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Archiv => Archiv => Pressemeldungen März 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 09. März 2018, 22:28
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Augsburger Allgemeine, 09.03.2018
Was dürfen ARD und ZDF im Internet?
Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen im Netz mehr Texte anbieten. Die Zeitungsverlage sind dagegen. Bayerns Medienministerin Aigner hat eine klare Position.
Von Daniel Wirsching
Bayerns CSU-Medienministerin Ilse Aigner hat im Gespräch mit unserer Zeitung angekündigt, dass die bayerische Staatsregierung „einer Erweiterung des Telemedienauftrags zu Lasten von Presse und Verlegern nicht zustimmen wird“. Der Telemedienauftrag regelt, was die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet tun dürfen. Etwa, welche Textmengen deren Online-Angebote beinhalten dürfen. Bislang sind „nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote“ den Rundfunkanstalten ARD und ZDF verboten. […]
Weiterlesen auf:
https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Was-duerfen-ARD-und-ZDF-im-Internet-id50551976.html (https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Was-duerfen-ARD-und-ZDF-im-Internet-id50551976.html)
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Bislang sind „nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote“ den Rundfunkanstalten ARD und ZDF verboten.
Wir sprechen da jetzt aber nicht von staatlicher (Selbst-)Zensur im dualen "Säulensystem", oder...?
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Siehe dazu auch neues Thema:
Urheberrecht -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26737.0.html
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Was dürfen ARD und ZDF im Internet?
... ihre Meinung kundtun, wie alle anderen Internetnutzer auch!
Aber nicht die Menschen dafür belasten, drangsalieren usw. ...
... nur weil diese dem Grundbedürfnis nachkommen zu Wohnen!
Anm. "Bürger":
Vielen Dank für diese sehr zutreffende, kaum noch komprimierbare Beschreibung, die eigentlich jedem Richter und jedem Parlamentarier - und auch jedem "Intendanten" auf den Tisch genagelt gehört.