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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: karlsruhe am 15. März 2016, 10:31
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Edit "Bürger":
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html
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Die Sternfahrt nach Leipzig hat begonnen.
Mitstreiter aus allen möglichen Städten sind schon unterwegs.
Am Mittwoch 16.03. und am Donnerstag 17.03.16 werden
die Revisionen am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt werden.
siehe dazu auch den Thread:
16 Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht - 16. u. 17. März 2016, 10 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15892.msg105646.html#msg105646
Nach Möglichkeit werde ich live berichten. 8)
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Hallo "Karlsruhe",
vielen Dank! Ich freue mich schon auf Deine Live-Berichterstattung!
Ich wünsche Euch allen vor Ort viel Spaß und ganz starke Nerven! Ich könnte nur mit "Schnappatmung" und Nervenzusammenbruch beitragen :P
Ansonsten werde ich es wie ein anderes Forenmitglied halten und 2 Fastentage einlegen. Mir ist jetzt schon schlecht vor Aufregung.
Ganz liebe Grüße,
Mupfel
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So ginge es mir auch ,obwohl wäre auch gerne dabei.
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Vielen Dank für die Mitstreiter vor Ort! Allein die Anwesenheit von zahlreichen Beobachtern übt einen gewissen Druck auf die Justiz aus und gibt den Klägern einen Rückhalt.
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Kleiner Zwischenbericht, heißt ja schließlich Live-Ticker ;)
1,2,3 ganz viele Mitstreiter sind schon in Leipzig eingetroffen.
Es gab schon ein spontan organisiertes Treffen (man muss sich ja auch irgendwie stärken)
Man darf auf den Verhandlungsbeginn sehr gespannt sein. 8)
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Liebe Mitstreiter :)
Ich weiss nicht, was mich nachher erwarten wird.
Aber eines schon mal mitgeteilt:
Bei einem echten Live-Ticker, so ich ihn auch wirklich live (realtime) durchführen kann
wäre es sehr gut, wenn ihr Euch mit entsprechenden Kommentaren zurückhalten könntet.
(Ihr habt nach den Verhandlungen alle Zeit der Welt)
Berichte ich allerdings live und sofort, werde ich mit jedem Kommentar von Euch
sofort gebremst oder sogar gelöscht 8)
Also, wenn es wirklich zeitnah live sein soll, und ich auch die Möglichkeit haben
werde, live zu berichten, HMMM
Jedweder Kommentar, dann halt etwas später 8)
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Hallo karlsruhe und alle anderen Mitstreiter,
vielen Dank, dass ihr den Weg auf euch genommen habt! Ich drücke auch ganz fest die Daumen, dass HOFFENTLICH ein Gericht endlich mal Stellung bezieht im Namen des Volkes. Ich bin gespannt und immer noch hoffnungsvoll, denn ... die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
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Ok, dann wollen wir mal.
Bin schon selber sehr gespannt. 8)
Hätte da zwar schon mal selber so eine Prognose,
aber die Hoffnung............ 8)
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Ich bin drinnen und mein Laptop hat Empfang :)
Als die Verhandlung von maxkraft verkündet wurde, Beifall (Klatschen ::))
Hinweis des Richters, dass Beifalls- (oder Unmuts-) äußerungen zu unterbleiben haben, Upps ::)
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Der Berichterstatter berichtet....
Hier von mir mal ein kurzer Überblick, wen ich alles entdeckt habe:
Berlin, Braunschweig, Bremen, Dresden, Freiburg, Hamburg, Karlsruhe + 1, Leipzig, München, Nürnberg, Wolfsburg
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Habe mal eben das Ladekabel holen müssen, wird wohl doch etwas länger dauern.
Der Berichterstatter berichtet noch.
Der Saal ist rappel voll, draußen stehen auch noch Interessenten.
Mal sehen ob wir dann morgen in einem größeren Saal tagen?
Also als "Pay-Tv" nicht möglich, da für jeden uneingeschränkt verfügbar sein muss,
aber ist ein Zwangs-"Pay-Tv" etwas anderes ::)
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RA Bölck hat das Wort.
Seine Argumente sind ja schon bekannt.
Gerade geht es um den Begriff: Steuer oder keine Steuer
(siehe auch dazu die Definition im Gutachten des Bundesfinanzministerium)
Nächster Stichpunkt: individueller Vorteil.
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Anknüpfungspunkt: Innehaben einer Wohnung.
Der Gesetzgeber hat einen breiten Spielraum und hat halt diesen Punkt gewählt.
(Hmm Anknüpfungpunkt: alle Hundebesitzer? habe aber nur eine Katze?)
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Vorteilsausgleich
struktureller Vorteil
kommunikativer Nutzen für die Allgemeinheit, deshalb Kosten auf alle umlegbar
(allgemeiner Nutzungsvorteil)
freiwilliges Nutzungsangebot, muss aber nicht genutzt werden
demgegenüber
individuell zurechenbarer Vorteil
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RA Bölck: Typisierung
er hätte dazu sehr viel zu sagen :)
Frage an die Richter bzgl. der Handhabung seiner Darlegung.
Ok, er soll denn mal beginnen
(siehe dazu meine Ausführung von der Verhandlung am 03.03.16 in Mannheim)
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@Uwe
Dankeschön für das Ergänzen mit Bilder
Gerade Unmutsbekundungen (Buh-Rufe)
100% der Haushalte verfügen über ein Fernsehempfangsgerät
Dass man eidesstattlich versichert, keine Empfangsgeräte bereit zu halten bzw. den Rundfunk nicht zu nutzen, wäre die Option für die Widerlegung.
Aber es würde ja mit Strafbarkeit verfolgt werden.
Deswegen hat der Gesetzgeber dies anders geregelt.
Verschlüsselung und Pay-Tv, dagegen sprechen datenschutzrechtliche Gründe,
da Erfassung des Nutzungsverhaltens.
Bei Nichtnutzung wird es aber nicht sehr viel zur erfassen geben
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RA Bölck berichtet über seine Fälle bzgl. über das Nichtbereithaltens von Empfangsgeräten mit
der persönlichen Augenscheinnahme durch den Richter vor Ort.
Endgültige Entscheidung steht noch aus.
(Auch wenn es sich nur um diese einzelnen Fälle handeln sollte,
ergibt dies also auf gar keinen Fall 100 % !)
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RA Bölck: Beitrag
Zahlungsverpflichtung: Innehaben einer Wohnung
Legaldefinition für Rundfunk: elektromagnetische Schwingungen
(siehe Ausführung dazu 3.3.16 VG Mannheim)
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RA Bölck:
Verfassungsrechtlich muss dargelegt /erklärt werden, was diese physikalischen
Schwingungen mit dem Innehaben einer Wohnung zu tun haben.
Spezifische Beziehung!
Werte ermitteln:
Grundlage: Statistisches Bundesamt
hier geht es aber um die Landesebene
(siehe meinen Beitrag dazu über die Verhandlung vom 3.3.16 VG Mannheim)
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Ungleichbehandlung:
1-Personen-Haushalt gegenüber z.b. 5-Personen-Wohngemeinschaft
Nutzungsverhalten ist wegen der sehr unterschiedlichen und nicht mehr
überprüfbaren Geräte sehr schwierig zu überprüfen .
Abgabengerechtigkeit ist wichtig!
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Es gab Erhebungsdefizite.
Anknüpfungspunkt: Wohnung ist nicht geeignet, da vor allem ungerecht.
Der ÖRR muss finanziert werden.
Ausgleich des individuellen Vorteils.
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RA Bölck zu
Sondervorteil
(Kreis der Nutzenziehenden und der Kreis der Nichtnutzenziehende etc.)
siehe dazu Artikel Bölck
Auflösung des Sondervorteil (es hat ihn also nicht gegeben)
Finanzierungverpflichtung/-verantwortung für den ÖRR
Das Bebeitragungsverbot der Allgemeinheit ist verfassungsrechtlich geregelt
Bsp.: Strom, Nutzungsangebot
Strombeitrag gibt es nicht. Die Nutzung wird durch Stromzähler erfasst.
Man braucht den angebotenen Strom nicht nutzen, egal ob in der eigenen Wohnung
oder im Betrieb.
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Vorteil muss konkret definiert werden.
Im Staatsvertrag steht dazu aber nichts drinnen,
nur, dass man bezahlen muss.
Dieses Fehlen hätte aber den Gerichten schon auffallen müssen.
Normenklarheit.
Es muss genau die Höhe des Beitrags im Staatsvertrag ersichtlich sein.
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Einschränkung der individuellen Informationsquelle.
Eidesstattliche Versicherung ist nur zeitlich begrenzt
und deshalb nicht relevant?
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Die mündliche Verhandlung ist vorbei.
Urteilsverkündung ist Freitag, 18.03.16 um 10 Uhr in diesem Saal.
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Ergänzung aus einer Pressemeldung:
"Wir sind hier nicht in einer allgemeinen Bürgerversammlung. Das Gerichtsverfassungsgesetz
sieht Bekundungen von Unmut und Zustimmung nicht vor"
Und hier auch noch ein Filmchen:
http://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/video-5002.html
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Ok nachher geht es denn man mal weiter.
Nach den Verhandlungen war ein eigentlich als kurzes geplantes "internes" Treffen aller
wichtigen Mitstreiter geplant.
Aus 1,5 Stunden wurden 6 Stunden? ::)
Null Problemo, aber dannach ging es im reduzierten Modus weiter.
Hmm, wie sieht denn nun Leipzig so aus.
Haben leider bislang noch nicht allzuviel gesehen 8)
Aber morgen, eh nachher, ist ja auch noch ein Tag.
Bis nachher :)
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Guten Morgen zusammen,
na, dann wollen wir mal wieder.
Hier ist ein super Wetter, ok.
Vielleicht nach den Verhandlungen. 8)
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Ok, ich bin drinnen mit Laptop und Ladekabel :)
K...........theater Teil 2
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Heute sind noch freie Plätze vorhanden, also wer noch kommen möchte.
Der Berichterstatter hat die Klage des 1. Kläger vorgelesen.
Da der Kläger nicht gekommen ist, weiter mit dem Nächsten.
Momentan werden die verschiedenen "Daten" der folgenden
Kläger versucht, korrekt zu dokumentiert.
Eine Klägerin, die sich im Publikum befindet gibt sich zu erkennen,
dass ohne RA da und ob sie trotzdem mit weiterer Begleitung nach
vorne kommen darf.
Ist ok.
Es wird diskutiert, warum der RA wohl nicht gekommen ist?
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Hinweis, dass heute nicht alle Punkte besprochen werden,
(gemeint ist sicher, dass diese wohl schon gestern angesprochen wurden)
Hinweis, dass die Richter an schon ergangene Entscheidungen des
Bundesverfassungsgericht gebunden sind.
Es wird über den § 5 Grundgesetz gesprochen.
Hat das BVG darüber zu befinden?
Hier nur Stichworte
Programmauftrag muss erfüllt werden, es gilt die Programmfreiheit, ok.
Bestands- und Finanzierungsgarantie für ÖRR
vorbehaltlich der anspruchsvollen Erfüllung dieses Auftrages
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Finanzierung durch Zwangsabgabe ist verfassungsrechtlich ok auch schon
bei der damaligen Gebühr.
AnKnüpfungspunkt vormals Empfangsgeräte jetzt Innehaben einer Wohnung.
Wäre dies eine Steuer, wäre die Kompetenz der Länder zu bedenken.
Zweckbindung wäre massgeblich.
Begrenzung auf die Deckung des Finanzbedarf, aber sie darf diese nicht übersteigen.
Steuer wäre eine Gemeinlast.
Aber hier gibt es eine individuelle Gegenleistung deshalb keine Steuer.
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Einsatz der Gelder für Pensionen und für die Verwaltung
(Vortrag RA, aber mehr als schwach, im Gegensatz zu RA Bölck gestern)
Zwischen gestern und heute sind schon krasse Unterschiede zu verzeichnen.
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Es wird versucht auseinander zu definieren:
Steuer und Beitrag.
Aber alles irgendwie halbherzig.
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Privileg des ÖRR bezüglich der Finanzierung.
Die Privaten haben dies nicht.
Mitwirkung bei der Meinungsbildung.
Bekommt man wirklich eine individuelle Leistung?
Verfassungsrechtliche Garantie für den ÖRR bzgl. der Finanzierung.
Es darf kein Staatsfernsehen geben (wäre bei Steuer problematisch)
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Da Zweckbindung, deshalb keine Steuer.
Erfüllung des Funktionsauftrages des ÖRRs
Vorzugslast.
Da mit jedem PC der ÖRR empfangbar.
Beispiel: Polen, bzgl. der tollen Ausgestaltung hier.
In allen Wohnungen stehen Empfangsgeräte, deshalb diese Regelung.
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Anknüpfungspunkt Wohnung.
Mobile Empfangsgeräte überall empfangbar, deshalb eigentlich haltlos.
Steuer versus Zwecksteuer.
Es wird von einem Punkt zum anderen gesprungen, sehr schön strukturiert. ::)
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Mögliche Belastungsgleichheit der Bürger.
Besondere Rechtfertigung
Ausgleich eines individuellen zurechenbaren Vorteils
Kommunikativer Nutzen
Ist allen aufzuerlegen (im Sendegebiet)
Vorteil hat aber nur derjenige mit Empfangsgerät
Vorteil nur für Nutzungswillige!!
Befugnis des Gesetzgebers zur Pauschalierung
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Abgabengerechtigkeit
ÖRR ist ins Internet gegangen
Deshalb die Problematik der Kontrolle.
Gesetzgeber hat dem ÖRR den Auftrag gegeben, ins Internet zu gehen.
Ist im Staatsvertrag festgeschrieben
Typisierungsbefugnis des Gesetzgeber.
Die Einzelfallgerechtigkeit nimmt ab.
Gebührenbeauftragte mussten an der Türe klingeln und fragen.
Dieser Eingriff in die Privatsphäre sollte abgeschafft werden
Schutz der Privatssphäre ist wichtig.
(Gelächter)
Statistik: hoher Durchdringungsgrad mit Empfangsgeräten
Allgemein Nutzung von über 14-jährige von mind. 3 Stunden pro Tag. (lt. Statistik)
Hinweis des Richters, doch von Unmutäußerungen Abstand zu nehmen.
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Richter stellt Beispiele von Schutzbehauptungen vor.
Dieses Gerät z.B. ist nur eine Attrappe
Beweislastumkehr
Etwas negatives unter Beweis zu stellen ist schwierig
Ich habe kein Gerät, wie beweisen.
Beispiel: England, dort kam es sogar zu Verhaftung, weil falsche Angaben daüber
Potentielles Nutzungsverhalten sollte zugrunde gelegt werden
jeder Bürger ab 18, jeder Bürger, der steuerpflichtig ist
dies wäre gerechter?
Dabei würden aber auch die Nichtnutzer erfasst werden ???
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Flucht vor der Abgabe soll verhindert werden.
Man kann sich dem nicht entziehen, auch als überzeugter
Nichtnutzer. (Wir sind nicht alle potentielle Verbrecher!!!)
Spontaner Applaus. 8)
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Artikel 3 Grundgesetz wird massiv verletzt
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Single-Haushalt versus Mehrpersonen-Haushalt
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Pressefreiheit
für die Printmedien funktioniert dies auch ohne Zwangsbeitrag dafür
Klägerin ohne Anwalt darf sich auch selber äußern
Möchte gerne den Schriftsatz ihres Anwaltes mal hören, da er ihr nicht bekannt ist
und der Anwalt nicht da ist (tolle und vertrauensvolle Zusammenarbeit)
Anwalt hat eine Revisionsbegründung eingereicht.
Die Klägerin möchte, dass diese vorgelesen wird.
Richter: sie müssen aber eine Abschrift bekommen haben.
Der Anwalt hat wohl mitgeteilt, dass er und die Klägerin nicht kommen würden
Klägerin: wofür brauche ich eigentlich einen Anwalt
Es wurde immer in ihrer Abwesenheit verhandelt.
Sie legt ihre Beweggründe dar (ohne Anwalt 8))
Sie sagt von sich selber, sie sei mutig und selber sehr kundig
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Sie trägt vor, dass ihr an der Eingangspforte ihr Wasser und Tee abgenommen wurde.
Wo bekommen ich jetzt ein Glas Wasser her, dies ist doch existentiell?
Richter: Dies hat Sicherheitsgründe
Anwaltspflicht: da es sich um rechtliche Fragen handelt, die für einen Laien
nicht verständlich sind.
Sie trägt die Bedrohungen vor, die ihr schriftlich vom Beitragsservice zugeschickt werden.
Der Anwalt sei notwendig, um ihr das "Juristische" zu übersetzen, dies sei nicht Aufgabe
der Richter.
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Mal wieder Applaus. 8)
Hmm, wann werden wir mal wieder belehrt?
Ordnungswidrigkeit?
(Haftbefehl?)
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Keine Verschlüsselung, da diese geknackt werden könnte
Hmm, es kommt ja wohl auch auf die Art der Verschlüsselung an?
Applaus 8)
Heute ist es hier schön interaktiv.
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Die mündliche Verhandlung ist beendet.
Urteilsverkündung, Freitag, 18.03.16, 10 Uhr
Der Thread wird jetzt geöffnet.
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Herzlichen Dank Karlsruhe für die unermüdliche Berichterstattung. Leider konnte ich nicht dabei sein, aber dank deines Einsatzes war es fast so...
Habe dauernd am Tablet gehangen um deine Worte in mich reinzusaugen... ;D ;)
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@karlsruhe: VIELEN, VIELEN DANK für deine umfassende, informative und unterhaltsame
Live-Berichterstattung. :) :) :)
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Die mündliche Verhandlung ist beendet.
Urteilsverkündung, Freitag, 18.03.16, 10 Uhr
Der Thread wird jetzt geöffnet.
Vielen Dank!!
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Hallo karlsruhe,
erst einmal RECHT HERZLICHEN DANK für deine Berichterstattung. Habe die ganze Zeit interessiert mitgelesen.
Es gibt einige Punkte, die faktisch anders liegen (ich möchte nicht "falsch sind" schreiben). Z. B. der letzte mit der Verschlüsselung und knacken: Gerade da haben ja die Anbieter der verschlüsselten Programme gezeigt, das es problemlos geht. Nämlich genau die haben ein verstärktes Interesse daran, dass ihre Signale nicht geknackt werden, denn, man mag es kaum glauben ;), sie verdienen ihr Geld damit.
Ich möchte hier aber nicht alle Punkte, die mir aufgefallen sind, aufrollen. Interessiert ja eh keinen, und die, die es interessiert (also wir "Schwarzseher" [diese Typisierung ist doch legitim, oder nicht? ;) ]) wissen es eh.
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Super! Vielen Dank für die Berichterstattung!
Kannst du noch genauer schreiben was zu dem Thema Gleiheitsgrundsatz bzw. Single- VS Mehrpersonenhaushalt gesagt wurde?
Grüße aus BS!
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Hallo karlsruhe,
erst einmal RECHT HERZLICHEN DANK für deine Berichterstattung. Habe die ganze Zeit interessiert mitgelesen.
Es gibt einige Punkte, die faktisch anders liegen (ich möchte nicht "falsch sind" schreiben). Z. B. der letzte mit der Verschlüsselung und knacken: Gerade da haben ja die Anbieter der verschlüsselten Programme gezeigt, das es problemlos geht. Nämlich genau die haben ein verstärktes Interesse daran, dass ihre Signale nicht geknackt werden, denn, man mag es kaum glauben ;), sie verdienen ihr Geld damit.
Ich möchte hier aber nicht alle Punkte, die mir aufgefallen sind, aufrollen. Interessiert ja eh keinen, und die, die es interessiert (also wir "Schwarzseher" [diese Typisierung ist doch legitim, oder nicht? ;) ]) wissen es eh.
karlsruhe, danke für die Mühe!
Was die Verschlüsselung betrifft, sehe ich das auch so. Freies Pay-TV (im Gegensatz zu Zwangs-Pay-TV wie ÖRR) macht es ja als Geschäftsmodell vor. Die würden sich wohl kaum die Mühe machen und Geld damit verdienen, wenn es nicht ginge.
Abgesehen davon wird ja auch bereits bei den Kabelanbietern mit einer Art Zugangs/Nutzungskontrolle über die Decoder gearbeitet. Funktioniert doch auch, oder?
Nachdem wir nunmehr nach langem Warten den Bescheid in der Tasche haben, werden wir Klage gegen den Bockmist erheben, unabhängig davon, wie die Sache am Freitag entschieden bzw. verkündet wird.
Interessant ist im übrigen der Hinweis, dass die Abgabe allen aufzuerlegen sei (im Sendegebiet). Von wem kam denn jetzt die Einschränkung. Die Richter in Bayern hatten die nicht gebracht! Allerdings ist doch nun mehr alles Sendegebiet, nachdem der ÖRR sich auch im Internet breit gemacht hat und weltweit sendet, ohne zu verschlüsseln.
Was die zu erwartende Absage an die Steuerfinanzierung des ÖRR-Mists betrifft: es ist noch immer nicht geklärt, warum die Deutsche Welle steuerfinanziert werden kann und der Rest des ÖRR nicht. Da beklagt sich niemand über die Staatsferne und dass der Zaster nicht rechtzeitig zum Sendebeginn zur Verfügung stehe.
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Erst einmal Danke für deine Mühe ...
Wurde an den 2 Tagen auch die Ungerechtigkeit von Zweitwohnungen angesprochen?
Also ich habe eine Zweitwohnung und kann aber immer nur in einer Wohnung sein bzw. dort schauen ... Warum soll ich dann für beide Bezahlen?
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Auch von mir herzlichen Dank, Karlsruhe!
Zum Thema Verschlüsselung: Glaubt irgendjemand ernsthaft, daß jemand ein Interesse daran haben könnte, die ö.-r. Rundfunkprogramme zu knacken???
Was die Steuerfinanzierung angeht: Solange weiterhin die KEF vorgeschaltet wird, gäbe es keinen Konflikt mit der "Staatsferne" (die nachweislich und bekanntermaßen eh nicht vorhanden ist). Im Gegenteil, die KEF könnte endlich wirklich die Wirtschaftlichkeit überprüfen und müßte sich nicht mit Argumenten wie "Programmfreiheit" abspeisen lassen.
Nich nachvollziehbar ist weiterhin die Behauptung, es gäbe eine spezielle den Zwangsbeitrag rechtfertigende Gegenleistung, wobei gleichzeitig nicht jeder, der die Gegenleistung theoretisch erhalten könnte, auch tatsächlich zahlen muß. Denn in einer Wohnung könnten mehrere Leute Rundfunknutzer sein, dennoch muß nur einer zahlen. Damit ist der Zusammenhang vollkommen aufgeweicht und willkürlich.
Außerdem wird hier mit einem falschen Argument gearbeitet: Tatsächlich kann man annehmen, daß auch wir Nichtnutzer einen impliziten Vorteil davon haben, wenn darauf geachtet wird, daß der Rundfunk staatsfern ist und die Vielfalt abgebildet wird (was nicht geschieht). Dafür sind die LMA zuständig, nicht die ö.-r. Rundfunkanstalten. Die LMA ließen sich problemlos über Steuern finanzieren. Die Zwangssubventionierung der ö.-r. R. hingegen verstößt gegen sämtliche Gesetze und den gesunden Menschenverstand. Hier wird nicht einmal ansatzweise versucht, Gerechtigkeit zu üben:
Radbruchsche Formel
[...] Wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur "unrichtiges" Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen." (Gustav Radbruch: Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht, SJZ 1945, 105 (107))
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DANKE @karlsuhe!
Leider gibt's hier im Forum jetzt 2-3 Stellen, wo Leipzig thematisiert ist...
Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klagen gegen Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17876.msg117256.html#msg117256
16 Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht - 16. u. 17. März 2016, 10 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15892.msg117250.html#msg117250
sollte ggf. das Thema Verschlüsselung / Datenschutz extra gelistet werden?
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Also das mit dem Schwarzsehen.... Wir können hier nicht behaupten, dass der ÖR seinen Bildungsauftrag nicht erfüllt. Ich denke an die zahllosen Dokus, Infosendungen, Übertragungen aus dem Bundestag, Kindersendungen. Das ist schon wichtig und richtig das das so läuft. Das ist ein gutes Niveau was wir da haben. Qualitativ. Auch wenn ich nicht alles sehe, möchte ich das meine Mitmenschen die Chance haben, sich genauso weiterzubilden was auch immer die interessiert. Bei Schlager könnte ich zwar kotzen, aber bitte wenns Omi glücklich macht....
Unter uns: Wenn einer sagt er hätte keinen Fernseher etc, und will deswegen nicht zahlen ist einfach egoistisch.
Die Diskussion geht doch mehr um die Quantität der produzierten Inhalte, teilweise nutzlos (?) und um den Punkt per sé als zahlendes Objekt in Deutschland per Staatsvertrag verdonnert zu werden. Und das Bürger sauer werden, wenn sie nur noch als Objekte deklariert werden, kapiert die Politik bislang noch nicht. Die Diskussion um die GEZ steht stellvertretend für viele ähnlicher Beispiele wie mit den Einwohnern hierzulande umgegangen wird. Sie brauchen ja nur mal auf ne Behörde gehen. Entschuldigung, ich muss hier mal einen Antrag stellen... Der Staat muss genau so für seine Bürger da sein, wie seine Bürger für den Staat da sind.
In der Kritik steht hier das Finanzmodell und der ungenau definierte Bildungsauftrag in der heutigen Zeit mit modernen Medien. Der Staatsvertrag schliesst den mündigen Bürger als mitbestimmendes Subjekt einfach aus. Man hat keine Wahl. Es wird diktiert. Wie Vieh an der Melkmaschine. Selbst Frau Merkel benutzte in einer Diskussion die Formulierung Zwangsabgabe.
Dieser Vertrag versetzt den ÖR in eine Lage, ohne Grenzen auch nutzlose Inhalte zu produzieren, diese sogar gewinnbringend weiterzuverkaufen und mit perfiden Mitteln noch mehr Geld für ein sehr breiig formulierten Bildungsauftrag einzutreiben. Wir fangen gar nicht erst davon an, das der ÖR Werbung sendet. Ist eine LRA eine wirtschaftlich denkende Firma oder eine Behörde die keinen Gewinn machen darf?
Leider ist es nun mal so, dass man nur per Klage gehört wird. Aber warum nicht. Dann eben so. Je mehr den Mut haben statt 212 Euro 130 Euro für ne Klage auszugeben und zu sagen: Das ist nicht ok wie das hier passiert! desto weniger kann die Politik weggucken, muss anmerken das es hier ein dringender Handlungsbedarf besteht und handeln. Stellt euch mal vor wenn in der nächsten Wochen 1 Million Menschen ihre Zahlung an die GEZ einstellen und Klage erheben. Was jeden Bürgers gutes Recht ist.
Ich möchte für gute Inhalte und die Erhaltung des deutschen öffentlichen Bildungsniveaus zahlen. Denn es ist wichtig für die Gemeinschaft. Ich zahle nicht für gierige Landesmedienanstalten die sich nicht unter Kontrolle haben und aus dem Bildungsauftrag geldwerte Vorteile schlagen.
Laut Grundgesetz bin ich ja schliesslich keine Kuh, die nur Milch gibt.
Viele Grüße
P.S: Das ist meine persönliche Meinung. Ich spreche für keine Partei. Und lasst euch von keiner benutzen.
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Ob ich einen Fernseher habe oder nicht, darum geht es mir und vielen hier gar nicht. Es ist das Recht auf freie Selbstbestimmung. ICH will entscheiden was ich sehe, wann und zu welchem Preis.
Mit diesem Modell zahle ich einen Beitrag für was ich kein Interesse habe. Beim Bäcker zahlst du auch nur die Brötchen in der Tüte und nicht für alle in der Auslage, wobei nur 2 in deiner Tüte sind.
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Unter uns: Wenn einer sagt er hätte keinen Fernseher etc, und will deswegen nicht zahlen ist einfach egoistisch.
Das können Sie doch sicherlich beweisen.
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Erst einmal Danke für deine Mühe ...
Wurde an den 2 Tagen auch die Ungerechtigkeit von Zweitwohnungen angesprochen?
Also ich habe eine Zweitwohnung und kann aber immer nur in einer Wohnung sein bzw. dort schauen ... Warum soll ich dann für beide Bezahlen?
Das Thema der Zweitwohnung wurde am Mittwoch komplett ausgeklammert, weil keiner der Kläger eine Zweitwohnung hat und dies angeblich nicht relevant wäre. So der vorsitzende Richter.
Ob es heute anders war müssen wir weitere Meldungen abwarten.
@Karlsruhe,
vielen herzlichen Dank für deinen spannenden Live-Ticker.
Wenn ich die geschilderten Aussagen von heute interpretiere, wurde vieles behauptet ohne substanzielle Argumente zu liefern. Ist die Wahrnehmung korrekt?
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Unter uns: Wenn einer sagt er hätte keinen Fernseher etc, und will deswegen nicht zahlen ist einfach egoistisch.
Das können Sie doch sicherlich beweisen.
Allein die Anzahl der Beiträge in diesem Forum steht dafür, das an dem System GEZ etwas grundsätzlich in der Gemeinschaft falsch läuft. Das Argument "Ich habe keinen Fernseher...." funktioniert nicht, weil es schliesslich nicht um den Fernseher geht, sondern um uns als mündige Bürger die gehört werden und zusammen zufrieden in einem Land leben.
Ich habe im Übrigen kein Fernseher. Aber beweisen kann ich Ihnen das nicht. :)
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danke für deinen Liveticker :)
ich hab allerdings das Gefühl, dass es auch diesesmal nicht zu einer vernünftigen und Gesetzeskonformen Regelung kommt, bzw. zu einem ordentlichen Urteil.
Ich denke es wird nur wieder den BS in die Karten gespielt und wir ziehen dann wieder alle den Kürzeren.... bin ja mal auf morgen gespannt
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Das ist schon wichtig und richtig das das so läuft. Das ist ein gutes Niveau was wir da haben. Qualitativ.
Darüber kann man streiten. Und genau darum sollte in einer Demokratie jeder die Entscheidung haben, ob er etwas für qualitätiv hochwertig hält oder nicht und ob er bereit ist, das zu unterstützen.
Unter uns: Wenn einer sagt er hätte keinen Fernseher etc, und will deswegen nicht zahlen ist einfach egoistisch.
Ich habe keinen Fernseher und bilde mich durch Lesen von Zeitungen, Fachzeitschriften und Büchern. Hier zahle ich für das, was ich nutzen will und habe zudem den Vorteil, die Informationen fundiert und in meinem Tempo zu verarbeiten.
Im Rundfunk werden Inhalte präsentiert und in so schneller Folge gesendet, daß der Bürger die einzelnen Informationen überhaupt nicht mehr verarbeiten kann. Ganz besonders kann er nicht über eine spezielle Information nachdenken, bevor ihm die nächste präsentiert wird. Das ist natürlich gewollt, stellt aber einen erheblichen Nachteil gegenüber dem Lesen dar, bei dem jeder in seinem Tempo von einer Information zur nächsten gehen kann und dazwischen einfach mal nachdenken kann.
Wenn ich als Nichtrundfunkteilnehmer gezwungen werde, für ein manipulatives (Suggestivwirkung) Rundfunksystem (bzw. nur für spezielle Sender) zu zahlen, dann fehlt mir dieses Geld für die Quellen, denen ich mein Vertrauen schenke.
Allein schon, daß die Massenmanipulativ über den Rundfunk viel umfassender ist als über Printmedien, ist ein Grund, gerade ein solches System nicht zu unterstützen. Manipulation ist undemokratisch.
Allein die Anzahl der Beiträge in diesem Forum steht dafür, das an dem System GEZ etwas grundsätzlich in der Gemeinschaft falsch läuft. Das Argument "Ich habe keinen Fernseher...." funktioniert nicht, weil es schliesslich nicht um den Fernseher geht, sondern um uns als mündige Bürger die gehört werden und zusammen zufrieden in einem Land leben.
Echt, wir leben hier zufrieden zusammen? Oder wollen uns das nur die ö.-r. R. weiß machen? Ich erinnere an die unterdrückten Informationen zu den Silvester-Ausschreitungen...
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Danke @Karlsruhe für die Ticker.
Aber mal so am Rande erwähnt, und verzeiht mir bitte die Wortwahl hier. Ich hätte, wenn ich vor Ort gewesen wär, bestimmt meinen Mageninhalt im Verhandlungssaal hinterlassen. Denn das ganze ist doch für jeden, der sich intensiver mit dieser "Beitragspflicht" befasst nicht nur ein Schlag ins Gesicht, sondern man wurde schon halb tot geprügelt.
Was ist mit den Menschen, die sich so gerade eben ne Wohnung und ein bisschen Essen und Trinken leisten können, weil alles andere ohne alle 3 Monate ca 55€ abzudrücken schon genug kostet?
Hat der Richter denn in seinen Aussagen auch mal bedacht, das durch diese Abgabe nicht nur die Gehälter der ÖRR Angestellten, sondern auch die Rente bezahlt wird und unsereins muss sich min. 3-fach absichern (gesetzliche Rente, Rentenversicherung (Rister o.ä.), BAV)....
Ich bin mit der ganzen hergehensweise mehr als unzufrieden...
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Das ist schon wichtig und richtig das das so läuft. Das ist ein gutes Niveau was wir da haben. Qualitativ.
Darüber kann man streiten. Und genau darum sollte in einer Demokratie jeder die Entscheidung haben, ob er etwas für qualitätiv hochwertig hält oder nicht und ob er bereit ist, das zu unterstützen.
Stimme Ihnen zu! Was mir nicht gefällt, kann wichtig für Sie sein. Das akzeptier ich, denn in einer Gemeinschaft haben wir durch das Denken am Ende einen gemeinsamen Vorteil. Jeder muss für sich bestimmen können, was sinnvoll und wichtig ist. Aber darüber hinaus, muss man auch an die Menschen im Umfeld denken. Leben die auf einem niedrigeren Niveau, dann hat man schnell Neider die alles das auch haben wollen und einem das streitig machen. Und das würde uns als Gesellschaft zurück in die Steinzeit bringen. Und das können wir nicht wollen.
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Ich verstehe nicht, was hiermit ausgesagt werden soll.
Fakt ist: Es werden Leute gezwungen, etwas zu finanzieren, das sie nicht unterstützen wollen. Fakt ist: Wir haben immer mehr Bürger, die sich ihre Existenz gerade noch sichern können, und die, wenn sie die Zwangsabgabe aus diesem geringen Einkommen zahlen, auf diejenigen Quellen verzichten müssen, die sie bevorzugen.
Fakt ist: Es werden Unternehmen zwangsubventioniert, was gegen Wettbewerbsrecht und EU-Vorschriften verstößt.
Fakt ist: Zwang ist undemokratisch. Gesetze haben zum Vorteil der Bürger erlassen zu werden und nicht zum Vorteil von Unternehmen.
Fakt ist: Wir haben eine Verfassung und die geht allen anderen Gesetzen voraus. Sie soll unsere Grundrechte und Freiheiten wahren. Die Regelungen des RBStV stehen mit dem Grundgesetz in Konflikt und dies läßt sich nicht damit rechtfertigen, daß einige wenige glauben, was ihnen gesagt wird, anstatt im Sinne der Aufklärung sich ihres eigenen Verstandes zu bemüßigen.
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Ich sehe das bei allen Ihrer aufgeführten Fakten genauso. Darüber hinaus, denke ich aber das, der ÖR nicht abgeschafft werden sollte, weil der eben eine wichtige Funktion erfüllt. Nämlich unser Bildungsniveau hochhält. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir uns hier auch Möglichkeiten zur individuellen Fortbildung schaffen. Für jeden. Ständig. Weil wir uns das leisten wollen und sollten.
Das Finanzierungsmodell muss sofort geändert werden. Also am besten jetzt. Änderung zum Beispiel: Die nächsten 2 Jahre müssen die Bürger überhaupt keine Gebühren mehr zahlen. Weil die ARD allein schon 7.4 Milliarden Euro Rücklagen aus zwangsfinanzierten GEZ gebühren besitzt.
Danach sollte eine Grundversorgung stattfinden 3Kanäle TV oder Radio für 5 Euro im Monat. Alles was darüber hinausgeht, können die LRA per PAY TV anbieten.
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Unter uns: Wenn einer sagt er hätte keinen Fernseher etc, und will deswegen nicht zahlen ist einfach egoistisch.
Das können Sie doch sicherlich beweisen.
Allein die Anzahl der Beiträge in diesem Forum steht dafür, das an dem System GEZ etwas grundsätzlich in der Gemeinschaft falsch läuft. Das Argument "Ich habe keinen Fernseher...." funktioniert nicht, weil es schliesslich nicht um den Fernseher geht, sondern um uns als mündige Bürger die gehört werden und zusammen zufrieden in einem Land leben.
Ich habe im Übrigen kein Fernseher. Aber beweisen kann ich Ihnen das nicht. :)
Ja, grundsätzlich falsch ist der Anknüpfungspunkt der Wohnung als Belastungsgrund für den RF-Beitrag. Eine Wohnung kann die elektromagnetischen Schwingungen der Rundfunkwellen nicht in akustische bzw. visuelle Signale umwandeln. Dazu benötigt man aber einen Fernseher bzw. Radio.
"RA Bölck:
Verfassungsrechtlich muss dargelegt /erklärt werden, was diese physikalischen Schwingungen mit dem Innehaben einer Wohnung zu tun haben."
Wenn die Richter von physikalischen Phänomenen keine Ahnung haben, dann müsten sie eigentlich einen Sachverständigen hinzuziehen.
Wenn ich nicht zahle weil ich keinen Fernseher/Radio besitze dann ist das nicht egoistisch, sondern es ist die Orientierung an physikalischen Gesetzen. Alles andere ist für mich spekulative Methaphysik.
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Darüber hinaus, denke ich aber das, der ÖR nicht abgeschafft werden sollte, weil der eben eine wichtige Funktion erfüllt. Nämlich unser Bildungsniveau hochhält. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir uns hier auch Möglichkeiten zur individuellen Fortbildung schaffen. Für jeden. Ständig. Weil wir uns das leisten wollen und sollten.
Das ist ihre persönliche Meinung - können Sie aber mit Quellen belegen, dass es durch den öRR tatsächlich einen positiven Einfluss auf das Bildungsniveau im Land gibt?
Der ach so wichtige Bildungsauftrag wird genauso wie Datenschutz als Scheinargument herangenommen, welche aber in der Realität nicht von Belang sind. Beim Argumentieren vor Gericht sind diese Punkte plötzlich ganz wichtig, wenn man die ausgestrahlten Inhalte des öRR nach Sendeminuten, Kosten und Sendezeit vergleicht ist aber offensichtlich, dass etwaige Bildungsrelevante Sendungen (Dokus, Reportagen, etc.) nur Randerscheinungen im Programm sind.
Das ist einfach scheinheilig.
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Hallo zusammen, vielen Dank für die Glückwünsche. :)
Für weitere Nachfrage zu den einzelnen Punkten, kann ich nichts
weiteres schreiben.
Auch, dass es nur stichwortartig ist, ging nicht besser.
Über 2 Stunden zuhören, schreiben, dabei weiter zuhören.
Aber hier gleich schon mal von einem emsigen Mitstreiter gegoogelte
Reaktionen:
Fokus:
http://m.focus.de/finanzen/recht/buh-rufe-jubel-lautes-klatschen-eklat-vor-gericht-gegner-der-zwangsabgabe-provozieren-bundesrichter_id_5365562.html?fbc=fb-shares
WiWo:
http://app.wiwo.de/politik/deutschland/rundfunkbeitrag-vor-gericht-die-wichtigsten-fragen-und-antworten-zum-rundfunkbeitrag/13334456.html?mwl=ok
Info-Sat:
https://www.infosat.de/entertainment/zweite-runde-im-streit-um-den-rundfunkbeitrag
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Unter uns: Wenn einer sagt er hätte keinen Fernseher etc, und will deswegen nicht zahlen ist einfach egoistisch.
Das können Sie doch sicherlich beweisen.
Allein die Anzahl der Beiträge in diesem Forum steht dafür, das an dem System GEZ etwas grundsätzlich in der Gemeinschaft falsch läuft. Das Argument "Ich habe keinen Fernseher...." funktioniert nicht, weil es schliesslich nicht um den Fernseher geht, sondern um uns als mündige Bürger die gehört werden und zusammen zufrieden in einem Land leben.
Ich habe im Übrigen kein Fernseher. Aber beweisen kann ich Ihnen das nicht. :)
Ja, grundsätzlich falsch ist der Anknüpfungspunkt der Wohnung als Belastungsgrund für den RF-Beitrag. Eine Wohnung kann die elektromagnetischen Schwingungen der Rundfunkwellen nicht in akustische bzw. visuelle Signale umwandeln. Dazu benötigt man aber einen Fernseher bzw. Radio.
"RA Bölck:
Verfassungsrechtlich muss dargelegt /erklärt werden, was diese physikalischen Schwingungen mit dem Innehaben einer Wohnung zu tun haben."
Wenn die Richter von physikalischen Phänomenen keine Ahnung haben, dann müsten sie eigentlich einen Sachverständigen hinzuziehen.
Wenn ich nicht zahle weil ich keinen Fernseher/Radio besitze dann ist das nicht egoistisch, sondern es ist die Orientierung an physikalischen Gesetzen.
Ok. Der Gedanke hinter dem Beispiel war, das jeder anfängt für sich persönlich Gründe zu finden, warum er nicht zahlen muss. Ich denke der Ansatz ist falsch um das Problem GEZ zu lösen. Hier werden ja sogar Grundrechte unserer Gemeinschaft verletzt, nicht Grundrechte eines Einzelnen.
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Auch von mir ein herzliches Dankeschön an Karlsruhe für die Berichte. Karlsruhe könnte sicherlich im Journalismus ganz groß rauskommen, wenn da nicht der grausame Verdrängungswettbewerb des örR wäre.
Um auf die Argumente von @Ama zurückzukommen, es bestreitet ja niemand, dass örR auch gute Programme macht. Sie erreichen damit jedoch nicht jeden. Wer es also nicht haben will, den darf man nicht zur Finanzierung der Hobbys der Rundfunkteilnehmer zwingen. So, wie das System des örR derzeit existiert, gibt es sehr viel zu bemängeln, was gegen eine Zwangsfinanzierung spricht. Wer einen Fernseher hat, nutzt örR nicht zwangsläufig, warum sollte es egoistisch sein, es nicht bezahlen zu wollen? Dann wäre auch jeder egoistisch, der keine Zeitung abonniert, kein Jahresticket für ÖPN kauft, den Tierschutz nicht unterstützt...
Nicht jeder unterstützt alles, selbst wenn er es könnte. Viele können sich die 17,50 Euro für den Zwangsbeitrag einfach nicht leisten und verzichteten bisher auf Rundfunkkonsum. Eine Rundfunkanstalt muss nicht den Umfang haben, den örR jetzt hat. Es ginge auch einige Nummern kleiner. Wer es so gross haben will, erweckt bei mir den Eindruck, alles haben zu wollen, so lange andere dafür bezahlen. Das wäre das Gegenteil eines Schwarzsehers, wenig bezahlen für riesige Leistung. Ein Hellseher wird diese Person dadurch nicht genannt, genau so wenig wie Zwangsbeitragsverweigerer Egoisten genannt werden dürfen. Das wenige, was wirklich gut am örR ist, wäre auch mit 5 Euro zu schaffen. Jährlich. Eine Sat-Box findet 1000 Sender. Ohne örR gäbe es noch 800 weitere kostenlose Qualitätsprogramme, von denen geschätzte 30 noch besser würden ohne die Zwangskonkurrenz des örR. Da ich seit 20 Jahren ohne örR auskomme, ist die Behauptung, örR würde für jeden etwas schaffen, obsolet.
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Hier werden ja sogar Grundrechte unserer Gemeinschaft verletzt, nicht Grundrechte eines Einzelnen.
Ich bin kein Jurist, aber wie ich das verstanden habe sind es theoretisch individuell einklagbare Grundrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Die Rechtspraxis ist dann ein anderes Paar Schuhe.
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Auch von mir ein herzliches Dankeschön an Karlsruhe für die Berichte. Karlsruhe könnte sicherlich im Journalismus ganz groß rauskommen, wenn da nicht der grausame Verdrängungswettbewerb des örR wäre.
Um auf die Argumente von @Ama zurückzukommen, es bestreitet ja niemand, dass örR auch gute Programme macht. Sie erreichen damit jedoch nicht jeden. Wer es also nicht haben will, den darf man nicht zur Finanzierung der Hobbys der Rundfunkteilnehmer zwingen. So, wie das System des örR derzeit existiert, gibt es sehr viel zu bemängeln, was gegen eine Zwangsfinanzierung spricht. Wer einen Fernseher hat, nutzt örR nicht zwangsläufig, warum sollte es egoistisch sein, es nicht bezahlen zu wollen? Dann wäre auch jeder egoistisch, der keine Zeitung abonniert, kein Jahresticket für ÖPN kauft, den Tierschutz nicht unterstützt...
Nicht jeder unterstützt alles, selbst wenn er es könnte. Viele können sich die 17,50 Euro für den Zwangsbeitrag einfach nicht leisten und verzichteten bisher auf Rundfunkkonsum. Eine Rundfunkanstalt muss nicht den Umfang haben, den örR jetzt hat. Es ginge auch einige Nummern kleiner. Wer es so gross haben will, erweckt bei mir den Eindruck, alles haben zu wollen, so lange andere dafür bezahlen. Das wäre das Gegenteil eines Schwarzsehers, wenig bezahlen für riesige Leistung. Ein Hellseher wird diese Person dadurch nicht genannt, genau so wenig wie Zwangsbeitragsverweigerer Egoisten genannt werden dürfen. Das wenige, was wirklich gut am örR ist, wäre auch mit 5 Euro zu schaffen. Jährlich. Eine Sat-Box findet 1000 Sender. Ohne örR gäbe es noch 800 weitere kostenlose Qualitätsprogramme, von denen geschätzte 30 noch besser würden ohne die Zwangskonkurrenz des örR. Da ich seit 20 Jahren ohne örR auskomme, ist die Behauptung, örR würde für jeden etwas schaffen, obsolet.
Keine Frage, die Finanzierung der LRA's ist nicht geregelt und aus den Fugen geraten. Der Beitrag ist für einen Großteil viel zu hoch, die Rücklagen der ARD sind nur ein Beweis dafür. Ebenso die Anzahl an produzierten Programmen.
Aber: @letzten Satz: Der Standpunkt spiegelt leider nur die Situation aus der Ich Perspektive wieder. Dieses Forum wird sinnlos werden, wenn am Ende jeder für sich allein denkt, handelt. Damit bekommt man keine kritische Masse hin um wirklich etwas zu bewegen. Wir leisten uns als Gesellschaft den Bildungsauftrag, weil nur (Weiter)Bildung Innovation und damit Fortschritt schafft. Jeder in Deutschland (Grundgesetz) hat das Recht auf die gleichen Voraussetzungen für Bildung. Und auch dieses Recht muss gewahrt werden. In beiden Fällen. Jemand der Bildung möchte und jemand der es nicht tut.
Ich vermisse bei Ihnen den Gedanken an die Gemeinschaft. Wenn das alles wirklich so wäre, dann ist es kein Wunder, warum die GEZ mit dieser Abzocke ständig weiter Erfolg hat. Vereinzelt werden Leute zum Gericht rennen, abgelehnt werden und frustriert sein. Andere sehen das und fangen gar nicht erst an. Und nur weil jeder sagt "ich persönlich brauch das nicht." Anstatt: Wir brauchen nur einen bestimmten Teil vom Öffentlichen Rundfunk, nämlich soviel dass die Grundrechte von jedem bedacht worden sind und soviel, das keine weitere Bereicherung des ÖRs stattfindet.
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Ich wollte mich nun auch mal zu Wort melden, habe Ewigkeiten still mitgelesen und mich gestern mal endlich registriert ;)
hab das ganze hier nun auch mal im Live Ticker verfolgt. Ich bin die Herren vom Beitragsservice durch eigenes Engagement losgeworden und habe nun seit 4 Monaten nichts mehr von denen gehört.
Deshalb interessiert es mich hier sehr was ihr hier eigentlich "treibt" ;)
Mit RA Bölck, der gestern sein Plädoyer so ausführlich und souverän gehalten hat, hatte ich damals sogar persönlich gesprochen. Finde das ganz große klasse, dass sich Menschen zusammentun um gemeinsam zu kämpfen. Macht weiter so. Danke an alle Mitwirkenden, die hier gewonnen Erkenntnisse werde ich gerne in meinem Umfeld weitergeben.
Viele sind der Meinung, dass der "kleine Mann" hier nichts bewirken kann. Es wäre ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber viele Tropfen zusammen können einen ganzen Ozean erschaffen und das ist hier bei euch deutlich zu spüren! Hut ab und weiter so!
LG
der Koblenzer ;)
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In einer marktkonformen "Demokratie" entscheide ich freundlicherweise selbst, wen ich für Manipulation und Gehirnwäsche bezahle.
Zur Bildung mittels Fehrnsehen fäll mir ein Satz von Georg Schramm ein:
"Wir brauchen Idioten, sonst frisst keiner Gammelfleisch!"
https://www.youtube.com/watch?v=RkNddCXSLvM
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Habe den Livebericht gelesen. Meine Meinung: Hört sich an wie eine halbgare Karnevalsveranstaltung von ein paar Aufmüpfigen. Bin mal gespannt was der Richter daraus macht.
Nicht mißverstehen: Ich habe noch nie an den ÖR gezahlt und zahle auch heute erfolgreich noch nicht und werde von der Mafia seit 2009 auch nicht mehr belästigt.
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So wie ich es mitbekommen habe werden die Richter zu Gunsten des Beitrags endscheiden.
1. Bezahlte Richter und Politisch motiviert bzw. beughaft
2. Keine guten Argumente seitens der Kläger, immer die gleiche leier.
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Es wird hier im Forum jede erdenkliche Möglichkeit durchdiskutiert, um gegen die Zwangsabgabe etwas unternehmen zu können. In gewisser Weise sind wir eine Gemeinschaft, aber jeder muss selbst vors Gericht ziehen, ohne das als Gemeinschaft kenntlich machen zu können. Das örR-System nutzt sämtliche Schwächen, die unser Rechtssystem bietet, aus, um jagt auf uns zu machen. Wir werden bekämpft und diffamiert. So einem Verein traue ich genauso wenig wie einem Schutzgelderpresser. Schon gar nicht was die Bildung und Nachrichten angeht. Bildung und Nachrichten werden nur soweit gesendet, wie es dem örR Vorteile bringt, da unterscheiden die sich nicht von der Konkurrenz. Ergo gibt es keinen Vorteil. Für niemanden. Das, was gut ist, kann auch von den Privatsendern geleistet werden. Dann muss man halt in den sauren Apfel beissen und Werbung in kauf nehmen. Dadurch wird eine Doku nicht schlechter.
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An Koblenz
Wie hat Dein Engagement ausgesehen. Wäre interessant für Alle!
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Ich vermisse bei Ihnen den Gedanken an die Gemeinschaft. Wenn das alles wirklich so wäre, dann ist es kein Wunder, warum die GEZ mit dieser Abzocke ständig weiter Erfolg hat. Vereinzelt werden Leute zum Gericht rennen, abgelehnt werden und frustriert sein. Andere sehen das und fangen gar nicht erst an. Und nur weil jeder sagt "ich persönlich brauch das nicht." Anstatt:
Wir brauchen nur einen bestimmten Teil vom Öffentlichen Rundfunk, nämlich soviel dass die Grundrechte von jedem bedacht worden sind und soviel, das keine weitere Bereicherung des ÖRs stattfindet.
Das ist der richtige Ansatz wie ich finde. Dies ist unser Bestreben und der Sinn dieses Forum. Hoffen wir, dass der Vorsitzende Richter Werner Neumann dies genauso sieht und entsprechend urteilt.
Wie immer - Die Hoffnung stirbt zuletzt!
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Ich bin die Herren vom Beitragsservice durch eigenes Engagement losgeworden und habe nun seit 4 Monaten nichts mehr von denen gehört.
Vier Monate ist beim BS kein sehr großer Zeitraum und hat noch gar nichts zu sagen.
Wenn du gesagt hättest 4 Jahre, dann hätte man eventuell sagen können - okay das Ding ist gelaufen.
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Hoffen wir, dass der Vorsitzende Richter Werner Neumann dies genauso sieht und entsprechend urteilt.
Das wird der Richter nicht können. Er kann nur "Beitrag ja oder nein" entscheiden, nicht den Krummfunk zurechtrichten.
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Sollte die Entscheidung negativ ausfallen, dann verschwinden die Nichtzahler trotzdem nicht.
Das Gegenteil dürfte der Fall sein, es werden beständig mehr. Das dürfte um so schneller gehen, wie ältere Leute sterben und junge Leute nachrücken und noch nie bezahlt haben und es auch nicht werden.
Es ist nicht mehr die Frage ob sich etwas ändert, sondern nur die Frage der Zeit die noch bleibt, bis das System zerbricht. Jeder kann es maximal beschleunigen, wenn er genügend Personen aufklärt und diese ebenso die Zahlung einstellen.
Denn es braucht an sich kein Gericht dazu um zu erklären, dass diese Gesetze nicht gültig sind, denn es reicht eine breitere Basis im Volk aus. Diese Basis ist vorhanden und wächst. Der Versuch das vor Gericht zu klären hat so gesehen das Ziel, das mehr Bürger aufwachen und sehen, sie könnten auch zu dieser Basis gehören, statt zur Basis der die unter Zwang zahlen.
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Ich bin die Herren vom Beitragsservice durch eigenes Engagement losgeworden und habe nun seit 4 Monaten nichts mehr von denen gehört.
Vier Wochen ist beim BS kein sehr großer Zeitraum und hat noch gar nichts zu sagen.
Wenn du gesagt hättest 4 Jahre, dann hätte man eventuell sagen können - okay das Ding ist gelaufen.
4 MONATE, nicht 4 Wochen! ;)
ich glaube auch, dass 4 Monate kein großer Zeitraum sind, jedoch weiß ich jetzt, dass die Vollstreckungsersuchen bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde "abprallen" werden und die VOllstreckungsbehörde alles brav an den Beitragservice zurücksendet.
An Koblenz
Wie hat Dein Engagement ausgesehen. Wäre interessant für Alle!
Ich habe mich mit dem Vollstreckungsbeamten sehr lange "gebattlet" wie man heute so schön sagt. Das Ende vom Lied war dann (Kurzfassung!), dass ich ihn persönlich in die Remonstrationspflicht genommen habe. Hätte er darauf nicht reagiert würde ich Strafanzeige gegen Ihn stellen. Das hat gewirkt und zwei Tage später erhielt ich die Mitteilung, dass alles an den Beitragsservice zurückgesendet wurde aufgrund fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen.
Fazit:
ich habe insgesamt 4 Briefe geschrieben und mich über die Gesetzeslage informiert. Sollte jetzt nochmal was vom Beitragsservice dort eintrudeln wird er es zu 99% sofort zurückgehen lassen.
Dadurch bin ich die nun erstmal los und ich glaube auch nicht, dass da nochmal was kommen wird.
LG
aus KO
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hier ein paar Zitate
"Ungeachtet der fehlenden verfassungsrechtlichen Definition des finanzrechtlichen Beitrags sollte daher auf der Grundlage restriktiver Interpretationen an den Kernmerkmalen festgehalten werden: Ein Beitrag im engeren, finanzrechtlichen Sinn ist hiernach nur anzunehmen, wenn ein unmittelbarer, besonderer und zudem individueller Vorteil angeboten wird. Fehlt es an einem dieser Merkmale scheidet eine Einordnung als Beitrag im engeren, finanzrechtlichen Sinn, dessen Legitimation bereits und ausschließlich in der Gewährleistung der beschriebenen Vorzüge zu sehen ist, aus."
"Es sind jedoch nicht beliebig viele Anknüpfungspunkte denkbar. Deren Anzahl ist vielmehr bei Beachtung des Grundsatzes der Belastungsgleichheit begrenzt. An denselben Anknüpfungspunkt kann aber nicht mehrmals mit verschiedenen Abgaben, die sich nur in der Bestimmung über die Mittelverwendung unterscheiden, angeknüpft werden. Materiell wäre dies als eine Erhöhung der entsprechenden schon bestehenden Steuer anzusehen.
Der Spielraum wird auch durch die Annahme eines "Steuererfindungsrechts" des Bundes oder der Länder nicht größer, da auch eine "neu erfundene" Steuer einen bisher nicht verwendeten Anknüpfungspunkt benötigt."
Quelle: Transfergerechtigkeit und Verfassung- Die Finanzierung der Rentenversicherung im Steuer- und Abgabensystem und im Gefüge der staatlichen Leistungen (Jus Publicum)
Wer ist überhaupt steuerpflichtig?
- Die Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, unterliegen den deutschen Einkommensteuer und sind unbeschränkt steuerpflichtig.
- Nach § 8 der Abgabeordnung (AO) hat jemand seinen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter solchen Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
Die ............abgabe belastet private Haushalte ebenso wie gewerbliche Verbraucher, die private ebenso wie die öffentliche Hand. Gemeinsam ist den Abgabeträgern nur ............ Die bloße Nachfrage nach dem gleichen Wirtschaftsgut aber formt die Verbraucher nicht zu einer Gruppe, die eine Finanzierungsverantwortlichkeit für eine bestimmte Aufgabe träfe. Die Nachfrage mag Anknüpfungspunkt für eine Verbrauchsteuer sein, taugt aber nicht als Grundlage für eine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit, die den Nachfrager für eine bestimmte struktur-, ............................. Sicherung in Pflicht nimmt.
Der Kreis der ............... ist somit nahezu konturenlos und geht in der Allgemeinheit der Steuerzahler auf.
Quelle:
BVerfGE 91, 186 - Kohlepfennig
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv091186.html
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:-* Danke an Karlsruhe für den Live-Ticker aus Leibzig!!!
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Ich bin die Herren vom Beitragsservice durch eigenes Engagement losgeworden und habe nun seit 4 Monaten nichts mehr von denen gehört.
Vier Wochen ist beim BS kein sehr großer Zeitraum und hat noch gar nichts zu sagen.
Wenn du gesagt hättest 4 Jahre, dann hätte man eventuell sagen können - okay das Ding ist gelaufen.
4 MONATE, nicht 4 Wochen! ;)
ich glaube auch, dass 4 Monate kein großer Zeitraum sind, jedoch weiß ich jetzt, dass die Vollstreckungsersuchen bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde "abprallen" werden und die VOllstreckungsbehörde alles brav an den Beitragservice zurücksendet.
An Koblenz
Wie hat Dein Engagement ausgesehen. Wäre interessant für Alle!
Ich habe mich mit dem Vollstreckungsbeamten sehr lange "gebattlet" wie man heute so schön sagt. Das Ende vom Lied war dann (Kurzfassung!), dass ich ihn persönlich in die Remonstrationspflicht genommen habe. Hätte er darauf nicht reagiert würde ich Strafanzeige gegen Ihn stellen. Das hat gewirkt und zwei Tage später erhielt ich die Mitteilung, dass alles an den Beitragsservice zurückgesendet wurde aufgrund fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen.
Fazit:
ich habe insgesamt 4 Briefe geschrieben und mich über die Gesetzeslage informiert. Sollte jetzt nochmal was vom Beitragsservice dort eintrudeln wird er es zu 99% sofort zurückgehen lassen.
Dadurch bin ich die nun erstmal los und ich glaube auch nicht, dass da nochmal was kommen wird.
LG
aus KO
Kannst du mir sagen was genaue diese Remonstrationspflicht ist?
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Hier noch mehr Pressemitteilungen eines emsigen Mitstreiters,
der auch in Leipzig vor Ort war:
Stuttgarter Nachrichten:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.bundesverwaltungsgericht-verhandelt-ist-der-rundfunkbeitrag-rechtmaessig.e125e5bd-4488-4cca-a15c-ae23d974a955.html
Leipziger VZ:
http://m.lvz.de/Kultur/Medien/Bundesverwaltungsgericht-skeptisch-bei-Klagen-gegen-Rundfunkbeitrag
FAZ:
http://www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnachrichten/weitere-verhandlungen-bundesverwaltungsgericht-prueft-rundfunkbeitrag-14129989.html
Bayern Depesche:
http://www.bayern-depesche.de/medien/kl%C3%A4ger-wollen-zwangsabgabe-f%C3%BCr-%C3%B6ffentlich-rechtlichen-rundfunk-zu-fall-bringen.html
Vielen Dank dafür. :)
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Also, wenn sich hier irgendjemand durch die örR bilden lassen muss,
dann Gute Nacht! :'(
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...Wurde an den 2 Tagen auch die Ungerechtigkeit von Zweitwohnungen angesprochen?
Also ich habe eine Zweitwohnung und kann aber immer nur in einer Wohnung sein bzw. dort schauen ... Warum soll ich dann für beide Bezahlen?
Das Thema der Zweitwohnung wurde am Mittwoch komplett ausgeklammert, weil keiner der Kläger eine Zweitwohnung hat und dies angeblich nicht relevant wäre. So der vorsitzende Richter.
Ob es heute anders war müssen wir weitere Meldungen abwarten.
Dies war auch am heutigen zweiten Verhandlungstag der Fall.
Keine der gestrigen und heutigen Klagen beinhaltete das Thema Abgabepflicht für eine Zweitwohnung und war somit für die Verhandlungen nicht relevant.
Dies wurde auch heute von dem vorsitzenden Richter zu Verhandlungsbeginn unterstrichen.
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Hier nun der beste Satz des Tages, was sage ich, des Jahres, des Jahrhunderts:
Zum Thema Verschlüsselung: Glaubt irgendjemand ernsthaft, daß jemand ein Interesse daran haben könnte, die ö.-r. Rundfunkprogramme zu knacken???
von Forums-User Philosoph.
Hmm, ich glaube auch, dass das das Problem sein wird.
Wer will wirklich diesen..................schauen?
Wer möchte ok, der zahlt dann, wer nicht möchte ….... 8) :police:
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...Es gibt einige Punkte, die faktisch anders liegen (ich möchte nicht "falsch sind" schreiben). Z. B. der letzte mit der Verschlüsselung und knacken: Gerade da haben ja die Anbieter der verschlüsselten Programme gezeigt, das es problemlos geht. Nämlich genau die haben ein verstärktes Interesse daran, dass ihre Signale nicht geknackt werden, denn, man mag es kaum glauben ;), sie verdienen ihr Geld damit.
Ich möchte hier aber nicht alle Punkte, die mir aufgefallen sind, aufrollen. Interessiert ja eh keinen, und die, die es interessiert (also wir "Schwarzseher" [diese Typisierung ist doch legitim, oder nicht? ;) ]) wissen es eh.
Auch dies wurde heute thematisiert. Die Verteidigung der beklagten LRA führte an, dass eine Verschlüsselung zu knacken wäre, was unmittelbar durch den Anwalt eines Klägers mit der Aussage, dass sie sich diese Argumentation auf die neuen Verschlüsselungsmethoden und Decoder nicht mehr halten liesse, dementiert wurde.
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In http://m.lvz.de/Kultur/Medien/Bundesverwaltungsgericht-skeptisch-bei-Klagen-gegen-Rundfunkbeitrag (http://m.lvz.de/Kultur/Medien/Bundesverwaltungsgericht-skeptisch-bei-Klagen-gegen-Rundfunkbeitrag) liest man:
Gegen eine Steuer spricht weiter, dass die Höhe der Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag begrenzt wird durch den Bedarf des Rundfunks, den die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs feststellt“, unterstrich [Vorsitzender Richter Werner] Neumann.
Letzter Satz aus http://stmichael.tk/2015-09-17K.htm (http://stmichael.tk/2015-09-17K.htm) lautet:
Ein wesentlicher Unterschied der Rundfunkabgabe mit einer Steuer ist sicher nicht, dass die Erhebung der Mittel durch den Zweck begrenzt wird (vgl. Seite 7 vom Musterurteil, vorletzter Absatz), dass die Abgabe erhöht wird, wenn sie dem gemeldeten Bedarf nicht genügt, dass eher ein höherer Bedarf gemeldet als die Abgabe gesenkt wird, wenn die Abgabe einen Überschuss bringt. Eine Steuer wird nicht ohne ein Gesetz, das sie begrenzt, erhoben. Auch beim Staatshaushalt sollte Ausgleich das Ziel sein. Überschüsse sind zwar viel seltener als Defizite, aber dauernd ebenso schädlich (Fußnote1). Eine Steuer, deren Aufkommen gesetzlich mit einem Zweck gebunden ist, würde ihr Ziel verfehlen und ihre Legitimation verlieren, wenn sie entweder dauern Überschüsse oder dauern Defizite bringen würde. Eine Zweckbindung des Aufkommens widerspricht nicht dem Begriff der Steuer (vgl. BVerfGE 7, 244). Die Rundfunkabgabe wird für eine allgemeine öffentliche Aufgabe erhoben (§2 Abs. 1 Satz 1 RStV) und entgilt keine Leistung (vgl. 2 BvF 1/68 vom 27.07.1971, sowie die in Seiten 9 und 10 meines Schreibens vom 29.07.2015 erwähnten Schreiben des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin).
Fußnote 1: z.B. Fritz Schäffers Juliusturm, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41758884.html (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41758884.html)
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ebenfalls Danke an Karlsruhe für den Live-Ticker aus Leipzig!
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...Es gibt einige Punkte, die faktisch anders liegen (ich möchte nicht "falsch sind" schreiben). Z. B. der letzte mit der Verschlüsselung und knacken: Gerade da haben ja die Anbieter der verschlüsselten Programme gezeigt, das es problemlos geht. Nämlich genau die haben ein verstärktes Interesse daran, dass ihre Signale nicht geknackt werden, denn, man mag es kaum glauben ;), sie verdienen ihr Geld damit.
Ich möchte hier aber nicht alle Punkte, die mir aufgefallen sind, aufrollen. Interessiert ja eh keinen, und die, die es interessiert (also wir "Schwarzseher" [diese Typisierung ist doch legitim, oder nicht? ;) ]) wissen es eh.
Auch dies wurde heute thematisiert. Die Verteidigung der beklagten LRA führte an, dass eine Verschlüsselung zu knacken wäre, was unmittelbar durch den Anwalt eines Klägers mit der Aussage, dass sie sich diese Argumentation auf die neuen Verschlüsselungsmethoden und Decoder nicht mehr halten liesse, dementiert wurde.
Die Frage wäre, wer Interesse daran hätte einen Sender zu knacken, der irrelevante Inhalte sendet.
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Also wenn es per Gericht nicht geht, dann bleibt immer noch ein Volksentscheid bzw. Volksbegehren. Irgendeinen Weg muss es geben, damit das Volk sein Mitspracherecht an diesem Staatsvertrag wahrnehmen kann. Das hat es doch? Wie bekommt man das Thema in den Bundestag?
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Also wenn es per Gericht nicht geht, dann bleibt immer noch ein Volksentscheid bzw. Volksbegehren. Irgendeinen Weg muss es geben, damit das Volk sein Mitspracherecht an diesem Staatsvertrag wahrnehmen kann. Das hat es doch? Wie bekommt man das Thema in den Bundestag?
Entsprechend wählen
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Antrag auf ein Volksbegehren (manchmal auch: Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens) ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland.
https://de.wikipedia.org/wiki/Antrag_auf_ein_Volksbegehren
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Also wenn es per Gericht nicht geht, dann bleibt immer noch ein Volksentscheid bzw. Volksbegehren. Irgendeinen Weg muss es geben, damit das Volk sein Mitspracherecht an diesem Staatsvertrag wahrnehmen kann. Das hat es doch? Wie bekommt man das Thema in den Bundestag?
Rundfunk ist (leider?) immer noch Ländersache. Ein sinnvoller Weg wäre, dass so viele RF-Kritiker wie möglich mit dem hier im Forum angeigneten Hintergrundwissen einen Termin bei ihrem Landtagsabgeordneten bzw. den Mediensprechern zur Bürgersprechstunde zu machen und (bei einer Tasse Kaffee) genau diese Punkte möglichst sachlich zu diskutieren und die MdLs auf die Ungerechtigkeiten und Versäumnisse im Rundfunkstaatsvertrag aufmerksam zu machen. Die MdLs sind verpflichtet solche Bürgersprechstunden abzuhalten.
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Ich lese gerade, das unter anderem Gebühren von einem solchen Volksbegehren ausgeschlossen sind.
https://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe
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Antrag auf ein Volksbegehren (manchmal auch: Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens) ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland.
https://de.wikipedia.org/wiki/Antrag_auf_ein_Volksbegehren
Die Hürden für ein Volksbegehren sind in Deutschland, im Vgl. Zur Schweiz, leider und vermutlich mit Absicht, da von der Politik unerwünscht, ziemlich hoch.
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Also wenn es per Gericht nicht geht, dann bleibt immer noch ein Volksentscheid bzw. Volksbegehren. Irgendeinen Weg muss es geben, damit das Volk sein Mitspracherecht an diesem Staatsvertrag wahrnehmen kann. Das hat es doch? Wie bekommt man das Thema in den Bundestag?
Rundfunk ist Landespolitik und deshalb wird der Bundestag/die Bundesregierung die Sache an die Länderparlamente zurückverweisen.
Zahlungsstreik. Den LRA den Geldhahn zudrehen. Das ist die einzige Sprache, die in der Gelddiktatur verstanden wird.
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Hier nun der beste Satz des Tages, was sage ich, des Jahres, des Jahrhunderts:
Zum Thema Verschlüsselung: Glaubt irgendjemand ernsthaft, daß jemand ein Interesse daran haben könnte, die ö.-r. Rundfunkprogramme zu knacken???
Hier wird ein Argument "FÜR" den Zwangsbeitrag verwendet, was noch nicht spruchreif ist: Die Verschlüsselung könnte geknackt werden. Dann müsste man auch alle anderen Möglichkeiten hinterfragen, die jetzt schon spruchreif sind: Was, wenn örR die Gelder veruntreut? Was, wenn fernsehgucken gesundheitsschädlich ist? Was, wenn örR Propaganda sendet? Was, wenn örR nicht staatsfern ist? Die Probleme mit Verschlüsselung könnten erst entstehen, wenn verschlüsselt wird. Soll der Richter doch beweisen, dass Verschlüsselung zu knacken ist. Stellt ihm dafür ein Nokia3110 zur Verfügung. Das ist ja Schutzgelderpressung reverse: Wir müssen zahlen, damit örR nicht geknackt wird.
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Die Frage wäre, wer Interesse daran hätte einen Sender zu knacken, der irrelevante Inhalte sendet.
Eine "subjektive Irrelevanz" der Programme des örR stand nicht zur Verhandlung, da immer auf die Programmfreiheit verwiesen wurde.
Eine Klägerin brachte jedoch diesbezüglich den Einwand, dass der örR seiner kulturellen Verantwortung nicht mehr gerecht werde.
Sie hat seit >10 Jahren kein TV-Gerät mehr und erwähnte, dass alle Bürger die sich für eine rundfunkfreie Lebensweise entscheiden als Betrüger dargestellt werden. Eine nette Metapher der Klägerin war der Vergleich mit einem Vegetarier (ungefährer Wortlaut) : "Wäre ich ein Vegetarier und eine LRA schickt mir Fleisch und behauptete, dies sei ein "individuell anrechenbaren Vorteil" könne dies nicht ernst gemeint sein".
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Dass Verschlüsselung unknackbar sein kann, beweist doch jetzt der Verschlüsselungstrojaner, der im Umlauf ist.
Gegen diese Verschlüsselung kapituliert sogar das FBI und rät zur Bezahlung des Lösegeldes.
http://www.heise.de/security/meldung/Verschluesselungs-Trojaner-TeslaCrypt-2-geknackt-Kriminelle-ruesten-nach-3092667.html
Wer allerdings bereits den Nachfolger TeslaCrypt 3 erwischt hat, schaut in die Röhre. Der erstellt Dateien mit den Endungen xxx, .ttt, oder .micro – und die lassen sich derzeit nicht retten.
Sollen sich doch die ÖRR von diesen Hackern beraten lassen.
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Sollen sich doch die ÖRR von diesen Hackern beraten lassen.
Ne klar, TeslaCrypt-2 für die wertvollen Inhalte des Dummfunks, ich roll mich weg... :laugh: :laugh:
Vielleicht können die RA's dann
Ihre immensen finanziellen Bedarfe über Lösegelder stopfen lol
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Kannst du noch genauer schreiben was zu dem Thema Gleiheitsgrundsatz bzw. Single- VS Mehrpersonenhaushalt gesagt wurde?
Der Punkt des Gleichheitsgrundsatzes (Art.3 Abs.1 GG) wurde für Single- und Mehrpersonenhaushalte relativ ausführlich behandelt.
Die Anwältin einer Klägerin legte die massive Verletzung von Art.3 GG bei ca. 40% vorhandenen Singlehaushalten dar.
Ein Gegenargument der Beklagten war, dass bei einer personenbezogenen Abgabe Mehrpersonenhaushalte (vor allem Familien) somit deutlich mehr belastet werden würden. Weiterhin kam als Gegenargument erneut das Argument der Pauschalisierung ins Spiel (bei nicht definierter Anzahl der Nichtnutzer und bei 40% Singlehaushalten! - eigentlich unglaublich).
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Die Diskussion um Verschlüsselung geht doch völlig am Thema vorbei. Klar geht Pay-TV und klar kann man den Zugang zu Internetstreams effektiv kontrollieren. Machen andere ja faktisch und kosten tut es auch nicht viel.
Der Punkt ist, dass NIEMAND - nicht einmal die LRA-Juristen oder die BVerwG-Richter selbst - dafür freiwillig zahlen würden und schon gar nicht 17,50 EUR pro Monat. Das ist vollkommen außerhalb jeglicher Kosten-Nutzen-Relation. Die wissen das ganz genau und versuchen deshalb, irgendwelche fadenscheinigen Argumente zusammenzuschustern.
Wenn sie sich so sicher wären, dass das Programm so gut ist und dem deutschen Volke so viel nutzen bringt, dann hätten sie schon längst verschlüsselt. Das wäre für alle Beteiligten das beste, einfachste und billigste. Es ist ja nicht so, dass Leute für TV nix zahlen. Ganz im Gegenteil: sie stellen sich einen Bildschirm ins Wohnzimmer, der die ganze Wand bedeckt; zahlen für Sky-Abos, Netflix, Amazon Prime. Plus Kino. Plus DVDs. Dafür gibt es einen riesen Markt und die Kohle wird rausgeschleudert für den Schrott. Aber für den ör Dreck will nicht mal der TV Junkie blechen. Das ist doch bezeichnend.
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Ob verschlüsselt oder nicht, ob mit oder ohne gekaufte, beinflusste oder selbst im Rundfunkrat sitzende Richter, örR Nutzer werden immer weniger, zur Zahlung für Nichts verdonnerte örR Nichtnutzer (es geht um rund 13000 Euro für jeden) immer mehr und viele dieser bereits heute Millionen Menschen gingen/gehen auch wählen... ::)
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Uff, wieder zuhause...
800km weggeballert nur um mir das mal anzuschauen.
Meine Meinung zu dem ganzen:
Ich bin etwas enttäuscht über die Juristerei.
Ich hätte erwartet, daß gerade bei einem Verwaltungsgericht mehr auf Gesetze und Paragraphen eingegangen wird, um beispielsweise die Fehleinschätzung zu beleuchten, daß ein "Beitrag" nich so gestaltet & erhoben werden kann wie er es derzeit wird.
Irgendwie war es schwammig und aufgrund mehr oder weniger persönlicher Eindrücke wurde "bewertet", ob das nun ein Beitrag oder eine verkappte Steuer sei.
Ganz schlimm war heute das Abschweifen vom Thema, als Modelle diskutiert wurden, wie man denn den Beitrag gerechter gestalten könnte. Das war wirklich überhaptnicht das Thema, und statt daß der Richter dies gleich unterbindet musste ein Anwalt der Klägerseite eeendlich nach langer Zeit sagen: "Für das thema sitzen wir aber nicht hier" (o.ähnlich).
Die Mitleidsnummer des einen Rundfunkanwalts, wie schwer es doch sind wäre, die Beitragspflichtigen von den nicht-pflichtigen zu unterscheiden, der Verwaltungsaufwand usw. *kotz*
HEULT doch! >:(
Dreist war auch die Lüge des Rundfunk-Justiziars, als er sagte, es sei datenschutzrechtlich ganz schlimm, wenn man jeden Bewohner einer Wohnung ermitteln müsste (also für einen pro-Kopf-Beitrag), das würde ja derzeit garnicht der Fall sein. Lachen und Rumoren im Saal. Die zweite dreiste Lüge war, daß beim der alten GEZ-GEbühr Zweitgeräte immer frei waren und auch damals nur jeder Haushalt einmal zahlte. Was ne Lüge, denn hatte das 18-järige Kind einer Familie eine Glotze oder das Radio im eigenen Zimmer wurde es genauso gebührenpflichtig.
Und hier hätte ein Anwalt der Klägerseite sofort reingrätschen (oder besser warten bis er das Wort hat?) und diese Lügen enttarnen.
Ich weiß nicht, ob es an mangelnder Vorbereitung lag? Ich glaube daß sich die anwälte wohl wesentlich weniger lang mit dem Thema beschäftigt haben als man annimmt.
Wie auch gesagt wurde, aufgrund des geringen Streitwerts sind die GEZ-Fällt ja wenig lukrativ für Anwälte.
Alleine deshalb werden diese sich nicht sehr lange damit beschäftigt haben.
Zwischendurch muß ich zur Verteidigung aller Klägeranwälte sagen, daß es doch einige gute und stichhaltige Argumente gab, daß beispielsweise diese Typisierung "Wohnung = Rundfunk" verfassungswidrig ist.
Naja, was es brachte sieht man morgen.
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und diese gehen auch zur Wahl... ::)
Nö, ich gehe nicht.
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und diese gehen auch zur Wahl... ::)
Nö, ich gehe nicht.
Hab nicht an Dich gedacht und habs verbessert ;):
"...und viele dieser bereits heute Millionen Menschen gingen/gehen auch wählen..."
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...
Ein Gegenargument der Beklagten war, dass bei einer personenbezogenen Abgabe Mehrpersonenhaushalte (vor allem Familien) somit deutlich mehr belastet werden würden. ...
Ja stimmt doch. Mensch Leute - die haben doch sowas von RECHT und meinen es doch gut:
Unerhört. Diese Handy(vertrags)anbieter sollten endlich auch bürgergerecht, familienbezogen - wie die ÖRR >:D - umdenken und umstrukturieren: wenn Papi mit seinem neuartigen Empfangsgerät smartphonen will muss er ja einen Vertrag abschließen und bezahlen. Wenn Mami jetzt auch gesenkten Hauptes smartphonend durch die Wohnung schleichen möchte - ja dann muss sie auch bei diesen Geiern einen (eigenen) Vertrag abschließen und bezahlen. Wenn jetzt die noch zuhause wohnenden volljährigen Abkömmlinge Kevin-Uwe und Tschaqueline-Dörte auch noch smartphonend blabla...ja meine Güte: dann werden die ja schon 4-fach ab-vertragt! Nicht auszuhalten!!!
Kinobesitzer/betreiber erst: die gehören geteert und gefedert: fordern die doch 4 volle Eintrittsgelder für Familie Papi, Mami, Kevin-Uwe und Tschaqueline-Dörte wenn die endlich mal wieder vor der Kinoglotze sitzen weil sie die 38te Wiederholung des ollen Tatorts von 1976 nicht mehr sehen können/wollen.
Wollte dies hier mal aufzeigen und mal eine Lanze für unsere sozial engagierten, wohlwollenden ÖRR-LRA's brechen !!!
Gruß
Kurt
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Fokus:
http://m.focus.de/finanzen/recht/buh-rufe-jubel-lautes-klatschen-eklat-vor-gericht-gegner-der-zwangsabgabe-provozieren-bundesrichter_id_5365562.html?fbc=fb-shares
Diesen Artikel finde ich persönlich schon wirklich unverschämt und voreingenommen. Natürlich sind alle Zahlungsverweigerer Querulanten, die in Wirklichkeit schwarz fernsehen...
Kann irgendeiner der Verhandlungszeugen von einem "Eklat" berichten?
WiWo:
http://app.wiwo.de/politik/deutschland/rundfunkbeitrag-vor-gericht-die-wichtigsten-fragen-und-antworten-zum-rundfunkbeitrag/13334456.html?mwl=ok
Wie sind vorherige Urteile ausgefallen?
Das Karlsruher Verfassungsgericht entschied. Privaten Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) dürfe es nur geben, weil und insofern die Existenz der öffentlich-rechtlichen Anstalten gesichert sei. Es ist kaum zu erwarten, dass sich das Bundesverwaltungsgericht zum Bundesverfassungsgericht in Widerspruch setzt. Auch die Urteile in allen bisherigen Instanzen weisen in diese Richtung.
Der Verfasser hat offensichtlich entweder die Rundfunkentscheidungen des BVerfG nicht gelesen oder nicht verstanden. Das BVerfG sagte nicht, daß es privaten Rundfunk nur geben dürfte unter der Bedingung, daß es die ö.-r. R. gäbe, sondern insgesamt müsse es ein Rundfunksystem geben, daß Art. 5 Abs. 2 GG genüge, spricht: staatsfern und vielfaltsichernd sei.
Im Gegenteil sagte das BVerfG, daß die Privilegierung der ö.-r. R. nur solange und soweit angemessen sei, als diese der BVerfG-Auslegung von Art. 5 Abs. 2 GG folgen. Damals, das muß dazugesagt werden, gab es noch das Problem der Frequenzknappheit und man wußte noch nicht, wie man dieses Problem in Zukunft lösen würde.
Inzwischen gibt es das Problem nicht mehr, dafür tanzen die ö.-r. R. dem BVerfG und den Bürgern ganz offen auf der Nase herum. Der Stichtag vom 30.Juni 2014, bis zu dem der ZDF-Staatsvertrag bzgl der Staatsferne in den Aufsichtsräten nachgebessert werden sollte (14. Rundfunkentscheidung), ging ereignislos vorbei; das wird auch dem BVerfG aufgefallen sein.
Die Länder müssen nur Staatsferne und Vielfalt im Rundfunk sichern. Wie sie das machen, ist ihnen überlassen. Für ein duales System besteht keine zwingende Notwendigkeit. Ebenso denkbar wäre, daß die Privaten per Staatsvertrag dazu verpflichtet werden, die Grundversorgung zu gewährleisten. Damit wären die ö.-r. R. überflüssig. Das wäre auch kein größeres Problem.
Insgesamt scheint dieser Artikel auch wieder aus der ö.-r.-Feder geflossen zu sein... ::)
Info-Sat:
https://www.infosat.de/entertainment/zweite-runde-im-streit-um-den-rundfunkbeitragHermann Eicher, SWR-Justiziar und innerhalb der ARD federführend beim Beitragsrecht, hielt dem entgegen, dass auch in der Vergangenheit in der Regel ein Beitrag pro Wohnung gezahlt worden sei. Deutschlandweit die Zahl der Personen in allen Wohnungen zu ermitteln, sei genauso unrealistisch wie zum Beispiel nach Wohnungsgröße zu unterscheiden. Dennoch halte er die Wohnung als Anknüpfungspunkt für sinnvoll: Die über 14-Jährigen in Deutschland guckten täglich mehr als drei Stunden Fernsehen, zu einem wesentlichen Teil in der Wohnung.
Die 14-17-Jährigen müssen a) nicht zahlen und schauen b) zum größten Teil gerade nicht die ö.-r. R.
Der größte Teil derer, die die ö.-r. R. schauen/hören, sind auch bereit, dafür zu zahlen. Wie lange das noch so geht, wenn man einen Gutteil der treuen Anhänger dadurch vergrault, daß man die Volksmusik-Sender abschafft, wird sich zeigen.
Es ist ein Armutszeugnis für die Presse, daß sie sich derart in Dienst des Rundfunks stellt.
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Zum Thema Verschlüsselung: Glaubt irgendjemand ernsthaft, daß jemand ein Interesse daran haben könnte, die ö.-r. Rundfunkprogramme zu knacken???
Normaler Weise verschlüsselt man doch werthaltige Dinge. Hier genügt ein Passwort mit einer Zahl. Eine Herausforderung solls ja noch geben für professionelle Hacker, die das Passwort dann womöglich im Internet twittern?
Morgen miete ich mir ein Bankschließfach. Dort kommen dann die Prospekte zur Kommunalwahl rein.
Und überhaupt: "Das Internet! Da müsst Ihr rein, liebe LRA's. Das ist der Ort, in dem aus Exkrementen Gold gemacht wird. Hier seid's richtig."
Also wäre ich dort gewesen und hätte 3 Tage an dem geschichtsträchtigen und tumultbehafteten Schauplatz "Leipzig" verbracht, hätte ich wohl Angst um Leib und Leben, nachdem man mir trachtet. Grund genug für eine Auskunftssperre?!
@karlsruhe: Danke für die klasse Berichterstattung.
Wahrscheinlich gabs noch mehr Schoten?
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Fokus:
http://m.focus.de/finanzen/recht/buh-rufe-jubel-lautes-klatschen-eklat-vor-gericht-gegner-der-zwangsabgabe-provozieren-bundesrichter_id_5365562.html?fbc=fb-shares
Diesen Artikel finde ich persönlich schon wirklich unverschämt und voreingenommen. Natürlich sind alle Zahlungsverweigerer Querulanten, die in Wirklichkeit schwarz fernsehen...
Kann irgendeiner der Verhandlungszeugen von einem "Eklat" berichten?
Ich war am Mittwoch bei den Verhandlungen in Leipzig dabei. Zu Anfang kamen einzelne Klatscher und Buh-Rufe, die nach sachlicher Ermahnung durch den vorsitzenden Richter eingestellt wurden. Die Verhandlung am Mittwoch lief völlig zivilisiert ab. Da herrschte eine kräftige Energie auf Zuschauer- bzw. Klägerseite. Von "Kochen" jedoch keine Spur...
Auch am 2. Verhandlungstag gab es lediglich einzelne Klatscher und vereinzelt Raunen, keine Buh-Rufe.
Keine Spur eines "Eklats" - weder gestern, noch heute.
Masslos übertriebene Berichterstattung vom Focus mit dem einzigen Zweck des Clickbaitings.
Und da soll man noch Respekt für die einst seriösen Printmedien haben?
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Kannst du noch genauer schreiben was zu dem Thema Gleiheitsgrundsatz bzw. Single- VS Mehrpersonenhaushalt gesagt wurde?
Der Punkt des Gleichheitsgrundsatzes (Art.3 Abs.1 GG) wurde für Single- und Mehrpersonenhaushalte relativ ausführlich behandelt.
Die Anwältin einer Klägerin legte die massive Verletzung von Art.3 GG bei ca. 40% vorhandenen Singlehaushalten dar.
Ein Gegenargument der Beklagten war, dass bei einer personenbezogenen Abgabe Mehrpersonenhaushalte (vor allem Familien) somit deutlich mehr belastet werden würden. Weiterhin kam als Gegenargument erneut das Argument der Pauschalisierung ins Spiel (bei nicht definierter Anzahl der Nichtnutzer und bei 40% Singlehaushalten! - eigentlich unglaublich).
Vielen Dank für die Infos - meine beiden Klagen (in eigener Sache und als Prozessbevollmächtigter für meinen Bruder) wurden wegen einer der Klagen vorm BVerwG ausgesetzt, aufgrund der Behandlung des Gleichheitsgrundsatzes. Die mangelhafte Befreiungsliste, die fehlende Möglichkeit, sich aufgrund geringer finanzieller Mittel befreien zu lassen und die Ungleichbehandlung von finanziell gleichstarken Personengruppen, die Befreiungsvorraussetzungen (z.B. Aktives Beziehen von Sozialhilfe u.a.) einmal erfüllen und einmal nicht (z.B. durch (freiwilligen) Nichtbezug von Hilfen), waren neben dem Unterschied Single- VS Mehrpersonenhaushalte meine Begründungen zum Thema Gleichheitsgrundsatz!
Bin auf die Urteilsbegründung zu diesen Punkten gespannt!
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Aber: @letzten Satz: Der Standpunkt spiegelt leider nur die Situation aus der Ich Perspektive wieder. Dieses Forum wird sinnlos werden, wenn am Ende jeder für sich allein denkt, handelt. Damit bekommt man keine kritische Masse hin um wirklich etwas zu bewegen. Wir leisten uns als Gesellschaft den Bildungsauftrag, weil nur (Weiter)Bildung Innovation und damit Fortschritt schafft. Jeder in Deutschland (Grundgesetz) hat das Recht auf die gleichen Voraussetzungen für Bildung. Und auch dieses Recht muss gewahrt werden. In beiden Fällen. Jemand der Bildung möchte und jemand der es nicht tut.
Ich vermisse bei Ihnen den Gedanken an die Gemeinschaft. Wenn das alles wirklich so wäre, dann ist es kein Wunder, warum die GEZ mit dieser Abzocke ständig weiter Erfolg hat. Vereinzelt werden Leute zum Gericht rennen, abgelehnt werden und frustriert sein. Andere sehen das und fangen gar nicht erst an. Und nur weil jeder sagt "ich persönlich brauch das nicht." Anstatt: Wir brauchen nur einen bestimmten Teil vom Öffentlichen Rundfunk, nämlich soviel dass die Grundrechte von jedem bedacht worden sind und soviel, das keine weitere Bereicherung des ÖRs stattfindet.
Zum ersten Absatz: Wer kann eigentlich behaupten, daß nicht auch Printmedien für Bildung sorgen? Ausgerechnet die Printmedien werden bei dieser Diskussion völlig übersehen. Wenn ich mich bilden möchte, dann schaue ich nicht fern. Fernsehen dient als erstes der Unterhaltung, nicht der Bildung. Das ist eine schwache Ausrede, um etwas zu rechtfertigen, was sich nicht mehr rechtfertigen läßt.
Zum zweiten Absatz: Gerade das Solidaritäts-Argument wird immer dann an den Haaren herbeigezogen, wenn es darum geht, die Übersatten noch weiter zu mästen. Was ist mit denen, die es sich schlicht nicht leisten können? Die in ihrem gesamten Leben niemals so viel Geld verdienen können, wie ein Intendant im Jahr verdient?
Ganz ehrlich: In Bezug auf den ö.-r. R. ist das Solidaritäts-Argument ein Schlag in das Gesicht all der Renter und Geringverdiener, denen ihr Grundrecht auf Existenzminimum abgesprochen wird, nur um etwas zu finanzieren, was sie so gar nicht wollen.
Wir brauchen die Öffentlich-Rechtlichen nicht. Sie brauchen uns.
Viele sind der Meinung, dass der "kleine Mann" hier nichts bewirken kann. Es wäre ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber viele Tropfen zusammen können einen ganzen Ozean erschaffen und das ist hier bei euch deutlich zu spüren! Hut ab und weiter so!
Richtig! Wenn wir endlich mal zusammenhalten, dann können wir aus diesem Land ein lebenswertes Land machen. Denn gemeinsam sind wir stärker!
Hier wird ein Argument "FÜR" den Zwangsbeitrag verwendet, was noch nicht spruchreif ist: Die Verschlüsselung könnte geknackt werden. Dann müsste man auch alle anderen Möglichkeiten hinterfragen, die jetzt schon spruchreif sind: Was, wenn örR die Gelder veruntreut? Was, wenn fernsehgucken gesundheitsschädlich ist? Was, wenn örR Propaganda sendet? Was, wenn örR nicht staatsfern ist? [...]
Ähm... Der ö.-r. R. hat schon Gelder veruntreut, es ist bekannt, daß Fernsehen gesundheitsschädigend ist und der ö.-r. R. sendet Propaganda. Von "wenn" kann hier keine Rede mehr sein.
Die Diskussion um Verschlüsselung geht doch völlig am Thema vorbei. Klar geht Pay-TV und klar kann man den Zugang zu Internetstreams effektiv kontrollieren. Machen andere ja faktisch und kosten tut es auch nicht viel.
Der Punkt ist, dass NIEMAND - nicht einmal die LRA-Juristen oder die BVerwG-Richter selbst - dafür freiwillig zahlen würden und schon gar nicht 17,50 EUR pro Monat. Das ist vollkommen außerhalb jeglicher Kosten-Nutzen-Relation. Die wissen das ganz genau und versuchen deshalb, irgendwelche fadenscheinigen Argumente zusammenzuschustern.
Wenn sie sich so sicher wären, dass das Programm so gut ist und dem deutschen Volke so viel nutzen bringt, dann hätten sie schon längst verschlüsselt. Das wäre für alle Beteiligten das beste, einfachste und billigste. Es ist ja nicht so, dass Leute für TV nix zahlen. Ganz im Gegenteil: sie stellen sich einen Bildschirm ins Wohnzimmer, der die ganze Wand bedeckt; zahlen für Sky-Abos, Netflix, Amazon Prime. Plus Kino. Plus DVDs. Dafür gibt es einen riesen Markt und die Kohle wird rausgeschleudert für den Schrott. Aber für den ör Dreck will nicht mal der TV Junkie blechen. Das ist doch bezeichnend.
Dito. Zu allen Punkten.
Danke, ChrisLPZ!
Naja, auch Papier ist eben geduldig...
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Der Punkt des Gleichheitsgrundsatzes (Art.3 Abs.1 GG) wurde für Single- und Mehrpersonenhaushalte relativ ausführlich behandelt.
Die Anwältin einer Klägerin legte die massive Verletzung von Art.3 GG bei ca. 40% vorhandenen Singlehaushalten dar.
Ein Gegenargument der Beklagten war, dass bei einer personenbezogenen Abgabe Mehrpersonenhaushalte (vor allem Familien) somit deutlich mehr belastet werden würden. Weiterhin kam als Gegenargument erneut das Argument der Pauschalisierung ins Spiel (bei nicht definierter Anzahl der Nichtnutzer und bei 40% Singlehaushalten! - eigentlich unglaublich).
So steht es auch in Artikel aus dem Jahre 2006 "Haushaltsabgabe statt Gerätegebühr: Eine Zukunft ohne GEZ?"
Würde man sich für einen Zwangsbeitrag in Form eines Kopfbeitrags entscheiden, so würde dieser nach Berechnung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages in Abhängigkeit von der Zahl der Gebührenbefreiungen zwischen 9 Euro (3 Mio. Gebührenbefreite) und 11 Euro (12 Mio. Gebührenbefreite) pro Monat betragen. Verfassungsrechtlich scheint
aber ein solcher Beitrag mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes problematisch, sofern dieser nicht auf die familiäre Situation abstellen würde. So wird nach Angaben des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages bei einer Kopfbeitrags-Lösung ein Alleinstehender um 7-8 Euro pro Monat entlastet, während eine Familie mit zwei volljährigen Kindern insgesamt 36-44 Euro mehr aufwenden müsste. Eventuell Transaktionskosten verursachende Umverteilungsmaßnahmen und Ausnahmetatbestände wären die Folge eines solchen Kopfbeitrages.
https://econstor.eu/dspace/bitstream/10419/42637/1/520631994.pdf
das hier ist auch geil:
Bei der Wahl der optimalen Tarifierung, die sich aus dem ermittelten Gutstyp ableiten lässt, müssen das Subsidiaritäts- und das Kongruenzprinzip beachtet werden. Zur Durchsetzung des Kongruenzprinzips stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, die mit Hilfe des Extensionsniveaus beschrieben werden.
Da es sich bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkdarbietungen um Kollektivgüter handelt*, scheidet die Bereitstellung über das Individualniveau und das Vereins bzw.Genossenschaftsniveau aus. Bei einer Zwangsgenossenschafts- oder Zwangsvereinslösung, die in Betracht gezogen wird, stehen zur Finanzierung neben Grenzkostengebühren und freiwilligen Beiträgen auch Zwangsbeiträge zur Verfügung. Zahlungsunwillige Nutzer können so auf Basis des Öffentlichen Rechts an der Finanzierung der Bereitstellung öffentlich-rechtlicher Rundfunkdarbietungen beteiligt werden. Die Bereitstellung würde über eine öffentliche Körperschaft unterhalb des Niveaus einer Gebietskörperschaft erfolgen. Würde man ein höheres Extensionsniveau wählen, könnten zur Finanzierung auch spezielle oder allgemeine Steuern herangezogen werden.
*es ist mehr als fraglich, ob es sich um Kollektivgüter handelt
Die Rundfunanstalten haben aber immenr noch die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts.
Zwangsvereinslösung
Rechtswidriger Zwang. Unser Verwaltungsrecht kennt keine generelle Ermächtigung zur Gründung öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Die Rundfunkanstalten brauchen zur Errichtung einer solchen Institution einer ausdrücklichen gesetzlichen oder staatsvertraglichen Ermächtigung. Den Rundfunkanstalten fehlt auch seit jeher und wohl bis heute die zur Gründung einer rechtsfähigen Körperschaft erforderliche Organisationsgewalt.
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Hermann Eicher, SWR-Justiziar und innerhalb der ARD federführend beim Beitragsrecht, hielt dem entgegen, dass auch in der Vergangenheit in der Regel ein Beitrag pro Wohnung gezahlt worden sei. Deutschlandweit die Zahl der Personen in allen Wohnungen zu ermitteln, sei genauso unrealistisch wie zum Beispiel nach Wohnungsgröße zu unterscheiden. Dennoch halte er die Wohnung als Anknüpfungspunkt für sinnvoll: Die über 14-Jährigen in Deutschland guckten täglich mehr als drei Stunden Fernsehen, zu einem wesentlichen Teil in der Wohnung.
Es ist also vollkommen unrealistisch, die Zahl der Personen in allen Wohnungen zu ermitteln?
Aber es ist dagegen völlig realistisch zu ermitteln, daß die über 14- Jährigen in Deutschland täglich mehr als drei Stunden Fernsehen?
Da gibt es leider ein kleines Problem Herr Eicher: Ich besitze keine Rundfunkempfangsgeräte und ich bin über 14. Soviel zum Thema Realität.
Es ist genauso unrealistisch und nahezu unmöglich zu ermitteln, wieviele Leute täglich wieviele Stunden vor einem Fernseher verbringen und ob sie dieses überhaupt tun.
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Und weiter gehen die Veröffentlichungen (Danke an den emsigen Mitstreiter!)
Anwalt.de
http://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesverwaltungsgericht-verhandelt-zum-rundfunkbeitrag_079997.html
und noch einer
http://news.aufdemnetz.de/n/250186-eklat-vor-gericht-verhandlung-um-rundfunkbeitrag-lauft-aus-d
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Hallo Karlsruhe,
entspricht folgende Angabe der Wahrheit?
"Die Gegner der Zwangsabgabe erschienen am Mittwoch zahlreich im größten Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, die Stimmung kochte – und prompt kam es zum Eklat."
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Eine Kontrolle, wer tatsächlich öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzt, sei schwierig, weil heutzutage auch am PC, Tablet oder Smartphone Radio oder Fernsehen empfangen werden kann.
Original-Text (11.07.2006)
Bayerischer Rundfunk
http://www.br-online.de/br-intern/thema/rundfunktechnik/1-4-verbreitung-internet.xml
(Dieser Artikel ist aus verständlichen Gründen nicht mehr auf "br-online.de" !", wurde aber wie auch andere Artikel in meinem Archiv für eine Dokumentation gespeichert.)
"Der Vergleich macht die derzeitigen Einschränkungen von Live-Streaming verglichen mit herkömmlichen Verbreitungswegen deutlich. Genau genommen liegt bei Live-Streaming kein "Rundfunk", also die Ausstrahlung eines Senders an potenziell beliebig viele Empfänger, vor. Die gegenwärtig eingesetzte Technik erlaubt nur Punkt-zu-Punkt-Verbindungen zwischen jedem einzelnen Empfänger und dem Sender."
http://www.rundfunkbeitrag.com/rundfunktechnik/technik-vom-br-mit-kommentar.htm
letzte archivierte Version vom 20.01.2008 - archiviert unter
http://web.archive.org/web/20060113150347/http://br-online.de/br-intern/thema/rundfunktechnik/1-4-verbreitung-internet.xml
und "doppelt hält besser" ;)
http://archive.li/KhJg3
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Hallo Karlsruhe,
entspricht folgende Angabe der Wahrheit?
"Die Gegner der Zwangsabgabe erschienen am Mittwoch zahlreich im größten Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, die Stimmung kochte – und prompt kam es zum Eklat."
Eklat?? Nö.
Wir waren sehr interaktiv!!
An entsprechenden Stellen zu klatschen (an beiden Tagen) warum nicht. Macht man bei sonstigen Veranstaltungen doch auch ::)
Die Stimmung war einfach gut und wir haben halt einfach hier und dort unsere Teilnahme kundgetan, na und.
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Sehr geehrte Herr RA ich verfolge ihre Verhandlung Beitragsservice in Lpz und glaube,das nachfolgende Argumende gegebenenfalls hilfreich sein könnten. Der BS greift rechtswidrig in Verträge dritter ein. Für Empfangsgeräte übers Internet Sind kostenpflichtige Verträge zu Providern nötig. Ohne diese gibts keine Nutzung der ÖR. Das gleiche gilt mit dem Stromvetrag. Kein Empfang ohne Vetrag Dritter. Des Weiterem verstosst der RsV gegen das Hausrecht und Eigentumsrecht,da Rechte vom Eigentümer zur Nutzung und Verbreitung von Werbung Verbreitung von Information zur Gewinnerziehlung nicht eingeräumt werden.Gegebenenfalls der Eigentümer selbst Gebühren vom BS verlangen kann.
Das hat bisher noch kein Richter zu hören bekommen!!!!!
vielleicht erreicht das einer der Anwälte vor dem Urteil.(BÖLK)
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Dieses Thema gab es schon und kann vor einem Verwaltungsgericht nicht verwendet werden. Eher vor dem Europäischen Gerichtshof.
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Erst einmal Danke für deine Mühe ...
Wurde an den 2 Tagen auch die Ungerechtigkeit von Zweitwohnungen angesprochen?
Also ich habe eine Zweitwohnung und kann aber immer nur in einer Wohnung sein bzw. dort schauen ... Warum soll ich dann für beide Bezahlen?
Ja - das wurde mehrfach von den Richtern angesprochen! Und es klang ein Bedauern durch, dass noch niemand mit diesem Thema in der Revision ist! Unbedingt klagen!!! Hat Aussicht auf Erfolg!!!
Gruß,
Willnich
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Ist das Thema Zweitwohnungen nicht ein weiteres Indiz dafür, daß der Artikel 3 Abs. 1 GG in Wirklichkeit nur auf Wohnungen und Betriebsstätten Anwendung findet und nicht auf Menschen, wie es in dem Artikel eindeutig formuliert wurde?
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*tipp tippp tippppp* so! Ich hab jetzt das Protokoll fertig (04:04 Uhr!! Um 6 Uhr bin ich heute morgen schon aufgestanden und jetzt bin ich immer noch wach!)
Also hier mein Protokoll von den Leipzig-Verhandlungen:
http://www.geznoch.de/16%2003%2017%20Protokoll%20BVerfG.pdf
Es sind noch ein paar Tippfehler drin, aber die korrigier ich morgen. Mensch, in 6 Stunden wird das Urteil verkündet!!! >:D
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*tipp tippp tippppp* so! Ich hab jetzt das Protokoll fertig (04:04 Uhr!! Um 6 Uhr bin ich heute morgen schon aufgestanden und jetzt bin ich immer noch wach!)
...
Das ist ja fantastisch!! Riesiges Dankeschön für Deine Mühe!!!
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*tipp tippp tippppp* so! Ich hab jetzt das Protokoll fertig (04:04 Uhr!! Um 6 Uhr bin ich heute morgen schon aufgestanden und jetzt bin ich immer noch wach!)
Also hier mein Protokoll von den Leipzig-Verhandlungen:
http://www.geznoch.de/16%2003%2017%20Protokoll%20BVerfG.pdf
Es sind noch ein paar Tippfehler drin, aber die korrigier ich morgen. Mensch, in 6 Stunden wird das Urteil verkündet!!! >:D
Excellent RAFA, vielen Dank für deine Mühen!
Nun braucht es noch der Urteile von heute in schriftlicher Form und man hat wieder ein Beleg für das Zahlvieh-Paradoxon.
Ich bin noch beim Lesen, aber ich denke das ist eine Pflichtlektüre für jeden Bürger der wissen will, wie es um die Rechtschaffenheit des Systems steht.
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Ist heute noch jemand vor Ort um das Urteil zu berichten?
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Herzlichen Dank für die Mühe!!
Frage dazu:
Das absolut gefasste Freiheitsgrundrecht gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Formulierung
Jeder hat das Recht, […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
ist gar nicht von Klägerseite samt ihren anwaltlichen Prozessvertretern in das mündliche Verfahren eingebracht worden???
Steht nämlich mit keinem Wort im Protokoll... :o
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Ist heute noch jemand vor Ort um das Urteil zu berichten?
Ja, es sind noch Leipziger Mitstreiter vor Ort, die zur Urteilsverkündung gehen wollten.
Ich schreib mal ne SMS
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Ok, die SMSs sind raus.
Bin auch schon unheimlich aufgeregt 8)
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Klagen abgelehnt... >:( >:( >:(
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Na als ob da irgendjemand was anderes erwartet hat ::)
Die können entscheiden was sie wollen... Ich hab 38 Jahre nix gezahlt für den Dreck und werde das auch weiterhin so tun... Schlupflöcher gibts genug. Wird sich halt beim EMA wieder abgemeldet... ;D ;D ;D
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gibt es schon irgendwo die Urteilsbegründung?
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Danke, Danke, Danke Euch allen, die Ihr vor Ort wart und keine Kosten und Mühen gescheut habt!!!
Speziell karlsruhe natürlich! Bin gespannt was Du beim nächsten Runden Tisch berichtest!
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*tipp tippp tippppp* so! Ich hab jetzt das Protokoll fertig (04:04 Uhr!! Um 6 Uhr bin ich heute morgen schon aufgestanden und jetzt bin ich immer noch wach!)
Also hier mein Protokoll von den Leipzig-Verhandlungen:
http://www.geznoch.de/16%2003%2017%20Protokoll%20BVerfG.pdf
Es sind noch ein paar Tippfehler drin, aber die korrigier ich morgen. Mensch, in 6 Stunden wird das Urteil verkündet!!! >:D
Super vielen Dank für die Mühe!!!
Bitte noch die Datei von BVerfG ind BVerwG umändern - für die Seriösität ;-)
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Hallo Karlsruhe,
entspricht folgende Angabe der Wahrheit?
"Die Gegner der Zwangsabgabe erschienen am Mittwoch zahlreich im größten Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, die Stimmung kochte – und prompt kam es zum Eklat."
Eklat?? Nö.
Wir waren sehr interaktiv!!
An entsprechenden Stellen zu klatschen (an beiden Tagen) warum nicht. Macht man bei sonstigen Veranstaltungen doch auch ::)
Die Stimmung war einfach gut und wir haben halt einfach hier und dort unsere Teilnahme kundgetan, na und.
Ist aber wenig zielführend und wirft ein schlechtes Bild auf die "Schwarzseher". An sich gilt ja der Grundsatz "ist der Ruf erst ruiniert....", aber wir wollen doch ernst genommen werden. Man stelle sich vor, der ÖRR würde auch ein paar Claquere mitbringen, die im Gerichtssaal für "Stimmung" sorgen. Selbst bei Ratssitzung in der Stadt/Gemeinde sollte man sich vornehm zurück halten.
Ich finde es gut, dass Verhandlungen öffentlich sind und das sollten sie auch bleiben.
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Wurden alle Klagen "in Bausch und Bogen" abgelehnt? :'( Oder gibt es Hinweise, welche Aspekte bei neuen Klagen evtl. noch besser und differenzierter herausgestellt werden könnten? Ich frage deshalb, weil morgen die Klagefrist einer mir wohlbekannten Person A abläuft. Dieser Mensch könnte möglicherweise hin- und hergerissen sein, ob weitere Klagen nach diesem Urteil noch Sinn machen. Gehen wir davon aus, Person A bleibt wehrhaft, wo sollte er nun inhaltlich mit seiner Klagebegründung ansetzen, nachdem schon so viele Hebel versucht wurden. :-\
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Bin echt platt! Irgendwie habe ich doch mal einen Teilerfolg erhofft für die Beitragsgegner.
Ich habe meine Verhandlung auch noch vor mir und welche Argumente sind denn ausbaubar?
Gibt es im Raum Sigmaringen denn keinen RUNDEN TISCH, so wenig Mitstreiter!
Welches wäre denn für die Kläger die nächste Instanz?
Bin trotzdem guter Hoffnung, auf in die nächste Runde. Und vielen Dank für die tollen Infos über diese 2 Tage,
wir sollten mal einen Fond bilden um diesen Akteuren ein gutes Essen spendieren zu können!
Herzlichen Dank!
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Klasse, Rafa, daß Du mitgeschrieben hast! *freu*
Ich denke, die wenigsten von uns hat es wirklich erstaunt, daß das BVerwG die Klagen abgelehnt hat.
Das könnte möglicherweise auch daran liegen, daß das BVerwG eigentlich ein Bundes-Fachgericht für Verwaltungsfragen ist, Beitragsrecht, wie es überwiegend wohl von RA Bölck vorgetragen wurde, jedoch Verfassungsrecht ist. Deshalb stellt sich überhaupt die Frage, ob das BVerwG eine derartige Entscheidung hätte treffen dürfen/können.
Uns bleibt nichts anderes übrig, als bis vors BVerfG zu gehen. Und wenn die ersten scheitern, dann müssen eben genug andere nachrücken, bis das Unrecht beseitigt wird. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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@karlsruhe: Danke für den ausführlichen Liveticker
@alle: Lasst den Kopf nicht hängen. Es ist noch nichts verloren:
- Das Urteil verstößt gegen das EU-Rundfunkurteil (ist hier OT, Hinweis: Thread "Kleiner Ausflug zum Europarecht", Antwort 12 von pinguin), weitere Erklärung hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg117660/topicseen.html#msg117660 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg117660/topicseen.html#msg117660).
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in der unabhängigen Presse eine umfangreiche Berichterstattung ausgelöst. Dabei wurde kein Problembereich ausgelassen (Rechtmäßigkeit des Beitrags, überzogene Altersvorsorge und Gehälter, Akzeptanz in der Bevölkerung). Diese unabhängige und umfangreiche Berichterstattung war sicher nicht im Interesse der Sender.
- Da die unabhängigen Medien so umfangreich berichtet haben, werden sich bald noch mehr Bürger für das Thema interessieren. Bald werden sich ganz sicher mehr Zahlungspflichtige finden, die den Beitrag nicht mehr bezahlen wollen. Je nach Umfrage sind 70-90 Prozent gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bzw. die Beitragshöhe. Nur die gekauften Auftragsumfragen der Sender behaupten das Gegenteil.
- Die neu erworbenen Kenntnisse im Verwaltungsrecht können wir prima im Umgang mit anderen Behörden anwenden.
Auch wenn das BVerwG den Rundfunkbeitrag bestätigt hat: mein Widerstand wird nicht nachlassen, ich werde die Zahlung bis zur Zwangsvollstreckung verweigern, jetzt kenne ich ja den Ablauf. Beim nächsten Widerspruchsbescheid werde ich klagen. Es bleiben ja noch genug Klagegründe übrig.
Ich werde gleich erstmal was auf das Konto überweisen als Unterstützung für die Verfassungsklage.
Gruß
azdb-opfer
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Ist bei den Verhandlungen das Europarecht zur Sprache gekommen?
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Ist bei den Verhandlungen das Europarecht zur Sprache gekommen?
Garnicht. Es ist allgemein wenig in Bezug auf "Recht" und "Gesetz" zur Sprache gekommen.
Da hat man diskutiert, ob die GEZ-Gebühr eher als Steuer anzusehen sei, statt darüber zu diskutieren, aufgrund welcher Definitionen sie kein Beitrag sein könnte.
Auch über die Typisierung und nach welchen Kriterien sie stattfinden darf wurde nicht auf Grundlage von Gesetzen oder Regelungen oder Urteilen diskutiert.
Irgendwie war alles eher so nach "Gefühl" argumentiert, und ob sich das Ganze gefühlt als rechtens herausstellt.
Ich dachte Juristerei sei eine Präzisionssache. Pfff.
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Ich werde gleich erstmal was auf das Konto überweisen als Unterstützung für die Verfassungsklage.
Welches Konto? Ist dafür schon ein Spendenaufruf ergangen den ich übersehen habe?
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Gemeint war möglicherweise die Unterstützung dieses Forums:
http://online-boykott.de/de/spenden
Edit "Bürger":
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html