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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Niedersachsen => Thema gestartet von: bierfest12 am 31. Oktober 2015, 16:34
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Alles rein fiktiv.
Hallo,
ich habe mich jetzt fast eine Stunde hier im Forum durchgelesen, aber so richtig durchblicken tue ich nicht.
Also: Person A hat seit Einzug 2010 in eine 2-er Studenten-WG sämtliche Briefe der GEZ weggeworfen, weil Sie eine tiefe Abneigung gegen diese Zwangsgebührenanstalt hat. Erster Mitbewohner von 2010-2012 hat das ähnlich gemacht und scheint davongekommen zu sein. Der neue Mitbewohner von A bekommt Bafög und scheint befreit zu sein von der GEZ, womit eigentlich auch Person A befreit sein sollte. Denn es muss ja wohl nur einer pro Wohneinheit angemeldet sein bei der GEZ.
Jedenfalls hat A nun durch persönliches Einwerfen im Briefschlitz, eine Zahlungsaufforderung vom Vollstreckungsinnendienst erhalten (keine Briefmarke darauf). Hierin steht, dass eine Pfändung noch abgewendet werden kann, indem man den fälligen Betrag von etwa 550 € bezahlt.
Kommenden Monat zieht A aus, allerdings wieder in den Zweitwohnsitz, der der Stadt also bekannt ist.
Was ist jetzt genau zu tun?
(Bitte möglichst für Rechtslaien erklären)
Vielen Dank für eure Hilfe schon mal! Blicke hier in den meisten Fällen wirklich nicht durch...
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Hat eine Person A keine anderen Schreiben erhalten? -> ja -> dann FALL A
War eine Person A dadurch nicht in der Lage zu reagieren? -> ja dann FALL A
Es sieht so aus, als gäbe es eine statistische Häufung für den FALL A.
Es wirkt komisch, dass viele Personen immer erst Post von einem GV bekommen? -> nein doch bereits andere Post -> dann FALL B
Quicklinks
für Fall A
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html
dort lesen, ausführlich, und dann bei Punkt 3 wäre vielleicht ein Beispiel
für Fall B
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
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Der neue Mitbewohner von A bekommt Bafög und scheint befreit zu sein von der GEZ, womit eigentlich auch Person A befreit sein sollte. Denn es muss ja wohl nur einer pro Wohneinheit angemeldet sein bei der GEZ.
...irrige Annahme, da sich Befreiungstatbestände immer nur auf Mitbewohner einer echten *Bedarfsgemeinschaft* erstrecken. Siehe hierzu bitte umfangreiche Ergebnisse der Suchfunktion des Forums u.a. mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Befreiung Bedarfsgemeinschaft". Da gibt es dann auch hie und da die entsprechende und ziemlich eindeutige Regelung im sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) nachzulesen.
Was den Rest betrifft:
Einlesen und verstehen ist bitter nötig...
...das kann einem leider keiner abnehmen.
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Naja, Person A wohnt in einem Studentenwohnheim und es wird so überall dort gehandhabt. E muss nur einer zahlen pro Wohnung, also muss es dafür ja auch eine rechtliche Grundlage geben, oder?
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Vielleicht noch mal ein Versuch, es anders zu erklären:
Abgabentatbestand ist die "Raumeinheit", d.h. es besteht die Pflicht für, diese eine Wohnung einen Beitrag zu entrichten.
Nur wenn alle Bewohner dieser Wohneinheit "befreit" sind bzw. alle Mitbewohner eine offizielle Bedarfsgemeinschaft bilden und einer dieser Bedarfsgemeinschaft "befreit" ist, erstreckt sich die "Befreiung" auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (und in diesem speziellen Falle dann eben "zufällig" auf alle Mitbewohner)...
...der Beitrag für die Wohnung würde in diesem Falle komplett "erlassen".
Ist jedoch mindestens ein Mitbewohner nicht "befreit", weil er keinen der Befreiungstatbestände erfüllt und auch nicht Mitglied einer eventuellen Bedarfsgemeinschaft in dieser Wohnung ist, hat genau dieser Nicht-Befreite die Beitragslast zu tragen - so der Gesetzeswille.
Eine WG aus einem "Befreiten" und einem "Nicht-Befreiten" kann sich also NICHT aussuchen, dass der "Befreite" als "Beitragsschuldner" für die Wohnung herhält und demzufolge dann kein "Beitrag" für die Wohnung zu entrichten sei... ;)
Solche "Spitzfindigkeiten" hat dieses Gesetz wohlweislich von vornherein verbaut.
Person A muss sich also offensichtlich wohl oder übel mit oben von "PersonX" bereits genannten Links befassen...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16366.msg108343.html#msg108343
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Ist denn juristisch ganz klar definiert, dass eine Wohngemeinschaft keine Bedarfsgemeinschaft ist?
Falls ja und unzutreffend, ich habe mich natürlich schon längst mit den Links befasst. Aber wirklich toll sind die Aussichten für Person A ja nicht, da man die Vollstreckung sicher aussetzen kann. Es wäre ja nur wichtig gegen die Forderung an sich vorzugehen. Dabei gibt es ja anscheinend auch Möglichkeiten, je nachdem ob die Festsetzungsbescheid nachweislich zugestellt wurde oder nicht. Woher weiß ich denn, ob der Festsetzungsbescheid nachweislich zugestellt wurde?
Falls dieser nicht nachweislich zugestellt wurde, macht es denn Sinn nach Fall B zu handeln, wenn man so wie Person A um die es hier geht, diese ignoriert hat? Oder würde Handeln nach Fall A bessere Aussichten auf Erfolg haben?
Und kurze Ja/Nein Antwort erwünscht: Ist es denn ab diesem ihrem Zeitpunkt noch möglich die Forderung nicht zahlen zu müssen oder kann sich Person A den Stress um eine Hinauszögerung einfach sparen und zahlen?
Edit "Bürger":
Ungekürztes Vollzitat des direkten Vorkommentars entfernt. Bitte zukünftig berücksichtigen.
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Ist denn juristisch ganz klar definiert, dass eine Wohngemeinschaft keine Bedarfsgemeinschaft ist?
Wie ich oben bereits schrieb, liefert die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums z.B. auch mit dem Begriff "Bedarfsgemeinschaft" ausreichend Ergebnisse - wie z.B. auch
Festsetzungsbesch./Vollstreckungsankünd.: A in zahlendem EFH, seit 10/2014 ALGII
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12843.msg86427.html#msg86427
Antrag auf Befreiung und Ermäßigung
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/index_ger.html
Wenn Person A und Eltern/ Mutter keine offizielle "Bedarfsgemeinschaft" bilden, überträgt sich die Befreiung aber wohl nicht auf die gesamte Wohnung.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung
[...]
(3) Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb
der Wohnung
1. auf dessen Ehegatten,
2. auf den eingetragenen Lebenspartner und
3. auf die Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 als Teil einer Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches berücksichtigt worden sind.
Woher weiß Person A denn, ob der Festsetzungsbescheid nachweislich zugestellt wurde?
Das wird sie spätestens erfahren, wenn sie diese selbst nicht auffindet, demzufolge bestreitet, diese erhalten zu haben und die Landesrundfunkanstalt dann im Zweifel nachweisen müsste - z.B. per Zustellnachweis eines Einschreibens, einer Postzustellungsurkunde o.ä. ;)
Falls dieser nicht nachweislich zugestellt wurde, macht es denn Sinn nach Fall B zu handeln, wenn man so wie Person A um die es hier geht, diese ignoriert hat? Oder würde Handeln nach Fall A bessere Aussichten auf Erfolg haben?
Die Frage ist ja: Hat Person A diese denn "ignoriert" - oder hat sie diese schlicht nicht erhalten? ;)
Fall B (d.h. Reagieren auf vorhergehende Schreiben) erübrigt sich so lange, wie Person A noch keine Bescheide erhalten hat.
Die Zwangsvollstreckung ist angelaufen - insofern bliebe Person A derzeit wohl nur Fall A, d.h. die Auseinandersetzung mit
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
..was im besten Falle eine "zweite Chance" einräumt, gegen dann evtl. nachträglich zugestellte Bescheide den offiziellen Rechtsweg zu beschreiten.
Die "Aussichten auf Erfolg" können hier nicht bewertet werden, ebenso, wie hier keine Rechtsberatung gegeben werden kann, darf oder wird.
Und kurze Ja/Nein Antwort erwünscht: Ist es denn ab diesem ihrem Zeitpunkt noch möglich, die Forderung nicht zahlen zu müssen oder kann sich Person A den Stress um eine Hinauszögerung einfach sparen und zahlen?
Ein kurzes "Jain":
Person kann sich viel "Stress" im Leben sparen, wenn sie einfach alles zahlt, was von ihr - berechtigt oder unberechtigt - gefordert wird... ;)
Wie zuvor beschrieben, kann die Abwehr einer (im Falle nicht zugestellter Bescheide ungerechtfertigten) Zwangsvollstreckung eine "zweite Chance" eröffnen, den offiziellen Rechtsweg gegen die zugrundeliegenden Bescheide einzulegen, sobald diese dann tatsächlich zugestellt sind.
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Gut, vielen Dank für deine Ausführungen. Ich denke Person A sollte dann auch zügig aktiv werden. Sie hat nämlich schon eine zweite "Erinnerung" von der Vollstreckungsbeamten erhalten. ;)
Wobei es ja schon seltsam ist: Also Person A weist darauf hin, dass Sie alle Schreiben nicht erhalten hat inkl. Festsetzungsbescheid und diesen, der dann wahrscheinlich nochmal gesandt wird auf selbe Art und Weise wie damals, erhält Sie dann! :D Naja, egal! :D
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Hallo ,
ich möchte auf diesen Beitrag hinweisen (gestörten Gesamtschuld:):
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg104944.html#msg104944
Da wird ausgeführt (gestörten Gesamtschuld) dass in einer WG nur der jeweilige Anteil zu zahlen ist.
Allerdings ist das die einzige Stelle hier im Forum, die etwas dazu sagt.
Vielleicht kann jemand der mehr Ahnung hat sich dazu äussern ....
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Neue Geschehnisse:
Die Vollstreckungsbeamte möchte die Daten, also Name und Beitragsnummer, des Mitbewohners von Person A haben und dann den Auftrag an den Gläubiger zurückgeben mit der Begründung, dass dieser Mitbewohner eben schon angemeldet ist für unsere Wohneinheit beim Beitragsservice.
Es scheint so, als hätte die Vollstreckungsbeamte auch nicht so viel Wissen darüber ob Person A tatsächlich zahlen muss oder nicht. Naja, wie dem auch sei: Soll Person A das so machen lassen? Wenn, dann wäre das wohl auch nur eine Hinauszögerung bis wahrscheinlich wenig später vom Beitragsservice ein neuer Auftrag bei Ihr eingeht wegen fehlender Begründung. Oder besteht die minimale Chance, dass nach der Zurückweisung durch die Vollstreckungsbeamte tatsächlich Ruhe ist?
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Die Frage ist, dürfte eine Person A die Daten einer Person B überhaupt mitteilen, es könnte ja auch sein, dass eine Person A damit gegen den Willen einer Person B handelt. Die ganzen Verträge und Satzungen sehen dass jedenfalls nicht vor, wenn eine Person A Daten über ein Person B mitteilt, dann passiert das aktuell immer freiwillig.
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Person A hat Person B natürlich gefragt, ob es ok ist die Daten weiterzugeben und daraufhin positive Rückmeldung erhalten...
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Kann Person A denn irgendetwas machen im Moment was der Sache dient? Die Vollstreckungsbeamte hat ja den Vollstreckungsbetrag erstmal zurückgeschickt an den Beitragsservice.
Kann Person A trotzdem irgendwas machen oder muss sie auf den nächsten Brief von wem auch immer warten?
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Neuigkeit: Verwaltungszwangsverfahren eingeleitet mit konkreter Terminangabe (Mitte Oktober). Was genau wird da passieren? Und was könnte Person A machen?
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Bitte den fiktiven Vorgang doch etwas genauer erklären, sonst wird es wohl nicht verständlich, schließlich ist fiktiv fast ein Jahr vergangen.
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Bitte den fiktiven Vorgang doch etwas genauer erklären, sonst wird es wohl nicht verständlich, schließlich ist fiktiv fast ein Jahr vergangen.
Selbstverständlich ist hier alles fiktiv!
Person A hat nach einigen Zahlungsaufforderungen von der Stadt, genauer gesagt dem Amt "Fachdienst Vollstreckung als Vollstreckungsbehörde", einen Brief über das Verwaltungszwangsverfahren erhalten. Den Zahlungsaufforderungen zuvor ist Person A nicht nachgekommen und hat auch nicht geöffnet als die Dame von der Behörde selbst an Tür war und auch nicht postalisch oder irgendwie anders reagiert.
Auszug aus dem Brief des Verwaltungszwangsverfahrens:
"auf Grund vorliegender Pfändungsaufträge bin ich mit der Einziehung der nachstehend bezeichneten Forderungen beauftragt. Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung wird sich der zuständige Vollstreckungsbeamte der Stadtkasse nochmals zu ihrer Wohnung begeben und zwar am............
Ich fordere Sie auf , zu diesem Termin entweder selbst anwesend zu sein oder sich von einem Beauftragten vertreten zu lassen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass
- ich beim Amtsgericht eine richterliche Durchsuchungsanordnung erwirken werde, falls Sie oder Ihr Beauftragter zu diesem Termin nicht anwesend sein sollten.
- durch diese Terminsetzung alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, Sie ggf. zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses/Eintragung in das Schuldnerverzeichnis vorladen zu lassen.
Im Auftrag
XXXXXXXXXX"
Soll bei Person A also irgendeine Durchsuchung stattfinden oder wie ist das zu verstehen?
Wie sollte sich Person A verhalten?
Und vor allem eine schon zuvor gestellte Frage:
Gibt es für Person A überhaupt die Möglichkeit, dem Nachkommen der Forderungen komplett zu entgehen?
Denn was ich hier so lese ist es dann doch einfach meistens ein zeitliches Hinauszögern...
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Soll bei Person A also irgendeine Durchsuchung stattfinden oder wie ist das zu verstehen?
Ja, und zudem wird damit gedroht, falls Person A nicht anwesend ist, dass die Dame/Herr sich dann unterschreiben lassen wird dass Sie ohne Anwesenheit der Person A die Wohnung öffnen lassen darf.
Wie sollte sich Person A verhalten?
Das ist schwer zu beantworten, weil Person A bereits sehr lange möglicherweise nichts gemacht hat und aus diesem Grund die Situation jetzt so gesehen eskaliert.
Person könnte den aktuellen Beschluss des LG Tübingen lesen und entsprechend prüfen ob im gleichen Bundesland wohnhaft oder inwieweit es auf das Bundesland übertragbar wäre und die Dame/Herr mit passenden Schreiben auffordern die Vollstreckung zurück zugeben.
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html
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Wie sollte sich Person A verhalten?
Und vor allem eine schon zuvor gestellte Frage:
Gibt es für Person A überhaupt die Möglichkeit, dem Nachkommen der Forderungen komplett zu entgehen?
Denn was ich hier so lese ist es dann doch einfach meistens ein zeitliches Hinauszögern...
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Gibt es für Person A überhaupt die Möglichkeit, dem Nachkommen der Forderungen komplett zu entgehen?
Bisher galt, Bescheid dann Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 VwGO Abs. 4 -->
das hilft bis zum Widerspruchsbescheid, dann Klage.
Nach dem Beschluss in der Vollstreckung ohne Bescheid vom LG Tübingen ist der SWR z.B. keine Behörde und bestimmte Gesetze sollen für den SWR nicht gelten.
Aus diesem Grund ist fraglich ob ein SWR z.B. überhaupt Bescheide in der Form wie es erfolgte vollstrecken kann. Am Landgericht Tübingen wurde das verneint.
Bei anderen LRAs ist das entsprechend zu prüfen. Natürlich folgt daraus auch die Frage ob bestimmte Sachen wie die Satzung zur Zahlung des Beitrags überhaupt gültig sein können.
Deshalb den Text also den Beschluss lesen und auch Freunden zeigen und die Diskussion dazu in die Öffentlichkeit tragen.
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Nun soll bei Person A vermutlich eine Hausdurchsuchung stattfinden. Person A reagiert vermutlich darauf mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung aus hier im Forum geschilderten Gründen. Ansonsten ist Person A ziemlich ratlos und fühlt sich ziemlich allein...
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Fiktive Person A sollte sich erst mal ein Pfändungsschutzkonto zulegen, oder das vorhandene Konto umwandeln.
Einzige Befreiungsmöglichkeit vom Beitrag wäre ein Antrag auf Harz4 was aber nicht rückwirkend funktioniert. Dort bekommt man dann einen Antrag und eine Bescheinigung die man an die Rundfunkanstalt schickt.
Wenn die tatsächlich die Wohnung gewaltsam öffnen wollen könnte das auch die Presse interessieren, da es sich doch um eine recht seltene Eskalationsstufe handelt. Der öffentliche Rundfunk hat durch ähnlich hartes Vorgehen in anderen Fällen schon massiv an Ansehen verloren, und wird evtl. seine Schergen zurückpfeifen wenn sich weiterer Imageverlust abzeichnet.
Warum genau hat fiktive Person A denn bislang nicht gezahlt.
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Fiktive Person A sollte sich erst mal ein Pfändungsschutzkonto zulegen, oder das vorhandene Konto umwandeln.
Person A hat zuviele verschiedene Konten mit relativ hohen Beträgen und Werten, daher vermutlich sinnlos.
Einzige Befreiungsmöglichkeit vom Beitrag wäre ein Antrag auf Harz4 was aber nicht rückwirkend funktioniert. Dort bekommt man dann einen Antrag und eine Bescheinigung die man an die Rundfunkanstalt schickt.
HartzIV wird Person A nicht bewilligt bekommen.
Wenn die tatsächlich die Wohnung gewaltsam öffnen wollen könnte das auch die Presse interessieren, da es sich doch um eine recht seltene Eskalationsstufe handelt. Der öffentliche Rundfunk hat durch ähnlich hartes Vorgehen in anderen Fällen schon massiv an Ansehen verloren, und wird evtl. seine Schergen zurückpfeifen wenn sich weiterer Imageverlust abzeichnet.
Tja, was wirklich hilfreich für Person A wäre, wäre eine wirkliche Hilfestellung aus diesem Forum mit konkreten Ansagen was und was nicht möglich ist und in denen nicht das Wort "einlesen" vorkommt. Denn das habe ich schon getan und trotzdem kann ich Person A nichts wirklich empfehlen außer schlussendlich zu zahlen...
Warum genau hat fiktive Person A denn bislang nicht gezahlt.
Weil Person A diesen Beitrag aus verschiedenen Gründen nicht zahlen will, was in einem Forum namens gez-boykott bestimmt nachvollziehbar ist. Aber das Forum hat es sich offenbar zum Sinn gemacht Zeit zu schinden, jedoch die Gebühren schlussendlich trotzdem zu zahlen. Denn Sinn dahinter habe ich nicht wirklich verstanden...
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Unser Gegner ist sehr mächtig und hat bislang die Unterstützung aller drei Staatsgewalten. Ein einfaches Instrument, mit dem man die Zahlung verhindern kann gibt es nur theoretisch (die Nichtigkeit). Die gesamte Staatsgewalt hat sich gegen uns verschworen. Gegen einen derart mächtigen Gegner vorzugehen erfordert unendliche Geduld, einen unbeugsamen Willen, starke Nerven, viel Fleiss, Durchhaltevermögen und nicht zuletzt Spass an der Auseinandersetzung mit Behörden.
Aber bitte sei unser David und schleudere den Stein der den Gegner für immer besiegt.
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Aber das Forum hat es sich offenbar zum Sinn gemacht Zeit zu schinden, jedoch die Gebühren schlussendlich trotzdem zu zahlen. Denn Sinn dahinter habe ich nicht wirklich verstanden...
Das würde so nicht stimmen.
Das Problem beim Rechtsweg ist, dass keine Person A darauf Einfluss hat, wie schnell etwas vor Gerichten geht. Und weil viele Sachen von der jeweils nächsten Instanz abhängen, muss man - schon um nicht zu viel Kapital zu riskieren - das Ganze langsam machen. Denn andere sind viel weiter, und so muss darauf hingearbeitet werden, aus den vorangegangenen zu lernen.
Oder aber es müssen deutlich über 30% aus der Bevölkerung die Zahlung mit Verweis auf die Verfassungswidrigkeit einstellen.
Das zweite Problem ist, dass viele Personen zwar den ersten Schritt gehen, mit Widerspruch und Klage, aber dort dann aufhören. Also Klage zu schnell vorschnell verloren, weil die VGs voneinander abschreiben - mehr wohl auch nicht. Somit macht sich die Justiz zum Büttel des Rundfunks und der Politik, statt den Bürgern gegen diesen Abgabenwahn gegen den Staat zu helfen. Man könnte auch sagen, die Gerichte der ersten Instanzen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht sind von der Politik gekauft und vom Rundfunk geschmiert.
Kommt es an dieser Stelle dann zur Vollstreckung, ist Hilfe fast nicht möglich. Weil es Auftragsempfänger machen, welche sich zum staatlichen System zugehörig fühlen und wahrscheinlich über diesen Unsinn nicht selbst nachdenken sondern nur Regeln anwenden.
Der andere Fall ist, wenn noch nicht einmal Widerspruch eingelegt werden konnte, weil Bescheide gar nicht zugegangen sind. In solchen Fällen wird aktuell aus Sicht der Person X das Recht zu Lasten der Bürger ausgelegt und massiv verletzt.
Das Problem dabei ist dann, dass die Bürger selbst zu wenig darüber wissen, wie eine Verwaltungsvollstreckung (Regeln) ablaufen sollte. In den Fällen, wo der GV oder eine Vollziehungsdame der Stadt eine Wohnungsdurchsuchung ankündigt, sollten zuvor zumindest irgendwelche Schreiben vorhanden sein, auf welche zudem eine passende Reaktion notwendig gewesen wäre.
Dazu kommt, dass Schreiben teilweise ignoriert oder falsch gelesen werden. Teilweise weil Werbung vermutet wurde, auch entsorgt wurden oder halt ähnliches.
Die nach den Regeln Handelnden erklären jedoch immer, dass Sie nach Ihren Regeln das nicht zu prüfen haben, dazu wären wohl die Gerichte zuständig. Bei akuter Vollstreckung ohne Bescheid wahrscheinlich ein Verwaltungsgericht mit einem Antrag nach § 123 VwGO. Das kann mündlich zur Niederschrift erfolgen, dabei sollte natürlich auch gleich die Frage gestellt werden, wie der Antrag richtig zustellen ist, dass dieser gegen diese Vollstreckung wirkt und diese hemmt bis zur Klärung der Frage, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Vollstreckung überhaupt vorliegen.
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Es wäre wohl auch möglich kurzfristig umzuziehen.
Der Gerichtsvollzieher sollte zum Beispiel auch dann nicht mehr zuständig sein, wenn der Schuldner in einen anderen Bereich umzieht. Solange der GV oder so eine Vollziehungsdame aber einen vom Richter unterschrieben Wisch zum Wohnungsöffnen hat, wird er/sie das wohl auch bei der alten Wohnung machen, wenn dort Anhaltspunkte vorliegen, dass der vermeintliche Schuldner dort wohnt.
Ob das rechtmäßig sei oder nicht, steht ganz wo anders und hilft Person A im aktuellen Notfall auch nicht.
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Es wäre wohl auch möglich kurzfristig umzuziehen.
Der Gerichtsvollzieher sollte zum Beispiel auch dann nicht mehr zuständig sein, wenn der Schuldner in einen anderen Bereich umzieht. Solange der GV oder so eine Vollziehungsdame aber einen vom Richter unterschrieben Wisch zum Wohnungsöffnen hat, wird er/sie das wohl auch bei der alten Wohnung machen, wenn dort Anhaltspunkte vorliegen, dass der vermeintliche Schuldner dort wohnt.
Tatsächlich bezieht Person A zum 01.01.2017 eine neue Wohnung in einem anderen Kreis und meldet diese dann auch zügig zum Hauptwohnsitz an. Problem ist allerdings, dass A die alte Wohnung bis Ende Februar noch gemietet hat.
Ob das rechtmäßig sei oder nicht, steht ganz wo anders und hilft Person A im aktuellen Notfall auch nicht.
Tja, irgendwie schlimm, dass man anscheinend akut nichts gegen derartige Unrechtmäßigkeiten unternehmen kann. Armes Deutschland...
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Tatsächlich bezieht Person A zum 01.01.2017 eine neue Wohnung in einem anderen Kreis und meldet diese dann auch zügig zum Hauptwohnsitz an. Problem ist allerdings, dass A die alte Wohnung bis Ende Februar noch gemietet hat.
Weil es im beschrieben fiktiven Fall hier ja kein GV ist prüfen ob die aktuelle Stadt dort auch zuständig wäre, falls nicht dann könnte die aktuelle Stadt ja dann dort Amtshilfe anfordern. ;-)
Die Kette könnte ja so aussehen:
LRA -> "beauftragt" -> Beitragsservice -> versucht Amtshilfe über -> aktuelle Stadt (macht sich wahrscheinlich irgendwie selbst zum Gläubiger) -> versucht Amtshilfe über -> neue Stadt
Das wäre denkbar, aber ebenso -> aktuelle Stadt gibt es zurück, weil nicht mehr zuständig.
Weil das aber mit dem Umzug noch etwas in der Zukunft liegt, kann es natürlich passieren dass die Dame zeitiger vor der Türe steht, als gewünscht. Wie gesagt, Hilfe gegen Verwaltungsvollstreckung gibt es scheinbar vor dem Verwaltungsgericht, dort können alle Anträge zur Niederschrift gegeben werden. Zu fragen wäre halt welche Anträge das genau sei müssen, wahrscheinlich aber einer nach § 123 VwGO. Das sollte das jeweilige Verwaltungsgericht mitteilen. Natürlich könnte davor noch dort gefragt werden ob Sie zuständig für solche Fälle sind. -> Aussagen dazu immer schriftlich geben lassen.
Tja, irgendwie schlimm, dass man anscheinend akut nichts gegen derartige Unrechtmäßigkeiten unternehmen kann. Armes Deutschland...
Kann man wohl, zumindest wird jeder damit schlauer. Also lernen wie das Grundgesetz zur Verteidigung gegen den Staat anzuwenden sei.
Falls Person A also mehr Zeit braucht und noch keinen Kontakt zu dieser Dame hatte, dann einfach mal fragen wieso Sie zuständig sei und nach welchem Recht.
Beispiel wie das aussehen kann:
https://rundfunkbeitragsklage.de/musterschreiben-rundfunkbeitrag-aufforderung-zur-offenlegung-der-gesetzlichen-grundlagen-gegenueber-staedten-und-gemeinden/ (https://rundfunkbeitragsklage.de/musterschreiben-rundfunkbeitrag-aufforderung-zur-offenlegung-der-gesetzlichen-grundlagen-gegenueber-staedten-und-gemeinden/)
Falls die Rechtsgrundlagen bereits benannt sind, dann vielleicht so
https://rundfunkbeitragsklage.de/musterschreiben-rechtsmittel-an-die-staedte-und-gemeinden-gegen-die-gesetzwidrige-beitreibung-von-oeffentlich-rechtlichen-forderungen-der-rundfunkanstalten-auf-der-grundlage-der-zivilprozessordnung-d/ (https://rundfunkbeitragsklage.de/musterschreiben-rechtsmittel-an-die-staedte-und-gemeinden-gegen-die-gesetzwidrige-beitreibung-von-oeffentlich-rechtlichen-forderungen-der-rundfunkanstalten-auf-der-grundlage-der-zivilprozessordnung-d/)
oder so
https://rundfunkbeitragsklage.de/musterschreiben-rechtsmittel-an-die-staedte-und-gemeinden-gegen-die-gesetzwidrige-beitreibung-von-oeffentlich-rechtlichen-forderungen-der-rundfunkanstalten-welche-keine-steuern-sind-auf-der-grundla/ (https://rundfunkbeitragsklage.de/musterschreiben-rechtsmittel-an-die-staedte-und-gemeinden-gegen-die-gesetzwidrige-beitreibung-von-oeffentlich-rechtlichen-forderungen-der-rundfunkanstalten-welche-keine-steuern-sind-auf-der-grundla/)