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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: cleverle2009 am 22. Januar 2016, 15:48

Titel: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: cleverle2009 am 22. Januar 2016, 15:48
Edit "Bürger":
Einige separat voneinander entstandene bzw. in anderen Threads themenfremd eingegliederte Beiträge hierher ausgelagert und zusammengeführt zur thematisch konzentrierten Diskussion des Titel-Themas.
Sie auch zwischenzeitlich separaten Thread zur
Anfrage z. Vorabinform. d. Bay. Landtages z. 15. RÄndStV durch Staatsregier.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25383.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Auf meine Anfrage bei einer Partei die im Bayerischen Landtag sitzt habe ich folgende Dokumente bekommen.

Unterschrift Ministerpräsident unter den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2011/heftnummer:12/seite:258 (https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2011/heftnummer:12/seite:258)

Zustimmung erbeten am 21.1.2011

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf)

66. Sitzung des Bayerischen Landtages am 2.2.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/066%20PL%20020211%20ges%20endg%20Kopie.pdf (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/066%20PL%20020211%20ges%20endg%20Kopie.pdf)

Beschlussempfehlung und Bericht 14.4.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000005000/0000005154.pdf


Beschluss des Plenums 16/8653 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006558.pdf (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006558.pdf)

Plenarprotokoll Nr. 76 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/076%20PL%20170511%20ges%20endg%20Kopie.pdf#page=28

Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.06.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-12.pdf (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-12.pdf)


Gesetz- und Verordnungsblatt vom 16.08.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-15.pdf (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-15.pdf)

Es mag sich jeder seine Meinung bilden.  In der Bayerischen Verfassung ist Folgendes enthalten:

 Artikel 72.
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.
siehe hierzu die Hinweise zu Art. 14.

http://www.verfassungen.de/de/by/bayern46.htm (http://www.verfassungen.de/de/by/bayern46.htm)

Der Ministerpräsident(Exekutive) sagt der legislative was sie zu tun hat!
Der Landtag hätte den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch ablehnen können. Aber wie hätte danach der Ministerpräsident ausgesehen?
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: cleverle2009 am 28. Januar 2016, 18:51
Meine Mail von heute an das Bayerische Wirtschaftsministerium

Zitat
Sehr geehrte Frau Staatsministerin XcyV,
 
da ich mich gegenwärtig sehr intensiv mit dem 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beschäftigen muss, ist mir folgendes aufgefallen.
 
Art. 72 Gesetzgebungsgewalt, Gesetzesbeschluss, Staatsverträge
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.

(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.


Die Unterschrift unter den Rundfunkänderungsstaatvertrag leistete der Herr Ministerpräsident NN zusammen mit seinen Kollegen Ministerpräsidenten der anderen Bundesländer am 15.12.2010. Gerüchte die im Internet kursieren besagen, dass die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer vor dieser Unterschrift in geheimer nicht öffentlicher Versammlung sich trafen. Ein Protokoll dieser Treffen kann ich nicht finden.

Wurde in dieser geheimen Runde bereits die Absicht verfolgt, den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu Landesrecht zu machen?

Zustimmung erbeten am 21.1.2011

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf

66. Sitzung des Bayerischen Landtages am 2.2.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/066%20PL%20020211%20ges%20endg%20Kopie.pdf

Beschlussempfehlung und Bericht 14.4.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000005000/0000005154.pdf

Beschluss des Plenums 16/8653 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006558.pdf

Plenarprotokoll Nr. 76 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/076%20PL%20170511%20ges%20endg%20Kopie.pdf#page=28

Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.06.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-12.pdf

Gesetz- und Verordnungsblatt vom 16.08.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-15.pdf

Hat nun der Herr Ministerpräsident NN die Bayerische Verfassung verletzt, indem nicht das Volk oder der Landtag(Legislative) die Initiative für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ergriff, sondern der Herr Ministerpräsident NN (Exekutive) die Legislative überging?

Bitte informieren sie mich so, dass ich ihre Antwort veröffentlichen kann.

Mit freundlichen Grüßen

User XVCY
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: WoodyWoodpecker am 16. April 2016, 16:36
Bayerische Verfassung
http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf

Zitat
Artikel 72 Gesetzesbeschlüsse; Staatsverträge
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.

Auszug aus dem Bayerischen Gesetzblatt:
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2011/heftnummer:12/seite:258

Zitat
Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 17. Mai 2011 dem im Zeitraum vom 15. Dezember 2010 bis 21. Dezember 2010 unterzeichneten Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachstehend bekannt gemacht.
München, den 7. Juni 2011

Daraus folgt:
Wenn die Exekutive (Ministerpräsident Seehofer) 2010 einen Staatsvertrag abschließt,
kann demnach die Legislative, die gesetzgebende Gewalt, nicht 2011 nachträglich zustimmen.
So hat mir das die Person im Landtag auch erklärt.


Edit "Bürger":
Links ergänzt. Bitte bei Zitaten immer auch die Quelle verlinken.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: Bürger am 16. April 2016, 18:09
Die Betonung muss anders gewählt werden... ;)

Bayerische Verfassung
http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf
Zitat
Artikel 72 Gesetzesbeschlüsse; Staatsverträge
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.

Also:
a) Den Inhalten des Staatsvertrags selbst müsste gem. (2) durch das Parlament ggf. schon vor dem 15.12.2010 "zugestimmt" worden sein - z.B. im Anschluss an Parlamentsdebatten o.ä. - allenfalls dies bliebe in diesem Zusammenhang noch zu recherchieren bzw. zu erfragen.
b) Der Staatsvertrag selbst wurde dann gem. (2) vom Ministerpräsidenten am 15.12.2010 abgeschlossen.
c) Die oben erwähnte "Zustimmung" des "Landtag des Freistaates Bayern [...] mit Beschluss vom 17. Mai 2011" ist nicht zu verwechseln mit der "Zustimmung vor Abschluss des Staatsvertrags", sondern betrifft die Zustimmung/ Transformation des abgeschlossenen Vertrags in offiziell geltendes LandesGESETZ.
Dieses ZustimmungsGESETZ ist zwangsläufig dem Abschluss des Staatsvertrags nachgelagert - und kann insofern für sich betrachtet nicht als Argument für ein "unrechtmäßiges Zustandekommen" dieses Gesetzes oder einer "Ungültigkeit des Staatsvertrags" dienen.

Unterschied verstanden?

Bitte in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen verinnerlichen zu
- Staatsverträge
- ZustimmungsGESETZe unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: PersonX am 16. April 2016, 18:28
Dann müsste sich zum Punkt a) also vor dem 15.12.2010 Sitzungsprotokolle finden lassen? Und auch Abstimmungsergebnisse, scheinbar gibt es diese nicht? Der Themenstarter hatte doch genau nach diesen Unterlagen gesucht und auch nachgefragt?
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: Bürger am 16. April 2016, 18:35
Dann müsste sich zum Punkt a) also vor dem 15.12.2010 Sitzungsprotokolle finden lassen? Und auch Abstimmungsergebnisse, scheinbar gibt es diese nicht? Der Themenstarter hatte doch genau nach diesen Unterlagen gesucht und auch nachgefragt?
Die genaue Fragestellung ist hier nicht bekannt, war ggf. missverständlich oder wurde (absichtlich?) falsch verstanden und somit "themaverfehlend" beantwortet - müsste also ggf. erneut und präzise gestellt werden.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: WoodyWoodpecker am 17. April 2016, 11:08
Unterschied verstanden?

Es gibt keinen Unterschied zu verstehen.
Die obige Darstellung, dass der Rundfunkstaatsvertrag kein Gesetz ist, weil er nicht verfassungskonform und auch nicht im Gesetzgebungsverfahren zustande kam, habe ich unter Ohrenzeugen von einer Person im Landtag erfahren.

Es gibt Vorgangsmappen ... und in diesen Vorgangsmappen gibt es nichts vor der Unterzeichung des Rundfunkstaatsvertrags.

Dagegen gibt es einige Vorgangsmappen zu anderen Staatsverträgen, die nichts mit dem Rundfunk zu tun haben,  in denen sehr wohl VOR  der Unterzeichnung des Staatsvertrags um Zustimmung des Länderparlaments zum Staatsvertrag gebeten wird, das Gesetzgebungsverfahren strikt eingehalten wird. Nach diesen anderen Staatsverträgen gibt es danach keine Zustimmung mehr.

Nochmal ... es gibt in Bayern ein Gesetzgebungsverfahren .... wenn die Exekutive einen Vertrag abschließt, kann die Legeslative DANACH nichts mehr daran ändern ... damit bleibt der Vertrag ein Vertrag .... dass ist der sinngemäße O-Ton der im Landtag arbeitenden Person, die mehrere Person zu Gehör bekommen haben.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: PersonX am 17. April 2016, 11:28
Die Person Bürger kämpft mit harten Bandagen gegen die Rundfunkanstalten. Das Schlagwort ist Grundrechtverteidiger. Die Person Bürger ist überregional an runden Tischen und Infoständen beteiligt und dabei immer sachlich unterwegs.

Das geschriebene hat nicht zum Ziel zu erklären, dass es in Bayern richtig abgelaufen ist, sondern die Forderung nach schriftlichen Belegen.

Zu den Aussagen der Personen, es ist mündlich und aus diesem Grund nicht verwertbar. Bitte schriftliche Bestätigungen vorlegen. Alternativ muss die Dokumentation anhand von Parlamentsprotokollen nachvollziehbar sein. Also der Punkt a) das vor der Unterzeichnung nichts dazu im Parlament beschlossen wurde muss schriftlich anhand der Protokolle gezeigt werden. Denn das ist für jeden prüfbar im Gegensatz zu einer mündlichen Aussage.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: Bürger am 17. April 2016, 18:16
@WoodyWoodpecker
Wie PersonX schon andeutet, war und ist meine Frage "Unterschied verstanden?" zwar meinen begrenzten Kapazitäten geschuldet vielleicht verkürzt und missverständlich, aber nicht etwa vorwurfsvoll gemeint und soll auch nicht behaupten, alles sei richtig abgelaufen.

Es geht um den Unterschied zwischen
- Zustimmung vor Abschluss des Staatsvertrags
- Zustimmung nach Abschluss des Staatsvertrags ("Zustimmungsgesetz") zwecks Transformierung in LandesGESETZ

Die in allen obigen Kommentaren einschl. Deines Hinweises erwähnte "Zustimmung"
Auszug aus dem Bayerischen Gesetzblatt:
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2011/heftnummer:12/seite:258
Zitat
Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 17. Mai 2011 dem im Zeitraum vom 15. Dezember 2010 bis 21. Dezember 2010 unterzeichneten Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachstehend bekannt gemacht.
München, den 7. Juni 2011
betrifft lediglich die
- Zustimmung nach Abschluss des Staatsvertrags ("Zustimmungsgesetz") zwecks Transformierung in LandesGESETZ.

Ob und wie die ebenfalls erforderliche
- Zustimmung vor Abschluss des Staatsvertrags
erfolgte, ist bislang nicht bekannt.

Dies müsste also ggf. noch verbindlich erfragt werden.

Eine verbindliche Anfrage könnte ggf. so oder so ähnlich formuliert sein:

Zitat
Wann und wie erfolgte nachweislich die gem. Bayerischer Vefassung Art. 72 Abs. (2)
Zitat
Artikel 72 Gesetzesbeschlüsse; Staatsverträge
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.
erforderliche Zustimmung des Landtags vor Abschluss des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch den Ministerpräsidenten vom 15.12.2010?



Dass es dem Augenschein nach in den "Vorgangsmappen" nichts gäbe, was auf eine
- Zustimmung vor Abschluss des Staatsvertrags
hindeutet...
Es gibt Vorgangsmappen ... und in diesen Vorgangsmappen gibt es nichts vor der Unterzeichung des Rundfunkstaatsvertrags.

Dagegen gibt es einige Vorgangsmappen zu anderen Staatsverträgen, die nichts mit dem Rundfunk zu tun haben,  in denen sehr wohl VOR der Unterzeichnung des Staatsvertrags um Zustimmung des Länderparlaments zum Staatsvertrag gebeten wird, das Gesetzgebungsverfahren strikt eingehalten wird. Nach diesen anderen Staatsverträgen gibt es danach keine Zustimmung mehr.
...wäre insofern also schriftlich und nachweislich abzufragen bzw. bestätigen/ widerlegen zu lassen.

Eine ledigliche mündliche Äußerung einer im Landtag arbeitenden Person ist - selbst unter Ohrenzeugen - für eine weitere rechtliche Verwertung leider nicht ausreichend.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: cleverle2009 am 17. April 2016, 19:32
Meine Anfragen an Landtag und Regierung.

Zitat
01.01.2016
To: info@fw-landtag.de
Subject: Rundfunkänderungsstaatsvertrag
 
Sehr geehrter Herr A.,

ich begehre mal eine Auskunft über folgenden Ablauf mit Angabe des Datums und des Entscheides des Landtages.

1. Sitzung und Debatte über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag
2. Auftrag an Horst Seehofer diesen Vertrag zu unterzeichnen
3. Ratifizierung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages
4. Transformationsgesetz (Usancen)

Für eine Auskunft wäre ich ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichem Gruß und den besten Wünsche für ein erfolgreiches 2016.

unterzeichnet
NN


Zitat
15.01.2016

Sehr geehrter Herr W.,

im Namen von Herrn A. und der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion danke ich Ihnen für Ihre Email vom 1. Januar 2016 und der damit verbundenen Anfrage zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge.

Im Folgenden darf ich Ihnen im Auftrag des medienpolitischen Sprechers, Herrn Prof. Dr. P., die gewünschten Informationen übermitteln.

Im vergangenen Jahr wurden zwei Anträge zur Änderung des rundfunkrechtlichen Staatsvertrages zur Beratung bzw. Abstimmung in das Plenum gegeben. Dabei handelte es sich um den 17. und 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Die Plenarsitzungen zum 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag fanden in der 52. Plenarsitzung des Bayerischen Landtags (22.07.2015: Erste Lesung) sowie in der 58. Plenarsitzung (24.11.2015: Zweite Lesung) mit abschließendem Abstimmungsergebnis der Zustimmung statt. Daran anschließend erfolgte die Zuleitung an den Ministerpräsidenten zur Ausfertigung.

Die Bekanntmachung des 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrages erfolgte am 08.12.2015 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt.

Die Plenarsitzungen zum 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag fanden in der 55. Plenarsitzung des Bayerischen Landtags (20.10.2015: Erste Lesung) sowie in der 60. Plenarsitzung (08.12.2015: Zweite Lesung) mit abschließendem Abstimmungsergebnis der Zustimmung statt. Die Zuleitung an den Ministerpräsidenten zur Ausfertigung ist erfolgt.

Eine Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt steht noch aus (Stand: 11.01.2016).

Falls Sie zusätzliche Informationen über den allgemeinen parlamentarischen Weg einer Gesetzesvorlage wünschen, darf ich Sie auf den folgenden Link aufmerksam machen: https://www.bayern.landtag.de/www/bestsys/Flyer_Gesetzgebung.pdf

Mit freundlichen Grüßen

J. J.
Referentin für Hochschule und Forschung, Medien und Kultur


Zitat
20.01.2016

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. M.,

mich interessiert das Zustandekommen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, unterzeichnet vom Ministerpräsidenten in 12/2010:

1. Sitzungen und Debatten (Lesungen) über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor Dez. 2010, falls stattgefunden
2. Auftrag an den Ministerpräsident diesen Vertrag zu unterzeichnen
3. Ratifizierung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages
4. Transformationsgesetz (Usancen) in Landesrecht

Vom 7. Juni 2011 fand ich:
Zitat
Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 17. Mai 2011 dem im Zeitraum vom 15. Dezember 2010 bis 21. Dezember 2010 unterzeichneten Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend bekannt gemacht.
https://www.bayern.landtag.de/www/bestsys/Flyer_Gesetzgebung.pdf

In vorstehendem Link fand ich den Ablauf des Zustandekommens eines Gesetzes,

Unter der Überschrift “Wie entstehen Gesetze im Parlament?
Dort fand ich:
Zitat
- Gesetzes Initiative
- Mehrere Lesungen
- Schlussabstimmung
- Ausfertigung, Bekanntmachung und Inkraftsetzung.

Trotz intensiver Suche im Internet fand ich nichts über
- Gesetzes Initiative
- Mehrere Lesungen
- Schlussabstimmung
bezüglich des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge.

Könnten sie bitte eine/n dafür zuständige/n Mitarbeiterin oder Mitarbeiter bitten, mir die fraglichen Dokumente in Kopie zur Verfügung zu stellen.

Im Voraus schon mal herzlichen Dank und freundliche Grüße

unterzeichnet
NN


Zitat
22.01.2016

Sehr geehrte Frau W.,
 
haben sie recht herzlichen Dank für ihre umfassende Antwort.

Mich verwundert, dass der Ministerpräsident im Dezember 2010 den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ohne Auftrag des Parlaments unterschrieb und danach das Parlament in 2011 bat diesen unterschriebenen Vertrag anzunehmen.

Ich habe mal gelernt, dass entweder Volk oder Parlament als Legislative Gesetze auf den Weg bringen und danach die Exekutive den weiteren Verlauf abwickelt. Steht das nicht auch so in der Verfassung?

Mit freundlichen Grüßen

unterzeichnet
NN


Zitat
28.01.2016

Sehr geehrter Herr W.,

recht herzlichen Dank für Ihre Email.

In diesem Fall erscheint es mir die beste Lösung, Sie direkt an das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien zu verweisen, so dass Sie eine weitere sachgerechte Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten.  Ich bin mir sehr sicher, dass dort Ihre Anfrage umfänglich beantwortet werden wird sowie der Vorgang Ihnen transparent dargelegt werden kann.

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zum Ministerium: http://www.stmwi.bayern.de/ministerium/

Mit freundlichen Grüßen

S. S.


Zitat
28.01.2016

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Z,
 
da ich mich gegenwärtig sehr intensiv mit dem 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beschäftigen muss, ist mir folgendes aufgefallen.
 
Art. 72 Gesetzgebungsgewalt, Gesetzesbeschluss, Staatsverträge
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.

Die Unterschrift unter den Rundfunkänderungsstaatvertrag leistete der Herr Ministerpräsident NNzusammen mit seinen Kollegen Ministerpräsidenten der anderen Bundesländer am 15.12.2010. Gerüchte die im Internet kursieren besagen, dass die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer vor dieser Unterschrift in geheimer nicht öffentlicher Versammlung sich trafen. Ein Protokoll dieser Treffen kann ich nicht finden.

Wurde in dieser geheimen Runde bereits die Absicht verfolgt, den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu Landesrecht zu machen?

Zustimmung erbeten am 21.1.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf

66. Sitzung des Bayerischen Landtages am 2.2.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/066%20PL%20020211%20ges%20endg%20Kopie.pdf

Beschlussempfehlung und Bericht 14.4.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000005000/0000005154.pdf

Beschluss des Plenums 16/8653 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006558.pdf

Plenarprotokoll Nr. 76 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/076%20PL%20170511%20ges%20endg%20Kopie.pdf#page=28

Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.06.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-12.pdf

Gesetz- und Verordnungsblatt vom 16.08.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-15.pdf

Hat nun der Herr Ministerpräsident NN die Bayerische Verfassung verletzt, indem nicht das Volk oder der Landtag (Legislative) die Initiative für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ergriff, sondern der Herr Ministerpräsident NN (Exekutive) die Legislative überging?

Bitte informieren sie mich so, dass ich ihre Antwort veröffentlichen kann.

Mit freundlichen Grüßen

unterzeichnet
NN


Zitat
02.02.2016

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre E-Mail an Frau Staatsministerin NN in dem Sie Ihr Anliegen darstellen. 

Da die fachliche Zuständigkeit für Ihr Anliegen bei der Bayerischen Staatskanzlei liegt, habe ich Ihre E-Mail dorthin weitergeleitet.  Sie werden von dort eine Antwort erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.T.T
Referat Projektkoordinierung - Leitungsstab
_____________________________________
Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie


Zitat
16.03.2016 Als PDF erhalten
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Sehr geehrter Herr W.,

Ihre an Frau Staatsministerin U.H. adressierte E-Mail vom 28. Januar wurde zuständigkeitshalber an die Bayerische Staatskanzlei weitergeleitet. Gerne nehmen wir zu Ihren Fragen über das Zustandekommen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) wie folgt Stellung:

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit dem der RBStV seine derzei-tige Fassung erhalten hat, wurde im Zeitraum vom 15. bis zum 21. Dezember 2010 durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet. Allein aus der Unterzeichnung eines Staatsvertrages durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder folgt jedoch noch nicht dessen Rechtsverbindlichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.

Hierfür ist vielmehr die Zustimmung aller 16 Landesparlamente erforderlich.

Der Bayerische Landtag hat am 17. Mai 2011 dem 15. Rundfunkände-rungsstaatsvertrag und damit der Umstellung von geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag zugestimmt. Mit der Bekanntmachung am 7. Juni 2011 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt ist der RBStV verfassungsmäßig zustande gekommen und seitdem verbindliche landesrechtliche Grundlage für die Rundfunkbeitragserhebung in Bayern, wie auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15. Mai 2014 festgestellt hat.

Mit freundlichen Grüßen

gez. S. S.
Ministerialrätin


Ich habe nachgebohrt, aber meine Frage wurde nicht beantwortet.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: Zweifler am 17. April 2016, 20:34
Es gibt Vorgangsmappen ... und in diesen Vorgangsmappen gibt es nichts vor der Unterzeichung des Rundfunkstaatsvertrags.

es ist allgemein bekannte Tatsache, dass  bei staatskritischen Themen und besonders dann wenn es um viel Geld der Bürger geht immer wieder versucht wird den hilfesuchenden Schäfchen den erhellenden Blick über die Mauer zu versperren,  die man um sie gebaut hat.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: Bürger am 17. April 2016, 20:54
@alle
Bitte hier nicht in allgemeine Verlautbarungen abdriften, sondern bitte konzentriert und zielgerichtet an einer Klärung der Kern-Frage dieses Threads arbeiten, welche da lautet
Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.



@cleverle2009
Meine Anfragen an Landtag und Regierung.
[...]
Ich habe nachgebohrt, aber meine Frage wurde nicht beantwortet.
Danke für die Bereitstellung dieser Kommunikation.
Auf die entscheidende Frage wurde seitens der antwortenden Stellen nicht eingegangen.

Die in allen obigen Antworten erwähnte "Zustimmung"
betrifft lediglich die
- Zustimmung nach Abschluss des Staatsvertrags ("Zustimmungsgesetz") zwecks Transformierung in LandesGESETZ.

Ob und wie die ebenfalls erforderliche
- Zustimmung vor Abschluss des Staatsvertrags
erfolgte, wurde nicht beantwortet.

Genau dies sollte also ggf. explizit und ohne weitere Nebenfragen (die nur zu ausweichenden Antworten verleiten könnten) noch verbindlich erfragt werden.

Eine verbindliche Anfrage könnte ggf. so oder so ähnlich formuliert sein:

Zitat
Wann und wie erfolgte nachweislich die gem. Bayerischer Vefassung Art. 72 Abs. (2)
Zitat
Artikel 72 Gesetzesbeschlüsse; Staatsverträge
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.
erforderliche Zustimmung des Landtags vor Abschluss des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch den Ministerpräsidenten vom 15.12.2010?

Eventuell sollte diese Anfrage auch durch jemanden aus Bayern erfolgen, der sich bereits auf dem Klageweg befindet - mglw. am besten durch die anwaltliche Vertretung nachgefragt.

Eventuell müsste dies erst zum Gegenstand eines der gerichtlichen Verfahren gemacht werden, um verbindliche Aussagen zu erhalten.

Eventuell sollte vorher auch noch mal die Entscheidung des BayVerfGH auf diese "vorherige Zustimmung" abgeklopft werden - eventuell wurde dies dort ja schon thematisiert... oder ebenfalls übergangen?
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: pinguin am 17. April 2016, 21:05
Ich habe nachgebohrt, aber meine Frage wurde nicht beantwortet.
Es wurde bestätigt, daß erst der Ministerpräsident diesen 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet und dieser 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag danach vom Parlament bestätigt worden ist.

Sollte man die für das Bundesland Bayern entsprechende Frage anderes formulieren?
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: WoodyWoodpecker am 17. April 2016, 22:43
Bayerische Verfassung
http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf

Hinweis, insbesondere Absatz 3:
Zitat
Art. 70
(1) Die für alle verbindlichen Gebote und Verbote bedürfen der Gesetzesform.
(3) Das Recht der Gesetzgebung kann vom Landtag nicht übertragen werden, auch nicht auf seine Ausschüsse.

Zitat
Art. 72
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.
So und nun an alle :

Seite 49 in der Vorgangsmappe
Zitat
II. Bericht:
1. Der Staatsvertrag wurde dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur federführend zugewiesen.
Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen und der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur,
Verkehr und Technologie haben den Staatsvertrag mitberaten.
Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz hat den Staatsvertrag
endberaten.

So ... nun nochmal ...
Zitat
Absatz 3 des Art. 70
(3) Das Recht der Gesetzgebung kann vom Landtag nicht übertragen werden, auch nicht auf seine Ausschüsse.

Vergleicht doch mal alle anderen Staatsverträge: Beim Glücksspiel wurde Wochen später ein entsprechendes Gesetz beschlossen.

Zum Rundfunkstaatsvertrag gibt es zwar ein Mediengesetz, aber es wurde nie ein Gesetz beschlossen, welches den Bürgern die Rundfunkgebühr aufs Auge drückt.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: Bürger am 18. April 2016, 03:03
Da ich nicht uns als Betroffene in der Pflicht sehe, die Parlamentsprotokolle danach zu durchforsten, welcher parlamentarische Akt des Bayerischen Landtags (außer der "Mitwirkung" des oben erwähnten Ausschusses) möglicherweise doch belegen würde, dass die erforderliche Zustimmung des Landtags vor Abschluss des Staatsvertrags durch den Ministerpräsidenten stattgefunden hat, hier nochmals mein Vorschlag, diese Bestätigung schriftlich vom Landtag selbst einzuholen...
...denn ohne diese schriftliche Bestätigung bleibt es mehr Spekulation als alles andere.

Möge der Landtag selbst verbindlich mitteilen, welcher parlamentarische Akt die gem. Bayerischer Verfassung Art. 72 Abs (2) erforderliche Zustimmung des Landtags vor Abschluss des Statsvertrags durch den Ministerpräsidenten darstellen soll...
...dann steht es uns offen, die Gerichte darüber befinden zu lassen, ob dies den Anforderungen nach der Bayerischen Verfassung genügt.

Ob und wie die ebenfalls erforderliche
- Zustimmung vor Abschluss des Staatsvertrags
erfolgte, wurde nicht beantwortet.

Genau dies sollte also ggf. explizit und ohne weitere Nebenfragen (die nur zu ausweichenden Antworten verleiten könnten) noch verbindlich erfragt werden.

Eine verbindliche Anfrage könnte ggf. so oder so ähnlich formuliert sein:

Zitat
Wann und wie erfolgte nachweislich die gem. Bayerischer Vefassung Art. 72 Abs. (2)
Zitat
Artikel 72 Gesetzesbeschlüsse; Staatsverträge
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.
erforderliche Zustimmung des Landtags vor Abschluss des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch den Ministerpräsidenten vom 15.12.2010?

Eventuell sollte diese Anfrage auch durch jemanden aus Bayern erfolgen, der sich bereits auf dem Klageweg befindet - mglw. am besten durch die anwaltliche Vertretung nachgefragt.

Eventuell müsste dies erst zum Gegenstand eines der gerichtlichen Verfahren gemacht werden, um verbindliche Aussagen zu erhalten.

Eventuell sollte vorher auch noch mal die Entscheidung des BayVerfGH auf diese "vorherige Zustimmung" abgeklopft werden - eventuell wurde dies dort ja schon thematisiert... oder ebenfalls übergangen?
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: cleverle2009 am 18. April 2016, 09:59
Ist hier jemand aufgefallen, dass beim 17. und 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die bayerische Verfassung eingehalten wurde. Nur bei der Umstellung auf die Beitragspflicht je Wohnung kann das nicht nachgewiesen werden. Die Weiterleitung an jeweils andere Stellen spricht meiner Ansicht nach beredte Bände.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: WoodyWoodpecker am 18. April 2016, 18:22
Warum StaatsministerInnen fragen? Das ist Exekutive. Die Legislative muss Auskunft geben!
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: WoodyWoodpecker am 18. April 2016, 18:37
- Zustimmung nach Abschluss des Staatsvertrags ("Zustimmungsgesetz") zwecks Transformierung in LandesGESETZ.

Genau deshalb muss der Landtag  V O R der Unterzeichnung zwei Lesungen dazu halten und zustimmen. Was macht die Verfassung für einen Sinn, wenn hinterher kein Volksvertreter mehr eine Änderung beantragen kann?

Es gibt übrigens Gesetze die nach Staatsverträge geschlossen wurden. z.B. beim Glückspiel. Hier wurde ein Staatsvertrag geschlossen auch verfassungswidrig danach zugestimmt, aber es wurde später ein extra Landesgesetz dazu erlassen.

Auch beim Rundfunkstaatsvertrag wurden später entsprechende Gesetze geändert. Z.B. das Mediengesetz ... das hätte man sich ja auch sparen können, wenn der verfassungswidrig zugestimmte Staatsvertrag zum Rundfunk Gesetz wäre ....
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: WoodyWoodpecker am 19. April 2016, 18:02
Es ist kein Zustimmungsgesetz

Laut Geschäftsordnung des Bayerischen Landtages
werden Gesetze  in der Schlussabstimmung entgültig beschlossen. Nie davor!!!

Zitat
§ 56 Schlussabstimmung
1Nach Beendigung der abschließenden Lesung wird über die Annahme oder Ablehnung der Gesetzesvorlage abgestimmt (Schlussabstimmung).2Werden bei der abschließenden Lesung keine Änderungen beschlossen, so erfolgt die Schlussabstimmung unmittelbar.3Wurden Änderungen vorgenommen, so muss die Schlussabstimmung auf Verlangen von einer Fraktion oder 20 Mitgliedern des Landtags ausgesetzt werden, bis die Beschlüsse zusammengestellt und verteilt sind.4Soweit es sich um eine Verfassungsänderung handelt, ist die Zweidrittelmehrheit (Art. 75 Abs. 2 BV) nur in der Schlussabstimmung erforderlich.

Die Behandlung von Staatsverträgen ist wie folgt geregelt.
§ 58 Behandlung
Zitat
1 Staatsverträge werden in zwei Lesungen behandelt. 2Die Vorschriften der §§ 51 und 52 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass keine Einzelabstimmungen stattfinden, sondern nur über den Vertrag insgesamt abgestimmt werden kann.

Das bedeutet, dass es zwar über einen Staatsvertrag Lesungen und Abstimmungen geben kann, diese nie
in einem Gesetz münden können. Dazu müsste ein eigenes Gesetz auf den Weg gebracht werden, an dem alle Landtagsabgeordneten mitwirken können. Es gibt kein Gesetz, welches die Gebühren vorschreibt.

Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: Bürger am 20. April 2016, 01:26
Also, leider scheint das föderalistisch wieder mal ziemlich verzwickt.

Immer beruhend auf den Grundlagen unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html

könnte man nach dem jeweiligen "Zustimmungsgesetz" suchen
Zitat
Zustimmungsgesetz "Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag" [Bundesland]
Zitat
Zustimmungsgesetz "Fünfzehnter RÄndStV" [Bundesland]
Zitat
Zustimmungsgesetz "15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag" [Bundesland]
Zitat
Zustimmungsgesetz "15. RÄndStV" [Bundesland]
was zwar für einige Bundesländer Ergebnisse liefert wie z.B. auch für Sachsen
Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12155-Fuenfzehnter-Rundfunkaenderungsstaatsvertrag
http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12151-Gesetz-zum-Fuenfzehnten-Rundfunkaenderungsstaatsvertrag

...jedoch z.B. für Bayern kein explizit als "Gesetz", "Gesetz über die Zustimmung", "Zustimmungsgesetz" o.ä. bezeichnetes Gesetz liefert - sondern allenfalls den "Bekanntmachungstext", "Gesetzestext, in welchem konstatiert wird, dass diesem am 17.05.2011 "zugestimmt" worden sei.

Die Zustimmung nach Abschluss des Staatsvertrags durch die MinisterpräsidentInnen ist hier also prinzipiell erst einmal wie in allen anderen Bundesländern auch erfolgt - siehe u.a. auch unter
Abstimmungsverhalten im Ratifizierungsprozess
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11179.0.html

Dort dann
Plenarprotokoll 16/76 v. 17.05.2011 Bayerischer Landtag - 16. Wahlperiode 6765
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/076%20PL%20170511%20ges%20endg%20Kopie.pdf
Zitat
[...] Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 4 abstimmen.  Der  Abstimmung  zugrunde  liegen  der Staatsvertrag,  Drucksache  16/7001,  und  die  Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses
für  Hochschule,  Forschung  und  Kultur,  Drucksache 16/8414. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen.

Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung.

Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Fraktionen der CSU, der
FDP und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? - Fraktion FREIE WÄHLER und Fraktion des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? - Keine.

Dem Staatsvertrag ist damit zugestimmt worden.[...]

Diese Zustimmung des (gesamten) Landtags zum Staatsvertrag nach dessen Abschluss und damit Verabschiedung als LandesGESETZ sowie dessen Bekanntmachung ist daher meines Erachtens nach nach wie vor nicht so sehr der Diskussionspunkt...
...sondern allenfalls z.B. die erforderliche Zustimmung des Landtags vor Abschluss des Staatsvertrags durch die MinisterpräsidentInnen.


Das bereits erwähnte Urteil des BayVerfGH in der Popularklage von Ermano Geuer besagt...
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014
über die Popularklagen des Herrn E. G. in I. u. a.

http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm
Zitat
V.
Rd.-Nr. 54 [...] Gesetze und Verordnungen in diesem Sinn sind alle Rechtsvorschriften des bayerischen Landesrechts (Art. 55 Abs. 1 Satz 1 VfGHG). Dazu zählt der Zustimmungsbeschluss des Bayerischen Landtags zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der in seinem Art. 1 den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit den angegriffenen Bestimmungen enthält; denn durch Zustimmungsbeschlüsse nach Art. 72 Abs. 2 BV werden Staatsverträge in bayerisches Landesrecht umgesetzt (VerfGH vom 6.7.1978 VerfGHE 31, 158/161; vom 25.5.2007 VerfGHE 60, 131/139; vom 18.12.2007 VerfGHE 60, 234/243 f.; vom 28.6.2013 – Vf. 10-VII-12 u. a. – juris Rn. 68). [...]


Ich rate daher noch einmal an, alle Einzelpunkte, die zu einer gem. Bayerischer Verfassung rechtmäßigen Gesetzesverabschiedung erforderlich sind, einzeln aufzulisten und sich vom Landtag die Erfüllung dieser Einzelpunkte schriftlich und nachweislich belegen zu lassen...


Möge der Landtag selbst verbindlich mitteilen, welcher parlamentarische Akt die gem. Bayerischer Verfassung Art. 72 Abs (2) erforderliche Zustimmung des Landtags vor Abschluss des Statsvertrags durch den Ministerpräsidenten darstellen soll...
...dann steht es uns offen, die Gerichte darüber befinden zu lassen, ob dies den Anforderungen nach der Bayerischen Verfassung genügt.

Ob und wie die ebenfalls erforderliche
- Zustimmung vor Abschluss des Staatsvertrags
erfolgte, wurde nicht beantwortet.

Genau dies sollte also ggf. explizit und ohne weitere Nebenfragen (die nur zu ausweichenden Antworten verleiten könnten) noch verbindlich erfragt werden.

Eine verbindliche Anfrage könnte ggf. so oder so ähnlich formuliert sein:

Zitat
Wann und wie erfolgte nachweislich die gem. Bayerischer Vefassung Art. 72 Abs. (2)
Zitat
Artikel 72 Gesetzesbeschlüsse; Staatsverträge
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.
erforderliche Zustimmung des Landtags vor Abschluss des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch den Ministerpräsidenten vom 15.12.2010?

Eventuell sollte diese Anfrage auch durch jemanden aus Bayern erfolgen, der sich bereits auf dem Klageweg befindet - mglw. am besten durch die anwaltliche Vertretung nachgefragt.

Eventuell müsste dies erst zum Gegenstand eines der gerichtlichen Verfahren gemacht werden, um verbindliche Aussagen zu erhalten.

Eventuell sollte vorher auch noch mal die Entscheidung des BayVerfGH auf diese "vorherige Zustimmung" abgeklopft werden - eventuell wurde dies dort ja schon thematisiert... oder ebenfalls übergangen?


Alles andere führt hier offensichtlich nicht weiter.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: sky-gucker am 20. April 2016, 18:39
Also jetzt mal unterstellt, der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertag wurde vom bayrischen MP verfassungswidrig unterschrieben...dann wäre der Vertrag ja ungültig und zwar der gesamte Vertrag - richtig?

Reicht jetzt diese Vermutung aus als Widerspruchsbegründung? Das Gegenteil müsste ja von der LRA bewiesen werden oder?


In Sachsen-Anhalt steht übrigens in der Verfassung Artikel 69 (2) Der Abschluß von Staatsverträgen bedarf der Zustimmung des Landtages. und Artikel 62 (1) Die Landesregierung unterrichtet den Landtag rechtzeitig über die Vorbereitung von Gesetzen, wichtige Angelegenheiten der Landesplanung und den geplanten Abschluß von Staatsverträgen. Das gleiche gilt für andere Vorhaben der Landesregierung, insbesondere für Bundesratsangelegenheiten, Verwaltungsabkommen, die Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern, den Regionen, anderen Staaten und zwischenstaatlichen Einrichtungen sowie für Angelegenheiten der Europäischen Union, soweit sie für das Land von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Also weniger angreifbar als in der bayrischen Verfassung...
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: cleverle2009 am 25. April 2016, 17:37
Reicht jetzt diese Vermutung aus als Widerspruchsbegründung? Das Gegenteil müsste ja von der LRA bewiesen werden oder?

Mir erklärte heute ein pensionierter Richter auch tätig mal als Staatsanwalt und Rechtsanwalt, dass eine Vermutung und oft auch eine begründete Erwiderung erst Gültigkeit erlangt, wenn es ein Gericht bestätigt hat.

Wie weit es mit dem Rechtsstaat in Deutschland gekommen ist, kann unter folgendem Link nachgelesen werden:
http://rechtsstaatsreport.de/info/
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: Bürger am 26. April 2016, 00:52
[...] eine Vermutung und oft auch eine begründete Erwiderung erst Gültigkeit erlangt, wenn es ein Gericht bestätigt hat.
...was aber nicht daran hindern muss, diese Vermutung vielleicht auch einfach erst einmal nur als Behauptung aufzustellen ;) d.h. dass das "LandesGESETZ zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Bayern nicht gem. Bayerischer Verfassung zustande kam und somit nichtig" sei, da u.a. die "vorherige Zustimmung des Landtags vor Abschluss des Staatsvertrags durch den Ministerpräsidenten nicht erfolgt" sei.

Der Gegenseite steht es dann frei, das Gegenteil zu beweisen... ;)

Dies sollte allerdings nicht der einzige Klagegrund sein, da im dümmsten Falle dieser Punkt evtl. doch abgeschmettert/ widerlegt wird.

Wie ich oben ja auch andeutete
Eventuell müsste dies erst zum Gegenstand eines der gerichtlichen Verfahren gemacht werden, um verbindliche Aussagen zu erhalten.

Der oben bereits mehrfach gepostete Entwurf für eine offizielle Anfrage an den Landtag könnte leicht umformuliert werden in eine Behauptung:
Zitat
Die gem. Bayerischer Vefassung Art. 72 Abs. (2)
Zitat
Artikel 72 Gesetzesbeschlüsse; Staatsverträge
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.
erforderliche Zustimmung des Landtags vor Abschluss des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch den Ministerpräsidenten vom 15.12.2010 ist nicht erfolgt.


In hiesigem Thread aber bitte keine weiteren Klageszenarien diskutieren, sondern bitte am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: smartorakel am 13. Mai 2016, 10:46
15. Rundfunkstaatsvertrag - Zustimmung des Landtages
Ist es nicht die Drucksache 16/7001 die Ihr sucht...
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf

und der eigentliche Beschluss ist 16/8653
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006558.pdf

sorry....stand schon im Eingangspost...hatte ich erst jetzt gesehen
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: Kurt am 07. November 2017, 23:47
Gab/ gibt es da ein Update?

Gruß
Kurt
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: boykott2015 am 22. November 2017, 13:31
Zustimmung des Landtags zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern
Anfrage an: Bayerischer Landtag Landtagsamt

https://fragdenstaat.de/anfrage/zustimmung-des-landtags-zum-zwanzigsten-rundfunkanderungsstaatsvertrag-gema-art-72-abs-2-der-verfassung-des-freistaates-bayern/

Frage:
Zitat
Der Zwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wurde am 08.12.2016 von Herr Horst Seehofer unterzeichnet.
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/20._RAEStV_endg_m.Unterschriften.pdf

Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 29. März 2017 dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt.
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/GVBl/2017/GVBl-2017-Nr-08.pdf

Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern legt die Reihenfolge fest: zuerst die Zustimmung des Landtags und erst danach die Unterschrift des Ministerpräsidenten. "Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen." Es muss also eine Zustimmung des Landtags vor 08.12.2016 existieren.

Bitte schicken Sie mir Zustimmung des Landtags dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern.

Antwort:
Zitat
... zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Recherche Sie bereits zur gesuchten Zustimmung des Landtags geführt hat. Sie finden diese in Drs. 17/16207; Beschluss des Landtags vom 29.03.2017.

Entgegen Ihrer in der Mail geäußerten Annahme muss es im Hinblick auf Art. 72 Abs. 2 Bayerische Verfassung auch keine Zustimmung vor diesem Datum geben. Näheres zum Verfahren beim Abschluss von Staatsverträgen finden Sie in den Ausführungen der Kommentarliteratur zum Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung, beispielsweise bei Meder/Brechmann, Kommentar zur Bayerischen Verfassung, Art. 72 Rn. 5. Ich darf Ihnen nachfolgend kurz die Grundzüge skizzieren:

Bei allen Staatsverträgen führt die Bayerische Staatsregierung jeweils die Verhandlungen mit den anderen Ländern. Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Vertragstext - im Fall der Rundfunkstaatsverträge - auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Kenntnis genommen. Im Anschluss daran wird dann der jeweilige Vertragstext dem Bayerischen Landtag zugeleitet und diesem gem. Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m .Abs. 2 Parlamentsbeteiligungsgesetz (PBG) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Details hierzu regelt die Vereinbarung zum PBG in Ziff. III. Beabsichtigte Staatsverträge. Demnach darf frühestens vier Wochen nach der Zuleitung der Vertrag durch den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden. Mit dieser Unterzeichnung erfolgt noch kein rechtlich bindender Abschluss des Staatsvertrages. Vielmehr wird damit erst die Grundlage für die parlamentarische Behandlung des Staatsvertrags in den Landesparlamenten geschaffen. Mit gesondertem Schreiben bittet die Bayerische Staatsregierung den Bayerischen Landtag um Zustimmung zu dem Staatsvertrag. Im konkreten Fall tat sie dies mit Schreiben vom 19.01.2017 (s. Drs. 17/15018). Mit Beschluss - im vorliegenden Fall vom 29.03.2017 - erteilte der Landtag seine Zustimmung zum Staatsvertrag. Erst durch diese Zustimmung wird der Ministerpräsident ermächtigt, den Staatsvertrag durch eine rechtlich bindende Erklärung abzuschließen – die so genannte Ratifikation.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: pinguin am 22. November 2017, 16:59
@boykott2015

Wenn
Zitat
Der Zwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wurde am 08.12.2016 von Herr Horst Seehofer unterzeichnet.

dann
Zitat
Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 29. März 2017 dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt.

so folgt aus
Zitat
Mit gesondertem Schreiben bittet die Bayerische Staatsregierung den Bayerischen Landtag um Zustimmung zu dem Staatsvertrag. Im konkreten Fall tat sie dies mit Schreiben vom 19.01.2017 (s. Drs. 17/15018). Mit Beschluss - im vorliegenden Fall vom 29.03.2017 - erteilte der Landtag seine Zustimmung zum Staatsvertrag. Erst durch diese Zustimmung wird der Ministerpräsident ermächtigt, den Staatsvertrag durch eine rechtlich bindende Erklärung abzuschließen – die so genannte Ratifikation.

daß

es noch eines weiteren Dokumentes des Ministerpräsidenten bedarf, das nach dem 29. März 2017 ausgefertigt worden ist; zwingend.

denn dieses

Zitat
Es muss also eine Zustimmung des Landtags vor 08.12.2016 existieren.
wäre fraglich.

Siehe auch dieses Thema:

Ein Staatsvertrag muß ratifiziert werden, um gültig zu sein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24413.msg156809.html#msg156809

Noch einmal die vorgeschriebene Reihenfolge der Abläufe;

1) der Ministerpräsident unterzeichnet den Staatsvertrag;
2) der Landtag nimmt diesen Staatsvertrag an oder lehnt ihn ab;
3) falls der Landtag diesen Staatsvertrag animmt, unterzeichnet der Ministerpräsident jenes "Ratifizierungsurkunde" genannte Dokument, das bestätigt, daß der vom Ministerpräsidenten unterzeichnete wie ausgehandelte Staatsvertrag vom Landtag angenommen worden ist;

3a) falls der Landtag diesen Staatsvertrag nicht annimmt, gibt es keine Ratifizierungsurkunde;
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: cleverle2009 am 22. November 2017, 17:43
Der Herr Ministerpräsident Horst Seehofer hat m.M nach sowohl die Bayerische Verfassung verletzt als auch das Geschäftsordnungsrecht missachtet.
Die 17. Wahlperiode begann 2013 und dauert 5 Jahre.
In der vorhergehenden 16. Wahlperiode begonnen 2008 findet sich ebenfalls keine diesbezügliche Drucksache.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-72?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Zitat
Art. 72
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.

https://www.bayern.landtag.de/fileadmin/Internet_Dokumente/Sonstiges_P/Geschaeftsordnung_Band1_062017_01.pdf
Zitat
Geschäftsordnungsrecht
VerPBG 
VEREINBARUNG ZUM PBG
140
III.
 Beabsichtigte Staatsverträge
1 .       Will   die   Staatsregierung   einen   Staatsvertrag   abschließen,   
so   unterrichtet   das   federführende   Staatsministerium   den   
Landtag  mindestens  vier  Wochen  vor  Unterzeichnung  des 
Staatsvertrags .
2 .     
Die  Unterrichtung  erfolgt  schriftlich;  sie  enthält  den  voraus-
sichtlichen  Text  des  Staatsvertrags  und  stellt  seinen  wesent-
lichen  Gegenstand  und  die  für  und  gegen  seinen  Abschluss 
sprechenden Gründe dar .
3 .     
1
Der  Landtag  informiert  die  Staatsregierung  sobald  wie  mög-
lich,  wenn  sich  auf  Grund  der  Unterrichtung  Einwände 
ergeben,  die  zu  einer  Verweigerung  der  Zustimmung  (Art . 
72  Abs .  2  der  Verfassung)  führen  könnten . 
2
Ist  dem  Landtag 
eine  Befassung  innerhalb  von  vier  Wochen  nach  Eingang 
nicht  möglich,  so  wird  die  Staatsregierung  hiervon  sowie 
über die weitere Terminplanung unterrichtet .
3
In diesen Fällen
soll  die  Frist  entsprechend  verlängert  werden,  soweit  keine 
überwiegenden   Interessen   des   Freistaats   Bayern   entgegen-
stehen .
4 .       Erfolgt   eine   Stellungnahme   des   Landtags,   so   wird   die   
Staatsregierung  diese  bei  ihrer  Entscheidung  berücksichtigen; 
dies gilt auch für Stellungnahmen, die erst nach Ablauf der in
Nr . 3 genannten Frist eingehen, soweit es nach Verfahrensstand
noch möglich ist .
5 .   
Für die beabsichtigte Kündigung eines Staatsvertrags gilt Nr . 1
entsprechend

Meine Anfrage an die Legislative nach den erforderlichen Dokumenten konnte nicht befriedigt werden. Diese Dokumente gibt es nicht. Der Ministerpräsident hat ohne die erforderlichen vorherigen Lesungen und Beratungen den Landtag und damit das Volk selbstherrlich übergangen.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: cleverle2009 am 22. November 2017, 18:49
Ergänzung zum vorhergehenden Beitrag:

Die Anforderung der Dokumente wurde bereits am 6. Dez. 2016 diskutiert unter
Landtag NRW: Antwort zu kl. Anfrage z. Ratifizierungsprozess des RStV (12.10.16)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21193.msg136227.html#msg136227
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: Kurt am 22. November 2017, 19:14
Preisfrage:
Wer kennt den Unterschied zwischen "unterschreiben" und "abschließen"?  8)

Gruß
Kurt
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: boykott2015 am 22. November 2017, 19:29
Zitat
Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Vertragstext - im Fall der Rundfunkstaatsverträge - auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Kenntnis genommen. Im Anschluss daran wird dann der jeweilige Vertragstext dem Bayerischen Landtag zugeleitet und diesem gem. Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m .Abs. 2 Parlamentsbeteiligungsgesetz (PBG) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. [...] Demnach darf frühestens vier Wochen nach der Zuleitung der Vertrag durch den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden.

Das alles hat vor 08.12.2016 stattgefunden.

Vorgang:
1. Jahreskonferenz - Text ist fertig
2. Text wird dem Bayerischen Landtag zugeleitet und diesem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Also, Bayerischer Landtag hat Text und kann Stellungnahme abgeben.
3. Erst 4 Wochen frühestens nach Zuleitung des Textes darf vom Ministerpräsidenten unterzeichnet werden. --> wurde am 08.12.2016 durchgeführt.

Ministerpräsidentenkonferenz in Rostock war am 28.10.2016 und Ministerpräsident hat am 08.12.2016 unterzeichnet.
Der Landtag müsste den Text zwischen 28.10.2016 und 09.11.2016 bekommen haben.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: Kurt am 22. November 2017, 20:11
aaah jetzt ja!  >:D

Mal gespannt auf die Antwort  8)

Betreff
    AW: Zustimmung des Landtags zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern [#25222]
Datum
    22. November 2017 19:47

https://fragdenstaat.de/anfrage/zustimmung-des-landtags-zum-zwanzigsten-rundfunkanderungsstaatsvertrag-gema-art-72-abs-2-der-verfassung-des-freistaates-bayern/#nachricht-78660
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: cleverle2009 am 23. November 2017, 09:14
Meine Recherche zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Internet ergab nur einen relevanten Treffer.
Die Grünen stellten einen Antrag, es soll Datensparsamkeit eingehalten werden.

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000003500/0000003930.pdf

Die dazugehörige Vorgangsmappe ist leer.


https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000006000/0000006083.pdf
                                                                   
Zitat
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
vom 9. Juli 2003 (GVBl S. 676; ber. 2004 S. 589, BayRS 1100-3-I), 
zuletzt geändert am 17. Juli 2008 (GVBl S. 575)  der 16.
...
3. Abschnitt
Staatsverträge
§ 58
Behandlung
1
Staatsverträge  werden  in  zwei  Lesungen  behandelt. 
2
Die Vorschriften  der  §§  51  und  52  finden  mit  der  Maßgabe 
Anwendung,  dass  keine  Einzelabstimmungen  stattfinden, 
sondern  nur  über  den  Vertrag  insgesamt  abgestimmt  wer-
den kann.

Nun demokratisch ist das ja wohl nicht.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: mb1 am 23. November 2017, 10:20
https://fragdenstaat.de/anfrage/zustimmung-des-landtags-zum-zwanzigsten-rundfunkanderungsstaatsvertrag-gema-art-72-abs-2-der-verfassung-des-freistaates-bayern/#nachricht-78689
Zitat
Betreff
    AW: Zustimmung des Landtags zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern [#25222]
Datum
    23. November 2017 10:12

Sehr geehrt Antragsteller/in

wir haben den Text am 8.11.2016 mit der Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Der Landtag hat keine Stellungnahme abgegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: pinguin am 23. November 2017, 13:02
Der Landtag hat keine Stellungnahme abgegeben.
??? Wenn sich der Landtag zu diesem Staatsvertrag nicht geäußert hat, ist er auch nicht angenommen.

Es bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Aussage des Landtages, ob Annahme oder nicht.

Oder stimmen die einfach mündlich ab, ohne sich überhaupt damit zu befassen, was ihre Pflicht wäre?
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: Kurt am 23. November 2017, 15:39
Egal wie:
Es müsste sowohl aus 2010/2011 sowie 2016 etwas Schriftliches über diese/n Vorgang/Vorgänge existieren!?
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: boykott2015 am 23. November 2017, 16:32
Der Landtag hat keine Stellungnahme abgegeben.

Gesetzliche Grundlagen:
Parlamentsbeteiligungsgesetz (PBG) (https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2016/heftnummer:10/seite:142)
Zitat
Art. 1 Umfang der Beteiligung

(1) Die Staatsregierung unterrichtet den Landtag frühzeitig über
[...]
3. beabsichtigte Staatsverträge und,
[...]
(2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 und 4 gibt die Staatsregierung dem Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme und berücksichtigt die Stellungnahme des Landtags.

Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz (https://www.bayern.landtag.de/fileadmin/Internet_Dokumente/Sonstiges_Z/Anlage_3_VerPBG_08022011.pdf)
Zitat
III. Beabsichtigte Staatsverträge
1. Will die Staatsregierung einen Staatsvertrag abschließen, so unterrichtet das federführende Staatsministerium den Landtag mindestens vier Wochen vor Unterzeichnung des Staatsvertrags.
2. Die Unterrichtung erfolgt schriftlich; sie enthält den voraussichtlichen Text des Staatsvertrags und stellt seinen wesentlichen Gegenstand und die für und gegen seinen Abschluss sprechenden Gründe dar.
3. Der Landtag informiert die Staatsregierung sobald wie möglich, wenn sich auf Grund der Unterrichtung Einwände ergeben, die zu einer Verweigerung der Zustimmung (Art. 72 Abs. 2 der Verfassung) führen könnten. Ist dem Landtag eine Befassung innerhalb von vier Wochen nach Eingang nicht möglich, so wird die Staatsregierung hiervon sowie über die weitere Terminplanung unterrichtet. In diesen Fällen soll die Frist entsprechend verlängert werden, soweit keine überwiegenden Interessen des Freistaates Bayern entgegenstehen.
4. Erfolgt eine Stellungnahme des Landtags, so wird die Staatsregierung diese bei ihrer Entscheidung berücksichtigen; dies gilt auch für Stellungnahmen, die erst nach Ablauf der in Nr. 3 genannten Frist eingehen, soweit es nach Verfahrensstand noch möglich ist.
5. Für die beabsichtigte Kündigung eines Staatsvertrags gilt Nr. 1 entsprechend.

Wie man sieht, befasst sich der Landtag mit dem übermittelten Staatsvertrag. Auch ist ein fester Termin vorgegeben: innerhalb von vier Wochen nach Eingang. Somit muss ein schriftlicher Dokument über diesen Vorgang existieren.

Die Zeiträume sind äußerst knapp:
- Ministerpräsidentenkonferenz in Rostock war am 28.10.2016.
- Landtag hat den Text erst am 8.11.2016 erhalten.
- Am 08.12.2016 hat der Ministerpräsident unterzeichnet.

Wenn der Landtag seine Stellungnahme am letzten Tag abgegeben hätte, hätte der Ministerpräsident überhaupt keine Zeit, das zu berücksichtigen. Sogar mehr: Eine Stellungnahme des Landtages hätte die Verhandlungen zum neuen Text starten müssen. Und so hat man sehr schnell reagiert: Ministerpräsidentenkonferenz und 5 Wochen und paar Tage danach war alles unterschrieben.

Übrigens, rechnet man alles mit dem
"Tagesrechner" z.B. unter https://www.topster.de/kalender/zeitrechner.php
dann liegen zwischen 8.11.2016 und 8.12.2016 - 4 Wochen und 2 Tage. Schmeißt man den ersten und letzten Tag raus, sind es genau 4 Wochen.
Gab es in dieser Zeit irgend einen Feiertag?
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: pinguin am 23. November 2017, 18:45
egal wie: es müsste sowohl aus 2010/2011 sowie 2016 etwas Schriftliches über diese/n Vorgang/Vorgänge existieren!?
Es müssen zu jedem angenommenen/gültigen Staatsvertrag 3 Dokumente vorhanden sein;
- der unterschriebene Staatsvertrag selber;
- die Stellungnahme des Landtages zur Annahme dieses Staatsvertrages;
- die Ratifizierungsurkunde, vom MP unterschrieben;

@boykott2015

Staatsverträge benötigen alle der Zustimmung durch den Landtag; ohne diese darf keine Ratifizierung stattfinden; ohne Ratifizierung ist ein Staatsvertrag ungültig.

So
Zitat
Art. 1 Umfang der Beteiligung

(1) Die Staatsregierung unterrichtet den Landtag frühzeitig über
[...]
3. beabsichtigte Staatsverträge und,
[...]
(2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 und 4 gibt die Staatsregierung dem Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme und berücksichtigt die Stellungnahme des Landtags.
ist das dürftig, bzw. ungenügend formuliert.

Denn, wenn das
Zitat
Der Landtag hat keine Stellungnahme abgegeben.
Tatsache ist, darf dieser Staatsvertrag, weil ungültig, nicht zur Anwendung kommen.

Es hat seitens des über Landesrecht stehenden Bundes- bzw. EU-Rechtes ganz klare Vorgaben/Formvorgaben, wie etwas zu erfolgen hat.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: Thejo am 24. November 2017, 10:47
Sind Diskussionen zum 15. RÄStV vielleicht mit Protokollen des (abgelehnten) 14. RÄStV zusammengefallen?

In Berlin erscheint das zumindest so:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/16/AusschussPr/ebm/ebm16-068-wp.pdf

In der Folge-Mappe zum 15. RÄStV sind auch nur Protokolle aus 2011, während das zuvorgenannte Protokoll vom 8.12.2010 betreffs des 15. RÄStV'es sogar eigens Sprecher eingeladen wurden zum Datenschutz, aus der Wirtschaft und für Schwerbehinderte. Außedem war jemand für den RBB und von der GEZ anwesend.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: Thejo am 24. November 2017, 14:49
Verzeiht den doppelten Beitrag, aber wie es der Zufall so wollte, stieß ich eben unvermittelt auf folgendes Urteil:

VG München, Urteil v. 07.12.2016 – M 6 K 16.1721
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-112403?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1


Zitat
Leitsätze:
2. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist aufgrund seiner Ratifizierung durch den Bayerischen Landtag unmittelbar geltendes bayerisches Landesrecht geworden. (redaktioneller Leitsatz)
3. Die Rundfunkbeitragspflicht entsteht kraft (Landes-)Gesetzes und nicht auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags iSv Art. 58 Abs. 1 BayVwVfG. (redaktioneller Leitsatz)

Tatbestand
Der RBStV sei nie bayerisches Gesetz geworden, da er entgegen Art. 72 BV bereits vor Zustimmung des Bayerischen Landtags von Ministerpräsident Seehofer unterzeichnet worden sei.

Entscheidungsgründe
unter 2.2.1
Entgegen der Auffassung des Klägers steht der Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags auch nicht entgegen, dass der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zunächst zwischen dem 15. und 21. Dezember 2010 von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet und ihm erst anschließend von den Länderparlamenten - in Bayern mit Beschluss vom 17. Mai 2011 - zugestimmt worden ist. Denn der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist erst nach Zustimmung des Bayerischen Landtags bekanntgemacht worden und in Kraft getreten und damit auch erst nach dessen Zustimmung im Sinne des Art. 72 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung - BV - abgeschlossen worden.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist auch nicht mangels Zustimmung der Beitragsschuldner gemäß Art. 58 Abs. 1 des Bayrischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG - unwirksam. Denn der Staatsvertrag ist, wie oben dargelegt, in Landesrecht umgesetzt worden, entfaltet also seine Rechtswirkungen gegenüber den Beitragsschuldnern nicht schon aufgrund seiner Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten, sondern erst aufgrund der Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente, hier des Bayerischen Landtags. Die Rundfunkbeitragspflicht entsteht somit kraft (Landes-)Gesetzes und nicht auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags im Sinne von Art. 58 Abs. 1 BayVwVfG (vgl. auch BayVerfGH, U. v. 15.05.2014, Vf. 8-VII-12; Vf. 24-VII-12 - juris Rn. 54).
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: pinguin am 24. November 2017, 23:26
Zitat
Denn der Staatsvertrag [...], entfaltet also seine Rechtswirkungen gegenüber den Beitragsschuldnern nicht schon aufgrund seiner Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten, sondern erst aufgrund der Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente, hier des Bayerischen Landtags.
Und genau das ist nicht richtig; die bloße Zustimmung des Landtages genügt für Gültigkeit wie In-Kraft-Treten eines Staatsvertrages nicht.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: Bürger am 26. November 2017, 19:46
Hinweis/ Querverweis:
Sie auch zwischenzeitlich separaten Thread zur
Anfrage z. Vorabinform. d. Bay. Landtages z. 15. RÄndStV durch Staatsregier.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25383.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: Philosoph am 30. Juli 2019, 16:56
Da das Thema Art. 72 Bayerische Verfassung (Abschluss von Staatsverträgen durch den Ministerpräsidenten) noch immer nicht zufriedenstellend geklärt wurde, könnte eine fiktive Person X eine weitere Anfrage an den Bay. Landtag gestellt haben:


Zitat
Person X

Herr Ministerpräsident
Dr. Markus Söder
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München

Sehr geehrter Herr Dr. Söder,

die Europawahlen stehen an und nun stellt sich für mich – wie auch für andere Menschen in meinem Umfeld – die Frage, welcher Partei kann ich mein Vertrauen schenken. Daher wende ich mich in drei Punkten an Sie:
1) (...)
2) (...)
3) Einhaltung der Bayerischen Verfassung

(...)

Zu Punkt 3)
Zitat
Art. 72 BV. Gesetzgebungsgewalt, Gesetzesbeschluss, Staatsverträge
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags
abgeschlossen.
Die Unterschrift unter den Rundfunkänderungsstaatvertrag leistete der Herr Ministerpräsident Horst Seehofer zusammen mit seinen Kollegen Ministerpräsidenten der anderen Bundesländer am 15.12.2010.
Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit dem der RBStV seine derzeitige Fassung erhalten hat, wurde im Zeitraum vom 15. bis zum 21. Dezember 2010 durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet. Allein aus der Unterzeichnung eines Staatsvertrages durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder folgt jedoch noch nicht dessen Rechtsverbindlichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.
Hierfür ist vielmehr die Zustimmung aller 16 Landesparlamente erforderlich.
Der Bayerische Landtag hat am 17. Mai 2011 dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und damit der Umstellung von geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag zugestimmt. Mit der Bekanntmachung am 7. Juni 2011 im Bayerischen Gesetz– und Verordnungsblatt ist der RBStV verfassungsmäßig zustande gekommen und seitdem verbindliche landesrechtliche Grundlage für die Rundfunkbeitragserhebung in Bayern, wie auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15. Mai 2014 festgestellt hat.

Es stellt sich hier für mich – und etliche andere Betroffene – die Frage, weshalb die Bayerische Verfassung scheinbar nicht für Herrn Seehofer und die damalige CSU gegolten hat. Diese Verfassungsfrage hat sich wohl auch in der letzten Landtagswahl widergespiegelt.
Daher meine Frage an Sie: wie kann ein Gesetz, welches entgegen der Verfassung zustande gekommen ist, rechtsgültig sein? Weshalb interessiert es kein einziges Gericht? Sind Verfassungen nur für „andere“ gedacht?
Ich habe meinen Fernseher und mein Radio im Jahre 2000 entsorgt. Vielleicht gehöre ich zu einer aussterbenden Generation – aber ich liebe Printmedien und lehne den ÖRR aus Gewissensgründen ab. Als Trennungsvater werde ich in Altersarmut fallen, werde jedoch monatlich gezwungen, auf Grund meines Grundrechtes auf Wohnen eine Dienstleistung, die ich vollständig ablehne, und dazugehörige Pensionen jenseits von Gut und Böse mit zu finanzieren. Wie kann dies christlich oder gar sozial sein?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Person X

Möglicherweise hat Person X daraufhin (etwa 2 Monate später) diese Antwort erhalten:

Zitat
Sehr geehrte Person X,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. April 2019. (...) Zudem erbitten Sie Auskunft über das verfassungsgemäße Zustandekommen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (15. RÄStV).

Zum Zustandekommen des 15. RÄStV kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Wie bei anderen Staatsverträgen führte die Staatsregierung zum 15. RÄStV Verhandlungen mit den anderen Ländern. Nach Abschluss der Verhandlungen wurde der Vertragstext auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 21. Oktober 2010 zur Kenntnis genommen. Nach einer ersten förmlichen Befassung durch den Ministerrat wurde der Vertragstext dem Landtag am 27. Oktober 2010 zugeleitet und diesem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zwischen dem 15. und 21. Dezember 2010 wurde der 15. RÄStV von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet. Mit dieser Unterzeichnung erfolgte allerdings noch kein rechtlich bindender Abschluss des Staatsvertrages. Vielmehr wurde damit die Grundlage für die parlamentarische Behandlung des 15. RÄStV in den Landtagen geschaffen. Mit Schreiben vom 21. Januar 2011 bat die Bayerische Staatsregierung den Bayerischen Landtag um Zustimmung zu dem Staatsvertrag. Der Landtag erteilte am 17. Mai 2011 seine Zustimmung zum 15. RÄStV. Die Zustimmung des Landtags und der Wortlaut des 15. RÄStV wurden schließlich am 7. Juni 2011 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht. Das erfahren zum Abschluss des 15. RÄStV erfolgte gemäß den Vorgaben des Art. 72 Abs. 2 BV. Ein Verstoß gegen die Bayerische Verfassung liegt nicht vor.

(...)
Mit freundlichen Grüßen
XY
Regierungsdirektorin

Person X fühlt sich nun ein wenig verhinternt, da die Reihenfolge nach Art. 72 Abs. 2 BV unmißverständlich lautet: Erst stimmt der Landtag zu, dann unterschreibt der MP. Das entbehrt durchaus nicht einer gewissen Sinnhaftigkeit. Daß nun gelb aber plötzlich rot sein soll, geht Person X nicht in den Kopf.
Man muß sich auch generell fragen: Wenn unsere "Regierung" beim Rundfunk so mit den grundlegenden Landesverfassungen und dem Grundgesetz umgeht, wie handelt sie dann, wenn es um essentielle(re) Angelegenheiten geht? [/rhetorische Frage]
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: pinguin am 30. Juli 2019, 17:21
Zitat
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.

Man müsste den konkreten Wortlaut kennen, wie im Land Bayern Staatsverträge gehandhabt werden sollen.

Für das Land Brandenburg wird man hier fündig:

Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg (GGO)
http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/ggo2016#31

und daraus weiterführend:

Anlage 16 (zu § 31 Absatz 1): Richtlinie zur Vereinheitlichung des Verfahrens der Landesregierung bei der Behandlung von Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen
http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/ggo2016#anl

und daraus dann

http://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/66/Anlage16.pdf

Deswegen wurde ja auch schon einmal ein Thema bezüglich der Ratifikation von Staatsverträgen eröffnet.

Ein Staatsvertrag muß ratifiziert werden, um gültig zu sein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24413.msg155039.html#msg155039

In Bezug auf das Land Bayern bedarf es der Kenntnis über die genauen Landesbestimmungen, um weitergehende Aussagen treffen zu können.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: U15000 am 30. Juli 2019, 18:12
@pinguin

ein ehemaliger hier mitwirkender user cleverle2009 hat dies schon mal thematisiert:

siehe dazu den Einstiegsbeitrag im hiesigen Thread
Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18451.0.html

Nach den Recherchen des users cleverle2009 wurde der Schriftwechsel nicht abschließend geklärt. Offen ist nach wie vor, wie die Vorunterrichtung des Landtages vonstatten ging. Frau Landtagspräsidentin Barbara Stamm hat die Fragen nicht beantwortet. Sie wurde auch nicht mehr Landtagspräsidentin - Frau Ilse Aigner hat Barbara Stamm nach der Landtagswahl abgelöst.

Eine Drucksache über die Vorunterrichtung des Landtages ist nach wie vor nicht auffindbar. Fragen danach werden nicht beantwortet.

Ich habe mal im Internet nach Ilse Aigner geforscht und user cleverle2009. Dann fand ich unter dem Suchbegriff

https://duckduckgo.com/?q=Ilse+Aigner+cleverle2009&t=ffab&ia=web

Die nach Bay. Verfassung und Parlamentsbeteiligungsgesetz erforderlich Vorunterrichtung des Parlaments ging ominös vonstatten. Angeblich gibt es in der Bay. Landtagsverwaltung eine Datenbank, in die die Vorunterrichtung angeblich eingetragen wurde, da muss sich der Parlamentarier dann selbst schlau machen. Dies widerspricht aber dem Gesetzeswortlaut in der Geltung des Gesetzes von 2003. Die Unterrichtung des Landtages muss meiner Meinung nach in der Vollsitzung des Landtages durch die Landtagspräsidenten*innen erfolgen.

Frau Ilse Aigner ist Vorsitzende des Verwaltungsrats im Bayerischen Rundfunk, Vorsitzende des CSU-Bezirksverbandes Oberbayern. Mitglied des Parteivorstandes: der CSU.

Um ein den Bürger belastendes Gesetz verfassungsgemäß entstehen zu lassen, muss der Landtag in die Entstehung mit eingebunden werden. Das ist in Bayern nicht passiert.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: drboe am 30. Juli 2019, 18:49
Der Landtag berät Gesetze üblicherweise in drei Lesungen. Die erste Lesung des 15. Staatsvertrags fand am 02.02.2011 statt. Meinst du ernsthaft, im Landtag säßen nur willfährige Deppen, die dem Ministerpräsidenten aus der Hand fressen und ein Zustimmungsgesetz beraten, das sie gar nicht kennen? Abgesehen davon erhalten Abgeordnete zur Vorbereitung auf die Themen nicht nur die Tagesordnung sondern auch Material zu den Themen. So er das nicht automatisch erhält, was kaum vorstellbar ist, organisieren das seine Mitarbeiter. Es spricht sehr viel dafür, dass jeder Abgeordnete den Text des Gesetzes, das beraten wurde, in Händen hielt, bevor die Sitzung des Landtages am 2. Feb. 2011 begann. Ob er sich für den Inhalt interessierte ist eine andere Frage. Die Vorstellung, jeder Abgeordnete würde alle Gesetze, über die er abstimmt, im Detail kennen, ist irrig. Da die Gesetzesvorlage in den Ausschüssen behandelt werden, dürften aber vor allem die, die in den entsprechenden Gremien Mitglied sind, den Text kennen. Üblicherweise gibt die Mehrheit eines Ausschusses eine Empfehlung die Zustimung betreffend ab. Nach der richtet sich wiederum in der Regel die Parlamentsmehrheit, die 2011 wohl die CSU allein stellte.

Es mag zur persönlichen Legendenbildung nützlich sein, sich vorzustellen, die Landtage ließen sich beim Rundfunk durch die Regierung übergehen. Mit der Realität hat das nichts zu tun. Die Sauereien, die rund um den Rundfunk üblich sind, liegen nicht im Verfahren, wie die Rundfunkgesetzgebung funktioniert, sondern in den Inhalten der Gesetze einerseits und dem gerichtlichen Schutzschirm, der über die ÖR-Sender gehalten wird und sie quasi sakrosankt macht.

M. Boettcher
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: U15000 am 30. Juli 2019, 19:00
@drboe

Da ich die Sache verfolge, denn auch ich zahle nicht seit 2013, fand weder cleverle2009 noch ich Belege für die Vorunterichtung und über das Einhalten der Reihenfolge der Lesungen und Beschlussfassungen.

Wenn Du andere Informationen hast, veröffentliche sie bitte.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: drboe am 30. Juli 2019, 20:13
Da ich die Sache verfolge, denn auch ich zahle nicht seit 2013, fand weder cleverle2009 noch ich Belege für die Vorunterichtung und über das Einhalten der Reihenfolge der Lesungen und Beschlussfassungen.

Ich weiß nicht, was du gesucht hast. Ich kenne "Unterrichtungen" der Landesregierung, die per Parlamentsdrucksache den Abgeordneten zugehen. Wenn das in Bayern "Vorunterrichtung" heißt ... Die Abgeordneten werden über Gesetzesvorhaben der Regierung üblicherweise schriftlich informiert. Man opfert nicht seine knappe Zeit und setzt sich in eine Parlamentssitzung, wenn man nicht weiß, was da besprochen bzw. ob man für eine Abstimmung gebraucht wird etc. Man liest auch nicht alles, was im Büro eintrifft. Vielmehr selektieren die Mitarbeiter nach Relevanz, Interessen des Abgeordneten, seiner Mitarbeit in verschiedenen Ausschüssen usw. Außerdem gibt es einen Pressespiegel. Entscheidend für das Gesetz ist, dass in diesem Fall das Zustimmungsgesetz dem Parlament vorgelegen und es darüber entschieden hat. Ob vorher auf der Alm jemand ein Alphorn ertönen ließ oder in München ein Baum vom Blitz getroffen wurde, ist unwichtig. Sich auf virtuellen Nebenkriegsschauplätzen zu tummeln, ist Zeit- und Kraftverschwendung, führt keinen Schritt weiter und nützt nur den Beitragsbefürwortern in Politik und Medien.

M. Boettcher
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: U15000 am 30. Juli 2019, 20:15
Zitat
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags
abgeschlossen.


Für das Land Brandenburg wird man hier fündig:

Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg (GGO)
http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/ggo2016#31

und daraus weiterführend:

Anlage 16 (zu § 31 Absatz 1): Richtlinie zur Vereinheitlichung des Verfahrens der Landesregierung bei der Behandlung von Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen
http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/ggo2016#anl

und daraus dann

http://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/66/Anlage16.pdf


Zitat
Gegenstände  der  Gesetzgebung  sind  betroffen,  wenn  landes-rechtlich ein Gesetz zur Regelung erforderlich wäre, insbesondere also dann, wenn Rechtspflichten der Bürgerinnen und Bürger begründet, juristische Personen des öffentlichen Rechts geschaffen oder Hoheitsrechte übertragen werden. Darüber hinaus wird die Form eines (zustimmungsbedürftigen) Staatsvertrages  auch  bei  erheblicher  politischer  Bedeutung  des  Vertragsgegenstandes  zu  wählen  sein.

Der Rundfunkbeitrag begründet Rechtspflichten der Bürger. Gesetzgebung
Hoheitsrechte an den Rundfunk übertragen. Gesetzgebung
Juristische Personen des öffentlichen Rechts geschaffen. Gesetzgebung

Das Vorstehende ist auch für Bayern gültig.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: U15000 am 30. Juli 2019, 20:31
Da ich die Sache verfolge, denn auch ich zahle nicht seit 2013, fand weder cleverle2009 noch ich Belege für die Vorunterichtung und über das Einhalten der Reihenfolge der Lesungen und Beschlussfassungen.
[...] Die Abgeordneten werden über Gesetzesvorhaben der Regierung übliche Weise schriftlich informiert.  [...]

Genau diese Belege wurden von der Landtagsverwaltung nicht nachgewiesen.
Die von Dir angesprochene "erste Lesung des 15. Staatsvertrags fand am 02.02.2011 statt" betraf die Aufforderung der Staatskanzlei zur Zustimmung. Die Vorunterrichtung muss 4 Wochen vorher erfolgen, dafür finden sich keine Belege.

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf

Kein Hinweis, wie das zu den Abgeordneten gelangte. Nach Aussage der Landtagsverwaltung durch Eintrag in die Datenbank.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: drboe am 31. Juli 2019, 11:40
Genau diese Belege wurden von der Landtagsverwaltung nicht nachgewiesen.
Die von Dir angesprochene "erste Lesung des 15. Staatsvertrags fand am 02.02.2011 statt" betraf die Aufforderung der Staatskanzlei zur Zustimmung. Die Vorunterrichtung muss 4 Wochen vorher erfolgen, dafür finden sich keine Belege.

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf

Kein Hinweis, wie das zu den Abgeordneten gelangte. Nach Ausage der Landtagsverwaltung durch Eintrag in die Datenbank.

Ob die Abgeordneten innerhalb der Frist informiert wurden, betrifft lediglich die Abgeordneten selbst, die Verstöße monieren könnten. Für die Bürger relevant ist nur, dass der Landtag als Gesetzgeber dem Staatsvertrag zugestimmt und in damit in ein Gesetz des Landes Bayern überführt hat. Ob man einen Abgeordneten die Information über Gesetzesvorhaben als ausgedrucktes Papier persönlich in die Hand drückt, ihm das in sein Postfach legt oder diese von seinen Mitarbeitern, die eh die Termine pflegen und natürlich auch die Teilnahme an Parlaments- und Ausschusssitzungen im Blick haben, irgendwann aus einer Parlamentsdatenbank herunter geladen wurde, ggf. erst 5 min vor der Sitzung, und die Mitarbeiter diese u. U. ausgedruckt haben, ist für die Bürger und insbesondere für die Prozedur der Abstimmung völlig ohne Belang, da das Parlament sich selbst organisiert. Die meisten Abgeordneten haben von dem, über das sie jeweils abstimmen, übrigens nicht den leisesten Schimmer, da vieles nicht ihr Fachgebiet betrifft und stimmen so, wie von der Fraktionsführung oder dem Parteimitglied im Ausschuss empfohlen.

Die Neigung, sich in diesem Forum in Kinkerlitzchen zu verbeißen, die für die Geltung und Anwendung der Rundfunkfinanzierung völlig irrelevant sind, ist offenbar grenzenlos. Für die Apologeten des sogn. Rundfunkbeitrags in der Politik, bei den ÖR-Sendern und anderswo ist es sicher wunderbar, wenn sich Gegner des sogn. Rundfunkbeitrags mit solchen Themen beschäftigen, hält es sie doch perfekt von sinnvollen und zielgerichteten Aktivitäten gegen den Zwangsbeitrag ab. Du kannst  gern hunderte Male mit dem Fuß aufstampfen und behaupten, dass der RBStV in Bayern nicht gilt, weil es aus deiner Sicht keinen Beleg für eine "Vorunterrichtung" gibt. Das reicht weder bei den Abgeordneten noch den Gerichten zu einem Schulterzucken, so egal ist das. Zumal du ja nicht belegen kannst, dass es diese Vorunterrichtung nicht gegeben hat, nur weil man dir keinen Beleg dafür zukommen lässt. Wenn man etwas nicht findet bzw. nicht hat, so bedeutet das eben nicht, dass es nicht existiert.

M. Boettcher
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: ChrisLPZ am 31. Juli 2019, 12:35
Aus
Stephanie Eggerath - Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder. Verfassungsrechtsfragen der Rolle der Länderparlamente bei rundfunkstaatsvertraglichen Reformen am Beispiel des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Nomos, Baden-Baden 2016, ISBN 978-3-8487-3226-5

Zitat von: I. Die Organkompetenz zu Verhandlung und Abschluss von Staatsverträgen, S.72 ff.
Die Organkompetenz zur Verhandlung und zum Abschluss von Staatsverträgen ist den Verfassungen der Länder zu entnehmen. In Bayern 259, Sachsen-Anhalt 260 und Thüringen 261 obliegt der „Abschluss" eines Staatsvertrages hiernach ausdrücklich dem Ministerpräsidenten (Bayern) bzw. der Landesregierung (Thüringen und Sachsen-Anhalt). In Hamburg obliegt die „Ratifikation" der Staatsverträge dem Senat. 262 Die anderen Länderverfassungen enthalten keine entsprechende ausdrückliche Regelung. Abgestellt werden kann hier jedoch auf die verfassungsrechtlich verliehene Befugnis zur Vertretung des Landes nach außen. Diese Vertretungsbefugnis liegt in Bayern 263 Baden-Württemberg 264, Berlin 265, Brandenburg 266, Hessen 267 , Mecklenburg-Vorpommem 268 , Niedersachsen 269 , Rheinland-Pfalz 269,  dem Saarland271 , Sachsen 272, Sachsen-Anhalt 273, Schleswig-Holstein 274 und Thüringen 275 bei den Regierungschefinnen und Regierungschefs.
In Bremen 276 und Hamburg 277 ist der Senat, in NordrheinWestfalen 278 die Landesregierung vertretungsbefugt.
In NordrheinWestfalen ist die Vertretungsbefugnis durch Beschluss der Landesregierung vom 3. Februar 1960 279 gem. Art. 57 S. 2 Verf. NRW dauerhaft auf „den Ministerpräsidenten" übertragen. Einige Länderverfassungen sehen die Möglichkeit vor, die Vertretungsbefugnis auf andere Mitglieder der Landesregierung zu delegieren, 280 wobei sich beispielsweise der hessische 281 und der brandenburgische 282 Ministerpräsident beim Abschluss von Staatsverträgen ausdrücklich die Vertretung vorbehalten haben. Sind damit die Regierungsoberhäupter bzw. die Landesregierungen und nicht etwa die Parlamente befugt, das Land nach außen zu vertreten, muss dies die Befugnis zur Verhandlung und zum Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit anderen Ländern umfassen. Dass der Abschluss von Staatsverträgen insofern typischer, wenn nicht wichtigster Fall der Landesvertretung ist, zeigt zudem eine systematische Auslegung der einschlägigen Vorschriften: Mit Ausnahme von Bremen und Nordrhein-Westfalen ist das Erfordernis der parlamentarischen Zustimmung zu Staatsverträgen unmittelbar nach der Vertretungsbefugnis geregelt.283 Deswegen obliegt es den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und nicht etwa den Parlamentsoberhäuptern , den fertigen Vertragsentwurf zu unterzeichnen.

Zu beachten ist jedoch, dass mit Ausnahme von Bremen alle Verfassungen staatsvertragliche Vereinbarungen unter den Vorbehalt einer Zustimmung des Parlaments stellen: In Bayern 284, Berlin 285, dem Saarland 286 und Sachsen-Anhalt 287 bedarf der Abschluss, in Hamburg 288 die Ratifikation von Staatsverträgen der Zustimmung des Parlaments.
Auch nach den Verfassungen von Brandenburg 289, Hessen 290, Mecklenburg-Vorpommern 291, NRW 292, Niedersachsen 293, Rheinland-Pfalz 294 und Thüringen 295 bedürfen Staatsverträge hier ohne ausdrücklich auf den Vertragsabschluss abzustellen der Zustimmung des Landtags. 
Die Verfassungen Baden-Württembergs 296, Sachsens 297 und Schleswig-Holsteins 298 machen schließlich die „Zustimmung" von Regierung und Landtag zur damit gleichrangigen Abschlussvoraussetzung.

Nach dem Wortlaut der einschlägigen Verfassungsvorschriften fallen Staatsverträge damit sowohl in die Kompetenz der Landesregierung als auch in die Kompetenz des Parlaments.
Näherer Betrachtung bedarf der Zeitpunkt, zu dem die Zustimmung der Länderparlamente vorzuliegen hat. Gem. Art. 72 Abs. 2 BayVerf werden Staatsverträge vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.
Nach den übrigen Landesverfassungen bedürfen Staatsverträge der Zustimmung der Länderparlamente. ,,Zustimmung" bedeutet im Gegensatz zu einer nachträglichen Genehmigung die vorherige Billigung eines Rechtsaktes.
Zustimmung kann also nicht bloß nachträgliche Zustimmung bedeuten. 299
Die Zustimmung muss daher von Verfassungs wegen vor Abschluss des Vertrages vorliegen.
Daraus folgt: Die Unterzeichnung eines Staatsvertrags durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten kann nicht den „Abschluss" des Staatsvertrags bedeuten, auch wenn diese wie im Regelfall vor Zustimmung durch die Länderparlamente erfolgt.
Der Abschluss des Staatsvertrages kann hingegen erst mit also: nach Zustimmung des Parlaments erfolgen.
Erst nach Zustimmung ist ein Vertragsabschluss im Sinne des abschließenden Eintritts der Verbindlichkeit 300 möglich.
Erfolgt die bindende Willenserklärung der Regierungschefinnen und Regierungschefs gleichwohl zuvor, steht sie unter der aufschiebenden Bedingung der parlamentarischen Zustimmung.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Befugnis zur Verhandlung und zum Abschluss von Staatsverträgen liegt bei den Regierungsoberhäuptern bzw. (in Bremen und Hamburg) bei dem Senat. Zum rechtlich verbindlichen Abschluss des Staatsvertrags ist jedoch die vorherige Zustimmung der Parlamente erforderlich.


259 Art. 72 Abs. 2 BayVerf.
260 Art. 68 Abs. 3 Nr. 7 LSAVerf.
261 Art. 76 Abs. 2 S. 1 ThürVerf.
262 Art. 43 S. 2 HmbVerf.
263 Art. 47 Abs. 3 BayV erf.
[…] (weitere Länderverfassungen)
279 GV. NW. 1960, 13.
280 Vgl. Art. 91 Abs. 1 S. 2 BbgVerf, Art. 103 Abs. 1 S. 2 HessVerf, Art. 47 Abs. 1
S. 2 MVVerf, Art. 69 Abs. 1 S. 2 LSAVerf, Art. 37 Abs. 1 S. 2 SHVerf, Art. 77
Abs. 2 ThürVerf sowie der bereits erwähnte Art. 57 S. 2 NWVerf.
281 § 72 Gemeinsame Geschäftsordnung der Staatskanzlei und der Ministerien des Landes Hessen sowie der Hessischen Landesvertretung (HessGGO) v. 13.12.2010, StAnz. 2011, 70, i.V.m. § 3 Nr. 1 der Anordnung über die Vertretung des Landes Hessen v. 7.12.2009, StAnz. 2009, 3546.
282 Ziff. 1.1 des Erlasses des Ministerpräsidenten über die Vertretung des Landes
nach außen gern. Art. 91 Absatz 1, Art. 89
283 Darauf weist auch Ch. Vedder, Staatsverträge, S. 152, hin.
284 Art. 72 Abs. 2 BayVerf.
285 Art. 50 Abs. 1 S. 4 BlnVerf.
286 Art. 95 Abs. 2 S, 1 SVerf.
287 Art. 69 Abs. 2 LSAVerf.
288 Art. 43 S. 3 HmbVerf.
289 Art. 91 Abs. 2 BbgVerf.
290 Art. 103 Abs. 2 HessVerf.
291 Art. 47 Abs. 2 MVV erf.
292 Art. 66 S. 2 NWVerf.
293 Art. 35 Abs. 2 NdsVerf.
294 Art. 101 S. 2 RhPNerf.
295 Art. 77 Abs. 2 ThürVerf.
296 Art.50S.2LVBW.
297 Art. 65 Abs. 2 SächsVerf.
298 Art.37Abs.2S.1u.2SHVerf.
299 So aberdies kritisierend M Sehladebach, VerwArch 98 (2007), 238 (248).
300 Vgl. Ch. Vedder, Staatsverträge, S. 163 f.; Th. Vesting, in: Hahn/Vesting, RStV, § 1 Rn. 6.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: GesamtSchuldner am 31. Juli 2019, 16:28
Das heißt, die Unterzeichnung eines Vertrages ist noch nicht der Abschluss des Vertrages. Mit Abschluss ist vielmehr die Ratifikation gemeint, also die Hinterlegung der vom Ministerpräsidenten unterzeichneten Ratifikationsurkunde bei einer vorher vereinbarten Stelle (das war 2011/2012 der Schleswig-Holsteinische Ministerpräsident).

Es mag sich jeder seine Meinung bilden.  In der Bayerischen Verfassung ist Folgendes enthalten:

 Artikel 72.
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.
Für den Bund gilt das gleiche: unterzeichnet werden die völkerrechtlichen Verträge von einem Regierungsmitglied (Bundeskanzler oder Bundesaußenminister). Völkerrechtlich verbindlich werden sie erst durch die Ratifikation durch den Bundespräsidenten gemäß Artikel 59 Grundgesetz, wobei die Ratifikationsurkunde dann noch von einem Regierungsmitglied gegenzuzeichnen ist.  Die Ratifikation erfolgt erst nach Inkrafttreten des Zustimmungsgesetzes, welches vom Bundestag unter Mitwirkung des Bundesrates beschlossen wurde.

Damit dürfte das geklärt sein!
Die Neigung, sich in diesem Forum in Kinkerlitzchen zu verbeißen, die für die Geltung und Anwendung der Rundfunkfinanzierung völlig irrelevant sind, ist offenbar grenzenlos.
Da magst du Recht haben!
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: gez-negativ am 31. Juli 2019, 17:08
Aus
Stephanie Eggerath - Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder. Verfassungsrechtsfragen der Rolle der Länderparlamente bei rundfunkstaatsvertraglichen Reformen am Beispiel des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Nomos, Baden-Baden 2016, ISBN 978-3-8487-3226-5

Zitat von: I. Die Organkompetenz zu Verhandlung und Abschluss von Staatsverträgen, S.72 ff.
Organkompetenz
....
...Nach dem Wortlaut der einschlägigen Verfassungsvorschriften fallen Staatsverträge damit sowohl in die Kompetenz der Landesregierung als auch in die Kompetenz des Parlaments.
Näherer Betrachtung bedarf der Zeitpunkt, zu dem die Zustimmung der Länderparlamente vorzuliegen hat. Gem. Art. 72 Abs. 2 BayVerf werden Staatsverträge vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.

Nach den übrigen Landesverfassungen bedürfen Staatsverträge der Zustimmung der Länderparlamente.
,,Zustimmung" bedeutet im Gegensatz zu einer nachträglichen Genehmigung die vorherige Billigung eines Rechtsaktes.

Zustimmung kann also nicht bloß nachträgliche Zustimmung bedeuten. 299
Die Zustimmung muss daher von Verfassungs wegen vor Abschluss des Vertrages vorliegen.
Daraus folgt: Die Unterzeichnung eines Staatsvertrags durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten kann nicht den „Abschluss" des Staatsvertrags bedeuten, auch wenn diese wie im Regelfall vor Zustimmung durch die Länderparlamente erfolgt.
Der Abschluss des Staatsvertrages kann hingegen erst mit also: nach Zustimmung des Parlaments erfolgen.
Erst nach Zustimmung ist ein Vertragsabschluss im Sinne des abschließenden Eintritts der Verbindlichkeit 300 möglich.
Erfolgt die bindende Willenserklärung der Regierungschefinnen und Regierungschefs gleichwohl zuvor, steht sie unter der aufschiebenden Bedingung der parlamentarischen Zustimmung.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Befugnis zur Verhandlung und zum Abschluss von Staatsverträgen liegt bei den Regierungsoberhäuptern bzw. (in Bremen und Hamburg) bei dem Senat.

Zum rechtlich verbindlichen Abschluss des Staatsvertrags ist jedoch die vorherige Zustimmung der Parlamente erforderlich.
Das entspricht dem, wie ich es - vom TE ausgehend - verstanden habe.

Das Parlament stimmt dem Vorschlag zu, dass das Land Bayern überhaupt erst einmal an Verhandlungen teilnimmt und der Landeschef einen Vertrag unterzeichnen darf. (So etwas wie eine Auftragserteilung.)
Ohne diese Zustimmung, Auftragserteilung, dürfte der Landeschef wahrscheinlich gar nicht tätig werden?
Das lese ich jedenfalls heraus.

Das Parlament von Bayern und der Landeschef sind nur für Bayern zuständig. Man regiert Bayern und keines der anderen Länder und darf sich dort auch nicht einmischen. Die anderen Länder sind außen vor = Landesrecht.

Sobald andere Länder mit im Spiel sind, wäre es Bundesrecht, müsste der Bund entscheiden.

Diese Staatsverträge sind lediglich Verträge, die die vertragsschließenden Seiten binden, also die Länder allgemein. 16 Landeschefs haben unterzeichnet. 16 Länder haben in Bayern kein Sagerecht. Eine Übertragung auf den Bewohner müsste durch ein spezifisches bayerisches Landes-Gesetz geregelt werden, also in Bayerisches Landesrecht übertragen werden.

Ich teile die Meinung von cleverle2009 und von U15000 voll und ganz. Ich sehe es ebenso.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: U15000 am 31. Juli 2019, 20:10
Das heißt, die Unterzeichnung eines Vertrages ist noch nicht der Abschluss des Vertrages. Mit Abschluss ist vielmehr die Ratifikation gemeint, also die Hinterlegung der vom Ministerpräsidenten unterzeichneten Ratifikationsurkunde bei einer vorher vereinbarten Stelle (das war 2011/2012 der Schleswig-Holsteinische Ministerpräsident).
Hervorhebung nicht im Original.

Zur Ratifikation siehe Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ratifikation
Zitat
Die Ratifikation, auch Ratifizierung, Substantivierung von ratifizieren (von lateinisch ratus, ‚berechnet, gültig, rechtskräftig‘, und facere ‚machen, tun‘)[1], ist ein juristischer Fachbegriff. Er bezeichnet die völkerrechtlich verbindliche Erklärung der Bestätigung eines zuvor abgeschlossenen, d. h. unterzeichneten völkerrechtlichen Vertrages durch die Vertragsparteien. Diese geschieht durch das Organ der jeweiligen Vertragspartei, das diese nach außen vertritt, in der Regel das jeweilige Staatsoberhaupt; es verspricht damit feierlich, den Vertrag als bindend anzusehen, und gewährleistet die innerstaatliche Einhaltung.[2] Darüber wird eine Ratifikationsurkunde erstellt.[2] Bei zweiseitigen Verträgen wird diese dem Vertragspartner übergeben, bei multilateralen Verträgen können sie bei einer der beteiligten Regierungen hinterlegt werden. Diese ist dann der Depositar und wird im Vertrag bestimmt.[2] Der Vertrag tritt regelmäßig mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden oder nach Ablauf einer daran gebundenen Frist in Kraft.[2]

Erst durch diese Ratifikation erhält ein z. B. von Verhandlungsdelegationen paraphierter Vertragstext – er kann nunmehr nur im Rahmen von Neuverhandlungen abgeändert werden[2] – Rechtskraft und ist somit völkerrechtlich gültig. Das Verfahren hat seinen Ursprung im Abschluss eines Vertrages zwischen Fürsten, dem die Aushandlung der Vertragsbedingungen durch Bevollmächtigte vorausgegangen ist. Heute sind nach allgemeinem Völkerrecht und dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge Staatsoberhäupter, Regierungschefs und Außenminister ohne besondere Vollmacht für ihre Staaten vertretungsberechtigt.

Ein Beitritt zu einem bestehenden Vertrag geschieht durch Akzession.

Staatsrechtlich berührt die Ratifikation auch das innerstaatliche Verfahren, das zur völkerrechtlichen Ratifikation führt.[2] In der Regel ist die Zustimmung der Legislative zum Vertragsabschluss erforderlich, insbesondere mit einem Vertragsgesetz kann Völkervertragsrecht in innerstaatliches Recht umgesetzt werden; in einigen Ländern kann es unter bestimmten Bedingungen aber auch zu einem Referendum kommen. Vom Abschluss von Vertragsverhandlungen und deren Unterzeichnung bis zur tatsächlichen Ratifikation kann deswegen erhebliche Zeit vergehen.
Hervorhebung nicht im Original.

Da ich kein ausgebildeter Jurist bin, kann ich mich nur meines Verstandes bedienen. Die Staatsoberhäupter dürfen durch die Zustimmung der Parlamente Verträge schließen. Auch im innerstaatlichen Recht wird daraus nur ein, die abschließenden Parteien, bindender Vertrag.

Soll nach so einem Vertrag der Bürger in den Vertrag einbezogen werden, dann muss ein Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht werden, dieser muss nach den Vorschriften der Verfassung beraten und beschlossen werden.

Das ist für den Rundfunkbeitrag in Bayern nicht erfolgt, neben all den anderen Ungereimtheiten ein schwarzer Tag für die Demokratie.

Dass ein Rundfunkfinanzierungsgesetz nicht existiert, könnte an dem Umstand liegen, dass dazu eine Grundgesetzänderung notwendig wäre.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: drboe am 31. Juli 2019, 23:12
Da ich kein ausgebildeter Jurist bin, kann ich mich nur meines Verstandes bedienen. Die Staatsoberhäupter dürfen durch die Zustimmung der Parlamente Verträge schließen. Auch im innerstaatlichen Recht wird daraus nur ein, die abschließenden Parteien, bindender Vertrag.
Die Ministerpräsidenten sind quasi die Geschäftsführer ihrer Bundesländer. Sie dürfen Verträge mit anderen Bundesländern schließen. Gegenstand der Verträge zum ÖR-Rundfunk ist eine Vereinbarung zur Schaffung identischen Rechts in allen Bundesländern. Inhalt des Vertrages ist daher des in jedem Land zu schaffenden Gesetzes. Da Rundfunk Ländersache ist, ist so ein Vertrag die einzige Möglichkeit, zu einheitlichen gesetzlichen Regeln zu kommen. Der Ministerpräsident als Chef der Exekutive ist aber nicht der Gesetzgeber. Daher muss der Landtag dem verabredeten Text des Gesetzes zustimmen, bevor es im Bundesland Geltung erlangen kann.

Zitat
Soll nach so einem Vertrag der Bürger in den Vertrag einbezogen werden, dann muss ein Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht werden, dieser muss nach den Vorschriften der Verfassung beraten und beschlossen werden.

Die Bürger werden nicht "in den Vertrag einbezogen". Mit dem Beschluss des Landtages wird der vereinbarte Vertragstext im Bundesland Gesetz, dass für die Bürger wie jedes andere Gesetz gilt.

Zitat
Das ist für den Rundfunkbeitrag in Bayern nicht erfolgt, neben all den anderen Ungereimtheiten ein schwarzer Tag für die Demokratie.
Beleg?

Zitat
Dass ein Rundfunkfinanzierungsgesetz nicht existiert, könnte an dem Umstand liegen, dass dazu eine Grundgesetzänderung notwendig wäre.
Toll! Du behauptest nicht weniger, als dass hunderte von Richtern, bis hinauf zu den Bundesgerichten, völlig gaga sind und Urteile über Gesetze und auf deren Basis fällen, die gar nicht existieren. Das ist großartig! Ich halte ja nicht viel von den Richtern am BVerfG, bzw. lediglich für Leute, die die Staatsräson über alles stellen, ggf. auch korrupt sind. Du erklärst sie gleich mitsamt vielen anderen Richtern der Republik zu Idioten. Du bist mein Held!  8)

M. Boettcher
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: sky-gucker am 31. Juli 2019, 23:32
Zitat
Das ist für den Rundfunkbeitrag in Bayern nicht erfolgt, neben all den anderen Ungereimtheiten ein schwarzer Tag für die Demokratie.
Beleg?

Eine negative Tatsache kann nicht belegt werden ;)

Den Rest formulier ich mal um... Die Ministerpräsidenten haben verabredet in jedem ihrer Bundesländer ein Gesetz gleichen Wortlauts auf den Weg zu bringen und diese Verabredung per Unterschrift besiegelt.
Wir müssen uns dass quasi so vorstellen, dass der RBStV im Prinzip auch hätte formuliert sein können mit "§1 Alle MP bringen in ihren Bundesländern ein Gesetz zur Verabschiedung. Der Gesetzestext wird nachstehend veröffentlicht - hier folgt jetzt der RBSTV..." D.h. der Vertrag enthält lediglich die Verabredung, die später verabschiedeten Gesetze dann den Rest...und mit diesem feinen Winkelzug ist es auch kein Vertrag zu Lasten Dritter mehr bzw. war es nie.

Ich habe auch ne Weile gebraucht, um das zu verstehen, aber so langsam dämmerts ;)
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: pinguin am 01. August 2019, 08:19
Mit dem Beschluss des Landtages wird der vereinbarte Vertragstext im Bundesland Gesetz, dass für die Bürger wie jedes andere Gesetz gilt.
Was falsch ist, ist auch nach der tausendsten Wiederholung immer noch falsch.

Ein Staatsvertrag muß ratifiziert werden, um gültig zu sein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24413.msg155039.html#msg155039

Staatsverträge sind öffentlich-rechtliche Verträge -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30510.msg191001.html#msg191001

Wir drehen uns aber offenbar im Kreis?

Ein Zustimmungsgesetz zu einem Staatsvertrag ersetzt nicht die anschließend notwendige Ratifikation durch den MP. Auch wenn es nur eine Formalie ist, so ist ein Staatsvertrag ohne Ratifikation stets ungültig.

Bin mal gespannt, wann jemand auf die Idee kommt, sich die rundfunkspezifischen Ratifizierungsurkunden in Echt vorlegen zu lassen; zumindest die Presse dürfte hier einen Anspruch haben, Abgeordnete von Bund und Land wohl auch?

Dann käme Bewegung in die Sache, wenn auch nur 1 der Urkunden fehlt.
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: drboe am 01. August 2019, 08:59
Ein Zustimmungsgesetz zu einem Staatsvertrag ersetzt nicht die anschließend notwendige Ratifikation durch den MP. Auch wenn es nur eine Formalie ist, so ist ein Staatsvertrag ohne Ratifikation stets ungültig.

Das ist ja richtig. Insofern hätte ich schreiben sollen, dass das Gesetz ohne die Zustimmung des Landtages gar nicht in Kraft treten kann, weil das Verfahren dann nicht zu Ende kommt. Allerdings habe ich keine Lust zum tausendsten Mal das Verfahren zu erläutern - ich weiß doch, wie sehr dich Wiederholungen belasten, die nicht von dir kommen  :D, zumal man das mit wenig Mühe dem Internet entnehmen kann.
Wie  ich schon mehrfach schrieb, ist der Versuch die Gültigkeit der Rundfunkfinanzierung an Hand angeblich fehlerhafter Verfahren zu bestreiten, reine Zeitverschwendung. Auch du beteiligst dich mit deinem Beitrag wieder einmal daran. Ich bezweifle übrigens, dass die Presse oder Abgeordnete des Bundes einen Anspruch besitzen die Originalurkunden einzusehen. Was nicht heisst, dass man sie nicht zeigen würde. Was aber würde das nützen? Es käme doch der nächste Depp, der lauthals krakeelt, das wären alles Fälschungen. Im Gegensatz zu vielen hier bin ich ja davon überzeugt, dass man "politische Schweinereien" am besten öffentlich durchzieht und das eben formal völlig korrekt.

M. Boettcher
Titel: Re: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Beitrag von: gez-negativ am 01. August 2019, 09:26
Die Ministerpräsidenten haben verabredet in jedem ihrer Bundesländer ein Gesetz gleichen Wortlauts auf den Weg zu bringen und diese Verabredung per Unterschrift besiegelt.

Wir müssen uns dass quasi so vorstellen, dass der RBStV im Prinzip auch hätte formuliert sein können mit "§1 Alle MP bringen in ihren Bundesländern ein Gesetz zur Verabschiedung.

Der Gesetzestext wird nachstehend veröffentlicht - hier folgt jetzt der RBSTV..."
D.h. der Vertrag enthält lediglich die Verabredung, die später verabschiedeten Gesetze dann den Rest...und mit diesem feinen Winkelzug ist es auch kein Vertrag zu Lasten Dritter mehr bzw. war es nie.
@sky-gucker,
Meine Auffassung dazu.
Gleicher Wortlaut ist nicht möglich, es müssten 16 unterschiedliche, dem jeweiligen Land angepasste Wortlaute sein mit Nennung von Ross und Reiter. Du musst genau wissen, wem du zugehörig bist mit exakter Angabe.

16 unterschiedliche Gesetze müssten theoretisch entstehen.

Derzeit ist es ein Vertrag zu Lasten Dritter, der in dieser Form jedoch keine rechtliche Wirkung auf den Bewohner Bayerns entfalten kann.

Meine Begründung.
Lt. cleverle2009 ist Bayern das einzige Land, wo exakt formuliert ist, dass zuerst ein Zustimmungsgesetz vom Parlament verabschiedet werden muss, bevor der MP bzw. die Staatsregierung Verhandlungen aufnimmt.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann gab es jedoch kein Zustimmungsgesetz und die Nachfragen danach seitens cleverle2009 und U15000 verliefen bisher ins Leere?
Der MP hat daher vermutlich ohne erforderliche parlamentarische Beauftragung gehandelt? Die festgeschriebenen Parlamentarischen Regeln wurden nicht eingehalten?


Wichtig: Der bayerische MP und die Staatsregierung sind einzig und allein für Bayern zuständig.
Länderübergreifend ist der Bund zuständig. Dafür gibt es den Bund.

Der Staatsvertrag ist in dieser Fassung analog Bundesrecht, da 16 Länder beteiligt sind.

Rundfunk ist in Bayern Bayerisches Landesrecht und Bayern veranstaltet Rundfunk in Bayern. Ein Staatsvertrag ist gar nicht notwendig.
Wozu dann diesen Staatsvertrag? Den braucht es im Grunde nicht.

Wenn also 16 Länder etwas vereinbaren, dann geht es über die Landesgrenze hinaus. Bayern darf aber nur für Bayern bestimmen. In dem Vertrag steht nichts von einer Begrenzung auf Bayern. Das müsste zwangsläufig in einem Bayerischen Gesetz verankert werden.
(Und genau das ist in der jetzigen Form des Vertrages absolut nicht möglich.)

Die Krux ist die, dass Landesrecht auch Landesrecht zu bleiben hat. Ein Vertrag, an dem 16 Länder beteiligt sind, wäre quasi Bundesrecht, da länderübergreifend. Dieser Vertrag kann schon daher keinerlei rechtliche Wirkung hinsichtlich eines einzelnen Landes entfalten, da er sich auf alle 16 Länder gleichermaßen bezieht und nicht auf ein Land beschränkt.

Da die anderen Landeschefs alle unterzeichnet haben, würde es bedeuten, dass die auch in das Bayerische Recht mit eingreifen würden und dem Bewohner Bayerns etwas zu sagen hätten, was aber de facto nicht möglich ist.

Zusatz: Einen Länderfinanzausgleich, wie er vereinbart wurde, gibt es im Landesrecht nicht. Ergo vollkommen rechtswidrig, da es den Länderfinanzausgleich nur auf Bundesebene geben kann.


Edit "Bürger":
Thread wird vorerst geschlossen. Moderation bleibt vorbehalten.
Hier wird trotz zwischenzeitlich sinnvoller Hinweise immer wieder spekulierend abgedriftet.
Das Thema "Vertrag zu Lasten Dritter" und "Landesrecht ist Landesrecht" ist bereits ausgiebig andernorts im Forum behandelt ohne wirklichen Erkenntniswert. Mehrfachdiskussionen sind im Forum nicht vorgesehen.
Das dann noch ständig in allen möglichen Threads wiederzugeben, bringt die Sache nicht vorwärts.
Bitte beachten: MP Bayern hat unterzeichnet - und damit für "sein" Land die Zustimmung gegeben.
Die Unterschriften der anderen Beteiligten dürften insofern keinen Eingriff in das Landesrecht Bayerns darstellen, denn jeder hat nur für "sein" Land unterschrieben.
Bitte mal auf dem Teppich bleiben!
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.