Gesetzlicher Vertreter des MDR ist die Intendantin.
Der MDR kann auch durch von der Intendantin Bevollmächtigte vertreten werden.
Auskünfte über den Kreis der Bevollmächtigten und den Umfang der Vollmachten erteilt der Juristische Direktor des MDR.
Beispiel 1 ("Rundumschlag" = alle LRA + "BS") (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=26720.0;attach=20323;image) | Beispiel 2 (einzelne Landesrundfunkanstalt) (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=26720.0;attach=20327;image) |
MDR
Juristischer Direktor
...
...
Auskunftsbegehren über den Kreis der Bevollmächtigten beim MDR
Ihr Schreiben vom ...
Sehr geehrte/r...,
mit Ihrem o.g. Schreiben bitten Sie um Auskunft darüber, welche MDR-Mitarbeiter/innen wozu bevollmächtigt sind (Art und Umfang der Vollmachten).
Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Zwar trifft es zu, dass es mir in meiner Funktion als Juristischer Direktor des MDR obliegt, Auskünfte über den Kreis der Bevollmächtigten und den Umfang der vollmachten zu erteilen.
Daraus ergibt sich jedoch kein Rechtsanspruch für Dritte, umfassende Auskünfte über sämtliche vom MDR erteilten Vollmachten erlangen zu können.
Dem stehen bereits datenschutzrechtliche Vorschriften entgegen.
Ein individueller Auskunftsanspruch besteht nur, soweit Sie im Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsgeschäft in Erfahrung bringen möchten, ob die Mitarbeiter/innen, die MDR-seitig mit dem Abschluss des betreffenden Rechtsgeschäftes befasst sind, über eine entsprechende Vollmacht verfügen.
Vor diesem Hintergrund darf ich Sie bitten, mir entsprechende Angaben zu übermitteln, damit ich prüfen kann, inwieweit Ihnen Auskunft über den Umfang der Vollmachten zu erteilen ist.
Für etwaige Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Honorarprofessor Dr. Jens-Ole Schröder
Womit wir arbeiten - Budget
http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Womit_wir_arbeiten___Budget/4181676/index.htmlZitatGehälter und Vergütungen in der ARD
http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Gehaelter_und_Verguetungen_in_der_ARD/4127124/index.html
Wer ist Ihr Behördenleiter (Name, beglaubigte Qualifikationsnachweise)?aus dem schon seit Monaten unbeantworteten Fragenkatalog - siehe u.a. unter
Wo genau ist dies geregelt?
Artikel 25 - ZeichnungsrechtQuelle:
1. Zur Vertretung der Anstalt bedarf der Intendant oder die Intendantin der Mitzeichnung des Stellvertreters oder der Stellvertreterin oder eines oder einer der in Artikel 24 Absatz 1 genannten Direktoren oder Direktorinnen.
2. Im Falle der Verhinderung des Intendanten oder der Intendantin gilt die Regelung des Artikels 23.
3. In der Regel soll der Direktor oder die Direktorin zur Mitunterzeichnung hinzugezogen werden,
in dessen oder deren Aufgabenbereich die Angelegenheit fällt.
4. Die Regelung in Absatz 1 und 2 gilt auch für die Erteilung von Vollmachten. Ihr Umfang muss sich aus der Vollmachtsurkunde ergeben.
5. Bevollmächtigte können nur in Gemeinschaft mit einem oder einer zur Vertretung Befugten oder mit einem oder einer zweiten Bevollmächtigten zeichnen. Kann an einem Ort nur ein Bevollmächtigter oder eine Bevollmächtigte bestellt werden, so ist die Erteilung einer Einzelvollmacht zulässig.
6. Die Zweitschriften der Vollmachtsurkunden werden beim Justitiar oder der Justitiarin des Norddeutschen Rundfunks hinterlegt. Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, können eine Liste der Bevollmächtigten abfordern.
§ 19 VertretungQuelle:
(1) Der Südwestrundfunk wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Intendantin oder den Intendanten vertreten.
(2) Im Verhinderungsfalle wird die Intendantin oder der Intendant von der Direktorin oder dem Direktor eines Landessenders im jährlichen Wechsel vertreten. Sie/er zeichnet in diesem Rahmen in Vertretung der Intendantin oder des Intendanten.
Dauert die Verhinderung der Intendantin oder des Intendanten länger als sieben Tage, so ist der Vorsitz des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats zu interrichten.
(3) In ihrem Geschäftsbereich vertreten die Direktorinnen und Direktoren ständig die Intendantin oder den Intendanten. Sie zeichnen in diesem Rahmen in Vertretung der Anstalt.
(4) Die Intendantin oder der Intendant ist berechtigt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Südwestrundfunks schriftlich zu bevollmächtigen, die Anstalt in einem bestimmten Aufgabenkreis rechtsgeschäftlich zu vertreten. Die Bevollmächtigten zeichnen in Vertretung der Anstalt. Eine Liste der Bevollmächtigten wird in der Juristischen Direktion geführt und jeweils aktualisiert.
Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, können die Liste der Bevollmächtigten anfordern.
(5) Die Befugnis zur Zeichnung im nichtrechtsgeschäftlichen Bereich (innerbetrieb-liche Zeichnungsbefugnis) wird durch die Intendantin oder den Intendanten verliehen und widerrufen. Die Zeichnung erfolgt im Auftrag der Anstalt. Eine Liste der Zeichnungsberechtigten wird in der Juristischen Direktion geführt.
(6) Die Intendantin oder der Intendant stellt sicher, dass die Einzelheiten der rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung sowie der Erteilung innerbetrieblicher Zeichnungsbefugnis, insbesondere im Bezug auf Verfahren, Betragsgrenzen sowie Zeichnungsanforderungen, innerbetrieblich geregelt und verbindlich gemacht werden.
...
Da steht eindeitig dass Mitarbeiter des Südwestrundfunks blabla...
Wie verhält es sich mit den Mitarbeitern des BS die nachweislich ja KEINE Mitarbeiter des Südwestrundfunks sind!?
Die verfassen doch Festsetzungsbescheide und Widersprüche - ist das nicht als "rechtsgeschäftlich zu vertreten" anzusehen?
Da steht eindeutig dass Mitarbeiter des Südwestrundfunks blabla...Zumindest sieht das VG Minden den Beitragsservice als Bestandteil der LRA:
Wie verhält es sich mit den Mitarbeitern des BS die nachweislich ja KEINE Mitarbeiter des Südwestrundfunks sind!?
Die verfassen doch Festsetzungsbescheide und Widersprüche - ist das nicht als "rechtsgeschäftlich zu vertreten" anzusehen?
Dass die interne Zuständigkeitsregelung nach außen bekannt gemacht wird, ist nicht erforderlich.
Die Intendantin oder der Intendant ist berechtigt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Südwestrundfunks schriftlich zu bevollmächtigen, die Anstalt in einem bestimmten Aufgabenkreis rechtsgeschäftlich zu vertreten.
Abschrift 6 K 2061/15Bild dir deine Meinung! >:( :o
VERWALTUNGSGERICHT DES SAARLANDES IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
(…) Auch sind die Bescheide nicht etwa deshalb formell rechtswidrig, weil sie von dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio als unzuständiger Stelle erlassen worden wären. Zwar werden gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - RBStV - rückständige Rundfunkbeiträge grundsätzlich durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt.
Bei dem Beitragsservice handelt es sich indes ebenso wie bei der GEZ als seiner Vorgängerin um eine Verwaltungsstelle, die im Namen und im Auftrag der jeweils zuständigen Rundfunkanstalt tätig wird.
Dies ergibt sich aus § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV, wonach jede Landesrundfunkanstalt die ihr nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahrnimmt.
Dies gilt gemäß §2 der Satzung des Saarländischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge vom 17.09.2012 - Rundfunkbeitragssatzung; Amtsblatt des Saarlandes vom 28.02.2013, Teil ll, 8.238, und vom 28.03.2013, Teil ll, S. 336 - auch für den Beklagten.
Der Beitragsservice ist damit rechtlich Bestandteil des Beklagten, der lediglich aus Zweckmäßigkeitsgründen aus dem normalen Betrieb am Sitz der jeweiligen Rundfunkanstalt örtlich ausgelagert wurde. (…)
Kurz zum "Honorarprofessor":Ist doch egal? Einen akademischen Titel "Professor" hat es nicht; der "Dr." ist der höchste akademische Titel, zu dem die sog. Doktorarbeit führt.
In der heimlichen Hierarchie der Universitäten sind "Honorarprofessoren" bloß Lehrbeauftragte mit Doktortitel und eingeräumter Möglichkeit, mit dem Titel "Honorarprofessor" herumzuprotzen, ohne gegen irgendwelche Standesregelungen der Universität zu verstoßen.
Der Beitragsservice ist damit rechtlich Bestandteil des Beklagtenund
[...] Verwaltungsstelle, die im Namen und im Auftrag der jeweils zuständigen Rundfunkanstalt tätig wird.Als "Teil von etwas" braucht man ganz sicher keinen "Auftrag".
Person A kann sich an das Justiziariat seiner LRA wenden, mit der Bitte, eine komplette Liste der Bevollmächtigten zu schicken, die diese LRA vertreten dürfen. Und Person A bekommt auch so eine komplette Liste.für den SWR getestet?
Jedesmal, wenn irgend ein Brief kommt und dort Beitragsservice steht, schreibt Person A eine Zurückweisung:ZitatIch habe eine komplette Liste der Bevollmächtigen.
Sie stehen nicht dort, also sind Sie nicht berechtigt.
Mit freundlichen Grüßen