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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: Stuttgarter am 02. März 2015, 08:49
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4 Verhandlungen beim VG Stuttgart am 03.03.2015
9:00 Uhr - 9:30 Uhr - 10:00 Uhr - 10:30 Uhr
Verwaltungsgericht Stuttgart
Augustenstr. 5
70178 Stuttgart
www.vgstuttgart.de
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Ahh, warum erst so kurzfristig bekanntmachen???
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Kennt jemand den genauen Zeitplan des Gerichts in Sachen Rundfunk für kommenden Freitag, 6.3.? Oder gibt es nur die zwei Verhandlungen die im Kalender stehen?
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Kennt jemand den genauen Zeitplan des Gerichts in Sachen Rundfunk für kommenden Freitag, 6.3.? Oder gibt es nur die zwei Verhandlungen die im Kalender stehen?
Man könnte telefonisch bei der zuständigen 3. Kammer anfragen unter der Telefonnummer 0711 / 6673 - 6934
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Hier die genaue Adresse dazu und wie man mit öffentlichen Verkehrsmitteln hinkommt.
Verwaltungsgericht Stuttgart
Augustenstraße 5
70178 Stuttgart
http://vgstuttgart.de/pb/,Lde/Startseite
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab Hauptbahnhof Stuttgart:
Stuttgart Hauptbahnhof (tief): S3 Richtung Vaihingen => Haltestelle Feuersee
Fussweg 6 Minuten
Stuttgart Hauptbahnhof (tief): S4 Richtung Schwabstraße => Haltestelle Feuersee
Fussweg 6 Minuten
Stuttgart Hauptbahnhof (tief): S2 Richtung Filderstadt => Haltestelle Feuersee
Fussweg 6 Minuten
(bzw. alle S-Bahnen auf dieser Bahnsteigseite können genommen werden, nur 2 Haltestellen)
Stuttgart Hauptbahnhof (A-Klett-Platz): U-Bahn 14 Richtung Heslach => Haltestelle Rotebühlplatz, Fussweg 9 Minuten
Fussweg vom Hauptbahnhof Stuttgart direkt ca. 30 Minuten
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Fahrplan und Arbeitsplan angesehen:
ok bin mindestens bei den 3 ersten Verhandlungen dabei.
(Freue mich besonders schon auf den engagierten Einzelrichter, :-\ eja)
Auch ohne Glaskugel, kann ich schon jetzt sofort die genaue Entscheidung
mitteilen, (woran erinnert mich das nur?)
Ok, dann doch noch was Positives!
Werde wie bei den letzten Verhandlungen in Stuttgart, den Klägern gerne Tipps geben.
Wurden immer sehr gerne angenommen, vorallem da ich ja auch in Ba-Wü eine Ruhensanordnung
vom Verwaltungsgericht Karlsruhe erhalten habe und die Stuttgarter Kläger, da auch Ba-Wü,
können sich sehr gerne auf meine Ruhensanordnung berufen, gern geschehen 8) >:D
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Bitte berichten wie es gelaufen ist :D
Danke!
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Hallo zusammen,
mein erster Beitrag hier. Ich hatte heute um 09:30 Uhr meine Anhörung, der mit dem vorbereiteten Vortrag ;-)
Meine Unterlagen (Klageschrift, Antwort Südwestrundfunk, Vortrag) könnt ihr auf meiner zugehörigen Seite in der Übersicht der Ereignisse als Links finden:
http://druki.com/?page_id=112
Vielen Dank an "karlsruhe" für den Tipp mit dem "Ruhen lassen" bei Berufung. Das werde ich mir überlegen.
Schönen Gruß an alle Mitstreiter!
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Danke für die Rückmeldung! Willkommen im Forum :-)
Wurde bei dir Verfahrensruhe angeboten? Hat SWR nur gegen Zahlung zugestimmt?
Wäre evtl. richtig die persönlichen Angaben zu entfernen, z.B. im Klageabweisungsantrag von SWR...
Es wäre auch schick, wenn das Urteil dann auch hier geteilt wird.
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Hallo,
Verfahrensruhe wurde mir nicht angeboten, obwohl ich deutlich mitgeteilt habe, dass ich das Recht auf Berufung nutzen möchte.
Die Entfernung meiner persönlichen Angaben ist mir etwas zu umständlich, wo doch jeder über meine Domain an meine Daten kommt... ;)
Natürlich stelle ich das Urteil dann auch gerne online.
Bin schon gespannt (obwohl ich schon weiß, was drinsteht)...
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Hallo zusammen,
mein erster Beitrag hier. Ich hatte heute um 09:30 Uhr meine Anhörung, der mit dem vorbereiteten Vortrag ;-)
Meine Unterlagen (Klageschrift, Antwort Südwestrundfunk, Vortrag) könnt ihr auf meiner zugehörigen Seite in der Übersicht der Ereignisse als Links finden:
http://druki.com/?page_id=112
Vielen Dank an "karlsruhe" für den Tipp mit dem "Ruhen lassen" bei Berufung. Das werde ich mir überlegen.
Schönen Gruß an alle Mitstreiter!
Gern geschehen 8) und toll, dass du selber schon was eingestellt hast,
hier dann von mir die
1. Verhandlung 9.00 Uhr
Da es ja bei Gericht einzig und allein darum geht, die Klage abzuweisen,
aber die erleichterte Berufung, wenn gewünscht, zugelassen wird, gehe ich nur auf
„Besonderes“ ein. (Was anderes hätte mich, vor allem bzgl. der „Unabhängigkeit“
jedes einzelnen Richters !!!!!! sehr erstaunt.)
Bevor die erste Verhandlung begann, durften wir noch der Vereidigung einer neuen
Richterin beiwohnen, mussten also erst einmal stehen bleiben.
(Wenn man insgesamt schon steht, wenn der Richter eintritt, muss man nicht aufstehen)
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass der Vereidigungstext nicht zur dann durchgeführten
Praxis passt.
Nicht dass der Text schlecht ist, aber ich empfinde die Realität bei Gericht anders.
Als erstes habe ich mich sehr gefreut, die Klägerin der Musterklage vom 1.10.14 beim
Verwaltungsgericht Stuttgart getroffen zu haben. Sie will sich halt auch auf dem Laufenden
halten bis zu Ihrer Berufung.
Ich habe mich gleich mal dafür bedankt, dass ich u.a. wegen Ihr und Ihrer Berufung meine
Ruhensanordnung vom Verwaltungsgericht Karlsruhe erhalten habe. Danke schön ;)
Verhandlung
Hauptsächlich wurde über die Nachweismöglichkeit der Zustellung eines Schreibens
diskutiert. Pech, wenn man dies nicht per Einschreiben mit Rückschein tätig.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ging es um den Nachweis der Abmeldung
eines Radios aus dem Jahre 1998!!!
Da die damalige GEZ-Gebühr monatlich per Lastschrift abgebucht wurde, ist es dem Kläger
wegen des geringen Betrags nicht weiter aufgefallen, aber mit der Umstellung 1.1.13
mit dem 3-fachen neuen Beitrag hat er es bemerkt. Er versuchte heute, die seit 1998
zu unrecht bezahlten Beträge zurückzufordern.
Eine Anmeldung kommt garantiert auch ohne Einschreiben an, diese Abmeldung von1998
sollte der Kläger aber heute vorlegen.
Es wurde noch sehr ausführlich über diese Nachweismöglichkeit der Zustellung diskutiert!!
da der Kläger sauer war.
Gilt dieser Zustellungsnachweis nicht auch von anderer Seite, schließlich will der Beitragsservice
ja etwas von einem.
Zum 1.1.13 stellte der Kläger dann die Zahlung ein, schrieb Widersprüche und reichte die Klage ein, u.a. eben mit der Rückforderung der seit 1998 zu unrecht bezahlten Beträge.
Pech, keine Chance, der Kläger war sauer, die Richterin schlug die Klagerücknahme vor,
der Kläger stimmte zu. Punkt.
Leider voreilig, wie es sich heraus stellte, denn hätte er vorher mit mir sprechen können, hätte
er auf meinen Vorschlag hin auch den Antrag auf Ruhensanordnung gestellt.
Nun war die Klage schon zurück genommen.
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Autor: NichtAllesGold
Klageabweisung SWR
2. Der Rundfunkvertrag verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz dse Art. 3 Abs. 1 GG
"Es ist insbesondere nicht davon auszugehen, dass der einheitliche Rundfunkbeitrag nach § 2 Abs. 2 RBStV für Ein- und Mehrpersonenhaushalte generell zu Härten führt, die ohne Schwierigkeiten vermeidbar wären. Zwar hätte der Gesetzgeber zum Beispiel Abstufungen nach der Zahl der Bewohner vorsehen können. Die Einführung einer solchen Regelung hätte jedoch einen weit intensivieren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger nach sich gezogen. Denn es hätte dann in jedem Fall die zur Wohnung gehörende Zahl der Personen ermittelt werden müssen. Dass eine Ermittlung, wer mit wem, wie lange gemeinsam in einer Wohnung lebt, eine nicht verhältnismäßige Beeinträchtigung der Privatsphäre darstellt, dürfte auf der Hand liegen."
Ich glaube die wollen dich hier etwas veralbern. Denn die Rundfunkanstalten haben sich alle Daten über die Meldeämter gezogen, so dass die ohne Probleme feststellen können wer mit wem, wie lange wohnt. Weiterhin zahlt in einem Mehrpersonenhaushalt einer/mehrere nicht oder ist befreit, kommt der nächste in der Wohnung an die Reihe.
Diese Äußerung hätte man bei der mündlichen Verhandlung gegen die verwenden können, weil sie eigentlich selbst zugeben, dass es die Bürger unverhältnismäßig beeinträchtigt.
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Richtig! Jeder wird angeschrieben und muß die Nummer des Beitragskontos nennen, das für diese Wohnung aufkommt.
Voilá, da haben wir die Verhältnisse wer mit wem und wie lange und überhaupt.
Nach der eigenen Einschätzung liegt hier ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre vor. Ok ....! ;)
Das, was viele schon immer kritisieren wird hier wie selbstverständlich zugegeben, wenn man sich einen Vorteil davon verspricht.
Eigentor! |-
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Falls Person B in ihrer Klage einen Beleg dafür benötigen würde, dass diese unverhältnismäßige Beeinträchtigung durch den BeitragsService naturgemäß stattfindet, könnte sie wahrscheinlich bei irgend einer Person A, die solche Anschreiben zu einer Person C besitzt, diese in anonymisierter Form (natürlich mit der Adresse von Person A) anfragen. Natürlich nur, wenn solch verfassungswidriges Verhalten wirklich stattfinden würde und Person A dies z.B. in einem Forum anbieten würde.
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Noch eine kurze Zusammenfassung des letzten Falles, der etwas vorgezogen um 10:17 behandelt wurde, so wie ich es verstanden hatte:
Ein junger Mann hatte laut SWR zwei Beitragsbescheide erhalten, jedoch nicht darauf reagiert. Die Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet und der junge Mann erklärte daraufhin, er hätte die Bescheide nie erhalten. In einem Eilantrag war diese Sache bereits von ebenjener Richterin gegen ihn entschieden worden.
Er hatte dann Beträge+Verfahrenskosten bezahlt und diese neue Klage gegen die Bescheide eingereicht.
Da ein Widerspruch zu den Bescheiden versäumt wurde, wird die Klage wohl abgewiesen werden.
Hauptsächlich ging es in der nicht immer sehr fundierten Diskussionen darum, ob er den Nichteingang der Bescheide beweisen müsse, denn die Richterin hielt seine Darstellung für nicht glaubwürdig, weil die Postzustellung im Allgemeinen zuverlässig wäre mit den Vermerken bei Nichtzustellbarkeit an den Absender.
Interessant war noch, dass während der Anhörung der Kläger die Vermutung äußerte, dass die Richterin wohl eher im Sinne der Beklagten handeln würde, worauf die Richterin die Möglichkeit eines Befangenheitsantrages nicht erwähnte, sondern auswich. Nach der Schließung der Anhörung fragte der Kläger explizit danach, wie er einen Befangenheitsantrag einreichen könne, worauf die Richterin meinte, dass es jetzt zu spät dazu sei nach der Schließung der Anhörung.
Laut eigener Aussage wolle der Kläger sich nun einen Anwalt nehmen.
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Hauptsächlich ging es in der nicht immer sehr fundierten Diskussionen darum, ob er den Nichteingang der Bescheide beweisen müsse, denn die Richterin hielt seine Darstellung für nicht glaubwürdig, weil die Postzustellung im Allgemeinen zuverlässig wäre mit den Vermerken bei Nichtzustellbarkeit an den Absender.
Interessant war noch, dass während der Anhörung der Kläger die Vermutung äußerte, dass die Richterin wohl eher im Sinne der Beklagten handeln würde, worauf die Richterin die Möglichkeit eines Befangenheitsantrages nicht erwähnte, sondern auswich. Nach der Schließung der Anhörung fragte der Kläger explizit danach, wie er einen Befangenheitsantrag einreichen könne, worauf die Richterin meinte, dass es jetzt zu spät dazu sei nach der Schließung der Anhörung.
Laut eigener Aussage wolle der Kläger sich nun einen Anwalt nehmen.
Na das darf ja wohl nicht wahr sein.
Leider konnte ich bei der letzten Verhandlung nicht mehr dabei sein und du lieber Mitstreiter
warst ja bei der ersten noch nicht da.
In der ersten Verhandlung wurde ja des langen und breiten über eben diesen Nachweis
einer Zustellung gesprochen und dass der Kläger der ersten Verhandlung eben deswegen
Pech hatte, weil er dieses Schreiben der Abmeldung im Jahre 1998 eben nicht mehr nachweisen
kann und deshalb zu unrecht bezahlte Beträge nicht zurückfordern kann.
Ich weiss mittlerweile, dass man als Zuhörer nichts zur Verhandlung äußern darf, z.B.
sich einfach melden, um dazu etwas sagen zu dürfen.
Wäre ich aber bei der letzten Verhandlung dabei gewesen, ich hätte nicht still dabei sitzen können.
Was passiert dann mit mir? Des Saales verwiesen, Ordnungsgeld, Verhaftung.
Vielleicht gut, dass ich zum Brötchenverdienen früher weg gehen musste. Also ich hätte was
gesagt, aber sehr deutlich.
UNGLAUBLICH!!!!!!!
Befangenheit???
Doch schon bei deiner Verhandlung um 9.30 Uhr waren wir doch alle sprachlos über die Reaktion
der Richterin.
Du hast extra ein sehr schön formuliertes Schreiben verfasst, dreifach, damit der SWR und die
Richterin direkt mitlesen können.
Nach Beendigung erwartest Du und wir anderen auch, eine mündliche Stellungnahme der
Richterin. Ne, Nütsch.
Erstaunlich auch, dass trotz deiner vielen Punkte, die du beantragt hattest, die Antwort der
Richterin lautet: Das Urteil sende ich ihnen in....Tagen zu.
Deine Reaktion sprach Bände: Was für soviele Punkte brauchen sie nur....Tage?
Antwort: Ja
meine Anmerkung: Klar, pro erwähnten Begriff eine Baukastenantwort
soviel zur Unabhängigkeit der Richter
und zum Vereidigungstext der neuen Richterin zu Beginn der 1. Verhandlung
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Aus Wikipedia:
Richter
Ein Richter legt folgenden Eid in einer öffentlichen Sitzung eines Gerichts ab (§ 38 Abs. 1 DRiG).
„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden
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Aus meinen Notizen:
In etwa wiedergegebener Wortlaut der Richterin zur 1. Verhandlung:
Die Rechtsprechung und die Rechtslage beruhen auf Beweisen!!!
Der Beweis des Zuganges eines Schreiben kann deshalb nur zweifelsfrei
mittels Einschreiben mit Rückschein geschehen!!!
Der Kläger ist somit im o.g. Sinne beweispflichtig, deswegen kann der Klage in der 1.Verhandlung
nicht stattgegeben werden.
Anmerkung von mir noch dazu:
Da die Forderungen des Klägers sich auf die Zeit vor dem 1.1.13 beziehen, ist da dann
wirklich der SWR der richtige Ansprechpartner.
Die Forderungen beziehen sich doch gegenüber der ehemaligen GEZ.
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Hallo,
Verfahrensruhe wurde mir nicht angeboten, obwohl ich deutlich mitgeteilt habe, dass ich das Recht auf Berufung nutzen möchte.
Die Entfernung meiner persönlichen Angaben ist mir etwas zu umständlich, wo doch jeder über meine Domain an meine Daten kommt... ;)
Natürlich stelle ich das Urteil dann auch gerne online.
Bin schon gespannt (obwohl ich schon weiß, was drinsteht)...
Lass mich raten: Du durftest Dir Dein Urteil selber schreiben, genauso wie die ÖRR sich ihr Gutachten zur Neustrukturierung der Finanzierung auch selber geschrieben haben (quasi). ;)
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Noch eine kurze Zusammenfassung des letzten Falles, der etwas vorgezogen um 10:17 behandelt wurde, so wie ich es verstanden hatte:
Ein junger Mann hatte laut SWR zwei Beitragsbescheide erhalten, jedoch nicht darauf reagiert. Die Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet und der junge Mann erklärte daraufhin, er hätte die Bescheide nie erhalten. In einem Eilantrag war diese Sache bereits von ebenjener Richterin gegen ihn entschieden worden.
Er hatte dann Beträge+Verfahrenskosten bezahlt und diese neue Klage gegen die Bescheide eingereicht.
Da ein Widerspruch zu den Bescheiden versäumt wurde, wird die Klage wohl abgewiesen werden.
...
Da wurde vermutlich nicht nur versäumt, Widerspruch einzulegen (was ja nach der Rechtsprechung bei einem Verfahren, bei dem kein Ermessen im Streit liegt, nicht notwendig ist - es kann der Bescheid direkt angegriffen werden) sondern auch die Frist zur Einreichung der Klage verpennt, wenn ich das richtig sehe.
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Eine Frist kann doch eigentlich nicht versäumt sein, weil kein Widerspruch = kein Widerspruchsbescheid = keine Grundlage zur Klage? Oder klagt man in Stuttgart direkt?
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Die Klage gegen den Bescheid sollte schon innerhalb der Vier-Wochen-Frist erfolgen. Die Klage tritt an die Stelle des Widerspruchs.
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Das ist echt krass mit der Postzustellung. Wenn der Bürger das beweisen muss und nicht kann, dann ist Pech für ihn. Wenn der SWR das beweisen muss und nicht kann, dann Pech für den Bürger. WTF???
Kann bitte jemand Aktenzeichen zu den beiden Verhandlungen nennen? Könnte man gerne bei der eigenen Auseinandersetzung dem Gericht aufs Brot schmieren...
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Doch schon bei deiner Verhandlung um 9.30 Uhr waren wir doch alle sprachlos über die Reaktion der Richterin.
War das die neu vereidigte Richterin oder eine welche schon länger am Gericht tätig ist?
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@Micha:
War das die neu vereidigte Richterin oder eine welche schon länger am Gericht tätig ist?
Diese Richterin ist hier im Forum einigen bereits länger bekannt, ich habe gerade ein Urteil von 2011 mit ihrem Namen ergoogelt.
@karlsruhe aus Wikipedia:
„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“
Manche wissen es halt nicht besser oder haben "ein anderes Gewissen"
Wahrheit und Gerechtigkeit sind leider sehr subjektiv auslegbar
Ich bin überzeugt, die Richterin gibt sich redlich Mühe, immerhin hat so etwas wie verbale Kommunikation stattgefunden.
@Rochus
Lass mich raten: Du durftest Dir Dein Urteil selber schreiben, genauso wie die ÖRR sich ihr Gutachten zur Neustrukturierung der Finanzierung auch selber geschrieben haben (quasi). ;)
Nein ich muss nicht selber schreiben, ich darf mir wünschen, aus welchen Standard-Floskel-Textbausteinen meine Urteilsbegründung zusammengesetzt wird. :P
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Interessant war noch, dass während der Anhörung der Kläger die Vermutung äußerte, dass die Richterin wohl eher im Sinne der Beklagten handeln würde, worauf die Richterin die Möglichkeit eines Befangenheitsantrages nicht erwähnte, sondern auswich. Nach der Schließung der Anhörung fragte der Kläger explizit danach, wie er einen Befangenheitsantrag einreichen könne, worauf die Richterin meinte, dass es jetzt zu spät dazu sei nach der Schließung der Anhörung.
http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/erfolgreicher-befangenheitsantrag/verdacht-der-befangenheit-wegen-richterlichem-verhalten_206_155570.html (http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/erfolgreicher-befangenheitsantrag/verdacht-der-befangenheit-wegen-richterlichem-verhalten_206_155570.html)
Wenn der Richter einseitig oder krass fehlerhaft agiert oder zu einem Beteiligten grob unhöflich wird, kommt bei der benachteiligten oder sich benachteiligt fühlenden Seite und deren Rechtsvertreter schnell der Wunsch auf, ihn loszuwerden.
„Eine „Entziehung“ des gesetzlichen Richters im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß gelten.
Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Verfahrensnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt“, so das Bundesverfassungsgericht in einem kürzlich ergangenen Beschluss (v. 25.7.2012, 2 BvR 615/11).
Wichtig: Eine Besorgnis der Befangenheit ist dann gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. „Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der „böse Schein“, d.h. der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität.
Entscheidend sei, „ob das beanstandete Verhalten für einen verständigen Verfahrensbeteiligten Anlass sein kann, an der persönlichen Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln“.
Manchmal sind auch Äußerungen der Richter während oder abseits mündlicher Verhandlungen Anlass für Befangenheitsanträge, z.B. Bezeichnung des Sachvortrags einer Partei als „Unsinn“. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 16.6.2003, 11 AR 49/03).
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Der Befangenheitsantrag sollte aber vor Abschluss,also spätestens nach Anhörung erfolgen,ansonsten gibt es wenig Hoffnung.
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@Micha:
soeben telefonisch erfragt:
am 6.3. sind drei Verhandlungen: 9.45 Uhr, 11.45 Uhr, 13.30 Uhr
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Gibt es Neuigkeiten zu den verhandlungen vom 06.03.15 ?
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Nun schreib ich doch noch ein paar Worte, aber die Sonne scheint, der Garten ruft ganz laut und dringend.
Die Verhandlung gestern dauerte von 13.30 Uhr bis 16 Uhr mit einer 10 minütigen Pause.
Wir bekamen nur einen Einzelrichter, dessen Namen aber nicht aus dem Aushang zu erkennen war, obwohl ein Kammerbeschluß wegen der besonderen Bedeutung von Herrn Bölck beantragt war. Er füllte auch die gut zwei Stunden Redezeit fast alleine aus, mit wenigen Zwischenbemerkungen des Richters.
Sein Engagement ist enorm lebendig und leidenschaftlich für die Sache. Seine Vorbereitung/Konzept umfasst bestimmt 25 Seiten und wird mündlich noch ausführlichst begründet. Man kann schon einen trockenen Hals bekommen bei diesem langen vortragen. Absolut Tip Top.
Daher fällt es mir auch schwer, einen Bericht zu verfassen. Es war einfach so viel.
Die Vertreterin des SWR guckt immer gleichmäßig, wie bei jedem Verfahren, und macht sich natürlich auch nicht angreifbar, denn sie spricht nur, wenn es unvermeidlich ist oder sie direkt gefragt wird.
Der Richter hörte zu, machte Zwischenbemerkungen und einen neutralen Eindruck. Er wird wohl keine Vorlage ans BVG machen, da das Gericht nicht nur Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit haben muss, sondern davon überzeugt sein muss.
Einen mündlichen Beschluss gibt es nicht, sondern bis Ende März soll der Schrieb bei Herrn Bölck sein.
Blick in die Zukunft:
Wenn die Berufung zugelassen ist, geht es ans VGH nach Mannheim. Dort sind schon drei Berufungen anhängig, jedoch noch nicht terminiert.
Wenn, dann möchte Herr Bölck meine Berufung bei diesem ersten Termin, vielleicht im Mai? (hypothetisch)- ebenfalls vortragen mit den Beitragsargumenten, die uns ja allen bekannt sind.
Zuschauerinteresse war vergleichbar mit den bisherigen Verhandlungen, die ich erlebte; es gab noch freie Plätze.
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Blick in die Zukunft:
Wenn die Berufung zugelassen ist, geht es ans VGH nach Mannheim. Dort sind schon drei Berufungen anhängig, jedoch noch nicht terminiert.
Wenn, dann möchte Herr Bölck meine Berufung bei diesem ersten Termin, vielleicht im Mai? (hypothetisch)- ebenfalls vortragen mit den Beitragsargumenten, die uns ja allen bekannt sind.
Zuschauerinteresse war vergleichbar mit den bisherigen Verhandlungen, die ich erlebte; es gab noch freie Plätze.
...dort schliesst sich dann der (Familien-)Kreis:
Vizepräsidentin Kirchhof zur Senatsvorsitzenden ernannt
Datum: 16.04.2007
Kurzbeschreibung: Die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Stuttgart, Dr. Else Kirchhof, wurde heute vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg zur Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ernannt.
Dr. Else Kirchhof (52), wohnhaft in Reutlingen, war nach dem Studium und dem Referendariat zunächst als wissenschaftliche Assistentin an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer tätig. Nach ihrer Promotion an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, begann sie ihre richterliche Laufbahn im September 1986 als Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart. Während dieser Zeit wurde sie an das Justizministerium Baden-Württemberg und den Verwaltungsgerichtshof abgeordnet. Im Mai 1996 wurde sie zur Richterin am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ernannt, wo sie in verschiedenen Senaten und zudem als Präsidialrichterin tätig war. Im November 2004 kehrte sie als Vizepräsidentin an das Verwaltungsgerichts Stuttgart zurück und übernahm den Vorsitz der 3. Kammer, die insbesondere für Fahrerlaubnissachen, Luftrecht, verkehrsrechtliche Planfeststellungen und Genehmigungen nach dem Luftverkehrsgesetz, Rundfunkgebühren und Baurecht zuständig ist. Die Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgerichtshof bringt sie nun erneut nach Mannheim zurück. Sie übernimmt den Vorsitz des u.a. für Gewerberecht, Gaststättenrecht, Handwerksrecht und Heimrecht zuständigen 6. Senats und des Disziplinarsenats (16. Senat). Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist sie seit vielen Jahren als Prüferin im Ersten (Uni Heidelberg) und Zweiten juristischen Staatsexamen tätig.
Quelle (http://vghmannheim.de/pb/,Lde/1214536/?LISTPAGE=1214448)
Dr. Else Kirchhof ist die Ehefrau von Ferdinand Kirchhof (http://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_Kirchhof Ferdinand) - der widerum ist der Bruder von Paul Kirchhof (http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Kirchhof) > DER Gutachtenersteller 8)
Glück auf !
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Ggf. könnte man in Mannheim einen Befangenheitsantrag gegen Frau Kirchhoff stellen, wenn man sich die Klage auch direkt auf das Gutachten Ihres Schwagers bezieht !