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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Nichtgucker am 19. Januar 2016, 01:49
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Die öffentlich-rechtlichen Anstalten senden Reportagen über Firmen, die mit zweifelhaften Beschäftigungsverhältnissen zu Lasten der arbeitenden Menschen operieren. Nun kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk über sich selbst und die Produktion seiner Nachrichtensendungen berichten. Dabei ist die Konstruktion des Selbstverleihs von Arbeitnehmern, um eine "umfangreichere Beschäftigung" zu erhalten, bemerkenswert kreativ:
"Der Sender setzt freie Mitarbeiter nach einer internen Vorgabe nur an maximal 60 Tagen im Jahr ein. Der Produktionsleiter erklärte dem Kläger, eine umfangreichere Beschäftigung sei möglich, wenn der Kläger über ein Verleihunternehmen werden könne. Darauf gründete der Kläger eine GmbH zur Arbeitnehmerüberlassung und wurde deren Geschäftsführer. In dieser Eigenschaft verlieh er in den Folgejahren sich und zwei bis drei weitere Mitarbeiter an die Rundfunkanstalt. Er war ganz überwiegend mit Dreharbeiten für zwei tägliche regionale Nachrichtensendungen des Senders betraut."
http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/news/2016/01/unwirksamer-selbstverleih-begruendet-arbeitsverhaeltnis.php (http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/news/2016/01/unwirksamer-selbstverleih-begruendet-arbeitsverhaeltnis.php)
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Beim Landesarbeitsgericht in Köln hat eine Frau, beschäftigt beim WDR/Beitragservice gegen Ihre Befristung geklagt. Diese dort aufgelisteten Arbeitsverhältnisse der Befristung passen genau nahtlos an die in diesem Threat beschrieben vorgehensweisen. https://openjur.de/u/852913.html (https://openjur.de/u/852913.html)
Mich wundert nur, dass von dort nicht mehr nach Außen dringt. Diese Herren lassen sich in der Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug ganz offenkundig Ihre notwendige Aktivitäten reinschreiben, gründen dazu Firmen, schieben die Beschäftigten mit Zeitvertrgägen hin und her und nutzen die Beschäftigten nur aus.
Und die Politik hat es ganz bewußt so gesteuert. Habe mich beim Bundestagsabgeordneten angemeldet wegen 120 Arztbesuche ohne Befund, Arbeitssuche nach 250 Bewerbungen. Dann bekam ich von dem Ehrenwerten Herrn, Mitglied des hohen Hauses in Berlin einen Zettel mit den Namen von zwei (2) Zeitarbeitsfirmen. Ich soll mich dort melden. Ja alles klar, deshalb wurde diese Branche mit über 300 000 Beschäftigte geschaffen damit diese von der Straße weg sind. Wem haben wir das zu verdanken? Ja klar den Politikern die die in Ihrem Parteibuch die Rechte der Arbeiter vertreten.
Und in dieser RF, Fernsehen, Medienbranche mit all den vielen Groß- und Kleinunternehmen verdienen wohl trotzdem alle noch gut genug oder die Branche lässt keinen Aufschrei zu.
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Beim Landesarbeitsgericht in Köln hat eine Frau, beschäftigt beim WDR/Beitragservice gegen Ihre Befristung geklagt. Diese dort aufgelisteten Arbeitsverhältnisse der Befristung passen genau nahtlos an die in diesem Threat beschrieben vorgehensweisen. https://openjur.de/u/852913.html (https://openjur.de/u/852913.html)
Die Dame vom WDR / Beitragsservice sollte sich von Beschäftigten des landeseigenen Glücksspielanbieters WestSpiel zum Thema Arbeitsverhältnisse beraten lassen.
Landtag NRW Drucksache 16/11204 22.02.2016
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16/11204&quelle=alle (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16/11204&quelle=alle)
Fragwürdiges Finanzgebaren des staatlichen Glücksspielanbieters WestSpiel –
Wie konfliktär sind die Arbeitsbeziehungen, dass freigestellte normale Beschäftigte fünf Jahre lang kostenfrei einen Dienstwagen mit Tankkarte für reine Privatfahrten zur Verfügung gestellt und bezahlt bekommen?
Sollte der vom Fragesteller zuvor wiedergegebene Sachverhalt zutreffend dargestellt worden sein, stellen sich etliche Fragen zum Finanzgebaren bei WestSpiel, das als Unternehmen im alleinigen Landeseigentum immer auch den Steuerzahler tangiert. Fraglich ist, aus welchen Gründen eine Unternehmensleitung offenbar seit fünf Jahren auf die Inanspruchnahme jeder Arbeitsleistung eines Beschäftigten verzichtet, der offenbar weit über dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen liegend entlohnt wird. Fraglich ist auch, warum Dienstwagengestellungen inklusive Übernahme von Spritkosten für reine Privatfahrten normaler Beschäftigter finanziell übernommen werden, die von ihrer Tätigkeit freigestellt sind. Sollten all diese Vorgaben vom Arbeitsgericht gemacht worden sein, würde dies wiederum ein bezeichnendes Licht auf die Art und Weise der Vertragsgestaltung bei WestSpiel werfen. Im Ergebnis entstehen diesem Unternehmen hohe Aufwendungen dafür, dass im Gegenzug keine Arbeitsleistung erbracht wird.
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Habt Ihr Euch das Urteil mal aufmerksam durchgelesen?
...a) Es spricht bereits viel für die Annahme des Arbeitsgerichts, dass der Haushaltsplan des ZB keine geeignete Grundlage für eine Haushaltsbefristung nach auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG darstellt. Der Haushaltsplan basiert nicht auf einem förmlichen Haushaltgesetz, es fehlt an einer unmittelbaren demokratischen Legitimation des Haushaltsplangebers. Zwar verwendet der Wortlaut des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nicht den Begriff des Haushaltsgesetzes, sondern spricht von Haushaltmitteln und von der haushaltsrechtlichen Bestimmung der Mittel. Jedoch sprechen die Gesetzesgeschichte und die systematische Betrachtung zwischen § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG und § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG für die Annahme, dass Haushaltsmittel erforderlich sind, die in einem förmlichen Haushaltsgesetz vorgesehen sind (vgl.: BAG, Urt. v. 09.03.2011 - 7 AZR 47/10 - m.w.N.). Darüber hinaus besteht auch keine klare Trennung und Fremdbestimmtheit zwischen den beklagten Rundfunkanstalten und dem Haushaltsplangeber. Der Verwaltungsrat, der nach § 6 Ziffer 3. VVB den Haushaltsplan für das nächstfolgende Haushaltsjahr aufstellt, setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die von den Landesrundfunkanstalten, dem Deutschlandradio sowie dem Z "entsendet" werden; sie kommen aus der jeweiligen Finanzkommission und der Juristischen Kommission (§ 3 Nr. 2 VVB). Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass die "entsandten" Mitglieder im Innverhältnis zur jeweils entsendenden Rundfunkanstalt in ihren Entscheidungen im Verwaltungsrat frei und autonom sind, d. h. nicht oder nur in beschränktem Umfang dem Einfluss der entsendenden Rundfunkanstalt unterliegen....
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Ich hab das nicht umsonst hier reingesetzt, aber wen interessiert das denn? Diese öffentliche Verwaltung einschließlich des RF insgesamt hat eine erbärmlichen Zustand.
Was diese Personen sich zu lasten der Bevölkerung erlauben ist nicht mehr zu beschreiben. Wie ein Staat soetwas zulassen kann?
Das wichtigste inzwischen ist der Menschenhandel und zwar in allen Bereichen. Möchte nicht Wissen wieviel Geld bei diesem Menschenhandeln was Arbeitsverhältnisse betrifft an Geld reingewaschen wird. Warum investieren diese Firmen Zick-Millionen in Fußballvereine, in Werbung z.B. diese Zeitarbeitsfirmen in Bandenwerbung in den Stadien. Dieses Geld wird alles dem Beschäftigten vorenthalten mit 8,50 Euro.
Außer diesem Dschungel an Undurchsichtigkeit der Geschäftstätigkeiten der RF-Anstalten und Ihren Firmen, sehe ich das auch hier in dem Fall, was alles ans Tageslicht kommt wenn man hinter den Vorhang geschaut wird. Manch vernünftig denkende Flüchtling hat nach kurzer Zeit erkannt um welche Freiheit es hier in D geht und haut wieder ab, bevor er sich von diesem Zwangssystem der Mächtigen als Nummer verkaufen lässt.
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[...] Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass die "entsandten" Mitglieder im Innverhältnis zur jeweils entsendenden Rundfunkanstalt in ihren Entscheidungen im Verwaltungsrat frei und autonom sind, d. h. nicht oder nur in beschränktem Umfang dem Einfluss der entsendenden Rundfunkanstalt unterliegen...
Hier hat das Landesarbeitsgericht geurteilt, aber es wird wieder einmal deutlich, das die Vorgaben nicht erfüllt werden. Und jeder weiß es, und es gab schon den deutlichen Hinweis, das das zu ändern ist.
Und was passiert? NICHTS! außer Nebelkerzen und Augenwischerei und Ja, ja, wir ändern das...
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Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass die "entsandten" Mitglieder im Innverhältnis zur jeweils entsendenden Rundfunkanstalt in ihren Entscheidungen im Verwaltungsrat frei und autonom sind, d. h. nicht oder nur in beschränktem Umfang dem Einfluss der entsendenden Rundfunkanstalt unterliegen....
Hier hat das Landesarbeitsgericht geurteilt, aber es wird wieder einmal deutlich, das die Vorgaben nicht erfüllt werden. Und jeder weiß es, und es gab schon den deutlichen Hinweis, das das zu ändern ist.
Und was passiert? NICHTS! außer Nebelkerzen und Augenwischerei und Ja, ja, wir ändern das...
Man bedenke, ein Arbeitsrichter macht sich in einem Arbeitsprozess solche Gedanken und will in die Hintergründe einsehen, was hier personell von dem AG alles durchgeführt wird.
Klar ändern die Herren das, aber immer so, daß die nächsten Änderung Ihre Vorteile auslegt. Das nennen Sie dann staatsferne Auslegung zu Lasten der Untertanen. Vor 45 Jahren hat mich mancher Geschichtsunterricht geschauert, aber unser System ist heute nicht besser.
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und die Gewerkschaften üben Verrat an den letzten verbliebenen Mitgliedern...
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Über die dubiosen Arbeitsverhältnisse beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde hier bereits berichtet.
Nun bin ich bei der Suche nach Gerichtsurteilen im Netz auf einen Fall der Landesrundfunkanstalt RBB Radio-Berlin-Brandenburg von 2014 gestoßen.
Diese LRA hat es sich mißbräuchlich erlaubt, 21 befristete Verträge in knapp 5 Jahren bei einem Mitarbeiter anzuwenden.
Rechtsverstöße der Rundfunkanstalten in allen Bereichen und die Politik sprich die sogenannten Abgeordneten schauen zu und dulden alles.
Aber lesen Sie selbst hier in einem Beitrag von einer Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Berlin:
Rechtsanwältin Susanne Rosenthal (Fachanwältin für Arbeitsrecht), 22.09.2014
21 befristete Verträge in knapp 5 Jahren
Befristung eines Arbeitsvertrags trotz Vorliegens des Sachgrundes zur Vertretung rechtsmissbräuchlich?
Ja, sagt das Arbeitsgericht Berlin in seinem Urteil vom 19. Juni 2014, Aktenzeichen 58 Ca 1060/14.
[...]
Der Kläger wendete sich mit seiner Befristungskontrollklage gegen die Befristung seines letzten Arbeitsvertrags für die Zeit vom 23.12.2013 bis zum 03.01.2014. Der Kläger war für die beklagte Rundfunkanstalt in knapp 5 Jahren auf der Grundlage von 21 befristeten Verträgen, davon neun Verträge für freie Mitarbeit im Projekt „Digitalisierung der Archive“ und zwölf Arbeitsverträge zur Abwesenheitsvertretung, beschäftigt. Es wurden die Vorgaben des § 14 Abs. 2 TzBfG (maximale 2 Jahre Beschäftigungsdauer und 3 Verlängerungsmöglichkeiten) um ein Vielfaches und damit gravierend überschritten. Das Arbeitsgericht Berlin sah durch die vielfache Überschreitung den Rechtsmissbrauch indiziert, den die Beklagte nicht durch den Vortrag besonderer Umstände entkräften konnte.
[...]
Der fortdauernde Beschäftigungsbedarf der Beklagten wurde nach Ansicht des Arbeitsgerichts Berlin durch die Nutzung des Sachgrundes zur Vertretung aus § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG zwecks Abschluss befristeter Verträge verdeckt. Damit seien die Voraussetzungen des institutionelle Rechtsmissbrauchs gegeben, was dazu führt, dass die Beklagte sich nicht auf den Befristungsgrund der Vertretung berufen kann und der Entfristungsklage stattzugeben war.
weiterlesen unter
http://ra-rosenthal.com/aktuelles/21-befristete-vertraege-in-knapp-5-jahren/
Edit "Bürger":
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