Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilt Informationen über seine Entscheidungen vor Ort einem kleinen Kreis ausgewählter Journalistinnen und Journalisten mit, noch bevor die Urteile offiziell verkündet werden. Damit erhalten Dritte Angaben zu Urteilsinhalten, bevor die Prozessbeteiligten selbst Näheres erfahren können. Die vertrauliche Vorabinformation entspreche einer „langjährigen Übung“, bestätigte ein Gerichtssprecher dem Tagesspiegel auf Anfrage. [...]
Medien außerhalb des Zirkels sind ausgeschlossen
In rund der Hälfte der Fälle gehen die Exklusiv-Informationen an Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF. Medien außerhalb dieses Karlsruher Zirkels sind ausgeschlossen. [...]
Der Verein lehnt eine Stellungnahme ab
[...]
Der Journalisten-Verband sagt: Informationen für alle oder keinen
[...]
Eine Ausnahme gab es beim EZB-Urteil
[...]
tagesspiegel.de, 07.06.2020
Heimliche Pressearbeit
Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine UrteileZitatDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilt Informationen über seine Entscheidungen vor Ort einem kleinen Kreis ausgewählter Journalistinnen und Journalisten mit, [...] In rund der Hälfte der Fälle gehen die Exklusiv-Informationen an Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF. Medien außerhalb dieses Karlsruher Zirkels sind ausgeschlossen.https://www.tagesspiegel.de/politik/heimliche-pressearbeit-bundesverfassungsgericht-verraet-vorab-seine-urteile/25893842.html
[...]
Eine zusätzliche Frontlinie des dauerhaften Politik- und Justizskandals.Ein kleiner Blick in die Marktmißbrauchsverordnung:
(77)Es ist für den Staat definitiv nicht zulässig, die einen Medien gegenüber den anderen zu bevorzugen.
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) anerkannt wurden. Diese Verordnung sollte daher im Einklang mit diesen Rechten und Grundsätzen ausgelegt und angewandt werden. Insbesondere, wenn sich diese Verordnung auf Vorschriften, durch die die Pressefreiheit und die freie Meinungsäußerung in anderen Medien geregelt werden, und auf die Vorschriften oder Regeln bezieht, die für den Journalistenberuf gelten, sollten diese Freiheiten so berücksichtigt werden, wie sie in der Union und in den Mitgliedstaaten garantiert sind und wie sie in Artikel 11 der Charta und in anderen einschlägigen Bestimmungen anerkannt werden.
Haben Anwalts- oder Richter-Vereinigungen dagegen etwas getan? Nein!
Hätten wir wenigstens nur ein paar Juristen die dagegen...
Anders als vergleichbare Vereinigungen - beispielsweise die Bundespressekonferenz in Berlin - veranstaltet die JPK keine eigenen Pressekonferenzen. Ihr Anliegen ist vor allem das regelmäßige Rechtsgespräch mit den Karlsruher Juristen sowie Rechtswissenschaftlern und Politikern.
Mitglieder
Vollmitglieder JPK
Anabah, Kerstin
ARD/Südwestrundfunk
Bräutigam, Frank
ARD/Südwestrundfunk
Deppe, Gigi
ARD/Südwestrundfunk
Ferber, Martin
BNN
Franke, Birgit
ZDF, Redaktion Recht u. Justiz
Gerhardt, Rudolf
DIE ZEIT, ZRP
Gottschalk, Christian
Stuttgarter Zeitung
Hauptmeier, Carsten
AFP GmbH
Hempel, Klaus
ARD/Südwestrundfunk
Hipp, Dietmar
DER SPIEGEL
Jacquemain, Michael
KNA
Janisch, Wolfgang
Süddeutsche Zeitung
Kehlbach, Christoph
ARD/Südwestrundfunk
Knapp, Ursula
Frankfurter Rundschau/ Rheinpfalz/ Tagesspiegel
Lamprecht, Rolf
Möller, Karl-Dieter
Müller, Reinhard
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Nordhardt, Michael-Matthias
ARD/Südwestrundfunk
Pohl, Joachim
ZDF, Red. Recht u. Justiz
Rath, Christian
taz, Badische Zeitung, u.a.
Reissenberger, Michael
Roeber, Martin
Roth, Tobias
Badische Neueste Nachrichten
Schneider, Christoph
ZDF, Red. Recht und Justiz
Schwartz, Kolja
ARD/Südwestrundfunk
Semmelroch, Anja
dpa
Stieber, Benno
Financial Times Deutschland
Tacke, Sarah
ZDF, Red. Recht und Justiz
Töpel, Fabian
ARD/Südwestrundfunk
Töpper, Bernhard
Wolf, Bernd
ARD/Südwestrundfunk
Zimmermann, Felix
ZDF, Red. Recht und Justiz
Gastmitglieder JPK
Neben den Vollmitgliedern gibt es nach unserer Satzung so genannte Gastmitglieder – hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten mit rechtlichem Schwerpunkt, die aber nicht ständig von den Karlsruher Gerichten berichten.
Amann, Melanie
Der Spiegel
Bender, Hanno
Lebensmittelzeitung
Bubrowski, Helene
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Budras, Corinna
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
Demuth, Norbert
KNA
Detjen, Stephan
Deutschlandradio
Engel, Norbert-Paul
Europäische Grundrechte-Zeitschrift (EuGRZ)
Freudenberg, Tobias
NJW
Geuther, Gudula
Deutschlandradio
Greve-Dierfeld, Anika
dpa
Grunert, Marlene
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Haagen, Bernd Ulrich
Hahn, Werner
Jahn, Joachim
Verlag C.H.Beck oHG
Kerscher, Helmut
Süddeutsche Zeitung
Klink, Dieter
Badisches Tagblatt
Kornmeier, Claudia
ARD/Südwestfunk
Kupke-Flohr, Susanne
dpa
van Lijnden, Constantin
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Lorenz, Pia
Legal Tribune Online
Möhl, Sönke
dpa
Matussek, Karin
Bloomberg News
Neustedt, Günther
ZDF, Redaktion Recht und Justiz
Podolski, Tanja
Legal Tribune Online
Schmidt, Holger
ARD / Südwestrundfunk
Schrag, Wolfram
Bayerischer Rundfunk
Schunder, Achim
NJW
Sehl, Markus
Legal Tribune Online
Sonneborn, Axel
Südwestrundfunk
Steinbeis, Maximilian
Verfassungsblog
Venohr, Claudia
NDR-Info Fachredaktion Rechtspolitik
Wanner, Wolfgang
ARD-aktuell
Weber, Hermann
freier Autor, früher NJW
Wefing, Heinrich
Die Zeit
Westermann, Theo
BNN
Wieduwilt, Hendrik
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Wilke, Katja
Wilmes, Annette
Freie Journalistin
Witte-Petit, Kerstin
Die Rheinpfalz Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG
Oh nein, die Rechtsfachleute schweigen nicht. Die vernichtende Punkt-für-Punkt-Widerlegung - ~10 S. - eines Rechtsexperten von öffentlich-rechtlichem Rang bezüglich Entscheid BVerfG 2018-07-18 ist an vorbezeichneter Stelle bereits zugänglich. Eine etwa 70-seitige ist in Arbeit. Jeder darf solche Texte seinen Schriftsätzen auszugsweise - Zitatliste - beifügen, bei Genehmigung des Rechtsexperten auch in Komplettfassung.@pjotre: Könntest Du mir da bitte nochmal auf die Sprünge helfen, wo diese 10 S. zu finden sind?
Der zweifelhafte Verein heißt "Justizpressekonferenz".Überwiegend ist da SWR vertreten, dann FAZ und aus dem Osten Deutschlands gar nix; scheint mir irgendwie diskriminierend, sofern die denn Anspruch haben, gesamt D zu vertreten.
Impressum...den 2. Vorsitzenden dieses Vereins Dr. Wolfgang Janisch, seines Zeichens
Justizpressekonferenz Karlsruhe e.V.
vertreten durch die Vorsitzenden Gigi Deppe (1. Vorsitzende) und Dr. Wolfgang Janisch (2. Vorsitzender)
c/o SWR
Frau xxx xxx
Kriegsstr. 170
76133 Karlsruhe
Dieses Ergebnis ist zwar nicht unbedingt verfassungsrechtlich zwingend, aber es ist gesellschaftspolitisch richtig - jede andere Lösung hätte den Streit um das öffentlich-rechtliche System ohne Not aufs Neue entfacht.Der Verfasser bringt außerdem Verständnis für den Wohnungsbeitrag statt einem Pro-Kopf-Beitrag auf:
Sehr viel näher lag nach der Verhandlung ein kleinerer Eingriff: Beitrag ja, aber eben nicht pro Wohnung, sondern pro Kopf - bei gleichzeitiger Absenkung der Beitragshöhe. Doch das hätte sich wohl erst recht wie eine allgemeine Rundfunksteuer angefühlt.Es ist also nach Ansicht eines promovierten Juristen und langjährigen Beobachters des BVerfG offenbar in Ordnung, Urteile nicht nach Recht und Gesetz, sondern nach Gefühlen auszurichten.
Nach Anruf bei Herrn Stadler BVerfG wegen des 18. Juli fiel der aus allen Wolken.
Er weiß nichts von diesem Termin, und wo ich das her wüsste. Er hätte keine Beauftragung der Pressestelle, einen Urteilsverkündungstermin bekannt zu geben, und somit kann auch noch keine Platzreservierung entgegen genommen werden.
Er würde sich jetzt sofort bezüglich der Sache informieren.
Na warten wir mal, was bei rauskommt.
Edit "Bürger":
...auf die Quelle Raab/ Medienkorrespondenz hingewiesen? ;)
Eine Anfrage zum Vortrag von St.-Sekr.-in Raab im Forum Journalismuskritik vom 22.06.'18 ist an die Geschäftsstelle Mainz gestellt:
AnfrageZitatSehr geehrte Frau Staatssekretärin Raab,
[…]Zweite Frage:
Ein Termin zur Urteilsverkündung ist dem „Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ am Bundesverfassungsgericht bislang nicht bekannt. Folglich sind weder den Verfahrensbeteiligten Ladungen zugegangen noch Publikumsplätze zu vergeben. Folglich ist auch den Beteiligten kein Termin bekannt.
Erklären Sie, warum Sie in Ihrem Vortrag mit der„Urteilsverkündung (..) am achtzehnten Juli“
bereits schlauer sind als diejenigen, welche mit der Verhandlung befasst sind.
[…]
Jetzt wurde doch tatsächlich das Audio-file beim Deutschlandfunk manipuliert.
Der Satz von Heike Raab:ZitatDie Urteilsverkündung wird am 18-ten Juli sein.wurde herausgeschnitten
Da kann ich jetzt nichts Unkorrektes erkennen, außer dass diese Vorabinformation eben noch nicht offiziell durch Ladung des BVerfG bestätigt war und Frau Raab die Info daher besser für sich behalten hätte. Vermutlich deswegen wurde auch der Deutschlandfunk-Beitrag 'manipuliert', um diese Indiskretion wieder einzufangen.Warum dieses "außer"? Genau darum geht es aber in dem angeblichen Off-Topic. Die bewiesene Tatsache (s. ebenfalls alten Thread), dass der Beitrag manipuliert (nicht: 'manipuliert') wurde, untermauert die Annahme, dass selbst der hier nicht nochmals genannte öffentlich-rechtliche Verfahrensbeteiligte die Aussage der Frau R. als ziemlich deplaziert empfand und statt eines souveränden Eingeständnisses eines doch eher kleinen Fehlers eine Manipulation vornimmt, d.h. genau mit dem Gedächtnis der Rezipienten spielt.
[...]Weiterlesen unter
Die Vollmitglieder der JPK und die Praxis des BVerfG
[...]
Die wichtigsten Entscheidungen kennen sie mehr als 12 Stunden früher
[...]
BVerfG: "Besondere Expertise, langjährig zuverlässig"
Aus Sicht des BVerfG ist die Vorabinformation ein Garant für Qualität in der Berichterstattung über seine Urteile. "Grund für die Beschränkung auf Vollmitglieder des Vereins ist die Professionalität dieses Kreises von Journalisten", argumentierte das BVerfG laut Tagesspiegel im Rahmen eines – erfolglosen - Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, das die AfD angestrengt hat, nachdem sie von den Vorabinformationen erfahren hatte. Laut BVerfG sind JPK-Vollmitglieder demnach Journalisten mit "besonderer Expertise" und einer "langjährig unter Beweis gestellten Zuverlässigkeit".
[...]
JPK: Nur Pressemitteilungen mit Sperrfrist
[...]
JPK: Journalistische Selbstorganisation soll problematische Nähe vermeiden
[...]
Was die JPK ändern will und was das BVerfG ändern müsste
[...]
Mehrere LTO-Redakteure, darunter auch die Autorin dieses Textes, sind Gastmitglieder in der JPK.
[...]
"Im Kern geht es bei der Praxis des Bundesverfassungsgerichts um Pressemitteilungen mit Sperrfrist, wie sie überall in der Medienwelt üblich sind. In der Mehrzahl der Fälle können die Mitglieder der JPK sie eine Stunde vor Veröffentlichung an der Pforte des Gerichts abholen; elektronisch werden vorab keine Mitteilungen verschickt.
Nur bei den wenigen mündlichen Urteilsverkündungen – meist umfangreiche und komplexe Entscheidungen – sind die Mitteilungen bereits am Vorabend zugänglich.
So oder ähnlich wird das überall gehandhabt, wo Journalisten mit Organisationen zu tun haben. Die Rede der Bundeskanzlerin gibt es vorab in Schriftform, Ministerien und Verbände verschicken entsprechende Pressemitteilungen über ihre Verteiler, Unternehmen verbreiten selbst börsenrelevante Informationen auf diesem Weg.
Dass von dieser Praxis nur 'ausgewählte' Journalistinnen und Journalisten profitieren, wie der Tagesspiegel beharrlich schreibt, ist so nicht richtig. Das Bundesverfassungsgericht wählt niemanden aus, sondern orientiert sich an der Mitgliederliste der Justizpressekonferenz. Es ist also eine Form der journalistischen Selbstorganisation, die hier ausschlaggebend ist, vergleichbar mit der Bundespressekonferenz in Berlin und den Landespressekonferenzen.
Dadurch, dass die Praxis formalisiert ist, will das Gericht offenbar ein problematisches Näheverhältnis von Journalisten zu einzelnen Richtern vermeiden. Denn dies verringert die Versuchung, sich durch individuelle Kanäle im Kontakt mit bestimmten Richtern einen Informationsvorsprung zu verschaffen
- wie es vor Einführung dieses Verfahrens üblich war.
Es existiert übrigens auch keine mysteriöse 'Verpflichtung zum Stillschweigen', wie geraunt wird. Es gilt, was überall gilt: Wer sich nicht an die Sperrfrist hält, ist draußen.
[...] Und im Frühjahr, Monate vor der Tagesspiegel-Veröffentlichung, haben wir aufgrund neuer medialer Arbeitsweisen und Strukturen die Öffnungsdiskussion fortgesetzt. Wir wollen weiteren Journalistinnen und Journalisten an anderen Standorten die Möglichkeit einer Mitgliedschaft einräumen. Eine entsprechende Satzungsänderung ist in Vorbereitung." - Zitatende.
Man beachte in der Stellungnahme diesen Satz, der vieles der Finanzwelt erklären hilft:
"selbst börsenrelevante Informationen auf diesem Weg."
Das liefert uns ein Aha-Erlebtnis. Da haben die Professionellen der Börsen also ihren einorganisierten Kanal für Insider-Sonderprofit-Transaktionen?
LTO, 20.08.2020
Vorabinformationen des BVerfG an Journalisten
Karlsruhe exklusivZitat[...]https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-kritik-presserat-vorab-informationen-karlsruher-journalisten-vollmitglieder-justizpressekonferenz/
Die wichtigsten Entscheidungen kennen sie mehr als 12 Stunden früher
[...]
ZitatMitgliederQuelle: http://www.justizpressekonferenz.de/?Verein___Mitglieder (http://www.justizpressekonferenz.de/?Verein___Mitglieder)
Vollmitglieder JPK
Anabah, Kerstin - ARD/Südwestrundfunk
Bräutigam, Frank - ARD/Südwestrundfunk
Deppe, Gigi - ARD/Südwestrundfunk
[...]
Franke, Birgit - ZDF, Redaktion Recht u. Justiz
[...]
Hempel, Klaus - ARD/Südwestrundfunk
[...]
Kehlbach, Christoph - ARD/Südwestrundfunk
[...]
Nordhardt, Michael-Matthias - ARD/Südwestrundfunk
Pohl, Joachim - ZDF, Red. Recht u. Justiz
[...]
Schneider, Christoph - ZDF, Red. Recht und Justiz
Schwartz, Kolja - ARD/Südwestrundfunk
[...]
Tacke, Sarah - ZDF, Red. Recht und Justiz
Töpel, Fabian - ARD/Südwestrundfunk
[...]
Wolf, Bernd - ARD/Südwestrundfunk
Zimmermann, Felix - ZDF, Red. Recht und Justiz
Gastmitglieder JPK
Neben den Vollmitgliedern gibt es nach unserer Satzung so genannte Gastmitglieder – hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten mit rechtlichem Schwerpunkt, die aber nicht ständig von den Karlsruher Gerichten berichten.
[...]
Detjen, Stephan - Deutschlandradio
[...]
Geuther, Gudula - Deutschlandradio
[...]
Kornmeier, Claudia - ARD/Südwestfunk
[...]
Neustedt, Günther - ZDF, Redaktion Recht und Justiz
[...]
Schmidt, Holger - ARD / Südwestrundfunk
Schrag, Wolfram - Bayerischer Rundfunk
[...]
Sonneborn, Axel - Südwestrundfunk
[...]
Venohr, Claudia - NDR-Info Fachredaktion Rechtspolitik
Wanner, Wolfgang - ARD-aktuell
[...]
***Etwa der "Werner Hahn", der jahrzehntelang Herausgeber des seinerzeitigen "Hahn/Vesting - Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht" war?Zitat[...]Quelle: http://www.justizpressekonferenz.de/?Verein___Mitglieder (http://www.justizpressekonferenz.de/?Verein___Mitglieder)
Hahn, Werner***
[...]
Jahn, Joachim - Verlag C.H.Beck oHG
[...]
tagesspiegel.de, 07.06.2020
Heimliche Pressearbeit
Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine UrteileZitatDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilt Informationen über seine Entscheidungen vor Ort einem kleinen Kreis ausgewählter Journalistinnen und Journalisten mit, noch bevor die Urteile offiziell verkündet werden.https://www.tagesspiegel.de/politik/heimliche-pressearbeit-bundesverfassungsgericht-verraet-vorab-seine-urteile/25893842.html
[...]
(1) Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht einschließlich der Verkündung von Entscheidungen ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts sind nur zulässig
1. in der mündlichen Verhandlung, bis das Gericht die Anwesenheit der Beteiligten festgestellt hat,
2. bei der öffentlichen Verkündung von Entscheidungen.
Nun wundert mich gar nichts mehr, wieso ein gewisser Bellut schon vor Verkündung des Urteils völlig siegessicher umher tänzelte und die Sache schon zu seinen Gunsten als voll gegessen ansah. Wie naiv kann man denn bloß sein, die Entscheidung wäre bis zur Verkündung noch völlig offen. Okay, anderes war wohl eh nicht zu erwarten, dann soll dieser Bellut aber nicht noch verräterisch den Kasper mimen.
Siegried Rechstatiman
Mutbürgerstr. 99
998877 Demokratendorf
An das Bundesverfassungsgericht
... Karlsruhe
Postfach ...
Hiermit erfolgt Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesverfassungsgericht
wegen Verletzung von § 17a BVerfGG.
A1. Missbräuchlikeit dieser Beschwerde kann nicht erkannt werden.
-------------------------------------------------------
Sofern das Gericht Missbrauchsgebühr in Betracht zieht, wird beantragt, mir zuvor eine Rücknahme der Beschwerde nahezulegen unter Angabe des voraussichtlichen Missbrauchs-Kostenbetrages.
A2. Eine Erschöpfung des Rechtsweges
------------------------------------------------------
- über andere Gerichte - erscheint allein deshalb nicht forderbar, weil kein deutsches Gericht dem Bundesverfassungsgericht einen Entscheid aufzwingen würde; denn da das Bundesverfassungsgericht durch schlüssiges Verhalten der Vorabmitteilungen an Journalisten seine Ansicht zur Rechtslage bekundete, würde jede abweichende Entscheidung nur möglich sein nach Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht.
A3. § 17a BVerfGG untersagt nur "Veröffentlichung"
--------------------------------------------
und das zielt erkennbar auf Erhalt der Information über irgendwelche inoffiziellen Wege. Das ein Gericht selber seine Entscheide vorab kommuniziert, wurde vom Gesetzgeber erkennbar überhaupt nicht in Betracht gezogen.
A4. Aktivlegitimation belege ich wie folgt:
---------------------------------------------------------------
- Mein Wohnsitz ist in Deutschland: Siehe meine Ausweiskopie.
- Staatsangehörigkeit: Deutsch.
- und des weiteren wie nun folgend:
A5. Die Vorabmitteilung verletzt meines Erachtens:
------------------------------------------------------------
A5.a) Folgende Grundsätze des deutschen Rechts, die laut Merkblatt des Bundesverfassungsgerichts durch eine Beschwerde eingefordert werden können:
Artikel ... GG : ........................
Artikel ... GG : ........................
Artikel ... GG : ........................
A5.b) Ferner liegen meines Erachtens die folgenden Verletzungen der EU-Charta vor:
Artikel ... :
Artikel ... :
Artikel ... :
A5.c) Es liegen meines Erachtens folgende Verletzungen der Europäischen Konvention der Menschenrechte (uind Zusatzprotokolle) vor:
Artikel ...
Artikel ...
Artikel ...
Mit freundlichem Gruß
Siegried Rechstatiman
Das BVerfG informiert ausgewählte, im Verein "Justizpressekonferenz" organisierte Journalistinnen und Journalisten vor der Verkündung über seine Urteile. Diese Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, beschied das BVerfG jetzt.
Der rechtspolitische Korrespondent des Berliner Tagesspiegel bekommt keinen Zugang zu den Vorab-Informationen, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Vortag wichtiger Entscheidungen Mitgliedern des Vereins "Justizpressekonferenz" (JPK) zur Verfügung stellt. Das hat das BVerfG, wie jetzt bekannt wurde, schon am 23. Oktober beschieden (Az. 1274-691/20). ...
Der Tagesspiegel sowie andere Medien ohne Korrespondenten in Karlsruhe bleiben vom Zugang zu Vorabinformationen über Urteile des Bundesverfassungsgerichts vorerst ausgeschlossen. Das hat das Gericht auf einen Antrag dieser Zeitung hin entschieden. Wie berichtet, erhalten die Mitglieder einer Karlsruher Journalistenvereinigung, der „Justizpressekonferenz“ (JPK), bereits am Vorabend der Verkündung der politisch oft bedeutsamen Urteile exklusiv die vollständige Pressemitteilung, um ihre Berichterstattung vorbereiten zu können. An andere Medien wird sie erst am nächsten Tag unmittelbar nach Verkündung versandt.
Die Praxis besteht seit Jahrzehnten, war aber nur Eingeweihten bekannt. Grund für die stillschweigende Bevorzugung sei „die Professionalität dieses Kreises“, hatte das Gericht erklärt.
In der „Justizpressekonferenz“ sind viele Mitglieder von ARD und ZDF
In der JPK sind neben verschiedenen zumeist überregionalen Medien vor allem die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF vertreten. In dem Bescheid von Gerichtspräsident Stephan Harbarth räumt das Gericht nun ein, die Beschränkung auf einen Kreis „besonders fachkundiger und vertrauenswürdiger Journalisten“ stehe zwar in einem „Spannungsverhältnis“ zur Pressefreiheit und zum Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Ungleichbehandlung sei aber „sachlich gerechtfertigt“: Das Vorgehen diene dem Ziel, die Öffentlichkeit „zutreffend und vollständig“ über die Entscheidungen mit ihren „oft komplexen Sachverhalten und juristischen Fragestellungen“ zu informieren.
[…]
Der Verein hält die Praxis für „äußerst sinnvoll“
[…]
Wäre das nicht mal eine interessante Frage für unseren @pinguin, ob & inwieweit man in diesem Fall (willkürlicher Ausschluss von Medien von der Vorab-Informationspolitik des BVerfG) die europäische Ebene der Gerichtsbarkeit beschreiten könnte?Die Unternehmensgleichbehandlung ist auch eine europäische Vorgabe, insofern bestünden durchaus Möglichkeiten, daß sich der EuGH damit befasst, wenn eine entsprechend gut ausgearbeitete Beschwerde von einem Wettbewerber, der keine Vorabinfos erhält, an die EU-Kommission herangetragen wird und diese das an den EuGH weiterleitet; es dürfte hier auch nur dieser eine Weg realistisch gangbar sein.
Er ist also zugleich politische Akteur und da liegt also das eigentliche Problem, um das es bei der Nichtzulassung beim BVerfG geht. Natürlich wird niemand das verlautbaren. Beschluss-Papier ist geduldig....aber man muss sich doch nur mal die - wohlwollend formuliert - fadenscheinige Begründung ansehen:
... In dem Bescheid von Gerichtspräsident Stephan Harbarth räumt das Gericht nun ein, die Beschränkung auf einen Kreis „besonders fachkundiger und vertrauenswürdiger Journalisten“ stehe zwar in einem „Spannungsverhältnis“ zur Pressefreiheit und zum Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Ungleichbehandlung sei aber „sachlich gerechtfertigt“: Das Vorgehen diene dem Ziel, die Öffentlichkeit „zutreffend und vollständig“ über die Entscheidungen mit ihren „oft komplexen Sachverhalten und juristischen Fragestellungen“ zu informieren.Papier mag zwar geduldig sein - aber das Kriterium dürfte wohl kaum lauten können: »Hauptsache, was gesagt« bzw. »Hauptsache, keine weißen Stellen auf dem Papier«. Derartiges Geseier von Politikerseite - geschenkt, das kennt man. Aber vom Bundesverfassungsgericht? Ist eine Beleidigung für jeden denkenden Menschen. Sollte dieser Herr vielleicht lieber Politiker werden? Da verdient man in summa doch garantiert mehr, und man kann auch noch besser ungestraft seine Verachtung ggü. dem Pöbel heraushängen lassen.
[…]
Die AfD ist mit einer Klage gegen das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wegen dessen Pressearbeit in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe gescheitert (Urt. v. 26.08.2022, Az. 3 K 606/21).
[...]
Vollmitglieder der Justizpressekonferenz (JPK) können sich die Pressemitteilung zu einem Urteil jeweils am Vorabend an der Gerichtspforte als Papierausdruck abholen. [...] Aktuell gibt es knapp 40 Vollmitglieder, darunter Korrespondenten von ARD und ZDF, überregionalen und regionalen Zeitungen sowie Nachrichtenagenturen. [...]
Das Urteil des VG ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen nach Zustellung des vollständigen Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim stellen.
[...]
Kann die staatliche Informationstätigkeit einem privaten Verein überlassen werden?
[...]
Das Gutachten verweist in diesem Zusammenhang auf eine Gerichtsentscheidung, nach der ein solcher Journalistenverein keinen besonderen Status habe und ihm „insbesondere kein Monopol der Erlangung von presseerheblichen Informationen zukomme“. Mit Blick auf bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung und die im Grundgesetz geschützte Pressefreiheit kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass „gesteigerte Anforderungen an die Ungleichbehandlung von Journalisten“ zu stellen seien. Es sei „fraglich“, ob das gerichtliche Interesse an einer besonders gut vorbereiteten Berichterstattung dies rechtfertigen könne.
Mit dem Gutachten kommt die erst 2020 öffentlich bekannt gewordene Praxis stärker unter Druck. Zwar hat das Karlsruher Verwaltungsgericht eine Klage der AfD in erster Instanz zurückgewiesen, dies jedoch vorwiegend aus formalen Gründen. Die AfD kritisiert einen Verstoß gegen ihr Recht auf ein faires Verfahren als Prozessbeteiligte. In Justizkreisen gibt es wenig Verständnis für das Handeln in Karlsruhe. Würden Richterinnen und Richter an anderen Gerichten ihre Urteile vorab bekannt geben, wären Disziplinarverfahren die Folge, heißt es.
[...]
Die eigene Geschäftsordnung passte nicht zum Verfahren. Also wurde sie passend gemacht
Erst kürzlich wurde zudem bekannt, dass das Gericht mit seiner Medienarbeit offenbar jahrelang gegen die eigene Geschäftsordnung (BVerfGGO) verstoßen hatte. [...]
https://www.deutschlandfunk.de/bundesverfassungsgericht-rundfunkbeitrag-grundsaetzlich-100.html
https://www.sueddeutsche.de/medien/gez-urteil-rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-kommentar-1.4059720
Seit vielen Jahren stellt das Bundesverfassungsgericht den Vollmitgliedern der Justizpressekonferenz Karlsruhe e. V. im Interesse zeitnaher, fachlich fundierter Berichterstattung die Pressemitteilungen zu bevorstehenden Entscheidungsveröffentlichungen vorab mit Sperrfristvermerk zur Verfügung. Diese Vorabinformationspraxis ist in den Richtlinien über die Bekanntgabe von Pressemitteilungen aus dem Jahr 2013 niedergelegt.
Im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren eingetretenen Veränderungen des Umfelds überdenkt das Bundesverfassungsgericht gegenwärtig seine gesamten Kommunikationsstrukturen und -abläufe. Vor diesem Hintergrund wendet das Gericht die vorerwähnte Vorabinformationspraxis zunächst im 2. und 3. Quartal 2023 nicht an.
Das Bundesverfassungsgericht beendet die umstrittene Vorabinformationspraxis an ausgewählte Journalisten (darunter auch solche der F.A.Z.) dauerhaft. Entschieden wurde dies von den Richtern am 21. August. Der entsprechende „Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts“*** liegt der F.A.Z. vor.
[...]
Auf unsere Anfrage, ob Richter einzelne Medien über anstehende Verfahren oder Entscheidungen vorab (auch inoffiziell) informieren dürfen, heißt es: „Ausdrückliche Regelungen existieren nicht. Im Übrigen handelt es sich um eine Rechtsfrage, zu der das Bundesverfassungsgericht keine Stellungnahme abgibt.“ So schnell endet die neue Transparenz dann auch wieder.
Seit vielen Jahren stellt das Bundesverfassungsgericht den Vollmitgliedern der Justizpressekonferenz Karlsruhe e. V. im Interesse zeitnaher, fachlich fundierter Berichterstattung die Pressemitteilungen zu bevorstehenden Entscheidungsveröffentlichungen vorab mit Sperrfristvermerk zur Verfügung. Diese Vorabinformationspraxis ist in den Richtlinien über die Bekanntgabe von Pressemitteilungen aus dem Jahr 2013 niedergelegt.
Im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren eingetretenen Veränderungen des Umfelds überdenkt das Bundesverfassungsgericht gegenwärtig seine gesamten Kommunikationsstrukturen und -abläufe. Vor diesem Hintergrund wendet das Gericht die vorerwähnte Vorabinformationspraxis zunächst im 2. und 3. Quartal 2023 nicht an.
Mit Pressemitteilung Nr. 35/2023 vom 28. März 2023 hat das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, die in den Richtlinien über die Bekanntgabe von Pressemitteilungen aus dem Jahr 2013 niedergelegte Vorabinformationspraxis im 2. und 3. Quartal 2023 nicht anzuwenden.
Anstelle dieser Vorabinformationspraxis wird das Bundesverfassungsgericht die Veröffentlichung ausgewählter Entscheidungen künftig in einem auf der Website des Bundesverfassungsgerichts abrufbaren Wochenausblick ankündigen (erstmals am 1. September 2023).