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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: ranger am 05. April 2015, 19:26
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Ein "Hallo" ins Forum.
Ich hab mich hier lange belesen, konnte aber auf meine Frage keine Antwort finden:
Welches Konto des Beitragsschuldners wird gepfändet??
Person x hat ja im Ortsamt zur jährlichen Begleichung der Kfz-Steuer die Bankdaten seines Girokontos (A) angeben müssen (Lastschriftverfahren).
Person x plant die Eröffnung eines zweiten Girokontos (B) und somit die Verlegung der monatlichen Buchungen (Ein- und Ausgänge) weg vom obigem Konto.
Die dortigen Dispo´s sind auf "null" Euro deklariert.
Zusätzlich nehmen wir mal an, dass Person x in Scheidung lebt und das Konto (C) für die Steuererstattungen vom Finanzamt seiner "Noch"ehefrau gehört.
Person x hat Rückstände beim BS von 470€, bekam schon Post vom Gerichtvollzieher und befindet sich in der Vollstreckung. Als nächstes wird seitens des GV die Vermögensauskunft anvisiert werden.
Nun meine Fragen:
Wird das Konto A gepfändet (durch den Datenabgleich mit dem Ortsamt) oder greifet der BS auf neu eröffnete Konten zurück?
Kurios wäre, wenn der BS die Daten vom Finanzamt nimmt und das Konto C pfändet >:D
Wer hat Erfahrungen damit? Ich würde mich über eine rege Diskussion freuen :)
(Die Abwendung einer Kontopfändung sind mir bereits bekannt, auch wenn es vielleicht nicht immer klappt)
Vielen Dank!!
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Welches Konto des Beitragsschuldners wird gepfändet??
oder greifet der BS auf neu eröffnete Konten zurück?
Der BS greift auf ALLE Konten zu, welche als Inhaber in Verbindung stehen! Auch Gemeinschaftskonten!
Mein Rat: so eine bedrohte Person sollte schnellstens beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen!
(Begründung: fehlende Vollstreckungsvorraussetzung: keine Bescheide erhalten!)
ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.0.html)
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[...]beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen!
(Begründung: fehlende Vollstreckungsvorraussetzung: keine Bescheide erhalten!)
Antrag auf "Eilrechtsschutz" beim Verwaltungsgericht käme meines Wissens nach insbesondere dann in Frage, wenn überhaupt Widerspruch gegen die zu vollstreckenden Bescheide eingelegt und im Zuge dessen bereits an die "Behörde" (Landesrundfunkanstalt) ein Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gerichtet wurde.
Gegen Zwangsvollstreckung von Bescheiden, deren Zugang/ Bekanntgabe bestritten wird, wäre i.d.R. wohl eher die "Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung" wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage einzulegen - und zwar beim zuständigen Vollstreckungsgericht/ Amtsgericht.
Bei Zwangsvollstreckung im Zus.-hang mit "Rundfunkbeitrag" kommt es u.a. darauf an, ob
a) der Bescheid überhaupt (nachweislich?) zugestellt = bekanntgegeben wurde (eine Antwort auf einen solchen Bescheid oder eine Rücksendung dessen wäre zum Beispiel ein solcher Nachweis)
und
b) dieser Bescheid = Vollstreckungsgrundlage bzw. auch das von "Beitragsservice"/ LRA an die jeweilige Vollstreckungsstelle gesendete Vollstreckungsersuchen die formalen Anforderungen gem. der Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder erfüllt
...wobei b) nur der allerallerletzte Notnagel wäre mit derzeit lediglich vagen Aussichten auf Erfolg - es sei denn, man wohnt z.B. im Einzugsbereich des LG Tübingen ;) :D (worüber aber noch der BGH Mitte 2015 befinden will)
Zu all dem siehe bitte u.a. unter
Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Vor Erstellung neuer Beiträge immer auch erst ausgiebig die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums nutzen sowie insbesondere generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
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PS:
Ich wurde von "extern" freundlicherweise noch mal darauf hingewiesen, dass man bzgl. "Pfändung" auch noch mal die Einrichtung eines "Pfändungsschutzkontos" prüfen könnte.
Allerdings kenne ich persönlich die konkreten Voraussetzungen und Konsequenzen nicht - insbesondere bei aktuell mehreren Konten.
Dieses Thema wurde aber meines Wissens nach im Forum ebenfalls schon mal behandelt.
Hierzu bitte noch mal ausgiebig die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums bemühen.
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Es wird versucht bei allen bekannten Konten zu pfänden ( Kontoinhaber Schuldner - sonst nicht möglich..).
Gläubiger die auf Zack sind ... pfänden auch ins blaue hinein ( Konto nicht bekannt ... nehmen wir einfach Postbank,Sparkasse und noch eine im Ort des Schuldners...). Eine Kontonummer muss nicht bekannt sein.. nur die Bank.
Bei Abgabe der Vermögensauskunft sind alle Konten anzugeben ( auch Prepaid .. Kreditkarte,nicht genutzte Konten usw.).
Wird das Konto eines anderen genutzt... ( zb Ehefrau) ist zwar nicht das Konto anzugeben aber der Herausgabeanspruch gegenüber der Ehefrau ( wenn am Tag der Vermögensauskunft vom Schuldner Geld auf dem Konto der Ehefrau ist..). Wird dies "vergessen" erstattet der "Gläubiger der auf Zack ist" gleich eine Anzeige " wegen falscher Versicherung an Eides statt".
Nur ein P-Konto bietet einen gewissen Schutz vor "Überfallpfändung" ( na Hui ..woher wusste der Gläubiger meine Bank..)
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So ein P-Konto hat aber "nur" einen bestimmten Freibetrag, irgendwas knapp über 1000 €. Jemand der mit 1800 o.ä. nach hause geht bringt das auch nich allzuviel.
Zumal wird die Pfändung ja dennoch aufrechterhalten und sobald Geld eingeht, das über dem Freibetrag liegt, ist es weg.
Und ich glaube, das Geld vorher abzuheben ist nicht möglich.
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Ein P-Konto ist auch sinnlos, wenn man mehrere Konten unterhält, denn pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt.
In diesem Fall wird dann einfach auf ein nicht pfändungsgeschütztes Konto gepfändet.
Außerdem hat ein P-Konto auch noch Nachteile, die je nach Situation des Betroffenen unter Umständen äußerst gravierend sein können, siehe dazu meinen Beitrag unter
Gepfändet - und jetzt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13356.msg90023/topicseen.html#msg90023
Denkt bitte daran, dass ein P-Konto auch erhebliche Nachteile hat, die nicht unterschätzt werden dürfen:
- Es gibt keinen Dispo mehr, Überziehen nicht möglich
- Kreditkarten werden nicht mehr ausgegeben und ggf. vorhandene bei Umwandlung gesperrt
- Das P-Konto wird der Schufa gemeldet, was spätere Vertragsabschlüsse erheblich erschweren kann
- Je nach Bank ist auch kein Onlinebanking mehr möglich
Mich würde das Fehlen obiger Punkte in ganz erhebliche Schwierigkeiten bringen, insbesondere weil ich dieses Jahr mehrwöchige Auslandsaufenthalte habe.
Edit "Bürger":
Danke für den Querverweis. Linkangaben/ Zitat ergänzt.
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Ist wirklich erschreckend dass die doch so leicht ans Geld kommen und man sich dagegen nicht wirklich wehren kann ohne selbst gravierende Nachteile zu haben.
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Ein Leasingvertrag oder ein Handyvertrag sind mit einem P-Konto kein Problem ( bei mir nicht...)
Das P-Konto wird der Schufa zwar gemeldet, geht aber nicht in das Scoring ein.
Dispo gibt es keinen mehr.
Wer zb. 2 Kinder hat ( und evtl Ehefrau ) kann den pfändungsfreien Betrag auf ca 1800 € aufstocken.
Das Formular für die Bank dazu ( ist notwendig) .. füllt kostenlos ( und bescheinigt) jede Schuldnerberatung (-:
http://www.insolvenzberatung-schuldnerberatung.de/pfaendungsschutzkonto-oder-p-konto-und-die-bescheinigung
Formular: http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/uploads/media/AG-SBV_P-Konto_Bescheinigung.pdf
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Ein P-Konto ist auch sinnlos, wenn man mehrere Konten unterhält, denn pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt.
In diesem Fall wird dann einfach auf ein nicht pfändungsgeschütztes Konto gepfändet.
Außerdem hat ein P-Konto auch noch Nachteile, die je nach Situation des Betroffenen unter Umständen äußerst gravierend sein können, siehe dazu meinen Beitrag unter
Gepfändet - und jetzt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13356.msg90023/topicseen.html#msg90023
Denkt bitte daran, dass ein P-Konto auch erhebliche Nachteile hat, die nicht unterschätzt werden dürfen:
- Es gibt keinen Dispo mehr, Überziehen nicht möglich
- Kreditkarten werden nicht mehr ausgegeben und ggf. vorhandene bei Umwandlung gesperrt
- Das P-Konto wird der Schufa gemeldet, was spätere Vertragsabschlüsse erheblich erschweren kann
- Je nach Bank ist auch kein Onlinebanking mehr möglich
Ich gebe hier mal unkommentiert ein paar ergänzende und teilweise relativierende Hinweise einer fiktiven Person XYZ wieder ;)
Das Dispo gestrichen wird, stimmt. Sollte aber jeder positiv sehen.
Alles andere ist Quatsch......
Ansonsten, hier das entsprechende Urteil des BGH aus 2013 und ein Artikel vom Focus dazu. Der Bankkunde ist allerdings selbst gefordert, darauf hinzuweisen, sollte eine Bank beim Antrag auf P-Konto Umwandlung versuchen, gültige Leistungen dadurch kündigen zu wollen. Das ist nicht mehr erlaubt, was aber nicht bedeutet, die eine oder andere Bank könnte es nicht doch versuchen.
BGH: (Das Urteil muss bis zum Ende gelesen werden, um die vollständigen Auswirkungen zu erkennen)
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&anz=123&pos=1&nr=65245&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf
Focus:
http://www.focus.de/finanzen/recht/gerichtsurteile/in-kritischen-zeiten-darf-das-kreditinstitut-nicht-bei-den-kontofuehrungsgebuehren-zulangen-pfaendungsschutz-gilt-auch-fuer-die-bank_id_3532578.html
Ansonsten, ja es ist nur ein P-Konto gesetzlich erlaubt. P-Konto ist auch eine Vorsorgemaßnahme, nachdem es nach der Reform möglich ist, schneller das Konto sperren zu lassen. Mit P-Konto können wenigstens noch bis zum pfändungfreien Betrag als Fixkosten weiter bezahlt werden. Zu viele Leute sehen ein P-Konto noch als Makel an. Spätestens seit dem BGH Urteil sollte es der Vergangenheit angehören, mit Ausnahme des Verlustes vom Dispo :)
Alle Infos zum P-Konto gibt es auch hier:
http://www.bmjv.de/DE/Ministerium/Abteilungen/Rechtspflege/ZwangsvollstreckungZwangsversteigerung/PKonto/_doc/P_Konto.html
http://www.p-konto-info.de/
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Richtig, keine Visakarte, kein Dispo, alles Andere ist Nonsens. Sollte allerdings genügend Geld auf dem Konto sein, ist es sicherer den Betrag gleich zu Beginn abzuheben, man hat schon die berühmten Pferde vor der Apotheke ko.... sehen.
In diesem unserem Lande ist nichts mehr sicher. ;)
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Sollte allerdings genügend Geld auf dem Konto sein,ist es sicherer den Betrag gleich zu Beginn abzuheben,
Geht das denn überhaupt noch sobald ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluss erfolgt ist? Denn sobald die Freigrenze überschritten wird geht doch das restliche Guthaben an den Gläubiger, ohne wenn und aber. So denkt eine Person N jedenfalls.
Also so z.b.:
Guthaben jetzt: 200 €
P-Konto eingerichtet, Freibetrag irgendwas um die 1045 €
So, Ende des Monats kommt Gehalt oder sontige Einnahmen drauf, als beispiel 1500 €
1500 € + jetziges Guthaben 200 € = 1700 € - 1045 € (nicht pfändbar wegen P-Konto)= 655 € Guthaben am Ende des Monats.
Also könnten diese 655 € doch gleich gepfändet werden bevor es abhebt oder?
Also das es gleich zum Gläubiger automatisch überwiesen wird.
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ich denke dass man bis zum gepfändeten Betrag abheben kann.
Also wenn der Pfändungsbetrag bei 500,- liegt und es werden 1700,- eingebucht, sind lediglich 1200,- verfügbar...
Der nicht verfügbare Betrag von 500,- bleiben auf dem Konto und müssen von dem Inhaber des Kontos an den Gläubiger überwiesen werden..
Die Bank überweist es nicht - (bin mir aber nicht sicher).
Ein Freund war in der gleichen Situation und hatte sein Konto noch frühzeitig auflösen können.
Er hatte es erst nach dem Informationsschreiben der Bank und dem Erstellen eines P-Kontos noch geschafft!
Konto dann schnell leergeräumt und bevor eine neue Einbuchung kam - gekündigt!
Dann ein Konto seines Verwandten mitbenutzt (Vater, Mutter, Bruder - mit gleichem Nachnamen) bis die Sache geregelt war..
Jetzt wieder ein eigenes Konto...
Edit> es darf aber kein Gemeinschaftskonto erstellt werden! Lediglich eine Mitbenutzung!!!
Nochmal Edit> für die eingehenden Überweisungen den Arbeitgeber, etc. informieren, dass sie lediglich nur den Nachnamen eintragen sollen! Kommt immer an, bzw. wird verbucht !!!
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Wenn jemand die Zeit und die Lust dazu hat die Pfändungen ins Leere laufen zu lassen ist das vielleicht spassig, aber niemals zielführend. Die Schuld besteht weiter für mindestens 30 Jahre, jeder Pfändungsversuch erhöht die Schuld, Zinsen erhöhen die Schuld. Besser ist, die ursprüngliche Forderung auf dem Rechtsweg zu bekämpfen.
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Besser ist, die ursprüngliche Forderung auf dem Rechtsweg zu bekämpfen.
Wenn das Geld aber erstmal gepfändet ist kann man nichts mehr machen. Man kann zwar beim Amtsgericht einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen aber dieser will folgende Unterlagen um die finanzielle Notsituation zu belegen:
- das Aktenzeichen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses,
- die Kontoauszüge der letzten drei Monate,
- den Mietvertrag,
- Lohnabrechnungen,
- Abrechnungen sonstiger Bezüge (Kinder-, Wohn, Erziehungsgeld),
- Energieabrechnungen
Person N denkt das bei vielen keine Notsituation vorliegt und somit wird dieser Antrag wohl nichts bringen.
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ACHTUNG: Pfändungsschutz für ein Konto gibt es nur noch mit P-Konto ( und nichts anderes! )
Auch bei irgendwelchen Transferleistungen Hartz4 etc... gilt: Kein P-Konto - Pech gehabt - Kohle weg.