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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: vmp am 10. März 2015, 10:51

Titel: Verbraucherzentralen
Beitrag von: vmp am 10. März 2015, 10:51
Basierend auf einem Thema in den Pressemeldungen vom März 2015
Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag: Verstößt Gebühr gegen das Gesetz?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13414.0.html
in dem unter anderem dieses Zitat von einer Verbraucherzentrale aufkam:
Zitat
Wir stehen positiv hinter dem Beitrag und halten das Verfahren für fair", sagt Manuela Duda von der Verbraucherzentrale.


Weil es dort meines Erachtens nach etwas Offtopic wurde, äußere ich Person As Gedanken mal hier:

Gemäß Wikipedia haben Verbraucherzentralen (http://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherzentrale) gemeinnützig zu sein. Wenn Person A das richtig versteht, sind sie als steuerbegünstigte Körperschaften definiert und haben damit unter anderem diese Anforderungen:

Inwiefern ist es gewährleistet, dass Verbraucherzentralen, die positiv hinter dem Beitrag stehen, im Sinne der Verbraucher informieren? Würden sie das nicht tun, wäre der selbstlose Zweck nicht weiter erfüllt.

Inwiefern ist es rechtlich akzeptabel, dass Personen mit den Rundfunkanstalten in Zusammenhang gebracht werden, die Verbraucher selbstlos informieren können? Gibt es eine Organisation die das überwacht?

Inwiefern gehört es zum Auftrag der LRAs, dass die Rundfunkanstalten diese Verbraucherzentralen monetär unterstützen? Gemäß http://www.vz-nrw.de/20111 erhielt die Verbraucherzentrale NRW, im Jahr 2013, beispielsweise vom WDR Beratung Rundfunkgebühren im Wert von 214.372,21 €, wenn Person A das richtig zuordnet. (Stand dort ist der 17.05.2013, der tatsächliche im Jahr 2013 entstandene Betrag könnte also höher sein)
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: Totalverweigerer am 10. März 2015, 11:55
Laut dem Jahresbericht (S.40) hat die VZ Sachsen im Jahr 2013 keine Spenden von Wirtschaftsunternehmen erhalten.

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/mediabig/227851A.pdf (http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/mediabig/227851A.pdf)
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: vmp am 10. März 2015, 12:18
Im Jahresbericht von der Verbraucherzentrale NRW (http://www.vz-nrw.de/mediabig/227436A.pdf) steht auch nichts von einer geldlichen Zuwendung des WDR.
Da diese allerdings gemäß Finanzierungslink (http://www.vz-nrw.de/20111) existierte (Diese gut aufgeschlüsselte Finanzierung allerdings nur für NRW zu existieren scheint und bei anderen Verbraucherzentralen nicht auftaucht), ist es möglich, dass diese geldlichen Zuwendungen im Jahresbericht der anderen Verbraucherzentralen nur unter irgendwelchen unscheinbareren Bezeichnungen existiert.

Schließlich steht dort nur etwas von "Spenden von Wirtschaftsunternehmen", eventuelle Förderungen von bestimmten Projekten oder ähnliches (Gibt sicherlich Möglichkeiten Geld zu transferieren ohne es als Spende zu tätigen) sind dennoch möglich.
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: Totalverweigerer am 10. März 2015, 17:56
Ja, das sehe ich auch so. Man verpaßt der Sache nur ein anderes Etikett.
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: Bürger am 14. März 2015, 02:52
In einer etwas anderen Angelegenheit recherchierend lese ich doch allen Ernstes in der
Anlage "2) Bericht der Intendantin" zum
Protokoll (öffentlich) über die 69. Sitzung des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg
vom 01.11.2012
http://www.rbb-online.de/rundfunkrat/protokolle0/protokoll_der_69_.file.html/121211-69RR-Sitzung.pdf

69. Bericht der Intendantin /
Rundfunkratssitzung am 1. November 2012 in Potsdam

(Seite 11/12 der PDF-Datei)
Zitat
Umstellung auf den Rundfunkbeitrag
[...]
Die Bürgerinnen und Bürger Berlins und Brandenburg können sich seit dem 1. Oktober bei Fragen zum neuen Rundfunkbeitrag an ihre Verbraucherzentralen wenden.
Der rbb fördert die Beratung durch einen Zuschuss und stellt Informationsmaterialien für die insgesamt 19 Standorte beider Verbraucherzentralen zur Verfügung. Die Vereinbarung läuft zunächst für ein Jahr. [...]
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: Shran am 14. März 2015, 03:18
Dort wird dann vermittelt dass man nichts tun kann, und lieber zahlen sollte um Zwangsmaßnahmen zu umgehen. Wissen wa doch schon ^^
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: Kurt am 14. März 2015, 10:15
Na dann lasst uns die VBz's doch mal aufdröseln:

(http://abload.de/img/vbzrssbj.jpg) (http://abload.de/image.php?img=vbzrssbj.jpg)

Baden-Württemberg
Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
http://de.wikipedia.org/wiki/Cornelia_Tausch

Bayern
Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern.

Berlin
Verbraucherzentrale Berlin e.V.
Eva Bell
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vorstand-verwaltungsrat

Brandenburg
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Jochen Resch

Bremen
Verbraucherzentrale Bremen e.V.
Jörn Diers (Vorsitzender)

Hamburg
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Vorstand: Dr. Günter Hörmann
Mitglied Landesrundfunkrat Hamburg
http://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/rundfunkrat/Landesrundfunkrat-Hamburg,landesrundfunkrat102.html
http://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/rundfunkrat/Dr-Guenter-Hoermann,hoermann112.html

Hessen
...

Mecklenburg-Vorpommern
...

Niedersachsen
...

Nordrhein-Westfalen
Vorsitzender der Verbraucherzentrale NRW: Wolfgang Schuldzinski  https://www.vz-nrw.de/vorstand--verwaltungsrat (https://www.vz-nrw.de/vorstand--verwaltungsrat)
ebenfalls Rundfunkratsmitglied im WDR http://dju-nrw.verdi.de/themen/2014-4/++co++7694bef8-62d6-11e4-8011-52540059119e (http://dju-nrw.verdi.de/themen/2014-4/++co++7694bef8-62d6-11e4-8011-52540059119e)

Rheinland-Pfalz
...

Saarland
Vorsitzender des Vorstandes Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V.: Wolfgang Krause. (http://www.vz-saar.de/impressum (http://www.vz-saar.de/impressum) )
ebenfalls Rundfunkrat Vorsitzender des Saarländischer Rundfunk: Wolfgang Krause http://www.sr-online.de/sronline/der_sr/wir_uber_uns/rundfunkrat/rundfunkrat100~_seite-2.html
Zitat
Seit 1996 ist er Vorsitzender der Verbraucherzentrale des Saarlandes, die ihn auch in den Rundfunkrat entsandt hat.
Wolfgang Krause gehört dem Rundfunkrat seit 1997 an und wurde im Februar 2014 zum Vorsitzenden gewählt.
Sachsen
...

Sachsen-Anhalt
...

Schleswig-Holstein
...

Thüringen
...



..mache bei Gelegenheit(Zeitmangel!) mal weiter...
Gruß
Kurt
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: Totalverweigerer am 14. März 2015, 10:50
Im MDR-Rundfunkrat sitzt kein Vertreter der Verbraucher-Zentralen (Sachsen, Sachen-A., Thüringen).
Bei den Mitgliedern des MDR-Verwaltungsrates fehlt die Angabe der entsendenden Organisation.

http://www.mdr.de/unternehmen/organisation/gremien/artikel75234.html (http://www.mdr.de/unternehmen/organisation/gremien/artikel75234.html)
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: Shran am 14. März 2015, 22:51
Hessen:

Zitat
Verbraucherzentrale Hessen e.V.
vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand

Jutta Gelbrich
Große Friedberger Straße 13 - 17
60313 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 97 20 10 - 900

Fax: (069) 97 20 10 - 40
E-Mail-Adresse Verbraucherzentrale Hessen

Verantwortlich nach § 55 Absatz 2 RStV: Jutta Gelbrich, Anschrift wie vorstehend

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE114235383

Vereinsregisternummer:
Die Verbraucherzentrale Hessen e.V. ist eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer VR 6492

e.V. ohne Vereinsnummer? Komisch...
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: Kurt am 14. März 2015, 23:08
Zitat
Impressum

Das Portal verbraucherzentrale.de wird von den Verbraucherzentralen in Deutschland betrieben. Auf diesen Seiten werden keine originären Inhalte angeboten, sondern lediglich Verweise zu Beiträgen und Angeboten der beteiligten Verbraucherzentralen


Verbraucherzentrale Bundesverband
vertreten durch den Vorstand Klaus Müller
Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
Tel.: 030 25 80 00
Fax: 030 25 80 05 18
E-Mail: info@vzbv.de
USt-IdNr.: DE224135391
Vereinsregisternummer 20423 B, Amtsgericht Charlottenburg

Baden-Württemberg
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Fax: 0711 66 91 50
E-Mail: info@vz-bw.de
Vereinsregisternummer 1259, Amtsgericht Stuttgart
Steuernummer 99 018 / 06 485

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Mozartstr. 9
80336 München
Tel: 089 53 98 70
Fax: 089 53 75 53
E-Mail: info@vzbayern.de
Vereinsregisternummer 6188, Amtsgericht München
USt-IdNr.: DE 129520236

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vertreten durch den Vorstand Eva Bell
Hardenbergplatz 2
10623 Berlin
Tel.: 030 21 48 50
Fax: 030 21 17 201
E-Mail: mail@verbraucherzentrale-berlin.de
Vereinsregisternummer 2788, Amtsgericht Charlottenburg
Steuernummer: 27/680/57260

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vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Jochen Resch
Templiner Straße 21
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Tel.: 0331 29 87 10
Fax: 0331 29 87 177
E-Mail: info[at]vzb.de
USt-IdNr.: DE138407856
Vereinsregisternummer 15, Amtsgericht Potsdam

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vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Jörn Diers
Altenweg 4
28195 Bremen
Tel.: 0421 16 07 77
Fax: 0421 16 07 780
E-Mail: info@verbraucherzentrale-bremen.de
USt.-IdNr.: DE 114439138
Vereinsregisternummer 39 VR 21 17, Amtsgericht Bremen

Hamburg
vertreten durch den Vorstand Dr. Günter Hörmann
Kirchenallee 22
20099 Hamburg
Tel.: 040 24 83 20
Fax: 040 24 83 2290
E-Mail: info@vzhh.de
USt-IdNr: DE 118719888
Vereinsregisternummer 5930, Amtsgericht Hamburg
Mitglied Landesrundfunkrat Hamburg
http://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/rundfunkrat/Landesrundfunkrat-Hamburg,landesrundfunkrat102.html
http://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/rundfunkrat/Dr-Guenter-Hoermann,hoermann112.html


Hessen
vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand Jutta Gelbrich
Große Friedberger Straße 13 - 17
60313 Frankfurt am Main
Tel.: 069 972010-900
Fax: 069 97 20 10 40
E-Mail: vzh@verbraucher.de
USt-IdNr: DE114235383
Vereinsregisternummer 6492, Amtsgericht Frankfurt am Main

Mecklenburg-Vorpommern
vertreten durch den Vorstand Dr. Jürgen Fischer
Strandstraße 98
18055 Rostock
Tel.: 0381 20 87 00
Fax : 0381 20 87 030
E-Mail: info@nvzmv.de
Steuernummer: 079 / 141 / 14335
Vereinsregisternummer 2066, Amtsgericht Rostock

Niedersachsen
Herrenstr. 14
30159 Hannover
Tel.: 0511 91 19 60
Fax: 0511 91 19 610
E-Mail: info@vzniedersachsen.de
USt-IdNr.: DE115669134
Vereinsregisternummer VR 3345, Amtsgericht Hannover

Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den Vorstand Wolfgang Schuldzinski
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211 38 09 0
Fax: 0211 38 09 216
USt-IdNr.: DE 119496546
Vereinsregisternummer 4130, Amtsgericht Düsseldorf
ebenfalls Rundfunkratsmitglied im WDR
http://dju-nrw.verdi.de/themen/2014-4/++co++7694bef8-62d6-11e4-8011-52540059119e


Rheinland-Pfalz
vertreten durch den Vorstand Ulrike von der Lühe
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
Tel.: 06131 28 48 0
Fax: 06131 28 48 66
E-Mail: info@vz-rlp.de
Steuernummer 26/675/0880/4
Vereinsregisternummer 1088, Amtsgericht Mainz

Saarland
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Krause
Trierer Str. 22
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 50 08 90
Fax: 0681 50 08 922
E-Mail: vz-saar@vz-saar.de
USt-IdNr:: DE 040/ 140/ 10241
Vereinsregisternummer 2734, Amtsgericht Saarbrücken
ebenfalls Rundfunkrat Vorsitzender des Saarländischer Rundfunk:
Wolfgang Krause http://www.sr-online.de/sronline/der_sr/wir_uber_uns/rundfunkrat/rundfunkrat100~_seite-2.html
Zitat
Seit 1996 ist er Vorsitzender der Verbraucherzentrale des Saarlandes, die ihn auch in den Rundfunkrat entsandt hat.
Wolfgang Krause gehört dem Rundfunkrat seit 1997 an und wurde im Februar 2014 zum Vorsitzenden gewählt.

Sachsen
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Betz
Katharinenstraße 17
04109 Leipzig
Tel: 0341 69 62 90
Fax: 0341 68 92 826
E-Mail: vzs@vzs.de
Steuernummer: 231/141/00749
Vereinsregisternummer 56, Amtsgericht Leipzig VR

Sachsen-Anhalt
vertreten durch den Vorstandsvorsitzender Marco Tullner
Steinbockgasse 1
06108 Halle
Tel.: 0345 29 80 329
Fax: 0345 29 80 326
E-Mail: vzsa@vzsa.de
Steuernummer: 110/142/42009
Vereinsregisternummer 20009, Amtsgericht Stendal

Schleswig-Holstein
vertreten durch den Vorstand Peter Beushausen (Vorsitzender), Jutta Hartwieg, Rolf Teucher
Andreas-Gayk-Straße 15
24103 Kiel
Tel.: 0431 59 09 90
Fax: 0431 59 0 9 977
E-Mail: info@vzsh.de
Steuernummer: 19 294 76194
Vereinsregisternummer 1700, Amtsgericht Kiel

Thüringen
vertreten durch den Vorstand Christian Gumprecht MdL
Eugen-Richter-Straße 45
99085 Erfurt
Tel.: 0361 55 51 40
Fax: 0361 55 51 440
E-Mail: info@vzth.de
Steuernummer: 151/142/16477
Vereinsregisternummer 5, Amtsgericht Erfurt
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: Shran am 15. März 2015, 06:13
Gute Arbeit, haste ja eine Vereinsnummer gefunden für Hessen...ich musste was großes Schreiben daher konnte ich nicht viel machen.

Besonders witzig ist der hier:

Nordrhein-Westfalen vertreten durch den Vorstand Wolfgang "Schuldzinski"

Schuldzinski ist bestimmt ein erfundener Name um uns zu ärgern.
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: boykott2015 am 12. März 2016, 22:37
Zum Thema Verbraucherzentralen am Beispiel der Verbraucherzentrale NRW.

21.12.2012 WDR setzt Zusammenarbeit mit Verbraucherzentrale NRW zum Rundfunkbeitrag fort (http://www.verbraucherzentrale.nrw/wdr-setzt-zusammenarbeit-mit-verbraucherzentrale-nrw-zum-rundfunkbeitrag-fort)

Zitat
Der WDR setzt zum 1. Januar 2013 seine Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW rund um den Rundfunkbeitrag fort. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die neuen Regelungen zu informieren und zu beraten. In ihren Beratungsstellen in ganz NRW leistet die Verbraucherzentrale zudem konkrete Hilfestellungen, etwa bei Anträgen auf Befreiung.

Hans W. Färber, WDR-Verwaltungsdirektor: "Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig noch mehr Service und Beratung anzubieten. Daher freue ich mich sehr, dass wir unsere gute Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW fortsetzen. Der persönliche Kontakt zu den Verbrauchern vor Ort ist eine wichtige Ergänzung zu den Informationsangeboten der öffentlich-rechtlichen Sender."

Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, lobt: "Unsere Beratung wird in der Bevölkerung gut angenommen. Die vielen Anfragen in den Beratungsstellen zum neuen Rundfunkbeitrag in den letzten Wochen zeigen, dass neben wichtigen Aspekten wie Zahlungsrückständen, Befreiungsvoraussetzungen oder Härtefallregelungen viele weitere Fragen zum neuen Rundfunkbeitrag die Menschen beschäftigen." Unverändert wird die Verbraucherzentrale NRW Ratsuchenden in dem Projekt auch Unterstützung bei Verschuldung anbieten. "Soweit in einem Schuldnerberatungsverfahren Rückstände aus Rundfunkgebühren oder -beiträgen vorhanden sind, können unsere Mitarbeiter unmittelbar mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Verhandlung treten und einen Regulierungsvorschlag unterbreiten. Ich freue mich, dass dieses Beratungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen dank der Kooperation mit dem WDR weiterhin kostenlos ist", so Müller.

Mitarbeiter der Verbraucherzentrale treten in Verhandlung und unterbreiten dem Beitragsservice den Regulierungsvorschlag. Soll nicht Rundfunkbeitrag eine öffentliche Abgabe sein? Und warum sieht WDR den Beitragsschuldner als Verbraucher vor Ort?

Kostenlose Online-Beratung zum Thema "Rundfunkbeitrag" (http://www.verbraucherzentrale.nrw/beitragsberatung)
Zitat
Hinweis zum Ausfüllen des Formulars

Unsere Beratung zum Rundfunkbeitrag steht nur Verbraucherinnen und Verbrauchern in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Deshalb können wir Anfragen nur aus dem Postleitzahlengebiet der dazu gehörigen Städte berücksichtigen.
Beim Formular wird man hingewiesen: Man muss zwingend Verbraucher in NRW sein, sonst kriegt man keine kostenlose Beratung zum Rundfunkbeitrag. Aber der Rundfunkbeitrag als öffentliche Abgabe und Verbraucher passen nicht zusammen.

Beratung zum Rundfunkbeitrag im Programm (http://www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-zum-rundfunkbeitrag-im-programm)
Zitat
Stand: 17.05.2013. Mit einer Kooperationsvereinbarung haben der Westdeutsche Rundfunk und die Verbraucherzentrale NRW die Fortführung einer erfolgreichen Zusammenarbeit besiegelt.

Konkrete Hilfestellung vor Ort sowie eine wichtige Ergänzung zu den Informationsangeboten des WDR – diese Zielsetzung des Angebots wird auch nach der Neuregelung der Beitragsfestsetzung fortgeschrieben.
Verbraucherzentrale wurde somit zu einer Abteilung von WDR?

Finanzierung der Verbraucherzentrale NRW
Zitat
Gespendet haben sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen der anbietenden Wirtschaft sowie der Förderverein der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

2013 (http://www.verbraucherzentrale.nrw/2013-zahlen)
Zitat
Anbieterkooperationen (Beträge Netto ohne Umsatzsteuer): WDR - Beratung Rundfunkgebühren   214.372,21 €

2014 (http://www.verbraucherzentrale.nrw/spenden2014)
Zitat
Anbieterkooperationen (Beträge Netto ohne Umsatzsteuer): WDR - Beratung Rundfunkgebühren   213.236,81 €

Liste der Auftragsvergaben (http://www.verbraucherzentrale.nrw/auftragsvergaben)


Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale? (http://www.verbraucherzentrale.nrw/az/Haeufige-Fragen#Rechtsberatung)
Zitat
Die Verbraucherzentrale ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zur Rechtsberatung und außergerichtlichen Rechtsbesorgung legitimiert. Sie gibt zunächst Hilfe zur Selbsthilfe und greift erst dann rechtsbesorgend und rechtsverfolgend ein, wenn der Einzelne sich allein nicht durchsetzen kann. Am Anfang steht aber immer erst die Prüfung der Rechtslage durch die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale. Darüber hinaus hat die Verbraucherzentrale die Befugnis, gegen unlauteren Wettbewerb und unzulässige Geschäftsbedingungen vorzugehen, soweit Verbraucher direkt davon betroffen sind.

Vereinbarung zwischen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Verbraucherzentrale NRW e.V. über die Zusammenarbeit in den Jahren 2016 – 2020 (http://www.verbraucherzentrale.nrw/mediabig/237378A.pdf)
Zitat
S. 3
Die Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten Unterstützung wenn es darum geht, bestehende Verbraucherrechte gegenüber unfair handelnden Marktteilnehmern durchzusetzen.

S. 5
Viele Haushalte in Nordrhein-Westfalen befinden sich in einer prekären Finanzsituation.
[Das passt gut. Stand: 01.04.2015 (http://www.verbraucherzentrale.nrw/az/Wissenswertes-ueber-Rundfunkgebuehren): Die Befreiung wegen geringen Einkommens ist bewusst abgeschafft worden.]

S. 8
Nordrhein-Westfalen setzt auf Transparenz beim Verbraucherschutz. Deshalb stehen in NRW verschiedene Informationsportale online zur Verfügung. Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein umfassendes Recht auf Auskunft.

Satzung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. (https://www.verbraucherzentrale.nrw/mediabig/42162A.pdf)
Zitat
PRÄAMBEL
Verbraucherorientierte Verbände in Nordrhein-Westfalen haben die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegründet, um auf dem Boden des Grundgesetzes und der sozialen Marktwirtschaft gemeinnützig Verbraucherinteressen wahrzunehmen.

Und als letzter Punkt. (http://www.verbraucherzentrale.nrw/az/Wissenswertes-ueber-Rundfunkgebuehren)
Zitat
Stand: 01.04.2015. Wissenswertes über den Rundfunkbeitrag
Hinweis
Bei Fragen zur An- und Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten können sich Verbraucherinnen und Verbraucher aus Nordrhein-Westfalen an die Verbraucherzentrale wenden. Nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Formular.

Eine tolle Rechtsberatung im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes  ;D Ob man diese Information (An- und Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten) als "konkrete Hilfestellung vor Ort sowie eine wichtige Ergänzung zu den Informationsangeboten des WDR" ansehen kann?
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: GEiZ ist geil am 13. März 2016, 10:29
Zitat
Stand: 01.04.2015. Wissenswertes über den Rundfunkbeitrag
Hinweis
Bei Fragen zur An- und Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten können sich Verbraucherinnen und Verbraucher aus Nordrhein-Westfalen an die Verbraucherzentrale wenden. Nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Formular.

Müssen jetzt wieder "Geräte" gemeldet werden? Nicht mehr Wohnungen, Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge? Tolle Hilfe für den Verbraucher. Das ist doch auch so ne Nummer um einen der Filzvettern zu alimentieren.
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: pjotre am 24. September 2016, 21:17
Vorab die schöne Theorie:

Der Rundfunkrat soll den WDR kontrollieren - Ausfluss von Bundes-Verfassungsrecht.... Zwangsfinanzierung der Kosten durch die Rundfunkabgabe für die Kontrolleure und die Kontrollierten.

Und die WDR-Journalisten werden durch die Rundfunk-Abgabe subventioniert und sollen hierfür das Funktionieren der gesellschaftlichen Gruppen kontrollieren - inklusive Verbraucherverein.

Verbraucherschutzvereine werden vom Steuerzahler zu letztlich wohl nicht weit von 100 Prozent subventioniert, damit sie alle Akteure kontrollieren - also natürlich ganz besonders Missstände, beispielsweise die Missstände der Rundfunkabgabe.

Nun die realen Fakten.

WDR zahlt wohl jährlich über 0,2 Millionen Euro an die Verbraucherzentrale. Diese verzichtet darauf, die Bürger gegen die Missstände zu schützen und für sie zu kämpfen, weil sie nun ja "bezahlter Berater" wurde.

Das übernimmt dann beispielsweise gez-boykott.de - macht für Nullkommanichts die Arbeit,  für die der Verbraucherschutzverein an sich vom Steuerzahler finanziert wird?

Um die Sichtweise zu komplettieren, glaube ich, sollten wir doch einmal hier die Rundfunkrat-Daten nach Stand von heute hier festhalten, bevor sie sich möglicherweise nach Kritik ändern könnten:

Mitglied Wolfgang Schuldzinski
http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/gremien/rundfunkrat/rundfunkrat_schuldzinski100.html

Entsendungsbeauftragte Organisation: Verbraucherzentrale NRW
Geboren 1960 in Düsseldorf, verheiratet, drei Kinder
Abitur, Zivildienst
Studium: Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln und der Eberhard Karls Universität zu Tübingen
Stationen:
Von 1991 bis 1994 Wissenschaftlicher Mitarbeiter Universität zu Köln.
1994 Zulassung zur Anwaltschaft.
1995 Eintritt in die Verbraucherzentrale NRW.
Von 2008 bis 2014 Leiter des Bereichs Markt und Recht und Mitglied der Geschäftsleitung.
Seit 1. Juli 2014 Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V., Düsseldorf.
Mitglied in Gremien:
Stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Verbraucherzentralen
Mitglied im Kuratorium der KlimaExpo NRW
Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen
Wissenschaftlicher Beirat Landesaltenbericht beim Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
Im Vorstand des Kuratoriums Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für ältere Menschen in NRW e.V.
Vorstand des Vereins zum Betrieb der Schlichtungsstelle Nahverkehr beim Verband deutscher Verkehrsunternehmen VDV
Mitglied im Kuratorium der Stiftung Warentest

Seit 7. Oktober 2014 Mitglied des WDR-Rundfunkrats
Der Stellvertreter von Wolfgang Schuldzinski ist Erwin Knebel

Erwin Knebel für Rundfunkrat WDR
http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/gremien/rundfunkrat/rundfunkrat_knebel100.html

Stellvertreter  Erwin Knebel
Entsendungsbeauftragte Organisation: Verbraucherzentrale NRW

Geboren 1949 in Ulm (Donau), verheiratet, eine Tochter.
Ausbildung zum Versicherungskaufmann bis 1969, danach bis 1973 Studium der Sozialarbeit an der Fachhochschule Düsseldorf, anschließend bis 1974 Zivildienst.
Von 1974 bis 1985 Referent für Jugend- und Sozialpolitik bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Bezirksverband Niederrhein e.V., Düsseldorf; dort von 1985 bis 1992 stellvertretender Geschäftsführer, seit 1992 Geschäftsführer des AWO-Bezirksverbandes Niederrhein.
Von 1984 bis 1987 Mitglied im Rat der Stadt Hilden (SPD).
Seit 1988 Mitglied im Verwaltungsrat der Verbraucherzentrale NRW, dort seit 1991 Vorsitzender des Verwaltungsrates.
Seit 2003 Mitglied im Vorstand der AWO-Gemeinschaftsstiftung Soziale Partnerschaft und Mitglied im Vorstand des AWO-Arbeitgeberverbandes.
Ab 1987 bis 1990 (Gründungs-) Mitglied der Rundfunkkommission der Landesanstalt für Rundfunk (LfR) NRW,
von 1996 bis 2002 stellvertretendes Mitglied der Rundfunkkommission der LfR-NRW (heute Landesanstalt für Medien (LfM) NRW).

Seit 2.12.2003 Stellvertreter eines Mitglieds des WDR-Rundfunkrats.
Erwin Knebel ist Stellvertreter von Wolfgang Schuldzinski

Aufgaben-Volumen von Herrn Wolfgang Schuldzinski

Zum Zweck der Versachlichung sei angemerkt:
Das ist zwar ziemlich viel, aber noch im Bereich des Machbaren. Die überall anfallenden Vergütungen werden bei gemeinwohldienlichen Einrichtungen oft nicht zum Privateinkommen. Sie müssen oft nach festgelegten Schlüsseln teils der entsendenden Organisation übergeben werden. Insoweit kann man also nur klar sehen, indem man den Einzelfall aufklärt. Das soll hier nicht erfolgen. Dies wird nur gesagt, um einer fehlerhaften Kritik entgegenzuwirken.

Was zu kritisieren ist, wurde eingangs gesagt: Die vom Bürger finanzierten Kontrollfunktionen, werden sie hier zu Anti-Kontroll-Funktionen?
Ist die verfassungsrechtliche Vision hier nicht ins Gegenteil verkehrt worden?

Diese generelle Frage soll in einigen Wochen dem Verfassungsgerichtshof Berlin vorgelegt werden (mit diesem Beispiel, obgleich außerhalb der räumlichen Zuständigkeit des Gerichtshofes).


Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: Herr_Biernot am 26. September 2016, 20:09
boah ist das übel.

Habe mir gerade überlegt, daß es doch auch eine Stelle geben muß, die die GEZ überwacht. (Verbraucherzentrale, Rundfunkrat, Presserat, whatever). Kann man diese evlt. wg Untätigkeit verklagen oder mit Befangenheit o.Ä. belästigen (also immer mal wieder vor Gericht zerren) ?
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: pjotre am 26. September 2016, 22:26
Die einzige legale Befugnis der Kölner "Infosteuer-Finanzamts-Außenstelle" (Tarnbezeichnung "Beitragsservice") ist, intern (intern!) die Bürgerkonten-Verwaltung zu administrieren. Hier wirkt die Kontrolle seitens der Senderanstalt-Intendanten. Diese Logik reicht.

Die Tätigkeit mit Außenwirkung sind zwar durch allerlei Regelungs-Klebewerk angeklebt worden, und zwar landesrechtlich. Dies darf aber ziemlich vollständig als nichtig angesehen werden, weil Verstoß gegen übergeordnetes Bundesrecht: Nicht-Rechtspersonen dürfen das meiste davon nicht.

Eine entsprechende Unterlassungsaufforderung ist für ein Bundesland erfolgt mit Frist bis etwa Ende Oktober 2016. Nach fruchtlosem Verstreichen erfolgt Gerichtsverfahren, wie in der Aufforderung bereits angekündigt.

Der soeben hier im Beitrag vorgetragene Gesichtspunkt der "totalen Nicht-Kontrolle durch Unabhängige" verstärkt diese Argumentation. Danke für den Hinweis. Das wird eingearbeitet werden.
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: Kurt am 12. Oktober 2016, 22:40
Südwestrundfunk und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. vereinbaren Beratungsangebot zum Rundfunkbeitrag
Pressemitteilung vom 27.06.2013
Zitat
[...]
Das erweiterte Beratungsangebot der Verbraucherzentrale umfasst unter anderem die kostenfreie telefonische und schriftliche Beratung sowie die Vermittlung zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dabei wird die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. auch ganz konkrete Hilfestellung geben, zum Beispiel bei Anträgen auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass die Beratung auch in türkischer Sprache angeboten wird. Darüber hinaus sind Informationsveranstaltungen in den Beratungsstellen und Stützpunkten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geplant.
[...]
SWR-Justitiar Dr. Hermann Eicher: "Durch die Kooperation zwischen dem SWR und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. erhalten Bürgerinnen und Bürgern zukünftig noch mehr Service und Beratung. Vor allem der persönliche Kontakt zu den Verbrauchern vor Ort stellt eine sinnvolle Ergänzung zum bisherigen Informationsangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar.”
Quelle: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/suedwestrundfunk-und-verbraucherzentrale-rheinland-pfalz-e-v--vereinbaren-beratungsangebot-zum-rundfunkbeitrag

Beratung zum Rundfunkbeitrag gut genutzt
Pressemitteilung vom 26.06.2014
Zitat
Mehr als 600 Ratsuchende haben seit Juli 2013 das kostenlose Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zum Rundfunkbeitrag genutzt.
[...]
Finanziert wird dieses Angebot vom Südwestrundfunk, der seine Unterstützung um ein Jahr verlängert hat.
[...]
"Es war sehr hilfreich, die Verbraucherzentrale mit ihrer Beratungskompetenz bei der Einführung des Rundfunkbeitrags an der Seite zu haben. Da die Umstellungsphase immer noch andauert, haben wir die Zusammenarbeit gerne um weiteres Jahr verlängert", so Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR.
Quelle: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratung-zum-rundfunkbeitrag-gut-genutzt

Einnahmen:
Südwestrundfunk (SWR)
2013 Beratung zum Rundfunkbeitrag 13.495,00 € Quelle: Jahresbericht 2013 (http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/media228682A.pdf)
2014 Beratung zum Rundfunkbeitrag 25.784,10 € Quelle: Jahresbericht 2014 (http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/media235519A.pdf)
2015 Beratung zum Rundfunkbeitrag 15.260,90 € Quelle: Jahresbericht 2015 (http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/media242040A.pdf)
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 12. Oktober 2016, 23:26
Mit der Unabhängigkeit von Staat und Markt wird der öffentlich rechtliche Rundfunk gerechtfertigt. Neutralität.

Müssten nicht auch Verbraucherzentralen von Staat und Markt unabhängig sein?

Wenn der Rundfunk Abgaben verlangt, spielt er Staat (der Verfassungswidrig handelt). Wenn er sendet, ist er eine subventionierte Marktkraft. Geben die Rundfunkanstalten Geld den Verbraucherzentralen, damit sie neutral beraten?
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: boykott2015 am 13. Oktober 2016, 00:02
Südwestrundfunk und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. vereinbaren Beratungsangebot zum Rundfunkbeitrag
Pressemitteilung vom 27.06.2013
Zitat
[...]
"Dank der Unterstützung durch den Südwestrundfunk haben wir nun die Möglichkeit, Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Fragen zu Regelungen des Beitrags ausführlich zu beraten und – falls erforderlich – gegenüber dem Beitragsservice zu vertreten.”
[...]
Quelle: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/suedwestrundfunk-und-verbraucherzentrale-rheinland-pfalz-e-v--vereinbaren-beratungsangebot-zum-rundfunkbeitrag

Eine in Rheinland-Pfalz wohnende Person kann mit Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. als Verbraucher (nicht Beitragsschuldner) Kontakt aufnehmen und "ausführlich" beraten lassen. Z.B. welche Rechte hat die Person als Verbraucher - gegenüber dem Beitragsservice. Und andere spannende Fragen. Die kompletten Kosten für die "ausführliche" Beratung übernimmt freundlich SWR.

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Satzung
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/media241630A.pdf

Zitat
§ 2 Zweck
1. Die im Land Rheinland-Pfalz arbeitenden Verbraucherverbände und Frauenorganisationen haben sich in der VZ freiwillig zusammengeschlossen, um den allgemeinen Verbraucherinteressen zu dienen. [...]
2. Die VZ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie dient unter Wahrung der Selbständigkeit der Mitglieder der Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere:
a) durch Aufklärung und Unterrichtung der Verbraucher über marktgerechtes Verhalten [...]

Deswegen ist es klug, dort als Verbraucher mit Interessen in Erscheinung zu treten. Wahrscheinlich dürfen die Rundfunkbeitragsschuldner gar nicht beraten werden, da laut Satzung Aufklärung und Unterrichtung der Verbraucher stattfindet.

Verbraucherzentralen arbeiten nach Rechtsdienstleistungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/index.html)

Zitat
§ 4 Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

Rechtsdienstleistungen, die unmittelbaren Einfluss auf die Erfüllung einer anderen Leistungspflicht haben können, dürfen nicht erbracht werden, wenn hierdurch die ordnungsgemäße Erbringung der Rechtsdienstleistung gefährdet wird.

Richtig spannend wird es mit der oben genannten Zitat der Pressemitteilung vom 27.06.2013. Interessant sind Wörter "beraten" und "vertreten". Und dann könnte Person P der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. einige Fragen stellen: wie könnte es sein, dass ein Beitragsschuldner (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.) einen anderen Beitragsschuldner (Bürger) berät und vertritt? Und ob es nicht mit § 4 des RDG kollidiert. Vor allem, wenn Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. als Beitragsschuldner Eigeninteresse hat, mehr Beitragsschuldner "zu produzieren". Und dann kommt noch die Sache mit der Satzung. Laut Satzung werden Verbraucher aufgeklärt und unterrichtet. Rundfunkbeitragsschuldner sind aber keine Verbraucher, somit keine Aufklärung und kein Unterricht. Folgend: wofür das Geld von SWR dann?

Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 13. Oktober 2016, 10:28
Vor allem, wenn Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. als Beitragsschuldner Eigeninteresse hat, mehr Beitragsschuldner "zu produzieren". Und dann kommt noch die Sache mit der Satzung. Laut Satzung werden Verbraucher aufgeklärt und unterrichtet. Rundfunkbeitragsschuldner sind aber keine Verbraucher, somit keine Aufklärung und kein Unterricht. Folgend: wofür das Geld von SWR dann?[/b]

Hast Du das Urteil des LG Tübingen vergessen?

Der SWR betrachtet sich als Unternehmen, die Abnehmer Ihrer Produkte können nichts als Verbraucher sein.
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: pjotre am 13. Oktober 2016, 13:54
Die Frage, ob die Beziehung korruptionsartig sei, um Verbraucherschutzvereine nie als Gegner zu haben, ist schwer zu beantworten. Jeder wird behaupten, hier wolle niemand etwas Korruptives. Intentionen kann man nicht widerlegen.
Selbst die Mitgliedschaft in Rundfunkräten ist rechtlich nur schwer einstufbar.

Also stattdessen zu den Fakten:
-----------------------------
(1) Es ist hier nicht bekannt, dass irgendein Verbraucherschutzverein seit 2013 bis heute gegen die Mängel der Rundfunkabgabe zu Gericht gezogen sei. Wenn es solche Fälle gab, bitte mitteilen. 

(2) Es ist nicht bekannt, dass irgendein Verbraucherschutzverein seit 2013 bis heute engagiert für die etwa 10 % der Bevölkerung aufgetreten ist, die die Rundfunkabgabe für extremes Unrecht halten.
An Gruppierungen, die den Widerspruch zentralisierten, fehlt es nicht - siehe dies Forum.

Wenn irgend jemand es besser weiß, bitte hier zu diesem Thema die ruhmreichen Taten der Verbraucherschutzverein hinzufügten. Wenn nichts kommt, dürfen wie die Behauptung wagen, "vermutlich war da auch niemals etwas".



Ferner: Subventionenrecht:
------------------------------------
Hier werden die staatlich subventionierten Verbraucherzentralen als "externes Callcenter" missbraucht: Sie sollen den öffentlich-rechtlichen Senderanstalten einen Teil der öffentlich-rechtlichen Beratungspflichten abnehmen.
Das dürfen sie aber nicht. Sie dürfen nicht (wie ein eigenwirtschaftliches Unternehmen) den Marktteilnehmern (hier: Callcentern) unlauteren Wettbewerb machen, da im Subventionen-Vorteil durch die gewaltigen staatlichen Subventionen für den Verbraucherschutz.

Die staatlich subventionierten Vereine gegen unlauteren Wettbewerb hätten dies längst unterbinden müssen, ebenso das Kartellamt, ebenso EU-Stellen,
ebenso die Rechnungshöfe wegen Missbrauchs der Subventionen "für Verbraucherschutz", um die Sender-Anstalten zu quer-subventionieren. Steuergeld zur Querfinanzierung unter anderem von Multi-Millionären, den Sender-Chefs, den Intendanten, ist als strikt unzulässig anzusehen. 


Weitere Frage:  RBB , Berlin , Brandenburg
--------------------------------------------------
Ist jemand informiert, ob auch der Sender RBB Gelder für Verbraucherschutzvereine zahlte?
Oder das Kölner Etablissement "Beitragsservice"? (Letzteres wäre dann zu 5 % zu Lasten von Berlin.)
Nur in diesen Fällen wäre es unmittelbar verwertbar gegenüber RBB, wo es zur Zeit ja extrem streitig hergeht.
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: drboe am 09. Dezember 2017, 19:57
Anm. "Bürger" für die inhaltliche Einordnung:
Angestoßen durch die aktuellen Recherchen und Diskussionen unter
So werden jetzt "GEZ"-Verweigerer entlarvt und zur Kasse gebeten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25546.0.html
mit verqueren Auskünften der Verbraucherzentralen stellt sich folgende Frage:


Was taugt eigentlich die Beratung der Verbraucherzentralen?

Ein Blick auf die Seiten der Verbraucherzentrale NRW könnte erhellend sein:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/digitale-welt/fernsehen/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-beitragspflicht-und-meldung-5793

Dort findet man folgende Ansicht:
Der Beitrag wird nicht nach Geräten, sondern Haushalten berechnet.

Haushalte? Das ist, nunja, verblüffend. Denn der sogn. Rundfunkbeitrag wird bekanntlich pro (bewohnter) Wohnung verlangt. Und in einer Wohnung kann es sehr wohl mehrere Haushalte geben. Sonz. B. wenn in Trennung lebende Paare in der Wohnung leben, man einen Elternteil aufgenommen hat usw. Die Wohnung nach dem sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beginnt hinter der Wohnungstür. In vielen Einfamilienhäusern, die ich kenne, wohnt oben z. B. eines der Kinder mit den Enkeln, unten die Altenteiler. Oder den Fall, dass der Bruder einer Frau Wohnrecht in dem von ihr und ihrem Mann errichteten Haus hatte, weil die Frau auf dem Grundstück der Eltern bauen konnte. Ergo hatte der Bruder im Dach zwei Zimmer, die er auch bewohnte. Es gab aber keine weitere Wohnungstür, d. h. seine "Wohnung" war nicht ein abgeschlossener Teil des Hauses. Es ist eine Wohnung, nur ein Beitrag wird fällig, nicht zwei, wenn man die Haushalte zählt.

Die Verbraucherzentrale NRW setzt Wohnung gleich mit Haushalt, und das ist falsch. Wer will sich von denen, abgesehen von der Finanzierung durch den WDR, ernsthaft beraten lassen, wenn die nicht einmal über Grundkenntnisse verfügen?

M. Boettcher
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: PersonX am 09. Dezember 2017, 20:27
Zitat
Wer will sich von denen, abgesehen von der Finanzierung durch den WDR, ernsthaft beraten lassen, wenn die nicht einmal über Grundkenntnisse verfügen?

Das Problem ist, dass Personen, welche sich beraten lassen wollen, nicht wissen, dass die Verbraucherzentralen aufgrund von Wissensdefiziten falsche Aussagen machen werden und es damit zu einer mangelhaften Beratung kommt. Die Frage nach "wer" zielt damit in die falsche Richtung.
Wahrscheinlich muss gefragt werden, wie können potenzielle Personen vor den falschen Beratungsaussagen geschützt werden? Eine mögliche Lösung wäre eine Unterlassungsaufforderung mit dem Ziel diese falschen Aussagen zu unterlassen verbunden mit der Aufforderung der Richtigstellung.
Was dann wohl noch folgen müsste ist die Ankündigung rechtlicher Schritte zur Durchsetzung der Unterlassungsforderung.

Hier stellen sich zwei, drei Fragen...
Wer ist berechtigt gegen Verbraucherzentralen vorzugehen?
Welche Stelle führt Aufsicht über Verbraucherzentralen?
Welche Rechtsform haben Verbraucherzentralen?
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: beat am 09. Dezember 2017, 21:48
Ich rege an (gebe allerdings zu, dass ich selber nicht die Energie dafür habe), dass, wer Zeit und Laune hat, bei einer der Verbrauchzentralen anruft, sich stundenlang blöd beraten lässt und am Ende so, dass es juristisch noch einwandfrei ist, aber inhaltlich eindeutig, den dortigen Mitarbeitern sagt, was er von ihrer Käuflichkeit für den Gefängnisfunk hält.
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: nexus77 am 10. Dezember 2017, 11:20
Der Schuldzinski  :laugh: wurde ja oben schon durchleuchtet, hier noch etwas zu dem:

Zitat
Vorstand der Verbraucherzentrale NRW

Wolfgang Schuldzinski
Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V., Düsseldorf.
In Anlehnung an § 65 a Landeshaushaltsordnung legen wir die Vergütungen des Vorstands gemäß Zuwendungsbescheid offen. Die Vorstandsbezüge für 2016 beliefen sich auf 116.914,67€.  (das ist ja anscheinend nur das was er dort als Vorstand bekommt, aber der hat ja noch mehr "Funktionen", malen wir uns lieber nicht seine gesamten Bezüge aus)
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.nrw/organisation1

Und hier noch jemand aus NRW:

Zitat
Helga Zander-Hayat
Mitglied der Geschäftsleitung und Leiterin des Bereichs Markt und Recht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Berufliche Stationen
1988 – 1990 als angestellte Rechtsanwältin in Düsseldorf tätig
Seit 1990 bei der Verbraucherzentrale NRW zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin mit dem Schwerpunkt „Kollektiver Rechtsschutz“
Ab 1997: Leiterin der Gruppe Verbraucherrecht im Bereich Markt und Recht
Ab 2015: Leiterin des Bereichs Markt und Recht, zu dem gehören:
Gruppe Verbraucherrecht
Gruppe Gesundheits- und Pflegemarkt
Marktwächter „Digitale Welt“ für das Thema „Nutzergenerierte Inhalte“
Schlichtungsstelle Nahverkehr NRW
„Beratungsstelle Rundfunkgebühren“ (gefördert vom WDR)
 
Persönliche Schwerpunkte
Verbraucherschutz in der digitalen Welt
Kollektiver Rechtsschutz
Datenschutz
 
Weitere Tätigkeiten
Mitglied des WDR-Rundfunkrats
Mitglied im Landespräventionsrat NRW
Mitherausgeberin der Zeitschrift „Verbraucher und Recht“
Mitglied im Beirat der „Trusted shops GmbH“, Köln
Mitglied im Beirat des Projekt „ABIDA – Big Data Begleitforschung“ des Instituts für Informations-, Telekommunikations– und Medienrecht der Universität Münster und des Instituts für Technologiefolgenabschätzung und Systemanalyse des Karlsruher Instituts für Technologie
Lehraufträge an der Bergischen Universität Wuppertal (bis 2003)
Quelle: http://www.svr-verbraucherfragen.de/svrv/die-mitglieder-des-svrv/helga-zander-hayat/

Edit, es mag lohnenswert sein, sich die anderen Personen dieses "svrv" auch anzusehen, mir fiel grade eine Person auf, die zusammen mit jemanden namens "Cass R. Sunstein" publiziert hat. Den Namen sollte man googlen!

Hier ein Einblick:
Zitat
Cass Sunstein has long been one of Barack Obama’s closest confidants.  Often mentioned as a likely Obama nominee to the Supreme Court, Sunstein is currently Obama’s head of the Office of Information and Regulatory Affairs where, among other things, he is responsible for “overseeing policies relating to privacy, information quality, and statistical programs.”  In 2008, while at Harvard Law School, Sunstein co-wrote a truly pernicious paper proposing that the U.S. Government employ teams of covert agents and pseudo-“independent” advocates to “cognitively infiltrate” online groups and websites — as well as other activist groups — which advocate views that Sunstein deems “false conspiracy theories” about the Government.  This would be designed to increase citizens’ faith in government officials and undermine the credibility of conspiracists.  The paper’s abstract can be read, and the full paper downloaded, here.
Quelle: https://criticalunity.org/news/nwo/war-on-dissent/1800-cass-sunstein-wants-the-government-to-cognitively-infiltrate-anti-government-groups

Es fällt auch auf: Beide sind Anwälte.
Ich traue dieser Berufsgruppe nur noch bedingt.
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: pjotre am 10. Dezember 2017, 21:37
Vorschlag: Bei Verbraucherzentralen die ja kostenlose Beratung erfragen und hierbei Beweiskraft der Falschberatung herbeiführen.
Das hat auf jeden Fall auch Eigennutzen.  Denn man kann in eigener Sache der Infosteuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag") dann Beweis über Falschberatung führen und die Sache derart peinlich machen, dass die ARD-Anstalt erst einmal Pause macht bis zum Entscheid des Bundesverfassungsgerichts.
Achtung, vorher zu klären, ob der konkrete Verbraucherschutzverein kostenlos (!) diesbezüglich berät. Es wird wohl bundesweit kostenlos (!) beraten - richtiger gesagt, die Zahler der Infosteuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag") bezahlen pro Beratungs-Besuch wohl rund 100 Euro.

Welche Falschberatungen sind "gesichert" (und decken die Interessen ziemlich aller aktiven Forumsteilnehmer ab):

(1) Härtefallprüfung für  Geringverdiener:

Wird immer verweigert, ist aber rechtlich zwingend auf Antrag durchzuführen und dies ohne Pflicht von Sozialbescheid, weil das nicht im Gesetz steht.
Kommt das Falschberatungs-Blabla, dann sofort verweisen auf:
Zitat
  Hier nochmals die "realen" Hauptentscheide BVerfG:
 (alle: --- 1 BvR 3269/08 -  1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10 --- hilfreich 1 BvR 2550/12 RN 5 ))
und bitten, dass die Beratung bitte sehr kompetent dies analysieren möge und dass dann bitte der ARD-Anstalt "die Leviten gelesen werden müssen" durch die Juristen des Verberaucherschutzvereins.

(2) Härtefallprüfung für Nichtzuschauer:
Wird immer verweigert, weil es davon angeblich nur 3 % gibt, also nicht viele.
Tatsächlich sind es 30 %, bei Personen bis Alter 30 sogar rund 70 Prozent.
Wenn der Verbraucherschutz-Experte dies noch nicht gelernt hat, diesen informieren und ebenfalls bitten, dass  dann der ARD-Anstalt "die Leviten gelesen werden müssen" durch die Juristen des Verbraucherschutzvereins.

Sodann, wird vorgeschlagen, hier im Forum in diesem Thread bitte die Beratungserfahrungen berichten. 
(Namen der Berater wie immer abgekürzt - der jeweilige Verein darf aber voll identifizierend benannt werden.)
Besonders schön ist es, sofern hierbei auch schriftliche Auskünfte erzeugt werden können.
Sofern per E-Mail, dann bitte abspeichern als xxxx.txt , aber die Variante "Quellcode" - nämlich inklusive Header. 

Eigenvorteil? - Die Akte bereichern durch die Kernpunkte der Falschbearbeitung.
Im Fall von Klageverfahren beispielsweise an die ARD-Adresse
- mit Kopie an das Gericht "damit die gerichtliche Akte ein vollständiger Spiegel des Vorganges bleibt".

Merke: So lange eine gerichtliche Akte etwa 1x pro Monat etwas rechtlich Erhebliches zugeschickt erhält, kann es passieren, dass das Gericht nie zum Urteilsspruch terminiert. Sobald eine Akte dann 200++ Seiten enthält, zählt sie zu den Akten, die die eventuell nach Erledigungs-Bonus-Karriere-Punkten suchenden Richter dann hoffentlich hassen und meiden wie die Pest.

Merke: Wer auf juristischer Augenhöhe mit den Mitarbetiern der zuständigen ARD-Anstalt streitet - immer mit Adressierung persönlich an den Intendanten - , der hat Aussicht, dass irgendwann um diese Akte "ein Bogen gemacht wird", weil "zu heiß". Es geht ja immer auch um Strafrecht (Risiko von "Inkassobetrug" - der Versuch allein ist bei Betrug strafbar). Das könnte in der Realität recht gut vor Vollstreckungen schützen. 

Neben dem Eigenvorteil wird aber auch Folgendes bewirkt:
Es wird beweiskräftig gemacht, wie systematisch die Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen funktioniert.
Ferner - was gerade über interne Mitteilungen belegt wurde - :

(a) Die Verbraucherschutzvereine dürfen überhaupt nicht bezüglich Verwaltungsrecht "beraten". Schön, wenn wir beweisen, wie inkompetent sie es tun, wie oben (1) und (2) mit nahezu 100 % Gewissheit belegen werden.
Sobald die vorstehenden Fragen ausdiskutiert sind, kann man zum Schluss fragen, wieso der Verein erwiesenermaßen hier Rechtsberatung machte, obgleich seine Rechtsberatungs-Autorisierung dies Rechtsgebiet gar nicht umfasst: Verstoß gegen das Rechtsberatungs-Verbot (weil es verstoßfrei durch Nicht-Anwälte nur für das dem Verein autorisierte Rechtsgebiet ist, es sei denn, der jeweilige Berater ist zugleich Rechtsanwalt). 
Da diese Vereine per Gesetz nur für Verbraucher "rechts-beraten" dürfen, sind sie hier in der Falle der Selbstanzeige eines Rechtsverstoßes. Es nützt und hilft überhaupt nicht, die unzulässige Rechtsberatung bezüglich Rundfunkabgabe zu tarnen, indem die "Beitragszahler" notorisch als "Verbraucher" spezifiziert werden.

(b) Für oben (1) liegt Nachweis vor, dass die Verbraucherschutzvereine für die Gesetzgebung genau diese Befreiung im Jahr 2010 eingefordert hatten
und im Gesetz ja auch erhielten. Sie verstoßen mit der Falschberatung für Unmenschlichkeit gegenüber Niedrigverdienern (strikt unzulässiges staatliches Antasten des Existenz-Minimums) gegen das von Ihnen selbst mit herbeigeführte faire Gesetz - und damit gegen den Sinn ihrer ja generell vom Steuerzahler subventionierten Existenz.

Disclaimer: Alles hier im Forum ist nicht Rechtsberatung. :)
Was jemand macht oder nicht macht, ist eigenverantwortlicher Entscheid. Hier werden nur Gedankenblitze vorgetragen oder auch, wie andere Leute das machten oder planen, wird anschaulich berichtet.
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: befreie_dich am 10. Dezember 2017, 23:03
Zitat
bezahlen pro Beratungs-Besuch wohl rund 100 Euro

Der dringende Hinweis, das genau zu recherchieren. Es sind ja nicht nur die Beratungen. Auch Abrufe von den Onlinematerialien, ... Kurz: wir wissen nicht wieviel und wofür genau.

rundfunkbeitrag_a_de
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: seppl am 10. Dezember 2017, 23:21
Ich habe Anfragen zum Thema Rundfunkbeitrag über E-Mail an die Vzn Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gestellt. Beide wurden kostenfrei beantwortet (Wenn man mal davon absieht, dass die Beratung mit Beitragsgeldern finanziert wird).
Allerdings fiel auf, dass bei unklaren Sachverhalten der NDR befragt wurde und dessen Aussagen 1:1 übernommen wurden.

Ich gehe davon aus, dass die Verbraucherzentralen nicht über den Gesetzeshorizont des RBStV hinausschauen. Eine notwendige kritische Auseinadersetzung mit dem Gesetz wird vermieden, indem die Ungereimtheiten der NDR-Stellungnahmen nachgeplappert werden.

Da kommen so Sachen bei raus wie
"Sie haben auf ihre Weise Recht, aber der NDR ist da anderer Auffassung."
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: pinguin am 10. Dezember 2017, 23:31
Sollten die Verbraucherzentralen aber nicht den Verbraucher unparteiisch beraten?

Und dazu ist es nötig, sich selbst in die aktuelle nationale wie europäische Rechtslage einzuarbeiten.

Es wird an dieser Stelle auch gerne wiederholt:
Die gültige Rechtslage findet man nicht bei jenem, der durch ein Gesetz evtl. begünstigt wird, was freilich nicht ausschließt, alle Beteiligten ob ihrer Meinung zu befragen.
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: Besucher am 11. Dezember 2017, 09:37
Natürlich wäre es schwierig...

...
Allerdings fiel auf, dass bei unklaren Sachverhalten der NDR befragt wurde und dessen Aussagen 1:1 übernommen wurden.

Ich gehe davon aus, dass die Verbraucherzentralen nicht über den Gesetzeshorizont des RBStV hinausschauen. Eine notwendige kritische Auseinadersetzung mit dem Gesetz wird vermieden, indem die Ungereimtheiten der NDR-Stellungnahmen nachgeplappert werden.

Da kommen so Sachen bei raus wie "Sie haben auf ihre Weise Recht, aber der NDR ist da anderer Auffassung."

...auf einzelne Stellen bezogen valide, verallgemeinerbare Aussagen zu treffen, was deren jeweilige Kompetenz i. S. des sogenannten "Rundfunkbeitrags" & die weite deren Horizonts in dem Zusammenhang anlangt. Wenn man aber sich die Verlautbarungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen aus 2010 ansieht (Koll. pjotre hat die), kann man schon zu einem anderen Eindruck (klingt ja auch in Deinem Posting an) kommen, als dass die Art & Weise des Umgangs mit der Thematik ursächlich & zwingend auf Nichtwissen oder einen Mangel an Beurteilungsvermögen zurückzuführen wäre.
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: ope23 am 11. Dezember 2017, 11:00
Ich gehe davon aus, dass die Verbraucherzentralen nicht über den Gesetzeshorizont des RBStV hinausschauen. Eine notwendige kritische Auseinadersetzung mit dem Gesetz wird vermieden, indem die Ungereimtheiten der NDR-Stellungnahmen nachgeplappert werden.
(...)
Da kommen so Sachen bei raus wie "Sie haben auf ihre Weise Recht, aber der NDR ist da anderer Auffassung."
Mag schon sein, aber die Verbraucherzentrale könnte ja auch selbst dagegen klagen und eine dritte, eine eigene Auffassung vertreten. Dazu müssten die Hausjuristen halt doch mal über den Gesetzeshorizont des RBStV hinausschauen.

Bekanntlich gibt es immer wieder spektakuläre Klageerfolge von Verbraucherzentralen gegen Firmen. Vermutlich waren es aber immer Firmen, die nicht an die Verbraucherzentralen gespendet haben.  ::)

Dass wir hier im Forum in puncto Unterwanderung der deutschen Zivilgesellschaft jetzt bei den Verbraucherzentralen gelandet sind, deren Neutralität ja fast sakrosankt gegeben war, stimmt mich traurig.
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: boykott2015 am 11. Dezember 2017, 11:54
1. Es wird vergessen, dass Verbraucherzentralen selbst Beitragsschuldner sind und Rundfunkbeiträge zahlen. Da sie selbst nicht gegen ihre eigene Rundfunkbeitragsschulden vorgehen und gern zahlen, bejahen sie somit das System.
2. Verbraucherzentralen zahlen Rundfunkbeiträge. Somit existiert in deren Räumlichkeiten definitiv Möglichkeiten zum Empfang. D.h., der Beitragsgegner wird möglicherweise später hingewiesen, dass man während des Beratungsgesprächs mit deutschen Öff. belästigt werden könnte oder sogar wird. 
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: befreie_dich am 11. Dezember 2017, 13:12
1. Es wird vergessen, dass Verbraucherzentralen selbst [..] Rundfunkbeiträge zahlen.

Selbst das müsste recherchiert werden. Es weiß doch bis jetzt hier noch keiner, ob z.B. eine Verbraucherzentrale in RLP aufgrund der “Kooperation“ gar nicht zur Zahlung herangezogen wird.

rundfunkbeitrag_a_de
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: samson_braun am 11. Dezember 2017, 13:59
Und dazu kommen noch die Gerichte, Verwaltungen, Behörden und Ämter etc. die ja auch alle zahlen dürfen. Die Summe mit 8 Milliarden halte ich persönlich für zu niedrig, da nur die privaten Haushalte zu Grunde gelegt werden.


Edit "Bürger":
Ungekürztes Vollzitat des direkten Vorkommentars gelöscht.
Bitte zukünftig darauf verzichten, da vollkommen überflüssig - denn es steht ja bereits im Vorkommentar. Eine Dopplung ist der Übersicht abträglich und unnötig.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: drboe am 11. Dezember 2017, 17:19
@samson_braun: in den 8 Milliarden, bisher wurden schon bis zu 8,3 Milliarden in einem Jahr eingenommen, sind alle Beiträge summiert, also sowohl die auf Wohnungen (Löwenanteil), aber auch von Unternehmen und Behörden.

Da die von Behörden für Mitarbeiter und Fahrzeuge gezahlten sogn. Rundfunkbeiträge aus Steuermitteln stammen, ist es m. E. ein Märchen, wenn behauptet wird, solche Finanzierung gäbe es nicht.

M. Boettcher
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: samson_braun am 11. Dezember 2017, 18:46
@drboe: Ich habe schon oft gesucht - aber eine Aufstellung, Statistik oder Tabelle - aufgeschlüsselt nach den jeweiligen tasächlichen Erlösen - habe ich noch nicht gefunden.

Wenn man was liest, ist es immer aufgeschlüsselt nach Wohnungen und die Summe 8.000.000.000 €
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: pjotre am 11. Dezember 2017, 18:49
 @besucher :
Zitat
Wenn man aber sich die Verlautbarungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen aus 2010 ansieht (Koll. pjotre hat die), kann man schon zu einem anderen Eindruck...  kommen, ...  Nichtwissen oder einen Mangel an Beurteilungsvermögen....

Ab jetzt habt ihr alle diese Stellungnahme der Zentrale der Verbraucherschutz-Vereine von 2010:
https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/rundfunkbeitrag_staatsvertrag_stellungnahme_06_10_2010.pdf
... denn inzwischen hat Google denn doch ermöglicht, 2 Links dafür zu ermitteln, davon 1 ein offizieller, sodass man es im Forum verbreiten kann.

Zitat von dort:
Zitat
Zu § 4 – Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung

Sachverhalt:
§ 4 enthält die Kriterien für die Befreiung von der Beitragspflicht, für eine ermäßtige Zahlung und für Härtefälle.

Anmerkung:
Die aufgeführten Befreiungstatbestände und die ihnen zugrunde gelegten Kriterien sind in einzelnen Fällen nicht vollständig oder nicht ausreichend begründet.

Härtefälle / geringe Einkommen: Künftig sollten auch wieder diejenigen Geringverdiener und Rentner auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden können, deren Einkommen das sozialhilferechtliche Existenzminimum nicht überschreitet.
Nach den Erfahrungen aus der Rundfunkgebührenberatung einzelner Verbraucherzentralen wird die Härtefallregelung des geltenden § 6 Abs. 3 RGebStV in der Rechtsprechung äußerst restriktiv ausgelegt, so dass viele Bedürftige keine Befreiung von den Rundfunkgebühren bekommen. Damit entfällt aber unter Umständen auch eine wichtige Motivation dafür, wieder wenn auch zunächst als Geringverdiener in den zweiten Arbeitsmarkt zu wechseln.

Vermutlich haben die Juristen der Zentrale sich schon damals von den ARD-/ZDF-Experten beeinflussen lassen.
Denen ist anscheinend nicht aufgefallen, dass die "vergessenen" sozialen Fallgruppen es gar nicht waren. Vielmehr war es seit 2013 Pflicht der Verbraucherschutzvereine, deren Recht auf Härtefallprüfung durchzusetzen. Diese begriffliche Feinarbeit gehört doch zum Studiums-Elementarwissen eines jeden Juristen... Das man erst auf das Bundesverfassungsgericht warten musste, ist die erste Hälfte des Skandals:

Hier nochmals die "realen" Hauptentscheide BVerfG:
 (alle: --- 1 BvR 3269/08 -  1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10 --- hilfreich 1 BvR 2550/12 RN 5 ))

Dass den Verbraucherschutzvereinen diese Rechtsgrundlage ihres Anliegens aus dem Jahr 2010 sodann 2013 bis 2018 überhaupt nicht zum Thema wurde, ist die zweite Hälfte des Skandals. Ja, das kennen wir, das man "davon leider nicht wusste" - das kennen wir aus unseren 2 Diktaturen des letzten Jahrhunderts, dass die mitmachenden Juristen "von all diesen Sachen ja leider nicht wussten". Man wird doch nicht im Ernst behaupten wollen, dass den juristischen Vordenkern der Zentrale diese maßgeblichen und damals intensiv publizierten Entscheide des Bundesverfassungsgerichts entgangen waren.

Nur eben, hätte man auf Durchsetzung des Rechts bestanden, so hätte man all die schönen Kooperationsvereinbarungen mit dem vielen Geld aus der ARD-Gießkanne in die Mülltonne werfen können.

Tut mir leid, aber den Juristen dieses Justizskandals werden von hier keine Geschenke der Nachsicht gemacht.
Auch die Verwaltungsgerichte, alle "wussten" von diesen Entscheiden und auch die Juristen der Staatskanzleien. Hätte man nicht mitgespielt,
- so hätten die Verwaltungsrichter mit 100 000 Verfahren über Härtefallgrenzen zu rechnen gehabt,
- die Ministerpräsidenten mit Überschreiten der "psychischen Preisgrenze von 20 € pro Monat" der Rundfunkabgabe,
- und die Staatskanzleien hätten ihren Politikern erklären müssen, wieso die protestierenden politischen Parteien bei Talkshows usw. im Staatsfernsehen ARD, ZDF,... von da an schlechtere Plätze bekommen.

Es geht hier zwar nicht um Leben oder Tod, aber mengenmäßig um den größten Justizskandal der Geschichte der Bundesrepublik.
Die Verbraucherschutzvereine haben für die ihnen zugedachte Schlüsselfunktion genau hiergegen, sie haben leider versagt und dieser Thread listet die Fakten des Versagens.
Gut gemeint war die Stellungnahme in 2010, aber es erfolgte sodann Verzicht auf "Ecken und Kanten" gegen Manipulation der Rechtsquellen.
 
Von Einfühlungsvermögen in die Denke von Geringverdienern ist ebenfalls nicht genug vorhanden:
Zitat
Damit entfällt aber unter Umständen auch eine wichtige Motivation dafür, wieder wenn auch zunächst als Geringverdiener in den zweiten Arbeitsmarkt zu wechseln.
Natürlich werden 17,50 Euro im Monat nicht dazu führen, dass ein stolzer Geringverdiener sich zum "Leben auf Kosten anderer Leute" entscheiden wird; sondern er/sie beißt die Zähne zusammen, flucht - und hat nun ja 2 politische Parteien, die das ändern wollen und wählbar sind.
(Hier war natürlich nicht die Rede von CDU/CSU, SPD, Grüne, Linkspartei - und es war ferner keine Empfehlung, irgendeine Partei zu wählen oder nicht zu wählen, sondern nur eine Faktenfeststellung.)

Umgekehrt und erst recht wird jemand, der arbeitsgeeignet ist, sich aber auf das für ihn zumutbar vermeidbare "Leben vom Geld anderer Leute" eingerichtet hat, wird sich auf keinen Fall durch plus/minus monatlich 17,50 Euro in dieser Wahl beeinflussen lassen.
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: drboe am 11. Dezember 2017, 20:07
Wenn man was liest, ist es immer aufgeschlüsselt nach Wohnungen und die Summe 8.000.000.000 €

So ist es nicht. Der BS führt sogn. Beitragskonten, sowohl für private als auch im nicht privaten (geschäftlichen) Bereich und  publiziert die Einnahmen in Summe über alle sogn. Konten. Darin sind also auch die Zahlungen von Unternehmen enthalten. Die Anzahl der Unternehmenskonten kann man z. B. Im Jahresbericht des BS nachlesen. Und zwar in der Tabelle des Berichts für 2016:

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5042/Jahresbericht_2016.pdf. S. 28 unten.

Dort werden u. a. die Zahl der Betriebsstätten, der Gästezimmer und der Kfz, für die sogn. Rundfunkbeiträge kassiert werden, aufgeführt. Von ca. 44,5 Mio Konten werden knapp 39,4 für Wohnungen geführt.

M. Boettcher


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier keine abdriftenden Einzelaspekte vertiefen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches hier lautet
Verbraucherzentralen
und insbesondere deren eigene Hintergründe sowie Verquickungen mit ARD-ZDF-GEZ zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: boykott2015 am 02. Oktober 2018, 13:06
Information des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Per Mail am 02.10.2018
Zitat
Die Verbraucherzentralen in den Ländern sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) auf Bundesebene sind unabhängige Verbraucherorganisationen in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins und unterstehen daher nicht einer (behördlichen) Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz oder des jeweiligen Landesministeriums.

Der vzbv erhält zwar im Rahmen der institutionellen Förderung jährliche Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt, und der Zuwendungsgeber ist nach der Bundeshaushaltsordnung auch gehalten, die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung nachzuprüfen. Das Prüfungsrecht beschränkt sich aber grundsätzlich darauf, festzustellen, ob die Bundesmittel zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgabe verwendet worden sind bzw. ob die mit dem Zuwendungsbescheid verbundenen Ziele und Auflagen eingehalten worden sind.
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: Mork vom Ork am 19. Oktober 2018, 09:34
Die Verbraucherschutzzentrale Bremen hat ihren Jahresbericht 2017 veröffentlicht:

=https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/sites/default/files/2018-10/Jahresbericht_2017.pdf (https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/sites/default/files/2018-10/Jahresbericht_2017.pdf)

Auf Seite 15 wird auf die Beratung rund um den Rundfunkbeitrag in über 1000 Fällen hingewiesen.
Auf Seite 41 werden die Einnahmen aus der kostenlosen Beratung zum Rundfunkbeitrag mit 19.677€ ausgewiesen, also ca. 20€ pro Beratungsfall. Da fragt man sich doch gleich, woher wohl dies Geld stammt.


Viele Grüße
Mork vom Ork
Titel: Re: Verbraucherzentralen
Beitrag von: boykott2015 am 19. Oktober 2018, 09:54
Anfrage über fragdenstaat.de bei Bayerischen Staatskanzlei
https://fragdenstaat.de/anfrage/informationspflicht-rundfunkbeitrag-1/

Zitat
1. Welche Stelle in Bayern ist zuständig für die Informationspflicht zum Thema Rundfunkbeitrag?

2. Nach Information der Verbraucherzentrale Bayern ist die Verbraucherzentrale Bayern seit 1.1.2013 zuständig für die Information zum Thema Rundfunkbeitrag (Kosten des Beratungsvorgangs - 0,00 EUR). Schicken Sie mir bitte die gesetzliche Grundlage, nach der der Verbraucherzentrale Bayern die Informationspflicht zum Rundfunkbeitrag auferlegt wurde.
https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/vertraege-reklamation/beratung-zum-rundfunkbeitrag-14541

Antwort vom 18.10.2018
https://fragdenstaat.de/anfrage/informationspflicht-rundfunkbeitrag-1/106423/anhang/181017StKanNAMEInfopflichtRundfunkbeitrag_geschwaerzt.pdf
Zitat
... der Verbraucherzentrale Bayern keine spezialgesetzliche Informationspflicht zum Rundfunkbeitrag auferlegt wurde.