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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Januar 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 19. Januar 2017, 19:34
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(http://up.picr.de/27262440en.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/27262440en.png
Neue Westphälische, 17.01.2017
Verbraucherzentrale Gütersloh droht mit Einschränkung
[..]
Sollte sich die Personalsituation in Gütersloh absehbar nicht ändern, sei die Verbraucherzentrale gezwungen, „Entlastungsmaßnahmen" für die betroffene Mitarbeiterin einzuleiten. [..]
Wegen der Überlastung habe man schon jetzt das Angebot eingeschränkt. So werde nicht mehr zum Rundfunkbeitrag beraten; und das, obwohl dieses Thema gerade für einkommensschwache Haushalte wichtig sei und keine andere Einrichtung dazu Rat gebe. [..]
Weiterlesen auf:
http://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/guetersloh/21547550_Verbraucherzentrale-Guetersloh-droht-mit-Einschraenkung.html (http://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/guetersloh/21547550_Verbraucherzentrale-Guetersloh-droht-mit-Einschraenkung.html)
Siehe auch:
Verbraucherzentralen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.msg90249.html#msg90249
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So werde nicht mehr zum Rundfunkbeitrag beraten; und das, obwohl dieses Thema gerade für einkommensschwache Haushalte wichtig sei und keine andere Einrichtung dazu Rat gebe.
Verbraucherzentrale NRW hat allein von WDR 2015 236.702,87 € für Beratung gekriegt. Das Geld ist reichlich da.
https://www.verbraucherzentrale.nrw/spenden2015
WDR - Beratung Rundfunkgebühren 236.702,87 €
Es stellt sich die Frage: WDR zahlt aus Rundfunkbeiträgen für Beratung und Verbraucherzentrale NRW (Gütersloh) weigert, Beratungen durchzuführen. Wo ist das Geld hin? Der Beitragsschuldner in Gütersloh ist jetzt der dumme. Nicht mal Beratung kriegt er?
Verwaltungsgericht Aachen im Urteil 8 K 1897/14 (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2016/8_K_1897_14_Urteil_20160919.html) gibt folgenden Rat:
Wenn der Bürger sich damit überfordert sieht, bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten rechtlich einzuschätzen, steht jedem Bürger die Möglichkeit offen, sich an kostengünstige Verbraucherberatungsstellen oder mit dem Fachgebiet vertrauten Rechtsanwälte zu wenden.
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Wenn man an einer Verbraucherzentrale vorbeikommt, direkt mal reingehen und klarstellen, was das für ein verfassungswidriger Breitrag ist, der da für Staatsfernsehen bezahlt werden muss. Und sich ausgiebig beraten lassen. Und schon leiden alle Verbraucherzentralen an Überlastung.
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Wenn man an einer Verbraucherzentrale vorbeikommt, direkt mal reingehen und klarstellen, was das für ein verfassungswidriger Breitrag ist, der da für Staatsfernsehen bezahlt werden muss. Und sich ausgiebig beraten lassen. Und schon leiden alle Verbraucherzentralen an Überlastung.
Richtig!
Es würde mich auch brennend interessieren, wie die Verbraucherzentralen auf die Fragen und unsere „Beratung“ à la:
Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html
reagieren werden. Dieser Spaß sollte es uns Wert sein.
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Es würde mich nicht wundern, wenn die Verbraucherzentralen ausschließlich seichtes Wissen zum Rundfunkbeitrag vorweisen können (Stichwort: Infoblätter der GEZ/der Anstalten), jedoch beinah keine Ahnung zu den in diesem Beitrag
Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html
beschriebenen Verletzungen der in der Verfassung garantieren Grundrechte haben:
- Art. 3 GG Abs. 1 (sinngemäß: Gleichheitswidrige Beitrags-Belastung der Nichtnutzer/zahlender Nichtnutzer des ÖRR),
- Art. 5 GG Abs. 1 Satz 1 (ungehinderte Unterrichtung),
- Art. 10 der Menschenrechtskonvention ("Information ohne behördliche Eingriffe")
Sicherlich wissen sie auch nichts von der Willkür der Verwaltungsrichter durch abstruse Urteile, der unerlaubter Auslegung der Verfassung (BVerwG: „Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen ist hinzunehmen“) und der Weigerung der Behandlung von verfassungsrelevanten Argumenten (keine Gegenleistung, unerlaubte Fiktionsanwendung, Typisierungsfehler, Auflösung des Sondervorteils durch bebeitragung der Allgemeinheit, Belästigung/Diskriminierung der Nichtnutzer, …).
Die Gesichter der "angeblichen Berater" (Stichwort: Infoblätter der GEZ/der Anstalten) werden sicherlich Bände sprechen.
Auch diese Frage dürfte am Schluss des Gesprächs nicht fehlen:
Wollen Sie sich immer noch durch die GEZ/die Anstalten instrumentalisieren lassen und das Vertrauen der Bürger in die Verbraucherzentralen aufs Spiel setzen?
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Die sogenannten "Verbraucherzentralen" kann man eh getrost in die Tonne klopfen.
Ich war einmal dort und musste denen erst mal die Biene erklären und auf die Sprünge helfen.
Ein inkompetenter Haufen, der alles wissen will, aber absolut nichts handfestes zu sagen vermag.
Deren minderwertigen Wissensschatz bekommt man nach eigenen Recherchen im Netz tausendmal höherwertiger, aufschlussreicher und vor allem unbeeinflusst von irgendwelchen fragwürdigen Interessen interner Geldgeber....
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Die Verbraucherzentralen sind in der Tat nicht mehr das, was sie vor Jahren mal waren. Es geht jedoch auch darum, die Verbreitung von falschem Halbwissen durch die Verbraucherzentralen zu unterbinden. Zusätzlich könnte so ein Besuch noch Spaß machen, denn kaum jemanden hat über die Sache so viel Wissen wie wir. Dieses Wissen könnten wir mit den Verbraucherzentralen teilen. ;) Als Training für die Gerichtsverhandlungen und Infotage in den Innenstädten wäre das Teilen des Wissens zusätzlich von Vorteil.
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Es gilt auch hier: kenne deinen Gegner.
Wenn wir die abstrusen Argumente der Verbraucherzentralen kennen, können wir uns besser darauf einstellen und gezielt gegenhalten. Als Training ist es wirklich sehr wichtig, haben wir es doch immer mit Gegnern zu tun, die von der Notwendigkeit und Gerechtigkeit des Rundfunkbeitrags absolut überzeugt sind. Deren Argumente beruhen immer auf falschen Informationen. Diese Leute können nur schwer überzeugt werden, dazu sind knallharte Fakten nötig, die man ja seltenst in Form von Infomaterial mit sich führt.
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Knallharte Fakten können für den Besuch einer Verbraucherzentrale vorbereitet werden (Ausdruck). Stichpunkte helfen das Wissen bei Bedarf abzurufen. Es muss nicht Wort für Wort lt. der Vorlage und Fragenkatalog vorgetragen werden. So entwickelt sich eine lebhafte Diskussion und ein Training für uns nebenbei.
Mit einem guten Fragenkatalog kommt man dem Halbwissen (Verletzung der Grundrechte, ...) schnell auf die Spur. ;)
Einige Stichpunkte:
- Art. 3 GG Abs. 1 (sinngemäß: Gleichheitswidrige Beitrags-Belastung der Nichtnutzer/zahlender Nichtnutzer des ÖRR),
- Art. 5 GG Abs. 1 Satz 1 (ungehinderte Unterrichtung),
- Art. 10 der Menschenrechtskonvention ("Information ohne behördliche Eingriffe")
Sicherlich wissen sie auch nichts von der Willkür der Verwaltungsrichter durch abstruse Urteile, der unerlaubter Auslegung der Verfassung (BVerwG: „Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen ist hinzunehmen“) und der Weigerung der Behandlung von verfassungsrelevanten Argumenten (keine Gegenleistung, unerlaubte Fiktionsanwendung, Typisierungsfehler, Auflösung des Sondervorteils durch Bebeitragung der Allgemeinheit, Belästigung/Diskriminierung der Nichtnutzer, …).
Siehe auch:
Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html
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Gute Argumentationshilfen zu finden u.a. unter
Neues Flugblatt – Bitte vervielfältigen und verteilen!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2709.msg138430.html#msg138430
Am besten gleich mehrere Leseexemplare mitnehmen...
...zum Verbleib bei den jeweiligen Stellen ;)