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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: resistebat am 17. Februar 2018, 12:09

Titel: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: resistebat am 17. Februar 2018, 12:09
Edit "Bürger":
Einzelfalldiskussion zu eigenständigen Thema der "Nichtannahme-Beschlüsse" musste ausgegliedert werden aus dem Übersichts-Thread
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

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Hallo Freunde,

die Verfassungsbeschwerde einer Person R vom 10.01.2018 wurde mit der
Entscheidung vom 08.02.2018 nicht angenommen
Zitat
"die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen"

Person R hatte nach der Entscheidung in der ersten Instanz die Zulässigkeit begründet,
dass schon Begründungen aus Urteilen aus allen Instanzen verwendet bzw.
andere Beschwerdeführer schon alle Instanzen durchschritten haben.

Da der Streitwert unter 200 € war, konnte Person R keine Beschwerde einlegen.

Jetzt muss Person R wohl wieder von vorne anfangen.

Was ist Eure Meinung?


Edit "Bürger":
Bitte die Hinweise u.a. oben Rechts im Forum beachten!
Platzhalter verwenden - anonyme/ hypothetische Beschreibung.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: Frühlingserwachen am 17. Februar 2018, 15:21
Ich schließe mich gleich an.
Eine von mir für eine Bekannte erhobene Verfassungsbeschwerde 1BvR 92/18 wurde von den Herrn
Kirchhof, Masing, Paulus am 8.Februar 18 sogar einstimmig beschlossen, die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Einstimmigkeit beruhigt ungemein, und hört sich sowas von klar und voller Harmonie unter den BVerfG-Richtern an, dass die glatt auch auf die Begründung verzichten können.
Dann haben wir doch noch Hoffnung, das was läuft bei den Herrn Kirchhof, Masing, und Paulus. Weiter so >:D
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: resistebat am 17. Februar 2018, 15:33
@ Frühlingserwachen:

1. Frage: Würdest du das positiv oder negativ werten?
(Ich hatte die Hoffnung, dass man wegen Überfüllung und gleicher Inhalte keine neuen mehr annimt.)

2. Frage: War bei der Bekannten, dass Datum auf dem Anschreiben nur gestempelt?
(Ich hatte die Vermutung, eine größere Menge wurde bearbeitet.)
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: pinguin am 17. Februar 2018, 17:00
@resistebat & frühlingserwachen

Hatte es in Euren beiden fiktiven Fällen je ein Begleitschreiben zu diesen Nichtannahmebeschlüssen, und haben die betreffenden Personen sich diese genau durchgelesen?
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: Frühlingserwachen am 17. Februar 2018, 22:30
@resistebat

Da hat eine Tarifbeschäftigte ihren Stempel Fließbandartig runtergehauen. Ob die Verfassungsbeschwerde überhaupt von den Herrn Kirchhof, Masing und Paulus durchgelesen wurde, möchte ich bezweifeln. Man kann nun viel spekulieren warum und weshalb. Nützt nun alles nichts. Selbst wenn 50 Verfassungsbeschwerden mit nahezu idendischem Inhalt dort vorliegen, und diese aber ihre Berechtigung haben, darf dies kein Grund sein, diese abzuweisen.

@pinguin
Ein Begleitschreiben kann man das nicht nennen. Eher ein Witzschreiben.
Punkt a) b) c) wobei man mit Punkt a) auf das VG Bezug nimmt, und bis Punkt c) dann beim 1 Akt dem Festsetzungsbescheid landet. Man zäumt das Pferd von hinten auf.
Zitat
[...] gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.August 1993 BGBI S.1473 am 8 Februar 2018 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Ich habe das letzten Sommer schon geschrieben: Solange ein Herr Kirchhof im ersten Senat vorsitzt, wird es kein Urteil geben, auch kein durchschlagend reformierendes, mit der die Zwangsrundfunkbeitragsgegner leben könnten. Die Uhr läuft bis 30 Juni. Dann wird ein neuer Vorsitzender im ersten Senat berufen ;)
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: Buntschuh am 17. Februar 2018, 22:49
Moin,

die gleiche Ablehnung*** Nicht-Annahme mit identischem Datum bei Person B eingegangen ... :'(


***Edit "Bürger" @alle:
Der Form halber - es ist keine "Ablehnung", sondern eine "Nicht-Annahme".
Bitte unterscheiden. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: Nichtgucker am 18. Februar 2018, 00:54
Das Bundesverfasssungsgericht bezieht sich auf
§ 93a BVerfGG
http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__93a.html

Zitat
(1) Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung.

(2) Sie ist zur Entscheidung anzunehmen,

a) soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt,

b) wenn es zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 genannten Rechte angezeigt ist; dies kann auch der Fall sein, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht.

ohne aber darüber Auskunft zu geben, ob aus Sicht des Gerichtes
- § 93a Abs. 2a oder
- § 93a Abs. 2b
als nicht erfüllt angesehen werden.

Ich würde diesbezüglich schriftlich nachfragen.
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: pinguin am 18. Februar 2018, 09:40
@Frühlingserwachen

Es hat 2 Begleitschreiben; ein individualisiertes und zusätzlich noch ein allgemeines Merkblatt. Waren beide vorhanden? Aus diesem individualisierten Begleitschreiben geht u. U. hervor, warum das nicht angenommen worden ist.

"Putzig" wäre es, wenn dem BVerfG eine grundrechtswidrige Praxis bekannt ist und es dabei zuschaut, wie sie bestehen bleibt. -> EuGH C-260/89 zu Art. 10 EMRK -> Frei zitiert: "Es kann in der Gemeinschaft keine Maßnahme rechtens sein, die sich über die vereinbarten Grundrechte hinwegsetzt").
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: resistebat am 18. Februar 2018, 11:01
@Pinguin:

Person R hatte nur die Entscheidung (Blatt 2) und ein Anschreiben (Blatt 1)

Das Blatt 1 war nur damit man das Blatt 2 per Post versenden konnte.
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: Frühlingserwachen am 18. Februar 2018, 11:52
@pinguin
Das Ganze bestand nur aus einem Anschreiben mit schon erwähntem gestempeltem Datum.
Und 2) einer sogenannten Ausfertigung als Stempel.
Das Merkblatt war nicht dabei.
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: Profät Di Abolo am 18. Februar 2018, 15:48
Guten TagX,

ahh Herr Prof.EU Pinguin, gallische Grüße. Kann es sein, dass du die Eingangsbestätigung der Verfassungsbeschwerde meinst? Also ein "Merkblatt" zu abgelehnten Verfassungsbeschwerden ist mir nicht bekannt. Was soll da rein fiktiv drin stehen?

Zitat
Ihre Verfassungsbeschwerde wurde als unzulässig verworfen.

Dies kann folgende Gründe haben:

Sie haben den Rechtsweg nicht erschöpft.

Ihre Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, da Sie nicht unmittelbar in ihren Grundrechten verletzt sind.

Vielen Dank für Ihre zukünftige Berücksichtigung und kommen Sie nicht wieder.

@resistebat bitte folgendes prüfen:

War das Urteil als "unfechtbar" gekennzeichnet und wurde Anhörungsrüge und Gegenvorstellung beim VG erhoben?

Für @alle:

Um eine fiktive Auswertung vornehmen zu können ist es erforderlich, noch folgende Mindestangaben zu machen:

Bundesland / betroffene LRA.

Verfassungsbeschwerde vor Erschöpfung des Rechtsweges zu einem:

a) Widerspruchsentscheid

oder

b) Festsetzungsbescheid.

Ggf. angeben ob die von mir zur Verfügung gestellte fiktive Musterverfassungsbeschwerde gegen den fiktiven NDR verwendet wurde und welche Änderungen vorgenommen wurden.
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: resistebat am 18. Februar 2018, 16:35
Guten Tag und gallische Grüße an den Profät Di Abolo,

ja, ist als unanfechtbar gekennzeichnet.
Wenn eine Anhörungsrüge/Gegenvorstellung eine Beschwerde ist, dann wäre diese nicht möglich gewesen, da der Streitwert unter 200 € lag.

Mit gallischen Grüßen aus dem Westerwald
(unsere Hinkelsteine sind aus Basalt)
https://stoeffelpark.de/de/was-ist-eigentlich-basalt (https://stoeffelpark.de/de/was-ist-eigentlich-basalt)
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: BR_Nichtnutzer am 18. Februar 2018, 16:49
Beim Stammtisch Muc auch 3 abgelehnte...
Habe daraufhin mal auf einer privaten GEZ FB Seite angefragt, wer denn noch betroffen wäre.

Antwort:
Zitat
Die Verfassungsbeschwerde ist grundsätzlich erst dann zulässig, wenn zuvor der fachgerichtliche Rechtsweg vollständig durchschritten wurde (sog. Rechtswegerschöpfung).
Sprich: Jeder muss wohl den Weg gehen. Leider.
Auch wenn von vornerein klar ist, dass man ganz oben überall ein Nein abbekommen wird...?
Und das alleine ist meiner Meinung nach bereits eine riesen Frechheit.
Mal sehen, was noch so schönes kommt aus Richtung Karlsruhe.
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: Profät Di Abolo am 18. Februar 2018, 17:32
Ahhh Basalt aus dem Westerwald! Auch sehr hübsch.

@resistebat, nee die Anhörungsrüge iss watt anderes. Hier mal auf die schnelle ein kurzer Überblick:

BVerfG zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde;
Anhörungsrüge nur bei Verletzung des rechtlichen Gehörs erforderlich, link:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-1-bvr-3057-11-anhoerungsruege-verfassungsbeschwerde/

Die Anhörungsrüge oder auch die Gegenvorstellung gehört zum Rechtsweg. Damit soll dem Verwaltungsgericht sozusagen die Möglichkeit gegeben werden, vor der Verfassungsbeschwerde eine "Selbstkorrektur" der geltend gemachten Verfassungsverstöße durchzuführen. Naja, in Anbetracht der "einhelligen Rechtsprechung" und was sich beim RBS TV tatsächlich in der verwaltungsgerichtlichen Praxis abspielt, iss ditt wohl mehr ein "Wunschtraum in Karlsruhe".   

@BR_Nichtnutzer, verdammt, wieder 3 gescheitert!  :'(

Rein fiktiv jibbet hier eine fiktive Geschichte:

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.html

Also wenn Mensch bereits so oft von den VG´s, OVG´s und dem BVerwG "abgebügelt" wurde, fällt mir kein vernünftiger Grund ein, warum ich den Rechtsweg selber nochmal beschreiten sollte. Einen "Kamikaze-Rechtsweg" jibbet aus meiner Sicht nicht.

Rein fiktiv:

Zitat
Beiliegende Klage nebst Anhörungsrüge und Gegenvorstellung erhalten Sie zur Verfahrensbeschleunigung in einfacher Ausfertigung. Die Anhörung der LRA ist nicht erforderlich.

Bitte senden Sie mir das vorgefertigte Standard-Abweisungs-RBS TV- alles okay- Urteil möglichst schnell zu.

Ich beantrage hiermit auch gleich die Zulassung der Beschwerde und Beistellung eines Notanwaltes. Sämtliche von mir fernmündlich kontaktierten Rechtsanwälte haben bei Erwähnung des Streitgegenstandes RBS TV lachend aufgelegt.

Die Gerichtskosten habe ich bereits überwiesen.

Hilfeweise beantrage ich die sofortige Weitergabe der Klage nebst Anhörungsrüge an das OVG zur "nochmaligen erheblichen" Verfahrensbeschleunigung (sog. Katapult-Kamikaze-Klage).

Kaaaaaaamikaze-RBS TV-Klage!

Die rechtliche "kosten- und zeitgünstige Selbstvernichtung" des/ der Rechtsschutzsuchenden zur Erreichung der BVerfG-Ziellinie?

 :o
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: noGez99 am 18. Februar 2018, 17:45
An die abgelehnten Verfassungsbeschwerden;

Wenn es wegen der fehlenden Rechtswegerschöpfung abgelehnt wurde, kann man ja die ausführliche Begründung vom Profäten nachreichen.

Ich kenne zwei Beschwerdeführer, die auf einen Bescheid hin VB eingereicht haben, und die wurden bisher nicht abgelehnt (ca. 4? Monate her)

Hier nochmal die Links auf die gute Vorlage vom Profäten:
Zitat
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Profät Diabolo hat ein Muster generiert, das hier im Forum zu finden ist:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024

Und wenn die ZV kommt, hier gibt es ein Muster für eine Einstweilige Anordnung:
BVerfG Einstweilige Anordnung Muster-EA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26112.msg164689.html#msg164689
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: Bürger am 18. Februar 2018, 20:53
Da der Streitwert unter 200 € war, konnte Person R keine Beschwerde einlegen.
Wenn eine Anhörungsrüge/Gegenvorstellung eine Beschwerde ist, dann wäre diese nicht möglich gewesen, da der Streitwert unter 200 € lag.

Achtung! Bitte unterscheiden!

Es gibt in den Ablehnungsurteilen i.d.R.
- neben der Rechtsmittelbelehrung zum eigentlichen Urteil/ Beschluss (dort i.d.R. "keine Zulassung der Berufung - Antrag auf Zulassung der Berufung zu richten an..." oder so ähnlich)
jeweils noch einen
- weiteren Beschluss - und zwar ausschließlich über die "Streitwertfestsetzung" mit eigenständiger Rechtsmittelbelehrung.

Nur(!) diese Rechtsmittelebelehrung zum Beschluss über dei Streitwertfestsetzung weist i.d.R. aus, dass eine "Beschwerde" (nur gegen diesen Streitwertfestsetzungs-Beschluss) nur dann zustehe, wenn der "Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- € übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat".

"Beschwerde" (gegen die Streitwertfestsetzung) bedeutet hier
nicht "Antrag auf Zulassung der Berufung" (gegen das eigentliche Urteil)!

Der "Antrag auf Zulassung der Berufung" (gegen das eigentliche Urteil) kann (und müsste) unabhängig von der Höhe des  Streitwerts (und also auch unter 200€) gestellt werden.

> Möglicherweise ist die Verfassungsbeschwerde daher genau an dieser irrtümlich unterlassenen Antragstellung der Zulassung der Berufung, d.h. an der damit unterlassenen "Rechtswegerschöpfung" gescheitert und hat zum "Nichtannahme-Beschluss" geführt?

Bitte Beschlüsse und Rechtsmittelbelehrungen daher immer *genau* lesen und prüfen - und nicht irreleiten lassen!

Ergänzender Hinweis:
Im Übrigen sollte nach diesseitiger Auffassung unabhängig von einer etwaig eingelegten Verfassungsbeschwerde immer dennoch parallel Rechtsmittel gegen die jeweils ergangene Entscheidung eingelegt werden (ob nun gegen den jeweliigen Bescheid oder bereits ein instanzliches Urteil) - allein schon um die jeweilige (ablehende) Entscheidung und damit die ursächlichen Bescheide nicht rechtskrätig und damit potenziell vollstreckbar werden zu lassen.
Die Entscheidung über das parallel eingelegte Rechtsmittel sollte ggf. mit einem Antrag auf Aussetzung gem. § 94 VwGO und Verweis auf die bereits eingereichte Verfassungsbeschwerde mit Az. 1 BvR ____ / __ verknüpft werden - siehe u.a. auch tlw. übertragbare Hinweise unter
Vollstr. trotz Verfass.-beschw. > Vollstreckungsabwehrklage VG + Erinn. AG ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26395.0.html

Merke:
Verfassungsbeschwerde allein hat keine aufschiebende Wirkung!


Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: Frühlingserwachen am 20. Februar 2018, 15:22
Eine weitere Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2513/17 nicht zur Entscheidung angenommen. vom 8.2.18
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: BR_Nichtnutzer am 21. Februar 2018, 14:21
Wenn es wegen der fehlenden Rechtswegerschöpfung abgelehnt wurde, kann man ja die ausführliche Begründung vom Profäten nachreichen.

Sie sind ja komplett unbegründet abgelehnt worden... Zumindest die mir bekannten.
Und das an sich finde ich, ist bereits die riesen Sauerei!

Die Frage die sich mir da stellt, kann/sollte man eine V-Beschwerde wegen der überhaupt nicht begründeten Ablehnung einer V-Beschwerde machen? 
Zumindest einen Dreizeiler (weil das und das nicht erfüllt; bspw. Sie sind nicht den kompletten Weg gegangen...) wird man doch als mündiger Bürger erwarten und einfordern dürfen oder?


Und ist doch klar, dass die die Anzahl der Fälle minimal halten wollen.
Wäre doch auch einmal ne Sammlung wert. Alle abgelehnten und dann zum Prozessbeginn gleich x Kartons mit den Abgelehnten dazu und denen in den Hof gestellt.

Vor allem verstößt es ja auch gegen die Gleichbehandlung, wenn Verfahren mit ähnlichen - oder gar gleichen - Begründungen (auch wenn es nur Teile sind, die überlappen) einmal angenommen und einmal abgelehnt werden.
Interessant auch, dass die meisten abgelehnten welche von Bürgern sind, wohingegen es auch einige geschafft haben, die von Anwälten eingereicht worden sind. (Denn das würde im Umkehrschluss ja bedeuten, dass man quasi einen Anwalt braucht, um sie einzureichen, was aber nicht der Fall sein darf...)
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: noGez99 am 21. Februar 2018, 16:20
Wäre doch auch einmal ne Sammlung wert. Alle abgelehnten und dann zum Prozessbeginn gleich x Kartons mit den Abgelehnten dazu und denen in den Hof gestellt.

Gute Idee! Und unser user Philosoph sollte auch eine Liste mit den abgelehnten VBs führen, und alle sollten die Ablehnung im Forum posten.

Anwalt braucht man nicht unbedingt. Mir sind 3 VB bekannt, alle von Bürgern ohne Anwalt: eine abgeleht, zwei angenommen (Stand Januar)

Die Frage die sich mir da stellt, kann/sollte man eine V-Beschwerde wegen der überhaupt nicht begründeten Ablehnung einer V-Beschwerde machen? 
Das finde ich eine sehr gute Idee!!!
Mach mal!
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: Kurt am 21. Februar 2018, 17:04
Die Frage die sich mir da stellt, kann/sollte man eine V-Beschwerde wegen der überhaupt nicht begründeten Ablehnung einer V-Beschwerde machen?

Moin Leute,

Zitat
V. Annahmeverfahren
[..]
Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde kann durch einstimmigen Beschluss der aus drei Richtern bestehenden Kammer erfolgen. Der Beschluss bedarf keiner Begründung und ist nicht anfechtbar (§ 93d Abs. 1 BVerfGG).
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/_zielgruppeneinstieg/Merkblatt/Merkblatt_node.html
und (§ 93d Abs. 1 BVerfGG > http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__93d.html

Gruß
Kurt
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?
Beitrag von: BR_Nichtnutzer am 21. Februar 2018, 21:25
Meine Befürchtung ist halt auch, dass sie dir dann eine vor den Bug knallen wegen Missbrauchs des Gerichts oder so nen Blödsinn.
Aber irgendwie müsste man denen doch nochmal den Unmut zukommen lassen oder?

Ggf. an den neuen Justizminiister, was das denn soll?