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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: StudentSH am 12. Juli 2015, 00:41

Titel: Festsetzungsbescheid > Handlungsstatrategie für Student X (eigentlich befreit)?
Beitrag von: StudentSH am 12. Juli 2015, 00:41
Hallo zusammen,

endlich ist es soweit Student X könnte "endlich" den Festsetzungsbescheid bekommen haben...

Student X (im Leistungsbezug und dadurch eigentlich befreit) hat folgende Überlegungen:


1) Bescheid ignorieren und den Weg über GV usw. gehen, um dann aufzuklären,
dass die Forderungen aufgrund des Leistungsbezuges falsch berechnet sind?

2) Widerspruch an BS zur Korrektur der Rechnung? Wobei dann noch zu klären wäre, wohin der Bescheid geht, da am Ende des Bescheides steht: MfG Norddeutscher Rundfunk (wer war nochmal Gläubiger?  ??? )... und anschließen den Klageweg

3) Gleich den Klageweg einschreiten?


Was würdet ihr Student X in diesem fiktiven Fall raten, wenn er seit September 2014 theoretisch befreit wäre (und damit etwas Geld zur Klage hätte  >:D ) ?
Titel: Re: Festsetzungsbescheid > Handlungsstatrategie für Student X (eigentlich befreit)?
Beitrag von: Bürger am 12. Juli 2015, 01:46
Meine Einschätzung
1) keine Option, da Einwände gegen die Rechtmäßigkeit *nicht* mehr Bestandteil im Vollstreckungsverfahren sind, denn dazu wäre vorher Möglichkeit gegeben
2) Widerspruch würde allenfalls mit jetzigem Datum in die Zukunft wirken, es sei denn, Student X hätte ggf. doch die Befreiungsunterlagen z.B. schon direkt nach Erhalt unter Zeugen abgesendet und ARD-ZDF-GEZ meinen "lediglich", diese nicht erhalten zu haben... (Erläuterungen dazu siehe unten)
3) direkter (Anfechtungs-)Klageweg ist allenfalls in einigen wenigen Ausnahme-Bundesländern gegeben - direkte Feststellungsklage ist (bitte Suche bemühen) nach bisherigem Kenntnisstand nicht das Mittel der Wahl...

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen.
Diese liefert mit Suchbegriffen/ Kombinationen wie z.B. "Festsetzungsbescheid eigentlich befreit" schon so einige Ergebnisse - wie u.a. auch dies...


Befreiung nicht beansprucht, alles ignoriert, jetzt Festsetzungsbescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11973.0.html

Vorsorglich auch schon mal damit befassen:

Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385

Probleme dieser Art scheint es nämlich nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten.

Person A könnte ggf. gut beraten sein, sich auf mindestens einen Zeugen bzgl. des Erst-Versands der Original-Unterlagen berufen zu können (vielleicht muss da Person A einfach mal ein bisschen überlegen ;) ) und dies ARD-ZDF-GEZ auch entsprechend "mitzuteilen":

In jedem Falle sollten bei dem Bedürfnis, sich zu wehren, die in der Rechtsbehelfsbelehrung des FestsetzungsBESCHEIDs angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat nach Zustellung/ Bekanntgabe) bei der dort ebenfalls angegebenen Stelle (i.d.R. Landesrundfunkanstalt bzw. auch Beitragsservice) eingelegt werden.
Wer dies nicht tut, verwirkt seine Rechtsmittel, lässt den Bescheid rechtskräftig und in Folge prinzipiell vollstreckbar werden.


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere sowie die Optionen und Konsequenzen zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Titel: Re: Festsetzungsbescheid > Handlungsstatrategie für Student X (eigentlich befreit)?
Beitrag von: StudentSH am 09. August 2015, 22:39
Student X hat Rückmeldung vom NDR/GEZ/*** - Verein bekommen!

Student X hatte Einspruch aufgrund des Studiums eingereicht - und scheinbar sind die so überlastet, dass doch gleich alle Forderungen seit dem 1.1.2013 gestrichen sind. Damit hat er erstmal Ruhe und wird weiterstudieren  >:D

Ich hoffe mal, dass andere Studenten ähnlich Glück haben wie Student X - scheinbar wirkt der Druck doch, da der Widerspruche innerhalb von 2! Wochen beantwortet worden ist. Die gucken wohl garnicht erst nach den korrekten Zeiten  :o


***Edit "Bürger":
Andeutungen entfernt. Wir sind hier um gesitteten Umgang bemüht - auch gegenüber den "Gegnern".
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid > Handlungsstatrategie für Student X (eigentlich befreit)?
Beitrag von: Bürger am 09. August 2015, 23:23
Dies scheint - wenn auch deutlich vereinfacht - ähnlich diesem fiktiven Fall zu sein unter
Erfolgreicher Widerspruch gegen Beitragsservice in Bafögangelegenheiten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15323.0.html

Dort steht allerdings auch
Zitat
[...]  Unter Berücksichtigung Ihrer besonderen Situation machen wir den Rückstand ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht mehr geltend.

...nur so zur Relativierung der Aussage

Die gucken wohl garnicht erst nach den korrekten Zeiten  :o
Titel: Re: Festsetzungsbescheid > Handlungsstatrategie für Student X (eigentlich befreit)?
Beitrag von: StudentSH am 10. August 2015, 00:18
Und genau das ist nicht der Fall  ;D oder Student X hat etwas überlesen.

Hier die Bescheide (sind nur schnell mit Handy photographiert, auf Wunsch kann ich diese auch einscannen):

Seite 1
Seite 2
Seite 3 - das wars! Auf der Rückseite stehen nur die Bankadressen



Edit "Bürger":
Dokumente teilweise noch ergänzend anonymisiert und zusammengefasst.