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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: karlsruhe am 05. Oktober 2014, 20:41
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Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag, 16.10.14
www.vg-koeln.nrw.de/presse/Terminvorschau/1410_01.pdf
Verwaltungsgericht Köln
Anschrift:
Appellhofplatz
50667 Köln (Eingang Burgmauer)
16.10.2014 - 10.00 Uhr - Az.: 6 K 5839/13
S. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Der Kläger wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit des ab 2013 erhobenen
Rundfunkbeitrages. Er macht geltend, die allein an das Innehaben einer Wohnung
16.10.2014 - 10.30 Uhr - Az.: 6 K 5908/13
M. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Der Kläger wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit des ab 2013 erhobenen
Rundfunkbeitrages. Er macht geltend, die allein an das Innehaben einer Wohnung
geknüpfte Beitragserhebung stelle in Wahrheit eine Steuer dar. Außerdem verstoße der
neue Rundfunkbeitrag gegen verschiedene Grundrechte.
16.10.2014 - 11.00 Uhr - Az.: 6 K 6618/13
C. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Der Kläger wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit des ab 2013 erhobenen
Rundfunkbeitrages. Er macht geltend, die allein an das Innehaben einer Wohnung
geknüpfte Beitragserhebung stelle in Wahrheit eine Steuer dar. Außerdem verstoße der
neue Rundfunkbeitrag gegen verschiedene Grundrechte.
16.10.2014 - 11.30 Uhr - Az.: 6 K 27/14
Dr. W. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Die Klägerin wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit des ab 2013 erhobenen
Rundfunkbeitrages. Sie macht geltend, die allein an das Innehaben einer Wohnung
geknüpfte Beitragserhebung stelle in Wahrheit eine Steuer dar. Außerdem verstoße der
neue Rundfunkbeitrag gegen verschiedene Grundrechte.
16.10.2014 - 12.00 Uhr - Az.: 6 K 7503/13
P. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Der Kläger wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit des ab 2013 erhobenen
Rundfunkbeitrages. Er macht geltend,die allein an das Innehaben einer Wohnung
geknüpfte Beitragserhebung stelle in Wahrheit eine Steuer dar. Außerdem verstoße der
neue Rundfunkbeitrag gegen verschiedene Grundrechte
16.10.2014 - 12.30 Uhr - Az.: 6 K 7041/13
K. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Der Kläger wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit des ab 2013 erhobenen
Rundfunkbeitrages. Er macht geltend, die allein an das Innehaben einer Wohnung
geknüpfte Beitragserhebung stelle in Wahrheit eine Steuer dar. Außerdem verstoße der
neue Rundfunkbeitrag gegen verschiedene Grundrechte
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Hallo an alle Mitstreiter,
bitte im Terminkalender nachsehen, ob ihr nicht auch teilnehmen könnt.
Einige Mitstreiter haben sich schon hier gemeldet:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11413.msg77966/topicseen.html#msg77966
Weitere Mitstreiter sollten sich vielleicht besser hier im Kalender eintragen.
Na dann, bis Donnerstag. ;)
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Die erste Verhandlung wird erst um 10.30 Uhr beginnen.
Momentan sind wir zu viert.
Leider ist der Empfang sehr schlecht, mal sehen ;)
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Ausser Karlsruhe sind noch Almdudler und Gelddruckmaschine sowie ich selber anwesend. Von Klägern und Beklagten oder der Gerichtsbarkeit nichts zu sehen bisher.
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Die unglaubliche Karlsruhe ist schon lange vor uns hier gewesen..
Good luck for all.
:angel:
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Team Frankfurt drückt die Daumen :)
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Termin 10.30h: Der Kläger klagt wegen sozialer Befreiung, ist aber in der falschen Kammer gelandet, dieses Gericht ist nicht zuständig. Hier werden Klagen gegen den Rundfunkbeitrag verhandelt, der Kläger klagte, ohne einen Beitragsbescheid oder Widerspruchsbescheid bekommen zu haben. Das Verfahren wird eingestellt, von der Erhebung der Gerichtskosten wird abgesehen (nach §21 Abs 1 Satz 3). Auch die Gegenseite macht keine Kosten geltend. Der Kläger muss erst die Bescheide vom BS abwarten, danach kann er seine Argumente in der richtigen Kammer vorbringen.
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Termin 11.00h: Der Kläger beklagt die Unrechtmäßigkeit des RBStVs, hat nur Radio und will keine Fernsehgebühr bezahlen. Er hat jedoch auch keinen Beitragsbescheid abgewartet. Er war nicht anwesend, die Klage wird abgewiesen.
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Termin 11.30h: Ein Rentner zahlt Radio seit 50 Jahren und sieht die Verdreifachung des Beitrags als Ausbeutung und kann es nicht akzeptieren. Es sei sozial unausgewogen für Rentner und finanziell schwächer gestellte. Er hat ohne Widerspruchsbescheid geklagt und soll diesen laut Richter erst mal abwarten. Der Kläger regte sich auf und schimpfte über die ungerechte Beitragserhebung. Als er wütend den Saal verlassen wollte, bat der Richter ihn eindringlich, zu bleiben. Der Kläger wird an der Klage festhalten und beantragte festzustellen, dass die RF-Beitragspflicht rechtswidrig ist.
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Termin 12.00h: Der Kläger beruft sich auf die Gutachten von Degenhard und Kirchhof, es müsse eine Widerlegbarkeit der Empfangsmöglichkeit vorhanden sein. Der Richter verteidigte den Beitrag, dass die bloße Möglichkeit des Empfang reiche. Der Kläger sagte, dass die dadurch betroffenen nicht wenige sind. Der Richter sagte, 10% seien erforderlich, er kenne die Gutachten und sagte, damit müssen sich höhere Gerichte beschäftigen und lässt Berufung zu. Die Kammer befürwortet die Entscheidung der höheren Gerichte. Klage abgewiesen.
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Termin 12.00h: Der Kläger beruft sich auf die Gutachten von Degenhard und Kirchhof, es müsse eine Widerlegbarkeit der Empfangsmöglichkeit vorhanden sein. Der Richter verteidigte den Beitrag, dass die bloße Möglichkeit des Empfang reiche. Der Kläger sagte, dass die dadurch betroffenen nicht wenige sind. Der Richter sagte, 10% seien erforderlich, er kenne die Gutachten und sagte, damit müssen sich höhere Gerichte beschäftigen und liess Berufung zu. Die Kammer befürwortet die Entscheidung der höheren Gerichte. Klage abgewiesen.
Die 10% sind der Knackpunkt, wenn wir die nachweisen (und ich bin mir sicher es sind wesentlich mehr) muss es eine Widerlegbarkeit der Empfangsmöglichkeit geben (Internet darf nicht mit ÖRR Empfang gleichgesetzt werden, das Internet muss auch in Deutschland frei bleiben von kostenpflichtigen Seiten, die man gar nicht aufruft->Zugang wie bei allen kostenpflichtigen Seiten per Benutzername/Passwort). Freier ungehinderter ÖRR Zugang (wie er vom Gesetz verlangt wird) ist wie gehabt durch Fernsehgeräte und Radios gewährleistet.
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es müsse eine Widerlegbarkeit der Empfangsmöglichkeit vorhanden sein.
Eine Widerlegbarkeit der Nutzung sollte es geben.
Die Möglichkeit ist immer da: man kann immer ein Gerät kaufen, oder stehlen, wenn man kein Geld hat.
Auch durch Zahnfüllungen aus Metall könnte man Rundfunk empfangen.
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es müsse eine Widerlegbarkeit der Empfangsmöglichkeit vorhanden sein.
Eine Widerlegbarkeit der Nutzung sollte es geben.
Die Möglichkeit ist immer da: man kann immer ein Gerät kaufen, oder stehlen, wenn man kein Geld hat.
Auch durch Zahnfüllungen aus Metall könnte man Rundfunk empfangen.
Wenn man keins gestohlen/gekauft hat und nur Kunststofffüllungen, dann ist die Widerlegbarkeit der Nutzung gegeben (falls dies bei mindestens 10% der Haushalte zutrifft)
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(falls dies bei mindestens 10% der Haushalte zutrifft)
Lasst Euch nicht zu sehr auf das 10%-Argument ein.
Das ist eine *SCHUTZBEHAUPTUNG* des Gesetzgebers (und der Nutznießer), das aber diverser Grundlagen entbehrt. Dazu mal zum Thema "Typisierung" und "Pauschalierung" das Gutachten bzw. den Aufsatz von Degenhart studieren - und die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums bemühen.
Die 10%-Regel gehört nicht mit "Prozenten" gegenargumtiert, sondern grundsätzlich und formal (es wird sich in diesem Zusammenhang i.Ü. auf ein Urteil bzgl. Anschlussgebühren für Grundstücke bezogen - auch das in mehrfacher Weise nicht vergleichbar mit dem sog. "Rundfunkbeitrag")
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Lasst Euch nicht zu sehr auf das 10%-Argument ein.
Das ist eine *SCHUTZBEHAUPTUNG* des Gesetzgebers (und der Nutznießer), das aber diverser Grundlagen entbehrt. Dazu mal zum Thema "Typisierung" und "Pauschalierung" das Gutachten bzw. den Aufsatz von Degenhart studieren - und die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums bemühen.
Die 10%-Regel gehört nicht mit "Prozenten" gegenargumtiert, sondern grundsätzlich und formal (es wird sich in diesem Zusammenhang i.Ü. auf ein Urteil bzgl. Anschlussgebühren für Grundstücke bezogen - auch das in mehrfacher Weise nicht vergleichbar mit dem sog. "Rundfunkbeitrag")
Das haben die Richter am VW Köln heute anders gesehen, denn das wurde bereits in den Schriftsätzen erörtert. Anbei der entsprechende Auszug:
4 Typisierung
Professor Dr. Christoph Degenhardt behandelt in seinem bereits benannten Gutachten die Rechtmäßigkeit der Typisierung und kommt zu dem Schluss, dass das Typisierungsraster zum neuen Rundfunkbeitrag rechtswidrig und zu grob ist. Er legt dar, dass die typischen Typisierungsvorgänge in der Regel auf das Steuer-und Abgabenrecht sowie die zu lösenden Aufgaben des Staates im Gebiet des Sozialrechts beschränkt seien. Keineswegs geht es darum, das "ob" einer Last zu definieren sondern allenfalls das "wie". Kommt es zu einer Steuerpflicht dem Gesetz nach, wird nicht das "ob" typisiert sondern die Ausgestaltung der Steuerpflicht, sobald das "ob" eingetreten ist, also das "wie". Auch bei der von dem Beklagten vorgetragenen 10%-Regelung zur Typisierung legt Professor Dr. Christoph Degenhardt dar, dass es sich bei der entsprechenden Entscheidung des BVerwG, die auch im Schriftsatz des WDR vom 13.12.2013 erwähnt worden ist, um die konkrete Ausgestaltung von Gebührenmaßstäben bei der Versorgung mit Wasser ging. Konkret ging es um das Verhältnis zwischen Grund- und Verbrauchsgebühr bei etwa 500 betroffenen Wohnungen. Es war unstrittig, dass die Wohnungen mit Wasser versorgt worden sind. Es ging lediglich um die Gestaltung des "wie" nachdem das "ob" eingetreten war. Keineswegs bedeutet diese Entscheidung also, dass auch das "ob" mit diesem Raster belegt werden darf. Auch die vom WDR genannte Formulierung "verschwindend geringe Zahl von Wohnungen" und der diesbezügliche Verweis auf 1-2% der Wohnungen, in denen keine Teilnahme am ÖR stattfinden soll, ist nicht einmal tatsächlich abgesichert. Professor Dr. Christoph Degenhardt verweist auf Seite 17 des bereits benannten Gutachtens auf ein Dokument, wonach 97% aller Haushalte über ein Fernsehgerät verfügen. Nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts waren 2013 95,1% sämtlicher Haushalte der Bundesrepublik mit einem Fernseher ausgestattet (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/AusstattungGebrauchsguetern/Tabellen/Unterhaltungselektronik_D.html).
Daraus folgt, dass immerhin 4,9% der Haushalte nicht über einen Fernseher verfügen. In Zahlen ausgedrückt: Rund 2.000.000 Haushalte verfügen nicht über einen Fernseher. P.a. bedeutet dies, dass die Anstalten also weit über
400.000.000€ p.a.
von Nichtnutzern dieses Systems einkassieren wollen, wenn man als Grundlage den kompletten Rundfunkbeitrag von 17,98€ zur Berechnung heranzieht. In dieser vereinfachten Form der Berechnung ist die Ausstattung der Haushalte mit Radios nicht berücksichtigt und entsprechend nicht gegengerechnet worden. Das kann auch nicht die Aufgabe des Klägers sein. Wenn allerdings nicht einmal wirklich gesichert ist, wie viele Haushalte am ÖR teilnehmen, dann kann auch diesbezüglich das Raster der Typisierung im Rahmen der Vorarbeit zur Neugestaltung des Rundfunkbeitrags nicht sorgfältig genug gewählt worden sein und ist als erheblich zu grob zu bezeichnen.
Fazit zu 4: Das Typisierungsraster ist viel zu grob und damit rechtswidrig.
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Natürlich hat Degenhardt mit seiner Argumentation Recht. Die Frage ist nur, wie man das den Betonköpfen am besten klar macht?
IQ-Test? >:D
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@ gerichtsschreiberin
musste herzhaft lachen über Deine Namensgebung aufgrund meiner antialkohlischen Schnapsidee. Widerstand darf ja auch ein bisschen Spaß machen. Dass Du so fix gehandelt hast...
Die Dame war aber auch eigenwilligsonderbarübergriffig... und ich werde immer schmunzeln müssen, wenn ich von (D)i(h)r lese ;D
Viele, bzw. alle Augen werden auf Dich schauen, wenn Du der Erste sein wirst, der der 2. Instanz im verträumten Münster Tränen in die vom §§-Verschwurbeln getrübten Augen treibt (und ganz bestimmt nicht diejenigen vor Lachen).
Lass mich der erste sein, der für Deinen nächsten Schritt ein Sümmchen spendet. >:D
Wie wär es mit einem nachräglichen Antrag ans VerwaltungsGericht in Ddorf mit Verweis direkt an das BVG wie in Freiburg:
VerwG Freiburg – Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11087.0.html
Papa Ungnädig wollte doch sowieso schnell eine höchstrichterliche Entscheidung, weil er sich in seiner niederschwelligen Instanz für überfordert hielt. Vielleicht erlässt die KAMMER (BITTE aufstehen !) im nachhinein einen Beschluss wie in FREIburg - vorausgestzt natürlich die resolute Gerichtsschreiberin stimmt zu.
:angel:
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@ gerichtsschreiberin
und ich werde immer schmunzeln müssen, wenn ich von (D)i(h)r lese ;D
Beim Schmunzeln aber immer schön aufstehen, bittesehr ;D. Du hast doch bestimmt mal im Fernsehen eine Gerichtsverhandlung gesehen. Na ja, ihre Übergriffigkeit habe ich nur am Rande mitbekommen und habe sie selbst gar nicht beachtet.
Papa Ungnädig wollte doch sowieso schnell eine höchstrichterliche Entscheidung, weil er sich in seiner niederschwelligen Instanz für überfordert hielt. Vielleicht erlässt die KAMMER (BITTE aufstehen !) im nachhinein einen Beschluss wie in FREIburg - vorausgestzt natürlich die resolute Gerichtsschreiberin stimmt zu.
Das sehe ich im Grunde inzwischen als echtes Problem an, wenn die niederen ;D Instanzen so argumentieren. In Sachen Euro-Rettung argumentiert Karlsruhe ja inzwischen ähnlich und verweist auf Europa.
Interesse an Münster hätte ich nur, wenn ich auch einen Anwalt fände, der die Propaganda anprangerte. Wenn der ÖR eine Meinungsbildung wirklich ermöglichen würde, wäre das ja bereits ein großer Fortschritt. Es waren alleine die Gründe Propaganda und Lügen, die mich veranlasst haben, am ÖR nicht mehr passiv teilzunehmen.
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Die Frau war schlicht. ..weg ... fehl am Platze. Ein richtige Schnäpfe fand ich. .
Hatte mich schon gefragt ob der Name Gerichtsschreiberin jetzt Zufall ist. Bist du jetzt der Kläger oder der Kollege aus Düsseldorf? ?
Natürlich mal gegoogelt: weltweit steht man auf.. findige bleiben direkt beim eintreten stehen. Damit sie sich nicht erheben müssen.
Fand es recht amüsant. Am besten war der Rentner. Der hätte mit Sicherheit auch die Kosten erlassen bekommen wegen geringen Einkommens. Und hätte dann Zulassung zur Berufung erhalten. Aber der war so stürmisch..dem konnte man nicht helfen. Wobei der mann sicher recht hat das ihm der Betrag richtig weh tut.
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Der Gag wurde zwar schon genannt, aber trotzdem von mir auch nochmal.
Die Frage, ob wir es nicht aus den Gerichtssendungen im Fernsehen kennen würden, dass man
aufstehen muss wenn......(das letzte hatte ich leider nicht mehr mitbekommen, aber war bestimmt passend)
Sollte dies ein Hinweis auf den Bildungsauftrag des Öffentlich Rechtlichen sein.
Ich habe keinen Fernseher, ich konsumiere in keinsterweise diese Angebote.
Hat die gute Person nicht gelesen, was der Verhandlungspunkt heute war?
Gab es vielleicht auch schon eine Gerichtssendung zum Rundfunkbeitrag?
Zum Auftritt des Rentners. Traurig aber wahr, dies ist wirklich die Stimmung in der Bevölkerung,
die ich schon bundesweit erfahren konnte. Es gibt eine unheimliche Wut und die Leute sind deswegen auch unheimlich froh, von uns Mitstreitern durch Aktionen vorort auf der Straße das Forum kennenzulernen.
Also raus aus dem Internet und raus auf die Straße (siehe in Freiburg, Frankfurt, Dresden, Berlin und Karlsruhe)
Ich hoffe, diese Arten von Aktionen werden nun immer mehr. >:D
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@almdudler
Hier ist der "Kollege" aus Düsseldorf.
An alle, die heute im VG Köln dabei waren: freue mich, Euch kennengelernt zu haben. :)
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Hatte mich schon gefragt ob der Name Gerichtsschreiberin jetzt Zufall ist. Bist du jetzt der Kläger oder der Kollege aus Düsseldorf?
Der Kläger :)
Also raus aus dem Internet und raus auf die Straße (siehe in Freiburg, Frankfurt, Dresden, Berlin und Karlsruhe)
Wo finde ich diese Aktionen hier? 8)
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Oje, jetzt hätte ich ja fast das Beste vergessen. ;)
Vor den Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag war noch eine andere Verhandlung zu einem allgemeinem Thema in diesem Verhandlungssaal, vor dem wir warteten.
Die Tür ging auf und als wir 1,2,3, ganz viele erblickt wurden, die wir vor dem Saal warteten, kam die Äußerung:
Oh, wollen Sie alle zur nächsten Verhandlung (oder so ähnlich)
Der Person, die dies äußerte, stand der Unglaube direkt ins Gesicht geschrieben.
(Meine Gedanken dazu in diesem Augenblick: wieso, gibt es ein Problem damit, bzw. nur noch Stehplätze?)
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Also raus aus dem Internet und raus auf die Straße (siehe in Freiburg, Frankfurt, Dresden, Berlin und Karlsruhe)
Wo finde ich diese Aktionen hier? 8)
Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html
...und im Kalender (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=calendar) des Forums.
;)
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@ VorsichtStufe
Willkommen im Club der lebenden Dichter!
Deine besonnene Persönlichkeit und dein Fachwissen sind bestimmt eine Bereicherung für alle.
@Almdudler
Auch Dein rheinisch-sonniges Gemüt kann nur eine Bereicherung sein ;)
Vielleicht habt Ihr Düsseldorfer Mitstreiter Auch Zeit und Lust zum nächsten Runden Tisch in Essen zu kommen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11245.0.html
:angel:
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Das Arnsberger Verfahren verfolge ich mit großer Aufmerksamkeit ;D und werde dann nächste Woche entscheiden, ob RA Bölck mich in der Berufung vor dem OVG Münster vertreten kann. Gestern ging ja verloren, obwohl mit Degenhardt, Koblenzer, Jarass, Münch etc. argumentiert worden ist. Vermutlich wird allerdings auch Münster zu provinziell sein.
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@gelddruckmaschine
Ja ich versuch mal, ob ich es schaffe zum runden tisch zu kommen... Aber wehe ihr bleibt sitzen wenn ich den Saal betrete!!!
@Gerichtsschreiberin
Du muss aufjedenfall nach Münster...!!! Wir spenden alle für dich, als Vorreiter in 2.Instanz !!!
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Hi Almdudler,
politisch korrekt müsste es bei Deiner Anrede an Gerichtsschreiberin ja heißen 'Du als Vorreiterin in der 2. Instanz' ;)
Sorry, aber ein einziges Mal musste der Kalauer gestattet sein...
Im Widerstand dürfen die Mundwinkel auch mal nach oben zeigen - sozusagen merkelantizyklisch.
:angel:
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So,
einen Tag später lässt es sich besser schreiben:
Im Vorfeld hatte ich in einigen Schriftsätzen ja bereits genügend Begründungen vorgetragen, weshalb ich den Rb für verfassungs- und rechtswidrig halte und habe auch aus den bereits bekannten Rechtsgutachten zitiert.
Ferner habe ich in meinem letzten Schriftsatz die Propaganda und die Lügen des ÖR angeprangert und die Themenbereiche "Geldsystem, Souveränität der BRD, Krebs und Chemo, Krankheiten durch Zwangsjodierung" etc. angeprangert. Dabei habe ich nur Fragen gestellt und renommierte Fachleute wie Nobelpreisträger, Professoren etc. zitiert, deren Meinungen allerdings niemals Raum im ÖR finden. Zusätzlich habe ich die Aktion "Raus mit Markus Lanz aus meinem Rb" von Maren Müller erwähnt sowie einige Zitate ehemaliger Mitarbeiter wie C. Hörstel, Peter Scholl-Latour, Eva Herman, K. Jebsen etc. sowie Volkesstimme eingebracht.
Von C. Hörstel stammt folgender Satz:
"Denn wenn man so viel Schaden anrichten muss, ich war ja leitend tätig und Programmgestalter, dann hat man auch die Pflicht zu gehen, weil man zu viel offensichtliche Lügerei mitorganisieren muss. Und da hatte ich den Eindruck, so was sollte man ohne mich machen."
Gleich zu Beginn der Verhandlung erklärte der vorsitzende Richter bereits, wie die Kammer zu dem Rb stehe und sie, die Kammer, sich mit ihrer Meinung den Urteilen anderer VG und der VerfGh Rheinland Pfalz und Bayern anschlösse. In Verfahren vor Amtsgerichten teilen Richter ja meist weit vor Ende des Verfahrens ihre Einschätzung mit oder melden entsprechend Bedenken an. Das kann dann von den Prozessbeteiligten entsprechend interpretiert werden und man kann erahnen, in welche Richtung die Reise geht. Hier erschien es mir anders. Die Meinung war vollständig vorgefasst, man hatte nur noch das Urteil zu beschließen. Deshalb war eine weitere Diskussion aussichtslos, diese diente allenfalls der Belustigung des Publikums. So kann niemand dem Gericht Befangenheit vorwerfen.
Auf fundierte Argumente wie die Widerlegbrakeit der Vermutung bezüglich Nutzung hieß es lapidar "das hat eben keinen Eingang ins Gesetz gefunden". Das eben genau dies dazu führen müsste, den Rb umso mehr als Steuer anzusehen, dafür fehlt es den Damen und Herren an Verständnis.
Auch die angesprochene 10%-Regelung und die Argumente von Degenhardt wurden nach dem Motto "ja, das sieht er eben so" vom Tisch gewischt.
Auf die Argumente bezüglich der objektiven Überprüfung, ob der ÖR seinem Auftrag überhaupt erfülle, wurden vom Tisch gewischt. "Das hat nichts mit dem Rb zu tun." Prima! Zahlen dürfen wir, was der ÖR leistet, spielt also keine Rolle. Er braucht also offenbar seinen Auftrag nach objektiver Meinungsbildung sowie unabhängiger und verschiedene Meinungen berücksichtigende Berichterstattung überhaupt nicht erfüllen.
Anscheinend sollen in der ersten Instanz die meisten Klagen abgeschmettert werden. Dies ist systemdienlich. Man wahrt den Schein, schließlich kann der Bürger ja jederzeit die Gerichte anrufen. Das dabei immense Kosten in weiteren Instanzen getragen werden müssen, man denke eben auch an Zeugengelder etc., ist doch zweitrangig. Sollte in allerletzter Instanz dann entschieden werden, dass der Rb verfassungswidrig ist, egal ob nach dem GG FÜR die BRD oder nach europ. Verf., so bleiben dort nur noch wenige Kläger übrig. So konnte sich das Rundfunksystem weiterhin gut über Wasser halten.
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Krass fand ich auch, dass man dem Kläger, der aus Klagenfurt angereist war, nicht vorher schriftlich gegenüber geäußert hat, dass er erst nach Erhalt eines Beitragsbescheids bzw. Widerspruchsbescheids klagen kann.
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Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Köln
Klagen gegen Rundfunkbeitragsbescheide erfolglos
16. Oktober 2014
Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 im privaten Bereich für jede Wohnung erhoben wird, ist verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden. Das hat im Anschluss an gleichlautende Entscheidungen anderer Gereichte heute das Verwaltungsgericht Köln in zwei Verfahren entschieden. Das Gericht wies die Klagen ab, die sich gegen den neuen Rundfunkbeitrag für private Haushalte richteten. Die Kläger hatten vor allem geltend gemacht, der neu eingeführte haushaltsbezogene Rundfunkbeitrag stelle keinen Beitrag, sondern eine unzulässige Steuer dar. Zudem verstoße er gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil er unabhängig von der Zahl der im Haushalt lebenden Personen und dem Vorhandensein von Rundfunkgeräten in der Wohnung erhoben werde.
Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Zur Begründung führte der Vorsitzende im Rahmen der mündlichen Verhandlung unter anderem aus, bei dem Rundfunkbeitrag handele es sich um eine verfassungsgemäße, nicht steuerliche Abgabe, die die Länder gemeinsam im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hätten regeln dürfen. Insbesondere werde im privaten Bereich mit der Anknüpfung der Beitragspflicht an die Wohnung die Möglichkeit der Rundfunknutzung als abzugeltender Vorteil sachgerecht erfasst. Es komme daher nicht darauf an, ob in einer Wohnung tatsächlich Rundfunkgeräte bereit gehalten würden. Daher sei auch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nicht erkennbar.
Gegen die Entscheidungen können die Kläger innerhalb eines Monats Berufung einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.
6 K 6618/13 und 6 K 7041/13