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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: fox am 22. Januar 2016, 15:22
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Die CDU hat das Vorschlagsrecht, die Grünen melden Ansprüche an:
Am Bundesverfassungsgericht wird ein Richterposten frei.
Die Grünen melden Ansprüche auf einen Richterposten am Bundesverfassungsgericht an, für den nach bisheriger Arithmetik die CDU das Vorschlagsrecht hat.
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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-gruene-wollen-staerker-als-bisher-beteiligt-werden-a-1073275.html
Und da heißt es doch immer, daß unsere Gerichte unabhängig sind !!! >:(
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für den nach bisheriger Arithmetik die CDU das Vorschlagsrecht hat.
Wäre die Frage, ob diese Vorgehensweise überhaupt mit europäischem Recht vereinbar ist?
Alleine die an einem Gericht bereits tätigen Richter haben fachliche Befugnis wie nötige Erfahrung, einen zu ihnen passenden neuen Kollegen auszuwählen. Freilich dürfen die in der Regierungsverantwortung des Gesamtstaates stehenden Parteien einen ihrer Parteigenossen vorschlagen, doch die bereits am Gericht tätigen Richter sollten befugt sein, einen vorgeschlagenen Neuankömmling nur bei entsprechend fachlichem Niveau zu akzeptieren und ansonsten abzulehnen.