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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Miklap am 17. Dezember 2015, 15:47
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Hypothetisch:
Gehen wir davon aus, eine Person hätte auf einen ordnungsgemäßen Widerspruch
folgendes als Antwort erhalten:
(bekannte Textbausteine ausgeschlossen)
Bitte entschuldigen Sie dass wir uns erst heute bei Ihnen melden.
Da wir aktuell sehr viele Anfragen erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen;
(sollte wohl heissen:
Da wir aktuell sehr viele Klagen und Widersprüche erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen)
[...] abschließend möchten wir noch auf Ihre Kritik zum Programm eingehen...usw.
....blablabla und dann: wir sehen mit diesen Erklärungen Ihr Anliegen als erklärt an.
Sollten Sie trotz unserer Ausführung dennoch den Klageweg beschreiten wollen,
bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung (eher wird die Hölle zufrieren!).
Sie erhalten dann einen rechtmittelfähigen Widerspruchsbescheid.
Erhalten wir innerhalb der nächsten vier Wochen keine Mitteilung, gehen wir davon aus,
dass sich Ihr Widerspruch erledigt hat.
Ich weiss dass es schon einen Thread darüber gibt,
dennoch ist es immer wieder lustig so etwas zu teilen und aktuell zu halten!
Ich würde nun der Person raten, diese erneute Bedrohung abzuheften -
aber nicht weiter darauf einztugehen - da es absoluter Quatsch ist!
Auf einen Widerspruch muss ein Bescheid erfolgen!
Alle weiteren Zwangsmaßnahmen sind schadenersatzpflichtig... basta! :police:
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Nun ja. So würde ich das als ÖR auch machen. Nicht rechtsverbindlich ein Infromationsschreiben senden... und wieder haben sich x% der Widersprüche erledigt.
Selbst schuld wenn jemand sich dadurch beeindrucken lässt.
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Infobrief mit Textbaustein.
Hat keine Bedeutung, kann man ignorieren.
Hab ich auch bekommen. Ist natürlich absolut nicht rechtsfähig oder in irgendeiner Weise erklärend.
Abwarten, vermutlich folgt ein weiter Bescheid nach einem bis drei Monat, welcher wieder Widersprochen werden müsste.
Grüße
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Wenn Person A schnell klagen möchte, dann würde ich empfehlen um den Widerspruchsbescheid explizit zu bitten. Ja ich weiß Kindergarten - aber so isses halt.
Wenn es nicht ganz so schnell gehen muss würde ich warten bis der Bescheid von alleine kommt. Mir sind Fälle bekannt wo das mehr als 12 Monate gedauert hat.
Mann kann ja mit Verweis auf die gesetzlichen Fristen nach x Monaten mal nachfragen...
Wenn Person A nicht klagen möchte würde der Erlass des Widerspruchsbescheides nur die Rechtskraft der Forderung hinauszögern und eine Vollstreckung eine gewisse Zeit verzögern.
Also die Entscheidung liegt ganz bei Person A.
Tor A oder B oder C
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Sie möchten gerne, dass man um einen Bescheid bittet...??
Warum? Und warum schicken sie nicht direkt einen Bescheid? ???
Sollte man nicht besser den Service anschreiben wie folgt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte erhebliche Gründe gegen Ihren Festsetzungsbescheid einen Widerspruch einzulegen.
Diese Begründung ist mehr als gerechtfertigt und sollte auch nach vier Wochen von Ihnen nicht als erledigt betrachtet werden.
Dafür bitte ich um Ihr Verständnis.
Einen Widerspruchsbescheid von Ihnen möchte ich aber auch nicht!
Zumindest nicht bis zur höchstrichterlichen Beurteilung vor dem BVG in Karlsruhe.
Danach würde ich gerne auf Ihr Anliegen zurückkommen, wenn da jetzt nicht noch der Europäische Gerichtshof wäre...
Daher biete ich Ihnen an, dass Sie das Konto bis zur höchstrichterlichen Urteilsverkündung erst einmal "auf Eis legen"
und mich bis dahin mit dem Kontostand durch weitere Briefe auf dem Laufenden halten!?
Damit wären Sie und ich mehr als entlastet!
Ich werde nach der Urteilsverkündung dann den Gesamtbetrag online auf eines Ihrer Konten schnellstens überweisen.
Das verspreche ich Ihnen! ;)
Und falls das Urteil nicht nach Ihren Wünschen ausfällt, so hätten Sie im Anschluss nicht die Last, allen Wohnenden
den zu Unrecht eingenommenen Beitrag zurückzuerstatten.
Da der Beitragservice - gemäß den Erfahrungswerten und der allg. bekannten enormen Überlastung in Ihrem Unternehmen,
es nicht bewältigen kann, Beiträge fehlerfrei und rechtlich korrekt einzuklagen, wie lange würde es denn dann wohl dauern
um eine Erstattung von Ihnen zu erhalten? Alleine gegen diesen Gedanken wäre doch schon nichts einzuwenden und Ihr
Unternehmen hätte dann in naher Zukunft .... eine große Last weniger!
Was halten Sie von meinem Vorschlag?
Bitte senden Sie mir nur eine Antwort bezüglich meines Vorschlages und sehen Sie bitte von einem weiteren Bescheid ab!
Und meinen Widerspruch bitte nicht wegschmeissen - denn dieser : wird niemals seine Gültigkeit verlieren!
Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen
(#)
Ist nicht urheberrechtlich geschützt....
Also gönnt Euch ;D
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Nein, nein, nicht überweisen sondern den Satz abwandeln in: ...würde ich Ihnen dann bar vorbeibringen... ;D
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würde ich Ihnen dann bar vorbeibringen...
sofern die gesetzliche Verjährung dann nicht schon zugeschlagen hat.
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Die sollen sich das abholen! >:D
Ohmanoman
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Die sollen sich das abholen! >:D
Ohmanoman
Mann im speckigen Anzug mit abgewetzter Pseudo-Leder Aktenmappe, der Einlass in die Wohnung begehrt.
Die Burschen kennen wir doch schon... :police: