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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Jackna am 26. Dezember 2020, 11:22

Titel: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: Jackna am 26. Dezember 2020, 11:22
Hallo zusammen,

eine fiktive Bekannte, nennen wir sie im weiteren Verlauf Person A, hat ein Problem mit dem Beitragsservice.

Person A hat womöglich etliche Jahre die Briefe des Beitragsservice (ohne diese zu öffnen) vernichtet. Ob da der erwähnte und sogenannte Festsetzungsbescheid dabei gewesen sein könnte, ist fraglich. Die möglichen geforderten Beiträge ("offener Gesamtbetrag") belaufen sich mittlerweile insgesamt auf eine fiktive 4-stellige Summe.

Nun hat Person A doch mal einen Umschlag geöffnet und eine "Mahnung - Anküdigung der Zwangsvollstreckung" vorgefunden. (s. Anhang)

Person A ist Corona-bedingt seit Mitte 2020 in Hartz4 gerutscht - hat aber möglicherweise auch keinen Befreiungsantrag gestellt.
Person A wohnt außerdem seit 2018 in einer 2er-WG, ihre Mitbewohnerin zahlt bereits die Beiträge.

Wie könnte die fiktive Person A damit am besten umgehen?

Vielen Dank im Voraus.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!
Beste Grüße, Jackna


Edit "Bürger":
Wichtige Aspekte hervorgehoben zur schnelleren Erfassung. Ursprünglicher nicht aussagekräftiger Betreff "HR - Mahnung - Ankündigung der Zwangsvollstreckung" musste angepasst/ präzisiert werden.
Titel: Re: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: Markus KA am 28. Dezember 2020, 11:10
In einem fiktiven Fall könnte sich eine betroffene Person schriftlich an die verantwortliche Landesrundfunkanstalt gewandt haben (z.B. Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht).

Querverweise zu möglichen themenverwandte Beiträge:
HR hebt Bescheide auf nach anwaltl. Einwand "vollautomatisch" = "Nichtakt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34001.0
Hessischer Rundfunk hebt weitere vollautomatisierte Bescheide auf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34059.0
Titel: Re: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: Jackna am 29. Dezember 2020, 19:52
In einem fiktiven Fall könnte sich eine betroffene Person schriftlich an die verantwortliche Landesrundfunkanstalt gewandt haben (z.B. Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht).

Danke für die Rückmeldung.
In dem besagtem fiktiven Fall könnte es durchaus sein, dass durch die mögliche Beitragsbefreiung wegen Hartz4 dies allerdings nur für 2020 und nicht die letzten 5-6 Jahre berücksichtigt werden? Der Gesamtbetrag beläuft sich auf eine fiktive 4-stellige Summe.

Gibts es einen weiteren fiktiven Umgang?

Beste Grüße,
Jackna
Titel: Re: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: Bürger am 29. Dezember 2020, 20:49
Leider hat sich Person A in eine ziemlich schlechte Situation verfahren.
Und leider(?) gibt es mehrere mögliche Wege, welche alle darzulegen hier den Rahmen sprengen und sich zudem wiederholen würde, denn vieles ist allgemeiner Kenntnisstand, der im Forum bereits abgehandelt ist.
Keiner dieser Wege ist "Zuckerschlecken". Eine "wasch mich, aber mach mich nicht nass"-Lösung gibt es nicht.

Den Betrag dieser Mahnung einfach zu zahlen, würde sehr wahrscheinlich nicht sehr weit helfen, denn die Satzungen der Rundfunkanstalten über den Einzug des Rundfunkbeitrag haben - im Gegensatz zum bei anderen "öffentlichen Abgaben" oder auch privatrechtlichen Zahlungsweisen üblichen Bestimmungsrecht, wofür die (Geld-)Leistung schuldbefreiend erfolgen soll - ein ganz perfides "Abzahlsystem":
Eingehende Zahlungen werden immer mit der ältesten Schuld verrechnet - beginnend mit den ältesten Säumniszuschlägen, Mahngebühren usw.

Da - jedenfalls laut "Kontoführung" der Person A bei ARD-ZDF-GEZ - offensichtlich ein vierstelliger Gesamtbetrag vor dem aktuellen Mahnbetrag offen ist und über die Jahre sehr wahrscheinlich mehrere Festsetzungsbescheide mit jeweils 8€ Säumniszuschlag + Mahnungen mit Mahngebühren in ähnlicher Höhe erlassen wurden, dürfte eine jetzige Zahlung von ~60€ nicht den jetzigen Mahnbetrag begleichen, sondern zunächst auf die bislang insgesamt aufgelaufenen Säumniszuschläge/ Mahngebühren angerechnet werden und mglw. selbst diese nicht in Gänze begleichen. Es wäre somit noch nicht ein einziger Cent der eigentlichen "Rundfunkbeiträge" beglichen - und Person A würde damit die Einleitung der Vollstreckung nicht abwenden.

Soviel zum Versuch der Beschreibung der fiktiven Lage.
Das sollte zunächst verinnerlicht werden.

Weiteres folgt in Kürze - bitte etwas Geduld.
Titel: Re: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: Markus KA am 29. Dezember 2020, 21:15
Person A wohnt außerdem seit 2018 in einer 2er-WG, ihre Mitbewohnerin zahlt bereits die Beiträge.
Evtl. könnte in einem fiktiven Fall die LRA auch darüber informiert worden sein, z.B. in Form eines Abmeldungsantrages.
Hierzu auch:
"Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23877.msg151908.html#msg151908
Titel: Re: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: Bürger am 29. Dezember 2020, 21:24
Person A muss mglw. 2...3 Situationen unterscheiden:
("MM"= Monat, d.h. "01"=Januar ... "12"= Dezember)

a) MM/2020 - MM/2020+ "Hartz4"
Person A könnte für diesen Zeitraum zwar ggf. nachträglich rückwirkend eine Befreiung für den betreffenden Zeitraum beantragen, nachdem sie (falls nicht mit Hartz4 bereits erfolgt - rückwirkend Befreiungsunterlagen vom Amt ausstellen lässt - wobei ich nicht weiß, ob Hartz4 automatisch eine Befreiungsvoraussetzung ist > RBStV sichten)
JEDOCH: Falls im betreffenden Zeitraum für die gemeinsame 2er-WG-Wohnung von der anderen Person schon gezahlt wurde, dann wären die Forderungen für die Wohnung ja beglichen und Person A müsste sich nicht "befreien" lassen, sondern wäre schlicht über die bereits erfolgten Zahlungen hinausgehend nicht zahlungspflichtig für den beglichenen Zeitraum.
(Problem bleiben allerdings die Bescheide, gegen welche Person A keinen entsprechenden Widerspruch eingelegt hat...)

b) MM/2018 - MM/2020+ "2er-WG"
Es wäre daher zu allererst zu prüfen, für welche Zeiträume die andere Person bereits Zahlungen für die Wohnung geleistet hat. Sofern für den gesamten Zeitraum vollständig gezahlt wurde, könnte Person A dies ggü. ARD-ZDF-GEZ artikulieren - und müsste dann erst einmal abwarten, wie ARD-ZDF-GEZ reagieren.

c) MM/2015(?) - MM/2018 "ungeklärt"
Für alle Zeiträume vor MM/2018 und der ab dann bestehenden 2er-WG, für welche mglw. bereits alle Forderungen beglichen sind, müsste dann anhand der noch unbekannten Umstände gesondert überlegt werden.
Siehe bitte Forum beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0

Den Zugang der Mahnung zu bestreiten, würde die Situation (egal welche) sehr wahrscheinlich nicht vereinfachen.
Stattdessen könnte Person A den Zugang der Mahnung als Anlass nehmen, ARD-ZDF-GEZ unverzüglich z.B. - freundlich - ihre "Verwunderung" zu äußern und mitzuteilen, dass zum einen der dort erwähnte "Festsetzungsbescheid" nicht vorliegt und zudem "für die in der Mahnung ausgewiesene Wohnung bereits bezahlt" wurde und wird - und sich darüber hinaus Person A in "Hartz4" befindet und schon nicht zahlungsfähig ist. Person A müsste - mglw. unter gedanklicher Ausblendung datenschutzrechtlicher Kritik - wenigstens den Namen des zahlenden WG-Mitgliedes und auf Insistieren von ARD-ZDF-GEZ ggf. auch noch dessen Beitragsnummer angeben.
Oder das zahlende WG-Mitglied wendet sich an ARD-ZDF-GEZ mit Angabe seiner eigenen Daten und dem Namen von Person A.
Person A könnte bei Zweifeln noch eine Zahlungsübersicht für die Wohnung anfordern - und sich schon mal mit weiteren Optionen befassen, welche bei "Zahlungsschwierigkeiten" ggf. möglich sind:
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0
Titel: Re: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: Jackna am 04. Januar 2021, 12:22
Hallo zusammen,
hoffe ihr seid alle gut ins neue Jahr kommen.
Erstmal vielen lieben Dank für die Rückmeldungen und ausführlichen Antworten zu diesem fiktiven Fall der Person A. Die fiktive Person A, ist augenscheinlich etwas überfordert.

Es gibt eine Ergänzung der der fiktiven Person A, diese war nachweislich 01/2016 bis einschließlich Ende 12/2017 als arbeitslos gemeldet. Der fiktive Einzug in die 2er-WG fand statt 05/2018.
Von 05/2018 bis heute zahlte und zahlt bereits die fiktive Mitbewohnerin der fiktiven Person A die Beiträge.
Die fiktive Person A bezieht fiktiv Hartz4 seit 03/2020...

Das verändere möglicherweise die fiktive Situation der fiktiven Person A und die fiktiven geforderten Beiträge, oder?

Beste Grüße,
Jackna
Titel: Re: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: Bürger am 04. Januar 2021, 12:44
[...] Der fiktive Einzug in die 2er-WG fand statt 05/2018.
Von 05/2018 bis heute zahlte und zahlt bereits die fiktive Mitbewohnerin der fiktiven Person A die Beiträge.
Die fiktive Person A bezieht fiktiv Hartz4 seit 03/2020...
Das dürfte dann wohl weiter oben erwähnte Situationen a) und b) zusammenfassen
a) MM/2020 - MM/2020+ "Hartz4"
[...]
b) MM/2018 - MM/2020+ "2er-WG"
[...]
Soweit für die Wohnung schon bezahlt wurde, wären etwaige Befreiungsmöglichkeiten wg. Hartz4 o.ä. eher nebenrangig, denn da bezahlt wurde, würden darüber hinausgehende Forderungen ggü. Person A ohne Rechtsgrund bestehen.
Problem: Die Bescheide sind wohl erlassen und bislang nicht widersprochen, d.h. alle(!) früher oder später in die Vollstreckung gehend - wenn das nicht vorher "abgebogen" wird.
Person A könnte ggf. kurz/ bündig/ sachlich/ nüchtern in einem Zweizeiler "Widerspruch gegen die (aktuelle) Mahnung und darin ausgewiesenen Bescheid" einlegen mit dem ebenfalls kurzen/ bündigen/ sachlichen/ nüchternen Hinweis, dass "für die Wohnung bereits bezahlt wurde und wird" und wie oben angedeutet der Abkürzung des Prozederes wegen mit Einverständnis des 2. WG Mitglieds dessen Name + ggf. auch Beitragsnummer mitteilen.
(Über einen Nicht-/Zugang des betreffenden oder weiterer Bescheide würde sich Person A vorerst ggf. gar nicht äußern, sondern eine diesbezügliche Nachfrage ggf. auf sich zukommen lassen, bevor sie das prüft.)

Weitere Hinweise dazu siehe oben und im Forum - bitte keine Mehrfachdiskussion solch allemeiner, wiederkehrender und bereits mehrfach behandelter Fälle von Mehrfachbebeitragungen der gleichen Wohnung.

Person A könnte dies mit Geduld und ausreichend Selbstsicherheit ggf. auch schneller/ effektiver per Telefon klären - allerdings ist die Hotline wohl überlastet.. Warteschleife usw. ...und man sollte sich nicht "verplappern" usw.

Der Zeitraum 05/2018 bis heute müsste auf diese Weise (hoffentlich) geklärt werden (können).

Überlegungen zum mglw. problematischeren Zeitraum vor 05/2018 folgen separat.
Titel: Re: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: Bürger am 04. Januar 2021, 13:29
Es gibt eine Ergänzung der der fiktiven Person A, diese war nachweislich 01/2016 bis einschließlich Ende 12/2017 als arbeitslos gemeldet.
Der fiktive Einzug in die 2er-WG fand statt 05/2018.
Dem ist zu entnehmen, dass Person A vor Einzug in die 2er-WG, für welche seither von einer anderen Person gezahlt wird, an mind. einer anderen Adresse/ in mind. einer anderen Wohnung und dort allein wohnte.

01/2016 - 12/2017 = arbeitslos
12/2017 - 05/2018 = erwerbstätig?

Bitte konkret und vollständig berichtigen/ beschreiben, falls nicht korrekt.
Arbeitslosigkeit, Mindereinkommen, Sozialleistungen usw. bringen (leider) nicht automatisch eine Befreiung mit sich.
Befreiung wird nur auf Antrag gewährt.
Wer es versäumt, diesen Antrag trotz Erfüllung der Voraussetzungen zu stellen, macht sich selbst (und dem Forum) das Leben schwer.
Befreiungsanträge sind wohl offiziell auch bis zu 3 Jahre rückwirkend möglich.***
Allerdings ist es Rennerei, im Nachgang die dazu nötigen Nachweise aufzutreiben.
Da muss man dann halt mal durch. Das Forum kann das nicht abnehmen.


Person A sollte aber bevor sie sich über weitere Zeiträume und Sachverhalte als die der 2er-WG äußert mglw. besser die aktuelle Klärung für die 2er-WG als Anlass nehmen für einen an ARD-ZDF-GEZ gerichteten "Antrag auf kostenfreie Einsicht in die Akte zur persönlichen Beitragsnummer" - siehe dazu u.a. unter
Akteneinsicht > Rundfunkanstalt, Gericht - allgem. Hinweise/ Erfahrungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33523.0
Das ist ein Recht, welches Person A hat!
Und nur so wird sie erfahren können, was bei ARD-ZDF-GEZ alles vorliegt - oder auch nicht vorliegt. Ohne dieses Wissen läuft Person A ggf. Gefahr, falsche Annahmen oder Aussagen zu treffen.
Bislang ist es offensichtlich nicht so einfach, überhaupt außerhalb von Gerichtsverfahren Akteneinsicht bei ARD-ZDF-GEZ zu erhalten. Es sind aber durchaus schon Datenträger oder Papierausfertigungen an Antragsteller versendet worden.


Der Wortlaut eines aktuellen Schreiben könnte ggf. so oder so ähnlich lauten:
Zitat
Sehr geehrte usw.,
hiermit widerspreche ich der Mahnung vom ... und darin ausgewiesenem/n Bescheid/en.
Für die betreffende Wohnung wurde und wird bereits gezahlt unter folgenden Daten
[Name]
[Beitragsnummer]

Ich bitte um entsprechende Stornierung dieser und etwaiger weiterer Forderungen und
beantrage in diesem Zusammenhang kostenfreie Einsicht in die
Akte zur mir zugeordneten Beitragsnummer xxx xxx xxx

Mit bestem Dank und
freundlichen Grüßen

zzz


*** gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19018.0
Titel: Re: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: Jackna am 04. Januar 2021, 14:10
Super, herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Rückmeldung.

Das Schreiben wird heute noch verschickt und ich melde mich sobald es etwas neues oder eine Rückmeldung gibt.

Beste Grüße,
Jackna


Edit "Bürger": Ungekürztes Vollzitat des direkten Vorkommentars entfernt.
Bitte keine ungekürzten Vollzitate direkter Vorkommentare, da diese überflüssig sind (es steht da davor schon da) und der Übersicht/ dem Lesefluss abträglich sind. Danke.
Titel: Re: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 05. Januar 2021, 17:29
Es ist immer hilfreich, nicht mit der MASCHINE in Köln zu kommunizieren, sondern mit der "zuständigen Landesrundfunkanstalt", am besten mit deren Intendanz, die schicken dann sowieso eine Kopie nach Köln, die tragen aber die formale Verantwortung für den Quatsch.


***Edit "Bürger": Auch hier nochmals der Hinweis, dass es leider die Maschine in Köln ist, die zumeist die Tatsachen schafft, daher... zuletzt erwähnt unter
Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34393.msg208589.html#msg208589

Das ändert aber nichts daran, dass es diese Maschine in Köln ist, die zumeist die Tatsachen schafft und nächsten Schritte vollständig automatisiert einleitet.

Daher sollte auch jeglicher Schriftverkehr, der zwar gern an die "zuständige Landesrundfunkanstalt" adressiert werden kann und soll, mindestens zusätzlich auch an die Maschine in Köln gesendet werden, da völlig ungesichert ist, ob und wann die Landesrundfunkanstalt etwaige Weiterleitungen oder Anordnungen an diese Maschine weitergibt.
Dümmstenfalls hat die Maschine dann schon wieder weitere Schritte veranlasst, welche Handlungsdruck beim Betroffenen erzeugen. Das will man nicht!

Titel: Re: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: Jackna am 16. Januar 2021, 20:18
Fiktive Bekannte (Person A im weiteren Verlauf) hat es bereits fiktiv nach Köln geschickt gehabt.

Fiktive Person A hat heute eine fiktive Antwort aus Köln erhalten:

Person A wurde nun rückwirkend ab 04/2018 abgemeldet. Die Zahlungen eines WG-Mitgliedes wurden also anerkannt.
Aus einst gefordertem fiktiven 4-stelligen wurde nun ein fiktiv 3-stelliger Beitrag - quasi "halbiert", dennoch nicht wenig.

Offen sind jetzt also noch die Beträge vor 04/2018 - zum Verlauf siehe oben.
Hat jemand eine fiktive Idee, wie man hier fiktiv weiterverfahren kann?

Beste Grüße,
Jackna
Titel: Re: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: Bürger am 16. Januar 2021, 21:47
Siehe bitte bereits oben erfolgte Hinweise:
Es gibt eine Ergänzung der der fiktiven Person A, diese war nachweislich 01/2016 bis einschließlich Ende 12/2017 als arbeitslos gemeldet.
Der fiktive Einzug in die 2er-WG fand statt 05/2018.
Dem ist zu entnehmen, dass Person A vor Einzug in die 2er-WG, für welche seither von einer anderen Person gezahlt wird, an mind. einer anderen Adresse/ in mind. einer anderen Wohnung und dort allein wohnte.

01/2016 - 12/2017 = arbeitslos
12/2017 - 05/2018 = erwerbstätig?

Bitte konkret und vollständig berichtigen/ beschreiben, falls nicht korrekt.
Arbeitslosigkeit, Mindereinkommen, Sozialleistungen usw. bringen (leider) nicht automatisch eine Befreiung mit sich.
Befreiung wird nur auf Antrag gewährt.
Wer es versäumt, diesen Antrag trotz Erfüllung der Voraussetzungen zu stellen, macht sich selbst (und dem Forum) das Leben schwer.
Befreiungsanträge sind wohl offiziell auch bis zu 3 Jahre rückwirkend möglich.***
Allerdings ist es Rennerei, im Nachgang die dazu nötigen Nachweise aufzutreiben.
Da muss man dann halt mal durch. Das Forum kann das nicht abnehmen.


Person A sollte aber bevor sie sich über weitere Zeiträume und Sachverhalte als die der 2er-WG äußert mglw. besser die aktuelle Klärung für die 2er-WG als Anlass nehmen für einen an ARD-ZDF-GEZ gerichteten "Antrag auf kostenfreie Einsicht in die Akte zur persönlichen Beitragsnummer" - siehe dazu u.a. unter
Akteneinsicht > Rundfunkanstalt, Gericht - allgem. Hinweise/ Erfahrungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33523.0
Das ist ein Recht, welches Person A hat!
Und nur so wird sie erfahren können, was bei ARD-ZDF-GEZ alles vorliegt - oder auch nicht vorliegt. Ohne dieses Wissen läuft Person A ggf. Gefahr, falsche Annahmen oder Aussagen zu treffen.
Bislang ist es offensichtlich nicht so einfach, überhaupt außerhalb von Gerichtsverfahren Akteneinsicht bei ARD-ZDF-GEZ zu erhalten. Es sind aber durchaus schon Datenträger oder Papierausfertigungen an Antragsteller versendet worden.


Der Wortlaut eines aktuellen Schreiben könnte ggf. so oder so ähnlich lauten:
Zitat
[...]
Ich [...] beantrage in diesem Zusammenhang kostenfreie Einsicht in die
Akte zur mir zugeordneten Beitragsnummer xxx xxx xxx

[...]


*** gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19018.0

Person A könnte unter Bezugnahme und "Danksagung" für das aktuelle Schreiben nochmals erklären, dass sich die "verbleibenden Forderungen nicht erklären" und Person A daher nochmals "ausdrücklich auf der mit vorangegangenem Schreiben beantragten kostenfreien Akteneinsicht am aktuellen Wohnort besteht" und insoweit "entsprechende Mitteilung über Orts- und Terminvorschlag erwartet".

Und ja, dieses Schreiben sollte an Intendanz adressiert und gesendet werden - wie weiter oben beschrieben aber immer auch zusätzlich an die Maschine in Köln.
Titel: Re: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: Jackna am 21. Januar 2021, 14:24
Zitat
Person A könnte unter Bezugnahme und "Danksagung" für das aktuelle Schreiben nochmals erklären, dass sich die "verbleibenden Forderungen nicht erklären" und Person A daher nochmals "ausdrücklich auf der mit vorangegangenem Schreiben beantragten kostenfreien Akteneinsicht am aktuellen Wohnort besteht" und insoweit "entsprechende Mitteilung über Orts- und Terminvorschlag erwartet"

Danke, für die Rückmeldung.

Das Person A hier fiktiv nochmal auf die verbleibende Forderung eingehen soll, soweit verstanden, doch der letzten Abschnitt ist mir ein Rätsel.
Person A ist sich hier ziemlich unsicher, wie hier fiktiv die Sachlage zu Papier gebracht werden könnte :-\

Obwohl bereits viel mit der Thematik hier im Forum und dem Hinweis auf die 3 Jahre rückwirkende Befreiung beschäftigt habe, ist mir die weitere Vorgehensweise ein Rätsel.

Wie könnte eine fiktive Formulierung aussehen?

Person A möchte hier einfach keine unnötigen/unwissenden Fehler machen.

Beste Grüße,
Jackna
Titel: Re: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: Jackna am 26. Januar 2021, 19:04
Hallo zusammen,
was haltet ihr von dieser fiktiven Formulierung?

Zitat
Betreff: Kostenfreie Einsicht in die Akte

Sehr geehrte Damen und Herren,

danke für Ihre Mitteilung. Allerdings kann ich mir die verbleibende Forderung nicht erklären und beantrage in diesem Zusammenhang, wie bereits im vorangegangenem Schreiben vom 13.01.2021, eine kostenfreie Einsicht in die Akte zur persönlichen Beitragsnummer XXX XXX XXX am aktuellen Wohnort. Dafür habe ich mir eine Frist von 14-tagen, den 08.02.2021, vorgemerkt.

Gibt es hierzu noch Ideen oder Verbesserungsvorschläge?

Ansonsten schickt Person A das ganze fiktiv zum einen an "die Maschine" nach Köln und zum anderen an den Hessischen Rundfunk.

Wäre super, wenn ihr mir kurz eine Rückmeldung geben könntet.

Beste Grüße,
Jackna
Titel: Re: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: Jackna am 16. Februar 2021, 16:16
Hallo zusammen,

die fiktive Bekannte (Person A im weiteren Verlauf) hat eine fiktive Antwort erhalten.
Fiktive Person A wird aus der Übersicht allerdings nicht schlau -sehr unübersichtlich.

Hat jemand eine fiktive Idee, wie man hier fiktiv weiterverfahren kann?

Beste Grüße,
Jackna
Titel: Re: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: seppl am 16. Februar 2021, 19:22
Da soll wohl jemand für dumm verkauft werden. Der Beitragsservice kann ja schreiben, was er will.
Die Formulierung
Zitat
Das Gesetz sieht eine Akteneinsicht nur im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren vor
ist schon mal so unpräzise, wie es eine echte Behörde nicht schreiben würde. Gäbe es ein Gesetz, das dies besagt, so würde sowohl das bestimmte Gesetz als auch der/ die §§ daraus zitiert werden. Was ist denn "das Gesetz"?
Kurzum: Jeder, von dem eine öffentliche Stelle oder Behörde etwas will, hat natürlich das Recht darauf, zu erfahren, worauf die Forderung beruht. Das könnte ja überhaupt sogar erst die Vorraussetzung eines Gedankens an eine Klage sein (woher soll man sonst wissen, ob es sich lohnen würde?).
Die Forderung auf Akteneinsicht würde ich nachdrücklich wiederholen, jedoch nicht beim Beitragsservice, sondern bei der eigentlich verantwortlichen Stelle, der zuständigen Landesrundfunkanstalt. Zur Einarbeitung in das Recht auf Akteneinsicht kann man sehr gut googlen. "Akteneinsicht bei Behörden" z.B. Dort kann man auch die Verwaltungsgesetze finden, die das Recht begründen.
Titel: Re: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: Bürger am 16. Februar 2021, 20:49
...in der Tat - Unverschämtheit. Das könnte/ sollte postwendend "retour" gehen.

Siehe dazu u.a. auch unter
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0
rechtsunverbindliche Schreiben vom "Beitragsservice" auf Widersprüche/ Anträge > Reaktions-Beispiele

Die unsäglichen nicht-rechtsverbindlichen Standard-Textbaustein-Antworten der nicht-rechtsfähigen Stelle "Beitragsservice" (sic!) - u.a. auch in Bezug auf Barzahlungs-Anträge, Befreiungs-Anträge, aber auch Widersprüche und damit in Verbindung stehende weitergehende Anträge z.B. auf Auskünfte und Nachweise etc. -  könnten fiktive Personen A-C unter Verwendung eines PDF-Scans und mit Hilfe von Adobe-Reader-Kommentaren direkt auf den Scan wie folgt beantwortet, dann ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben und zurück an die "Rundfunkanstalt c/o Maschine in Köln" gefaxt haben - mit dem möglichen Ergebnis (ohne Gewähr)
Nach handschriftl. Kurz-Widerspruch seit über eineinhalb Jahren Ruhe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34608.0

"Textbausteine" können auch wir...  >:D
...hier die Sammlung aus im Anhang abgebildetem Beispiel - selbstverständlich je nach dem jeweiligen Inhalt und "zuständiger Landesrundfunkanstalt" bzw. auch eigenverantwortlich/  nach eigenem "Geschmack" usw. anzupassen - und natürlich kann das auch handschriftlich auf einer Kopie des Schreibens erfolgen, solange die wichtigen Dinge per FAX auch lesbar sind...

[...]

In einem weiteren Beispiel könnten aufgrund höchst absurder Ablehnungsgründe eines Antrags auf Akteneinsicht u. folgende Erwiderungen erfolgt sein:
Zitat
> Ich lege hiermit WIDERSPRUCH ein gegen die Ablehnung des Antrags auf Akteneinsicht.
> Ich stelle Antrag auf kostenfreie Mitteilung, welches "Gesetz eine Akteneinsicht nur im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren" vorsieht.
> Gem. § 29 VwVfG steht mir das Recht auf Akteneinsicht in jedem Stadium des Verwaltungsverfahrens zu!
> Ich stelle Antrag auf kostenfreie Mitteilung, ob das VwVfG für die Verwaltungstätigkeit von "Mitteldeutscher Rundfunk" gilt.
> Falls nicht, stelle ich Antrag auf kostenfreie Mitteilung, ob und wie "Mitteldeutscher Rundfunk" Verwaltungsakte nach VwVfG erlassen kann.
> Es wird weiter beantragt: Das Verfahren, insbes. jegliche weitere Bescheidung, etwaige Mahnung oder gar Vollstreckung bleiben ausgesetzt bis zur abschließenden Klärung aller noch offenen Anträge, bis zur abschließenden Begründung und bis zum Abschluss dieses Verfahrens!

> Hilfsweise stelle ich zum Zwecke der kostenfreien Akteneinsicht
ANTRAG auf kostenfreie Eröffnung des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens.
[...]
Zitat
> Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
> Ich stelle Antrag auf kostenfreie Mitteilung, wie ein Widerspruchsbescheid ergehen kann, wenn Akteneinsicht verwehrt wird mit der Begründung, dass kein verwaltungsgerichtliches Vorverfahren existiere.
ergänzt werden könnte dies noch mit
Zitat
> Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ein Widerspruchsbescheid ohne Gewährung der beantragten Akteneinsicht rechtswidrig wäre!
[...]

Weitere Informationen/ Anregungen - u.a. auch zur Adressierung, "einleitenden Worten" bis hin zur "Beschwerde" über dieses Verhalten als "Selbstanzeige" der Rundfunkanstalt bei ihrer "Aufsichtsbehörde" etc. - siehe bitte in o.g. Thread.
Dieser Thread basiert auf Beispielen an einen fiktiven "Mitteldeutschen Rundfunk", d.h. bei anderen Landesrundfunkanstalten müsste stattdessen natürlich der jeweilige andere Name stehen.

Ungeachtet der "Beschwerde" über dieses Verhalten als "Selbstanzeige" der Rundfunkanstalt bei ihrer "Aufsichtsbehörde"
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0

Dieser Schriebs und die darin enthaltene Behauptung sind kein Einzelfall, sondern haben offensichtlich Methode.
Da dies wider besseres Wissen und wider Recht & Gesetz geschieht, könnte ggf. schon Vorsatz gegeben sein, was weitere - hier aber nicht zu vertiefende - Fragen aufwerfen könnte.

Da das Thema "Akteneinsicht"/ "Recht auf Akteneinsicht" ein eigenständiges und allgemeingültiges Thema ist, soll dies hier bitte nicht weiter vertieft werden.
Titel: Re: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: Mork vom Ork am 17. Februar 2021, 08:12
Ich halte die 136€ Säumniszuschläge für eine Frechheit!!! Die haben doch nicht so viele Festsetzungsbescheide erstellt - nie im Leben!
Das würde ich als erstes kontrollieren und mit den vorhandenen FSBs abgleichen.
Titel: Re: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG
Beitrag von: Mork vom Ork am 17. Februar 2021, 14:23
Ok. Ich habe gerade erfahren, dass es doch Fälle gibt, in denen der Beitragsservice jedes Quartal einen neuen Festsetzungsbescheid erstellt und immer die 8€ draufschlägt.
Bei mir ist es eher atypisch, weil bei jeder Klage jemand den Stock in den Beitragsservice-Automaten steckt und die Maschine blockiert. Dann gibt es schon einmal ein Jahr oder länger Ruhe.