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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: maxkraft24 am 03. November 2014, 10:50

Titel: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: maxkraft24 am 03. November 2014, 10:50
(http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/Waage-der-Justitia.jpg)

Hallo Kämpfer,

leider ist das Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg trotz begründeter Hoffnung in der Verhandlung und dem Engagement negativ ausgefallen. Zumindest wurde die Berufung zugelassen.

Anhand dieser Sätze im Urteil kann die durchscheinende Hoffnung in der Verhandlung abgelesen werden:

Zitat
Auch wenn die Kammer den Bedenken des Klägers auf den ersten Blick einiges abgewinnen kann, verliert sich schon auf den zweiten Blick die Kritik in der Vielfalt ihrer möglichen Ansätze und Begriffsbestimmungen. Im Ergebnis würde die Kammer ihre Ansicht über die vom Bundesverfassungsgericht (weit und dynamisch) definierte "Grundversorgung" an die Stelle der Ansicht hierzu gebildeter, gesetzlich legitimierter pluralistischer Fachgremien setzen.

Schade, dass das VG-Gericht in Arnsberg nicht ein Tick mehr Courage aufgebracht hat, um ein richtungsweisendes Urteil, passend zum Medienzeitalter des 21 Jahrhunderts mit den unendlichen und freien Informationsmöglichkeiten zu fällen. Es wäre ein Urteil außerhalb der veralteten Strukturen mit dem Vorsetzen von umformulierten Nachrichtenbruchteilen und Unterhaltung durch ein politisch gesteuertes System. Dazu später noch mehr.

Auf einen Großteil des von Herrn RA Bölck Vorgetragenen wird gar nicht eingegangen bzw. es wird rechtlich falsch bewertet.

"Ohne eigene umfangreiche verfassungsrechtliche Erwägungen anzustellen, schreibt das VG in großen Teilen das Urt. d. VG HH ab. Die tragenden verfassungsrechtlichen Aspekte hat das VG übergangen. Dadurch hat es zugleich den Anspruch auf Gewährung rechtl. Gehörs verletzt." [RA Bölck]

Vielfach schreibt das VG etwas zu Dingen, die gar nicht vorgetragen wurden.

"Die Ausführungen ab S. 18 unten sind insoweit überflüssig, als dass nicht im Streit steht, dass der Rdf einen Finanzbedarf hat, der durch die Gesetzgebung (früher: Gebühr) zu regeln ist."[RA Bölck]

Das Gericht hat die geänderten Informationsmöglichkeiten mit den damals 2 bis 3 empfangbaren ö.-r. TV Programmen mit der eindeutigen Nutzung der ö.-r. Programme und dem heute im 21 Jahrhundert fehlendem Zusammenhang der konkreten Nutzung durch die Multifunktionsfähigkeit mit
tausendfachen Informationsmöglichkeiten durch Internet, priv. Stadtradio/tausenden Internetradios, Konsolen, den Leih- und Abruffilmen und nicht zuletzt durch Printmedien nicht erkannt.

Das Thema Beitrag wird im Urteil recht kurz abgehandelt. Die Verhandlung in Arnsberg drehte sich fast ausschließlich um den Beitrag mit der Vorstellung der 19 Seiten der Klagebegründung durch Herrn RA Bölck.
Zitat
Diesen - im übrigen nicht mehr sonderlich aktuellen - Entscheidungen ist nicht die Rechtsansicht zu entnehmen, der Begriff des Beitrags setze zwingend voraus, dass er - der Beitrag - nur von einem eingeschränkten Kreis Betroffener erhoben werden dürfe.

Ach die alten Entscheidungen. Mal überlegt - das Grundgesetz ist noch älter und deswegen gilt es dann nicht? ("Alte Entscheidungen" war die mündliche Erwiderung des WDR Rechtsanwalts bei der Verhandlung in Arnsberg)
"Falsch sind auch die Ausführungen auf S. 11 im großen Absatz dazu, dass der Beitrag einen eingeschränkten Kreis von Betroffenen voraussetzt." [RA Bölck]

Wie absurd sind solche Überlegungen und Ungereimtheiten. Das VG Gericht schadet der Rechtsstaatlichkeit dadurch nur selbst.

Die unwiderlegliche gesetzliche Vermutung des §2 Abs. 1 RBStV wird mit der der Behauptung verteidigt, dass angebliche aufwändige Ermittlungen im priv. Bereich durchgeführt werden müssten und es dazu führen würde, dass das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten und nicht das Innehaben einer Wohnung maßgebliche Tatbestandsvoraussetzung für die Abgabenpflicht bliebe.

Bei dieser fragwürdigen Erklärung muss man sich an den Kopf fassen. Wie wäre es, von den reinen ö.-r. Nutzern des vorgesetzten x-ten Anbieters von manipulierten, umformulierten und bruchstückhaften Nachrichten Entgelte zu verlangen und von den Nichtnutzern des ö.-r. Funks keine finanziellen Mittel abzupressen?


Zitat
Es genügt, wenn die Beitragsschluldner anhand konkreter Merkmale bestimmt werden und ihnen ein besonderer Vorteil erwächst, der die Erhebung des Beitrags rechtfertigt. …
Der besondere Vorteil ergibt sich daraus, dass im Geltungsbereich des RBStV in praktisch jeder Wohnung Rundfunkempfang möglich ist, …

Die übernommenen Sätze fallen trotz der Ausführungen und folgender Hinweise:
Die Anstalten überschätzen ihre Bedeutung maßlos und stellen für mich keine vertrauenswürdige Quelle dar. Sie sind ein x-ten Anbieter von ausgewählten und umformulierten Bruchstücken des Weltgeschehens mit teils stark politisch ausgerichtetem Programm. Zahlreiche Beispiele dazu sind in meiner Klage enthalten.
Die EU-KOMMISSION (pdf-fragenkatalog-eu100.pdf) befragt den ö.-r. Rundfunk zu dessen Auftrag: http://www.br.de/unternehmen/inhalt/rundfunkrat/pdf-fragenkatalog-eu100.html
Zitat
Bitte erläutern Sie, wie in Ihrem Land der öffentlich-rechtliche Auftrag, insbesondere auch in Hinblick auf neue Medien, definiert ist.
"… Sie informieren, bilden und unterhalten.  Die Onlineangebote vertiefen und vernetzen die Programminhalte aus Hörfunk und Fernsehen."

Dazu mein Hinweis in der Verhandlung:
Zitat
Die ö.-r. Anstalten decken keine gemeinschaftswichtigen Aufgaben, die ANDERE Medien wie privates Stadtradio, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Kauf- und Leihfilme, Filme auf Abruf, priv. TV, Auslandssender, Internetradio und das Internet selbst NICHT abdecken würden. SIE ALLE INFORMIEREN, BILDEN UND UNTERHALTEN.

Die Ausführungen scheinen in der Verhandlung sichtlich angekommen zu sein und wurden verstanden. Bei der Urteilsformulierung bleiben sie vollkommen unberücksichtigt.

Noch in der Verhandlung hatte das Gericht eingesehen, dass die zwangsweise abgepressten 54 € pro Quartal an einen x-ten unerwünschten Anbieter für die eigene Wahl der Medien fehlen und die freie Wahl untergraben würden. In der Urteilsbegründung kopiert das Gericht jedoch die Aussagen aus anderen Verfahren und behauptet nun widersprüchlich:

Zitat
Allenfalls offen bleibt insoweit die Frage, ob der einzelne Bürger infolge der streitigen Beitragszahlung wesentlich daran gehindert wird, sich aus anderen von ihm frei gewählten Informationsquellen ungehindert zu unterrichten. Diese Frage ist jedoch Bestandteil der weiteren vom einzelnen Bürger angreifbaren und dementsprechend gerichtlich überprüfbaren Frage, ob die Beitragsfestsetzung den wirtschaftlichen Interessen des Bürgers hinreichend Rechnung trägt.

Dass die Beitragszahlung ihn wirtschaftlich daran hindert, sich (auch) aus anderen Informationsquellen frei zu unterrichten, ist nicht ersichtlich. Der Kläger hat nicht ansatzweise glaubhaft gemacht, dass der monatliche Beitrag in Höhe von 17,98 € ihn in seiner Wirtschaftskraft derart einschränkt, dass er nicht mehr in der Lage wäre, sich aus anderen Quellen ausreichend (politisch) zu unterrichten.

Damit übergeht das VG Arnsberg mehrfachen die Ausführungen der Klagebegründung:
Zitat
Mein Finanzbudget ist durch meine eigene Wahl verlässlicher Medien (Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, CD/DVD und Internet) und der zugehörigen Technik ausgeschöpft. Die manipulativen und unseriösen Bruchstücke des Weltgeschehens mit 54€ pro Quartal zu finanzieren, bedeutet für mich und andere, auf eigene glaubwürdige Quellen zu verzichten. Die ungehinderte Unterrichtung nach Artikel 5 GG ist für mich nicht mehr möglich.

Zitat
Ich und meine Frau bevorzugen die eigene freie und ungehinderte Wahl unserer Medien denen wir unser Vertrauen schenken. Das sind Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, CD-es und diverse nicht öffentlich-rechtliche Seitenbetreiber im Internet. Die Zwangszahlungen in Höhe von 54€ pro Quartal hindern mich und meine Frau unsere Medien in ausreichender Menge zu wählen. Stattdessen werden wir gezwungen, uns bei der Rundfunkanstalt freizukaufen.

Zitat
Der Kläger ist ferner in seinem Grundrecht verletzt, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten (Art. 5 (1) S. 1 GG). Zu denjenigen Quellen, aus denen sich der Kläger unterrichten möchte, gehören u. a. Zeitungen und Zeitschriften (vgl. Seite 3, letzter Absatz der Klagebegründung des Klägers). Diese kosten Geld, da der Kläger sie käuflich erwerben muss. Aus dem ö-r Rundfunk unterrichtet sich der Kläger nicht. Die Wahrnehmung der allgemeinen Informationsfreiheit setzt voraus, dass der Grundrechtsinhaber die erforderlichen Finanzmittel zum Kauf der Medien hat. Denn sonst kann er diese Medien nicht erwerben. In dem Umfang von 17,98 € monatlich fehlen dem Kläger diese Finanzmittel, da er zur Zahlung der monatlichen Wohnungsund Betriebsstättenabgabe verpflichtet ist. Durch das Fehlen dieser Finanzmittel wird der Kläger am Kauf der ihn interessierenden Printmedien gehindert. Hierdurch ist die allgemeine Informationsfreiheit des Klägers verletzt. Das Landeszustimmungsgesetz zum RBStV ist keine Beschränkung der allgemeinen Informationsfreiheit durch ein verfassungsgemäßes allgemeines Gesetz i.S.d. Art. 5 (2) GG.


Die angeprangerten Verletzungen des Rundfunkstaatsvertrages (§10 und §11) wurden in der Klage/Verhandlung mit zahlreichen Beispielen dargestellt:

Die KEF wird im Urteil als politisch unabhängiges Fachgremium angeführt, obwohl alle 16 Mitglieder durch die Ministerpräsidenten der Länder berufen werden und dadurch von der Politik abhängig ist. Das  Bundesverfassungsgericht hat nicht umsonst den ZDF-Staatsvertrag wegen der politischen Besetzung der Aufsichtsgremien für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht berücksichtigt es jedoch nicht.

Auch dieser neue Fall:

Zitat
Der neunköpfige ARD-Programmbeirat warf den ARD-Redaktionen vor, einseitig über den Ukraine-Konflikt zu berichten. Diese Rüge nahm die starke Kritik des Publikums auf und ist in ihrer Deutlichkeit einmalig in der Geschichte der ARD. Der Bericht des Programmbeirats zeigt, dass die größte Sendeanstalt der Bundesrepublik in eklatanter Art und Weise ihren Informationsauftrag bei der Berichterstattung über die Ukraine-Krise missbraucht hat. Die Berichterstattung des ZDF ist übrigens nicht besser. http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/10/09/sahra-wagenknecht-unheimliche-komplizenschaft-zwischen-deutschland-und-den-usa/

und die Manipulation der Umfrage zum Rundfunkbeitrag (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html) sowie die inzwischen höchstrichterlich festgesetzte Staatsabhängigkeit der ZDF Aufsichtsgremien (http://www.sueddeutsche.de/medien/urteil-zum-zdf-staatvertrag-kampfansage-ans-politbuero-1.1921324) fanden in dem Urteil keinen gebührenden Niederschlag. Egal welche Rechtsbrüche und Vergehen die ö.-r. Anstalten begehen, das VG stellt sich schützend vor deren Überangebot, die Manipulation der Bevölkerung und die Abpressung der finanziellen Mittel.

Wie denkt ihr über die Berufung, den weiteren Zeitaufwand und die Finanzierung der Berufung nach?
Diese wird in etwa so teuer, wie die Klage vor dem VG Arnsberg (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.0.html) auch. Die Berufung ist am Oberverwaltungsgericht NRW in Münster einzureichen.

Grüße an euch alle
Maxkraft24 (Robert)

Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Kokoloriker am 03. November 2014, 11:15
 >:(

ich habe das hier nun laaaange verfolgt, viel mitgelesen und als Laie versucht, so viel wie möglich zu verstehen.  ::)

Nun habe ich im Oktober auch meinen "Bescheid" bekommen und wollte heute den Widerspruch absenden, den ganzen Weg weitergehen
und die kommenden "Bla-Bla"-Schreiben und den WS-Bescheid abwarten  und auch Klage erheben. Zumindest erst einmal bis dahin ...

Nun dieses Urteil, das trotz dieser professionellen Hilfe und Unterstützung zum Einen einfach die Argumente wegwischt und zum Anderen selbst
wie der BS / LRA mit Textbausteinen etc., hier aus vorangegangenen Urteilen, kommt.  >:(

Da fragt man sich natürlich - welchen Sinn macht dieser Weg.
Nicht der Sinn, das man was unternehmen muß !

Das ist echt Depri.  :(

Würde mir wünschen, wenn der Weg zu einem Ziel führt - also meine Empfehlung: Weitermachen - mit unser aller Hilfe ...  :angel:
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: wimmerma am 03. November 2014, 11:25
Auch dir herzlichen Glückwunsch zum Urteil.

Da ich Meines auch bekommen habe, bin ich mittlerweile zu der Auffassung gekommen, dass, nach der Stufe, evtl. die Bündelung der Kräfte auf wenige Fälle, der bessere Weg ist.

In Bayern sehe ich sowieso schwarz, (Haha, schwarz...gut, nicht?) Das müssen wohl andere Bundesländer richten.
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Fuuuuu am 03. November 2014, 11:26
>:(

ich habe das hier nun laaaange verfolgt, viel mitgelesen und als Laie versucht, so viel wie möglich zu verstehen.  ::)

Nun habe ich im Oktober auch meinen "Bescheid" bekommen und wollte heute den Widerspruch absenden, den ganzen Weg weitergehen
und die kommenden "Bla-Bla"-Schreiben und den WS-Bescheid abwarten  und auch Klage erheben. Zumindest erst einmal bis dahin ...

Nun dieses Urteil, das trotz dieser professionellen Hilfe und Unterstützung zum Einen einfach die Argumente wegwischt und zum Anderen selbst
wie der BS / LRA mit Textbausteinen etc., hier aus vorangegangenen Urteilen, kommt.  >:(

Da fragt man sich natürlich - welchen Sinn macht dieser Weg.
Nicht der Sinn, das man was unternehmen muß !

Das ist echt Depri.  :(

Würde mir wünschen, wenn der Weg zu einem Ziel führt - also meine Empfehlung: Weitermachen - mit unser aller Hilfe ...  :angel:

Ich werde trotz aller negativen Urteile klagen. Ich komme aus Hannover. Hier wurden auch erst kürzlich mehrere Klagen einfach so abgebügelt ...
Dennoch werde ich vor Gericht ziehen (oder versuche es zumindest). Für mich ist das eine Form des Protestes. All die abgewiesenen Klagen sorgen doch für recht viel wirbel in den Medien und das ist gut so!
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Peer_Gynt am 03. November 2014, 12:16
bin ich mittlerweile zu der Auffassung gekommen, dass, nach der Stufe, evtl. die Bündelung der Kräfte auf wenige Fälle, der bessere Weg ist.
Ich bin auch für die Bündelung auf wenige Fälle und das Weitermachen.

Erfolg sehe ich nicht in den Instanzen der Landes-Verwaltungsgerichte. Denn diese wenden den RBStV lediglich an, ohne ihn auf Rechtsstaatslichkeit zu prüfen.
Außerdem sind deren Richter zu stark mit den RFA verbunden (siehe Besetzung der Rundfunkräte durch Verwaltungsrichter).

Kritische Bewertungen und die Rechtswidrigkeits feststellende Urteile erwarte ich eher vom BVerwG und natürlich anschließend durch BVerfG und EuGH.
Und dies erreichen wir durch Bündelung viel besser.

Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: backtom am 03. November 2014, 12:33
Servus Fuuuuu.

Ich denk auf die "Medien" brauchst hier nicht sonderlich zählen, schließlich geht es genau um diese; sie werden sich also schön still halten. Inwieweit das allerdings die Zeitungen(jaaa, auch das sind Medien) ausschlachten bleibt abzuwarten, ich erwarte da allerdings nicht viel; der Fisch stinkt immer vom Kopf aus und in Deutschland stinkts gewaltig !!

Die Bündelung der Kräfte halte ich auch eher für vielversprechend.

Grüße vom tom
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Rochus am 03. November 2014, 12:36
Weitermachen! Zur Not machst  Du einen weiteren Spendenaufruf.

Kann man das Urteil irgendwo einsehen? Ich habe in Deinem Eingangsbeitrag einen entsprechenden Link nicht finden können bzw. übersehen.
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: TVfrei am 03. November 2014, 12:44
Leider ein weiteres Schandurteil, mit der die Judikative immer weiter an Glaubwürdigkeit verliert.
Wie denkt ihr über die Berufung, den weiteren Zeitaufwand und die Finanzierung der Berufung nach?
Diese wird in etwa so teuer, wie die Klage vor dem VG Arnsberg (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.0.html) auch. Die Berufung ist am Oberverwaltungsgericht NRW in Münster einzureichen.
Da die Abweisung der Klagen doch offensichtlich POLITISCH MOTIVIERT sind, um weitere Kläger zu entmutigen, heisst unsere Devise: UNBEDINGT WEITERMACHEN durch alle Instanzen bis nach Strassburg!
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: SchwarzSurfer am 03. November 2014, 13:30
Ich hab für die erste Instanz nicht gespendet weil es klar ist dass noch eine 2., 3., 4. und eventuell 5. kommt und da bin ich auf jeden Fall dabei. Nicht die Flinte ins Korn werfen und vielen Dank für Deinen Einsatz.
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: 2Xtreme am 03. November 2014, 13:39
Ich hab für die erste Instanz nicht gespendet weil es klar ist dass noch eine 2., 3., 4. und eventuell 5. kommt und da bin ich auf jeden Fall dabei. Nicht die Flinte ins Korn werfen und vielen Dank für Deinen Einsatz.

Dito
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Knax am 03. November 2014, 14:40
Zitat
Diesen - im übrigen nicht mehr sonderlich aktuellen - Entscheidungen ist nicht die Rechtsansicht zu entnehmen, der Begriff des Beitrags setze zwingend voraus, dass er - der Beitrag - nur von einem eingeschränkten Kreis Betroffener erhoben werden dürfe.

Im Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.06.2014 (1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10) heißt es:

"Erfolgt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen grundstücksbezogen, können nach dem Grundsatz der abgabenrechtlichen Belastungsgleichheit nur solche Grundstücke herangezogen werden, deren Eigentümer aus der Möglichkeit, die ausgebauten Straßen in Anspruch zu nehmen, einen Sondervorteil schöpfen können, der sich von dem der Allgemeinheit der Straßennutzer unterscheidet."

Hierin wird ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass ein Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinn einen Sondervorteil von einer Personengruppe entgilt, die sich von der Allgemeinheit unterscheidet. Dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist zum heutigen Zeitpunkt gerade vier Monate alt.
 
Wie denkt ihr über die Berufung, den weiteren Zeitaufwand und die Finanzierung der Berufung nach? Diese wird in etwa so teuer, wie die Klage vor dem VG Arnsberg (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.0.html) auch.

Ich habe Dich in diesem Verfahren unterstützt und ich werde Dich auch in einem Berufungsverfahren unterstützen.
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Greyhound am 03. November 2014, 14:48
Ich würde Dein Berufungsverfahren mit RA Bölck auch wieder finanziell unterstützen.
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Roggi am 03. November 2014, 14:49
Diese Urteil ist sehr oberflächlich, weil es gar nicht auf die Argumente der Klage eingeht. Da ich sehr an ein Weiterkommen zu den höheren Gerichten interessiert bin, werde ich selbstverständlich auch dafür wieder Spenden, denn mit RA Bölck und dem Forum im Rücken wird es hoffentlich bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Das scheuen die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten ja offensichtlich wie der Teufel das Weihwasser.
Ich werde dich ebenfalls weiter finanziell unterstützen.
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Dr. Knuff am 03. November 2014, 14:59
Hast du schon mit Herrn Bölck Rücksprache gehalten, was seine Meinung zum Urteil und zum weiteren Vorgehen ist?

Bei einem Berufungsverfahren kannst du jedenfalls auf meine Unterstützung zählen.
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: ohmanoman am 03. November 2014, 15:58
 :o
Auch ohmanoman wird dich weiter unterstützen! (#)
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: jackIT am 03. November 2014, 19:24
Meine Unterstüzung ist auch sicher.
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Blitzbirne am 03. November 2014, 19:38
Servus Fuuuuu.

Ich denk auf die "Medien" brauchst hier nicht sonderlich zählen, schließlich geht es genau um diese; sie werden sich also schön still halten. Inwieweit das allerdings die Zeitungen(jaaa, auch das sind Medien) ausschlachten bleibt abzuwarten, ich erwarte da allerdings nicht viel; der Fisch stinkt immer vom Kopf aus und in Deutschland stinkts gewaltig !!

Die Bündelung der Kräfte halte ich auch eher für vielversprechend.

Grüße vom tom

Ich frage mich, warum informieren die ÖR nicht ganz neutral auch über den zunehmenden Unmut der Beitragszahler/-verweigerer und die zahlreichen Klagen, die gegen den Beitrag laufen? Schliesslich ist das auch ein Thema, was die Allgemeinheit, vor allem auch die Zahler interessiert, oder?  ;D

Ich weiß, ein schlechter Scherz...
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Knabberfisch am 03. November 2014, 19:58
@maxkraft 24:
Erstmal vielen Dank für Dein Engagement!

Meine Unterstützung und eine Spende für den Fortgang der Klage sage ich Dir hiermit gerne zu  :D

Die GEZ bezeichnet die 17,98 € monatlich als "solidarischen" Beitrag. Wenn möglichst viele aus diesem Forum ihren Beitrag von 17,98 €
auch nur einmalig für den Fortgang der Klage spenden, dann ist vielmehr das solidarisch!

Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: mickschecker am 03. November 2014, 20:09
Ein Fortsetzung in den Urteilen der Schande ... ohne Worte , einfach nur schlimm
Meine weitere Unterstützung ist hiermit zugesichert.
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: cathy am 03. November 2014, 20:37
meine unterstützung ist auch sicher!

...wir sollten auf die straße gehen, wie die menschen in ungarn...
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Uwe am 03. November 2014, 20:38
Ich unterstütze dein Berufungsverfahren mit RA Bölck natürlich
weiter.
Irgendwo werden wir auch mal einen Richter finden der sich
im 21 Jahrhundert auskennt.  >:D
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: dimon am 03. November 2014, 21:25
Ich werde auch finanziell unterstützen.
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: maxkraft24 am 03. November 2014, 22:35
@Alle,

herzliches Danke für die vielen aufmunternden Worte, den Zuspruch und Euren Kampfwillen. Das stärkt ungemein.

Einige kommentare von Herrn RA Bölck habe ich im ersten Posting einfließen lassen. Natürlich hält er und ich von dem Urteil wenig. Die Richter haben in der Urteilsbegründung die Argumente nicht eingehend geprüft und widerlegt. Das VG Gericht sagt es indirekt selbst: sie würden gerne anders persönlich urteilen, müssten dann jedoch die veralteten oder sogar falschen Denkmuster korrigieren.

Soweit ich zeitlich dazu komme, schwärze ich einige unnötige persönliche Stellen/Namen und stelle es euch zur Verfügung. Das wichtigste von den 30 Seiten sind die Entscheidungsgründe, die ich euch bereits verkürzt mitgeteilt habe.
 
Grüße Euch alle herzlich - bis bald
Maxkraft24 (Robert)
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: 907 am 03. November 2014, 22:47
Gibt es weitere Beiträge(als Abgabenart) trotz Vorhandensein von Konkurrenz(Medien)?

ps: ist wegen abzugeltendem Vorteil

Individuell zurechenbar ist eine Leistung,
(X)  1.   die beantragt oder sonst willentlich in Anspruch genommen wird,
(X)  2.   die zugunsten des von der Leistung Betroffenen erbracht wird,
(X)  3.   die durch den von der Leistung Betroffenen veranlasst wurde oder
(?)  4.   bei der ein Anknüpfungspunkt im Pflichtenkreis des von der Leistung Betroffenen rechtlich begründet ist;

im Pflichtenkreis des von der Leistung Betroffenen = Allgemeinheit der Steuerzahler
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Knax am 03. November 2014, 23:49
Zitat von: einem nicht ganz zurechnungsfähigen Verwaltungsgericht
"Der besondere Vorteil ergibt sich daraus, dass im Geltungsbereich des RBStV in praktisch jeder Wohnung Rundfunkempfang möglich ist"

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird alles getan, selbst wenn dies erfordert, die Grundsätze der Logik aufzuheben.

Wenn in jeder Wohnung Rundfunkempfang möglich ist, dann heißt das nichts anderes, als dass Rundfunkempfang eine allgemein verfügbare technische Gegebenheit ist.

Es fragt sich daher:
(1) Worin besteht der besondere Vorteil einer allgemein verfügbaren technischen Gegebenheit?
(2) Wenn doch der Rundfunkbeitrag ganz allgemein den Rundfunkempfang entgilt: Stellt der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Rundfunkempfang tatsächlich her?
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: maxkraft24 am 04. November 2014, 07:52
Zitat
"Der besondere Vorteil ergibt sich daraus, dass im Geltungsbereich des RBStV in praktisch jeder Wohnung Rundfunkempfang möglich ist"

Den "besonderen" Vorteil gab es im Jahre 1980, es gab nur diesen einen ö.-r. Rundfunk für Information und Unterhaltung.

Bildhaftes Beispiel:
Im Geltungsbereich, in der Nähe der Wohnung, gibt es x Möglichkeiten sich mit Lebensmittel einzudecken. Niemand wird auf die krankhafte Idee kommen, die Menschen per Gesetz zu zwingen, ihr Geld bei einem dieser Anbieter abzuliefern. Zumal die Produkte des x-ten Anbieters nachweislich verändert werden. Einige wahrhaft gute Produkte werden nachweislich absichtlich nicht angeboten.
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: arminius am 04. November 2014, 11:28
An maxkraft24 und euch alle:
Auch mit mir als Neuling im Forum könnt ihr rechnen, wenn es in die weiteren Instanzen geht...!
arminius
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: unGEZahlt am 04. November 2014, 13:58
Zitat
Diesen - im übrigen nicht mehr sonderlich aktuellen - Entscheidungen ist nicht die Rechtsansicht zu entnehmen, der Begriff des Beitrags setze zwingend voraus, dass er - der Beitrag - nur von einem eingeschränkten Kreis Betroffener erhoben werden dürfe.
Ach die alten Entscheidungen. Mal überlegt - das Grundgesetz ist noch älter und deswegen gilt es dann nicht? ("Alte Entscheidungen" war die mündliche Erwiderung des WDR Rechtsanwalts bei der Verhandlung in Arnsberg)

Die Ähnlichkeiten der "Urteilsbegründungen" einiger der "unabhängigen" Verwaltungsgerichte mit den Ausführungen der Anstalten, sind für mich ein Hinweis darauf, dass da im Grunde oft einfach nur die Anträge auf Klageabweisungen von den Anstalten übernommen werden.

Und bei ganz skrupellosen Verwaltungs"richtern" es kommt sogar vor,
dass einfach mal nur ein Wikipedia.de-Artikel für eine Urteilsbegründung herhält (!)  >:( :
Anmerkungen zu einem Urteil des VG Potsdam
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10487.msg71745.html#msg71745

Markus
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Rochus am 04. November 2014, 15:11
Soweit ich zeitlich dazu komme, schwärze ich einige unnötige persönliche Stellen/Namen und stelle es euch zur Verfügung. Das wichtigste von den 30 Seiten sind die Entscheidungsgründe, die ich euch bereits verkürzt mitgeteilt habe.

Was haben die denn auf den 30 Seiten so geschrieben, wenn sie sich nicht einmal an Deinen und den Ausführungen Deines RA orientiert haben und darauf nicht eingegangen sind? Das läßt einen schon staunen. Ich bin  jedenfalls äußerst gespannt auf dieses Kunstwerk deutscher Rechtsprechung im 21. Jahrhundert.
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: 907 am 04. November 2014, 17:18
@ maxkraft24

hast du auch dieses Argument gehabt? Was wurde dazu gesagt?

Zitat
Auch Heydt erörtert die Frage eines Vorteils, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk vermittelt. Hierbei berücksichtigt er die Problematik, dass der Einzelne möglicherweise keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfängt. Nach seiner Ansicht rechtfertige sich die Erhebung der "Rundfunkgebühr" dadurch, dass jedermann potentiell Interesse am Rundfunk habe. Das für den Beitrag wesentliche Merkmal des besonderen Interesses könne unwiderlegbar für alle vermutet werden, sogar dann, wenn sie gar nicht im Besitz eines Rundfunkgerätes seien.
Begründet wird der Beitragscharakter auch damit, für den Gegenleistungscharakter ausschlaggebend und ausreichend sei, dass die dauernde unkontrollierbare Nutzung wahrscheinlich sei.
Konsequenz dieser Auffassung ist, dass ein jeder leistungsbezogene Gesichtspunkt mit Blick auf den Einzelnen entbehrlich wird und der Einzelne gleich jedermann zur Beitragsleistung verpflichtet werden kann. Dies ist aber Merkmal der Steuern und nicht des Beitrages.
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 04. November 2014, 17:18
Wie denkt ihr über die Berufung, den weiteren Zeitaufwand und die Finanzierung der Berufung nach?

Wie gesagt, für jede Klage gibt es ein wenig Geld von mir, solange es nicht zu viele Klagen werden.

Aber öffentlich unterstütze Klagen sollten doch ein wenig öffentlicher werden: Klageschrift, Urteil, aber persönliche Sachen schwärzen.

Auch eine kleine Ausführung, warum diese oder jene Klage gewählt wird.
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: power-dodge am 04. November 2014, 17:48
Hmmm war zu erwarten das ganze...

Ich mach da nichts, bis die mich einsperren.
Es müssen mal an die 1000 Menschen in den
Knast gehen, wegen dem Mist. Dann ändert sich was.

Also nicht das Ihr mich steinigt oder so,
das ganze ist schon nah an dem Fas.......
Nicht mit mir  >:D.
Muss man soweit treiben bis auf der ganzen Welt darüber geredet wird.

Ich betonne noch mal das ist meine Bescheidene Meinung... 8)
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: sparks am 04. November 2014, 22:53
@ maxkraft24
Ich würde auch sagen: unbedingt weitermachen, da Du so gute Argumente und einen kompetenten Anwalt hast und bin ebenfalls bereit, einen finanziellen Beitrag dazu zu leisten.
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Linus am 05. November 2014, 11:59
Ich möchte auch in die Spenderliste aufgenommen werden, bitte Info dazu an mich, wenn es soweit ist.
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Asterix am 06. November 2014, 11:09
Zum weitermachen gibt es sicher keine vernünftige Alternative. Zur Soldarität auch nicht.

Aber ich denke, dabei darf es nicht bleiben, sonst ist die Gefahr groß, dass das Ganze nur ein kurzes Feuerwerk wird.

Im Klartext: Neben der Berufung sollten weitere konzertierte, aufeinander abgestimmte und zeitgenaue Kampangen gestartet werden, wie zum Beispiel:

- gezielte, professionelle PR-Akionen, die sich kein Medium leisten kann zu ingnorieren
- Systematische, abgestimmte Aktionen der Aktionsgrupppen wie Runde Tische
- Gezielte Lobbyarbeit bei und mit interesseverwandten Gruppen, Institiutionen und Einflusspersonen
- Massenhafte Präsenz vor und bei den Gerichtsverhandlungen

Bei allem Respekt für das bereits geleistete, es sollte sich jeder im Klaren sein, das es mit ein paar annonymen Postern und Wohltätigkeitspendern in einem nietlichen Forum nicht getan ist. Mit ein paar Euro kann man den Kampf fortsetzen, sicher. Um aber auch noch zu gewinnen braucht es deutlich mehr als ... [Abschnitt vom Moderator gelöscht] Spätestens seit uns Unisono-Urteile wie dieses vorliegen, sollte dem letzten klar geworden sein, dass das System die Beute nicht freiwillig loslassen wird. Der Preis der Freiheit könnte noch richtig hoch werden, auf jeden Fall steigt er mit jedem Tag des Abwartens weiter.
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Rochus am 06. November 2014, 14:24
Leider kommen die werten Herrschaften kaum mit Bescheiden aus dem Quark. Wenn die sich eines Rechtsstaates würdig verhielten und mit offenem Visier, also mit Bescheiden von  Anfang an arbeiten würden, hätte man auch von Anfang an ein wahres Staccato an Klagen loslassen können.
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: maxkraft24 am 07. November 2014, 12:48
Hallo Kämpfer,

anbei das versprochene Rundfunkurteil VG Arnsberg 20.10.2014:

Rundfunkurteil-VG-Arnsberg-20.10.2014.pdf (http://online-boykott.de/ablage2/public/Klagen/maxkraft24/Rundfunkurteil-VG-Arnsberg-20.10.2014.pdf)

Die Wiedergabe des Tatbestands (Wiedersprüche/Klagen, schriftliche Einlassungen zum Streitfall) zu Anfang des Urteils enthält viele Lücken und einige Ungereimtheiten, trotz Korrekturen der falschen Sachverhalte durch zusätzliche Schriftsätze:

Zitat
Auf "wessen Klage" sich diese beiden Behauptungen in der Klageerwiderung des Beklagen (WDR) beziehen, weiß nur der Beklage selbst. Die Punkte/Argumente kommen in meiner Klage nämlich gar nicht vor:

- "Entgegen der vom Kläger geäußerten Ansicht, handelt es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer." (S. 11 von 21)
- "Soweit der Kläger vorbringt, durch den Rundfunkbeitrag auch in seiner Religionsfreiheit verletzt zu sein, erschließt sich dieser Vortrag dem Beklagten nicht." (S. 19 von 21)


Die Ausführungen über diese Punkte sind insoweit überflüssig, als z.B. die Steuerfrage gar nicht aufgeworfen wurde. In der Klage ging um die Rechtmäßigkeit des Beitragsstaus und die Verletzung der allgemeinen Handlungs- und Informationsfreiheit.

Interessant, wenn überhaupt, sind die Entscheidungsgründe ab Seite 9 (pdf Seite 10). Sonstige Bemerkungen siehe bitte hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.0.html

Kämpferische Grüße
Maxkraft24
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Asterix am 07. November 2014, 17:37
Danke Maxkraft,

für das Urteil. Ich würde gern die Klageschrift dazu lesen. Steht die irgendwo?
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: maxkraft24 am 08. November 2014, 19:56
Danke Maxkraft,

für das Urteil. Ich würde gern die Klageschrift dazu lesen. Steht die irgendwo?

Hallo Asterix,

meine ursprüngliche Klage beinhaltete die gleichen Punkte des Widerspruchs, den ich hier reingestellt habe: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6452.0.html

http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/Widerspruch%20-%20Bescheid%20II.pdf


Die Erweiterung der Klage durch Herrn RA Bölck bezieht sich im Wesentlichen auf die allgemeine Handlungs- und Informationsfreiheit sowie den Beitragsstatus "kein Beitrag", wie er im dem Artikel "Der Rundfunkbeitrag - Eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe" in der NVWZ:
https://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2fzeits%2fNVWZ%2f2014%2fcont%2fNVWZ.2014.266.1.htm#A
dargelegt hatte. Eine offizielle Genehmigung zur Veröffentlichung der Klageerweiterung von Herrn Bölck habe ich nicht. Nur diese drei Säulen sind am wirkungsvollsten und lohnen von jedem Klagenden auf eigene Weise vertieft und vor dem Gericht professionell verteidigt zu werden. Aus diesem Grund poste ich auch nicht meine alte Klage im Forum rein, um nicht unnötig auf weniger wirkungsvolle Argumente abzulenken. Wir sehen alle, wie schwierig es ist, mit den besten Waffen voranzukommen. Zurzeit schärfen wir unsere Argumente, um bald wieder in die Berufung zu gehen.

die allerbesten Grüße
Maxkraft
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 20. November 2014, 19:40
Wie sieht es aus? Wird weiter gemacht?
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: Leben-und-Leben-lassen am 29. November 2014, 07:07
Habe mich nun auch mal durch gelesen! Ich muss sagen, Max gute Arbeit und weiter so !!!!

Mich würde der aktuelle stand der Dinge Interessieren.
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: maxkraft24 am 29. November 2014, 15:21
Rechtsanwalt Bölck und ich sind uns nach längerem Gespräch einig geworden. Bald geht es mit der Berufung und zusätzlichen Infos weiter.

Schönes Wochenende Kämpfer
Maxkraft
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: ThisIsSparta! am 19. Dezember 2014, 16:44
Viel Erfolg!
Titel: Re: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
Beitrag von: futzi am 05. März 2015, 19:07
Man müsste ein Konto einrichten wo die Gemeinschaft Ihren Rundfunkbeitrag als Spende überweist. Bedürftige würden dann aus diesem Topf Finanzielle Unterstützung erhalten.  ;)