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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Mücke am 10. Juli 2015, 05:51

Titel: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Mücke am 10. Juli 2015, 05:51
Hallo,
ich habe von der Creditreform Mainz Post erhalten mit der Androhung der Zwangsvollstreckung, da ich die Zahlung des Rundfunkbeitrages boykottiere.
Was nun?
Die Creditreform ist ja nur ein Geldeintreibungsinstitut.
Ich hatte mich selber an die Rundfunkgebühreneinzugsstelle gewandt, aber von da kam keine Antwort.
Darf die Creditrefom eine Pfändung meines Kontos veranlassen? Die Creditreform hat sich mir gegenüber bis heute nicht legitimiert, dass sie beauftragt wäre, den Rundfunkbeitrag bei mir einzutreiben.
Grüße,
Die Mücke.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Gucky am 10. Juli 2015, 05:59
Das Inkassounternehmen muß eine Vollmacht vorlegen.
Die Vollmachtsurkunde muss im Original vorgelegt werden.
Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Kopie genügt nicht.
BGH NJW 81,1210,94,1472,LAG Düs MDR 95,612 Ffm NJW-RR96,10
ebenso wenig
die Vorlage einer Faxkopie
(HAMM NJW 91,1185)
Nicht ausreichend ist auch das Angebot die Urkunde beim Bevollmächtigten einzusehen.(LG Mannheim Just 76,511)

Sonst könnte ja jeder X-beliebige behaupten, er will eine Forderung von XYZ eintreiben.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Mücke am 10. Juli 2015, 06:11
Guten Morgen,
herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ich sage also den Termin heute bei der Rechtsanwältin erst einmal ab und lasse den Anzahlungsbetrag zurück auf mein Konto buchen.
Von der Creditreform habe ich auf dem Wege eines Fax-Schreibens verlangt, mir den Auftrag vorzulegen, den die angeblich haben, um die Penunzen bei mir einzutreiben.

Gestern hatte ichmit Rechtsanwälten dreier Rechtsanwaltskanzleien Telefonate. Die Antworten der drei Rechtsanwälte waren allesamt nicht korrekt.
Fragen hätten die mich zuerst müssen, ob mir die Creditreform eine Vollmacht vorgelegt hat.
<Ironie ein> Na ja, Rechtsanwälte sind auch nur Menschen und können nicht alles aus ihrem Fachgebiet wissen. <Ironie aus>

Grüße,
Mücke.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Mücke am 10. Juli 2015, 07:38
Hallo nochmal,
wenn ich Ihre Antwort richtig verstanden habe, kann ich mich erst einmal (ohne Befürchtens von Konsequenzen zu meinem Nachteile, wie Kontopfändung) zurücklehnen und der Dinge harren, die da (unter Umständen) kommen werden?
Grüße,
Mücke.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Gucky am 10. Juli 2015, 08:06
Ich würde Creditreform darauf hinweisen, daß eine Vollmacht im Original vorgelegt werden muß, eventuell mit den Rechtsgrundlagen, die in meinem vorigen Post stehen. Es könnte sonst sein, dass die Kontopfändung ohne die rechtlichen Anforderungen (Vorlegen einer Vollmacht usw.) durchgeführt wird. Das wäre zwar illegal, aber das hilft dann im Moment auch nicht weiter, man hat dann erst mal  die Kontopfändung und Kontosperre auf der Backe. Man könnte auch noch mit Schadenersatz drohen, falls die Kontopfändung ohne die Vorlage einer Vollmacht durchgeführt wird. Ein Schaden entsteht ja meist, weil man im Falle einer Kontopfändung nicht an sein Geld kommt, außer man hat ein P-Konto.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Mücke am 10. Juli 2015, 08:13
Hallo,
herzlichen Dank für Ihre Antwort.
So deutlich, wie Ihr Formulierungsvorschlag für ein nochmaliges Schreiben an die Creditreform habe ich derselben gestern nicht die Forderung gestellt.
Sie haben Recht, es ist von mir (um mich rechtlich abzusichern) die Creditrefom auf das geltende Recht ausdrücklich hinzuweisen, mit Angaben der Aktenzeichen zu den Urteilen.
Sonst lasse ich der Creditreform weiten Interpretationsraum, das Recht für sich auszulegen und sich nicht an geltendes Recht zu halten.

Würden Sie, an meiner Stelle, erst einmal die Rechtsanwältin nicht kontaktieren?

Mit freundlichen Grüßen,
Die Mücke.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Mücke am 10. Juli 2015, 08:41
Hallo Gucky,
können Sie mir 'sagen', ob die Creditreform berechtigt ist, zu pfänden? Ohne Vorliegens eines Kontopfändungsbeschlusses?
Ferner hatte mir gestern ein Rechtsanwalt gesagt, dass der Widerspruch gegen die Rundfunkgebührenzahlung keine aufschiebende Wirkung habe. Ist das richtig?

Viele Grüße,
Die Mücke.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Gucky am 10. Juli 2015, 13:56
Mit der Rechtsanwältin würde ich warten, bis sich Creditreform auf Ihre Forderung zur Vorlage einer Vollmacht im Original äußert.

Ja, der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Man könnte aber im Eilantrag beim Verwaltungsgericht eine Aussetzung der Pfändung beantragen, z. B. bis über den Widerspruch entschieden ist, oder falls Klage eingereicht werden soll, ein Urteil ergangen ist. Der Eilantrag müßte dann aber gegen die zuständige Rundfunkanstalt gestellt werden, nicht gegen den Beitragsservice. Bei mir hat es einwandfrei geklappt. Der Bayerische Rundfunk hatte die Maßnahmen bis zum Entscheid des Widerspruchs, bzw. bis zum Einreichen und Entscheidung einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag ausgesetzt.

Der Beitragsservice kann auch externe Vollstrecker beauftragen, allerdings würde ich dann keine Inkassokosten bezahlen, da der Beitragsservice die Forderung auch selbst eintreiben könnte (Kostenminderungspflicht). Wenn sie einen externen Vollstrecker beauftragen ist das deren Problem. Ich weiß jetzt nicht, ob bei Ihnen Inkassokosten verlangt werden.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Mücke am 10. Juli 2015, 14:04
Danke für Ihre Antwort.
Ich sende der Creditreform heute nochmal ein Fax-Schreiben mit den Verweisen auf die Gerichtsurteile, die ich von Ihnen geschrieben bekam.
Muss sich Creditreform daran halten, mir das Original ihrer Beauftragung vorzulegen oder gibt es in der Sache (Vorlage des beglaubigten Originals des Auftrages;[ in Bezug auf mich:] eine Kontopfändung veranlassen) für Creditreform eine Ausnahme (eben NICHT eine Beglaubigung (wie vorstehend genannt) mir vorzulegen?

Mit freundlichen Grüßen,
Die Mücke.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Gucky am 10. Juli 2015, 14:06
Nee, gibt keine Ausnahme. Creditreform ist ein stinknormales Inkassounternehmen, das sich an Recht und Gesetz oder an Urteile zu halten hat.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Mücke am 10. Juli 2015, 14:19
Guten Tag Gucky,
danke für Ihre weitere Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Die Mücke.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Gucky am 10. Juli 2015, 14:26
Auf alle Fälle würde ich auf eine Vollmacht im Original bestehen, das ist Ihr Recht. Creditreform ist nämlich bekannt dafür, dass sie Vollmachten gerne als schlechte Kopie versenden. Falls sie wirklich eine Vollmacht raus rücken sollten, schauen Sie mal aufs Datum der Vollmacht. Es kann nämlich sein, dass die Vollmacht später ausgestellt wurde, als die erste Mahnung, also quasi nachträglich, weil der Schuldner eine Vollmacht verlangt hat.

Solange jedenfalls keine Vollmacht im Original vorliegt, dürften sie auch nicht pfänden, sonst könnte Hinz und Kunz kommen und sagen, ich treibe für diesen oder jenen eine Forderung ein. Falls die Vollmacht erst im nach hinein, also nach Eintreffen der ersten Mahnung ausgestellt sein sollte, dann haben sie in den ersten Mahnschreiben eine Forderung ohne Auftrag gestellt, was eventuell strafrelevant wäre, denn logischerweise kann man eine Forderung erst anmahnen, wenn der Gläubiger eine Vollmacht zur Eintreibung ausgestellt hat. Ein Rechtsanwalt beispielsweise kann auch erst tätig werden, wenn man eine Vollmacht unterschrieben hat.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Mücke am 10. Juli 2015, 14:51
Guten Tag Gucky,
Danke für die Hinweise.
Ich werde auf Augenmerk auf das Ausstellungsdatum der Vollmacht legen.
Die Vorlage des Originals der Vollmacht habe ich Creditreform als meine Forderung im heutigen Schreiben mit vermerkt. Und der Creditreform eine Frist zur Vorlage gesetzt.
Creditreform hat mir bereits die dritte Mahnung geschickt und mich zu ködern versucht, dass sie mit der Rundfunkgebührenanstalt Sonderkonditionen für mich erwirkt hätten. Auch hierfür fehlten mir die Beweise.

Mit freundlichen Grüßen,
Die Mücke.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: pinguin am 10. Juli 2015, 14:56
Wie kommt ein angeblich mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattetes öffentlich-rechtliches Unternehmen eigentlich dazu, Forderungen des Staates an die Privatwirtschaft weiterzureichen? Wo ist die Befugnis dazu? Der Staat zieht doch seine Forderungen selber ein?
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Gucky am 10. Juli 2015, 15:14
Das kommt darauf an, was in der Satzung der jeweiligen Rundfunkanstalt steht. Beim SWR z. B. heißt es: Die  Rundfunkanstalt  darf  ein  Inkassounternehmen  erst  beauftragen, nachdem der geschuldete Betrag durch die hoheitliche Vollstreckung nicht oder nicht vollständig beigetrieben werden konnte.

Die würden sich mit dem Teufel verbünden, nur um ja jeden Euro rauspressen zu können.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Miklap am 10. Juli 2015, 15:29
Leute, hier stimmt doch was nicht!  ???

Creditreform? ... obwohl der BS dafür zuständig ist und
sogar bis Dato im Auftrag der Anstalten handelt und handeln darf??
Warum sollten sie das abgeben? Sind die Überlastet oder haben die keine Lust mehr?
Sonderkonditionen wurden angeblich ausgehandelt....??

Hier würde Person K tatsächlich einmal beim BS nachfragen!

Hä?  :o
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Gucky am 10. Juli 2015, 15:34
Creditreform hat schon öfter Rundfunkbeiträge im Auftrag des BS gesammelt. Wie vorher schon geschrieben, kommt es auf die Satzung der jeweiligen Rundfunkanstalt an, wann externe Einsammler eingeschaltet werden dürfen. Es kam allerdings auch schon öfter vor, dass Creditreform die Forderungseintreibung an den BS zurück gegeben hat, wenn sich der Schuldner als sehr hartnäckig erwies.
Ich könnte mir vorstellen, dass Creditreform eine Provision von den eingesammelten Geldern bekommt, denn Inkassogebühren können sie ja wohl nicht verlangen. Die sogenannten ausgehandelten Sonderkonditionen dürfte es wohl nur geben, um überhaupt mal Geld ohne großen Aufwand zu bekommen. Wenn einige darauf eingehen und zahlen kommt das billiger, als zig Mahnungen und eine eventuelle Pfändung.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Miklap am 10. Juli 2015, 15:39
war mir neu! Aber gut zu wissen...
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Gucky am 10. Juli 2015, 17:35
Was mich interessieren würde, die Creditreform ist ja ein reines privatwirtschaftliches Unternehmen mit keinerlei Sonderrechten. Wenn also eine Forderung vom BS an die Creditreform weitergegeben wird, müßte doch von der Creditreform der ganz normale Forderungsweg beschritten werden, wie von jedem anderen Inkassounternehmen auch. Das heißt Mahnung - gerichtlicher Mahnbescheid, dem widersprochen werden kann - Pfändungs- und Überweisungsbeschluß bei einer Kontopfändung. Ist ja keine Behörde, oder jemand, der sich als Behörde ausgibt. Insofern kann eigentlich die Creditreform nicht mahnen und anschließend gleich pfänden.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: leonardodavinci am 10. Juli 2015, 17:47
Creditreform hat keine Kompetenzen und gibt nach bis zu 9 Briefen von alleine auf. Nicht reagieren und man hat erstmal monatelang Ruhe, während die Briefe kommen.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Roggi am 10. Juli 2015, 19:42
Ist es nicht so, dass Forderungen von Firmen an solche Inkassounternehmen für ca. 10% der Forderungssumme verkauft werden? Wenn hier genauso verfahren wird, würde das bedeuten, dass BS die Forderungen an Creditreform verkauft hat und nichts mehr damit zu tun hat. Creditreform will das schnelle Geld machen und versucht, ohne weitere Kosten zu verursachen, an das Geld zu kommen. Da könnte sich eine völlig neue Vorgehensweise für Zahlungsverweigerer ergeben, wenn die Schwachstelle gefunden wird. Wie leonardodavinci schreibt, hat Creditreform keine Kompetenzen, die sind eine Stinknormale Inkassofirma. Das bedeutet, wenn die Geld wollen müssen die einen Gerichtsvollzieher beauftragen und den Gerichtsvollzieher auch bezahlen.

Nehmen wir Creditreform auseinander, damit wir so viel wie möglich über deren Befugnisse und Vorgehensweisen wissen. So können wir uns noch erfolgreicher wehren.

Wenn nächstes Jahr der Geschäftsbericht der KEF veröffentlicht wird, werden solche Beträge in der Billanz aufgeführt. Gehört der Verkauf von solchen Forderungen zum Programmauftrag? Ist die Verkaussumme weniger als 100%, werden die zahlenden Rundfunkteilnehmer dann nicht benachteiligt/übervorteilt, weil sie 100% bezahlen? Wann gibt BS die Forderung an Creditreform ab?
Es ergeben sich viele Fragen beim Thema Creditreform.

Selbstverständlich ist nicht BS dafür verantwortlich, was da passiert, sondern die Intendanten der jeweiligen Landesrundfunkanstalten haben diese Vorgehensweise angeordnet. Jeder Intendant ist persönlich dafür verantwortlich, wenn eine Zwangsvollstreckung veranlasst wird.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: leonardodavinci am 10. Juli 2015, 19:56
@Roggi

Landesregierung NRW antwortet auf Kleine Anfrage bezüglich Eintreibung von Rundfunkbeiträgen durch Creditreform
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9378.msg81068.html#msg81068
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Carina am 10. Juli 2015, 20:02
Creditreform baut auf Drohung und hofft, daß bezahlt wird. Der BS gibt im Grunde die Schreibarbeit ab, mehr nicht.
Wer sich davon zur Zahlung der Rundfunkbeiträge veranlaßt sieht, ist selber Schuld.

Selbstverständlich ist nicht BS dafür verantwortlich, was da passiert, sondern die Intendanten der jeweiligen Landesrundfunkanstalten haben diese Vorgehensweise angeordnet.
Jeder Intendant ist persönlich dafür verantwortlich, wenn eine Zwangsvollstreckung veranlasst wird.
Das sollte man sich immer klar machen. Beim WDR ist es z.B. Tom Buhrow dem man den ganzen Schlamassel zu verdanken hat.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Gucky am 10. Juli 2015, 20:43
Ist es nicht so, dass Forderungen von Firmen an solche Inkassounternehmen für ca. 10% der Forderungssumme verkauft werden? Wenn hier genauso verfahren wird, würde das bedeuten, dass BS die Forderungen an Creditreform verkauft hat und nichts mehr damit zu tun hat. Creditreform will das schnelle Geld machen und versucht, ohne weitere Kosten zu verursachen, an das Geld zu kommen. Da könnte sich eine völlig neue Vorgehensweise für Zahlungsverweigerer ergeben, wenn die Schwachstelle gefunden wird. Wie leonardodavinci schreibt, hat Creditreform keine Kompetenzen, die sind eine Stinknormale Inkassofirma. Das bedeutet, wenn die Geld wollen müssen die einen Gerichtsvollzieher beauftragen und den Gerichtsvollzieher auch bezahlen.

Nehmen wir Creditreform auseinander, damit wir so viel wie möglich über deren Befugnisse und Vorgehensweisen wissen. So können wir uns noch erfolgreicher wehren.

Wenn nächstes Jahr der Geschäftsbericht der KEF veröffentlicht wird, werden solche Beträge in der Billanz aufgeführt. Gehört der Verkauf von solchen Forderungen zum Programmauftrag? Ist die Verkaussumme weniger als 100%, werden die zahlenden Rundfunkteilnehmer dann nicht benachteiligt/übervorteilt, weil sie 100% bezahlen? Wann gibt BS die Forderung an Creditreform ab?
Es ergeben sich viele Fragen beim Thema Creditreform.

Selbstverständlich ist nicht BS dafür verantwortlich, was da passiert, sondern die Intendanten der jeweiligen Landesrundfunkanstalten haben diese Vorgehensweise angeordnet. Jeder Intendant ist persönlich dafür verantwortlich, wenn eine Zwangsvollstreckung veranlasst wird.


Die können aber nicht gleich einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Zuerst müßen sie den normalen Forderungsweg beschreiten, also Mahnungen, wenn erfolglos einen gerichtlichen Mahnbescheid und falls dem Mahnbescheid nicht widersprochen wird, dann erst Gerichtsvollzieher. Das könnte sich dann ein halbes Jahr hinziehen.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: leonardodavinci am 10. Juli 2015, 20:46
Weder die LRA noch die Creditreform geht den Weg über einen gerichtlichen Mahnbescheid.

LRA: Verwaltungsvollstreckungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes

Creditreform: kompetenzloser Witzverein, der nach ein paar Schreiben von alleine aufgibt

Bitte nicht ständig durcheinanderbringen.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Gucky am 10. Juli 2015, 20:50
Hier ein Auszug aus Sachsen, Das bezieht sich zwar auf die Kommunen, dürfte aber für die Rundfunkanstalten genauso gelten, denn das sind ja auch öffentlich rechtliche Forderungen.

Private Inkassounternehmen können mit der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen
nicht beauftragt werden. Die Vollstreckung gehört zum Kernbereich der hoheitlichen
Tätigkeit der Kommunen. Das SächsVwVG regelt die Vollstreckung von Leistungsbescheiden
in den §§ 12 ff. Danach kann die Beitreibung allein durch den Gerichtsvollzieher
als außerhalb der Vollstreckungsbehörde stehende Person erfolgen.
Dadurch wird insbesondere auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
geschützt. Die durch die Verfolgungsbehörde erlangten personenbezogenen Daten des
Betroffenen verbleiben bei der Verfolgungsbehörde, da das Gesetz letztere auch als
Vollstreckungsbehörde bestimmt. Ausnahme ist allein die gesetzlich geregelte Betrauung
des Gerichtsvollziehers mit einzelnen Tätigkeiten in der Vollstreckung.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 10. Juli 2015, 22:17
"Das sollte man sich immer klar machen. Beim WDR ist es z.B. Tom Buhrow dem man den ganzen Schlamassel zu verdanken hat."

Das ist doch der Typ, der mit Verfassungsrichtern zusammen in einer Band Musik macht...
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Roggi am 10. Juli 2015, 22:44
Genau, aber es sind Verwaltungsrichter. Er schafft es als Angeklagter, mit seinem Richter eine Rockband zu gründen, aus dem schier unerschöplichen Fundus des Kölner WDR hat er Knowhow und Gerät besorgt. Eigentlich wäre es der gemeinsame Richter von ihm und mir, irgend jemand muss ja ein unabhängiges und unparteiisches Urteil zu meiner Klage sprechen. Ich hoffe, er hat während der vielen gemeinsamen Proben nicht zu innig mit dem Richter verkehrt und ihm nur Musikequipment zur Verfügung gestellt. In Italien ist es üblich, dass die dortige ehrenwerte Gesellschaft den Richtern auch "Koks und Weiber" zur Verfügung stellt. In Deutschland ist Bestechung aber verboten, die tun das nicht. Kann man jedenfalls nicht nachweisen. Genauso wenig kann man nachweisen, was mit 20 Millionen täglich passiert. Aber wer will schon wissen, was es kostet, sich die richterliche Belegschaft eines Verwaltungsgerichts zu kaufen. Wer weiss, ob die Richter käuflich sind? Mir ist nichts diesbezüglich bekannt. Hat aber ein "Gschmäckle".
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Gast am 10. Juli 2015, 23:10
"Das sollte man sich immer klar machen. Beim WDR ist es z.B. Tom Buhrow dem man den ganzen Schlamassel zu verdanken hat."

Das ist doch der Typ, der mit Verfassungsrichtern zusammen in einer Band Musik macht...


Ganz recht. Und jedes Mal wenn ich daran erinnert werde, denke ich - das ist sowas von absurd - das kann gar nicht real sein.

Aber dann überkommt es mich wieder heftig  :-\ .... wenn ich an diese Bilder denke:


..."kleine" Bildergalerie gewünscht? ;)
http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Category:Files_by_User:Raymond_from_de.wikipedia/People&filefrom=Benefizkonzert+AhA!+%E2%80%9EAppellhofplatz+hilft+Archiv%E2%80%9C-8144.jpg#mw-category-media
Zitat
Description    Deutsch: Benefizkonzert AhA! „Appellhofplatz hilft Archiv“ im Lichthof des Gerichtsgebäudes Appellhofplatz, Köln.
Foto: Auftritt der Band „Grumblers“ mit Stargast Tom Buhrow, WDR-Intendant, an der Gitarre
Date    24 April 2015
Source    Own work
Author    Raimond Spekking
Attribution
(required by the license)    © Raimond Spekking / CC BY-SA-4.0 (via Wikimedia Commons)

von Benefizkonzert AhA! „Appellhofplatz hilft Archiv“-8313.jpg
(http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/c/c7/Benefizkonzert_AhA%21_%E2%80%9EAppellhofplatz_hilft_Archiv%E2%80%9C-8313.jpg/320px-Benefizkonzert_AhA%21_%E2%80%9EAppellhofplatz_hilft_Archiv%E2%80%9C-8313.jpg)

über Benefizkonzert AhA! „Appellhofplatz hilft Archiv“-8355.jpg
(http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/d1/Benefizkonzert_AhA%21_%E2%80%9EAppellhofplatz_hilft_Archiv%E2%80%9C-8355.jpg/240px-Benefizkonzert_AhA%21_%E2%80%9EAppellhofplatz_hilft_Archiv%E2%80%9C-8355.jpg)

und Benefizkonzert AhA! „Appellhofplatz hilft Archiv“-8389.jpg
(http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/f/f2/Benefizkonzert_AhA%21_%E2%80%9EAppellhofplatz_hilft_Archiv%E2%80%9C-8389.jpg/320px-Benefizkonzert_AhA%21_%E2%80%9EAppellhofplatz_hilft_Archiv%E2%80%9C-8389.jpg)

bis hin zu Benefizkonzert AhA! „Appellhofplatz hilft Archiv“-8456.jpg
(http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/8a/Benefizkonzert_AhA%21_%E2%80%9EAppellhofplatz_hilft_Archiv%E2%80%9C-8456.jpg/320px-Benefizkonzert_AhA%21_%E2%80%9EAppellhofplatz_hilft_Archiv%E2%80%9C-8456.jpg)

und Benefizkonzert AhA! „Appellhofplatz hilft Archiv“-8469.jpg
(http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/3b/Benefizkonzert_AhA%21_%E2%80%9EAppellhofplatz_hilft_Archiv%E2%80%9C-8469.jpg/320px-Benefizkonzert_AhA%21_%E2%80%9EAppellhofplatz_hilft_Archiv%E2%80%9C-8469.jpg)


...wird insbesondere in letzterem Bild der sprichwörtliche "Schulterschluss" zwischen Justiz und ör Rundfunk - hier vertreten durch Tom Buhrow - überdeutlich.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: fliega am 11. Juli 2015, 01:52
Ist es nicht so, dass Forderungen von Firmen an solche Inkassounternehmen für ca. 10% der Forderungssumme verkauft werden? Wenn hier genauso verfahren wird, würde das bedeuten, dass BS die Forderungen an Creditreform verkauft hat und nichts mehr damit zu tun hat. Creditreform will das schnelle Geld machen und versucht, ohne weitere Kosten zu verursachen, an das Geld zu kommen. Da könnte sich eine völlig neue Vorgehensweise für Zahlungsverweigerer ergeben, wenn die Schwachstelle gefunden wird. Wie leonardodavinci schreibt, hat Creditreform keine Kompetenzen, die sind eine Stinknormale Inkassofirma. Das bedeutet, wenn die Geld wollen müssen die einen Gerichtsvollzieher beauftragen und den Gerichtsvollzieher auch bezahlen.

Nehmen wir Creditreform auseinander, damit wir so viel wie möglich über deren Befugnisse und Vorgehensweisen wissen. So können wir uns noch erfolgreicher wehren.


Ja, Inkassounternehmen/Wirtschaftsauskunfteien wie die Creditreform können Forderungen kaufen und selbst Vollstrecken.

Siehe hier:
Kauf von Forderungen durch die Creditreform
https://www.creditreform.de/leistungen/forderungsmanagement-inkasso/notleidende-forderungen.html

Aber - da der RdF-Beitrag ein gesetzlich geregelten Beitrag einer öffentlich rechtlichen Einrichtung (LRA) darstellt muss man in sein jeweiliges Landesverwaltungsgesetz schauen.
Dort wird die Vollstreckung von Forderungen geregelt. Ob ein Privatunternehmen ÖR Forderungen vollstrecken darf ist dort geregelt - oder aber auch nicht.

Für Niedersachsen z.B. gilt folgendes:
Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz
(NVwVG)
in der Fassung vom 4. Juli 2011
§ 7
Vollstreckungshilfe

http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/207/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=b&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-VwVGND2011V2P7&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Ich vermute das der BS mit diesem Vorgehen nur den Druck auf die Schuldner erhöhen möchte und erhofft sich dadurch die Aufgabe des Widerstandes.
Ich bin mir sicher das viele nach einem Schreiben der Creditreform zahlen werden.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Mücke am 11. Juli 2015, 09:12
Guten Tag Gucky,
danke für Ihre Antwort.
Danke für Ihren Tipp mit dem Rundfunkstaatsvertrag.
Ich gucke mal in den für mich gültigen Rundfunkstaatsvertrag rein, was da festgelegt wurde.
Das Fax-Schreiben ist gestern von mir an die Creditreform gesendet worden.

Viele Grüße,
Mücke.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Mücke am 11. Juli 2015, 09:26
Creditreform hat keine Kompetenzen und gibt nach bis zu 9 Briefen von alleine auf. Nicht reagieren und man hat erstmal monatelang Ruhe, während die Briefe kommen.

Ich habe bereits reagiert und die unsinnigen Forderungen der Creditreform in einem Faxschreiben an die Creditreform gestern zurück gewiesen.

Grüße,
Mücke.

Kurze Frage, was ist die BS?
Grüße,
Mücke.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Mücke am 11. Juli 2015, 09:58
Im Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) ist (für das Bundesland, in dem ich meinen Hauptwohnsitz habe) Vollstreckung durch Private gesetzlich nicht vorgesehen.

Allerdings weicht von dem VwVG der Rundfunkstaatsvertrag ab, da in dem Rundfunkstaatsvertrag vorgesehen ist,
(§ 16, Übertragung einzelner Tätigkeiten auf Dritte) ..., dass Dritte mit dem Geldeintreiben beauftragt werden dürfen, wenn zuvor die Eintreibung des Rundfunkbeitrages durch hoheitliche Stellen erfolglos war.

Hier widersprechen sich Rundfunkstaatsvertrag und VwVG.
Da das VwVG hierarchisch über dem Rundfunkstaatsvertrag stehen dürfte, scheint sich hier eine interessante Rechtssache zu entpuppen.

Viele Grüße,
Die Mücke.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: nexus77 am 11. Juli 2015, 15:54

Da das VwVG hierarchisch über dem Rundfunkstaatsvertrag stehen dürfte, scheint sich hier eine interessante Rechtssache zu entpuppen.


BGH scheint das anders zu sehen....
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Mücke am 11. Juli 2015, 16:14
Hallo Alpha 67,
danke für Ihre Nachricht.
Ich bitte Sie, mir einen link zu dem BGH-Urteil ans Forum hier zu senden.
Was bedeutet das rechtlich, wenn der BGH negiert, dass das der Rundfunkstaatsvertrag die Verwaltungsgerichtsbarkeit bricht.
Danke.

Mit freundlichen Grüßen,
Die Mücke.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: nexus77 am 11. Juli 2015, 16:15
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14968.msg99964/topicseen.html#msg99964
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Mücke am 11. Juli 2015, 16:30
Hallo Alpha 667,
danke für den link.

Mit freundlichen Grüßen,
Die Mücke.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Zahlungsfreiheit am 09. Februar 2016, 21:37

 wem sind Schreiben von Creditreform bekannt - gibt es Schreiben mit einem Namen eines Mitarbeiters und/oder mit Unterschrift - und falls ja - sind Name und/oder Unterschrift bei allen Schreiben gleich ?

  Sind Fälle bekannt wo Creditreform eine Zwangsvollstreckung veranlasst hat (natürlich bzgl. Zwangsbeitrag) ?

 Danke für Rückmeldungen !
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Zahlungsfreiheit am 09. Februar 2016, 22:01
  In dem Artikel:
 Antwort der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 2738 vom 16. September 2014
des Abgeordneten Dr. Marcus Optendrenk CDU
Drucksache 16/6938
Ist das aktuelle Einziehungsverfahren des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice unter wirtschaftlichen Aspekten weiterhin tragbar?

ist unter 4. folgendes zu lesen:

4. Welche wirtschaftlichen Notwendigkeiten seitens des WDR rechtfertigen die Wei-tergabe persönlicher Daten der Schuldner an ein privates Inkassounternehmen?
Die Kommission zur Ermittlung des Finanbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) verlangt von den Anstalten, dass diese sorgfältig wirtschaften und daher u.a. auch, dass alle bestehenden Forderungen der Rundfunkanstalten so gut wie möglich realisiert werden. Dieser Erwartung liegt auch der Gedanke der Lastengleichheit und Beitragsgerechtigkeit zugrunde. Die Abgabe einer Forderung an die Firma Creditreform erfolgt erst, nachdem das Mahnverfahren durch den WDR und die Vollstreckungsmaßnahmen der zuständigen Vollstreckungsbehörde erfolglos geblieben sind. Es handelt sich um Einzelfälle, bei denen ohne die Einschaltung der Firma Creditreform die Forderungen nicht realisiert werden könnten. Durch die Entrichtung geschuldeter Rundfunkbeiträge senkt sich die Belastung der Beitragszahler, die ordnungsgemäß den Beitrag entrichten und die Beitragsgerechtigkeit wird gefördert.

   Dort steht also - es handelt sich um "EINZELFÄLLE" bei denen ohne die Einschaltung der Firma Creditreform die Forderungen ...
    Wie viele "EINZELFÄLLE" es wohl geben mag ????????
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: seppl am 09. Februar 2016, 22:57
Mir ist irgendwie nicht klar, wie die Creditreform etwas erreichen könnte... Vollstreckungen können von ihr nicht durchgeführt werden. Bei konsequenter Zahlungsverweigerung muss sie den Vorgang als unerledigt zurückgeben. Die Kosten für den Versuch, das Geld einzutreiben werden zwar dem Schuldner aufgebürdet, aber irgendwie werden da nur die Forderungen künstlich erhöht.

Auch im normalen Vertragsrecht kann die Creditreform doch nur versuchen, den Schuldner mit Drohungen zur Zahlung zu bringen. Verweigert er dies, muss der Gläubiger unabhängig von der Creditreform trotzdem vor Gericht ziehen. Und das fällt ja im Verwaltungsrecht weg, so dass der Beitragsservice wieder am gleichen Punkt steht wie vor der Einschaltung der Creditreform.

Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 10. Februar 2016, 12:45
Die Vorgehensweise finde ich insgesamt merkwürdig, laut Auskunft auf die Anfrage des Politikers findet die Maßnahme nur statt, wenn die bisherigen direkten Vollstreckungsversuche nicht klappten.
Wie soll das dann mit einer simplen Inkassobutze funktionieren?

Sieht also nach viel heißer Luft aus.
Im übrigen sind die Aufschläge auf Forderungen privater Inkassodienste häufig überhöht, so daß diese damit rechtswidrig sind. Nach Rechtsprechung kann bestenfalls der Betrag verlangt werden, der mittels anwaltlichem Mahnschreiben nach Honorarordnung fällig gewesen wäre zzgl. ggf. notwendiger Auskunftskosten (z.B. Abfrage beim EMA).

Wie eine Inkassobutze in ihrem Namen auf einen Pfändungsbeschluß bezüglich Rundfunkbeitrag kommen will, ist mir sowieso ein Rätsel, weil wir mit einem Inkassounternehmen eindeutig Zivilrecht betreten und einem damit auch alle zivilrechtlichen Optionen offenstehen, z.B. Unterlassungsanspruch, Schadenersatz etc.
Und warum sollte jemand eine Forderung, für die er bereits einen Pfändungsbeschluß vorliegen hat, an ein Inkassounternehmen weiterrreichen/abtreten oder verkaufen, er könnte ja direkt den Gerichtsvollzieher schicken?

Wenn es nicht sowieso Fake ist, dann ist es eine leere Drohung.
Ich habe schon so manchen Versuch, unberechtigte Forderungen durch Inkassobuden erfolgreich abwehren können, mal wie schon vorgeschlagen mit der Legitimitätsabfrage, mal mit der Datenschutzkeule, mal mit der Beschreibungsaufforderung, auf welche Art und Weise das Unternehmen die Forderung rechtfertigt, im Prinzip kann sich zwar das Inkassounternehmen auf die Abtretung der Forderung an sich rausreden, wenn allerdings vom (angeblichen) Schuldner behauptet wird, daß die Abtretung gar nicht auf einer Forderungsberechtigung ders Abtretenden beruht, so geht der Fall regelmäßig an den Auftraggeber zurück.
Sogar bereits verjährte (seinerzeit möglicherweise sogar berechtigte) Forderungen werden durchaus nochmal per Inkassobutze eingefordert, weil es genügend Eingeschüchterte gibt, die tatsächlich eine solche Forderung noch bezahlen, damit rechnet sich das Geschäftsmodell.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: GEiZ ist geil am 10. Februar 2016, 12:50
Zitat
Und warum sollte jemand eine Forderung, für die er bereits einen Pfändungsbeschluß vorliegen hat, an ein Inkassounternehmen weiterrreichen/abtreten oder verkaufen, er könnte ja direkt den Gerichtsvollzieher schicken?

Und wenn er dennoch die "Inkassobutze"(toller Namen) einschaltet, kann er die Kosten nicht auf den Schuldner abwälzen, weil dies eine nicht notwendige Maßnahme darstellt.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 10. Februar 2016, 13:06
Zitat
Und warum sollte jemand eine Forderung, für die er bereits einen Pfändungsbeschluß vorliegen hat, an ein Inkassounternehmen weiterrreichen/abtreten oder verkaufen, er könnte ja direkt den Gerichtsvollzieher schicken?

Und wenn er dennoch die "Inkassobutze"(toller Namen) einschaltet, kann er die Kosten nicht auf den Schuldner abwälzen, weil dies eine nicht notwendige Maßnahme darstellt.

Genau darauf dürfte die parlamentarische Anfrage gemünzt gewesen sein, weil es für den Auftraggeber pure Geldverschwendung bedeutet, er hätte diese Forderung viel kostengünstiger selbst beitreiben können.

Gewerbetreibende bekommen häufiger von Inkassounternehmen Angebote zwecks Forderungseintreibung, ja nach Geschäftsmodell mit Kosten für den Abtreter der Forderung per Jahresbeitrag oder Provision der Ursprungsforderung, daß sie zusätzlich vom Schuldner noch Geld einfordern, kann ja weitere Gewinne einbringen, wenn der Schuldner mehr bezahlt als notwendig.

Ich habe auch noch Mitrechtsurteile im Hinterkopf, wo das Gericht bei einer größeren Hausverwaltung die Kosten des Hausverwaltungsanwaltes für das Anfertigen des Kündigungsschreibens als nicht einforderbar gesehen hat, weil das die angestellten Hausjuristen locker selbst hätten machen können, das würde analog bedeuten, daß eine Rundfunkanstalt mit eigener Rechtsabteilung keine weitern Anwaltskosten außer Auslagenerstattungen geltend machen könnte.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: GEiZ ist geil am 10. Februar 2016, 13:20
Zitat
daß eine Rundfunkanstalt mit eigener Rechtsabteilung keine weitern Anwaltskosten außer Auslagenerstattungen geltend machen könnte.

Das ist grundsätzlich auch so. die behaupten aber dann und wann irgendwas von Überlastung der eigenen Juristen, besonderer Fall usw, und dann geht das trotzdem durch.

Zitat
Ich habe auch noch Mitrechtsurteile im Hinterkopf, wo das Gericht bei einer größeren Hausverwaltung die Kosten des Hausverwaltungsanwaltes für das Anfertigen des Kündigungsschreibens als nicht einforderbar gesehen hat,

Mir selbst hat das Amtsgericht die Kosten für ein anwaltliches Mahnschreiben gestrichen, weil ich schon zweimal gemahnt hatte und der Richter der Meinung war, daß ein anwaltliches Mahnschreiben nicht erfolgversprechend gewesen sei, ich hätte gleich die Beitreibung beginnen sollen. Das sehen aber die meisten Richter anders.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: MMichael am 10. Februar 2016, 19:09
Sieht also nach viel heißer Luft aus.
bei der der Gevatter oder Kumpan des Geschäftsführers der öffentlich-rechtlichen (nichtrechtsfähgen) Inkassofirma aus Köln als Nutznießer der privaten Inkassofirma C sicherlich das eine oder andere Geldvermögen auf Kosten der Allgemeinheit und des Zwangsabgabeverweigerers grundgesetztwidrig sich aneignet stiehlt!
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: GEiZ ist geil am 10. Februar 2016, 19:31
Zitat
ei der der Gevatter oder Kumpan des Geschäftsführers der öffentlich-rechtlichen (nichtrechtsfähgen) Inkassofirma aus Köln als Nutznießer der privaten Inkassofirma C sicherlich das eine oder andere Geldvermögen auf Kosten der Allgemeinheit und des Zwangsabgabeverweigerers grundgesetztwidrig sich aneignet stiehlt!


Das ist tatsächlich die einzig plausible Erklärung, Maximierung der Bereicherung der "Familie", die Mafia ist ein Waisenknabe dagegen.
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Ditmarsia am 17. Juni 2016, 17:10
Moin, jetzt kam endlich der langersehnte Drohbrief und veranlaßte folgende Retourkutsche:


[meine Anschrift und keine Beitragsnummer]

emil inkasso@schuldenfrei.de
alias kreditreform

Ihr Drohbrief vom 10.6.2016

ist

1.nicht rechtsfähig, so wie alle anderen Forderungsschreiben Ihres Auftragsgebers auch

und

2.überflüssig; die Vollstreckung war bereits am 21.04.2016, Stadtkasse xxx.

3. Fordere ich Sie hiermit auf, zukünftig solche anonymen Drohbriefe zu unterlassen, sonst drohe ich Ihnen mit dem Strafrecht und das wird wirklich rechtskräftig!


Ich bin 68 Jahre alt, lebe von einer Mini-Rente, verweigere die menschenunwürdige Grundsicherung und habe Spaß dabei (Forderung zZ 720 euronen).
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Sanne am 02. November 2016, 16:03
Hallo,
habe heute auch einen solchen Brief von der Creditreform erhalten...
DANKE!! Ich wusste nicht wie ich jetzt reagieren soll...jetzt weiß ich es!! Bin alleinerziehende Mutter
und weiß gar nicht wo ich das Geld her nehmen sollte.(Außerdem war ich deswegen doch schon beim
Gerichtsvollzieher ).
Lg Sanne
Titel: Re: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform
Beitrag von: Bürger am 29. Dezember 2020, 02:42
Querverweis aus aktuellem Anlass
ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH - nicht mehr Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34707.0