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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Red Dragon am 08. November 2016, 20:12

Titel: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Beitrag von: Red Dragon am 08. November 2016, 20:12
Hallo liebe Mitstreiter,

bin schon ne Weile hier aber bislang nur als stiller Mitleser und versuche soweit ich kann zu unterstützen.

Ich habe über die Suche nicht wirklich das Gefunden was mir durch den Kopf schwebt (bei meinem Versehen, mich bitte Rügen), ggf kann es jemand für sich nutzen, erprobt und juristisch beäugt ist es noch nicht.

These:
Die komplette Grundversorgung, welche dem öffentlichen rechtlichen Rundfunksendern zugesprochen wurde, ist technisch weltweit versorgend, wieso müssen dafür aber nur wenige (scheinbar) ausgewählte deutsche Staatsbürger für aufkommen?

Begründung:
Technisch ist alleine schon über terrestrischen Empfang über die Landesgrenzen hinaus empfangbar.
Über Satellit erreichen wir schon gesamt Europa bis nach Ägypten.
Das Radiosignal erreicht jeden auf der gesamten Welt, halt nur nicht mit den vorgegebenen Werten der "Grundversorgung" die bei Ankunft an der Empfangseinrichtung 52 dbmW betragen müssen um "versorgt" zu sein, kommen dennoch in Relevanz zur Entfernung der Rundfunksender immernoch gut verständlich in unseren Nachbarländern an.
Und über die neue Ausbreitung Internet lässt sich verlustfrei der Empfang gewährleisten.

Für mich stellt sich hierbei die Frage, warum ausschließlich die Deutschen für diese Art der Versorgung aufkommen müssen, wenn die Ausgewanderten oder außerhalb von Deutschland wohnenden Menschen dieses Programm genauso genießen können ohne dafür aufkommen zu müssen.
Dieses stellt doch eine Benachteiligung für die in Deutschland lebenden dar.

Kommentaren dem gegenüber bin ich aufgeschlossen und erklärungsbereit, ich hoffe zutiefst, dass jemand daraus etwas gewinnen kann und wir gemeinschaftlich dieser Zwangsabgabe entkommen können.

Gruß die Banane
Titel: Re: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Beitrag von: PersonX am 08. November 2016, 20:35
Zitat
wieso müssen dafür aber nur wenige (scheinbar) ausgewählte deutsche Staatsbürger für aufkommen
Der Fehler in der These "nicht Staatsbürger", sondern einfach nur Wohnungsinhaber, denn die Eigenschaften Staatsbürger und deutsche sind egal.

Zitat
ausschließlich die Deutschen
-> nicht ganz, richtig, im nächsten Zitat wird es besser,
 
Zitat
Dieses stellt doch eine Benachteiligung für die in Deutschland lebenden dar.

 aber noch nicht ganz, denn es würde maximal nur für die, welche Inhaber einer Wohnung sind eine Benachteiligung darstellen. Obdachlose haben keinen Nachteil. Ebenso haben Personen, welche kein Inhaber einer Wohnung nach der Definition des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags sind,  keinen Nachteil.
 
 Das Thema wurde jedoch in einigen Punkten bereits ähnlich im Forum besprochen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, der Bürger in Deutschland hat keinen Nachteil gegenüber einem Bürger aus dem Ausland. Denn dem Bürger im Ausland ist mit einem Zwangsbeitrag nicht bei zukommen. Weil ein Gesetz, welches räumlich auf Bundesländer begrenzt ist dort nicht wirkt.
 
 Denn maßgeblich ist für die Anknüpfung, wie immer die gestaltet wird, jedoch nicht wo es überall benutzt werden könnte, sondern nur wo das "Gesetz" auch zu wirken vermag.
Das kann jeweils nur im jeweiligen Bundesland sein. Das Ausland ist aber davon meist nicht umgeben. Natürlich gibt es keine Pflicht auch das Ausland zu versorgen und es wäre wahrscheinlich ohne Probleme möglich mit einem Riegel Abhilfe zu schaffen oder darüber Einnahmen zu generieren, jedoch wird das trotzdem keinen Einfluss haben auf die Situation in Deutschland.
Es muss dazu auch einfach der Umkehrschluss geprüft werden. Auch andersherum könnte der Fall ebenso vorhanden sein. Dann können in Deutschland lebende möglicherweise Satelliten Empfang aus dem Ausland beziehen, vielleicht auch völlig kostenfrei. Eine Pflicht das anzubieten gibt es jedoch nicht.
 
Titel: Re: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Beitrag von: Red Dragon am 08. November 2016, 20:48
Lieben Dank Person X, du hasst mir die Situation sehr erhellt und augenscheinlich habe ich mich nicht präzise genug ausgedrückt, hier gelobe ich Besserung.
Wir geben nicht auf :-)
Titel: Re: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Beitrag von: pinguin am 09. November 2016, 00:12
und es wäre wahrscheinlich ohne Probleme möglich mit einem Riegel Abhilfe zu schaffen
Innerhalb der EU mit dem Prinzip "Fernsehen ohne Grenzen" darf es alleine Bezahlschranken geben; für jeden EU-Bürger muß jedweder Fernsehsender jedweden EU-Landes am Ort seiner Wohnung grundsätzlich empfangbar sein. heißt, ein in Polen lebender spanischer EU-Bürger muß nicht nur die technische Möglichkeit haben, in Polen bspw. einen spanischen Sender aktiv empfangen zu können. Gleiches gilt für einen deutschen Bürger, der in Portugal lebt, für einen französischen Bürger in Deutschland etc. Alleine reine Lokalsender sind von diesem Prinzip wohl ausgenommen.
Titel: Re: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Beitrag von: Frei am 09. November 2016, 02:11
Moin.

Dazu ein Auszug aus der fiktiven klagebegründung einer fiktiven Person F:

Zitat
Bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags handelt es sich um eine unzulässige Inländerdiskriminierung

Ein Verbreitungsweg der linearen Inhalte der Fernseh- und Radioprogramme ist über Satelliten auf der Orbitalposition 19,2° Ost. Je nach genutztem Transponder und Band erreichen diese Signale nahezu 100% der Unionsbürger.
Unabhängig davon sind Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über das Internet abrufbar.

Die Tatsache, dass die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender in deutscher Sprache ausgestrahlt werden und sich vermeintlich an die Bevölkerung in Deutschland richten, ist irrelevant, da ca. 1 Mio. Deutsche im EU-Empfangsgebiet außerhalb Deutschlands leben und zusätzlich die ca. 8,5 Mio. deutschsprechenden Einwohner von Österreich und 8 Mio. Einwohner der Schweiz keine größeren Schwierigkeiten haben dürften die ausgestrahlten Inhalte zu verstehen.

Insbesondere bei der Übertragung von sportlichen Großveranstaltungen wie Olympischen Sommer- und Winterspielen, Fußballeuropa- und -weltmeisterschaften sowie Fußballspielen der UEFA Champions-League wird der relevante Inhalt nahezu ausschließlich über das Bild und nicht den Ton transportiert. Deutschkenntnisse sind zur Erfassung des gezeigten Bildes oft nicht notwendig. Das wiederum bedeutet, dass zusätzlich zu den ca. 40 Mio. Haushalten (Wohnungs-inhabern) in Deutschland und den erwähnten 16,5 Mio. Einwohnern in Österreich und der Schweiz noch weitere knapp 170 Mio. Haushalte in der EU in den Genuss kommen diese Programme nutzen können. Dafür bezahlen müssen freilich nur die in Deutschland (dauerhaft) lebenden Menschen.

Nahezu sämtliche Unionsbürger können also etliche Fernseh- und Radioprogramme empfangen, die ausschließlich von in Deutschland lebenden Menschen finanziert werden. Letztere sind allen anderen demnach schlechter gestellt. Es handelt sich um eine unzulässige Inländerdiskriminierung.

Als Beispiel sei an die Vergabe der Übertragungsrechte der diesjährigen Handball-WM in Qatar erinnert. ARD/ZDF wollten diese gerne haben, BeIn-Sports (der Rechteinhaber) verlangte aber, dass die Spiele dann auch nur in Deutschland zu sehen sein dürften. Das konnte / wollte ARD/ZDF nicht sicherstellen, sodass man sich letztlich nicht einigen konnte und die Spiele auf dem deutschen TV-Markt beim Bezahl-Privatsender "Sky" zu sehen waren.

Insofern stellt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Diskriminierung aufgrund meines Wohnsitzes innerhalb der EU dar, was wiederum eine Verletzung des Artikels 3 Abs. 3 des Grundgesetzes darstellt.

In einer Pressemitteilung Zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 über zwei Popularklagen auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, ber. S. 404, BayRS 2251-17-S) heißt es: "(…) insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungs-verantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht."

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am 9. Juli 2015 (Az. AN 6 K 15.00006, Fundstelle: openJur 2015, 13872, RZ 31) beschlossen: "Insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungs¬bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht."

In beiden zitierten Quellen steht also ausdrücklich, dass jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen ist, was aber wie oben belegt nicht der Fall ist.

Frei  8)
Titel: Re: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 09. November 2016, 07:29
Jeder Mensch weltweit (nicht nur in einer Wohnung oder Betriebsstätte in Deutschland) hat heute aufgrund Satellit und Internet die Möglichkeit ARD/ZDF&Co zu empfangen (und könnte natürlich auch deutsch lernen).
Titel: Re: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Beitrag von: noGez99 am 09. November 2016, 10:59
Zitat
Die Tatsache, dass die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender in deutscher Sprache ausgestrahlt werden und sich vermeintlich an die Bevölkerung in Deutschland richten, ist irrelevant, da ca. 1 Mio. Deutsche im EU-Empfangsgebiet außerhalb Deutschlands leben und zusätzlich die ca. 8,5 Mio. deutschsprechenden Einwohner von Österreich und 8 Mio. Einwohner der Schweiz keine größeren Schwierigkeiten haben dürften die ausgestrahlten Inhalte zu verstehen.

Vielleicht kann noch erwähnt werden, dass für die Gerichte
Deutschkenntnisse völlig irrelevant für die Zahlungspflicht sind, wie ein im Forum besprochens Urteil gegen einen Russen zeigt.
Titel: Re: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Beitrag von: pjotre am 09. November 2016, 11:10
Versuch, die juristische Seite zu analysieren.
Mit dem gesunden Menschenverstand allein klappt das für diese vielschichtige Frage wieder einmal nicht.

Bundesrecht steht über Landesrecht: Keine Abgabenbelastung im Ausland.

Die gibt es nämlich durchaus in anderen Ländern. Beispielsweise müssen USA-Staatsbürger weltweit lebenslang eine Einkommensteuererklärung in den USA abgeben. Dann regeln die (Anti-)"Doppelbesteuerung"sabkommen zwischen fast allen wesentlichen Nationen, dass eine Doppeltbelastung nicht eintritt.
Die USA-Bürger finanzieren auf diese Weise durchaus das USA-Staatsfernsehen, das es je nach Bundesstaat in unterschiedlichen Varianten gibt, aber aus dem Steuerhaushalt finanziert - also im Internet-Zeitalter "von den heutzutage mit nutzenden USA-Bürgern weltweit mit finanziert".

Folgewirkung: Ein florierende Auslandspass-Vermittlermarkt für reiche USA-Bürger, die dauerhaft im Ausland leben wollen.

Deutschland und beispielsweise auch Frankreich haben diese Staatsbürger-Besteuerung nicht. Wer ins Ausland verzieht, wird nicht mehr besteuert. Theoretisch. Dann könnten die Superreichen ja in Steueroasen verziehen für ihre Firmen-Imperien... Also gibt es unterschiedliche Varianten von Fluchtbesteuerung, auch fiktive Erbschaftssteuern usw.. Wie man sieht, die DDR war mit solchen Modellen nicht allein - nur spricht man das nicht gerne in dieser Form aus in politischen Kreisen. 

Langer Beispiele kurzer Sinn: Deutsche Staatsbürger können nach bundesrechtlicher Regel nicht zu Abgaben herangezogen werden, sofern im Ausland lebend. Das überlagert sich dann noch mit Gesichtspunkten wie Freizügigkeits-Recht, EU-REcht.
Ausländische Staatsbürger, im Ausland lebend, dann also erst recht nicht heranziehbar für bundesdeutsche Abgaben.

Radiohören / Paradox an der deutsch-französischen Grenze
In Frankreich: Alle Radiosender privat - Staat macht Qualitätsauflagen und verbietet "kapitalistisches Beherrschen von Medien". Ja, das klappt jedenfalls für Radiosender. Gut zu wissen.
In Deutschland: Das ist, wie wir wissen. ein erfolgreiches Produkt unserer Privilegienjäger "ARD etc.".
Der Franzose hört UKW-Musik aus Frankreich und Deutschland abgabenfrei - der Deutsche in den Grenzregionen die gleiche Musik abgabenfrei, wenn aus Frankreich, und "infosteuer"-pflichtig für rund 50 % der Sender in Deutschland.
Bekommen wir das juristisch irgendwie gedeckelt im Sinn irgendeiner Befreiungsgrundlage auch für Deutsche im deutschen Inland? Eher nicht.

Fernsehen / Deutschland zu Österreich, zur Schweiz
Da verrechnet sich das recht gut. Beide Länder halten ihr Fernsehen abgabenpflichtig - in der Schweiz sogar viel teurer pro Kopf als in Deutschland (weil aufwendiger Garant der nationalen Identität und der Vielsprachigkeit - bei der relativ kleinen Zuschauer-Anzahl). 
Insoweit kann man nicht-juristisch, aber ökonomisch sagen: "Wie sind gegenseitig etwa gleichwertig Gebende und Nehmende."

"Beitrag ist keine Steuer."
Argumentiert man in der bekanntlich verlogenen Weise, die Rundfunkabgabe sei ein "Beitrag", so ist nicht einleuchtend, wieso andere EU-Bürger nicht auch herangezogen werden sollen.
Die EU-Regeln für die deutschen Projekte der Pkw-Maut setzten ja genau hier an. Inländer und "im Ausland lebende Ausländer der EU" dürfen für Nutzung bei "Beiträgen" nicht diskriminiert werden - aber auch nicht privilegiert werden.
Bei der Maut kann man das messen und vor Ort kassieren.

Beim Staatsfernsehen fehlt die Messbarkeit - dafür müsste es verschlüsselt werden. Würde man es tun, nur dann hätte man auch die Erstreckbarkeit von Landesrecht außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik. Alles verschlüsseln sollte man nicht: Das Staatsfernsehen sollte einen antennenbasierten Grundservice gewährleisten, nämlich im Sinn von Katastrophenschutz (bei Wikipedia nachlesen: "Resilienz" und verwandte Sachen). Diesen ganz preiswerten Teil des Staatsfernsehens könnte man mühelos aus dem staatlichen Steueraufkommen finanzieren - wo es auch hingehört.

Langer Rede kurzer Sinn...
Das war der Versuch einer Einkreisung der juristischen Fragen beim Auslandsbezug.
Prozessual konkret Verwertbares erkenne ich hierbei nach erster Meinungsbildung nicht. Auf den ersten Blick meint man, da könnte etwas prozessual Verwertbares sein. Auf den vertieften zweiten Blick hin muss man wohl erkennen, da ist nichts vor Gericht effizient Verwertbares. Unsere viel stärkeren anderen Argumente genügen für Erzwingen der Neuordnung der Rundfunkabgabe, vorausgesetzt, dass sie strategisch optimiert verwertet werden. Nur am Letzteren fehlte es bislang.

Vielleicht irre ich in Sachen Analyse Auslandsbezug. Vielleicht wissen andere insoweit bessere Ideen?

Titel: Re: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Beitrag von: KlarSchiff am 09. November 2016, 11:29
Vielleicht irre ich in Sachen Analyse Auslandsbezug. Vielleicht wissen andere insoweit bessere Ideen?

Tatsache ist, dass durch den über die nationalen Grenzen hinaus  erweiterten Zuschauerkreis auch vermehrt Gelder für Urheberrechte insbesondere in den angelsächsischen und US-amerikanischen Unterhaltungsmartkt gepumpt werden.

Ob das ganz freiwillig geschieht könnte man mal untersuchen. In Frankreich hat sich jedenfalls die Medienpolitik mit dieser Problematik befasst und das massive Gedudel von Produktionen insbesondere aus oben erwähnten Ländern per Quote zu Gunsten des nationalen Marktes eingeschrankt. Das Geschrei der entsprechenden Lobbygruppen hat jedenfalls nicht lange auf sich warten lassen.

Es sei auf den Wikipediartikel verwiesen der diese Problematik aufzeigt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Radioquote (https://de.wikipedia.org/wiki/Radioquote)
Titel: Re: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Beitrag von: pinguin am 09. November 2016, 21:28
Ob das ganz freiwillig geschieht könnte man mal untersuchen.
Das braucht nicht untersucht zu werden; das EU-Recht schreibt innerhalb des Medienbereiches vor, (zumindest las ich es im EU-Recht bereits vor einiger Zeit), daß dem Bürger innerhalb der EU vorwiegend europäische Produktionen angeboten werden sollen.

Könnte sogar sein, daß man dieses in der noch gültigen, leider aber in nationales Recht nur mangelhaft umgesetzten Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste, zu lesen bekommt.

@pjotre
Bei "Katastrophenschutz" sind wir wieder beim eigentlichen Thema über "Grundversorgung". Freilich soll und muß dergleichen für den Bürger vom Staat gratis geleistet werden und werden können; "gratis", weil es keine besonderen Auflagen zu haben hat. "Gratis" heißt hier freilich nicht "kostenfrei", da ein derartiges Angebot aus dem allgemeinen Steueraufkommen abzudecken wäre.

Für alle ehrlichen Rundfunknichtnutzer stellt sich hier dann aber die Frage, wie sie mangels Rundfunkempfangsgerät einen derartigen "Katastrophenschutzfunk" überhaupt zur Kenntnis nehmen sollen. Jegliche staatliche Katastrophenschutzinfo würde an denen doch völlig vorbeigehen?
Titel: Re: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Beitrag von: PersonX am 09. November 2016, 21:35
Zitat
Für alle ehrlichen Rundfunknichtnutzer stellt sich hier dann aber die Frage, wie sie mangels Rundfunkempfangsgerät einen derartigen "Katastrophenschutzfunk" überhaupt zur Kenntnis nehmen sollen. Jegliche staatliche Katastrophenschutzinfo würde an denen doch völlig vorbeigehen?

 Genau so, wie es solche Sirenen für Warnungen an die Bevölkerung auf Dächern gibt, könnte es öffentliche Wiedergabegeräte  geben, welche die Ausstrahlung von „Katastrophenschutzfunk“ tatsächlich auch öffentlich zeigen.
 
Titel: Re: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Beitrag von: KlarSchiff am 09. November 2016, 22:59
Das braucht nicht untersucht zu werden; das EU-Recht schreibt innerhalb des Medienbereiches vor, (zumindest las ich es im EU-Recht bereits vor einiger Zeit), daß dem Bürger innerhalb der EU vorwiegend europäische Produktionen angeboten werden sollen.

Dass es zwischen Gesetzestexten und deren tatsächlichen Durchführung eine Diskrepanz geben könnte wird hier ein ums andere Mal ausgeblendet.
So jedenfalls funktioniert das Konstrukt EU keinesfalls. Vorrang haben immer knallharte ökonomische Interessen vor denen der Bürger.
Titel: Re: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Beitrag von: Markus KA am 10. November 2016, 08:57
Dieses Thema ist fiktiver Person M in den letzen Wochen auch in den Sinn gekommen und hat es in seiner fiktiven Begründung als Unterpunkt zum Thema "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt keine Beitragsgerechtigkeit" wie folgt formuliert:

"So werden wir im Zuge des Umstellungsprozesses bis Ende 2014 nach und nach klären, für
welche Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag bezahlt wird und wer sich noch anmelden
muss. Dabei hilft der einmalige Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern und sorgt
somit für Beitragsgerechtigkeit", sagt Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR und
federführend für die Einführung des neuen Finanzierungsmodell zuständig.
Hans W. Färber, Verwaltungsratsvorsitzender des zentralen Beitragsservice:
"Der Meldedatenabgleich stellt sicher, dass sich alle gemeinsam an der Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. Dieser einmalige Vorgang ist durch die
Umstellung auf das neue Modell notwendig geworden und ist ein weiterer Schritt auf dem
Weg zur neuen Rundfunkfinanzierung. Wie zuvor werden wir auch über diesen Prozess
umfassend und auf verschiedenen Wegen und Plattformen informieren."
http://www.deutschlandradio.de/beitragsgerechtigkeit.1453.de.html?dram:article_id=240136 (http://www.deutschlandradio.de/beitragsgerechtigkeit.1453.de.html?dram:article_id=240136)
„Bei der Erfüllung dieser Aufgabe ist die Beitragsgerechtigkeit ein wichtiges Prinzip: Jeder
Beitragspflichtige zahlt einen Beitrag. Dies führt dazu, dass der Beitrag so niedrig wie
möglich bleibt und nicht all diejenigen benachteiligt werden, die pünktlich ihre Beiträge
entrichten. Das Einziehen der Beiträge mittels Zwangsmaßnahmen erscheint in Einzelfällen
zwar hart, ist aber richtig und wichtig, damit die Beitragsgerechtigkeit aufrechterhalten
werden kann.“
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/die_wahrung_der_beitragsgerechtigke
it/index_ger.html (http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/die_wahrung_der_beitragsgerechtigke
it/index_ger.html)

Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit und damit
gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn:


1, bei allen Personen mit Wohnsitz im Ausland, die die Möglichkeit der Nutzung der
Infrastruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben, der Rundfunkbeitrag nicht
eingefordert werden kann.

Wohnsitz im Ausland ist nicht bebeitragbar

Der Rundfunkbeitrag wird von jedem Haushalt in der Bundesrepublik Deutschland
eingefordert. Im Ausland besteht die Möglichkeit des Empfanges öffentlich-rechtlicher
Rundfunkbeiträge (z.B. Mediathek). Die Nutzung der Infrastruktur des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks ist im Ausland beitragsfrei. Dies stellt eine Benachteiligung der Wohnungsinhaber
in der Bundesrepublik Deutschland dar.
Titel: Re: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Beitrag von: pinguin am 10. November 2016, 09:55
Vorrang haben immer knallharte ökonomische Interessen vor denen der Bürger.
Trotzdem führt an der Einhaltung der Grundrechte kein Weg vorbei. Oder was glaubst Du, warum insbesondere die EU-Grundrechte nunmehr rechtsverbindlich sind, was sie bis 2009 ja nicht waren? Da wurde schon durchaus auch erkannt, daß allzugern Bürgerrechte, die eigentlich in einer Demokratie selbstverständlich sein sollten, mit Füßen getreten werden, wenn es dem einen oder anderen gerade mal so passt. So ist die Einhaltung dieser Grundrechte nicht nur nun vom Bürger einklagbar, sondern wird auch vom EuGH, der diese als wesentlich für die Funktion des EU-Binnenmarktes erkannt hat, konsequent durchgedrückt. Wirtschaftliche Interessen und Grundrechte müssen einander ja nicht ausschließen. Zudem: Mögen Entscheidungen des BVerfG national gemäß BVerfG-Gesetz, §31, auch für alle Behörden, Städte, Länder, etc. bindend sein, so wird doch die Mißachtung der Entscheidungen des EuGH sehr, sehr teuer, wennschon primär für Unternehmen.
Titel: Re: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Beitrag von: MMichael am 10. November 2016, 14:14
Es wäre gut, hier im Forum nicht verharmlosende / ablenkende Begriffe und Themen zu verstärken!

Darum: Es geht bei der Klage gegen die Zwangsabgabe m.E. nicht um deutsche Inländerdiskriminierung in Haushalten - sondern um die Zwangsbesteuerung des Grundrechts auf das Wohnen zum Zwecke der Rundfunkfinanzierung im Geltungsbereich der Landesgesetze zum Rundfunk, hier eben um die Zustimmungsgesetze zum Rundfunkbeitrsagsstaatsvertrag (RBStV), der damit bundesunmittelbar gilt.  - Oder!?

Und es geht um die Einschränkung von Grundrechten für alle Menschen im Wirkungsbereich des Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland, für alle in der BRD lebenden Menschen.

Der Rundfunkbeitrag wird von jedem Haushalt in der Bundesrepublik Deutschland eingefordert.

Nein!
Denn: Nach dem RBStV vermutete Inhaber einer Wohnung werden zu Schuldnern gegenüber der sogenannten zuständigen Landesrundfunkanstalt deklariert und zwangsweise zur Zahlung herangezogen. Das Wohnen wird "bestraft".
Es geht nicht um eine "Haushaltabgabe". Das ist Verharmlosung. Es ist eine Abgabe auf die Wohnung und das Unternehmen! Es ist die finanzielle Belastung von Wohnen und Arbeiten!
Und so gibt es zu/in einem Haushalt unterschiedlichste Konstellationen. In einer WG existieren mehrere Haushalte. Ein Anderer Haushalt kann mehrere Wohnungen haben. Die Unternehmerbelastung durch die Zwangsabgabe wird mit dem Begiff "Haushalt" verschleiert.
Die Zwangsabgabe für den Rundfunk belastet meinen Haushalt (= mein Budget = mein Einkommen = mich) vielfach als Unternehmer mit Kfz und Angestellten und Zweitwohnung und Ferienwohnung und Villa.

wieso müssen dafür aber nur wenige (scheinbar) ausgewählte deutsche Staatsbürger für aufkommen?
Dem ist nicht so!
Auch Ausländer sind Wohnungsinhaber in den  und werden mit der Zwangsabgabe auf das Wohnen belastet (z.B. Berlin 15 %, im Bundesdurchschnitt 10 % - https://de.statista.com/statistik/daten/studie/254889/umfrage/auslaenderanteil-in-deutschland-nach-bundeslaendern/) 

Und es gilt: Ein Türkischer Logistik-Unternehmer zahlt für seine Wohnhaus in A , seine Zweitwohnung in B, seine Büros in A und in B, seine 15 Kfz (Busse und LKW) und seine Angestellten vielfache Zwangsabgaben für den Rundfunk. Allein im privaten Bereich (um den es hier gehen soll!) zahlt dieser nicht-deutsche Staatsbürger zweifach die Zwangsabgabe!
Und 10 % der nach dem  RBStV als Schuldner für die Rundfunkfinanzierung deklarierten Wohnungsinhaber sind ausländische Mitbürger unseres Landes. 
10 % des Zwangsabgabeaufkommens werden von Nicht-Deutschen erbracht! Bitte um Beachtung.  Danke! :)

Was die "Versorgung" des Auslands mit den Veranstaltungen des örR betrifft, könnten Fragen und Beschwerden an die entsprechenden Veranstalter gestellt werden. Letztlich gehört das dann zum (inhaltlichen) Thema "Notwendigkeit/Grundversorgung" und/oder besser! "Ziele, Wege und Umfang der Rundfunkreform".
Darüber entscheiden jedoch nicht die Gerichte. Sie (die Richterinnen und Richter am Gericht) lassen sich aber gerne (wie jeder Mensch) unterhalten und ablenken, und beschäftigen sich dann auch gern damit - zur Ablenkung. (im doppelten Sinne- Oder!?)
Zitat
keine Rechtsberatung
;)
Titel: Re: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Beitrag von: pjotre am 10. November 2016, 20:01
Dauerhafte Inlandsbewohner sind "Deutsche"
Auf verschiedene Problemfragen müssen wir nicht eingehen - nicht unser Thema hier. Alle Inlandsbewohner sind also der Illegalität der "Rundfunkabgabe" unterstellt.

Über diese Frage hatte ich mir in meinem vorherigen längeren Beitrag überhaupt keine Gedanken gemacht. Erst durch "MMichael" wird mir klar, dass man da ja differenzieren könnte. Tue ich also nicht. Wie "MMichael" andeutet, sei klarer ausgesprochen: Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund zahlen bei der Betriebsstättenabgabe im statistischen Mittel vielleicht etwa das 3-fache der Arbeitnehmer mit deutschem Pass. Das ist ein komplexer Zufallseffekt, war keine Absicht und ist deshalb juristisch kaum verwertbar.

Soweit bei mir "deutsche Staatsbürger" gekennzeichnet wurden, dann nur, sofern diese sich außerhalb von Deutschland befinden. Die Mehrheit davon dürfte immer noch aus der "Fern"e Staats-"Fern"sehen genießen, ARD, ZDF. Die Betreffenden sind überwiegend nicht Bezieher von Niedrigsteinkommen.

Wieso müssen 5 Millionen fleißigst in Deutschland für Niedrigsteinkommen Arbeitende diese anderen im Mittel viel Reicheren subventionieren? Wie oben gezeigt, juristisch verwertbare Argumente liefert dieser Gesichtspunkt aber kaum.


Begriffs-Deformierung durch die illegalen Gesetze

wie auch durch "MMichael" klargestellt. Das gehört nicht unmittelbar zum Thema dieses Threads. Aber man kann es vielleicht nicht oft genug sagen? - Schon immer praktiziere ich in Schriftsätzen und Korrespondenz, auch und erst recht an Gerichte, die Enttarnung des vorsätzlich illegal fabrizierten "Schönsprechs", der ja nicht nur schönt, sondern auch Illegalität darstellt:

Nach "MMichal"s Anmerkung heißt es zukünfiig immer bei mir:
"Wohnungseinheiten-Besteuerung" (Tarnbezeichnung "Haushaltsabgabe").
Einverstanden?

Hier noch die anderen "Schönsprech"-Enttarnungen:


"Infosteuer" (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag")
"Infosteuer-Konto" (Tarnbezeichnung "Beitragskonto")
allenfalls "Rundfunkabgabe" (weil Oberbegriff für Beiträge, Steuern, Gebühren)
"Staatsfernsehen ARD, ZDF" (Tarnbezeichnung "öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Anstalten")

Dies folgt dem juristischen Prinzip, wonach man etwas Bestrtttenes nirgends implizit anerkennen darf.

Für die Betriebssteuer wird es meines Erachtens kompiizierter:
"illegale Arbeitsplatz-Kopfsteuer" (Tarnbezeichnng "Betriebsstätten-Abgabe"),

Und die Kfz-Abgabe?
"illegale Kfz-Radio-Doppelbesteuerung" (Tarnbezeichnung: "Kfz-Rundfunkbeitrag")

Anmerkung zu Katastrophenschutz

Gibt es noch Smartphones, die nicht UKW empfangen können? Es gibt in Deutschland mindestens 200 Millionen Geräte für UKW-Empfang.
Staatsradio ist ganz einfach abzuschaffen bis auf minimal vielleicht 3 Sender als Katastrophen-Vorsorge. Denn auf das Funktionieren des Telefonsystems kann bei Stromausfall nicht gerechnet werden. 3 Sender statt 64, das finanziert sich mühelos aus dem Staatshaushalt, wo Katatrophenvorsorge auch hingehört. Mit einem Kubelradio in vielen Haushalten geht es dann auch ohne Stromversorgung.

Warum gibt es rund 64 Radiosender des Staatsrundfunks (von insgesamt maximal 130)? Um die maximal erlaubte Menge zu haben, um 50 % Quote abzuschöpfen und um die Qualität durch die enge Belegung der Frequenzen abzumindern, damit man Argumente für ein gewaltiges Geldverbrenn-Fest für DAB+ gewinnt.
Finanzprivilegien-Maximierung? Kaptalistische Proft-Maximierer an den Köpfen der Sender mit der Tarnkappe des edlen Bildungsauftrags? Oder alles edel, staatsfern und gottgleich? 

"KlarSchiff" hat über Frankreich Wesenliches komplettiert:
Zitat
In Frankreich hat ... die Medienpolitik ... das massive Gedudel von Produktionen insbesondere aus oben erwähnten Ländern per Quote zu Gunsten des nationalen Marktes eingeschrankt. Das Geschrei der entsprechenden Lobbygruppen hat jedenfalls nicht lange auf sich warten lassen. ...
Nach Neuordnung dauerte es nur etwa 3 Jahre, bis eine inländische mittlere Radioqualität und inländische Musikwelt neu aus Privatgeld entstand, die das deutsche zwangsfinanzierte Staatsradio in den Schatten stellt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Radioquote
Zitat
Frankreich ist der drittgrößte Musikmarkt in Europa, der fünftgrößte weltweit.
In Frankreich wurde im Jahr 1994 eine gesetzliche Quote für nationale Musikstücke im Radio eingeführt, durchgesetzt vom damaligen Justizminister Jacques Toubon, da die Produktion von französischer Musik in den Jahren vor der Einführung relativ stark sank. Jean-Noël Tronc, Generaldirektor der SACEM, der französischen Gesellschaft zur Verwaltung der Rechte der ihr angehörenden Künstler im Bereich der Musik, gab in einem Interview bei ARTE Journal am 13. Juni 2013 an: „Die Radioquote hat die französische Musik gerettet, was sich vor allem wirtschaftlich deutlich bemerkbar macht!“
Die Radiostationen sind in Frankreich dazu verpflichtet, mindestens 60 % der Sendezeit mit Produktionen europäischer Künstler zu füllen, sowie 40 % mit Produktionen französischer Interpreten. Von diesen 40 % muss die Hälfte aus Neuheiten bestehen, vom Gesetzgeber definiert werden als Musiker, die noch nicht zwei Verkäufe je 100.000 verkauften Tonträgern vorweisen können. Zwischen 22:30 Uhr und 06:30 gilt eine Befreiung von der Quote. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur wenige Minderheitensender für Menschen aus dem Maghreb und Lateinamerika, sowie die Sender klassischer Musik. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Radioquote drohen dem betreffenden Sender Bußgelder, erzwungene Sendepausen oder der Entzug der Sendelizenz.

Frankreich liefert den Beweis für Neuordnung auch des Staatsfernsehens ARD, ZDF:
Die allerbeste Leistung des Bildungsauftrags für alles ergibt sich durch Privatisierung (mit Kapital-Beherrschungs-Verbot wie für Frankreichs Radiosender) in Verbindung mit Qualitätsauflagen.
Sofern Subventionen, wenn überhaupt, dann im Bewerber-Wettbewerb für Qualitäts-Leistungen.
Titel: Re: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Beitrag von: faust am 12. November 2016, 14:24
... gut und schön das alles -> hatte ich weitgehend sinngemäß in meiner Klage vor dem VG Dresden - ist nur dummerweise im Frühjahr 2016 abgewiesen worden, und  für Berufung fehlten mir seinerzeit Wissen, Zeit und Möglichkeiten ...

Die Botschaft all dieser Klageabweisungen ist doch eindeutig: "A***ch - wir debattieren nicht mit dir"!

Dinge, die problembehaftet sind, sollen oder dürfen gar nicht erst zur Debatte zugelassen werden -> die ganze DDR hat so funktioniert, nur eben nicht lange.

Gemessen daran, dass die "Verfallsdauer" eines Gemeinwesens durchaus auch mal nicht ganz zwei Generationen betragen kann, sind wir in den letzten 3 oder 4 Jahren schon ziemlich weit gekommen, das hilft mir aber bei einer Zwangsvollstreckung nach abgewiesener Klage im Einzelfall eben auch nicht allzu sehr weiter ...


Edit "Bürger":
Bitte nicht unnötig abdriften, sondern eng am Kern-Thema dieses Threads arbeiten, welches da lautet
Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Beitrag von: Red Dragon am 03. Januar 2017, 03:01
Hallo liebe Mitstreiter.

Ich möchte euch Alle einmal ganz herzlich für eure vielen Beiträge Loben, ich habe mich darüber sehr gefreut und lerne ständig mehr.

An MMichael noch eine Ergänzung zu dieser Aussage:
wieso müssen dafür aber nur wenige (scheinbar) ausgewählte deutsche Staatsbürger für aufkommen?
Dem ist nicht so!
Auch Ausländer sind Wohnungsinhaber in den  und werden mit der Zwangsabgabe auf das Wohnen belastet (z.B. Berlin 15 %, im Bundesdurchschnitt 10 % - https://de.statista.com/statistik/daten/studie/254889/umfrage/auslaenderanteil-in-deutschland-nach-bundeslaendern/) 

Und es gilt: Ein Türkischer Logistik-Unternehmer zahlt für seine Wohnhaus in A , seine Zweitwohnung in B, seine Büros in A und in B, seine 15 Kfz (Busse und LKW) und seine Angestellten vielfache Zwangsabgaben für den Rundfunk. Allein im privaten Bereich (um den es hier gehen soll!) zahlt dieser nicht-deutsche Staatsbürger zweifach die Zwangsabgabe!
Und 10 % der nach dem  RBStV als Schuldner für die Rundfunkfinanzierung deklarierten Wohnungsinhaber sind ausländische Mitbürger unseres Landes. 
10 % des Zwangsabgabeaufkommens werden von Nicht-Deutschen erbracht! Bitte um Beachtung.  Danke! :)

Was die "Versorgung" des Auslands mit den Veranstaltungen des örR betrifft, könnten Fragen und Beschwerden an die entsprechenden Veranstalter gestellt werden. Letztlich gehört das dann zum (inhaltlichen) Thema "Notwendigkeit/Grundversorgung" und/oder besser! "Ziele, Wege und Umfang der Rundfunkreform".
Darüber entscheiden jedoch nicht die Gerichte. Sie (die Richterinnen und Richter am Gericht) lassen sich aber gerne (wie jeder Mensch) unterhalten und ablenken, und beschäftigen sich dann auch gern damit - zur Ablenkung. (im doppelten Sinne- Oder!?)

Mit meiner Aussage "wieso müssen dafür aber nur wenige (scheinbar) ausgewählte deutsche Staatsbürger für aufkommen?"
Habe ich keine Fremdenfeindlichkeit aussagen wollen, ich habe hierbei an einen im Internet gefundenen Beitrag gedacht.

In diesem Beitrag wird erläutert, dass Flüchtlinge nicht für den Beitragsservice Beitrag aufkommen müssen. Mir erscheint es auch so als wenn die Beitragsfreiheit auch nach dem Besitz einer Wohnung weiter anhält, sofern man als Flüchtling zu uns gestoßen ist. Gleichzeitig wird in diesem Beitrag angedeutet, dass durch die Aufnahme eines Flüchtlings in der eigenen Wohnung von dieser Wohnung auch kein Beitrag mehr entrichtet werden müsste, da die Adresse im System des Beitragsservice gesperrt wird.
Zusätzlich unter den Kommentaren habe ich aufgeschnappt "Wenn ich nun also einen syrischen Pass für 750,- neue Mark kaufe, hat der sich allein durch die eingesparten GEZ-Gebühren schon nach 43 Monaten amortisiert. Ganz abgesehen von den sonstigen Vergünstigungen und Vorteilen, die ich man sich damit verschaffen kann." Kommentar von A*** G***

Auf solche Konstellationen war meine Spezifizierung "..(scheinbar) ausgewählte deutsche..." gemeint gewesen.

Liebe Grüße
und weiteres Sprudeln.

Edit Uwe:
Trotz Hinweis, nicht unnötig abdriften, sondern eng am Kern-Thema dieses Threads arbeiten, welches da lautet
Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa",
wir dieser Thread geschlossen!
Danke für das Verständnis .