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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: McKaber am 05. Oktober 2019, 20:36

Titel: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: McKaber am 05. Oktober 2019, 20:36
am 12.7.2018 hat jemand eine Vollstreckungsankündigung (VA) erhalten von der Kämmerei einer Stadt am Rhein.


Ein freundliches Telefonat mit der Vollstreckungsperson kam zu dem Ergebnis, dass sich der Gläubiger an Verwaltungsrecht halten muss, will er denn als Behörde auftreten. In laufenden Verwaltungsverfahren hinein darf nicht vollstreckt werden. Man war sich einig und ein via Fax eingereichter Widerspruch wurde zur Kentniss genommen und an den Gläubiger weitergeleitet. So geht Amtshilfe eben auch mal in die andere Richtung.


Am angedrohten Termin 10.9.2018 wurde nicht vollstreckt. Auch danach nicht. Die Anordnungsbehörde hatte wohl eine Beschränkung der Vollstreckung verfügt.

Mehr als ein Jahr war dann Ruhe. Nun versucht es der WDR erneut. Oder der Fall war einfach bei der Kämmerei liegengeblieben?

Das Schreiben diesmal enthält die selber Summe, dafür eine (unbegründet höherere Gebühr seitens der Kämmerei) und ist nicht mehr "hochactungsvoll unterschrieben" sondern nur noch "gez." (sic) Liegt wohl am Personalwechsel.

Fragen:
1. Muss die veränderte Gebühr begründet werden?
2. Muss das Schreiben unterzeichnet sein?
3. Ist es möglich, dass der WDR gar nicht tätig wurde und die Kämmerei den Fall nur hatte liegen lassen?

Jemand wird in Bezug auf "automatisierte Festsetzungsbescheide" der Vollstreckung widersprechen. Gibt es noch andere Angriffspunkte wie Verjährung (4 der zu vollstreckenden Festsetzunsbescheide waren Teil einer verlorenden Klage)?
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: Markus KA am 06. Oktober 2019, 21:32
Hierzu auch ein themenverwandter Thread als Hinweis:
WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg192463.html#msg192463 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg192463.html#msg192463)

Evtl. weitere Fragen und Widerspruch direkt an die verantwortliche Behördeleiterin (hier Oberbürgermeisterin, siehe Schreiben) schriftlich richten.
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: McKaber am 28. Oktober 2019, 21:59
Vollstreckung wurde wie im Vorjahr vorläufig eingestellt und der Anordnungsbehörde (sic) die Möglichkeit gegeben bis 15.11.19 eine Beschränkung der Vollstreckung zu verfügen. Andernfalls wird ohne erneute Rückfrage (an wen?) die Vollstreckung fortgesetzt.

Antrag auf Akteneinsicht wurde bisher nicht beachtet.

Es könnte nun ein Brief erfolgen, dass von der Rechtmässigkeit der Forderungen im Falle des Beitragsservices eben gerade nicht ausgegangen werden kann. Dazu könnte der Beamtin die Folien einer Kämmerei aus dem Osten der Republik freundlicherweise zur Verfügung gestellt werden.
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: Peli2020 am 21. Januar 2020, 21:48
Hallo zusammen,

von einer Bekannten, die zwei Katzen hat, habe ich erfahren, dass der Bruder ihres Schwagers - also Person A - folgendes passiert ist.

Person A hat in der Zeit von 2011-2016 in Weitweitweg-Köln gelebt und war dort gemeldet. Soweit sie ihren Kontoauszügen entnehmen kann hat Person A schätzungsweise 350-30 EUR zwischen 2015 und 2016 mit dem Hinweis "unter Vorbehalt" auf ein Beitragskonto-A gezahlt.

Person A hat in der Zeit von 2016-2018 bei Person B in Weitweg-Köln gelebt und war dort gemeldet, übrigens auch bei Beitragskonto-B gemeldet. Person B hat alle Beiträge gezahlt.

Person A hat in der Zeit von Mitte-2018 bis Mitte-2019 in Köln (1) gelebt und war dort gemeldet. Komischerweise hat Person A nie Post erhalten und somit auch keinerlei Beiträge gezahlt.

Person A lebt seit Mitte 2019, möglicherweise bis heute, in Köln (2) bei Person C und ist dort gemeldet, allerdings nicht bei Beitragskonto-C. Person C zahlt Beiträge.

Auch hier nimmt Person A nie Post auf ihren Namen wahr. Allerdings kann es sein dass besagte Person Mitte-2019 von einem Brief mit "Zahlung Beiträge - Beitragskonto A" träumt, ohne Rechtsbelehrung. Person A träumt von folgenden Positionen
+ Kontostand am Anfang-2019 175 EUR
+ komische Zuschläge
+ Beiträge für 1 Wohnung für 3 Monate 52 EUR
= 235 EUR

Dann wird es skurril. Person A träumt Ende-2019 von einem weiteren Brief "Festsetzungsirgendwas - Beitragskonto A", mit Rechtsbelehrung. Hier wird lediglich im Fließtext von einer Gesamtsumme iHv 300+12 EUR fantasiert. Man kann im Text auch was von Titel erkennen. Es gibt auch weniger Positionen:
+ Beiträge Wohnung (2) 52,50 EUR
+ Säumnisirgendwas
= 60,50 EUR

Nach diesen zwei skurrilen Träumen stellt sich Person A vor was wäre, wenn ein dritter Brief Anfang-2020 eintrudeln würde. Ja, sowas wie... "Verwaltungszwangsverfahren zur Bei-irgendwas von Fantasieforderungen", verrückt wäre eine Frist von zwei Händen von Tagen.
Vor allem wenn in diesem eine völlig andere Fantasieforderung steht, nämlich eine i.H.v. beispielsweise 260-10 EUR.
Da es Person A nicht loslässt, spielt diese mit Photoshop und dem Collegeblock herum, wodurch folgende zwei Kunstwerke entstehen.

---

Person A überlegt welche potentiellen Schritte nun angepackt werden können, zumindest um eine ganzheitliche Aufklärung zu erlangen ob die Träume real sein könnten, und wenn ja, wie sich die Fantasieforderungen zusammensetzen usw. usf.
-> Vllt. Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice" -> Thema: Bisher den Kopf in den Sand gesteckt und nun Mahnung erhalten? -> Keine Panik! (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13314.0.html)  ?

Oder lieber Thema: Detaillierte Umsatzaufstellung zum "Beitragskonto"/ zur "Wohnung" anfordern?  (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32289.0.html)?

Sollte Person A einfach anrufen und erwähnen dass auf Beitragskonto-C doch alles sauber ist?

Viele fragen sich auch, ob Person A für den Zeitraum Köln (2) sich mit Person X von nebenan zusammentun könnte. Person A würde Person X für Beitragskonto-X einfach eine Weihnachtsgeschenk zahlen, um für diesen Zeitraum Beitragskonto-A auszuschließen.


++ Person A macht sich vor allem darüber Gedanken, wie sie nun reagieren sollte.

Könnt ihr Person A einen Ratschlag geben?

Ich, die der es nichts mit der Katzenbesitzerin zu tun hat, darf von Person A freundlich grüßen

Person Unbekannt
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: McKaber am 01. September 2020, 18:08
So der Herbst kommt wieder, und damit dürfte der WDR wieder versuchen sich Geld zu erschleichen mittels der Vasallen der Stadtkasse.
Da bisher immer noch Widerspruchsbescheid zugestellt wurde, stellt sich die Frage nach der Verhährung schonmal abgewehrter Pfändungsversuche?
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: McKaber am 11. Mai 2021, 23:35
Bei jemandem ist ein Schreiben eingetroffen mit der exakt selben Forderung, jedoch erneut erhöhten Kosten der Vollstreckung von nunmehr 5,63€ für angebliche 988,46 geschuldete.

Warum versucht der WDR immer genau diesen Betrag einzuziehen?

Sollten Beiträge aus 2013-2017 nicht überdies verjährt sein?***
Oder hat einen Klage gegen den RB insgesamt vor dem BVerfG hemmende Wirkung?***

***Hier ist nicht der geeignete Ort, um über das eigenständige und allgemeingültige Thema Verjährung zu diskutieren, zumal dies bereits in anderen Threads erfolgt ist. Siehe auch kürzliche diesbezügliche Anmerkungen unter
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26288.msg213283.html#msg213283
Eine Verfassungsbeschwerde hat vom Prinzip her erst mal keine aufschiebende Wirkung.
Was in der Maschine in Köln als "Mahnaussetzung" o.ä. vermerkt/ eingetragen ist, ist unergründlich/ ohne System und kann allenfalls durch Akteneinsicht ergründet werden.
Hier also bitte keine weitere Diskussion dieser Aspekte. Danke.
Auch die Frage "Warum versucht der WDR immer genau diesen Betrag einzuziehen?" wird hier kaum jemand verlässlich beantworten können. Es würden - selbst mit Kenntnis des gesamten bisherigen Verlaufs und aktuellen Stand - nur Mutmaßungen/ Spekulationen sein.
In den diesseits bekannten Fällen ist die Vollstreckungssumme bei einer erneuten Vollstreckung in aller Regel um denjenigen Betrag erhöht worden, der seit der vorhergehenden, nicht abschließend durchgeführten Vollstreckung festgesetzt und gemahnt wurde - oft auch egal, ob Verfahren noch anhängig war oder nicht.
ARD-ZDF-GEZ sind ja ohnehin der Auffassung, dass Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben. Insoweit ist die gesamte Fragestellung und deren Diskussion sehr müßig.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: Peli2020 am 15. Mai 2021, 13:17
Hallo zusammen,

im heutigen Traum erschien ein Schreiben mit "Verwaltungszwangsverfahren zur Beitr.... von Geldforderungen".
Es wurde mitgeteilt, dass ein Schreiben am 03.05. an ein Bankinstitut geschickt wurde und diese die Geldforderung wohl bereit halten sollen oder so ähnlich.

Schon lange hatte Person A keinen Traum mehr in diese Richtung - und es hat sich auch nicht angekündigt.
Was kann er/sie nun dagegen tun?

Danke und Grüße
Unbekannt

Edit "Markus KA":
Idealerweise wäre der genaue Wortlaut und der gesamte Inhalt des fiktiven Schreibens  in Textform für hilfreiche Antworten von Vorteil. Sollte es sich um eine fiktive Pfändung handeln, dann bitte die Suchfunktion zum entsprechenden Thema nutzen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: Peli2020 am 17. Mai 2021, 16:21
Hallo zusammen,

danke für die Anmerkung @ Moderator. :)

Anbei die von mir mit paint erstellten Dokumente.

Interessant finde ich, dass Fantasie-Mahnkosten von Mai-Juli 19 veranschlagt werden, obwohl darüber steht dass in dem Zeitraum keine Beitragspflicht bestand. (?!?!)

Außerdem, im Vergleich zu den oben genannten Fantasie-Kunstwerken, haben sich etwaige „Vollstreckungskosten“ um 26,50 Eur erhöht, obwohl die Gesamt-Fantasie-Forderung sich verringert hat.


Ich weiß mir selber um ehrlich zu sein nicht mehr zu helfen - und ein fiktiver Anwalt den ich im Traum kontaktierte sprach bloß eine Empfehlung aus einfach zu zahlen....

In einem Gespräch im Traum von heute, welches ich mit meiner Traum-Aufnahme-Maschine gespeichert habe, sagt Traumvollstrecker, dass dieses Schreiben rausging, weil ich auf das oben genannte Kunstwerk nicht reagiert habe (hier gab es aber Traum-Mail-Verkehr zwischen seiner Kollegin und mir und dem Karnevalsverein)...

Freue mich auf eine kurzfristige Traumdeutung.

Danke !
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: Markus KA am 17. Mai 2021, 17:57
Anbei die von mir mit paint erstellten Dokumente.

Wie vermutet, handelt es sich bei dem fiktiven Schreiben um das im Forum bereits vielfach diskutierte Thema "Pfändungs- und Einziehungsverfügung".
In fiktiven Pfändungs- und Einziehungsverfügungen könnte vorgekommen sein, dass die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt.
In fiktiven Fällen könnte vorgekommen sein, dass Widerspruch gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung beim Behördenleiter einer Stadtkasse eingelegt und weitere rechtliche Mittel eingesetzt wurden, um den genauen Sachverhalt mit dem Behördenleiter einer Stadtkasse zu klären. Idealerweise könnte in einem fiktiven Fall z.B. Klage gegen den Behördenleiter einer Stadtkasse eingereicht und die zuständige LRA als Beigeladene beantragt worden sein.

Für weitere Informationen und Diskussionen zur Vorgehensweise gegen rechtswidrige Pfändungs- und Einziehungsverfügungen bitte die Suchfunktion nutzen.
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: Kurt am 17. Mai 2021, 18:31
@Peli2020: schau' mal hier rein...
Auf Antrag d. Stadtkasse Bonn droht erneut eine Inhaftierung im Bereich des WDR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35140.msg212991.html#msg212991

...dort "versteckt" sich eine PDF
2021-04-19_rs2VG-Koeln_Antrag_EA_Aussetzung_Vollziehung_Haftbefehl_anonym.pdf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35140.msg212991.html#msg212991

Deren (Teile des) Inhalt würden sich bei einer Klage gegen eine fiktiv erlassene "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" sicherlich verwenden lassen?

Gruß
Kurt
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: Peli2020 am 17. Mai 2021, 20:07
2021-04-19_rs2VG-Koeln_Antrag_EA_Aussetzung_Vollziehung_Haftbefehl_anonym.pdf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35140.msg212991.html#msg212991
Deren (Teile des) Inhalt würden sich bei einer Klage gegen eine fiktiv erlassene "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" sicherlich verwenden lassen?
Richtig klasse, danke!

Für weitere Informationen und Diskussionen zur Vorgehensweise gegen rechtswidrige Pfändungs- und Einziehungsverfügungen bitte die Suchfunktion nutzen.
Person A hat (ehrlich!) die Suchfunktion benutzt und mit Sicherheit mind. 5 Tabs geöffnet. Person A verliert jedoch leider den Überblick, welche Passagen wie wann verwendet und an welche Zielgruppen adressiert werden müssen.

Am liebsten möchte Person A einen fähigen, oder zumindest motivierten, RA hinzuziehen; RA B_ö_l_c_k scheint allerdings nicht mehr aktiv zu sein.

Zumal auch für Personen neben A vermutlich ersichtlich ist, dass die FantasieForderung einen Fehler aufweist - wenn auch nur acht Euronen für den Zeitraum an dem keine Karnevalsgebühren mehr gefordert werden.

Kann Person A die fiktive PDF angepasst hier in kürzerer Form teilen? Nur um sicherzugehen dass Person A dieses dann in seinen nächsten Träume verschicken kann... voraussichtlich als FantasieFax.

Grüße
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: DirkB am 18. Mai 2021, 12:45
Person A hat (ehrlich!) die Suchfunktion benutzt und mit Sicherheit mind. 5 Tabs geöffnet. Person A verliert jedoch leider den Überblick, welche Passagen wie wann verwendet und an welche Zielgruppen adressiert werden müssen.
Ich lese auch schon sehr lange in diesem Forum mit und unterstütze auch ab und zu finanziell einige Mitstreiter. Ich bin gerne und fast täglich hier. An die Suchfunktion muß man sich in der Tat erst gewöhnen. Also: lesen lesen lesen.
Was ist mit RA B-ö-l-c-k ? Weiss jemand näheres ?

Gruß Dirk

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Rechtsanwalt“
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
„WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr“.
Bitte die Möglichkeit der Suchfunktion nutzen, spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder stellen. Natürlich kann man auch Fragen direkt an den betreffenden Rechtsanwalt oder die zuständige Rechtsanwaltskammer stellen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: Markus KA am 18. Mai 2021, 13:38
Vorlagen, z.B. von fiktiven Widersprüchen zu Vollstreckung und Vollstreckungsmaßnahmen, sind im Forum zu finden. Natürlich kann die Begründung vom Verfasser entsprechend dem Sachverhalt angepasst werden, z.B.:

Pfändungsverfügung Kontopfändung Sperrung Teilzahlungsvereinbarung NRW
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29371.msg184639.html#msg184639

Noch ein Hinweis aus themenverwandten Beiträgen:

In einem fiktiven Fall könnten ein Widerspruch gegen die Pfändungsverfügung einer Stadt oder Gemeinde und ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß §80 Abs. 4 VwGO bei der Stadt oder Gemeinde eingereicht worden sein.

Die Stadt oder Gemeinde sind Verwaltungsbehörden und in diesem fiktiven Fall wohl Vollstreckungsbehörden. Eine Pfändungsverfügung ist somit wohl ein Verwaltungsakt.

Die Stadt könnte mit einem Widerspruchsbescheid geantwortet haben, gegen diesen könnte der „Schuldner“ Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht worden haben. Beklagter könnte in diesem fiktiven Fall die Stadt gewesen sein.

Die Stadt könnte nicht mit einem Widerspruchsbescheid geantwortet haben, dieser könnte nach 3 Monaten für den Kläger ("Schuldner") gemäß VwGO nicht mehr notwendig sein und der Kläger könnte die Untätigkeitsklage in Verbindung mit der Anfechtungsklage eingereicht haben.***

In einem dringenden fiktiven Fall könnte der "Schuldner" zusätzlich Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gegen die Stadt gemäß § 123 VwGO beim VG gestellt haben, um eine vorläufige Einstellung der Pfändung zu erreichen.***

[...]

Mögliche Anregungen siehe auch hierzu:

Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413)

Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252)

***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Es könnte in einem fiktiven Fall von einem Verwaltungsgericht darauf hingewiesen worden sein, dass Rechtschutz gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 28. August 2018 - 2 S 1254/18 -, juris) zunächst in der Hauptsache mittels Widerspruch zu suchen ist; im Eilverfahren kann die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines solchen Widerspruchs gegen die gemäß § 12 LVwVG sofort vollziehbare Pfändungs- und Einziehungsverfügung begehrt werden. Vor diesem Hintergrund führt das Gericht das Eilverfahren bis auf Weiteres als ein solches nach § 80 Abs. 5 VwGO (und nicht: § 123 VwGO)

Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: McKaber am 21. Juni 2021, 02:48
Die Stadtkasse hat telefonisch bestätigt, dass sie Ersuchen des WDR grundsätzlich als statthaft ansehen und nicht gesondert prüfen.
Außerdem wurde bestätigt, dass die Ersuchen elektronisch übermittelt werden. Es gibt dazu also keine Akte bei der Stadtkasse.

Brief an die OB geht raus. So geht das ja nicht.
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: Mork vom Ork am 21. Juni 2021, 06:56
Das ist nichts Ungewöhnliches. Wenn man der Stadtkasse aber steckt, dass es aus mindestens einem Grund nicht ok ist, weil mindestens eine Vollstreckungsvoraussetzung nicht vorliegt, sollte diese die Vollstreckung zur Klärung an den BS zurückgeben.
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: ohmanoman am 21. Juni 2021, 08:41
Moin Moin ,

Frage: Ist denn ein elektronisch automatisiertes übermitteltes Ersuchen überhaupt ein Titel?

Gruß
Ohmanoman

Edit "Markus KA":
Vollstreckungs- oder Amtshilfeersuchen und vollstreckbarer Titel sind unterschiedliche Themenschwerpunkte und zu unterscheiden.
Bitte das Thema „vollstreckbarer Titel“
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
„WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr“.
Bitte die Möglichkeit der Suchfunktion nutzen oder spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder zu stellen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: Markus KA am 21. Juni 2021, 10:08
Die Stadtkasse hat telefonisch bestätigt, dass sie Ersuchen des WDR grundsätzlich als statthaft ansehen und nicht gesondert prüfen.
Außerdem wurde bestätigt, dass die Ersuchen elektronisch übermittelt werden. Es gibt dazu also keine Akte bei der Stadtkasse.

In einem fiktiven Fall könnten telefonische Kontaktaufnahme mit einer Verwaltungsbehörde ( oder per Email) nicht unbedingt Vorteile haben.

Sollte bei einer Verwaltungsbehörde keine "Akte" geben, wozu bedarf es dann ein Aktenzeichen?

Es könte in einem fiktiven Fall hingewiesen worden sein, wenn personenbezogene Daten elektronisch geführt werden,  Ausdrucke gefordert werden können, z.B. in einem Antrag zur Bekanntgabe des Amtshilfeersuchens durch Übersenden einer beglaubigten Ablichtung.

Für Köln könnte gelten:
Zitat
Die behördliche Stelle des Mitgliedstaates (DE) wird hiermit vorsorglich auf § 4 und § 5 des  Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) vom 27.11.2001 sowie auf Art. 10 EMRK hingewiesen. Schutzwürdige Belange Betroffener stehen diesem Antrag nicht entgegen, da der Antragsteller der Betroffene selbst ist. Die behördliche Stelle wird ferner im Falle der Versagung aufgefordert den vorliegenden Antrag klagefähig zu bescheiden.


Hierzu und weitere detaillierte Hinweise zum Thema Vollstreckungsersuchen oder Amtshilfeersuchen:

Vollstreckungsersuchen Anforderung Ablichtung (Berlin)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19797.msg137426.html#msg137426

RBB Vollstreckungsankündigung Amt Amtskasse Biesenthal-Barnim>Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32550.msg213203.html#msg213203
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: McKaber am 23. Juni 2021, 15:10
Das ist nichts Ungewöhnliches. Wenn man der Stadtkasse aber steckt, dass es aus mindestens einem Grund nicht ok ist, weil mindestens eine Vollstreckungsvoraussetzung nicht vorliegt, sollte diese die Vollstreckung zur Klärung an den BS zurückgeben.
So funktioniert das seit Jahren. Jedoch kündigen sie immer auch an, die Vollstreckung fortszusetzen, sollte der BS die Vollstreckung nicht zurückziehen. Das bedeutet also für die vergangenen Jahre, dass dieser das Gesuch zurückgezogen hat. Warum er dann, ohne an den Umständen etwas zu ändern, immer wieder erneut versucht zu vollstrecken, kann wohl nur durch Automatismen erklärt werden.
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: McKaber am 06. September 2021, 17:21
Neuster Stolperstein: Pfändung

Das "Stecken" der Stadtkasse, dass das Verfahren noch läuft und Widerspruchsbescheide ausstehen wurde von einem für seine Härte bekannten Beitragseintreiber ignoriert und eine Kontopfändung am 3.9.21 eingeleitet.
Ein Bescheid darüber seitens der Stadt steht aus. Die zu pfändende Summer weicht vom letzten Schreiben der Stadtkasse ab. Sperrung des Kontos zufällig entdeckt.

Suchfunktion wurde bemüht. Welches Vorgehen ist jetzt schon (ohne schriftliches von der Vollstreckungsbehörde) ratsam?

Frage: Darf sich die Vollstreckungsbehörde aus Kontonummern, die zur Zahlung von Strafzetteln benutzt wurden, einfach so bedienen?
Es wurde keine Pfändung von Sachgegenständen versucht, auch wurde keine Abgabe einer Vermögensauskunft angeboten. Laut Suchfunktion muss die Vollstreckungsbehörde eines jedoch erstmal versucht haben?
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: pinguin am 06. September 2021, 17:59
Frage: Darf sich die Vollstreckungsbehörde aus Kontonummern, die zur Zahlung von Strafzetteln benutzt wurden, einfach so bedienen?
Die Datenerhebung ist zweckgebunden; weiterführend dazu siehe

Zweckbindung der Datenerhebung; war das schon mal Diskussion hier?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22476.msg200229.html#msg200229

Entscheidung auf Grund einer Vorlage durch das Oberlandesgericht Düsseldorf
EuGH C-40/17 - Datenschutz ist unionsrechtlich vollständig harmonisiert
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35360.0
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: querkopf am 06. September 2021, 18:32
Frage: Darf sich die Vollstreckungsbehörde aus Kontonummern, die zur Zahlung von Strafzetteln benutzt wurden, einfach so bedienen?

Das darf die Vollstreckungsbehörde sicher nicht. Sie darf aber beim Bundesamt für Steuern abfragen, welche Konten Dir zugeordnet sind, und diese darf sie dann pfänden.

Wie ich schon mehrfach an verschiedenen Stellen dieses Forums ausgeführt habe, ist die wirksamste Vorgehensweise die Unterlassungsklage*** gegen die Vollstreckungsbehörde vor dem VG, ggf. verbunden mit dem Eilantrag auf sofortige Aussetzung der Vollstreckung. Da Festsetzungsbescheide über Rundfunkbeiträge eben keine Leistungsbescheide sind bzw. diese nicht enthalten, diese aber nach § 6 VwVG NRW zwingende Voraussetzung für den Beginn der Vollstreckung sind, liegen die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vor.

Zudem ist die in der Pfändungs- und Einziehungsverfügung (die dem Schuldner bekanntzugeben ist, das ist ein Verwaltungsakt) aufzuführende Forderungsaufstellung genau zu prüfen. Hier muß jeder der Vollstreckung zugrundeliegende Titel einzeln aufgeführt sein. Steht da nur z. B. "Rundfunkbeitrag von - bis", dann ist der VA nicht hinreichend bestimmt und rechtswidrig, mit der Folge, daß die Vollstreckung eingestellt werden muß.

Zu beiden Themen gibt es genug Material hier im Forum, zur Frage der Kostenaufstellung gab es jüngst eine Erfolgsmeldung, nach der die Stadt Kerpen aufgrund einer Klage von RA Bölck die Kontenpfändung zurückgezogen hat. Einfach mal suchen.


***Edit "Bürger" @alle: Der "öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch" ist bereits seit 2015(!) Thema im Forum - siehe u.a. unter
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13567.0
Dieses - eigenständige aber auch weitestgehend allgemeingültige - Rechtsmittel hier im Thread bitte nicht vertiefen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: Markus KA am 06. September 2021, 19:47
Suchfunktion wurde bemüht. Welches Vorgehen ist jetzt schon (ohne schriftliches von der Vollstreckungsbehörde) ratsam?

Bei einer fiktiven Pfändung könnten gewisse Rechtsmittel in gewohnter Weise mit einem Widerspruch eingeleitet worden sein.

Dringende Maßnahmen wurden bereits beschrieben und in den letzten Tagen ausführlich an einem aktuellen Beispiel beschrieben.

Vollstreckung für den WDR: erfolgreiche Anfechtung einer Kontopfändung in Kerpen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35558.0.html (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35558.0.html)

Die Kontosperrung könnte mit einer Änderung des Kontos in ein P-Konto aufgehoben werden.
Eine Änderung könnte relativ schnell durchgeführt werden, was jedoch nicht auszuschließen ist, dass zuvor die ein oder andere Lastschrift doch blockiert worden sein könnte.
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: McKaber am 06. September 2021, 23:09
Ist das Verwaltungsgericht Köln in so einer Sache überhaupt zuständig (und nicht das Amtsgericht mit Unterabteilung Volltreckung)?

Die Stadt Kerpen kann doch jetzt einfach die Pfändug fortsetzen/erneut starten ohne die Gebühren zu erheben?

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Stadt Kerpen“
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
„WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr“.
Bitte die Möglichkeit der Suchfunktion nutzen oder spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder zu stellen.
Bitte die bereits vielfach diskutierten Beiträge zu den Themen/Unterschieden  Vollstreckung durch die  Stadtkasse und  Vollstreckung durch den  Gerichtsvollzieher lesen, um Mehrfachpostings zu vermeiden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: querkopf am 07. September 2021, 01:01
Ist das Verwaltungsgericht Köln in so einer Sache überhaupt zuständig (und nicht das Amtsgericht mit Unterabteilung Volltreckung)?

Nur kurz zur Erläuterung (nicht zur Vertiefung):
Mit der Klage vor dem VG wird der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch gegen die Stadt Köln geltend gemacht, nach dem die Stadt rechtswidriges Handeln zu unterlassen hat. Eine Vollstreckung, ohne daß die vom Gesetz bestimmten Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sind (kein Leistungsbescheid), ist rechtswidrig.

Es handelt sich nicht um ein Rechtsmittel innerhalb der Vollstreckung, deshalb ist nicht das Amtsgericht zuständig.


Edit "Bürger" @alle: Der "öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch" ist bereits seit 2015(!) Thema im Forum - siehe u.a. unter
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13567.0
Dieses - eigenständige aber auch weitestgehend allgemeingültige - Rechtsmittel hier im Thread bitte nicht vertiefen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: McKaber am 08. September 2021, 09:20
Die Stadt rückt die Pfändung erst raus, wenn die Bank die PZU Drittschuldanerkennung an die Stadt gesendet hat. Wahrscheinlich per Boten solange wie das dauert.
Die Kontonummer hat der Vollstrecker von der Schufa.
Er nennt den Beitragsservice noch GEZ.
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: pinguin am 08. September 2021, 11:16
Die Stadt rückt die Pfändung erst raus, wenn die Bank die PZU Drittschuldanerkennung an die Stadt gesendet hat.
Darf die Zwischenfrage erfolgen, zum welche Bank es sich dabei handelt?
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: McKaber am 08. September 2021, 14:19
Ja ich weiss um welche Bank es sich handelt. Die mit dem Novitzki im Telefonkundendienst nervt.
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: McKaber am 12. September 2021, 03:54
Stadt hat Widerspruch gegen die Pfändung unsinnigerweise an die Antragsbehörde weitergeleitet.
Dabei ging der Widerspruch gegen die rechtswidrige Pfändung.
Pfändungs- und Einziehungsverfügung wurde bisher von der Stadt nicht ausgehändigt.
Antrag auf Einsicht auf alle zum Verfahren gehörenden Akten wurde übergangen.
Bank wird den geforderten Betrag am 3. Okt. anweisen, mit dem Hinweis, dass mir das nicht gepfändete Guthaben natürlich zur Verfügung stünde. Was auch immer das bedeutet, abbuchen kann man es jedenfalls nicht.
Gläubiger laut Bank ist: Stadt Köln
Gepfändeter Betrag weist deutlich von Vollstreckungsankündigung ab: 1027,61. Es dürften erheblich Auslagen dabei sein, vielleicht sogar Gebühren? ;)
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 12. September 2021, 14:41
Der Bank klarmachen, daß es ihr Geld sein könnte:
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30858.0

Unabhängig davon wäre es natürlich sicherhaltshalber besser, wenn es kein Geld zu pfänden gibt, also dafür sorgen daß es weder ein Guthaben oder (Achtung! Falle!) Dispo gibt. Eventuell wäre die (vorübergehende) Umwandlung in ein P-Konto zu erwägen.
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: McKaber am 28. September 2021, 01:29
Stadtkasse hat bei Akteneinsicht in Vollstreckungsvorgang das Ersuchen des Gläubigers nicht vorgelegt. Es läge nur elektronisch vor und müsse beim Gläubiger angefragt werden.
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: ope23 am 28. September 2021, 01:51
Stadtkasse hat bei Akteneinsicht in Vollstreckungsvorgang das Ersuchen des Gläubigers nicht vorgelegt. Es läge nur elektronisch vor und müsse beim Gläubiger angefragt werden.
Ganz schlechte Ausrede der Stadtkasse.

Die Stadtkasse handelt nach der ihr direkt vorliegenden Akte, nicht nach der, die ein Dritter (hier der Gläubiger) im Schrank hat. Und um diese direkt vorliegende Akte geht es.

Elektronische Akten sind nicht von der Akteneinsicht ausgeschlossen, nur weil sie elektronisch sind.

Jemand flüstert, dass die Stadtkasse dem Delinquenten einen Bildschirm in einem "Datenraum" bereitstellen müsse, wo der Delinquent die elektronische Akte einsehen könne.

(Derartige Einsichtsnahmen in solchen "Datenräumen" sind nicht völlig unüblich, ich kenne so etwas aus der Kommunalpolitik.)

Andere erzählen, dass sogar einer LRA ein papierner Ausdruck aus einer (angeblich) elektronisch geführten Akte aus dem Sendemast geleiert wurde. Was eine LRA kann, kann eine Stadtkasse noch viel mehr.

Person O empfiehlt, sich kundig zum Stichwort "Akteneinsicht bei elektronisch geführten Akten" zu machen und weitere Schritte zu unternehmen.
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: seppl am 28. September 2021, 02:19
Stadtkasse hat bei Akteneinsicht in Vollstreckungsvorgang das Ersuchen des Gläubigers nicht vorgelegt. Es läge nur elektronisch vor und müsse beim Gläubiger angefragt werden.
Als kleine Information füge ich hinzu, dass ich in Hamburg - aber eher widerwillig - einen Ausdruck des elektronischen Vollstreckungsersuchen zugesendet bekommen habe - von der Stadtkasse. (Kasse.Hamburg). Prompt habe ich darin rechnerische Fehler gefunden.
Natürlich kann auch die Stadtkasse die Daten ausdrucken. Ich würde empfehlen, darauf zu bestehen, einen Ausdruck der Daten zu erhalten, es geht!

Die Kasse tut ja so, als wenn "elektronisch" bedeutet, dass nur Einsen und Nullen übermittelt werden. Nein, es sind Worte und Zahlen, die ganz einfach zu lesen sind!

Siehe Anhang bei
Vollstreckt die Kasse.Hamburg bei undefinierter Gesamtschuldnerlage "ins Blaue"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33983.msg206889.html#msg206889
ab Seite 4
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: Kurt am 28. September 2021, 08:47
Hallo zusammen -

Off-Topic - oder doch nicht?

Hier geht es zwar um emails als elektronische Dokumente und deren eventuelle Manipulation - könnte man dies jedoch auch für andere elektronische Dokumente/Akten etc - hier: Vollstreckungsersuchen - in's Feld führen?

Wie ist denn sichergestellt, dass das elektronische Dokument "Vollstreckungsersuchen" seit Erstellung/Übersendung seitens Ersteller/Speicherort nicht (mehr) verändert wurde?  >:D
Zumal es nicht beim "Auftragnehmer" (Stadtkasse) sondern beim "Auftraggeber" (BS/LRA) gespeichert ist und somit auch die Stadtkasse nicht weiß ob ein heute erfolgender Ausdruck noch die gleiche Version wie von nn Tagen/Monaten ist!?

Zitat
Eine E-Mail ist als elektronisches Dokument nicht an § 130 ZPO zu messen, sondern fällt in den Anwendungsbereich des § 130a ZPO (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - IX ZB 41/08, NJW-RR 2009, 357 Rn. 6; Beschluss vom 14. Januar 2010 - VII ZB 112/08, BGHZ 184, 75 Rn. 12; Wagner in Münch-Komm.ZPO aaO § 129 Rn. 17). Wegen der Flüchtigkeit und der Gefahr einer möglichen, später nicht mehr nachvollziehbaren Manipulation eines elektronischen Dokuments hat der Gesetzgeber die qualifizierte elektronische Signatur des Absenders vorgeschrieben (§ 130a Abs. 1 Satz 2 ZPO), um so dem Dokument eine dem Papierdokument vergleichbare dauerhafte Fassung zu verleihen. Eine E-Mail, die - wie im Streitfall - keine qualifizierte elektronische Signatur aufweist, ist nicht geeignet, die gesetzliche Frist für einen bestimmenden Schriftsatz zu wahren (BGH, NJW-RR 2009, 357 Rn. 9; BGHZ 184, 75 Rn. 12, 15; Musielak/Stadler, ZPO, 12. Aufl., § 129 Rn. 11).
Quelle: BGH, Beschluss vom 11.06.2015 - I ZB 64/14
https://openjur.de/u/792411.html
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: McKaber am 28. September 2021, 09:58
Die Stadt musste zur Akteneinsicht schon gerichtlich gezwungen werden. Für weitere Akteneinsichten besteht gerade keine Zeit, da die vollhängte Kontopfändung am 2.10. zur Überweisung an die Stadt seitens der Bank führen wird.

Die Stadtkasse meinte, nur ein Gericht könnte einen Vollstreckungsstop erwirken, blieb natürlich vage, wie das anzustellen sei.
Das wäre dann ein Eilantrag gegen wen, die Stadt, oder den WDR, die Vollstreckung wegen fehlender Vorraussetzungen (Mahungen nicht zugestellt, Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen rechtswidrig erstellter automatischer Bescheide, welcher noch nicht beschieden wurde).
Titel: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: PersonX am 28. September 2021, 16:32
Das wäre dann ein Eilantrag gegen wen, die Stadt, oder den WDR, die Vollstreckung wegen fehlender Vorraussetzungen (Mahungen nicht zugestellt, Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen rechtswidrig erstellter automatischer Bescheide, welcher noch nicht beschieden wurde).
Sofern es etwas mehr als Kosten bringen soll, müsste das Verfahren beim passenden Gericht gegen die Stelle geführt werden, welche verantwortlich für die Maßnahmen ist. Letztlich ist das wahrscheinlich der Gläubiger, welcher den Auftrag erteilt hat.


Das Gericht kann auch den Auftrags Empfänger anweisen, dass dieser solange nichts macht, bis eine Sache X geklärt sei. -ein vorläufiger Stopp der Maßnahmen-

Entsprechender Vortrag sollte wohl mit in das Verfahren. Also alle aktuell laufenden Sachen auflisten und das Gericht entsprechend auffordern diese laufenden Sachen zu stoppen.

Wichtig ist für das Gericht bei "Eilsachen", dass ein Nachweis geführt wird, dass die "laufenden" Sachen z.B. unbillig sind, eine Härte bedeuten und im Anschluss bei Obsiegen im Hauptverfahren nicht durch eine "Geldzahlung" rückgängig gemacht werden können. -> Also der Schaden, der durch den weiteren Vollzug eintritt, so nicht im Interesse der Öffentlichkeit ist. -> Zudem muss bei Eilsachen eine Wahrscheinlichkeit bestehen, im Recht zu sein, weil das Gericht ja nur vorläufig prüft.

---
Angemerkt sei, ein Eilverfahren wird vom Gericht mit Kosten verbunden, welche sich sehr wahrscheinlich nach dem Gegenstandswert richten. -> Der Gegenstandswert wäre wohl die Summe der Forderung oder die Summe tatsächlich bekanntgegebener rechtskräftiger Titel. -> Es könnte somit sofern solche nicht bekannt sind, der Gegenstandswert zu ermitteln sein. -> Sofern Titel nicht bekannt sind, sollte der Gegenstandswert nicht aus dem Vollstreckungsersuchen übernommen werden. Sondern aus tatsächlich bekannt gemachten Bescheiden. -> Insofern kann der Gegenstandswert, welchen der Kläger ermittelt abweichend sein, zu der Forderung, welche da vollstreckt werden soll. Aber es ist wohl Aufgabe des Gerichts zu prüfen, welche Bescheide "Titel" tatsächlich bekannt gegeben wurden, weil nur solche vollstreckbar seien.


Im Verfahren, wie es hier anscheinend läuft liegt seitens der LRA die Aussage vor, dass solche Bescheide vorhanden seien und diese wohl Bestandskraft haben bzw. ein rechtliches Mittel keine aufschiebende Wirkung hat.

-> Das Verwaltungsgericht wird, auch ohne dass das Verfahren für den Kläger richtig richtig schlecht läuft, bescheinigen, dass aus dem Ersuchen vollstreckt werden kann, weil z.B. keine Härte vorliegt ;-) oder noch besser, weil A zu lange zu gewartet hat oder weil "unzulässig, so ist der Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO bereits mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (Rn. 607)" oder "unbegründet, so fehlt es schon am Anordnungsanspruch, d.h. der Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO hat bereits aus diesem Grund keinen Erfolg (Rn. 610). Darauf, dass in diesem Fall denklogisch auch kein Anordnungsgrund besteht – an der Sicherung eines nicht bestehenden Rechts kann kein schützenswertes Interesse bestehen – kommt es daher nicht weiter an (vgl. Übungsfall Nr. 8) ". -> Es muss gegenüber dem VG im Eilverfahren ein Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund vorgetragen werden.
Zitat aus

Link extern: Stichwort Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund suchen und minimal auch "3. Glaubhaftmachung" lesen

https://www.juracademy.de/verwaltungsprozessrecht/vorlaeufiger-rechtsschutz-123-vwgo.html (https://www.juracademy.de/verwaltungsprozessrecht/vorlaeufiger-rechtsschutz-123-vwgo.html)
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: McKaber am 28. September 2021, 22:34
In der Sache läuft ein "Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG" gegen die Antragsbehörde welcher bisher nicht beschieden wurde.
Er richtet sich gegen die vollautomatische Erstellung von Bescheiden ohne Rechtsgrundlage, auch wenn der Beitragsservice der Meinung ist, das wäre durch §10 RBStv schon abgedeckt (wozu wurde dann 10a eingeführt?)
"Die Voraussetzungen für den automatisierten Erlass von Festsetzungsbescheiden sind wegen fehlender Zulassung durch eine Rechtsvorschrift nicht gegeben, somit sind diese Festsetzungsbescheide nichtig und unwirksam."

Mit welchen Gerichtskosten ist zu rechnen bei Vollstreckungswert von ~1000 €?
Titel: Re: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr
Beitrag von: PersonX am 29. September 2021, 14:35
Mit welchen Gerichtskosten ist zu rechnen bei Vollstreckungswert von ~1000 €?
Das hängt stark von der Verfahrensart und auch der jeweiligen Instanz ab.

Plus Kosten für mündliche Verhandlungen, sofern, welche stattfinden.
Plus Kosten der Gegenseite z.B. auch bei Nicht Recht bekommen.
Plus Pauschale für Post etc..

Bei Eilsachen, kann es passieren, dass der Betrag der Gerichtskosten reduziert ist um z.B. 50%.


Die folgenden Daten laut Gerichtskostengesetz (GKG)
§ 34 Wertgebühren

https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__34.html (https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__34.html)
siehe z.B. Tabelle
Teil 5
Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit

und die
Anlage 2 (zu § 34 Absatz 1 Satz 3)
Die in der Anlage angegebene "Gebühr" bei Streitwert bis 1000,- € ist  58,00 € ->
Diese wird mit dem jeweiligen Faktor "Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG", welcher in der Tabelle bei dem jeweiligen Text steht wie angegeben gewichtet. Bei Streitwert bis 1500,- € ist 78,00 €.

Faktoren/ "Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG"
Beispielsweise

1. Instanz VG

Verfahrensgebebühr für Anwalt fremd/eigener: 1,3
Terminsgebühr für Anwalt fremd/eigener: 1,2
Gerichtskosten: 3,0
Pausch für fremd/eigen: 20,-
Mwst: 19,- %
Gerichtskosten: 3,0 x 58,- = 174,-
Verfahrensgebühr optional Anwalt fremd: 1,3 x 58,- = 114,40
Verfahrensgebühr optional Anwalt eigen: 1,3 x 58,- = 114,40
optional Terminsgebühr
fremd Anwalt: 1,2 x 58,- = 105,60
optional Terminsgebühr eigener Anwalt: 1,2 x 58,- = 105,60
Pauschale für Post/Porto etc. fremd: 1x  20,-
Pauschale für Post/Porto etc. eigen: 1x  20,-

Grobe Summe inkl. Pauschale und MwSt. 745,20 €, wenn alles mit Anwalt und ohne zusätzliche Kostenvereinbarung erfolgt und die Abrechnung des Anwalts nach dem §13 RVG
https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__13.html (https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__13.html) erfolgt.

Das stellt soweit ein Grundwert da und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Der eigene Anwalt wird wahrscheinlich eine extra Vereinbarung treffen wollen, welche über dem Wert von 114,- liegt.
Dass die Gegenseite einen Anwalt beauftragt, kann man möglicherweise nicht verhindern.

Bei Eilverfahren reduzieren sich wohl soweit PersonX es verstanden hat die Gerichtskosten.

zum Vergleich Berufung OVG
Gerichtskosten: 4,0 x 58,-
Verfahrensgebühr Anwalt fremd : 1,6 x 58,-
Verfahrensgebühr Anwalt eigen: 1,6 x 58,-
optional Terminsgebühr eigener Anwalt: 1,2 x 58,-
optional Terminsgebühr fremd Anwalt: 1,2 x 58,-

usw.


vgl. gegebenenfalls mit

https://www.smart-rechner.de/gerichtskosten/rechner.php (https://www.smart-rechner.de/gerichtskosten/rechner.php)
und gegebenenfalls auch mal schauen auf diese Tabelle

https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/BJNR071810004.html#BJNR071810004BJNG000601311 (https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/BJNR071810004.html#BJNR071810004BJNG000601311)

Teil 2
Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung,
 Insolvenzverfahren und ähnliche Verfahren