Hypothetisch:
Gehen wir davon aus, eine Person hätte auf einen ordnungsgemäßen Widerspruch
folgendes als Antwort erhalten:
(bekannte Textbausteine ausgeschlossen)
Bitte entschuldigen Sie dass wir uns erst heute bei Ihnen melden.
Da wir aktuell sehr viele Anfragen erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen;
(sollte wohl heissen:
Da wir aktuell sehr viele Klagen und Widersprüche erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen)
[...] abschließend möchten wir noch auf Ihre Kritik zum Programm eingehen...usw.
....blablabla und dann: wir sehen mit diesen Erklärungen Ihr Anliegen als erklärt an.
Sollten Sie trotz unserer Ausführung dennoch den Klageweg beschreiten wollen,
bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung (eher wird die Hölle zufrieren!).
Sie erhalten dann einen rechtmittelfähigen Widerspruchsbescheid.
Erhalten wir innerhalb der nächsten vier Wochen keine Mitteilung, gehen wir davon aus,
dass sich Ihr Widerspruch erledigt hat.
Ich weiss dass es schon einen Thread darüber gibt,
dennoch ist es immer wieder lustig so etwas zu teilen und aktuell zu halten!
Ich würde nun der Person raten, diese erneute Bedrohung abzuheften -
aber nicht weiter darauf einztugehen - da es absoluter Quatsch ist!
Auf einen Widerspruch muss ein Bescheid erfolgen!
Alle weiteren Zwangsmaßnahmen sind schadenersatzpflichtig... basta!

Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )