Was in diesem "Manual" von Seite 60 bis 63 zu lesen ist, kann man nicht mehr einfach herunterspielen oder verharmlosen.stellt sich mir die Frage:
Hier soll ein "Feindbild" generiert werden, gegen bestimmte Menschen der Bevölkerung. Das kann nur zu Haß führen. Aber wer Haß sät, wird keine Liebe ernten.
Es spielt dabei keine Rolle, ob dieses "Manual" nur internen Zwecken dient, denn es richtet sich an und gegen Menschen.
Ein Zitat der Seiten 60 - 63 gehört an jeden Infostand. Die Menschen haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Art von Schrifttum von ihren Beiträgen finanziert wird.
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Volksverhetzung: Welches Verhalten ist volksverhetzend?
Nach § 130 StGB erfüllt ein Verhalten dann den Straftatbestand der Volksverhetzung, wenn es den öffentlichen Frieden stört, indem es zu Hass, Gewalt und Willkür aufstachelt gegen „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe[n]“ oder „gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung“.
Strafbar macht sich auch, wer den öffentlichen Frieden stört, indem er „die Menschenwürde anderer dadurch angreift“, dass er eine bestimmte Personengruppe „beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“. Wer das Delikt der Volksverhetzung begeht, muss unter Umständen mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren rechnen.
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(...) Nach § 130 StGB erfüllt ein Verhalten dann den Straftatbestand der Volksverhetzung, wenn es den öffentlichen Frieden stört, indem es zu Hass, Gewalt und Willkür aufstachelt gegen „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe[n]“ oder „gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung“. (...)Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html)
Wenn Sie Ihre Mitbürger dazu bringen wollen, den Mehrwert der ARD zu begreifen und sich hinter die Idee eines gemeinsamen, freien Rundfunks ARD zu stellen (...)Quelle: https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2019/02/framing_gutachten_ard.pdf (https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2019/02/framing_gutachten_ard.pdf)
Der Begriff „Beitragsverweigerer“ macht also die Wortbrüchigen – denn der gemeinsame Rundfunk ist eine demokratische, verbindliche Entscheidung – nicht nur zu Menschen mit Prinzip. Sondern er impliziert auch, dass sie gar nicht wortbrüchig sind. Er kehrt gedanklich die Tatsache unter den Teppich, dass vermeintliche Beitragsverweigerer direkt entgegen einer verbindlichen, demokratischen Vereinbarung handeln, die wir *** gesetzlich verankert haben, und an die wir anderen uns halten. Der lapidare Umgang mit den Gesetzen, die die Gemeinschaft sich gegeben hat, ist höchst alarmierend.Quelle: https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2019/02/framing_gutachten_ard.pdf (https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2019/02/framing_gutachten_ard.pdf)
Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist.Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Willk%C3%BCr_(Recht)#cite_note-3 (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Willk%C3%BCr_(Recht)#cite_note-3)
(...) Es hämmert ihnen auf 89 Seiten ein, was sie tun sollen, um „Ihre Mitbürger“ dazu zu bringen „den Mehrwert der ARD zu begreifen und sich hinter die Idee eines gemeinsamen, freien Rundfunks ARD zu stellen“.Quelle: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/was-das-framing-manual-der-ard-von-elisabeth-wehling-soll-16047741.html (https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/was-das-framing-manual-der-ard-von-elisabeth-wehling-soll-16047741.html)
(...) Es klingt vielleicht paradox, aber gerade ein über staatliche Kanäle finanzierter Sender darf sich nicht als Gegner dieser Menschen verstehen, sondern muss sie fair – wie jede andere gesellschaftliche Gruppierung auch – in die Debatte einbeziehen, oder er verliert die Rechtfertigung seiner Existenz. (...)Auch weiterlesen unter
Bitte prüft mit mir zusammen, ob und gegen wen hier Strafanträge gestellt werden können.
Das gilt im Übrigen für alle LRA, die jeweils ein eigenes Gesetz haben. (Steht meist auf der jeweiligen "Unternehmens"-Seite.)Staatsvertrag über den Südwestrundfunk
vom 3. Juli 2013,
in Kraft getreten am 1. Januar 2014,
geändert durch SWR-Änderungsstaatsvertrag vom 1./9. April 2015,
in Kraft getreten am 30. Juni 2015
§ 25 Intendanz
(1) Die Intendantin oder der Intendant leitet den SWR, trägt die Verantwortung für den gesamten Betrieb und die Programmgestaltung und hat dafür zu sorgen, dass das Programm den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Die Verantwortung der Direktorinnen und Direktoren der Landessender bleibt unberührt.
(2) Die Intendantin oder der Intendant vertritt die Anstalt gerichtlich und außergerichtlich. Das Nähere regelt die Hauptsatzung.
(...) Wer die ARD „verkleinern“ möchte, der stellt das Recht der Bürger an einer umfassenden und gründlichen Rundfunkversorgung infrage.Hervorhebungen nicht im Original!
Die Forderung nach einer Teilversorgung ist in Wirklichkeit eine Forderung nach weniger Demokratie, weniger Teilhabe und weniger Fürsorge.
Sie fordert den Bürger auf, einen Teil seiner medialen Freiheit aufzugeben, einen Teil seiner Fürsorge für sein privates und wirtschaftliches Wohlergehen und dasjenige seiner Familie und Mitbürger aus den Händen zu geben.
Es ist eine Forderung, die Kontrolle über Informationen zu Politik, Wirtschaft und demokratische Prozesse, über unser tagtägliches Leben und Wohlergehen aufzugeben.
Es ist die Forderung, das eigene Recht auf den freien Zugang zu Bildung, Kultur und identitätsstiftender und menschen naher Unterhaltung aufzugeben.
Es ist die Forderung, sich den Spiegel und das Gedächtnis der eigenen Kultur, des eigenen Landes aus den Händen nehmen zu lassen und in die flatterhaften Hände des Kommerzrundfunks zu legen.
Quelle: framing-manual der ARD auf Seite 72 https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2019/02/framing_gutachten_ard.pdf (https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2019/02/framing_gutachten_ard.pdf)