gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: DerNeue am 03. Mai 2015, 17:17
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Hallo,
fiktiver Fall:
Person A hat sich soweit orientiert an
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
Sie bekam nun endlich nach Monaten eine Art von Feststzungsbescheid datiert mit Datum vom 01.04.2015 (normal über die Post) - wir haben heute den 03.05.2015
Leider kann Person A nicht mal beweisen, wann sie den Brief bekommen hat, da dieser ohne Stempel seitens der Post kam.
Nun fragt sich Person A, ob sie überhaupt reagieren muss, da ein Bescheid per Zustellungs-Urkunde immer noch ausblieb.
Ich persönlich finde das alles sehr verwirrend.
Vielleicht hat ja wer einen Tipp.
Edit "Bürger":
Beitrag musste angepasst werden. Bitte immer den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
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Sie bekam nun endlich nach Monaten eine Art von Feststzungsbescheid datiert mit Datum vom 01.04.2015 (normal über die Post) - wir haben heute den 03.05.2015
Kein Einzelfall... ;)
Leider kann Person A nicht mal beweisen, wann sie den Brief bekommen hat, da dieser ohne Stempel seitens der Post kam.
...siehe unten
Nun fragt sich Person A, ob sie überhaupt reagieren muss, da ein Bescheid per Zustellungs-Urkunde immer noch ausblieb.
"Müssen" muss niemand etwas - außer mit den Konsequenzen leben... ;)
Die Konsequenz bei Nicht-Reaktion wäre in Folge irgendwann die Einleitung der Zwangsvollstreckung.
Dass deren Abwehr die Angelegenheit nicht einfacher macht und obendrein nichts an der grundsätzlich per zum offiziell eingetragenen und geltenden LandesGESETZ erhobenen sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) bestehenden Forderung ändert, ist andernorts im Forum ausgiebig nachzulesen.
Zum Thema "Nachweis des Zugangs/ Fristwahrung" zitiere ich mich mal selbst - u.a. aus dem Beitrag unter
Feststetzungsbescheid, bisher noch keinen Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11625.msg78372.html#msg78372
Komisch ist auch, dass der Brief zum 01.10.2014 datiert ist, aber am 17.10.2014 empfangen wurde.
Immer beachten, um nicht unnötig Panik zu schieben:
"Beitragsservice" datiert seine Briefe fast immer und mitunter recht deutlich zurück.
Ein fiktiv oder reell, leserlich oder unleserlich auf dem Brief oder dessen Umschlag angegebenes Datum ist weniger relevant.
Relevant ist das (im Zweifel durch den Absender nachzuweisende) Datum der *tatsächlichen* Zustellung = Bekanntgabe beim Empfänger ;)
Nicht der Empfänger, sondern die absendende Stelle muss im Zweifel nachweisen,
- dass und
- wann
der Bescheid zugestellt wurde...
...bei (üblicherweise) normalem Postversand faktisch nicht möglich ;)
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html
In diesem Zusammenhang lohnt es sich vielleicht auch gleich noch mal dies querzulesen... ;)
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html