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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Mai 2019 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 24. Mai 2019, 21:58

Titel: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: ChrisLPZ am 24. Mai 2019, 21:58
medienkorrespondenz.de, 23.05.2019

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:
Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen


Zitat
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wird sich nicht mit dem deutschen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten befassen. Der EGMR wies Beschwerden von zwei Bundesbürgern gegen das Rundfunkbeitragsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juli 2018 als unzulässig ab. Die beiden Beschwerden, die dem Straßburger Gerichtshof vorlagen, berühren nicht die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Rechte. Der Rechtsanwalt Thorsten Bölck, der im Auftrag seiner beiden Mandanten die Beschwerden verfasst und im Januar 2019 in Straßburg eingereicht hatte, erklärte auf MK-Nachfrage, der Gerichtshof habe ihm im März mitgeteilt, die Beschwerden seien nicht angenommen worden (Az.: 4598/19 und 5461/19).
[…]

Als unzulässig eingestuft

[…] Die zwei Bundesbürger, die den EGMR einschalteten, haben diesen Schritt damit begründet, dass das Verfassungsgerichtsurteil zum Rundfunkbeitrag gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße, und zwar gegen Art. 6 Abs. 1 der Konvention, der das Recht auf ein faires Verfahren gewähre. [...] Das Verfassungsgerichtsurteil zum Rundfunkbeitrag enthält nach Auffassung des in Quickborn ansässigen Rechtsanwalts mehrere Feststellungen, die als willkürlich einzustufen seien, etwa den Punkt im Urteil, dass der Rundfunkbeitrag einen individuellen Vorteil abgelte, weil die Möglichkeit bestehe, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Das Bundesverfassungsgericht sprach hier von einer „realistischen Nutzungsmöglichkeit“ des Rundfunks, die „stets gegeben“ sei: So sei es den Beitragszahlern möglich, sich Empfangsgeräte zu beschaffen. Die Möglichkeit, Empfangsgeräte kaufen zu können, sei indes kein Vorteil, der zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichte, meint Rechtsanwalt Bölck.

Weiterlesen auf:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-beschwerden-zum-rundfunkbeitrag-abgewiesen.html (https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-beschwerden-zum-rundfunkbeitrag-abgewiesen.html)


Siehe auch im Forum u.a. unter

Gegner des "Rundfunkbeitrags" zieht vor den EGMR in Straßburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29234.0.html

EGMR Beschwerde 4598/19 - Entscheidung vom 21.03.2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30723.0.html
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: Lev am 24. Mai 2019, 23:02
Als unzulässig eingestuft    

Ups  ...   ;D

Der Kommentar (das Zitat hier drunter) schrieb ich im April 2018, noch bevor die Rechtssache C-492/17 abgeschlossen wurde.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=208961&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=1707665


BVerwG 6 B 38.18 - Vereinbarkeit des [...] Rundfunkbeitrag mit Unionsrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26862.msg170017.html#msg170017
Das EMRK

...
Aufgrund der Konvention kann eine Beschwerde vor dem EMRK lediglich dazu führen, dass der EGMR diese Beschwerde überprüft.
Die Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass alle nationalen Rechtsmittel vorher ausgeschöpft wurden. Aber selbst dann wird nur geprüft, ob gegen die Konvention verstoßen wurde. Ein Urteil wäre unzulässig.
(Also feststellen und Urteilen sind zweierlei, was auch nicht stattfindet.)

Es wird auch nicht geprüft, ob nationale Gerichte im Rahmen ihrer Gesetze recht gesprochen haben. Denn ein Eingriff in die nationale Rechtssprechung (Urteile) wäre genauso unzulässig.

Eine rechtliche Überprüfung findet nicht statt, sondern nur eine Überprüfung gegen den verstoß nach Maßstäben der Konvention.
(Nicht rechtlich deswegen, da es sich hier nur um eine Übereinkunft handelt.)

...

Unter anderem ist in dem Artikel auch zu lesen...

Zitat
Als unzulässig eingestuft

[...] Bölck verwies darauf, zum Recht auf ein faires Verfahren gehöre unter anderem, dass das nationale Gericht nicht zu „willkürlichen Schlussfolgerungen“ kommen dürfe. Das Verfassungsgerichtsurteil zum Rundfunkbeitrag enthält nach Auffassung des in Quickborn ansässigen Rechtsanwalts mehrere Feststellungen, die als willkürlich einzustufen seien, etwa den Punkt im Urteil, dass der Rundfunkbeitrag einen individuellen Vorteil abgelte, weil die Möglichkeit bestehe, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Das Bundesverfassungsgericht sprach hier von einer „realistischen Nutzungsmöglichkeit“ des Rundfunks, die „stets gegeben“ sei: So sei es den Beitragszahlern möglich, sich Empfangsgeräte zu beschaffen. Die Möglichkeit, Empfangsgeräte kaufen zu können, sei indes kein Vorteil, der zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichte, meint Rechtsanwalt Bölck.

Dazu ...
"Hail Mary"- Eingriff zur Unterwerfung untergräbt den Schutzbereich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29265.msg193522.html#msg193522

Lev
 :)


Edit "DumbTV"/"Bürger":
Artikel-Zitat gekürzt. Umfangreiche und mehr als nötige Zitierungen sind gem. Forum-Regeln (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) nicht vorgesehen und nicht zulässig.
Danke für das Verständnis und zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: pinguin am 25. Mai 2019, 00:37
Zitat
Die beiden Beschwerden, die dem Straßburger Gerichtshof vorlagen, berühren nicht die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Rechte.
Das wird daran liegen, daß nicht mit Art. 10 EMRK argumentiert worden ist.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: Bürger am 25. Mai 2019, 01:16
...es wurde aber (wie eingangs erwähnt sowie im Forum dokumentiert) aufgrund der willkürlich erscheinenden Entscheidung des BVerfG mit Art. 6 EMRK "Recht auf ein faires Verfahren" argumentiert, was - theoretisch (und praktisch) - "die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Rechte" berührt bzw. eigentlich berühren sollte.
[...]
Siehe auch im Forum u.a. unter

Gegner des "Rundfunkbeitrags" zieht vor den EGMR in Straßburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29234.0.html

EGMR Beschwerde 4598/19 - Entscheidung vom 21.03.2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30723.0.html

Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: drboe am 25. Mai 2019, 10:10
Das wird daran liegen, daß nicht mit Art. 10 EMRK argumentiert worden ist.

Anders als Artikel 6 ist Artikel 10 der EMRK Einschränkungen unterworfen. So wiegt der Vorwurf eines unfairen Verfahrens angesichts dessen ungleich schwerer, zumal er sich an Hand der Entscheidung des BVerfG relativ einfach belegen lässt und in den Kommentierungen z. B. von K. Winckler auch recht ungeschminkt erhoben wird.

M. Boettcher
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: pjotre am 25. Mai 2019, 10:14
Der anwaltlich beklagte Artikel 6 EMRK schützt bei Verfahren im Zivil- und Strafrecht. - Rundfunkabgabe: Öffentliches Recht.

Dem Richter hat es den Arbeitstag erleichtert. Für die Abweisung konnten dem französischsprachigen Richter 5 Minuten genügen für die Unterschrift unter die Vorlage der wissenschaftlichen Mitarbeiter der deutschsprachigen Abteilung des Gerichts. 
Punkt.

Halt, nein, nicht Punkt. Bitte das Geplante laut Text der Spendensammlung mit der Beschränkung auf Art. 6 MRK vergleichen.
Aus dem Punkt wird ein Fragezeichen.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: Besucher am 25. Mai 2019, 11:45
Das scheint mir die wesentliche Quintessenz zu sein...

...
Halt, nein, nicht Punkt. Bitte das Geplante laut Text der Spendensammlung mit der Beschränkung auf Art. 6 MRK vergleichen.
Aus dem Punkt wird ein Fragezeichen.

Wenn schon 512 Mio. Menschen ganz demokratisch unter der Knute einer derart undemokratisch bzw. Eliten-demokratisch gestrickten EU gehalten werden können (in der Vergangenheit hatte sich ein fiktiver Besucher schon mehrfach gefragt, ob nicht selbst in der VR China gelegentlich mehr auf den Bürger eingegangen wird oder in Rußland [dort Abschaffung Sommerzeit betr.]), könnte sich doch grundsätzlich fragen, ob es demgegenüber nicht die leichteste Übung ist, einen EGMR ganz nach Wunsch der politischen Klassen "arbeiten" zu lassen?

Diskriminierungsklage eines Österreichers im bayerischen Freibad wegen gegenüber Ortsansässigen erhöhten Eintrittsgeldes gegen Deutschland? Überhaupt keine Frage, wie da entschieden wird. Väterdiskriminierung (Rixe-Klage)? - überhaupt keine Frage, wie da entschieden wird. Schön dekorativ, wirklich schön - aber alles nur Peanuts, die realen politisch-sozialen Verhältnisse auf höchster Ebene in keiner Weise gefährdend. Klagen im weitesten Sinne gegen den "Rundfunkbeitrag" (also u. a. gegen die deutschen "öffentlich-rechtlichen" Promotoren [glgtl. ja auch als Staatsfunk oder Regierungsfunk bezeichnet] der EU, so wie sie ist)? Das ist ggü. den obigen Fällen schlicht & einfach Sprengstoff - mit der Frage, ob da nicht womgl. die "EU-Räson" mehr zu zählen hat?


Der anwaltlich beklagte Artikel 6 EMRK schützt bei Verfahren im Zivil- und Strafrecht. - Rundfunkabgabe: Öffentliches Recht.
Dem Richter hat es den Arbeitstag erleichtert. Für die Abweisung konnten dem französischsprachigen Richter 5 Minuten genügen für die Unterschrift unter die Vorlage der wissenschaftlichen Mitarbeiter der deutschsprachigen Abteilung des Gerichts. 
Punkt.
...

Ob aber die obige erste Teilaussage in ihrer Eindeutigkeit so zutrifft und sich daraus so eindeutig die im Teil 2 beschriebene Handlungsweise des Richters legitimieren kann, da ist sich ein fiktiver Besucher nach kurzem Blick in den untenstehenden Anhang ( eben u. a. Art. 6 EMRK betreffend [ab S. 40]) nicht mehr so ganz sicher.

Dass ein Herr Bölck mit seinen beiden abgewiesenen Beschwerden nun - mit ausdr. Verlaub - so ein bisschen wie ein Depp dazustehen scheint - wer weiss, ob es wirklich daran liegt, dass er juristisch auf dem Holzweg gewesen wäre und nicht an anderem...

Vielleicht kann besagter Anhang aber sowohl bezogen darauf weiterhelfen, ob in den aktuellen Fällen tatsächlich ein Herr Bölck Fehler gemacht hätte, als auch im Hinblick darauf, wie künftige Beschwerden u. a. anhand obigen Leitfadens wasserdicht zu machen wären.

PS: Was einem fiktiven Besucher auch im Sinne des zuletzt Gesagten übrigens schon seit langem störend auffällt, ist folgendes, sowohl BVerfG-Verfahren betreffend als auch die vor dem EGMR:

Über die BVerfG Verfahren gibt es bis heute nur eine Liste der Verfahren, aber keine einzige der Beschwerden im Wortlaut, also so, wie sie dem Bundesverfassungsgericht
übergeben worden waren, und das trifft auch für die - ja inzwischen geplatzten - beiden Beschwerden von Herrn Bölck zu. Hätte man die, könnte sich jeder Interessierte in beiden Fällen ein viel besseres Bild zu machen versuchen, weshalb die gescheitert waren, statt nur rumzuorakeln. Im Falle der beiden obigen Beschwerden könnte doch eine der bisher nicht beantwortbaren grundlegendsten Fragen sein, ob nicht vielleicht schon in den der EGMR-Beschwerde vorgelagerten Verfahren auf die Verletzung von EU-Recht hingewiesen worden war bzw. ob darauf hätte hingewiesen werden müssen, oder ob nicht - wobei man natürlich ein "unfaires Verfahren" gem. Art. 6/1 EMRK überhaupt erst im Nachhinein würde feststellen können.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: pjotre am 25. Mai 2019, 11:55
 @Besucher :
"In der Kürze lag die Würze" bei meinem Beitrag "Punkt" oder "Fragezeichen".


Also, abstrakte Juristerei betroffen, nur kurz angedeutet:
-----------------------------------------------------------
Man kann ganz eventuell einen "Beitrag" in die zivilrechtliche Schublade hinein interpretieren.

Das muss dann aber im Schriftsatz dargelegt werden und greift im Prinzip im Gesamt-Kontext dieser Problematik schwerlich.
Wenn man im Vorverfahren argumentierte "ist eine Steuer" (ja, ist es in der Tat),
hierfür vielleicht sogar beschwerdeführend die Willkür der Abweisung moniert,
so wäre alles nicht mehr Sache von Art. 6 EMRK, wäre in sich unvereinbar (Juristenlatein "venire contra factum proprium"). 


Fehlt diese komplexe Brückenbildung im Beschwerdetext,
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so gilt: Ein Gericht hat nur zu entscheiden über das, was beantragt ist (so jedenfalls auch beim Verfahrensrecht EGMR - ausnahmsweise etwas anders beim deutschem VG).

Und da sind wir für die konkrete Beschwerde wieder beim "Punkt"?


Sehr viel mehr zu dieser Beschwerde und hierzu wurde im Hintergrund erörtert.
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Da gehört es auch hin. Dies Forum ist öffentlich. Nicht alles gehört ins Öffentliche. Feind liest mit.

Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: drboe am 25. Mai 2019, 17:25
Zitat
Art. 6 EMRK ist das mit Abstand bedeutendste Menschenrecht in der Rechtsprechung des Gerichtshofes. Die dort enthaltenen Garantien sollen ein rechtsstaatliches Verfahren (Fair Trial), gleich ob im Zivilrecht, Strafrecht oder in anderen Verfahrensarten, gewährleisten. In diesem Zusammenhang sind vor allem von Bedeutung:

Recht auf ein unabhängiges und faires Verfahren,
Recht auf einen unabhängigen und unparteiischen Richter,
Anspruch auf rechtliches Gehör,
Begründungspflicht von Entscheidungen,
Recht auf ein öffentliches Verfahren,
Unschuldsvermutung,
Recht auf Unterrichtung über die erhobene Beschuldigung,
Recht auf Beistand,
Recht auf einen Dolmetscher,
und besonders wichtig: das Recht auf ein Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist.

Das Recht auf ein Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist ist Gegenstand zahlreicher Entscheidungen; Deutschland fällt hier im Gegensatz zu anderen Menschenrechten besonders negativ auf. Die Vermutung vieler Kollegen, hierzulande würden manche Verfahren nicht enden wollen, ist also nicht ganz von der Hand zu weisen. Andererseits dauern auch die Verfahren vor dem Gerichtshof häufig länger, als nach Art. 6 EMRK eigentlich zulässig wäre.

Quelle: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/zap-152016-die-menschenrechtsbeschwerde-beim-europaeisc-5-art6-emrk-recht-auf-ein-faires-verfahren_idesk_PI17574_HI10446417.html

Waren die Verfahren vor den VG unabhängig und fair? Darüber lässt sich trefflich streiten, wenn man feststellt, das Urteile bis hinauf zum BVerwG wortgleich sind, wo es doch individulle Begründungen der Klagen gab. Waren die Richter unparteiisch? Wenn ich die sachlich nicht gebotene Lobhudelei im Beschluss des BVerfG lese, kommen mir daran erhebliche Zweifel. Zudem sind von den Richtern, die der Bundestag für das BVerfG bestimmt, die meisten noch mittels eines verfassungswidrigen Verfahrens in ihre Position gekommen und letztlich mittelbar alle den Parteien mindestens verbunden. Das ist nicht verboten, weckt aber durchaus zusätzliche Zweifel an der Unabhängigkeit.

Wer meint, er könne mit der Berufung auf Art 10 EMRK mehr erreichen als die, die bisher den Weg bis zum bitteren Ende gegangen sind, der ist herzlich eingeladen das doch bitte zu beweisen. Am Besten in der Form, dass er seinen persönlichen Erfolg vor dem EMGR hier vorlegt. Ich stehe nicht an, ihn, seinen Weitblick und seine überragende juristische Kompetenz in dem Fall öffentlich zu lobpreisen.

M. Boettcher
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: pinguin am 25. Mai 2019, 21:50
Warum bitte sollte ein Gericht, sei es nun EGMR, EuGH oder auch BVerfG, den Klägern die Argumente für ihre Klage aus der Nase ziehen und selber ermitteln, was der Kläger denn nun will?

Meint jemand, die Entscheidungen von EGMR, EuGH, BVerfG, BFH und BGH werden hier ohne Grund eingestellt? Es ist Euer Part, Euch einzulesen und Euch auf jenen Teil dabei zu fokussieren, in dem das jeweilige Gericht seine Entscheidung herausarbeitet und auch mal in weiterführende Entscheidungen einzufinden, in der sich u. U. bereits gefestigte Rechtsprechung enthält, siehe bspw. auch zur nicht-hoheitlichen Befugnis eines öffentlichen-rechtlichen Wettbewerbsunternehmens.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: Philosoph am 26. Mai 2019, 00:10
PS: Was einem fiktiven Besucher auch im Sinne des zuletzt Gesagten übrigens schon seit langem störend auffällt, ist folgendes, sowohl BVerfG-Verfahren betreffend als auch die vor dem EGMR:

Über die BVerfG Verfahren gibt es bis heute nur eine Liste der Verfahren, aber keine einzige der Beschwerden im Wortlaut, also so, wie sie dem Bundesverfassungsgericht
übergeben worden waren, und das trifft auch für die - ja inzwischen geplatzten - beiden Beschwerden von Herrn Bölck zu. Hätte man die, könnte sich jeder Interessierte in beiden Fällen ein viel besseres Bild zu machen versuchen, weshalb die gescheitert waren, statt nur rumzuorakeln. Im Falle der beiden obigen Beschwerden könnte doch eine der bisher nicht beantwortbaren grundlegendsten Fragen sein, ob nicht vielleicht schon in den der EGMR-Beschwerde vorgelagerten Verfahren auf die Verletzung von EU-Recht hingewiesen worden war bzw. ob darauf hätte hingewiesen werden müssen, oder ob nicht - wobei man natürlich ein "unfaires Verfahren" gem. Art. 6/1 EMRK überhaupt erst im Nachhinein würde feststellen können.

Zumindest hier kann Abhilfe geschaffen werden:
Die 4 Verfassungsbeschwerden, die 2018 in der mündlichen Verhandlung behandelt wurden, und der jeweilige Verfahrensgang ist hier nachzulesen:
Es ist angerichtet! Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24659.msg156360.html#msg156360

Außerdem gibt es ja noch das ausführliche Forumsprotokoll zur Vorführung - Entschuldigung! - Verhandlung:
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg175437.html#msg175437

Damit ist jedoch die generelle Kritik eines fiktiven Besuchers natürlich nicht beseitigt. Die deutsche Gerichtsbarkeit neigt hier zu undemokratischer Intransparenz und das in Zeiten moderner Technik, in denen man kostenlos sämtliche Gerichtsentscheidungen ganz einfach ins Internet stellen könnte. Das hätte aber den gravierenden und demokratiefördernden Nachteil, daß der Bürger sich dann eigenständig und umfassend informieren könnte und nicht mehr vom Meinungsmonopol des Staatsfunks (bzw. der insgesamt zunehmend gleichgeschalteten Presse allgemein) abhängig wäre.
Auch könnte das dem Rechtsstaat im Sinne des Grundgesetzes dienlich sein, wenn man alle Gerichtsentscheidungen vergleichen und statistisch erfassen könnte. Was noch fehlt ist die Namenswiedergabe der zuständigen Richter, wie es in anderen Ländern durchaus üblich ist.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: jasonbourne am 26. Mai 2019, 07:14
ich habe es seit Jahren hier propagiert.
Der rechtliche Weg wird trotz aller Logik und Evidenzien scheitern.

Die Verwaltung und der Staat - nichts anderes ist die Judikative - wird im Grundsatz den ÖRR nicht abschaffen.

Wenn wir die Mittel der "Gegen den Zwangsbeitrag" Bewegung gebündelt statt in Anwälte und Gerichtsverfahren in politische Arbeit gesteckt hätten, wir hätten wesentlich mehr erreicht und hätten eventuell sogar in einem Bundesland die Mehrheit um aus dem Rundfunkstaatsvertrag auszusteigen.
Fällt nur ein Land ab, priviatsiert seine LRA und steigt aus dem 15. RstV aus, dann fällt der Rest wie Dominosteine.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: KlarSchiff am 26. Mai 2019, 09:44
Die EU als Projekt des Geldadels ist mit ihrem wichtigsten Propagandainstrument, nämlich den ÖRR als Lebensversicherung, ehern verbunden. Deswegen wird man konsequenterweise niemals durch ein von ihr selbst kontrolliertes EU-Gericht diese Strukturen von innen heraus aufgeben. Fette Gehälter für alle Beteiligten sichern die Motivation keine strukturellen Veränderungen zuzulassen.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: drboe am 26. Mai 2019, 10:53
Warum bitte sollte ein Gericht, sei es nun EGMR, EuGH oder auch BVerfG, den Klägern die Argumente für ihre Klage aus der Nase ziehen und selber ermitteln, was der Kläger denn nun will?

Kein Gericht musste den Klägern irgendetwas aus der Nase ziehen. Deutlich mehr als 100 Kläger haben ihre Kritik an der Rundfunkfinanzierung bis zum Bundesverfassungsgericht getragen. Die Begründungen für immerhin vier Verfassungsbeschwerden stehen jedem zur Prüfung zur Verfügung.  In den Verfahren vor dem VG herrscht im Übrigen ab der zweiten Instanz Anwaltspflicht. Es ist ziemlich sicher, dass der juristische Sachverstand der jeweils beauftragten Anwälte weiter reicht als die noch so starken Sprüche eines Laien. Dass zu erkennen kann man sich z. B. die Gutachten zum sogn. Rundfunkbeitrag und die Kommentare von Juristen zur Entscheidung des BVerfG durchlesen. Dies sollte selbst in Brandenburg möglich sein.

Meint jemand, die Entscheidungen von EGMR, EuGH, BVerfG, BFH und BGH werden hier ohne Grund eingestellt?

Das Scheitern praktisch aller Verfahren dürfte kaum in einer Schwäche der Argumente seitens der Kläger begründet sein. Gerade der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts kann man nämlich sehr gut entnehmen, dass hier rein politisch oportune Urteile gefällt wurden. Dass die Verwaltungsgerichte sich einer Entscheidung gegen den Rundfunk verweigern ist noch nahezu verständlich. Wer will schon in den Hauptnachrichtensendungen von ARD und ZDF als "Totengräber" des ÖR-Rundfunks gebrantmarkt werden? Es kommt daher auch nicht darauf an eine möglichst große Zahl von Urteilen hier oder anderswo zu zitieren, da die bisherige Rechtsprechung für politisch motivierte Urteile keine Rolle spielt. Zumal man der Entscheidung des BVerfG entnehmen kann, welchen Schutz der ÖRR bei diesem Gericht geniesst, dass das Gericht mit seiner Begründung der bisherigen, eigenen Rechtsprechung nicht genügt.

Es ist Euer Part, Euch einzulesen und Euch auf jenen Teil dabei zu fokussieren, in dem das jeweilige Gericht seine Entscheidung herausarbeitet und auch mal in weiterführende Entscheidungen einzufinden, in der sich u. U. bereits gefestigte Rechtsprechung enthält, siehe bspw. auch zur nicht-hoheitlichen Befugnis eines öffentlichen-rechtlichen Wettbewerbsunternehmens.

Solange man hier keine Information zu einer erfolgreichen Klage vor dem BVerwG und/oder dem BVerfG zum sogn. Rundfunkbeitrag aus Brandenburg lesen kann, halte ich noch so viele Zitate aus zig Urteilen, Gesetzen, Verordnungen usw. gleich welcher Ebene für völlig sinnfrei. Der Vorschlag nahezu beliebige Texte aufzusaugen mag als Beschäftigungstherapie taugen, eignet sich bisher jedoch wenig für eine erfolgversprechende Strategie gegen die derzeitige Rundfunkfinanzierung. Wie überhaupt der Glaube daran, dass man nur die richtigen Argumente vortragen müsste, - was impliziert, dass alle gescheiterten Kläger dies bisher nicht getan haben, - und schon würden die Richter andere Entscheidungen fällen, ziemlich naiv ist.

M. Boettcher
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: pinguin am 26. Mai 2019, 12:12
Wie überhaupt der Glaube daran, dass man nur die richtigen Argumente vortragen müsste, - was impliziert, dass alle gescheiterten Kläger dies bisher nicht getan haben, - und schon würden die Richter andere Entscheidungen fällen, ziemlich naiv ist.
Naiv scheint es doch eher, daß irgendetwas beliebig Zusammengetragenes genügen dürfte, überhaupt evtl. Erfolg haben zu können.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: drboe am 26. Mai 2019, 13:20
Naiv scheint es doch eher, daß irgendetwas beliebig Zusammengetragenes genügen dürfte, überhaupt evtl. Erfolg haben zu können.

Dass Klagen gegen die Finanzierung (überwiegend) aus "irgendetwas beliebig Zusammengetragenem" bestehen ist eine völlig unbelegte und wohl auch unbelegbare Behauptung. Man darf Richter sicher bezüglich ihrer Entscheidungen schelten. Dass sie aber so blöd sind z. B. eine Verfassungsbeschwerde mit "irgendetwas beliebig Zusammengetragenem" zur Entscheidung anzunehmen, sich also quasi mit juristischen Nonsenses die Zeit zu vertreiben, ist wohl sehr unwahrscheinlich. Selbstverständlich kann man nicht ausschliessen, dass in selbst verfassten Klagen auch Unsinn steht. Ich bezweifle aber, dass das generell so ist, zumal an höheren Gerichten in Verwaltungsklagen Anwaltszwang besteht.

NB: Dass diese unbelegte Behauptung irgendwie zusammengeklöppelter Texte ausgerechnet von jemandem erhoben wird, der hier in hohem Maße mit nahezu beliebigen Zitaten aller möglichen Entscheidungen beiträgt, darf wohl als Treppenwitz betrachtet werden.

M. Boettcher
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: Besucher am 26. Mai 2019, 13:45
Dem was Du insgesamt sagst, kann man...

...
Wie überhaupt der Glaube daran, dass man nur die richtigen Argumente vortragen müsste, - was impliziert, dass alle gescheiterten Kläger dies bisher nicht getan haben, - und schon würden die Richter andere Entscheidungen fällen, ziemlich naiv ist.
...

...wie abschliessend oben, aber ebensogut auch vorher gesagt, folgen - wenn man überhaupt dem bisherigen Eindruck nach in dem Zusammenhang eine Entscheidungsmöglichkeit hat.

Natürlich ist unser Pinguin tatsächlich jemand, der durch unerschütterlichen Glauben an das Recht in diesem Land gekennzeichnet ist in dem Sinne, dass man jedes Schloß aufbekommt, sofern man nur den passenden Schlüssel hat. Aber das ist kein Wunder - auch ein fiktiver Besucher hatte lange Zeit an das geglaubt, was man ab der siebten Klasse Hauptschule ständig verabreicht bekommt mit diesen schönen Worthülsen vom Rechtsstaat®, von Gewaltenteilung® und was der neckischen Wörtchen mehr sind, dass man doch klagen darf, wenn einem was nicht passt, & hier doch alles ganz ganz ordentlich, korrekt und "nicht nur sauber, sondern rein" abläuft  (Schönen Gruß an Klementine von Ariel :->>>). Früher wenigstens konnte man dabei noch das Glück zu Anknüpfungspunkten haben, Fragen zu stellen etwa in Gestalt z. B. eines Opas, der in so seltsamen Formeln sprach wie solchen, dass das hier alles "Klassenjustiz" wäre.

Gibt es alles nicht mehr, und Vertrauen auf das Recht ist auch pinguins gutes Recht, dass jedes Problem auf dem Wege zu lösen ist. Er und alle anderen können sich tatsächlich irren - & die Vergangenheit dürfte 1000 mal öfter auch das Gegenteil bewiesen haben. Aber sollte man es deshalb bleiben lassen, den Weg weiter zu beschreiten?

Natürlich kann man sagen, alles Unsinn und naiv, kann man von vornherein bleiben lassen, aber das ist erstmal auch nur ein Standpunkt. Und was wäre, wenn es bisher nur deshalb noch keinen handfesten, umfassenden Boykott des Zwangsrundfunks in seiner bestehenden Form (Herr Dr. Hennecke hatte in seiner Streitschrift ja zutreffend darauf hingewiesen, selbst von etablierter Presseseite würde bereits der Begriff "Gefängnisrundfunk" benutzt) in so großem Umfang gibt, dass die etablierte Politik gezwungen wäre, das System grundlegend und im Sinne der Bürgerforderungen zu ändern, weil viel zu viele noch immer an die oben genannten Floskeln glauben? Dann wäre es das falscheste überhaupt, nicht den Beweis zu erbringen, dass die Erwartungen an das hiesige Rechtssystem schlicht falsch sind. Das geht wiederum nur, wenn entsprechend weiter Prozesse geführt werden.

Natürlich sind die vielen Tausende oder auch Millionen, die sich sagen (und auch künftig sagen werden): "Was interessieren mich denn diese Sch...- Siebzehnfuffzich pro Monat" (dann 30, dann 50, dann irgendwann 200 und dann 500 für unsere Intendanten) hier beiseitegelassen - aber dass von den 40 Mio Zahlern wirklich 37 Mio. auf alle Ewigkeit so dumm sind und bleiben, das glaubt / hofft der fiktive Besucher nicht, Und insofern ist es umso besser, je öfter sich im ungünstigsten Fall erweist, dass das System tatsächlich keinerlei Änderungsbereitschaft aufweist, die auf juristischem Wege zu erzielen wäre. Und auch ein pinguin würde sich einer solchen Erkenntnis ab einem bestimmten Punkt nicht mehr verschliessen können.

PS: Und die auf ein sich schon wieder abzeichnendes verbales "Scharmützel" verwendete Energie könnte sicher besser verwendet werden als ausgerechnet zur Freude des mitlesenden "Beitragsservice" oder manches Anstalts"- oder Intendantenfuzzies (vielleicht mal wieder vom Gedanken beschlichen, dass sie doch eigentlich auch mal was leisten müssten für ihre >30000 Peitschen monatlich und hier deshalb wenigstens mitlesen).

Irgendwie sollte es nun auch wieder zum Thema zurück gehen...
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: Besucher am 26. Mai 2019, 23:35
Bei aller Zustimmung, Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit...

...
Die Verwaltung und der Staat - nichts anderes ist die Judikative - wird im Grundsatz den ÖRR nicht abschaffen.

Wenn wir die Mittel der "Gegen den Zwangsbeitrag" Bewegung gebündelt statt in Anwälte und Gerichtsverfahren in politische Arbeit gesteckt hätten, wir hätten wesentlich mehr erreicht und hätten eventuell sogar in einem Bundesland die Mehrheit um aus dem Rundfunkstaatsvertrag auszusteigen.
Fällt nur ein Land ab, priviatsiert seine LRA und steigt aus dem 15. RstV aus, dann fällt der Rest wie Dominosteine.

...sowohl der obigen Darlegung als auch der Hoffnung, eine Mehrheit in irgendeinem Landesparlament würde oder werde aus dem Rundfunkstaatsvertrag aussteigen, wenn wir nur politische Arbeit gemacht hätten, sollte man realistisch bleiben. Welchen Grund sollte denn ein Akteur unserer schönen Parteienoligarchie dazu haben, von seiner bisherigen Politik und Haltung ggü. dem "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk dieses Landes in eine genau gegenteilige Position zu wechseln (wo ja selbst die Linkspartei dem ÖRR in seiner bestehenden Form als "Gefängnisrundfunk" unverdrossen die Stange hält, & auch das vieltausendfache Ausnehmen am Existenzminimum lebender Geringverdiener sie ja nicht weiter zu stören scheint)? Die Parteienoligarchie bzw. deren Politiker (heute als Gunstgewährer für den ÖRR unterwegs, morgen im Rahmen von Neben- oder "Anschlußverwendung" dessen Günstling) sind doch viel zu sehr auf verschiedenster Ebene Profiteur dieser Systemkonstellation, als dass für die im Mindesten ein Anlaß  bestünde, sich da plötzlich anders aufzustellen. Was hat der Bürger denn zu bieten, um eine vom "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk profitierende (ggf. auch mal abhängige) Partei von seiner Auffassung zu überzeugen? Sag nicht, seine Wählerstimme. Argumente? - noch lächerlicher.

Davon abgesehen wäre noch was anderes zu bedenken, zumal wenn man sich aktuell vergegenwärtigt, dass mmtn. einzig die AfD die Partei ist, die das Gewünschte auf der Agenda hätte. Zum einen - aber nur nebenbei erwähnt - wäre zu fragen, ob bzw. wie sehr schon dieser Tatbestand andere Parteien davon abhalten könnte, überhaupt das Wort in den Mund zu nehmen, der "öffentlich-rechtliche" Rundfunk gehörte radikal zurückgeschnitten, der Zahlungszwang schlicht und einfach abgeschafft etc. pp.. (vgl. die auffällige, alle Fraktionen überbrückende Ablehnung des rechtsstaatlich tatsächlich äußerst vernünftigen AfD-Antrags Ende letzten Jahres auf Wiedereinführung der unbedingten Begründungspflicht für die Ablehnung von Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht). Ein anderer - auch mit Bezug zum eingangs Gesagten - wäre, bezogen auf die AfD, wie lange diese ihre Position im Hinblick auf den "Rundfunkbeitrag" aufrechterhalten wird oder besser: ihn würde aufrecht erhalten können / wollen, wenn man sich überlegt, dass die AfD eben keine linke Partei ist, sondern eine, deren Positionen von einem Kaliber wie einem Alfred Dregger womöglich seit Anbeginn laut beklatscht worden wären - tw. mit einigem Anbindungspotential in Richtung Rechtsaussen-Leute der CDU. Auf dem Hintergrund haben die Herrschaften vom "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk garantiert - selbstredend vom Zwangsbeitragszahler finanziert - auch genau die Tonnen Kreide schon längst in der Speisekammer liegen, die sie dann ggü. der AfD fressen werden bzw. würden, sollten sie ernsthaft Szenarien befürchten müssen, wo die AfD Ernst machen könnte mit dem, was diesbzgl. derzeit in ihrem Programm steht.

Der Hauptpunkt aber ist dieser: Ein fiktiver Besucher stellt fest, dass über die Jahre und immer wieder sich der "öffentlich-rechtliche" Staatsfunk derart geschickt (natürlich von "seinen" Polikern des politischen Mainstream entsprechend goutiert bzw. in gleicher Richtung gepusht) selbst als "Hüter und Garant von Demokratie" geframed hat (garniert durch die entsprechenden Lobhudeleien des BVerfG vom Juli letzten Jahres), dass alle Voraussetzungen beisammen wären, dass die Gesamtheit der verbleibenden Länder nach Strich & Faden (insbesondere, wenn es wirkl. die AfD wäre) Front machen würde (Zeter & Mordio schreiend: "Sezession!", "Anschlag auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung, auf die Verfassung gar!" (vgl. Urteil v. 18.07.18)) gegen ggf. das eine alleinstehende Bundesland (und dessen Regierung), das / die zumindest vom Prinzip her, also theoretisch, per Ausstieg aus dem Rundfunkstaatsvertrag bzw. RBStV den ÖRR tatsächlich in seiner bestehenden Form zu Fall bringen könnte.

Der fiktive Besucher weiss zwar nicht, mit welchen schmutzigen Tricks & auf welcher Ebene sowie welcher Form von Zwang (Einfrieren des Länderfinanzausgleichs oder ähnlicher Späßchen, ob rechtens oder nicht wäre auch da egal, Hauptsache es funktioniert :->>) das zu verhindern versucht würde - aber angesichts der Mühen, die Politik und Verwaltung bisher schon aufgewendet haben, über entsprechenden Druck (sofern die nicht freiwillig mitgemacht haben) die Justiz im Sinne "passender" Urteile auf Linie zu bringen, ist kaum anzunehmen, dass unsere freundlichen Politiker dem Ansinnen einer einzelnen Landesregierung einfach tatenlos zusehen würden. Eher bekommen wir auch hier den Ausnahmezustand :->>>.

Aber nun sollten wir doch mal so langsam zum eigentlichen Thema zurückkommen, das die beiden geplatzten EGMR-Beschwerden von Herrn Bölck zum Gegenstand hatte. Das Thema und dieser Punkt sind viel zu wichtig, als dass der Thread langsam im Sande verlaufen lassen werden sollte. Es ist nämlich nach wie vor überhaupt nicht klar, ob diese wirklich zu Recht und damit nachvollziehbar abgelehnt worden waren, oder ob der EGMR auch längst einem gewissen "Programm" folgt - und nur wie hier realen, politisch-medialen Machtverhältnissen gegenüber belanglosen Peanuts (wie in bayerischen Freibädern gegen Diskriminierung wegen erhöhten Eintrittsgeldes klagende Österreicher oder wegen Väterdiskriminierung Klagende) nach rechtlichen, ansonsten aber politischen Gesichtspunkten "abfertigt" und damit gleichfalls willkürlich & nach Staats- / bzw. EU-Räson entscheidet.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: pinguin am 27. Mai 2019, 08:13
- & die Vergangenheit dürfte 1000 mal öfter auch das Gegenteil bewiesen haben.
Ja, aber wie nachhaltig war das?

Zitat
Der fiktive Besucher weiss zwar nicht, mit welchen schmutzigen Tricks & auf welcher Ebene sowie welcher Form von Zwang (Einfrieren des Länderfinanzausgleichs oder ähnlicher Späßchen, ob rechtens oder nicht wäre auch da egal, Hauptsache es funktioniert :->>) das zu verhindern versucht würde - aber angesichts der Mühen, die Politik und Verwaltung bisher schon aufgewendet haben, über entsprechenden Druck (sofern die nicht freiwillig mitgemacht haben) die Justiz im Sinne "passender" Urteile auf Linie zu bringen, ist kaum anzunehmen, dass unsere freundlichen Politiker dem Ansinnen einer einzelnen Landesregierung einfach tatenlos zusehen würden. Eher bekommen wir auch hier den Ausnahmezustand :->>>.
Bitte übersehe nicht, daß es seit Beginn das Bemühen der Bundesebene hat, Rundfunk auf ihr Level zu heben, was via Europa auch gelingen wird. Siehe Gleichbehandlung der Unternehmen, denn Wirtschaftsrecht ist Bundesrecht.

Es steht eben zu vermuten, daß die Länder mit ihrem ÖRR derzeit lediglich Pyrrhussiege erringen, denn der Rundfunkbeitrag ist im europäischen Rechtsgefüge, wie die Rundfunkgebühr vorher, als staatliche Beihilfe qualifiziert, weil der Gesetzgeber keinen Vertrag zwischen Rundfunknutzer und Rundfunkanstalt vorgesehen hat.

Die Untersuchung, ob diese staatliche Beihilfe tatsächlich gemäß der europäischen Bestimmungen eingesetzt wird, steht noch aus, und die kommt, wenn Europa Deutschland maximal abzocken kann, wetten? Bleiben wir mal bitte realistisch und berücksichtigen, daß die Wirtschaftsstärke Deutschlands den meisten europäischen Ländern nicht geheuer ist. Wie sehr werden dann die anderen europäöischen Staaten wohl auf den dt. ÖRR Rücksicht nehmen, wo sie ihren eigenen ÖRR doch an die europäischen Bestimmungen angepasst haben? Da muß jemand schon sehr naiv sein, zum derartiges zu vermuten.

Und Du weißt sicherlich auch, daß das Recht der Selbstverwaltung unbedingte Rechtstreue erfordert? Die entsprechende BVerfG-Entscheidung wurde im Forum schon mal thematisiert, müsste aber erneut herausgesucht werden.

Wie rechtstreu sind BS, LRA und Co. nach Bundesrecht, wenn sie sich als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts anmaßen, (BGZH KZR 31/14, Rn. 2, 29 & 47), um Amtshilfe zu ersuchen?

Nun aber wirklich zutück zum Thema
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: jasonbourne am 27. Mai 2019, 16:44


Aber nun sollten wir doch mal so langsam zum eigentlichen Thema zurückkommen, das die beiden geplatzten EGMR-Beschwerden von Herrn Bölck zum Gegenstand hatte. Das Thema und dieser Punkt sind viel zu wichtig, als dass der Thread langsam im Sande verlaufen lassen werden sollte. Es ist nämlich nach wie vor überhaupt nicht klar, ob diese wirklich zu Recht und damit nachvollziehbar abgelehnt worden waren, oder ob der EGMR auch längst einem gewissen "Programm" folgt - und nur wie hier realen, politisch-medialen Machtverhältnissen gegenüber belanglosen Peanuts (wie in bayerischen Freibädern gegen Diskriminierung wegen erhöhten Eintrittsgeldes klagende Österreicher oder wegen Väterdiskriminierung Klagende) nach rechtlichen, ansonsten aber politischen Gesichtspunkten "abfertigt" und damit gleichfalls willkürlich & nach Staats- / bzw. EU-Räson entscheidet.

Genau das ist doch aber der Punkt:
Bölck hat enorm viel Aufwand betrieben, ist durch die Instanzen maschiert mit dem klaren Ziel BverfG, mittlerweile ist man beim EGMR. RA Bölck hat augenscheinlich einen guten Job gemacht. Ja ich hätte das eine oder andere anders rausgestellt, anders argumentiert, Punkte deutlicher gemacht, wie viele hier anmerken, auch Leute die merklich Ahnung von der Materie haben und in der Juristerei tätig sind. Trotzdem sind Bölcks u.a. Einlassungen zur Sache logisch, nachvollziehbar und so gewesen das er in den Verfahren Recht hätte bekommen müssen. Es war vlt. kein 100% Job, doch zu 90%  - und da stimmen glaube ich alle mit ein - hat Bölck einen guten Job gemacht, so wie man es von einem fähigen und engagierten Juristen erwarten würde.

Die Resultate vor den Gerichten lassen doch auf nur 2 Dinge schließen:
Entweder wir alle irren und das ist rein rechtlich so in Ordnung, oder es gibt einfach keinen Willen das Recht auch zu sprechen. Beide Fälle sind extrem schlecht für uns.

Ich fand die Argumentation sowohl vor dem BverfG als auch in diesem Fall vor dem EGMR schlüssig und logisch. Trotzdem steht als Resultat eine dicke fette 0.
Es gibt weiterhin einen Zwangsbeitrag, und irgendwelche Bürokraten sitzen mit 400k Jahresgehalt in Rundfunktürmen am Rundfunkplatz 1 die Leute die eine Wohnung haben finanzieren.

Nicht mal Zugelassen wurde die Beschwerd beim EGMR, obwohl die Argumentation "individueller Vorteil weil Möglichkeit zur Nutzung durch Kauf von Empfangsgeräten" sehr logisch erscheint. Genauso ist die Frage offen geblieben, warum ein individueller Vorteil, so er denn gegebene sein sollte (ala BverfG Urteil) nicht auch zur individueller Zahlung führt- sondern auf Haushalte umgelegt wird. Über die Meldedaten hat doch der Gesetzgeber und auch der Beitragsservice die Daten jeder Person die in Dtl. gemeldet ist. Weshalb bei diesem individuellen Vorteil dann  über die Wohnung abgerechnet wird, ist mir schleierhaft.
Spielt aber scheinbar keine Rolle, interessiert die Richter nicht.

Darum frage ich mich schon, weshalb es SInn macht, sich nocht weiter mit rechtlichen Spitzfindigkeiten auseinander zu setzen wenn doch schon klar ist das die Gerichte bei wesentlich eindeutigeren Argumenten nicht der Logik und nicht dem Recht gefolgt sind.
Das nach dem Skandalurteil des BverfG der EGMR nicht einmal ein Verfahren zulässt, sagt doch schon alles aus.
Ich prophezeie, und gehe jede Wette: Wenn die Zwangsfinanzierung des ÖRR fällt, dann auf Politischem Weg.
Und der schnellste und einfachste ist wenn in einem Land eine Partei an die Macht kommt die sich strikt gegen den Zwangsbeitrag postioniert hat.
Ich bin kein Freund der AFD, aber in dem Fall wäre ihr ein Sieg in einem Ostdeutschen Bundesland zu wünschen, in der Hoffnung das sie dann auch durchsetzt was sie verspricht.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: Besucher am 27. Mai 2019, 17:29
Gewiss ist das der Punkt...


Aber nun sollten wir doch mal so langsam zum eigentlichen Thema zurückkommen, das die beiden geplatzten EGMR-Beschwerden von Herrn Bölck zum Gegenstand hatte. Das Thema und dieser Punkt sind viel zu wichtig, als dass ....
...

Die Resultate vor den Gerichten lassen doch auf nur 2 Dinge schließen:
Entweder wir alle irren und das ist rein rechtlich so in Ordnung, oder es gibt einfach keinen Willen das Recht auch zu sprechen. Beide Fälle sind extrem schlecht für uns.
...

Teilaussage (1) ("Entweder wir alle...") kann aber inzwischen mit Sicherheit als falsch gelten, Aussage (2) wird damit u. U. umso wahrer :->>.

...
Ich fand die Argumentation sowohl vor dem BverfG als auch in diesem Fall vor dem EGMr schlüssig und logisch. Trotzdem steht als Resultat eine dicke fette 0.
Es gibt weiterhin einen Zwangsbeitrag, und irgendwelche Bürokraten sitzen mit 400k Jahresgehalt in Rundfunktürmen am Rundfunkplatz 1 die Leute die eine Wohnung haben finanzieren.

Nicht mal Zugelassen wurde die Beschwerd beim EGMR, obwohl die Argumentation "individueller Vorteil weil Möglichkeit zur Nutzung durch Kauf von Empfangsgeräten" sehr logisch erscheint. Genauso ist die Frage offen geblieben, warum ein individueller Vorteil, so er denn gegebene sein sollte (ala BverfG Urteil) nicht auch zur individueller Zahlung führt- sondern auf Haushalte umgelegt wird. Über die Meldedaten hat doch der Gesetzgeber und auch der Beitragsservice die Daten jeder Person die in Dtl. gemeldet ist. Weshalb bei diesem individuellen Vorteil dann  über die Wohnung abgerechnet wird, ist mir schleierhaft.
Spielt aber scheinbar keine Rolle, interessiert die Richter nicht.

Darum frage ich mich schon, weshalb es SInn macht, sich nocht weiter mit rechtlichen Spitzfindigkeiten auseinander zu setzen wenn doch schon klar ist das die Gerichte bei wesentlich eindeutigeren Argumenten nicht der Logik und nicht dem Recht gefolgt sind.
Das nach dem Skandalurteil des BverfG der EGMR nicht einmal ein Verfahren zulässt, sagt doch schon alles aus.
Ich prophezeie, und gehe jede Wette: Wenn die Zwangsfinanzierung des ÖRR fällt, dann auf Politischem Weg.
Und der schnellste und einfachste ist wenn in einem Land eine Partei an die Macht kommt die sich strikt gegen den Zwangsbeitrag postioniert hat.
Ich bin kein Freund der AFD, aber in dem Fall wäre ihr ein Sieg in einem Ostdeutschen Bundesland zu wünschen, in der Hoffnung das sie dann auch durchsetzt was sie verspricht.

Auch Deinen weiteren Ausführungen kann man ohne jedes Problem folgen bzw. muß das eigtl. sogar im einen oder anderen Punkt. Allerdings - was den letzten betrifft - ein fiktiver Besucher hat die ausgeprägte Befürchtung, dass die Damen und Herren in den Regierungen der übrigen Bundesländer zu irgendeinem Trick (wahrscheinlich dabei: je schmutziger oder auch biliger, desto besser :->>) greifen werden, genau das zu sabotieren. Zumal wenn es tatsächlich nur ein Bundesland sein sollte, dass von den Machtverhältnissen her diesen Weg würde gehen können - wobei Wahlkreuzchen machen ganz bestimmt nicht die alleinige Handlungsmöglichkeit darstellt, die der Bürger (und die zwangsabgezockten Unternehmen ja ganz genauso) in Form politischen Handelns hätte. Eine weitere Möglichkeit ziert schon seit Jahr und Tag den Namen der Plattform.

Grundsätzlich kannst Du aber mit dem "Politischen Weg" gar nicht rechter haben - denn gegen politische Urteile kann man auch nur politisch gewinnen, nicht rechtlich. Wie soll das gehen, wenn Recht im Sinne politischer Direktiven ausgelegt bzw. hingebeug - oh! - hingebogen wird - zumal ja auch mehr als einer der Foristen genau das auch vom einen oder anderen süffisant grinsenden Verwaltungsrichter (mit tongue in the cheek) auf den Weg mitgegeben bekommen haben mag - "dann müssen Sie eben politisch dagegen vorgehen"?

Abschliessend - das  zuletzt gesagte war ja nur eine Wiederholung - hätte der fiktive Besucher aber noch einmal eine Frage zu Deinen Aussagen bzgl. der Bölckschen Klagen vor dem EGMR: Sind oder wären denn die Klageschriften von Herrn Bölck komplett irgendwo hinterlegt und damit nachlesbar? Denn bei Punkt 2 bzgl. Herrn Bölcks, wie Du ihn wiedergibst, was also (auf Basis des durch die Gerätebeschaffungsmöglichkeit angeblich realisierten individuellen Vorteils) seine Fragen zur Wohnung als Berechnungsgrundlage (anstelle der Heranziehung des einzelnen potentiellen Gerätebesitzers) angeht bzw. dass die Meldedaten doch vorhanden seien & im weiteren, dass es alles sagen würde, wenn der EGMR nach dem Skandalurteil nichtmal ein Verfahren zulassen würde, war mir doch sogleich eine Aussage der "Präambeln" der europäischen Gerichte eingefallen, demzufolge diese eben nicht die korrekte innerstaatliche Rechtsanwendung oder korrekte Rechtsprechung auf der Ebene zu prüfen oder korrigieren da seien. Hatte insofern Herr Bölck da denn eine auch in dem Sinn logisch zwingende Verbindung - sozusagen von "Deutschland nach Europa"  -hergestellt?

Auf dem Hintergrund nur die Schlagworte einer Argumentation und damit das Ganze womgl. nur in groben bis gröbsten Zügen zu kennen, wäre jedenfalls u. U. nicht hinreichend, wollte man sich da wirklich ein Bild machen.

Nun tats. abschließend wäre evtl. noch eines zu ergänzen: Nicht nur ist die deutsche Rechstprechung dem Europäischen Recht unterworfen, sondern das Europäische Recht wiederum ist dem Internationalen Recht unterworfen. ebensowenig wie deutsche Gerichte gegen europäisches (& internationales) Recht zu verstoßen haben, hätte auch europäische Rechtsprechung sich an das internationale Recht (darin wurzelt es wiederum nämlich) zu halten  Insofern wären - auch wenn es aktuell etwas "phantastisch" klingen mag, Karlsruhe bzw. aktuell Luxemburg oder Strassburg längst nicht zwingend & in jedem Fall die letzten Adressen, an die sich jemand wenden könnte, je nachdem wie bunt eine europäische Gerichtsbarkeit es ggf. zu treiben geruhen mag. Sollte die EU z. B. mal auf die Idee kommen, die Sklaverei wieder einzuführen, würde sie gewiss Ärger bekommen :->>.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: Lev am 27. Mai 2019, 18:44
Issss  ja interessant,,,    :-\    hat aber nix mit dem Ergebnis zu tun!     :laugh:

„Die Klage ist unzulässig und daher abgewiesen!“

Aber wen interessiert das hier schon? 
Es bleibt keine Zeit für Erkenntnis, bei dem Tempo, mit dem hier Meinungen durch das Forum getrieben werden.
Im Vordergrund steht hier die Meinung. Nur schade das dieses nicht rechtsverbindlich ist. 

Und wenn schon,,,  dann kann man das folgende auch einfach an sich vorbeirauchen lassen.

Die Klage ist unzulässig, weil der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für die Problematik nicht zuständig ist.
(Die Juristerei ist nicht schwarz-weiß. Sie hat Graustufen und ist wesentlich komplexer.)

Es ist eben kein übergeordnetes Recht, wie hier so gerne suggeriert wird.   Aber schön, dass wir mal drüber geredet haben…   ;D
"Nähere Gründe im Zitat über die EMRK:" >>>  https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31145.msg193668.html#msg193668



Die Entscheidung: Az.: 4598/19
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30723.msg191914.html#msg191914

Art. 35 Zulässigkeitsvoraussetzungen
https://dejure.org/gesetze/MRK/35.html


Lev

P.S.  So nebenbei,,, schon im Dezember 2018 war der Gerichtshof für den größten Teil der Fragen die eingeklagt wurden nicht zuständig.
Aber L ist sicher, der Pinguin hatte da ganz schnell eine andere Meinung.   :)     


URTEIL DES GERICHTSHOFS - 13. Dezember 2018  - RN: 51 & 52 
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=208961&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=1707665


Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: ViSa am 27. Mai 2019, 19:54
ich habe es seit Jahren hier propagiert.
Der rechtliche Weg wird trotz aller Logik und Evidenzien scheitern.


Die Verwaltung und der Staat - nichts anderes ist die Judikative - wird im Grundsatz den ÖRR nicht abschaffen.

Wenn wir die Mittel der "Gegen den Zwangsbeitrag" Bewegung gebündelt statt in Anwälte und Gerichtsverfahren in politische Arbeit gesteckt hätten, wir hätten wesentlich mehr erreicht und hätten eventuell sogar in einem Bundesland die Mehrheit um aus dem Rundfunkstaatsvertrag auszusteigen.
Fällt nur ein Land ab, priviatsiert seine LRA und steigt aus dem 15. RstV aus, dann fällt der Rest wie Dominosteine.

Exakt meine Meinung.

Es ist/war schon ziemlich naiv auf die Justiz in dieser Sache zu setzen, die halten sich an die Gesetze und die wiederum macht die Politik.

Meine persönliche Meinung wie man das ganze wirklich effektiv gestalten könnte:

"Irgendwer" der den RF-Beitrag nicht möchte initiiert eine Aktion wo alle Gegner des Zwangsrundfunks zu einem fest definiertem Zeitpunkt einfach Zeitgleich(!) die Zahlungen einstellen wollen / sollen. Warum dieser Weg ?

Bisher sind das doch alles nur mehr oder weniger Einzelfälle / Einzelkämpfer gewesen, da haste eh keine Chance. Wenn man es i-wie schaffen könnte z.B. via FB o.ä. ab "Datum X" stellen alle die gegen den ÖRR sind die Zahlungen ein, das hätte erstmal eine ganz andere Dimension.
Lass doch nur 1 Million dabei mitmachen die schlagartig(!) den Geldhahn zudrehen. Alleine das würde jedwede Kapazität der GEZ sowie der GV total sprengen. Ausserdem gäbe es dann mit ziemlicher Sicherheit "Mitmacheffekte". Es muss nur jemand Anfang machen. Von der politischen Tragweite eines solchen Ereignisses mal abgesehen.

Erinnert euch doch mal wie die Ex-DDR hopps gegangen ist, fing mit einigen wenigen in den Botschaften an, immer mehr machten mit und am Ende fielen die Grenzen und das Regime war am Ende. Nur auf so einem ähnlich gelagerten Weg wird das ganze Erfolg haben. Zumindest ist das meine feste Überzeugung.

Von der Justiz und der Politik erwarte in dieser ache absolut gar nichts. Zu Recht wie die letzten Urteile und auch die Poitischen Aussagen diverser Parteien zum Thema.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: tokiomotel am 27. Mai 2019, 20:19
Lass doch nur 1 Million dabei mitmachen die schlagartig(!) den Geldhahn zudrehen.
Ist leider eine absolut utopische Zahl, zumal das Zwangsbeitragsproblem bei weitem nicht so gravierend ist wie im Verhältnis dazu, was damals die Brüder und Schwestern im Osten zum Protest auf die Straßen getrieben hat. Vielen mehr im Verhältnis zu damals geht jetzt der "bissel" Beitrag am A.... vorbei.
So etwas wie den Fall der Mauer ist einmalig einzigartig und so einfach nicht zu doubeln, schon gar nicht als Remake mit dem Rundfunkbetrug..
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: Gee am 27. Mai 2019, 23:21

Nur mal so am Rande ...

Zitat
Die Bundesregierung wirbt nach eigenem Bekunden bei den Landesjustizverwaltungen regelmäßig und mit Erfolg für die Abordnung deutscher Richter und Staatsanwälte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). "Sie unterstützt ferner regelmäßig durch freiwillige Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Auswärtigen Amts einen vom Europarat eingerichteten Sonderfonds, der dazu beitragen soll, die starke Arbeitsbelastung des EGMR angesichts seiner hohen Fallzahlen zu bewältigen", heißt es in der Antwort (19/9799) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9262). Im vergangenen Jahr habe Deutschland für diesen Zweck eine Million Euro zur Verfügung gestellt.

https://www.bundestag.de/presse/hib/642866-642866 (https://www.bundestag.de/presse/hib/642866-642866)

Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: jasonbourne am 28. Mai 2019, 05:04


„Die Klage ist unzulässig und daher abgewiesen!“


Die Klage ist unzulässig, weil der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für die Problematik nicht zuständig ist.
(Die Juristerei ist nicht schwarz-weiß. Sie hat Graustufen und ist wesentlich komplexer.)

Es ist eben kein übergeordnetes Recht, wie hier so gerne suggeriert wird. 


Lev



Eine entscheidende Korrektur: Der EGMR erklärt sich für nicht zuständig.
Kleiner, aber feiner UNterschied, wenn wir schon wieder in die Graubereiche abdriften.

Es ist ein übergeordnetes Recht, gegen das dt. Recht nicht verstoßen darf.

@ Besucher:
Von Bölck sind genug Dokumente einsehbar, v.a. seine Ausführungen in der Klage am BverfG sind online, auch in diesem Forum zu finden.
Augenscheinlich hat RA Bölck sauber gearbeitet, eine solide Argumentation ausgearbeitet, ordentlich begründet.
Es war klar das sich ein fähiger Jurist mit der Sache befasst hat, und das AUfwand dort rein gesteckt wurde.
Man mag Bölck beurteilen, man mag Dinge anders sehen und das eine oder andere verschieden angehen, doch im Grundtenor war das ein guter Anwalt mit guten Argumenten und einer logischen Interpretation.
Das er nicht mal im Ansatz etwas erreicht hat, sondern krachend in allen INstanzen gescheitert ist, sollte doch zu denken geben.

Deine Interpretation meines Textes kann ich nicht verstehen, du baust dir da was zusammen.

Am Ende bleibt für mich, das es rechtlich kein Urteil in unserem Sinne gegen den Zwangsbeitrag geben wird. Eher friert die Hölle zu.

Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: k.raus am 28. Mai 2019, 09:43
ich habe es seit Jahren hier propagiert.
Der rechtliche Weg wird trotz aller Logik und Evidenzien scheitern.


Die Verwaltung und der Staat - nichts anderes ist die Judikative - wird im Grundsatz den ÖRR nicht abschaffen.

Wenn wir die Mittel der "Gegen den Zwangsbeitrag" Bewegung gebündelt statt in Anwälte und Gerichtsverfahren in politische Arbeit gesteckt hätten, wir hätten wesentlich mehr erreicht und hätten eventuell sogar in einem Bundesland die Mehrheit um aus dem Rundfunkstaatsvertrag auszusteigen.
Fällt nur ein Land ab, priviatsiert seine LRA und steigt aus dem 15. RstV aus, dann fällt der Rest wie Dominosteine.

Exakt meine Meinung.

Es ist/war schon ziemlich naiv auf die Justiz in dieser Sache zu setzen, die halten sich an die Gesetze und die wiederum macht die Politik.

Meine persönliche Meinung wie man das ganze wirklich effektiv gestalten könnte:

"Irgendwer" der den RF-Beitrag nicht möchte initiiert eine Aktion wo alle Gegner des Zwangsrundfunks zu einem fest definiertem Zeitpunkt einfach Zeitgleich(!) die Zahlungen einstellen wollen / sollen. Warum dieser Weg ?

Bisher sind das doch alles nur mehr oder weniger Einzelfälle / Einzelkämpfer gewesen, da haste eh keine Chance. Wenn man es i-wie schaffen könnte z.B. via FB o.ä. ab "Datum X" stellen alle die gegen den ÖRR sind die Zahlungen ein, das hätte erstmal eine ganz andere Dimension.
Lass doch nur 1 Million dabei mitmachen die schlagartig(!) den Geldhahn zudrehen. Alleine das würde jedwede Kapazität der GEZ sowie der GV total sprengen. Ausserdem gäbe es dann mit ziemlicher Sicherheit "Mitmacheffekte". Es muss nur jemand Anfang machen. Von der politischen Tragweite eines solchen Ereignisses mal abgesehen.


Die Behauptung, über eine politische Bewegung wäre etwas erreicht worden statt über die Justiz, ist nicht widerlegbar. Wenn ich mir jedoch die Beteiligungen an den Anti-Rundfunkbeitrags-Demonstrationen anschaue, halte ich sie zumindest für zweifelhaft. Es wird zwar viel gemeckert über die öff-r, aber wirklich weh tun die 200 Euro im Jahr den wenigsten und geguckt wird trotzdem. Die Sache ist den meisten nicht wichtig genug, um deshalb politisch aktiv zu werden. Von daher war die juristische Auseinandersetzung in meinen Augen der richtige Weg, weil für die öff-r der arbeitsintensivste Weg.

Zu der Millionenaktion: Das ist doch im Prinzip so gelaufen, obwohl viele Leute nicht bewusst daran teilgenommen haben. Die Zahlen bei den Mahnungen pro Jahr gingen laut Geschäftsbericht des BS in die Millionen. Genutzt hat es nichts.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: Lev am 28. Mai 2019, 10:52
Es ist ein übergeordnetes Recht, gegen das dt. Recht nicht verstoßen darf.

L hat keine Einwände. Jason das war eine saubere Formulierung ... 

Frage:
Hat den jemand dagegen verstoßen?

- Wenn nicht, dann wäre ja alles in Ordnung   :)

- Aber wenn doch, führt diese Formulierung zum Problem. Denn tatsächlich ist die Menschenrechtskonvention eine Übereinkunft seine Mitglieder und sonst nichts.
Wir reden also nicht von einem Recht, das im Rang über den nationalen Gesetzen seiner Mitglieder steht. In Deutschland orientiert man sich zunächst mal an Grundgesetz und wenn ich daran erinnern darf, bei der Gestaltung des EMRK wurde sich ebenfalls daran orientiert. (Zahlreiche Art. des EMRK verdeutlichen dies sogar.)

Demzufolge ist der EGMR nicht zuständig. Ergo, die Klage ist unzulässig!

Lev

P.S. Und im. April 2018 konnte man dies schon erkennen.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26862.msg170017.html#msg170017

 
 
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: Besucher am 28. Mai 2019, 11:41
Diese Aussagen würden sich dann ja von anderer Seite her decken mit der "Selbstbeschreibung" der EU-Rechtsinstitutionen & speziell des EGMr...

...
- Aber wenn doch, führt diese Formulierung zum Problem. Denn tatsächlich ist die Menschenrechtskonvention eine Übereinkunft seine Mitglieder und sonst nichts.
Wir reden also nicht von einem Recht, das im Rang über den nationalen Gesetzen seiner Mitglieder steht. In Deutschland orientiert man sich zunächst mal an Grundgesetz und wenn ich daran erinnern darf, bei der Gestaltung des EMRK wurde sich ebenfalls daran orientiert. (Zahlreiche Art. des EMRK verdeutlichen dies sogar.)
...

...bzw. von anderer Seite ein Licht darauf werfen, dass diesen - ganz kurz gesagt - ja ausdrücklich auch nicht die Aufgabe der unmittelbaren Überprüfung nationaler Rechtsprechung (& ebensowenig deren Korrektur oder gar Aufhebung) zukomme? Völlig klar - wenn kein unmittelbarer Zusammenhang zumal im hierarchischen Sinne zwischen der dt. Gesetzesmaterie & EMRK besteht.

Genau den Hintergrund hatte auch meine Frage nach der wörtlichen Nachlesbarkeit der Klageschrift/en Herrn Bölcks in meinem vorletzten Geschreibsel (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31145.msg193756.html#msg193756) im Hinblick darauf gehabt, ob er denn über die reine Darlegung der von jb zitierten Punkte hinaus

...
Ich fand die Argumentation sowohl vor dem BverfG als auch in diesem Fall vor dem EGMR schlüssig und logisch.
...
Nicht mal Zugelassen wurde die Beschwerd beim EGMR, obwohl die Argumentation "individueller Vorteil weil Möglichkeit zur Nutzung durch Kauf von Empfangsgeräten" sehr logisch erscheint. Genauso ist die Frage offen geblieben, warum ein individueller Vorteil, so er denn gegebene sein sollte (ala BverfG Urteil) nicht auch zur individueller Zahlung führt- sondern auf Haushalte umgelegt wird. Über die Meldedaten hat doch der Gesetzgeber und auch der Beitragsservice die Daten jeder Person die in Dtl. gemeldet ist. Weshalb bei diesem individuellen Vorteil dann  über die Wohnung abgerechnet wird, ist mir schleierhaft.
Spielt aber scheinbar keine Rolle, interessiert die Richter nicht.
...

...vor dem EGMr auch *zusätzlich* zum a) bereits vor dem BVerfG Gesagten herausgearbeitet hatte, inwieweit b) das Gemurkse des BVerfG *denn gegen die EMRK verstoßen würde* - oder ob er ungünstigstenfalls vor dem EGMR in seiner/n Klageschriften nur das schon dem BVerfG Vorgelegte wiederholt hätte, also ohne ausdrücklich oder hinreichend ausdrücklich die Verletzung der EMRK zu benennen und damit eindeutig den notwendigen Zusammenhang zwischen a) & b) herzustellen?

Denn sofern ein fiktiver Besucher das richtig verstanden hat, wäre ja gerade das die grundlegende Voraussetzung für eine Beschwerde vor dem EGMr - und dann würde auch deutlich, weshalb überdies grundsätzlich gesagt wird, dass überhaupt nur solche Punkte Gegenstand einer Klage vor dem EGMr sein könnten (und eine Beschwerde nicht abgelehnt würde), sofern man die Verletzung der Bestimmungen der EMRK bereits in den jeweiligen Verfahren auf nationaler Ebene benannt hatte - anstatt dann erst in einer EGMr-Beschwerde diese salopp gesagt "plötzlich aus dem Hut zu ziehen"?

Insofern, & das zuletzt Gesagte dazugenommen - hatte Herr Bölck denn in seiner/n Verfassungsbeschwerde/n ggf. entspr. schon auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bzw. inwieweit EMRK berührt sein könnte? Hierbei ist sich der fiktive Besucher natürlich bewusst, dass ein Verstoß gegen Art. 6 EMRk - was also das Recht auch ein "faires Verfahren" anlangt, eigentl. ja erst im Zuge oder am Ende eines solchen festzustellen sein würde. Wäre auf dem Hintergrund irgendwo einmal ein Fall exemplarisch geworden, wo der EGMr ein Mitgliedsland aufgrund Verletzung v. Art. 6 EMRk verdonnert hätte, und anhand dessen die Sinnhaftigkeit dieser Bestimmung (i. d. Sinne dass diese mehr sein soll & kann als eine schöne Tapete oder Deko?)

Deshalb nochmal meine Frage: Sind insbsd. die dem EGMr vorgelegten Klageschriften Herrn  Bölcks - nicht die lediglich schlagwortartig zusammengefaßten Kernsätze -  irgendwo nachzulesen? Damit man es - mit Verlaub natürlich - beim nächsten Mal ggf. besser würde machen können?
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: pinguin am 28. Mai 2019, 12:16
Völlig klar - wenn kein unmittelbarer Zusammenhang zumal im hierarchischen Sinne zwischen der dt. Gesetzesmaterie & EMRK besteht.
Das BVerfG selber hat einen derartigen Zusammenhang doch hergestellt?

Rn. 31 - BVerfG - 2 BvR 1481/04
Zitat
1. a) Die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle sind völkerrechtliche Verträge. [...]Der Bundesgesetzgeber hat den genannten Übereinkommen jeweils mit förmlichem Gesetz gemäß Art. 59 Abs. 2 GG zugestimmt [...] Damit hat er sie in das deutsche Recht transformiert und einen entsprechenden Rechtsanwendungsbefehl erteilt [...]Innerhalb der deutschen Rechtsordnung stehen die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle - soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind - im Range eines Bundesgesetzes [...]


Wie soll es denn bitteschön anders gedeutet werden, denn als eindeutige Einhaltepflicht? Das einzige, was nicht geht, sich vor dem BVerfG direkt und nur auf die EMRK zu stützen, da sie kein Bundesgrundrecht ist. Aber freilich kann man sich auf die EMRK stützen, wenn sie neben, bzw. zustätzlich zu einem Grundrecht eingebracht wird. Auch im Landesrecht, da sie grundsätzlich als Völkerrecht über einfachem Gesetzesrecht steht.

Rn. 33 - BVerfG 2 BvR 1481/04
Zitat
[...]Das Grundgesetz hat den allgemeinen Regeln des Völkerrechts Vorrang vor dem einfachen Gesetzesrecht eingeräumt (Art. 25 Satz 2 GG) und das Völkervertragsrecht durch Art. 59 Abs. 2 GG in das System der Gewaltenteilung eingeordnet.[...]

Re: Grundlagediskussion zur Gründung des Rundfunk Berlin-Brandenburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30782.msg192357.html#msg192357 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30782.msg192357.html#msg192357)
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: Besucher am 28. Mai 2019, 14:04
Ja, natürlich, lieber @pinguin...

Völlig klar - wenn kein unmittelbarer Zusammenhang zumal im hierarchischen Sinne zwischen der dt. Gesetzesmaterie & EMRK besteht.
Das BVerfG selber hat einen derartigen Zusammenhang doch hergestellt?

Rn. 31 - BVerfG - 2 BvR 1481/04
Zitat
1. a) Die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle sind völkerrechtliche Verträge. [...]Der Bundesgesetzgeber hat den genannten Übereinkommen jeweils mit förmlichem Gesetz gemäß Art. 59 Abs. 2 GG zugestimmt [...] Damit hat er sie in das deutsche Recht transformiert und einen entsprechenden Rechtsanwendungsbefehl erteilt [...]Innerhalb der deutschen Rechtsordnung stehen die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle - soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind - im Range eines Bundesgesetzes [...]

Wie soll es denn bitteschön anders gedeutet werden, denn als eindeutige Einhaltepflicht? Das einzige, was nicht geht, sich vor dem BVerfG direkt und nur auf die EMRK zu stützen, da sie kein Bundesgrundrecht ist. Aber freilich kann man sich auf die EMRK stützen, wenn sie neben, bzw. zustätzlich zu einem Grundrecht eingebracht wird. Auch im Landesrecht, da sie grundsätzlich als Völkerrecht über einfachem Gesetzesrecht steht.

Rn. 33 - BVerfG 2 BvR 1481/04
Zitat
[...]Das Grundgesetz hat den allgemeinen Regeln des Völkerrechts Vorrang vor dem einfachen Gesetzesrecht eingeräumt (Art. 25 Satz 2 GG) und das Völkervertragsrecht durch Art. 59 Abs. 2 GG in das System der Gewaltenteilung eingeordnet.[...]
...

...grundsätzlich hast Du ja wohl Recht mit dem was Du sagst. Um zu verdeutlichen, dass es mir beim meinerseits Gesagten aber nicht um die allgemeine Ebene geht, will ich will es mal konkret machen.

Koll. jbourne hatte (ich weiß dabei nicht, ob er die Klageschriften von Herrn Bölck zugreifbar und insofern bessere inhaltliche Kenntnisse hat als andere) doch oben folgendes zum Besten gegeben:

...
Ich fand die Argumentation sowohl vor dem BverfG als auch in diesem Fall vor dem EGMR schlüssig und logisch.
...
Nicht mal Zugelassen wurde die Beschwerd beim EGMR, obwohl die Argumentation "individueller Vorteil weil Möglichkeit zur Nutzung durch Kauf von Empfangsgeräten" sehr logisch erscheint. Genauso ist die Frage offen geblieben, warum ein individueller Vorteil, so er denn gegebene sein sollte (ala BverfG Urteil) nicht auch zur individueller Zahlung führt- sondern auf Haushalte umgelegt wird. Über die Meldedaten hat doch der Gesetzgeber und auch der Beitragsservice die Daten jeder Person die in Dtl. gemeldet ist. Weshalb bei diesem individuellen Vorteil dann  über die Wohnung abgerechnet wird, ist mir schleierhaft.
Spielt aber scheinbar keine Rolle, interessiert die Richter nicht.
...

Wo, lieber @pinguin sähest Du denn ggf. - hier also ausdrücklich die oben sinngemäß zitierten Aussagen Herrn Bölcks bzgl. der hierzulande i. S. "Rundfunkbeitrag" bislang geltenden Rechtsvorschriften mit ihren seltsamen "abstraktkollektivindividuellkonkreten" (K. Winckler :-)) Vorteilen wie das übrige zugrundegelegt - direkte, konkrete Anknüpfungspunkte, wo insbesondere bzw. spätestens das BVerfG unmittelbar & zwingend *selbst* den Bezug zur EMRK bzw. deren Verletzung hätte erkennen und entsprechend handeln / entscheiden müssen - und dies unterlassend dadurch womgl. selbst rechtsverletzend agiert hätte?

Und wie muss man es im übrigen einordnen, wenn als Voraussetzung für eine spätere Annahme einer EGMr-Beschwerde doch sonst ausdrücklich gefordert ist, dass bereits in jeder Klageschrift auf nationaler Ebene (vmtl. aber spätestens vor dem BVerfG) vom Kläger selbst bereits die Verletzung von EU-Recht i. w. S. (also hier der EMRK) benannt & thematisiert werden muss - wenn doch eigentlich die Gerichte selbst bereits dies zu prüfen haben & wenn man dem folgt, was Du sicher zutreffend richtig wiedergibst?

Wenn es etwa in diesem wohl nicht einfachen Punkt möglich wäre, hier zusammen (da könnte sich mancher momentan nicht präsente Forenkollege angesprochen fühlen) weiterzukommen, wäre das bestimmt erfreulich - denn dann könnte insgesamt inhaltlich sinnvoller & konstruktiver vorgegangen werden, mit auch dem weiteren Nutzeffekt, dass sich (s. o.) so manche bisherigen wechselseitigen Spitzen mancher Forenten erübrigen würden. Öfter konnte oder kann man dazu passend  in manchen Beiträgen ja ergänzend lesen, dieser oder jener sei doch kein Rechtsanwalt. Das mag ja sein - deswegen steht ja hier auch allerorten der "Keine Rechtsberatung"-Vorbehalt.

Aber Rechtsanwalt hin, Rechtsanwalt her - Seit ein fiktiver Besucher im eigenen Arbeitsleben schon einmal a) die denkwürdige Erfahrung mit einem ausgewiesenen Fachanwalt für Arbeitsrecht hatte machen dürfen, dass diesem nicht einmal die Grundsätze des Deutschen Tarifvertragsrechts bekannt waren, demzufolge nämlich gem. 1. Buch, §1, Abs. 1, S. 1 sinngemäß "Verzicht und Verwirkung tarifvertraglicher Rechte in jedweder Form ausgeschlossen sind" oder b) ein anderer (mit Doktortitel gar) ernsthaft der Meinung war, eine belastende Zeugenaussage eines Dritten könnte in keinem Fall dem Gegner über ein nicht erstelltes Wohnungsübergabeprotokoll "hinweghelfen", hat dieser zumindest das folgende verstanden: Dass nichts über eigenes Denken geht, auch hier

Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: pinguin am 28. Mai 2019, 16:35
@Besucher
Für Antworten müsste man den Wortlaut der Ausführungen des Herrn RA Bölck kennen; ohne diese ist, wie Du selbst sinngemäß anmerkst, alles bloß Stochern im Nebel?

Und, daß nichts über's eigene Denken geht, manifestiert sich in der Dauerpredigt, sich selbst und ohne Scheuklappen einzulesen; ohne diese evtl. Beschwernis ist es nicht möglich, auch nur annähernd den Inhalt der Dauerpredigt zu verstehen.

Es ist dem EGMR wie auch dem EuGH nämlich zu Eigen, daß ganz konkret der Kläger/die Klägerin nachweisen muß, (im Rechtsgebrauch heißt das wohl "begründen"), daß er/sie individuell für den zu klärenden Sachverhalt betroffen ist. Und genau diese "individuelle Betroffenheit" muß bereits aus der Klage selbst ersichtlich sein, bei EGMR wie EuGH.

Deswegen, weil dieses gerade nicht der Fall war, wurden manche Fragen der Rechtssache C-492/17 vom EuGH nicht behandelt.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: Besucher am 28. Mai 2019, 19:05
Diesen Ausschnitt der Antwort vom @pinguin...

@Besucher
Für Antworten müsste man den Wortlaut der Ausführungen des Herrn RA Bölck kennen; ohne diese ist, wie Du selbst sinngemäß anmerkst, alles bloß Stochern im Nebel?
...

möchte der fiktive Besucher - sowohl auf diesen Thread, aber ebenso auf die Thematik allgemein bezogen - zum Gegenstand folgender Anregung bzw. Standortbestimmung machen. Diese war bereits als Antwort auf folgende Antwort von @Philosoph im selben Thread angedacht worden, wo dieser auf einen fiktiven Beitrag eines noch fiktiveren Besuchers geantwortet hatte:

PS: Was einem fiktiven Besucher auch im Sinne des zuletzt Gesagten übrigens schon seit langem störend auffällt, ist folgendes, sowohl BVerfG-Verfahren betreffend als auch die vor dem EGMR:

Über die BVerfG Verfahren gibt es bis heute nur eine Liste der Verfahren, aber keine einzige der Beschwerden im Wortlaut, also so, wie sie dem Bundesverfassungsgericht
übergeben worden waren, und das trifft auch für die - ja inzwischen geplatzten - beiden Beschwerden von Herrn Bölck zu. Hätte man die, könnte sich jeder Interessierte in beiden Fällen ein viel besseres Bild zu machen versuchen, weshalb die gescheitert waren, statt nur rumzuorakeln...

Zumindest hier kann Abhilfe geschaffen werden:
Die 4 Verfassungsbeschwerden, die 2018 in der mündlichen Verhandlung behandelt wurden, und der jeweilige Verfahrensgang ist hier nachzulesen:
Es ist angerichtet! Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24659.msg156360.html#msg156360

Außerdem gibt es ja noch das ausführliche Forumsprotokoll zur Vorführung - Entschuldigung! - Verhandlung:
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
...

Wenn man den aktuellen Status i. S. Gerichtsverfahren, Entscheidungen und deren Dokumentation zum Ausgangspunkt einer Situationsbeschreibung nähme, käme man doch zur folgenden Feststellung, natürlich nicht als Vorwurf gemeint:

a) Bis etwa 2016, also als man auch noch halbwegs hoffnungsfroh vor Gericht ziehen konnte mit dem, was bis zu der Zeit hier erarbeitet worden war, hatten noch des öfteren - damals wie heute an den jeweiligen Thread gekettet - Klageschriften aller Art, Widersprüche etc. pp. wie auch Entscheidungen (natürlich zum Nachteil des Klägers) Eingang ins Forum genommen, wo diese betrachtet und diskutiert werden konnten. Die zeitweilige Verfügbarkeit der 4 Verfassungsbeschwerden im Wortlaut aus 2017 oder 2018, auf die Philosoph sich oben bezieht (dieses 600 S. dicke 50 MB-Teil also) war dabei ja aber wohl nur Folge eines dummen Zufalls bzw. einer Panne® der Verwaltung im nordrh.-westf. Landtag.

b) Seit der Zeit & bis zum heutigen Tag hat sich die Situation aber grundlegend geändert (vgl. sinngem. die Aussage Herrn Dr. Henneckes aus seiner Streitschrift, selbstverständlich zurückhaltend formuliert, wie es sich für ein "Organ der Rechtspflege" wie ihn als u. a. ja Rechtsanwalt gehört, die Verwaltungsgerichte dieses Landes befänden sich mit ihren Urteilen zum "Rundfunkbeitrag" permanent auf der Grenze zur Rechtsbeugung). Geändert also insofern, dass schon längst nicht mehr der sogen. "Beitragsservice" bzw. die "Anstalten" der Hauptgegner des zahlungsverweigernden Bürgers sind, sondern stattdessen sich dieser in erster Reihe mit den rundfunkpolitisch willfährigen Gerichten & deren frisierter Rechtsprechung herumzuschlagen hat. Das geht vom popeligen Verwaltungsgericht in Pusemuckel am Ölberg bis mittlerweile u. U. sogar zum Bundesverfassungsgericht (Urteil v. 18.07.18 bzgl. der 4 Leitverfahren), ob & inwiefern u. U. auch ein EGMR sachfremd motiviert agiert haben könnte, ist noch nicht hinreichend erhellt.

Mit dieser Entwicklung hat das Forum aber bis heute nicht Schritt gehalten, was das neue Niveau angeht, auf dem sich die Gerichtsauseinandersetzungen & insbesondere eben auch die Forumsdebatten schon seit einiger Zeit abgespielt haben & abspielen. Alles was sich momentan mit der Erörterung gefallener Entscheidungen (egal welcher Ebene) beschäftigt, ist doch mehr Stochern im Nebel als alles andere & krankt doch in dem Sinne daran

- dass etwa bzgl. erhobener Verfassungsbeschwerden zwar (aber auch nur!) eine Statistik mit notierten Aktenzeichen existiert

- dass zwar gelegentlich, aber alles andere als regelmäßig gefällte Entscheide oder Zurückweisungen hier nachlesbar wären - wobei ja auch eine zumal nicht begründete Ablehnung ein "Ergebnis" darstellt, das aber wiederum a) entweder gerechtfertigt oder irgendwie nachvollziehbar & damit legitim sein oder b) im anderen Fall auch den billigsten Taschenspielertrick überhaupt darstellen könnte, die höchstgerichtliche Durchsetzung berechtigter Ansprüche des Bürgers zugunsten von Staat und Eliten zu torpedieren

- dass aber doch praktisch in keinem einzigen Fall hier im Forum das vorliegt, anhand dessen bezeichnete Ergebnisse (also Urteile oder Entscheide der jeweiligen gerichtlichen Instanzen) gemäß den neu bestehenden Notwendigkeiten überhaupt nur angemessen gewürdigt werden könnten. Das, was dafür nötig wäre, das wären die eingereichten Klageschriften. Nur mit deren Hilfe wäre es überhaupt möglich, den Damen und Herren Richtern und ggf. deren Tricks feinsäuberlich und respektlos auf die Schliche zu kommen - wenn man also dem, was die fabriziert haben, im Wortlaut das gegenüberstellen kann bzw. könnte, was der Kläger gesagt hat, letzteres dann natürlich unter Zuhilfenahme einschlägiger, im Netz verfügbarer fachlicher Literatur.

Diese letztere eigentlich grundlegende Anforderung ist aber bis dato vom Forum gar nicht leistbar mangels sicherlich zu 99,9 % bislang gar nicht gegebener Verfügbarkeit des dafür in der beschriebenen Form nötigen "Materials", also der Klage- bzw. eingereichten Beschwerdeschriften. Und dieser Mangel und die damit bestenfalls nur teilweise Ausnutzung der bestehenden Möglichkeiten durch das Forum ist dem fiktiven Besucher gerade anhand der aktuellen Debatte dieses Threads aufgefallen - wobei es natürlich letztendlich wohl der Entscheidung der Beschwerdeführer (wenn vllt. auch im Einvernehmen mit ihrem Vertreter Herrn Bölck) obläge, ob sie nicht zum Wohl der Allgemeinheit ihre Beschwerdeschriften hier datenschutzgemäß offenstellen möchten, und entsprechend natürlich auch die über 170 Verfassungsbeschwerdeführer mit ihren Klageschriften und unglücklichstenfalls auch ihren begründeten oder unbegründeten Zurückweisungen.

Natürlich wäre in diesem Rahmen seitens Renés bzw. der Plattformersteller sicherlich noch ein spezielles Zutun nötig: Denn wenn ein Forist hier seine Klageschriften oder Verfassungsbeschwerden im bestehenden organisatorischen Rahmen einstellen würde, also an einen speziellen Thread und seine wenn auch fiktive Identität gekoppelt, bestünde doch auf längere Sicht das allzu große Risiko, für die Gegenseite irgendwann identifizierbar zu sein. Sofern das geschähe, wäre fraglich, ob nicht Situationen denkbar wären, wo gewisse staatliche Funktionsträger auf die Idee kommen könnten, sich diesen Herrn oder jene Dame mal etwas mehr und in speziellerer Form "vorzunehmen", zumal ein öffentliches Auseinandernehmen der Art und Weise des Umgangs mit Verfassungsbeschwerden ja abgesehen vom fachlichen Anspruch auch eine gewisse politische Brisanz entwickeln könnte. Insofern würde der fiktive Besucher an diesem Punkt auf seine Anregung an die Moderation verweisen, die er heute morgen bzgl. denkbarer Erweiterungen der Funktionen der Forumsplattform allgemein auf wichtige Dokumente bezogen formuliert hatte, nämlich Punkt 2 in https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31164.msg193794/topicseen.html#msg193794 betreffend, der neben Schriften und Dokumenten allgem. Art eben auch anonymisierte Klage- und Beschwerdeschriften beträfe, die dann gleichfalls im Rahmen eines auch forumsintern anonymen Index abgelegt würden. Im Bedarfsfall kann der betreffende Forist sich ja dann ggü. den anderen immer noch offenbaren.

Und wenn auf der Grundlage noch deutlicher die ganze Zweifelhaftigkeit der gerichtlich geübten Praxis des Umgangs mit den Klagen der Gegner des "Rundfunkbeitrags" öffentlich gemacht würde, dann würden zwar vmtl. noch immer die Deutschen nicht die "Gelbe Weste" anziehen - von der Roten im Austausch geben die Gelbe ganz zu schweigen, wie wohl Herr Thoma das im Fall eines "Rundfunkbeitrags" für Frankreich formuliert haben soll. Aber vllt. trüge das immerhin zu einem Wachstum der Bewegung bei, die wirklich irgendwann über den im Plattformnamen niedergelegten Weg politisch die gewünschten Änderungen erzwingen könnte, die auf juristischem Weg gegen politisch motivierte Rechtsprechung dagegen schlimmstenfalls bis zum St. Nimmerleinstag dauern würden.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: pinguin am 28. Mai 2019, 20:11
@Besucher

Ist halt die Frage, ob das Forum das leisten kann und es leisten wollen würde, wenn es das könnte.

Wir brauchen uns nix vormachen, daß der Stoff hochkomplex ist und Kapazitäten bindet, die mglw. nicht immer frei sind, bzw. zur Verfügung stehen.

Insofern, auch weil wir uns im Staatsrecht bewegen, braucht es ausgefuchste Staatsrechtler, die ihr Wissen hier einbringen und auch, wenn evtl. nicht gänzlich kostenfrei, so doch immerhin auf bezahlbarem Level zur Verfügung stellen. Und hier sind dann freilich auch jene Unternehmenslenker gefragt, die evtl. hier im Forum mitwirken.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: Besucher am 29. Mai 2019, 00:40
Das wäre in der Tat die Frage...

@Besucher

Ist halt die Frage, ob das Forum das leisten kann und es leisten wollen würde, wenn es das könnte.
...

Das müßte sich dann eben irgendwann zeigen. In jedem Fall wäre es aber schön, wenn im Forum die genannten Erweiterungen im Sinne der beschriebenen besseren Funktionalität der Datenhinterlegung realisierbar wären.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: jasonbourne am 31. Mai 2019, 08:55
@ Besucher:

Nochmal, ich kennen die Ausführungen von RA Bölck vor dem EGMR nicht.
Meines wissens ist dies nicht veröffentlicht worden, sollte jemand also etwas finden, wäre es sehr interesannt, weil wie @pinguin angemerkt hat es sonst schwer bis unmöglicht ist. Die Problematik ist ja ech schon hochkomplex, da sind wir uns ja alle einig.

Meine beurteilung stützt sich auf folgendes:
1. von RA Bölck sind einige berichte etc. online, v.a. aus dem verfahren am BverfG sind ausführungen und schwerpunkte bekannt. aus diesen schließe ich das RA Bölck ein guter anwalt ist, der seine materie beherrscht, und der einen ordentlichen aufwand betrieben hat um diese klage vor das BverfG zu bringen.

2. Die Problematik des individuellen nutzens durch den kauf von empfangsgeräten und der subsumption des individuellen vorteils auf die wohnung war seit jeher ein großer kritikpunkt an dem Rundfunkbeitrag (RFB) in seiner aktuellen form.
denn rundfunk ist ja per seh an ein empfangsgerät gebunden, wobei auch dieses für den emfpang von ÖRR genutzt werden kann oder eben auch nicht. Neben der gruppe der nichtnutzer muss es auch die nicht geräte besitzer geben. und dann stellt sich die frage weshalb nutzer im ausland nutzen können und nichts zahlen sollen. die wohnung als beitragsbemessungsgrundlage bringt zahlreiche probleme und war jeher ein hauptgrund.
v.a. weil dieser individuelle nutzen mit der wohnung einfach nicht zusammen passt.
die wohnung kann kein rundfunk empfangen.
die wohnung kann von 0, 1 bis X individuen bewohnt werden.
Das BverfG hat sich dahingehend bis zum geht nicht mehr verbogen nur um den ÖRR zu retten. Die argumentation des BverfG ist unlogisch ohne ende.
daher gehe ich davon aus, das dieser punkt bestandteil vor dem EGMR war, auch weil RA Bölck darauf hingedeutet hat.
Ob dem so war weiss ich leider nicht.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: Besucher am 31. Mai 2019, 10:31
Hallo @jb, danke für Deine...

@ Besucher:

Nochmal, ich kennen die Ausführungen von RA Bölck vor dem EGMR nicht.
Meines wissens ist dies nicht veröffentlicht worden, sollte jemand also etwas finden, wäre es sehr interesannt, weil wie @pinguin angemerkt hat es sonst schwer bis unmöglicht ist. Die Problematik ist ja ech schon hochkomplex, da sind wir uns ja alle einig.

Meine beurteilung stützt sich auf folgendes:
...
Das BverfG hat sich dahingehend bis zum geht nicht mehr verbogen nur um den ÖRR zu retten. Die argumentation des BverfG ist unlogisch ohne ende.
daher gehe ich davon aus, das dieser punkt bestandteil vor dem EGMR war, auch weil RA Bölck darauf hingedeutet hat.
Ob dem so war weiss ich leider nicht.

...nochmalige erhellende Rückm. In den einschlägigen (Selbst-) Beschreibungen der europ. Rechtsinstitutionen liest man ja immer wieder, diese seien nicht dafür gedacht, jeweiliges nationales Recht bzw. entspr. Gerichtsverfahren selbst auf seine/ihre Korrektheit zu überprüfen und insofern auch keine übergeordnete Revisionsinstanz.

Dann könnte es ja u. U. nicht auszuschließen sein, dass vielleicht an entsprechender Stelle tatsächlich etwas  gefehlt hatte (was genau, ergäbe sich wirklich erst, könnte man a) in der Klageschrift & b) auch in erfolgreichen EGMR-Klagen entspr. nachlesen), was entweder im genannten Sinn einen grundsätzlichen argumentativen Mangel bedeutet hätte - oder einen, der zwar bei gutem Willen nicht so schlimm gewesen wäre, aber egmr-seitig benutzt werden konnte, um sich um eine unangenehme Aufgabe herumdrücken zu können.
Titel: Re: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag von: pinguin am 31. Mai 2019, 11:02
und dann stellt sich die frage weshalb nutzer im ausland nutzen können und nichts zahlen sollen.
Nur als Hinweis: das erklärt das BVerfG bereits in seiner 1. Rundfunkentscheidung in Rn. 127 und 128 und hat mit dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zu tun; die Länder dürfen außerhalb dieses Gebietes schlicht keinen zwingen, griffe das doch in das Hoheitsgebiet des anderen EU-Landes ein. Und, ja, wir sind hier tendentiell bei der innergemeinschaftlichen Ungleichbehandlung der EU-Bürger.).