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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Februar 2019 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 26. Februar 2019, 14:27
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Neue Zürcher Zeitung, 26.02.2019
Mediensteuer: bisher 1800 Gesuche um Befreiung
Es gibt nur wenige Möglichkeiten, der obligatorischen Abgabe für Radio und Fernsehen zu entkommen. Entsprechend tief ist bis jetzt die Anzahl der Gesuche um eine Befreiung.
Rainer Stadler
Bis zum 21. Februar hätten 1823 Personen ein Gesuch um Befreiung von der Abgabe für Radio- und Fernsehempfang eingereicht. […]
Indessen können wenige dieses sogenannte Opting-out wahrnehmen. Insofern verwundert die bis jetzt tiefe Zahl von Gesuchen wenig. Auf der Website von Serafe findet man ein Dokument, welches die Bedingungen des Opting-out festhält. Demnach dürfen im jeweiligen Haushalt weder ein klassisches Radio- oder Fernsehgerät noch ein Autoradio, ein Internetanschluss, eine Mediabox (Swisscom TV, UPC) oder ein Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone vorhanden sein. […] Als die Mediensteuer im Parlament beschlossen wurde, hatte man als Kompromiss die fünfjährige Übergangszeit eingeräumt […]
Eine Befreiung gilt nur für eine einzige Abgabeperiode. Darum ist es allenfalls nötig, in diesem Jahr zweimal ein Gesuch einzureichen. Das hängt davon ab, wann die Betreffenden von Serafe die Rechnung erhalten. […]
Das Bakom ist befugt, unangemeldet die Räume eines von der Abgabe befreiten Haushalts zu betreten und zu untersuchen, ob keine radio- oder TV-tauglichen Geräte vorhanden sind. Als Ultima Ratio, sagt Sauser, könne eine Hausdurchsuchung eingeleitet werden. Falls ein Gerät zum Radio- oder Fernsehempfang gefunden wird, muss der Betreffende mit einer Busse von bis zu 5000 Franken rechnen.
Die vor vier Jahren mit einem hauchdünnen Mehr angenommene Mediensteuer sieht vor, dass folgende Gruppen ebenfalls von der Pflicht befreit sind: AHV- und IV-Rentner, welche Ergänzungsleistungen des Bundes beziehen, ferner ausländische Diplomaten und deren Personal sowie taubblinde Personen. Hingegen sind Bezüger von Sozialhilfeleistungen beitragspflichtig […]
Weiterlesen auf:
https://www.nzz.ch/feuilleton/medien/mediensteuer-bisher-1800-gesuche-fuer-befreiung-ld.1462578 (https://www.nzz.ch/feuilleton/medien/mediensteuer-bisher-1800-gesuche-fuer-befreiung-ld.1462578)
Anmerkung:
Interessant, dass von der nzz der Begriff Mediensteuer verwendet wird.
Handelt es sich bei der neuen Schweizer Abgabe wirklich um eine Steuer? Dürfen in der Schweiz Steuern durch ein privatwirtschafltiches Unternehmen (Serafe**) eingezogen werden?
** Serafe
Die Serafe AG (Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe, französisch Organe suisse de perception de la redevance de radio-télévision, italienisch Organo di riscossione svizzero per il canone radiotelevisivo) ist eine Tochtergesellschaft der Schweizer Secon AG, die für die Erhebung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren zuständig ist. Sie erhebt die Rundfunkabgaben seit dem 1. Januar 2019 und löste in dieser Funktion die Billag AG ab. Der Kunstname setzt sich aus Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe zusammen. […]
https://de.wikipedia.org/wiki/Serafe
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Die Schweiz hat von Deutschland gelernt. Die Politik stört nicht, dass die Mediensteuer mit einer hauchdünnen geframten Mehrheit angenommen wurde. Ich bin sicher, dass auch da ein starker Widerstand kommt.
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Bis dato galt in der Schweiz wohl zumindest noch eine Differenzierung zwischen
- Radio(gebühr) für Computer mit Internetzugang
- Fernseh(gebühr) für Computer mit Internetzugang falls über ein (auch kostenloses) Konto bei einem Internet-Fernsehanbieter (was auch immer das sein soll ::) ) verfügt wird
Siehe u.a. unter
Schweiz: Radio- und TV-Abgaben werden künftig von der Serafe AG erhoben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22388.msg143247.html#msg143247
Der Einfachheit und Effektivität wegen hier ausnahmsweise als weitestgehendes Vollzitat:
[...]
Hier nochmals Vollzitat des Vorkommentars mit entsprechenden Hervorhebungen
In diesem Zusammenhang möchte ich einmal darauf hinweisen, dass sich in der Schweiz Haushalte ohne Empfangsgeräte auf Antrag abmelden können:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html#a109b
Art. 109c1Privathaushalte ohne Empfangsmöglichkeit
1 Alle Mitglieder eines Privathaushalts, in welchem kein zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen geeignetes Gerät bereitsteht oder betrieben wird, werden auf Gesuch hin für eine Abgabeperiode von der Abgabe befreit.
Auch wenn die Neubeantragung pro Abgabenperiode (ist das ein Jahres- oder ein Mehrjahresturnus?) eine Pein ist und bleibt, so ist doch immerhin die Möglichkeit geschaffen, welche auch durch Prof. Kirchhof in seinem Auftragsgutachten für ARD-ZDF-GEZ vorgesehen, jedoch vom deutschen Landesgesetzgeber sträftlichst nicht umgesetzt wurde.
Problematisch hierbei hingegen:
Auch in der Schweiz gelten Computer mit Internetzugang als "Empfangsgeräte" und somit "abgabepflichtig"...
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=billag+computer&
https://www.billag.ch/privat/fragen-antworten/
2. Was ist ein Empfangsgerät?
Jedes Gerät, mit dem sich Radio hören oder fernsehen lässt. Hier einige Beispiele:
- Radio (inkl. Autoradio und Radiowecker), Handy mit Radioempfang, Computer mit Internetzugang, Fernseher bzw. TV-Box mit integriertem Radioempfang
- Fernseher, Handy mit Fernsehempfang; Computer (inkl. Tablet) mit Internetzugang, falls Sie über ein Konto (auch kostenlos) bei einem Anbieter von Internetfernsehen verfügen
...was wohl der heutigen technischen Realität entsprechend bei den wenigsten Schweizern für den "Ausnahmetatbestand" der "Empfangsgerätelosigkeit" sorgen dürfte... ::) :-\
Diese Differenzierung zwischen (verminderter) Radio.Gebühr und (erhöhter) Fernseh-Gebühr ist nunmehr augenscheinlich mit der Haushalts-(?) bzw. Wohnungs-Abgabe wie in Deutschland entfallen.
Man darf auf politische und rechtliche Schritte der Betroffenen hoffen.
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Die Schweiz hat von Deutschland gelernt.
Die Schweiz nimmt aber am EU-Binnenmarkt teil und ist insofern auch der Rechtsprechung durch den EuGH unterworfen.
Rundfunk ist nicht Internet, weil es sich um 2 unterschiedliche Übertragungstechniken handelt; ein PC ist insofern kein Rundfunkempfangsgerät.
@Bürger
Internet-Fernsehanbieter
ist eine Person, die (klassische) Rundfunkprogramme bzw. -sendungen für das Internet aufbereitet und via Internet für einen End-Nutzer zur Verfügung stellt; sog. Live-Streaming gehört ebenfalls dazu. (So meine Kenntnis, die aber auch falsch sein kann).
Dieser "Internet-Fernsehanbieter" benötigt in jedem Falle, sofern er nicht selbst Urheber der von ihm via Internet verbreiteten Fernsehdienstleistung ist, eine Genehmigung durch den Urheber der via Internet zu verbreitenden Publikation. -> Weil es für jeden (!) Übertragungsweg einer separaten Genehmigung des Urhebers bedarf.
Die Richtlinie über audio-visuelle Mediendienste, wie auch alle anderen Dienstleistungs-Bestimmungen, regeln hierzu nähere Details. Der End-Nutzer ist in jedem Falle immer nur derjenige, der ein Medienprodukt, (bspw.), als Medienkonsument in rein eigener Sache verwendet und nicht gewerblich/wirtschaftlich weiterverarbeitet, um daraus Einnahmen zu erzielen.
Verkompliziert wird das urheberrechtlich dann zusätzlich, daß zwischen dem Übertragungsweg, (in technischer Hinsicht als vergleichbar zur Straße), und der Dienstleistung selber, also dem über diesen Übertragunsgweg übertragenen Programm, (bspw. also die Busfahrt), differenziert wird. Beides kann, muß aber nicht zwingenderweise von ein und derselben Person realisiert werden.
Edit "Bürger" - zur Definition "Rundfunk" siehe/ diskutiere bitte u.a. unter
Definition "Rundfunk" > technisch/ politisch/ juristisch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28744.0.html