ausschließlich um die - bislang ungeklärte und wohl auch kaum klärbare, weil zu sich selbst im Widerspruch stehende - Beschaffenheit des "Angebots" für Angebots-Nicht-Interessenten. Danke ;)
Dann sollte idealerweise in der Eingangsfragestellung ""Programm-Auftrag"/ "Programm-Angebot" für "alle" = auch für Nicht-Interessenten/ Nicht-Teilnehmer/ Nicht-Nutzer?" der Begriff "Nicht-Nutzer" entfernt werden.
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: PersonX am 25. August 2023, 16:49
Es geht hier ausschließlich um die - bislang ungeklärte und wohl auch kaum klärbare, weil zu sich selbst im Widerspruch stehende - Beschaffenheit des "Angebots" für Angebots-Nicht-Interessenten.

Um zur Frage im Eingangspost zurück zu kommen.
Die Beschaffenheit des "Angebots" ist soweit klar.

Weil sich das Angebot an "alle" richtet, ist damit auch die Beschaffenheit des "Angebots" für Angebots-Nicht-Interessenten klar. Es gibt keinen Unterschied zur Beschaffenheit des "Angebots" für "alle".

Das andere ist die inhaltliche Ausgestaltung, denn die Auftragsempfänger "entscheiden was notwendig ist den Auftrag zu erfüllen". Ob sie diesen erfüllen ist nicht Bestandteil der Frage.

Ob ein Angebot für Angebots-Nicht-Interessenten letztlich einen anderen Inhalt benötigt, es wird befürchtet es ist egal.
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: Bürger am 25. August 2023, 16:57
Ob ein Angebot für Angebots-Nicht-Interessenten letztlich einen anderen Inhalt benötigt, es wird befürchtet es ist *** egal.
***Ergänzung: "es ist den betreffenden Stellen egal",
denn dem Grunde nach ist es natürlich nicht "egal".

Ein "Angebot" - welcher Art auch immer - an Angebots-Nicht-Interessenten geht fehl und ist ein Widerspruch in sich.

Das sollte die "rhetorische" Erkenntnis dieses Threads sein.

Die Anfrage bei den betreffenden Stellen, wie genaue der "Auftrag" für ein an Angebots-Nicht-Interessenten fehlgehendes "Angebot" lautet (und wie und von wem anhand welcher Kriterien dessen "Erfüllung" geprüft wird) ist insoweit noch offen ;)

Ohne die betreffenden Stellen angefragt zu haben, sind Mutmaßungen über deren Antwort ledigliche Spekulation.

Aber möglicherweise bis wahrscheinlich wird die Frage (und der damit einhergehende Hintergedanke) bei eben diesen Stellen noch viel weniger verstanden... :angel:
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: PersonX am 25. August 2023, 17:12
Ein "Angebot" - welcher Art auch immer - an Angebots-Nicht-Interessenten geht fehl und ist ein Widerspruch in sich.

Das sollte die "rhetorische" Erkenntnis dieses Threads sein.
Klar, aber das ändert noch nicht die Wirklichkeit.
Ausgehend von der Beauftragung ist die "Ziel" Gruppe für die Angebote zu ermitteln "Schritt 1", denn "nur" diese könnte mit einem Beitrag belastet werden, wenn diese "Ziel" Gruppe nicht die Allgemeinheit selbst ist. Aktuell werden Inhaber von Wohnungen belastet. Diese Gruppe ist "zwar" nicht die Allgemeinheit, aber scheinbar haben nur wenige Klagen das -hier die falsche Gruppe herangezogen wird- angefochten.
;-)
Eine Person hat es gemacht. Seit mehr als 5,5 Jahren liegt ein Antrag für eine Beiordnung bei einem OVG.
Titel: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: Bürger am 25. August 2023, 17:18
Die Verwertung der hiesigen Erkenntnisse für die "Wirklichkeit" bitte in gesondertem Thread :police:

PS: Dass die "falsche Gruppe" herangezogen wird, ist im Forum - und u.a. auch in mind. einer Klage einer fiktiven Person B - durchaus bereits Gegenstand, geht aber über den Anlass des hiesigen Threads hinaus.
Titel: Re: "Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?
Beitrag von: Spark am 26. August 2023, 06:51
Ich glaube, dass die Absurdität am besten dadurch verdeutlicht werden kann, wenn man bedenkt, dass es die Intention eines jeden Anbieters ist, mit seinem Angebot Interesse beim Gegenüber zu erzeugen.
Ein "Angebot", passend für Nicht-Interessenten müsste aber genau einer gegenteiligen Intention entsprechen.