gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: faust am 26. September 2017, 12:14
-
Hallo,
ein fiktiver Bekannter von mir hat sich wegen einer unter dubiosen Umständen stattfindenden Zwangsvollstreckung mit einer zackigen Beschwerde an die Frau Intendantin persönlich gewandt - um sicherzugehen per Einschreiben/Rückschein. Das ist jetzt schon eine Weile her, und noch nicht mal der Rückschein ist wieder aufgetaucht. Er hat nun den Verdacht, dass es dort ein großes "schwarzes Loch" (#) gibt, in dem alles für den Rundfunk :police: Negative einfach verschwindet - will sagen: Die Wagenburg ist dicht, es wird ALLES IGNORIERT, was nicht (mehr) zur eigene Position passt, es wird nur noch kassiert.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
-
Na, wo isser denn...?
https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html
Und immer schön freundlich grüßen ;)
-
Zett meinte, gehört zu haben, dass frau Yps träumte, ALLE Schreiben IMMER via Verwaltungsgericht als zugestellt belegen zu lassen.
Kopien doppelt an VG mit Hinweis auf Orginal an Verfahrensgegenerin. - vielleicht. Die Überlastung, das Büroversehen, die Unzustellbarkeit, die Hauspost
-
Die von einem X an den Herrn Marmor (seineszeichens Vorsteher des Amtes NDR) gerichtete Beschwerde vom 18.08.2017 wurde mit Schreiben vom 22.09.2017 beantwortet. Zwar nur unzureichend und nicht vom Adressaten, aber immerhin zeitnah.
-
@faust
Welche Zustelldienst/Postdienst wurde mit der Zustellung der Sendung beauftragt? Die Dt. Post füllt derartige Rückscheine an Ort und Stelle der Übergabe aus, der Übernehmende der Sendung quittiert die Übernahme der Sendung auf dem Rückschein, und sendet diesen Rückschein umgehend an den Absender zurück.
Kritisch kann das dann sein, wenn diese Sendung von mehreren Briefdiensten bearbeitet wird.
-
... die "gelbe" Post, die sitzt bei mir gleich um die Ecke.
-
Hallo, ...
... Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Eine fiktive Person ist user@marga auch bekannt, die behauptet "ähnliche Erfahrungen" gemacht zu haben.
Erst als die fiktive Person gemäß § 75 VwGO Untätigkeitsklage bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingereicht hatte,
wurde der Empfang des Widerspruchs gegen den Festsetzungsbescheid durch die LRA als "Einschreiben mit Rückschein" anerkannt.
Bild die deine Meinung!
PS.
Siehe auch:
Bundeskanzlerin Angela Merkel: Erinnerung an meine unbeantworteten Briefe, Antwort #9 am: 14. Mai 2017, 12:00
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23072.msg147233.html#msg147233