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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: unGEZahlt am 07. Juni 2020, 13:45

Titel: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: unGEZahlt am 07. Juni 2020, 13:45
Vorweg:
Ich weiß, das greisige Rundfunkbeitrags-"Urteil" vom 18/7/2018 hatten wir ja schon oft beim Wickel - siehe dazu u.a. unter
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28119.0
Aber zur "verfassungsgemäßen" Bruder-Idee - siehe u.a. unter
"Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28505.0
wäre vielleicht ( ? ) noch interessant, wie die Reaktion der ARDZDFDR-Baggage ausfiel?
Wenn es mit rechten Dingen zugegangen wäre, wäre zu erwarten gewesen, dass die ARDZDFDR-Vertreter auf die "Verkündung" erfreut, überrascht und erleichtert reagiert hätten.
Oder?
War es eher so, dass sie eher prüfend, vergleichend und nickend bestätigten?
Wenn ja, passt dann dieses Thema dazu:



tagesspiegel.de, 07.06.2020
Heimliche Pressearbeit
Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine Urteile
Ein Karlsruher Medien-Verein bekommt am Vorabend exklusiv Informationen, sie nutzen vor allem ARD und ZDF. Der Journalisten-Verband nennt die Praxis befremdlich.
von Jost Müller-Neuhof

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilt Informationen über seine Entscheidungen vor Ort einem kleinen Kreis ausgewählter Journalistinnen und Journalisten mit, noch bevor die Urteile offiziell verkündet werden. Damit erhalten Dritte Angaben zu Urteilsinhalten, bevor die Prozessbeteiligten selbst Näheres erfahren können. Die vertrauliche Vorabinformation entspreche einer „langjährigen Übung“, bestätigte ein Gerichtssprecher dem Tagesspiegel auf Anfrage. [...]

Medien außerhalb des Zirkels sind ausgeschlossen
In rund der Hälfte der Fälle gehen die Exklusiv-Informationen an Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF. Medien außerhalb dieses Karlsruher Zirkels sind ausgeschlossen. [...]

Der Verein lehnt eine Stellungnahme ab
[...]

Der Journalisten-Verband sagt: Informationen für alle oder keinen
[...]

Eine Ausnahme gab es beim EZB-Urteil
[...]

Weiterlesen unter
https://www.tagesspiegel.de/politik/heimliche-pressearbeit-bundesverfassungsgericht-verraet-vorab-seine-urteile/25893842.html


Markus


Edit "Bürger":
Danke für diesen Fund. Beitrag angepasst.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: tvcoronacke am 07. Juni 2020, 15:03
Sind das nicht Insiderinfos? Will nicht wissen, wer sich mit dem VW-Urteil die Taschen vollgemacht hat.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: pinguin am 07. Juni 2020, 15:57
tagesspiegel.de, 07.06.2020
Heimliche Pressearbeit
Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine Urteile
Zitat
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilt Informationen über seine Entscheidungen vor Ort einem kleinen Kreis ausgewählter Journalistinnen und Journalisten mit, [...] In rund der Hälfte der Fälle gehen die Exklusiv-Informationen an Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF. Medien außerhalb dieses Karlsruher Zirkels sind ausgeschlossen.
[...]
https://www.tagesspiegel.de/politik/heimliche-pressearbeit-bundesverfassungsgericht-verraet-vorab-seine-urteile/25893842.html

Haben wir hier etwa eine Diskriminierung der Medien? Könnte dieses, wenn nachweislich belegbar, Stoff für den EuGH sein? Der dieses sicherlich zwecks Retoure in Sachen EZB dem BVerfG "auf den Tisch klatschen" würde?
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: drboe am 07. Juni 2020, 18:52
Das Bundesverfassungsgericht ist zu Unrecht hoch angesehen. Es ist aber in vielen Fällen Teil des Problems, nicht der Lösung. Insofern ist die Kumpanei mit einem Teil der Medien eher typisch als außergewöhnlich. Auch was die Motive angeht, sollte man sich keinen Illusionen hingeben. Die Richter betreiben PR in eigener Sache; man darf also annehmen, dass sie "richtige" Interpretation gleich mitliefern, auf dass beim Volk die "Entscheidung der Weisen" wie gewünscht ankommt.

M. Boettcher
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: mickschecker am 07. Juni 2020, 22:18
Nun wundert mich gar nichts mehr, wieso ein gewisser Bellut schon vor Verkündung des Urteils völlig siegessicher umher tänzelte und die Sache schon zu seinen Gunsten als voll gegessen ansah. Wie naiv kann man denn bloß sein, die Entscheidung wäre bis zur Verkündung noch völlig offen. Okay, anderes war wohl eh nicht zu erwarten, dann soll dieser Bellut aber nicht noch verräterisch den Kasper mimen.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: hankhug am 08. Juni 2020, 01:20
Bisher stand immer nur die Hofberichterstattung des ÖRR für die Regierungsparteien in der Kritik. Dass sich die Hofberichtbestattung auch auf das BVerfG erstreckt, ist eine neue Dimension. Nun wundert mich auch nicht mehr, dass das BVerfG es bei der Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags nicht so genau nimmt. Warum sollte man auch den Hofberichterstattern Steine in den Weg legen?
Dem Durchschnittsbürger fällt die Rechtsbeugung vom 18.07.2018 aufgrund mangelnder Rechtskenntnisse oder mangels Interesse nicht auf. Die Rechtswissenschaft kritisiert nur hinter vorgehaltener Hand. Offenbar birgt die Veröffentlichung eines Justizskandals mit dem BVerfG als Hauptdarsteller zu unkalkulierbare Risiken in sich.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: pjotre am 08. Juni 2020, 10:07
  @pinguin : Eine zusätzliche Frontlinie des dauerhaften Politik- und Justizskandals.
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Ja, nun geht hiergegen eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht gegen das BVerfG :-)
mit Antrag, dem EuGH vorzulegen - Wettbewerbsrecht und Befangenheit. - Bei Ablehnung der Annahme dann an EU-Kommission für Vorlage kostenfrei beim EuGH - : Verletzung der EU-Charta, mehrere Regeln. Mal sehen, ob eine anderweitige Website für Antragsbeispiele für diesen Mustertext beim dortigen Spendenaufruf das Nötige erhält. Aber es gibt vielleicht Wichtigeres als diese kleine Nebenfront.

 @hankhug : Rechtsbeugung
--------------------------------------
Oh nein, die Rechtsfachleute schweigen nicht. Die vernichtende Punkt-für-Punkt-Widerlegung - ~10 S. - eines Rechtsexperten von öffentlich-rechtlichem Rang bezüglich Entscheid BVerfG 2018-07-18 ist an vorbezeichneter Stelle bereits zugänglich. Eine etwa 70-seitige ist in Arbeit. Jeder darf solche Texte seinen Schriftsätzen auszugsweise - Zitatliste -  beifügen, bei Genehmigung des Rechtsexperten auch in Komplettfassung.
"Reden ist Silber, Nicht-Schweigen ist Gold."
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: pinguin am 08. Juni 2020, 11:03
Eine zusätzliche Frontlinie des dauerhaften Politik- und Justizskandals.
Ein kleiner Blick in die Marktmißbrauchsverordnung:

Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission Text von Bedeutung für den EWR
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1591606594063&uri=CELEX:32014R0596

Zitat
(77)
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) anerkannt wurden. Diese Verordnung sollte daher im Einklang mit diesen Rechten und Grundsätzen ausgelegt und angewandt werden. Insbesondere, wenn sich diese Verordnung auf Vorschriften, durch die die Pressefreiheit und die freie Meinungsäußerung in anderen Medien geregelt werden, und auf die Vorschriften oder Regeln bezieht, die für den Journalistenberuf gelten, sollten diese Freiheiten so berücksichtigt werden, wie sie in der Union und in den Mitgliedstaaten garantiert sind und wie sie in Artikel 11 der Charta und in anderen einschlägigen Bestimmungen anerkannt werden.
Es ist für den Staat definitiv nicht zulässig, die einen Medien gegenüber den anderen zu bevorzugen.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: calisto am 08. Juni 2020, 14:20
Ja Leute,
dann geht doch alle mal dagegen an, auch dass das Urteil vom 18.07.2018 Rechtsbeugung u. Verfassungswidrig war.
Aber es bringt nichts, allein schon sämtliche Urteile aller Landesverfassungsgerichte in dieser Sache waren Rechtsbeugung und das Urteil dieser selbstgerechten Herrschaften in ihren Roten Kutten war erst recht Rechtsbeugung und verfassungswidrig!
Keinen hat es interressiert, es wurde ignoriert bis zum geht nicht mehr!
Hat denn irgendwo mal ein Anwalt oder Richter seine Stimme dagegen erhoben? Nein!
Haben Anwalts- oder Richter-Vereinigungen dagegen etwas getan? Nein!
Hätten wir wenigstens nur ein paar Juristen die dagegen Öffentlich einen Aufstand gemacht hätten dann könnte man sagen, es gibt noch einige mit Anstand und Ehre, die sich gegen ihre sogenannten Kollegen etwas trauen, aber so?
Ihr wisst ja; eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!

Macht es überall öffentlich!
Das Volk muss dagegen aufgewiegelt werden, anders geht es nicht!
Denn wenn diese Sache eines gezeigt hat; Deutschland ist ein Unrechtsstaat und ein juristisches Vorgehen gegen diese Zwangsgebühr ist von vornherein zum Scheitern verurteilt, da könnt Ihr noch so viele Paragraphen und Gesetzesvergleiche heranziehen, es bringt nichts.


Edit "Bürger":
Das Forum ist nicht zum Lamentieren da. Im Übrigen siehe bitte u.a. unter
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0
Da haben sich sehr wohl genug Fachleute klar und kritisch geäußert.
Bitte noch eingehend mit den Inhalten und auch den Gepflogenheiten im Forum bekannt machen.
Dazu gehören auch gesittete Wortwahl und übliche deutsche Groß-/Klein- und Rechtschreibung (hier ausnahmsweise umfangreich) angepasst.
Insbesondere ist das Forum NICHT der Ort, über ein "bringt alles nichts" zu lamentieren, denn wenn irgendetwas nichts bringt, dann in jedem Falle über "bringt alles nichts" zu lamentieren ::)
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: tvcoronacke am 08. Juni 2020, 14:42
OffTopic:
Haben Anwalts- oder Richter-Vereinigungen dagegen etwas getan? Nein!
Hätten wir wenigstens nur ein paar Juristen die dagegen...

Der Autoverleiher SIXT hat sicher einiges in Spezialisten investiert, um angreifbare Stellen zu finden. Er ist, wie alle anderen, gescheitert.

Es geht nur über Wahlen, Petitionen oder den millionenfachen zivilen Ungehorsam.
Leider kämpfen zuviele alleine und resignieren zu schnell.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte kein weiteres, vom Kern-Thema abschweifendes Lamento, sondern hier ausschließlich, eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
und nicht die Recht- oder Unrecht-Sprechung des BVerfG, sondern dessen im Artikel thematisierte "heimliche Pressearbeit" zum Gegenstand hat.
Weitere abschweifende Beiträge werden - aus Kapazitätsgründen ggf. kommentarlos - entfernt.
Danke für allerseitiges Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: Nichtgucker am 08. Juni 2020, 15:07
Der zweifelhafte Verein heißt "Justizpressekonferenz". Kurioserweise werden aber lt. eigener Webseite keine Konferenzen veranstaltet ...

Zitat
Anders als vergleichbare Vereinigungen - beispielsweise die Bundespressekonferenz in Berlin - veranstaltet die JPK keine eigenen Pressekonferenzen. Ihr Anliegen ist vor allem das regelmäßige Rechtsgespräch mit den Karlsruher Juristen sowie Rechtswissenschaftlern und Politikern.

Quelle: http://www.justizpressekonferenz.de/?Verein (http://www.justizpressekonferenz.de/?Verein)

Vorsitzende ist Gigi Deppe, Leiterin der ARD Rechtsredaktion. Nachstehend eine Liste der Erlesenen:


Zitat
Mitglieder

Vollmitglieder JPK

Anabah, Kerstin
ARD/Südwestrundfunk
 
Bräutigam, Frank
ARD/Südwestrundfunk
 
Deppe, Gigi
ARD/Südwestrundfunk
 
Ferber, Martin
BNN
 
Franke, Birgit
ZDF, Redaktion Recht u. Justiz
 
Gerhardt, Rudolf
DIE ZEIT, ZRP
 
Gottschalk, Christian
Stuttgarter Zeitung

Hauptmeier, Carsten
AFP GmbH
 
Hempel, Klaus
ARD/Südwestrundfunk
 
Hipp, Dietmar
DER SPIEGEL
 
Jacquemain, Michael
KNA

Janisch, Wolfgang
Süddeutsche Zeitung
 
Kehlbach, Christoph
ARD/Südwestrundfunk
 
Knapp, Ursula
Frankfurter Rundschau/ Rheinpfalz/ Tagesspiegel

Lamprecht, Rolf
 
Möller, Karl-Dieter
 
Müller, Reinhard
Frankfurter Allgemeine Zeitung
 
Nordhardt, Michael-Matthias
ARD/Südwestrundfunk

Pohl, Joachim
ZDF, Red. Recht u. Justiz
 
Rath, Christian
taz, Badische Zeitung, u.a.
 
Reissenberger, Michael   

Roeber, Martin   

Roth, Tobias
Badische Neueste Nachrichten

Schneider, Christoph
ZDF, Red.  Recht und Justiz

Schwartz, Kolja
ARD/Südwestrundfunk
 
Semmelroch, Anja
dpa
 
Stieber, Benno
Financial Times Deutschland
 
Tacke, Sarah
ZDF, Red.  Recht und Justiz
 
Töpel, Fabian
ARD/Südwestrundfunk
 
Töpper, Bernhard
 
Wolf, Bernd
ARD/Südwestrundfunk
 
Zimmermann, Felix
ZDF, Red.  Recht und Justiz
 

Gastmitglieder JPK

Neben den Vollmitgliedern gibt es nach unserer Satzung so genannte Gastmitglieder – hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten mit rechtlichem Schwerpunkt, die aber nicht ständig von den Karlsruher Gerichten berichten.

Amann, Melanie
Der Spiegel

Bender, Hanno
Lebensmittelzeitung

Bubrowski, Helene
Frankfurter Allgemeine Zeitung
 
Budras, Corinna
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
 
Demuth, Norbert
KNA
 
Detjen, Stephan
Deutschlandradio
 
Engel, Norbert-Paul
Europäische Grundrechte-Zeitschrift (EuGRZ)
 
Freudenberg, Tobias
NJW
 
Geuther, Gudula
Deutschlandradio
 
Greve-Dierfeld, Anika
dpa
 
Grunert, Marlene
Frankfurter Allgemeine Zeitung
 
Haagen, Bernd Ulrich
 
Hahn, Werner

Jahn, Joachim
Verlag C.H.Beck oHG
 
Kerscher, Helmut
Süddeutsche Zeitung

Klink, Dieter
Badisches Tagblatt

Kornmeier, Claudia
ARD/Südwestfunk

Kupke-Flohr, Susanne
dpa
 
van Lijnden, Constantin
Frankfurter Allgemeine Zeitung
 
Lorenz, Pia
Legal Tribune Online
 
Möhl, Sönke
dpa

Matussek, Karin
Bloomberg News
 
Neustedt, Günther
ZDF, Redaktion Recht und Justiz

Podolski, Tanja
Legal Tribune Online

Schmidt, Holger
ARD / Südwestrundfunk

Schrag, Wolfram
Bayerischer Rundfunk

Schunder, Achim
NJW
 
Sehl, Markus
Legal Tribune Online
 
Sonneborn, Axel
Südwestrundfunk
 
Steinbeis, Maximilian
Verfassungsblog
 
Venohr, Claudia
NDR-Info Fachredaktion Rechtspolitik
 
Wanner, Wolfgang
ARD-aktuell
 
Weber, Hermann
freier Autor, früher NJW
 
Wefing, Heinrich
Die Zeit
 
Westermann, Theo
BNN

Wieduwilt, Hendrik
Frankfurter Allgemeine Zeitung
 
Wilke, Katja
 
Wilmes, Annette
Freie Journalistin

Witte-Petit, Kerstin
Die Rheinpfalz Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG

Quelle: http://www.justizpressekonferenz.de/?Verein___Mitglieder (http://www.justizpressekonferenz.de/?Verein___Mitglieder)
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: hankhug am 08. Juni 2020, 20:06
Oh nein, die Rechtsfachleute schweigen nicht. Die vernichtende Punkt-für-Punkt-Widerlegung - ~10 S. - eines Rechtsexperten von öffentlich-rechtlichem Rang bezüglich Entscheid BVerfG 2018-07-18 ist an vorbezeichneter Stelle bereits zugänglich. Eine etwa 70-seitige ist in Arbeit. Jeder darf solche Texte seinen Schriftsätzen auszugsweise - Zitatliste -  beifügen, bei Genehmigung des Rechtsexperten auch in Komplettfassung.
@pjotre: Könntest Du mir da bitte nochmal auf die Sprünge helfen, wo diese 10 S. zu finden sind?
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: pinguin am 08. Juni 2020, 20:10
Der zweifelhafte Verein heißt "Justizpressekonferenz".
Überwiegend ist da SWR vertreten, dann FAZ und aus dem Osten Deutschlands gar nix; scheint mir irgendwie diskriminierend, sofern die denn Anspruch haben, gesamt D zu vertreten.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: hankhug am 09. Juni 2020, 00:02
Jetzt wird ja in der nächsten Zeit sicherlich reflexartig von allen unmittelbar betroffenen Seiten abgewiegelt werden, dass das alles ja gar nicht so schlimm sei und die journalistische Qualität durch so eine Praxis doch eher gefördert werde, weil die Intellektuellen, die sich für BVerfG-Urteile interessieren, ja doch nur das Qualitätsfernsehen des ÖRR und die hochdekorierten überregionalen Tageszeitungen konsumieren. Wer hier Hofberichterstattung argwöhnen sollte, ist dann sicher wieder ein Reichsbürger oder Verschwörungstheoretiker.

Nehmen wir doch als Beispiel für die unabhängige Berichterstattung mal vom "Justizpressekonferenz Karlsruhe e.V.", dessen Adresse gem. Impressum im Übrigen auf c/o SWR lautet...
http://www.justizpressekonferenz.de/?Impressum
Zitat
Impressum
Justizpressekonferenz Karlsruhe e.V.
vertreten durch die Vorsitzenden Gigi Deppe (1. Vorsitzende) und Dr. Wolfgang Janisch (2. Vorsitzender)
c/o SWR
Frau xxx xxx
Kriegsstr. 170
76133 Karlsruhe
...den 2. Vorsitzenden dieses Vereins Dr. Wolfgang Janisch, seines Zeichens
justizpolitischer Korrespondent der Süddeutschen Zeitung
https://www.sueddeutsche.de/autoren/wolfgang-janisch-1.1143274

Seine Besprechung des wegweisenden BVerfG-Urteils vom 18.07.2018 hat er schon knapp 3 Stunden nach der Urteilsverkündung veröffentlicht und die Überschrift gibt schon die Marschrichtung vor:

Süddeutsche Zeitung, 18.07.2023
Die Richter haben eine pragmatische Entscheidung getroffen - gut so
https://www.sueddeutsche.de/medien/gez-urteil-rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-kommentar-1.4059720

Zu den drastischen Ungereimtheiten des BVerfG-Urteils mit der fundamentalen Abkehr von jahrzehntelanger BVerfG-Rechtsprechung wird von Dr. Janisch lediglich lapidar bemerkt:
Zitat von: Süddeutsche Zeitung, 18.07.2023, Die Richter haben eine pragmatische Entscheidung getroffen - gut so
Dieses Ergebnis ist zwar nicht unbedingt verfassungsrechtlich zwingend, aber es ist gesellschaftspolitisch richtig - jede andere Lösung hätte den Streit um das öffentlich-rechtliche System ohne Not aufs Neue entfacht.
Der Verfasser bringt außerdem Verständnis für den Wohnungsbeitrag statt einem Pro-Kopf-Beitrag auf:
Zitat von: Süddeutsche Zeitung, 18.07.2023, Die Richter haben eine pragmatische Entscheidung getroffen - gut so
Sehr viel näher lag nach der Verhandlung ein kleinerer Eingriff: Beitrag ja, aber eben nicht pro Wohnung, sondern pro Kopf - bei gleichzeitiger Absenkung der Beitragshöhe. Doch das hätte sich wohl erst recht wie eine allgemeine Rundfunksteuer angefühlt.
Es ist also nach Ansicht eines promovierten Juristen und langjährigen Beobachters des BVerfG offenbar in Ordnung, Urteile nicht nach Recht und Gesetz, sondern nach Gefühlen auszurichten.

Aber das ist bestimmt keine Hofberichterstattung und auch keine Gefälligkeit für bevorzugte Informationsversorgung, sondern nur die zufällige freie Meinungsäußerung eines Einzelnen, der das große Ganze im Blick hat...Chapeau, Herr Dr. Janisch!


Edit "Bürger": Zitierungen eingefügt/ergänzt + Text-Einpassung entsprechend angepasst.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: Nichtgucker am 09. Juni 2020, 00:50
Wenn ich es richtig sehe, sind der Axel Springer Verlag (Die Welt), Hubert Burda Media (Focus) sowie Sat1.Pro7 und die RTL Group vom erlauchten Kreis der Justizpressekonferenz, sprich der Vorab-Informierten des Bundesverfassungsgerichtes, ausgeschlossen.

Sicherlich kann man nicht aus jedem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Kapital schlagen, aber manchmal kann so eine Vorab-Information bares Geld wert sein. Vermutlich sind die Erlauchten  clever genug, um dann nicht selbst mit Aktien zu spekulieren. Aber es gibt ja Freunde und Bekannte ...
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: PersonX am 09. Juni 2020, 09:32
Wenn das einer "langjährigen Übung" entspricht, dann wird damit ja ausgedrückt, dass es Gewohnheitsrecht sei, welches nicht kodifiziert wurde.
Jetzt darf jeder für sich fragen, wie nicht kodifiziertes Recht überhaupt in so einer Situation entstehen konnte. Es ist also der Ursprung zu ermitteln und dann zu prüfen ob es überhaupt möglich ist, dass hier eine Rechtfertigung möglich wird, welche sich darauf berufen will. Nur weil etwas bereits lange gemacht wird bedeutet es nicht, dass dieses richtig ist. Zu prüfen ist halt auf welcher tatsächlich vorhandenen Rechtsgrundlage das basieren könnte. Dazu muss eben geschaut werden wie lange das bereits praktiziert wird. Ein erster Hinweis dazu könnte das Gründungsjahr eines Vereins sein, wenn dieser so involviert ist. Natürlich kann es auch länger zurück liegen. Zu schauen ist ob es möglich ist, dass es überhaupt zu so einer Übung kommen kann. Nur weil etwas gemacht wird, bedeutet es nicht, dass beim ersten Mal eine kodifizierte Rechtsgrundlage bestand, welche so eine gesteuerte Information erlaubt, also auch wenn das mit einem Sperrvermerk erfolgt.
Transparenz sollte wohl hergestellt werden. Zusätzlich sollte diese bisher nicht kodifizierte Sache unterlassen werden.

Wer sich für Urteile interessiert, darf sich doch wie jeder der Öffentlichkeit bei der Verkündung anschließen. Eine Tätigkeit im Bereich der Medien sollte an dieser Stelle nicht zu einem möglichen Vorteil gegenüber der Öffentlichkeit führen.
Selbst dann nicht, wenn es dafür etwas schneller verbreitet werden kann. Es kann durch die Vorabinformation in Verbindung mit Medien passieren, dass eine vermeintlich einhellige Meinungsbildung wiedergegeben wird.
Der Bürger könnte zuerst nur gewisse Meinung zeitlich sehen, andere vielleicht auch kritischere Meinungen vielleicht erst verzögert oder gar nicht erst.

Die Ursache ist klar, wenn Personen, welche vorab Informationen erhalten weniger kritisch sind oder in einer Gruppe eine ähnliche Stimmung vertreten wird. Damit kann jedoch durch mediale Präsentation und Aufbereitung eine Verschiebung bzw. Manipulation der öffentlichen Meinung erfolgen. Das öffentliche Bild ist am Anfang verzerrt. So gesehen stellt diese "langjährigen Übung" einen Schaden dar, welcher die Meinungsbildung der Öffentlichkeit betrifft. Einseitige Sichtweisen könnten dazu führen, dass kritischere Sichtweisen schlicht untergehen. Begründet durch die Art der Verbreitung des Abschreibens. Wenn ein Medium bereits positiv berichtet hat, weil es genügend positive Berichte oder Kommentare gesehen hat, so könnten kritischere Sichtweisen bei diesem Medium abblitzen, slso nicht mehr veröffentlicht werden. Ein Medium schaut ja sicherlich zuerst zu einem "Nachbar".
Ein Kritiker könnte damit erheblich benachteiligt sein.

Ebenso würde es sich verhalten, wenn die vorab Information zu kritischen Nachrichten führen würde, dann wären anlog Befürworter benachteiligt.

Natürlich könnte jetzt angeführt werden, dass eine Information, wenn erst ab Veröffentlichung erfolgen kann langsamer sich verbreite und dass vermieden werden soll.

Vielleicht müssen die Beweggründe dazu noch viel genauer gesichtet werden.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: ope23 am 09. Juni 2020, 13:04
Mich wundert es, dass sich die unmittelbar betroffenen Prozessteilnehmer diese "Vorabinformationen" an einen privaten Verein gefallen lassen.

Nur, damit das nicht vergessen wird, hänge ich einen Link hier hinein, wo sich jemand verplappert hat:

mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27921.0
Offiziell vom BVerfG war das da nicht so richtig (wie die dort gegebene Antwort #9 zeigt).
Nach Anruf bei Herrn Stadler BVerfG wegen des 18. Juli fiel der aus allen Wolken.
Er weiß nichts von diesem Termin, und wo ich das her wüsste. Er hätte keine Beauftragung der Pressestelle, einen Urteilsverkündungstermin bekannt zu geben, und somit kann auch noch keine Platzreservierung entgegen genommen werden.
Er würde sich jetzt sofort bezüglich der Sache informieren.
Na warten wir mal, was bei rauskommt.

Edit "Bürger":
...auf die Quelle Raab/ Medienkorrespondenz hingewiesen? ;)

Unser geliebtes Bundesverfassungsgericht. Undicht wie das Kinderschwimmbecken im Garten. Präsidiert von einem Mann, der in dubiose Wirtschaftshändel verwickelt war. Wirft mit Steinen auf andere europäische Verfassungsgerichte, sitzt aber selbst im Glashaus.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: HÖRby am 09. Juni 2020, 13:58
So wird auch hier ein Schuh draus:

mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg175826.html#msg175826
Eine Anfrage zum Vortrag von St.-Sekr.-in Raab im Forum Journalismuskritik vom 22.06.'18 ist an die Geschäftsstelle Mainz gestellt:

Anfrage
Zitat
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Raab,
[…]


Zweite Frage:

Ein Termin zur Urteilsverkündung ist dem „Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ am Bundesverfassungsgericht bislang nicht bekannt. Folglich sind weder den Verfahrensbeteiligten Ladungen zugegangen noch Publikumsplätze zu vergeben. Folglich ist auch den Beteiligten kein Termin bekannt.

Erklären Sie, warum Sie in Ihrem Vortrag mit der

„Urteilsverkündung (..) am achtzehnten Juli“

bereits schlauer sind als diejenigen, welche mit der Verhandlung befasst sind.
[…]

Es steht wohl außer Frage, daß da was hintenrum gelaufen ist, hierzu:

Wer sind die Gutachter/Vertreter für ARD, ZDF & Co. im Verfahren vorm BVerfG?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25370.0


mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Jetzt wurde doch tatsächlich das Audio-file beim Deutschlandfunk manipuliert.
Der Satz von Heike Raab:
Zitat
Die Urteilsverkündung wird am 18-ten Juli sein.
wurde herausgeschnitten



Heike Raab: „Wir haben überhaupt keinen Zeitdruck oder Reformzwang“ (12.2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32797.0
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: hankhug am 10. Juni 2020, 00:55
Das Heike Raab Thema hat damit ja wohl nicht unbedingt etwas zu tun, da ja die Verfahrensbeteiligten inklusive den privaten Klägern direkt vom BVerfG vorab über den mutmaßlichen Entscheidungstermin des 18.07.2018 zur besseren Terminplanung informiert wurden (siehe auch https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176198.html#msg176198). Und die Politik war ja im weiteren Sinne auch Verfahrensbeteiligter (siehe auch https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24664.msg156407.html#msg156407) und auch bei Verhandlung und Entscheidung vor Ort vertreten. Da kann ich jetzt nichts Unkorrektes erkennen, außer dass diese Vorabinformation eben noch nicht offiziell durch Ladung des BVerfG bestätigt war und Frau Raab die Info daher besser für sich behalten hätte. Vermutlich deswegen wurde auch der Deutschlandfunk-Beitrag 'manipuliert', um diese Indiskretion wieder einzufangen (und Off-Topic wieder aus  ;)).
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: gerichtsvollzieher am 10. Juni 2020, 14:32
Liebe Leute,

ich war froh, dass ich so rechtzeitig (dank Frau Raab und dem Forum) von dem Verhandlungstermin erfahren habe. So konnte ich mir noch eine günstige Fahrkarte sichern und habe auch noch einen Platz im Saal bekommen.

Auch ich wußte vor der Urteilsverkündung wie das ausgeht, man mußte nur einem der ausgewählten Journaliisten über die Schulter kucken.
Auch ich habe das Urteil auf der Rückfahrt im Volltext lesen können....

Die Deppen lassen doch alles rumliegen. Außerdem wenn man wenige Minuten nach Urteilsübertragung berichten will muß man ja entsprechend vorbereitet sein. Sonst schnallen die das nicht.

Da wundert mich gar nichts.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: ope23 am 10. Juni 2020, 15:55
Naja... ich kürze mal etwas, damit der Zusammenhang mit dem undichten Kinderschwimmbecken klarer wird:
Da kann ich jetzt nichts Unkorrektes erkennen, außer dass diese Vorabinformation eben noch nicht offiziell durch Ladung des BVerfG bestätigt war und Frau Raab die Info daher besser für sich behalten hätte. Vermutlich deswegen wurde auch der Deutschlandfunk-Beitrag 'manipuliert', um diese Indiskretion wieder einzufangen.
Warum dieses "außer"? Genau darum geht es aber in dem angeblichen Off-Topic. Die bewiesene Tatsache (s. ebenfalls alten Thread), dass der Beitrag manipuliert (nicht: 'manipuliert') wurde, untermauert die Annahme, dass selbst der hier nicht nochmals genannte öffentlich-rechtliche Verfahrensbeteiligte die Aussage der Frau R. als ziemlich deplaziert empfand und statt eines souveränden Eingeständnisses eines doch eher kleinen Fehlers eine Manipulation vornimmt, d.h. genau mit dem Gedächtnis der Rezipienten spielt.

Und nun ist von meiner Seite aus Schluss mit diesem "Thema".

Es sollte ohnehin nur eine Beisteuerung zum Verhalten des Bundesverfassungsgericht in der Öffentlichkeit sein.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: hankhug am 10. Juni 2020, 19:59
Auch letzter Off-Topic Beitrag von mir  :):
@ope23: Mein Eindruck war, dass sich die ursprüngliche Empörung hier im Forum daran entzündete, dass Frau Raab überhaupt schon vorab über den Urteilstermin informiert war. Und an diesem Umstand konnte ich -wie beschrieben- nichts Verwerfliches erkennen. Auf wessen Veranlassung die nachträgliche Manipulation des Radio-Beitrags zustande kam, weiß zumindest ich nicht. Vielleicht hat ja Frau Raab selbst darum gebeten. Und dafür hätte ich sogar Verständnis, weil sonst Dutzende von Anfragen an die Staatskanzlei wie die von HÖRby gestellt werden und man sich den Bearbeitungs-Aufwand lieber erspart.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte keine weitere - nochmalige - Vertiefung von Heike Raab und dem Verkündungstermin oder anderen Nebenthemen, sondern hier ausschließlich, eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
und die im Artikel thematisierte "heimliche Pressearbeit" des BVerfG mit dem „Justizpressekonferenz e.V.“ zum Gegenstand hat.
Weitere abschweifende Beiträge werden - aus Kapazitätsgründen ggf. kommentarlos - entfernt.
Danke für allerseitiges Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: pinguin am 18. August 2020, 13:00
Zur Praxis dieser "Vorab-Infos" hat es einen aktuellen Artikel des Tagesspiegel:

Tagesspiegel, 17.08.2020
Vorab-Infos nur für ausgewählte Medien
Presserat rügt Verfassungsgericht wegen unfairer Öffentlichkeitsarbeit
Das Selbstkontroll-Gremium fordert gleichen Zugang für alle Journalisten zu Urteilsinhalten - oder ein Ende der umstrittenen Praxis.
von Jost Müller-Neuhof
https://www.tagesspiegel.de/politik/vorab-infos-nur-fuer-ausgewaehlte-medien-presserat-ruegt-verfassungsgericht-wegen-unfairer-oeffentlichkeitsarbeit/26101674.html
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: Nichtgucker am 22. August 2020, 05:02
Zur Praxis dieser "Vorab-Infos" gibt es einen Artikel von Legal Tribune Online:

LTO, 20.08.2020
Vorabinformationen des BVerfG an Journalisten
Karls­ruhe exk­lusiv
Nun kritisiert auch der Presserat das BVerfG, weil es bestimmte Karlsruher Journalisten vor Urteilsverkündung informiert. Die Journalisten verteidigen die Praxis, wollen aber offener werden. Doch würde das wirklich etwas ändern?
Zitat
[...]

Die Vollmitglieder der JPK und die Praxis des BVerfG
[...]

Die wichtigsten Entscheidungen kennen sie mehr als 12 Stunden früher
[...]

BVerfG: "Besondere Expertise, langjährig zuverlässig"

Aus Sicht des BVerfG ist die Vorabinformation ein Garant für Qualität in der Berichterstattung über seine Urteile. "Grund für die Beschränkung auf Vollmitglieder des Vereins ist die Professionalität dieses Kreises von Journalisten", argumentierte das BVerfG laut Tagesspiegel im Rahmen eines – erfolglosen - Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, das die AfD angestrengt hat, nachdem sie von den Vorabinformationen erfahren hatte. Laut BVerfG sind JPK-Vollmitglieder demnach Journalisten mit "besonderer Expertise" und einer "langjährig unter Beweis gestellten Zuverlässigkeit".
[...]

JPK: Nur Pressemitteilungen mit Sperrfrist
[...]

JPK: Journalistische Selbstorganisation soll problematische Nähe vermeiden
[...]

Was die JPK ändern will und was das BVerfG ändern müsste
[...]

Mehrere LTO-Redakteure, darunter auch die Autorin dieses Textes, sind Gastmitglieder in der JPK.
[...]
Weiterlesen unter
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-kritik-presserat-vorab-informationen-karlsruher-journalisten-vollmitglieder-justizpressekonferenz/

Damit haben wir den Zwei-Klassen-Journalismus mit einer Privilegierung von "zuverlässigen" Journalisten, die - in Anbetracht der Zusammensetzung der Justiz-Pressekonferenz -scheinbar besonders häufig beim ÖRR gesehen werden ...
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: pjotre am 22. August 2020, 11:27
Soeben wurde Folgendes  eingefügt in die "INFOS7 Studie Politik- und Justizskandal ARD, ZDF etc." (350 Seiten):

Vielleicht gilt es für alle obersten Gerichte?

2020-08-22 gelesen auf: http://www.justizpressekonferenz.de/userfiles/downloads/2020_08_17_Stellungnahme_Vorab_NEU.pdf
Zitat
"Im Kern geht es bei der Praxis des Bundesverfassungsgerichts um Pressemitteilungen mit Sperrfrist, wie sie überall in der Medienwelt üblich sind. In der Mehrzahl der Fälle können die Mitglieder der JPK sie eine Stunde vor Veröffentlichung an der Pforte des Gerichts abholen; elektronisch werden vorab keine Mitteilungen verschickt.

Nur bei den wenigen mündlichen Urteilsverkündungen – meist umfangreiche und komplexe Entscheidungen – sind die Mitteilungen bereits am Vorabend zugänglich.

So oder ähnlich wird das überall gehandhabt, wo Journalisten mit Organisationen zu tun haben. Die Rede der Bundeskanzlerin gibt es vorab in Schriftform, Ministerien und Verbände verschicken entsprechende Pressemitteilungen über ihre Verteiler, Unternehmen verbreiten selbst börsenrelevante Informationen auf diesem Weg.

Dass von dieser Praxis nur 'ausgewählte' Journalistinnen und Journalisten profitieren, wie der Tagesspiegel beharrlich schreibt, ist so nicht richtig. Das Bundesverfassungsgericht wählt niemanden aus, sondern orientiert sich an der Mitgliederliste der Justizpressekonferenz. Es ist also eine Form der journalistischen Selbstorganisation, die hier ausschlaggebend ist, vergleichbar mit der Bundespressekonferenz in Berlin und den Landespressekonferenzen.

Dadurch, dass die Praxis formalisiert ist, will das Gericht offenbar ein problematisches Näheverhältnis von Journalisten zu einzelnen Richtern vermeiden. Denn dies verringert die Versuchung, sich durch individuelle Kanäle im Kontakt mit bestimmten Richtern einen Informationsvorsprung zu verschaffen
- wie es vor Einführung dieses Verfahrens üblich war.
Es existiert übrigens auch keine mysteriöse 'Verpflichtung zum Stillschweigen', wie geraunt wird. Es gilt, was überall gilt: Wer sich nicht an die Sperrfrist hält, ist draußen.

[...] Und im Frühjahr, Monate vor der Tagesspiegel-Veröffentlichung, haben wir aufgrund neuer medialer Arbeitsweisen und Strukturen die Öffnungsdiskussion fortgesetzt. Wir wollen weiteren Journalistinnen und Journalisten an anderen Standorten die Möglichkeit einer Mitgliedschaft einräumen. Eine entsprechende Satzungsänderung ist in Vorbereitung." - Zitatende.


Man beachte in der Stellungnahme diesen Satz, der vieles der Finanzwelt erklären hilft:

"selbst börsenrelevante Informationen auf diesem Weg."
Das liefert uns ein Aha-Erlebtnis. Da haben die Professionellen der Börsen also ihren einorganisierten Kanal für Insider-Sonderprofit-Transaktionen?
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: Bürger am 22. August 2020, 17:19
Angesichts dieser Umstände
LTO, 20.08.2020
Vorabinformationen des BVerfG an Journalisten
Karls­ruhe exk­lusiv
Zitat
[...]
Die wichtigsten Entscheidungen kennen sie mehr als 12 Stunden früher
[...]
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-kritik-presserat-vorab-informationen-karlsruher-journalisten-vollmitglieder-justizpressekonferenz/

sollte mglw. eine offizielle Anfrage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gerichtet werden,
ob auch die Entscheidung in Sachen "Rundfunkbeitrag" vom 18.07.2018
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
siehe im Forum u.a. unter
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28119.0

einem oder mehrerer dieser folgenden Voll- oder Gast-Mitglieder der "Justizpressekonferenz"
und damit den Beklagten selbst(!!!) vorab(!!!) verkündet(!!!) wurde :o >:(
Zitat
Mitglieder

Vollmitglieder JPK
Anabah, Kerstin - ARD/Südwestrundfunk
Bräutigam, Frank - ARD/Südwestrundfunk
Deppe, Gigi - ARD/Südwestrundfunk
[...]
Franke, Birgit - ZDF, Redaktion Recht u. Justiz
[...]
Hempel, Klaus - ARD/Südwestrundfunk
[...]
Kehlbach, Christoph - ARD/Südwestrundfunk
[...]
Nordhardt, Michael-Matthias - ARD/Südwestrundfunk
Pohl, Joachim - ZDF, Red. Recht u. Justiz
[...]
Schneider, Christoph - ZDF, Red.  Recht und Justiz
Schwartz, Kolja - ARD/Südwestrundfunk
[...]
Tacke, Sarah - ZDF, Red.  Recht und Justiz
Töpel, Fabian - ARD/Südwestrundfunk
[...]
Wolf, Bernd - ARD/Südwestrundfunk
Zimmermann, Felix - ZDF, Red.  Recht und Justiz

Gastmitglieder JPK

Neben den Vollmitgliedern gibt es nach unserer Satzung so genannte Gastmitglieder – hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten mit rechtlichem Schwerpunkt, die aber nicht ständig von den Karlsruher Gerichten berichten.
[...]
Detjen, Stephan - Deutschlandradio
[...]
Geuther, Gudula - Deutschlandradio
[...]
Kornmeier, Claudia - ARD/Südwestfunk
[...]
Neustedt, Günther - ZDF, Redaktion Recht und Justiz
[...]
Schmidt, Holger - ARD / Südwestrundfunk
Schrag, Wolfram - Bayerischer Rundfunk
[...]
Sonneborn, Axel - Südwestrundfunk
[...]
Venohr, Claudia - NDR-Info Fachredaktion Rechtspolitik
Wanner, Wolfgang - ARD-aktuell
[...]
Quelle: http://www.justizpressekonferenz.de/?Verein___Mitglieder (http://www.justizpressekonferenz.de/?Verein___Mitglieder)


Pikant vielleicht auch diese zumindest mittelbar "Beteiligten"
Zitat
[...]
Hahn, Werner***
[...]
Jahn, Joachim - Verlag C.H.Beck oHG
[...]
Quelle: http://www.justizpressekonferenz.de/?Verein___Mitglieder (http://www.justizpressekonferenz.de/?Verein___Mitglieder)
***Etwa der "Werner Hahn", der jahrzehntelang Herausgeber des seinerzeitigen "Hahn/Vesting - Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht" war?
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0
...und dazu dann noch der Beck-Verlag höchstselbst?!?
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: pjotre am 22. August 2020, 17:36
Und wer hat etwas Zeit verfügbar, die persönlichen E-Mail-Adressen der gelisteten Personen zu ermitteln?
Das ist bei Jounalisten leider meistens gar nicht einfach.

Überhaupt stellt sich die Frage, ob wir die Arbeit der E-Mail-Adressen-Ermittlung etwas auf mehrere Schultern verteilen könnten. Da gibt es noch andere Adressengruppen im Medienbereich, für die dies wichtig und eilig wäre.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: boykott2015 am 22. August 2020, 18:16
tagesspiegel.de, 07.06.2020
Heimliche Pressearbeit
Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine Urteile
Zitat
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilt Informationen über seine Entscheidungen vor Ort einem kleinen Kreis ausgewählter Journalistinnen und Journalisten mit, noch bevor die Urteile offiziell verkündet werden.
[...]
https://www.tagesspiegel.de/politik/heimliche-pressearbeit-bundesverfassungsgericht-verraet-vorab-seine-urteile/25893842.html

Was sagt das Gesetz dazu?
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/BVerfGG.pdf
§ 17a
Zitat
(1) Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht einschließlich der Verkündung von Entscheidungen ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts sind nur zulässig
1.  in der mündlichen Verhandlung, bis das Gericht die Anwesenheit der Beteiligten festgestellt hat,
2.  bei der öffentlichen Verkündung von Entscheidungen.

Im Rahmen welchen Paragrafen findet eigentlich die Mitteilung der Informationen über Entscheidungen "einem kleinen Kreis ausgewählter Journalistinnen und Journalisten [...] noch bevor die Urteile offiziell verkündet werden"? Wenn sogar Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen NUR zulässig bei Punkt 1 und bei Punkt 2 sind. Sogar die 2 Zwecke sind genannt: die öffentliche Vorführung oder die Veröffentlichung ihres Inhalts.

Person P hat keine Stelle im Gesetz gefunden, die dem BVerfG erlaubt oder als Pflicht auferlegt, wenigstens einem Journalisten vor der öffentlichen Verkündung irgendwelche Infos rauszugeben.

Ein Paar Fragen dazu:
1. Kosten für die Angelegenheit des Mitteilens für den BVerfG? Irgendeine Person am BVerfG verwendet doch ihre Arbeitszeit dazu.
2. Ist die Prozedur "Mitteilen an den kleinen Kreis ausgewählter Journalistinnen und Journalisten" eine gesetzliche Pflicht des BVerfG? Irgendein Journalist aus diesem Kreis könnte womöglich BVerfG verklagen, falls Information nicht genug schnell bei ihm ankommt. Existiert ein Vertrag zwischen dem Kreis der Journalisten und BVerfG?
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: PersonX am 22. August 2020, 18:45
Ist doch ganz einfach oder? Durch die Öffentlichkeit sowie der beteiligten Personen ist hier deutlich Unterlassung zu fordern. Es sollte daher von beteiligten Personen sowie von der Öffentlichkeit ein Unterlassungsanspruch angezeigt werden.
Es darf das Gericht sicherlich an Einhaltung erinnert werden.
Wie würde der Unterlassungsanspruch der Öffentlichkeit organisiert?
Ebenfalls kann der Verein aufgefordert werden, Handlung zu unterlassen, welche das Gericht dazu bringen gegen diesen Anspruch zu verstoßen. Der Verein sollte abgemahnt werden können durch jeden einzelnen Bürger. Der Grundsatz ist, Journalist ist keine geschützte Bezeichnung. Jeder darf sich als solcher bezeichnen. Es ist ein jedermanns Recht.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: mickschecker am 22. August 2020, 20:39
Eigenzitat von weiter oben:
Nun wundert mich gar nichts mehr, wieso ein gewisser Bellut schon vor Verkündung des Urteils völlig siegessicher umher tänzelte und die Sache schon zu seinen Gunsten als voll gegessen ansah. Wie naiv kann man denn bloß sein, die Entscheidung wäre bis zur Verkündung noch völlig offen. Okay, anderes war wohl eh nicht zu erwarten, dann soll dieser Bellut aber nicht noch verräterisch den Kasper mimen.

Es sollte doch wohl allgemein verständlich sein, dass vor mit großem Tamtam angekündigter Urteilsverkündung nichts verwertbares für beide Seiten nach außen dringt. Anderenfalls ist das ganze sonst nur ein makabres Possenspiel, schnöde Makulatur und dem ganzen Aufwand der Lächerlichkeit preisgegeben. Wieviele echt Interessierte sind wohl extra angereist, um die bis dato unbekannte Entscheidung live mitzuerleben? Weit gefehlt, alles fieser Betrug und abgekartetes Spiel unter fragwürdigen nicht zu akzeptierenden Vorabinfos zugunsten diverser obskurer Kreise.
Das BVerfG har sich so nun endgültig zum Kasperleverein degradiert und ist der krönende Witz der Justiz dieser "scheinbaren, scheinheiligen" Demokratie.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: pjotre am 22. August 2020, 21:22
Wer wird das vervollständigen? Wer wird es einreichen?
Vorzugsweise jemand, der noch nie eingereicht hatte.

Zitat
Siegried Rechstatiman
Mutbürgerstr. 99
998877 Demokratendorf


An das Bundesverfassungsgericht
... Karlsruhe
Postfach ...

Hiermit erfolgt Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesverfassungsgericht
wegen Verletzung von § 17a BVerfGG.


A1. Missbräuchlikeit dieser Beschwerde kann nicht erkannt werden.
-------------------------------------------------------
Sofern das Gericht Missbrauchsgebühr in Betracht zieht, wird beantragt, mir zuvor eine Rücknahme der Beschwerde nahezulegen unter Angabe des voraussichtlichen Missbrauchs-Kostenbetrages.


A2. Eine Erschöpfung des Rechtsweges
------------------------------------------------------
 - über andere Gerichte - erscheint allein deshalb nicht forderbar, weil kein deutsches Gericht dem Bundesverfassungsgericht einen Entscheid aufzwingen würde; denn da das Bundesverfassungsgericht durch schlüssiges Verhalten der Vorabmitteilungen an Journalisten seine Ansicht zur Rechtslage bekundete, würde jede abweichende Entscheidung nur möglich sein nach Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht.

A3.  § 17a BVerfGG untersagt nur "Veröffentlichung"
--------------------------------------------
und das zielt erkennbar auf Erhalt der Information über irgendwelche inoffiziellen Wege. Das ein Gericht selber seine Entscheide vorab kommuniziert, wurde vom Gesetzgeber erkennbar überhaupt nicht in Betracht gezogen.


A4.  Aktivlegitimation belege ich wie folgt:
---------------------------------------------------------------
- Mein Wohnsitz ist in Deutschland: Siehe meine Ausweiskopie.
- Staatsangehörigkeit: Deutsch.
- und des weiteren wie nun folgend:


A5. Die Vorabmitteilung verletzt meines Erachtens:
------------------------------------------------------------

A5.a) Folgende Grundsätze des deutschen Rechts, die laut Merkblatt des Bundesverfassungsgerichts durch eine Beschwerde eingefordert werden können:
Artikel ... GG : ........................
Artikel ... GG : ........................
Artikel ... GG : ........................


A5.b) Ferner liegen meines Erachtens die folgenden Verletzungen der EU-Charta vor:
Artikel ... :
Artikel ... :
Artikel ... :


A5.c) Es liegen meines Erachtens folgende Verletzungen der Europäischen Konvention der Menschenrechte (uind Zusatzprotokolle) vor:
Artikel ...
Artikel ...
Artikel ...


Mit freundlichem Gruß
Siegried Rechstatiman
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: pinguin am 22. August 2020, 22:14
Rein vorsorglich:

Alle Bestimmungen von DSGVO wie GrCh gelten auch für alle Amtsträger, so diese als "natürliche Person" außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit handeln; die nicht nur moralisch höheren Anforderungen an "natürliche Personen", die beruflicherseits als Amtsträger handeln, bleiben hier mal unberücksichtigt.

Wo keine beruflichen Kontaktdaten vorliegen und sie auch nicht zu ermitteln sind, sind private Kontaktdaten dennoch vollständig für die beruflich bezogene Verwendung tabu.

Der europäische Rahmen trennt auch hier strikt.

Aussage stellt aber nur meine persönliche Meinung dar und ist weder rechtlich verwertbar, noch u. U. belastbar.



Edit "Bürger":
Diese "vorsorgliche Nebenbemerkung" hier bitte nicht weiter vertiefen, sondern hier bitte ausdrücklich nur eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: pjotre am 23. August 2020, 12:00
Wie findet man die Vorwegnahmen zum Urteil?
-----------------------------------------------
Beispiel Google Suche:
     Gudula Geuther bundesverfassungsgericht 18. juli 2018


Das Resultat:  "Fake-News" vom Feinsten?
-----------------------------
Hier der ellenlange Bericht  im DLF:
Da dürfte selbst eine Nachtschicht nicht genügt haben? War die Info über das Urteil nicht vielleicht viel früher? Selber lesen:
https://www.deutschlandfunk.de/bundesverfassungsgericht-rundfunkbeitrag-grundsaetzlich.2852.de.html?dram:article_id=423199


Schon am 18. Juli vor Mitternacht wusste Gugula das Ergebnis, ergibt sich ja als berechtigte Annahme laut BVerfG,
schrieb aber am 18. Juli 2018 eine pseudo-nichtwissende Analyse?

https://www.deutschlandfunk.de/umstrittene-abgabe-bundesverfassungsgericht-entscheidet.1773.de.html?dram:article_id=423194


So, und wer macht die Beschwerde beim BVerG?
--------------------------------------------------------
 @pjotre kann nicht, hat gerade eine anhängig - Rundfunkabgabe -
und das ist seine zweite - vorher rund 2010 gegen "Rettung Commerzbank", in Wahrheit Bundespolitiker-Geschenk an einen Versicherungskonzern? Rettungs-Kreisgeschäft für Dresdner Bank?

Das BVerfG ist vielleicht verständniswilliger, wenn Leute nur 1x im Leben im Namensregister auftauchen? "Berufs-Aufmüpfige" als Beschwerdeführer erhalten gelegentlich die Missbrauchsgebühr aufgebrummt? Kann rund ein Tausender sein?

Ganz wichtig ist wie von @Bürger als Frage dargelegt, hier hätte das Gericht am 18. Juli 2018 das Urteil vorab den Beklagten mitgeteilt, nämlich "Beklagte" in den Vorverfahren und im Beschwerdeverfahren in offenkundiger Verhaltensrolle des Beklagten. 


Und unverändert, ich bekomme keine E-Mail-Adressen der "Vorzugs-Jura-Journalisten" gefischt.
-----------------------------------------------------------------------------
Zu Hilf!! E-Adressen, ein Königreich für E-Mail-Adressen!

Typische Techniken? Leider Fehlanzeige.
Das geht dann wohl am besten, indem man die Algorithmen der Mail-Adressen-Bildung der einzelnen Sender, Verlage analysiert und dann auf Verdacht eine Mail hinschickt.

Oder auch ganz einfach erst einmal:   Vorname.Familienname@xxxx,de
Bei manchen Redaktionen geht es stattdessen mit dem Kürzel der Autoren aus der Redakteur-Liste, z.B. amru@fakt.net
Findet man bei manchen Verlagen auch wie einst im Druck, nun auch bei den online-Berichten.   

Heutzutage müsste bei falscher Adresse an sich Rücksendung erfolgen. Denn "catch all" wie oft um 1998 ist heutzutage wohl ziemlich nirgends mehr konfiguriert.


Für Abgeordnete und andere Gruppen kommt man mit dem Transformations-Algorithmus so gut wie immer zum Ziel.
--------------------------------------------------------------
- Sofern kein Sammelverzeichnit mit  Mail-Adressen geliefert: -
Man fischt den Algorithmus über die Mail-Adressen in ein paar Abgeordneten-Büros,
transofrmiert im Textedior manuell das gesamte Abgeordneten-Verzeichnis gemäß Algorithmus,
verfeinert, macht dann Versand und ermittelt manuell die paar Rückläufer.

Wenn Verzeichnisse inklusive E-Mail vorliegen, dann ist es viel eifnacher, man fischt die Adress-Zielen einfach mit Tool grep und transformiert das Resultat mit REPLACE, SORT usw. zur versandfähigen Liste.   

Das muss nach jeder Parlamentswahl neu erfolgen.


Wer am Poker  "E-Mail-Adressen fischen" Spaß het, bitte PM. ...Arbeitsteilung...
-------------------------------------------------------
Hat nur Sinn, sofern Wissen vorliegt, was grep ist,
vorzugsweise LINUX-Benutzer - Shell ist hilfreich -
und sofern Texteditor in kundiger Benutzung - am einfachsten geht es wohl mit Editor "Kate".
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: ope23 am 23. August 2020, 14:04
Für eine Verfassungsbeschwerde: Wer soll denn persönlich betroffen sein?

Ich würde eher fragen, welcher Aufsicht das Bundesverfassungsgericht untersteht. Ganz unabhängig ("souverän") kann es nicht sein, denn souverän ist nur das Volk.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: Nichtgucker am 10. Dezember 2020, 18:38
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet auch über sich selbst ...

(https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/lto_legal_tribune_online.png)

Tages­spiegel-Kor­res­pon­dent bekommt keine Vorab-Infor­ma­tionen
von Pia Lorenz
10.12.2020

Zitat
Das BVerfG informiert ausgewählte, im Verein "Justizpressekonferenz" organisierte Journalistinnen und Journalisten vor der Verkündung über seine Urteile. Diese Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, beschied das BVerfG jetzt.

Der rechtspolitische Korrespondent des Berliner Tagesspiegel bekommt keinen Zugang zu den Vorab-Informationen, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Vortag wichtiger Entscheidungen Mitgliedern des Vereins "Justizpressekonferenz" (JPK) zur Verfügung stellt. Das hat das BVerfG, wie jetzt bekannt wurde, schon am 23. Oktober beschieden (Az. 1274-691/20). ...

Quelle: https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-1274-691-20-vorab-informationen-nur-an-vollmitglieder-justizpressekonferenz-ungleichbehandlung-gerechtfertigt-tagesspiegel-korrespondent/ (https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-1274-691-20-vorab-informationen-nur-an-vollmitglieder-justizpressekonferenz-ungleichbehandlung-gerechtfertigt-tagesspiegel-korrespondent/)
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: ope23 am 10. Dezember 2020, 19:01
Als die Klageabsicht der LRA bekannt wurde, fiel mir gleich ein, ob das Bundesverfassungsgericht auch hier widergesetzlich die örr Journalisten vorabinformiert, wenn das Urteil zur Verkündung kommt. Dann wüsste der Kläger eher Bescheid als der Beklagte (wohl das Bundesland Sachsen-Anhalt?) und könnte schon um 10:05 Uhr fertig geschnittene Jubelsendungen in den Äther schicken, ganz doll aus dem Magdeburger Studio. 

Wäre doch ulkig, nicht wahr?

 :o

Ach so, der Tagesspiegel-Journalist. Nachtigall,...
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: ChrisLPZ am 13. Dezember 2020, 18:54
Tagesspiegel, 13.12.2020

Verfassungsgericht schließt Tagesspiegel von Zugang zu Vorab-Mitteilungen über Urteile aus

Gerichtspräsident Harbarth hält nur Journalistenverein in Karlsruhe für ausreichend vertrauenswürdig – sieht aber ein „Spannungsverhältnis“ zur Pressefreiheit.

Von Jost Müller-Neuhof

Zitat
Der Tagesspiegel sowie andere Medien ohne Korrespondenten in Karlsruhe bleiben vom Zugang zu Vorabinformationen über Urteile des Bundesverfassungsgerichts vorerst ausgeschlossen. Das hat das Gericht auf einen Antrag dieser Zeitung hin entschieden. Wie berichtet, erhalten die Mitglieder einer Karlsruher Journalistenvereinigung, der „Justizpressekonferenz“ (JPK), bereits am Vorabend der Verkündung der politisch oft bedeutsamen Urteile exklusiv die vollständige Pressemitteilung, um ihre Berichterstattung vorbereiten zu können. An andere Medien wird sie erst am nächsten Tag unmittelbar nach Verkündung versandt.

Die Praxis besteht seit Jahrzehnten, war aber nur Eingeweihten bekannt. Grund für die stillschweigende Bevorzugung sei „die Professionalität dieses Kreises“, hatte das Gericht erklärt.

In der „Justizpressekonferenz“ sind viele Mitglieder von ARD und ZDF
In der JPK sind neben verschiedenen zumeist überregionalen Medien vor allem die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF vertreten. In dem Bescheid von Gerichtspräsident Stephan Harbarth räumt das Gericht nun ein, die Beschränkung auf einen Kreis „besonders fachkundiger und vertrauenswürdiger Journalisten“ stehe zwar in einem „Spannungsverhältnis“ zur Pressefreiheit und zum Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Ungleichbehandlung sei aber „sachlich gerechtfertigt“: Das Vorgehen diene dem Ziel, die Öffentlichkeit „zutreffend und vollständig“ über die Entscheidungen mit ihren „oft komplexen Sachverhalten und juristischen Fragestellungen“ zu informieren.
[…]

Der Verein hält die Praxis für „äußerst sinnvoll“
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.tagesspiegel.de/politik/justiz-und-oeffentlichkeit-verfassungsgericht-schliesst-tagesspiegel-von-zugang-zu-vorab-mitteilungen-ueber-urteile-aus/26706208.html (https://www.tagesspiegel.de/politik/justiz-und-oeffentlichkeit-verfassungsgericht-schliesst-tagesspiegel-von-zugang-zu-vorab-mitteilungen-ueber-urteile-aus/26706208.html)
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: Besucher am 13. Dezember 2020, 19:36
Angesichts der jüngsten Nachrichten wäre doch mal eine interessante Frage, ob denn - wie hier im Thread schon mal angedacht - das Bundesverfassungsgericht überhaupt jemals Adressat für eine Verfassungsbeschwerde wegen eigener Verletzung des Grundgesetzes sein kann?

Denn das hieße ja sonst, dass das BVerfG als Richter in eigener Sache agieren kann - unter Aspekten des Rechtsstaats® betrachtet sicher eine überaus interessante Vorstellung.

Wäre das nicht mal eine interessante Frage für unseren @pinguin, ob & inwieweit man in diesem Fall (willkürlicher Ausschluss von Medien von der Vorab-Informationspolitik des BVerfG) die europäische Ebene der Gerichtsbarkeit beschreiten könnte? Sofern diesbzgl. kein - zumal faires - Verfahren betrieben werden kann, das den Namen verdient, kann doch mangels gangbaren nationalen Rechtsweges keine Erschöpfung desselben verlangt werden? Und wenn das nicht verlangt werden kann (ultra posse nemo obligatur - Unmögliches zu leisten kann niemand verpflichtet werden) kann ein evtl. Kläger auch nicht mittels Verweis auf den Subsidiaritätsgrundsatz abgewimmelt werden.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: pjotre am 13. Dezember 2020, 20:00
Der Tagesspielel-Journalist, um den es geht - Dr. iur. und sehr kompetent - , er ist derjenige, der die Offenlegung des Terminkalendes von Frau Merkel erstritten hat - und anderes.

Er ist also zugleich politische Akteur und da liegt also das eigentliche Problem, um das es bei der Nichtzulassung beim BVerfG geht. Natürlich wird niemand das verlautbaren. Beschluss-Papier ist geduldig.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: pinguin am 14. Dezember 2020, 01:00
Wäre das nicht mal eine interessante Frage für unseren @pinguin, ob & inwieweit man in diesem Fall (willkürlicher Ausschluss von Medien von der Vorab-Informationspolitik des BVerfG) die europäische Ebene der Gerichtsbarkeit beschreiten könnte?
Die Unternehmensgleichbehandlung ist auch eine europäische Vorgabe, insofern bestünden durchaus Möglichkeiten, daß sich der EuGH damit befasst, wenn eine entsprechend gut ausgearbeitete Beschwerde von einem Wettbewerber, der keine Vorabinfos erhält, an die EU-Kommission herangetragen wird und diese das an den EuGH weiterleitet; es dürfte hier auch nur dieser eine Weg realistisch gangbar sein.

Der Staat darf seine eigenen Unternehmen nicht bevorzugen, und da aus europäischer Sicht, wie vom BGH bestätigt, alle ÖRR "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" sind, könnten sich EuGH und EU-Kommission sehr wohl damit befassen. Insbesondere für den EuGH zählt die Wirkung einer Bestimmung und diese ist nach der vorliegenden Schilderung, daß der Staat seine ÖRR bevorzugt behandelt, was seit dem Tag der ÖRR-Marktöffnung unionsrechtswidrig ist.

Freilich mutet es befremdlich an, daß das BVerfG selbst gegen Unionsrecht verstößt, denn auch dieses ist "in eigener Sache" nicht dazu befugt.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: pinguin am 14. Dezember 2020, 07:36
Nachtrag:
Mißachtet ist der europäische Rahmen in Belangen
- Grundrechte, wegen "without interference by public authority";
- Verbraucherschutz, da der Verbraucher bestimmt, wofür er sich interessiert und was er evtl. bestellt;
- Beihilferecht, da eine Unternehmensbeihilfe nur so groß sein darf, wie sie der private Wettbewerber zur Erledigung des gleichen Auftrages benötigen würde;
- Wettbewerbsrecht wegen der Ungleichbehandlung zwischen den öffentlichen und privaten Rundfunkunternehmen;
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: Besucher am 14. Dezember 2020, 12:40
Schön...
Er ist also zugleich politische Akteur und da liegt also das eigentliche Problem, um das es bei der Nichtzulassung beim BVerfG geht. Natürlich wird niemand das verlautbaren. Beschluss-Papier ist geduldig.
...aber man muss sich doch nur mal die - wohlwollend formuliert -  fadenscheinige Begründung ansehen:

Zitat
... In dem Bescheid von Gerichtspräsident Stephan Harbarth räumt das Gericht nun ein, die Beschränkung auf einen Kreis „besonders fachkundiger und vertrauenswürdiger Journalisten“ stehe zwar in einem „Spannungsverhältnis“ zur Pressefreiheit und zum Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Ungleichbehandlung sei aber „sachlich gerechtfertigt“: Das Vorgehen diene dem Ziel, die Öffentlichkeit „zutreffend und vollständig“ über die Entscheidungen mit ihren „oft komplexen Sachverhalten und juristischen Fragestellungen“ zu informieren.
[…]
Papier mag zwar geduldig sein - aber das Kriterium dürfte wohl kaum lauten können: »Hauptsache, was gesagt« bzw. »Hauptsache, keine weißen Stellen auf dem Papier«. Derartiges Geseier von Politikerseite - geschenkt, das kennt man. Aber vom Bundesverfassungsgericht? Ist eine Beleidigung für jeden denkenden Menschen. Sollte dieser Herr vielleicht lieber Politiker werden? Da verdient man in summa doch garantiert mehr, und man kann auch noch besser ungestraft seine Verachtung ggü. dem Pöbel heraushängen lassen.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: Nichtgucker am 26. August 2022, 23:54
Ein aktuelles Update aus erster Instanz- aber es dürfte weitergehen ...

Legal Tribune Online, 26.08.2022
Klage wegen der Pressearbeit des BVerfG
AfD schei­tert in Karls­ruhe gegen Karls­ruhe
Dass das BVerfG bestimmten Journalisten Pressemitteilungen vor Entscheidungsveröffentlichung jeweils am Vorabend zugänglich macht, hält die AfD für rechtswidrig. Vor dem VG Karlsruhe blieb sie mit ihrer Klage aber erfolglos.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-karlsruhe-3k60621-afd-erfolglos-mit-klage-gegen-pressearbeit-bverfg/

Zitat von: Legal Tribune Online, 26.08.2022, Klage wegen der Pressearbeit des BVerfG - AfD schei­tert in Karls­ruhe gegen Karls­ruhe
Die AfD ist mit einer Klage gegen das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wegen dessen Pressearbeit in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe gescheitert (Urt. v. 26.08.2022, Az. 3 K 606/21).
[...]
Vollmitglieder der Justizpressekonferenz (JPK) können sich die Pressemitteilung zu einem Urteil jeweils am Vorabend an der Gerichtspforte als Papierausdruck abholen. [...] Aktuell gibt es knapp 40 Vollmitglieder, darunter Korrespondenten von ARD und ZDF, überregionalen und regionalen Zeitungen sowie Nachrichtenagenturen. [...]

Das Urteil des VG ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen nach Zustellung des vollständigen Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim stellen.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: hankhug am 14. November 2022, 15:29
Es geht weiter...

Tagesspiegel, 13.11.2022
Privilegien für Journalisten: Bundestags-Gutachten zweifelt an Neutralität des Verfassungsgerichts
Die höchsten Richter in Karlsruhe verschaffen einem Karlsruher Presseklub vorzeitig Zugang zu ihren Urteilen. Die Praxis könnte gegen das Grundgesetz verstoßen.
Von Jost Müller-Neuhof
https://www.tagesspiegel.de/politik/privilegien-fur-journalisten-bundestags-gutachten-zweifelt-an-neutralitat-des-verfassungsgerichts-8869651.html
Zitat von: Tagesspiegel, 13.11.2022, Privilegien für Journalisten: Bundestags-Gutachten zweifelt an Neutralität des Verfassungsgerichts
[...]

Kann die staatliche Informationstätigkeit einem privaten Verein überlassen werden?

[...]

Das Gutachten verweist in diesem Zusammenhang auf eine Gerichtsentscheidung, nach der ein solcher Journalistenverein keinen besonderen Status habe und ihm „insbesondere kein Monopol der Erlangung von presseerheblichen Informationen zukomme“. Mit Blick auf bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung und die im Grundgesetz geschützte Pressefreiheit kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass „gesteigerte Anforderungen an die Ungleichbehandlung von Journalisten“ zu stellen seien. Es sei „fraglich“, ob das gerichtliche Interesse an einer besonders gut vorbereiteten Berichterstattung dies rechtfertigen könne.

Mit dem Gutachten kommt die erst 2020 öffentlich bekannt gewordene Praxis stärker unter Druck. Zwar hat das Karlsruher Verwaltungsgericht eine Klage der AfD in erster Instanz zurückgewiesen, dies jedoch vorwiegend aus formalen Gründen. Die AfD kritisiert einen Verstoß gegen ihr Recht auf ein faires Verfahren als Prozessbeteiligte. In Justizkreisen gibt es wenig Verständnis für das Handeln in Karlsruhe. Würden Richterinnen und Richter an anderen Gerichten ihre Urteile vorab bekannt geben, wären Disziplinarverfahren die Folge, heißt es.

[...]

Die eigene Geschäftsordnung passte nicht zum Verfahren. Also wurde sie passend gemacht

Erst kürzlich wurde zudem bekannt, dass das Gericht mit seiner Medienarbeit offenbar jahrelang gegen die eigene Geschäftsordnung (BVerfGGO) verstoßen hatte. [...]
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: hankhug am 04. Dezember 2022, 16:17
Eine Sonderkonstellation in diesem Kontext ist ja, wenn der ÖRR sogar selbst Prozessbeteiligter ist und dennoch vorab über das Urteil informiert wird. Hatten wir das eigentlich schon behandelt?***

Im konkreten Fall des Rundfunk-Urteils vom 18.07.2018 sind jedenfalls die privaten Beschwerdeführer - wie ich aus gesicherter Quelle weiß - gemäß BVerfG-Praxis nicht vorab informiert worden. Hätten sie diese Vorabinformation gehabt, hätten sie jedenfalls sicherlich ein paar markantere Gedanken für die am 18.07.18 nach Urteilsverkündung laufenden Kameras vorbereiten und damit dem Diskurs ein paar zielgerichtete Impulse geben können.

Gleichzeitig hat nun der andere Prozessbeteiligte - der ÖRR - diese Information vorab erhalten und konnte die einseitige Deutung des Urteils entsprechend öffentlichkeitswirksam und insbesondere zeitnah setzen.*

Die BVerfG-Praxis ist ja schon für sich genommen zweifelhaft, aber wie zweifelhaft ist sie erst, wenn der ÖRR selbst Beklager (oder Kläger) ist? Kann so etwas noch unter Gleichbehandlungsaspekten begründet werden?

*Beispiele:
"[...] Es gibt viel Zustimmung für das Urteil. Die AfD will den Beitrag politisch weiter bekämpfen.[...]", Deutschlandfunk
"Die Richter haben eine pragmatische Entscheidung getroffen - gut so", Süddeutsche Zeitung

https://www.deutschlandfunk.de/bundesverfassungsgericht-rundfunkbeitrag-grundsaetzlich-100.html
https://www.sueddeutsche.de/medien/gez-urteil-rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-kommentar-1.4059720


***Edit "Bürger": Nun ja, Indizien für eine offensichtliche vorab-Kenntnis des Verkündungstermins - und mglw. auch des Urteils selbst - sind u.a. diskutiert unter
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27921.0
Siehe auch nochmals weiter oben in hiesigem Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33787.msg205834.html#msg205834
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33787.msg205836.html#msg205836
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: hankhug am 08. März 2023, 17:43
Jetzt ist es also amtlich: Das BVerfG -siehe Anlage- räumt dem ÖRR über die JPK auch dann bevorzugten Zugang zu Urteilsinformationen ein, wenn der ÖRR selbst Verfahrensbeteiligter ist.

Und anstatt diese unhaltbare Verwaltungspraxis mit sofortiger Wirkung einzustellen, wird bzgl. Informationen seitens des BVerfG ansonsten gemauert und offenbar weiter an dieser Praxis festgehalten.

Das BVerfG verletzt also hier selbst Grundrechte der Verfassungsbeschwerdeführer, die es eigentlich selbst letztinstanzlich schützen sollte.
a) Gleichbehandlungsgebot
b) Meinungsfreiheit, da der nicht begünstigte Verfahrensbeteiligte behindert bzw. benachteiligt wird, an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken.

Und das BVerfG verletzt -trotz Neutralitätsgebot des Staates- auch die Rechte der Beitragspflichtigen, die am Urteilsverkündungstag einem als Berichterstattung getarnten und vom BVerfG unterstützten Parteivortrag eines notwendigerweise befangenen ÖRR-Journalisten und JPK-Mitglied ausgesetzt sind.
Da der ÖRR auch nicht über die Vorabveröffentlichungspraxis des BVerfG zu den eigenen Gunsten berichtet, hat der Beitragspflichtige hier auch keine Chance, den Informationsgehalt solcher Berichte richtig einzuordnen.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: Peer_Gynt am 28. März 2023, 16:32
Das BVerfG zieht endlich eine Konsequenz.

Es setzt seine Vorab-Infos an ausgewählte Medien für "zunächst im 2. und 3. Quartal 2023" aus.

Damit neige ich zu der Ansicht, dass auch das BVerfG hier manchmal mitliest ;)

BVerfG
Pressemitteilung Nr. 35/2023 vom 28. März 2023
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-035.html
Zitat
Seit vielen Jahren stellt das Bundesverfassungsgericht den Vollmitgliedern der Justizpressekonferenz Karlsruhe e. V. im Interesse zeitnaher, fachlich fundierter Berichterstattung die Pressemitteilungen zu bevorstehenden Entscheidungsveröffentlichungen vorab mit Sperrfristvermerk zur Verfügung. Diese Vorabinformationspraxis ist in den Richtlinien über die Bekanntgabe von Pressemitteilungen aus dem Jahr 2013 niedergelegt.

Im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren eingetretenen Veränderungen des Umfelds überdenkt das Bundesverfassungsgericht gegenwärtig seine gesamten Kommunikationsstrukturen und -abläufe. Vor diesem Hintergrund wendet das Gericht die vorerwähnte Vorabinformationspraxis zunächst im 2. und 3. Quartal 2023 nicht an.
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: hankhug am 30. März 2023, 12:35
Auch wenn man die eigene Wirkung auf den Bahnverlauf der Planeten niemals unterschätzen sollte, sind wohl im konkreten Fall eher Tagesspiegel und Bild für das Umdenken der hochgeschätzten BVerfG-Richter verantwortlich gewesen  ;).
Von alleine sind die Würdenträger offenbar nicht auf die Idee gekommen, dass die Grundgesetze auch für sie selbst gelten.

FAZ, 29.03.2023
Kein elitärer Kreis mehr
Bundesverfassungsgericht informiert nun alle Journalisten gleich
Bis dato hat das Bundesverfassungsgericht einen kleinen Kreis von Journalisten vorab über seine Entscheidungen informiert. Damit ist jetzt Schluss. Zwei Verlage hatten sich dagegen aufgelehnt.
Von Jochen Zenthöfer
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundesverfassungsgericht-setzt-rechtswidrige-infopraxis-aus-18784649.html

BILD, 28.03.2023
Nach Forderungen von BILD und Tagesspiegel
Gleichberechtigung der Presse am höchsten Gericht
Die Methode war umstritten: Jahrelang gab das Bundesverfassungsgericht Informationen über wichtige Entscheidungen schon am Vorabend der Verkündung an einen exklusiven Zirkel von Journalisten (Justizpressekonferenz). Eine Ungleichbehandlung von Journalisten, zumal fast die Hälfte für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk arbeitet.
Von Lydia Rosenfelder
https://www.bild.de/politik/inland/politik/bundesverfassungsgericht-setzt-umstrittene-praxis-aus-83362560.bild.html

Tagesspiegel, 28.03.2023
Nach Unterlassungsforderungen
Bundesverfassungsgericht stoppt Vorab-Infos an Presse
Ausgewählte Journalisten erhielten vorab Zugang zu Urteils-Pressemitteilungen. Tagesspiegel und „Bild“ gingen dagegen vor – jetzt will Karlsruhe seine Praxis überdenken.
Von Jost Müller-Neuhof
https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-unterlassungsforderungen-bundesverfassungsgericht-stoppt-vorab-infos-an-presse-9575807.html
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: ope23 am 30. März 2023, 14:37
Danke für die drei Links.

Hier "berichtet" - halbwahrheitet - die FAZ (als eine Profiteurin) über die Sache so, dass sie eher wie eine halt nicht ganz korrekte Verhaltensweise des BVerfG erscheint, und geht kaum auf dingliche Details ein. Über dieses Geschichtchen noch eigens zu berichten, war der FAZ scheinbar beinahe zuviel des Aufhebens. Die massive Bevorzugung des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks (auch selbst als Prozessbeteiligte!) und eine Causa AfD wird überhaupt nicht benannt. Am liebsten hätte die FAZ diese Geschichte wohl gänzlich unter den Redaktionstisch fallen lassen...?!

(Bin schon ein bisschen enttäuscht über die unehrliche Darstellung der FAZ hier.)

Die "Bild" (als eine der Benachteiligten) erwähnt sehr schnell und spitz die Rolle des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks (fast die Hälfte der Mitglieder dieses ominösen Journalistenvereins) und weitere Sachdetails.

Am vollständigsten berichtet der "Tagesspiegel" (ebenfalls benachteiligt), hier wird neben dem deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch die AfD benannt, die hiergegen sogar prozessiert hat. Der "Tagesspiegel" schreibt als einzige der drei zitierten Blätter explizit und für Normalbürger unmittelbar verständlich, dass die Vorabinformationen an diesen... "Verein" sogar vor der Information der Prozessbeteiligten erfolgten. Für die Prozessvertreter kam der Urteilsspruch um 10 Uhr stets überraschend. Die Journalisten machten derweil ihre Kurzberichte sendefertig...
Titel: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: Bürger am 07. September 2023, 01:25
FAZ, 06.09.2023
Keine Vorabinfos mehr
Bundesverfassungsgericht behandelt nun alle Journalisten gleich
Das Bundesverfassungsgericht beendet seine Praxis, ausgewählte Journalisten über bevorstehende Entscheidungen vorab zu informieren. Jetzt gibt es für alle dieselben Informationen zur selben Zeit.
Von Jochen Zenthöfer
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundesverfassungsgericht-informationen-fuer-alle-zur-selben-zeit-19155677.html
Zitat von: FAZ, 06.09.2023, Keine Vorabinfos mehr - Bundesverfassungsgericht behandelt nun alle Journalisten gleich
Das Bundesverfassungsgericht beendet die umstrittene Vorabinformationspraxis an ausgewählte Journalisten (darunter auch solche der F.A.Z.) dauerhaft. Entschieden wurde dies von den Richtern am 21. August. Der entsprechende „Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts“*** liegt der F.A.Z. vor.

[...]

Auf unsere Anfrage, ob Richter einzelne Medien über anstehende Verfahren oder Entscheidungen vorab (auch inoffiziell) informieren dürfen, heißt es: „Ausdrückliche Regelungen existieren nicht. Im Übrigen handelt es sich um eine Rechtsfrage, zu der das Bundesverfassungsgericht keine Stellungnahme abgibt.“ So schnell endet die neue Transparenz dann auch wieder.

***Bitte @alle, den Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts“ hier verlinken, sobald verfügbar/ auffindbar. Danke :)
Titel: Re: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Beitrag von: pinguin am 07. September 2023, 08:12
BVerfG, Pressemitteilung Nr. 35/2023 vom 28. März 2023
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-035.html
Zitat von: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 35/2023 vom 28. März 2023
Seit vielen Jahren stellt das Bundesverfassungsgericht den Vollmitgliedern der Justizpressekonferenz Karlsruhe e. V. im Interesse zeitnaher, fachlich fundierter Berichterstattung die Pressemitteilungen zu bevorstehenden Entscheidungsveröffentlichungen vorab mit Sperrfristvermerk zur Verfügung. Diese Vorabinformationspraxis ist in den Richtlinien über die Bekanntgabe von Pressemitteilungen aus dem Jahr 2013 niedergelegt.

Im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren eingetretenen Veränderungen des Umfelds überdenkt das Bundesverfassungsgericht gegenwärtig seine gesamten Kommunikationsstrukturen und -abläufe. Vor diesem Hintergrund wendet das Gericht die vorerwähnte Vorabinformationspraxis zunächst im 2. und 3. Quartal 2023 nicht an.

BVerfG, Pressemitteilung Nr. 74/2023 vom 24. August 2023
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-074.html
Zitat von: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 74/2023 vom 24. August 2023
Mit Pressemitteilung Nr. 35/2023 vom 28. März 2023 hat das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, die in den Richtlinien über die Bekanntgabe von Pressemitteilungen aus dem Jahr 2013 niedergelegte Vorabinformationspraxis im 2. und 3. Quartal 2023 nicht anzuwenden.

Anstelle dieser Vorabinformationspraxis wird das Bundesverfassungsgericht die Veröffentlichung ausgewählter Entscheidungen künftig in einem auf der Website des Bundesverfassungsgerichts abrufbaren Wochenausblick ankündigen (erstmals am 1. September 2023).

BVerfG - Wochenausblick
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Wochenausblick/Wochenausblick_node.html


Bitte @alle, den Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts“ hier verlinken, sobald verfügbar/ auffindbar. Siehe Vorkommentar. Danke :)