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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Blitzbirne am 13. Januar 2017, 19:52

Titel: Richter bastelt Urteil am Kopierer - Kein Urteil, son­dern eine Frech­heit
Beitrag von: Blitzbirne am 13. Januar 2017, 19:52
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lto.de, 12.01.2017

Richter bastelt Urteil am Kopierer
Kein Urteil, sondern eine Frechheit



Zitat
Ein Kölner Amtsrichter hatte wohl keine Lust auf die Urteilsbegründung – und kopierte einfach das vollständige Sitzungsprotokoll unter den Tenor. Das LG Köln ist entsetzt und hat sein "Urteil" aufgehoben.

Ein Kölner Amtsrichter hat wegen eines "Urteils" einen ordentlichen Rüffel vom Landgericht (LG) Köln kassiert. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.lto.de/recht/kurioses/k/lg-koeln-152-ns-59-15-richter-kopiert-sitzungsprotokoll-unter-tenor-urteil-aufgehoben/ (http://www.lto.de/recht/kurioses/k/lg-koeln-152-ns-59-15-richter-kopiert-sitzungsprotokoll-unter-tenor-urteil-aufgehoben/)


Kommentar:
Zuerst hielt ich den Artikel für Satire. Nach eingehender Prüfung des Impressums der Seite www.lto.de scheint das ganze doch ernst gemeint. Bitte klärt uns hier schnell auf, falls das nur eine "Zeitungs-Ente" sein sollte.

Es erhärtet sich mein Verdacht, dass die Richter bei den GEZ-Urteilen genauso vorgegangen sind...



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Titel: Re: Richter bastelt Urteil am Kopierer - Kein Urteil, son­dern eine Frech­heit
Beitrag von: pinguin am 13. Januar 2017, 22:26
Kein Fake, ist echt:

Landgericht Köln, 152 Ns 59/15
Datum: 28.07.2016

Zitat
Tenor:

1. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17. Februar 2015 aufgehoben. [...]

weiterlesen auf:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2016/152_Ns_59_15_Urteil_20160728.html



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Titel: Re: Richter bastelt Urteil am Kopierer - Kein Urteil, son­dern eine Frech­heit
Beitrag von: Knax am 14. Januar 2017, 07:47
Es erhärtet sich mein Verdacht, dass die Richter bei den GEZ-Urteilen genauso vorgegangen sind...

Sämtlichen Richtern steht die Juris-Rechtsprechungsdatendank zur Verfügung. Dass die Richter bei den GEZ-Urteilen genauso vorgegangen sind, steht erst gar nicht in Frage, sondern es ist ein Faktum.

Ein Faktum ist es erstens deshalb, weil der Sprachduktus in den Urteilen immer der gleiche ist. (Ursprung hierfür ist die Gesetzesbegründung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag; sie ist die Argumentationsvorlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Gerichte.)

Ein Faktum ist es zweitens deshalb, weil die Argumentationsketten in den Urteilen immer die gleichen sind.

Ein Faktum ist es drittens deshalb, weil zuweilen wortwörtlich aus bereits ergangenen Urteilen abgeschrieben wurde und dies mit der entsprechenden Fundstelle aus der Juris-Rechtsprechungsdatenbank kenntlich gemacht wurde, vgl. dazu beispielsweise VG Gießen v. 10.12.2014, Az. 5 K 237/14.GI.
Titel: Re: Richter bastelt Urteil am Kopierer - Kein Urteil, son­dern eine Frech­heit
Beitrag von: Frühlingserwachen am 14. Januar 2017, 11:35
Warum so viel Aufregung. Läuft doch alles aufs selbe raus.

Der Richter am VWG Freiburg erklärte dem Kläger in der 4. Verhandlung am 16.12.16, Originalwortlaut:
Zitat
wenn ich mich nicht an den RStV halte, mache ich mich strafbar.

Also, Argumente zählen sowieso nicht. Der Richter muss sich erst mal vor sich selbst schützen. Dann kommt lange nichts mehr, und dann wird der Schwarze Peter dem RF-Boykotteur zu gespielt. Immer die gleiche Masche >:(
Titel: Re: Richter bastelt Urteil am Kopierer - Kein Urteil, son­dern eine Frech­heit
Beitrag von: Viktor7 am 14. Januar 2017, 11:51
Der Richter am VWG Freiburg erklärte dem Kläger in der 4.Verhandlung am 16.12.16, Originalwortlaut: wenn ich mich nicht an den RStV halte, mache ich mich strafbar.

Frechheit!

Die Verwaltungsrichter dürfen sich ruhig an den RStV halten, soweit sie höherrangiges Recht (z.B. das Grundgesetz) und die Urteile des Bundesverfassungsgerichts beachten. Das tun sie jedoch nicht und begehen dafür gefällige Rechtsbeugung. Beispiele dafür gibt es im Forum genug, z.B.:

Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html
Titel: Re: Richter bastelt Urteil am Kopierer - Kein Urteil, son­dern eine Frech­heit
Beitrag von: GEiZ ist geil am 14. Januar 2017, 12:28
Den Verwaltungsrichtern ist halt das Verwaltungsrecht näher als das Verfassungsrecht. Armes Deutschland.
Titel: Re: Richter bastelt Urteil am Kopierer - Kein Urteil, son­dern eine Frech­heit
Beitrag von: Bürger am 14. Januar 2017, 16:48
..aber selbst nach Verwaltungsrecht läuft ja hier so einiges in (für Richter durchaus erkennbaren) falschen Bahnen. (siehe Erkennbarkeit der "Behörde" auf den Bescheiden, nachgelagerte rückwirkende Bescheide mit Strafzuschlag, fehlendes Leistungsgebot, Ausnahme vieler Rundfunkanstalten vom jeweiligen Landes-VwVfG und dennoch Zurückgreifen auf eben dieses, usw.)
Titel: Re: Richter bastelt Urteil am Kopierer - Kein Urteil, son­dern eine Frech­heit
Beitrag von: Roggi am 14. Januar 2017, 23:10
Der Richter am VWG Freiburg erklärte dem Kläger in der 4. Verhandlung am 16.12.16, Originalwortlaut:
Zitat
wenn ich mich nicht an den RStV halte, mache ich mich strafbar.
Der Richter entschuldigt sich quasi für sein miserables Urteil, er hat offensichtlich erkannt, dass da etwas nicht rechtens ist, weil der Kläger Argumente vorbringt, die nicht widerlegt werden können. Der Richter hat sich aber noch nicht soweit mit dem absurden RStV und RBStV beschäftigt, um gerecht urteilen zu können. Das wird aber noch, steter Tropfen höhlt den Stein. Jedes Gefälligkeitsurteil wird vielen gerechten Richtern die Haare zu Berge stehen lassen und für Diskussion innerhalb der Judikative sorgen. Auch ein Richter hat ein Gewissen und Familie/Freunde/Kollegen, vor denen er sich verantworten muss. Um ein eindeutig ungerechtes und unrechtes Gesetz dauerhaft zu halten, fehlt dem örR die Macht. Er kann keinen Krieg gegen das eigene Volk führen. Dazu bräuchte er das Militär, aber das wird sich nicht gegen seine eigenen Familien/Freunde/Kollegen wenden.
Jedes kopierte Urteil mehr ist ein Beweis der Unfähigkeit der Justiz. Ein Richter dürfte stolz auf seine Tätigkeit sein und wird nicht dauerhaft als unfähiger "Abschreiber" angesehen werden wollen. Wenn dem ersten Richter der Kragen platzt und er sich vom örR "missbraucht" fühlt, wird sein Urteilsspruch etwas völlig neues ergeben.
Titel: Re: Richter bastelt Urteil am Kopierer - Kein Urteil, son­dern eine Frech­heit
Beitrag von: Housebrot am 15. Januar 2017, 11:03
Jedes kopierte Urteil mehr ist ein Beweis der Unfähigkeit der Justiz. Ein Richter dürfte stolz auf seine Tätigkeit sein und wird nicht dauerhaft als unfähiger "Abschreiber" angesehen werden wollen. Wenn dem ersten Richter der Kragen platzt und er sich vom örR "missbraucht" fühlt, wird sein Urteilsspruch etwas völlig neues ergeben.
Ich glaube in Tübingen gibt es solche Richter... meine ich gehört und in Urteilen erlesen zu haben :-)

Jetzt müsste sich nur die Denkweise dieser Tübinger Juristen in der Rechtsprechung verbreiten, und Schluß wäre mit dem Spuk....

Vielleicht nehmen sich ja die Richter am BGH endlich mal dieser Denkweise an, und zeigen damit, dass die Justiz nicht der willfährige Helfer der Wirtschaft ist. Ich bin gespannt, was 2017 so alles bringt...

Grüße
Adonis
Titel: Re: Richter bastelt Urteil am Kopierer - Kein Urteil, son­dern eine Frech­heit
Beitrag von: alexparty am 15. Januar 2017, 23:54
Dass sich die Richter stur an irgendwelche Vorgaben halten sieht man alleine daran, dass oft an den Klagepunkten vorbei begründet wird.
Siehe zB die Gehörsrüge vor dem BVerwG.

Und der Bruder eines Freundes hat das selbst erlebt. Beklagter war dort das Finanzamt wegen verstoßes gegen § 249 bis § 251 Abgabenordnung und Art 24 und 35 GG. Der Richter hat dort ohne Antrag des Klägers den Beklagten FA gegen TV Sender ausgewechselt obwohl der rein gar nichts mit den Klagepunkten zutun hat. Das Urteil laberte dann alle Worthülsen runter die man so kennt. Das FA war aus der Schusslinie. TV handelt hoheitlich obwohl Art 24 und 35 GG dies nicht zulässt. Amtshilfe für Behörden und nicht für sich wie Behörden benehmende und Hoheitsrechte nur für grenznachbarschaftliche Einrichtingen und durch Bundesgesetz/ Zustimmung. Hier wird ganz arg das GG missachtet trotz ausdrücklichem Hinweis. Der Richter hat also absichtlich und gezielt "weggeschaut" Berufung abgelehnt wegen fehlendem Anwalt (ca 30 angefragt alle abgewinkt aussichtslos/zu umfangreich) und herabgesetzter Frist (2 Wochen inklusive Postweg also real 1,5). Beiordnung eines Vertreters zu spät.

Da ichs grad woanders geschrieben hab und noch im Speicher ist...
TV keine Behörde (und Amtshilfe setzt das Behörde sein voraus und nicht das sich so benehmen wie eine).

https://openjur.de/u/141985.html
Titel: Re: Richter bastelt Urteil am Kopierer - Kein Urteil, son­dern eine Frech­heit
Beitrag von: DumbTV am 20. Januar 2017, 16:16
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Bildquelle: http://m.spiegel.de/static/V2/logo/spon-logo-mobil.png

spiegel.de, 20.01.2017

Aus Faulheit
Richter kopiert Urteil zusammen


Zitat
"Schlicht eine Frechheit", so bewerten Richter des Kölner Landgerichts die Arbeit eines Kollegen. Statt eine Urteilsbegründung zu schreiben, hat er einfach Schriftsätze kopiert. Staatsanwälte ermitteln.

[..] Sein Urteil sei "schlicht eine Frechheit", heißt es von der Kammer des Landgerichts (Aktenzeichen 152 Ns 59/15). Er habe "völlig sinnfrei zu großen Teilen überhaupt nicht in die Hauptverhandlung eingeführte Aktenteile in sein Urteil hineinkopiert". Dieses Vorgehen sei "auch vor dem Hintergrund der hohen Arbeitsbelastung der Amtsgerichte unerklärlich".

Das Urteil des Amtsrichters könne nur als "Scheinurteil" bezeichnet werden. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.spiegel.de/karriere/a-1130874.html (http://www.spiegel.de/karriere/a-1130874.html)
Titel: Re: Richter bastelt Urteil am Kopierer - Kein Urteil, son­dern eine Frech­heit
Beitrag von: Shuzi am 20. Januar 2017, 23:16
Der Richter am VWG Freiburg erklärte dem Kläger in der 4. Verhandlung am 16.12.16, Originalwortlaut:
Zitat
wenn ich mich nicht an den RStV halte, mache ich mich strafbar.
Der Richter entschuldigt sich quasi ...

Was soll das denn für eine Entschuldigung sein?

Ein Richter macht sich insbesondere strafbar, wenn er/sie das Recht beugt (§ 339 StGB).

Richter an sämtlichen Instanzen der Verwaltungsgerichte sollten sich das mal verinnerlichen.
Titel: Re: Richter bastelt Urteil am Kopierer - Kein Urteil, son­dern eine Frech­heit
Beitrag von: 118AO am 26. Januar 2017, 15:28
Es erhärtet sich mein Verdacht, dass die Richter bei den GEZ-Urteilen genauso vorgegangen sind...

Kein Verdacht, ist Tatsache. Mir liegt ein Urteil vor, in dem der Richter vergessen hat die Adresse des kopierten Textes durch die Adresse "seines" Klägers zu ersetzen...