So,
einen Tag später lässt es sich besser schreiben:
Im Vorfeld hatte ich in einigen Schriftsätzen ja bereits genügend Begründungen vorgetragen, weshalb ich den Rb für verfassungs- und rechtswidrig halte und habe auch aus den bereits bekannten Rechtsgutachten zitiert.
Ferner habe ich in meinem letzten Schriftsatz die Propaganda und die Lügen des ÖR angeprangert und die Themenbereiche "Geldsystem, Souveränität der BRD, Krebs und Chemo, Krankheiten durch Zwangsjodierung" etc. angeprangert. Dabei habe ich nur Fragen gestellt und renommierte Fachleute wie Nobelpreisträger, Professoren etc. zitiert, deren Meinungen allerdings niemals Raum im ÖR finden. Zusätzlich habe ich die Aktion "Raus mit Markus Lanz aus meinem Rb" von Maren Müller erwähnt sowie einige Zitate ehemaliger Mitarbeiter wie C. Hörstel, Peter Scholl-Latour, Eva Herman, K. Jebsen etc. sowie Volkesstimme eingebracht.
Von C. Hörstel stammt folgender Satz:
"Denn wenn man so viel Schaden anrichten muss, ich war ja leitend tätig und Programmgestalter, dann hat man auch die Pflicht zu gehen, weil man zu viel offensichtliche Lügerei mitorganisieren muss. Und da hatte ich den Eindruck, so was sollte man ohne mich machen."
Gleich zu Beginn der Verhandlung erklärte der vorsitzende Richter bereits, wie die Kammer zu dem Rb stehe und sie, die Kammer, sich mit ihrer Meinung den Urteilen anderer VG und der VerfGh Rheinland Pfalz und Bayern anschlösse. In Verfahren vor Amtsgerichten teilen Richter ja meist weit vor Ende des Verfahrens ihre Einschätzung mit oder melden entsprechend Bedenken an. Das kann dann von den Prozessbeteiligten entsprechend interpretiert werden und man kann erahnen, in welche Richtung die Reise geht. Hier erschien es mir anders. Die Meinung war vollständig vorgefasst, man hatte nur noch das Urteil zu beschließen. Deshalb war eine weitere Diskussion aussichtslos, diese diente allenfalls der Belustigung des Publikums. So kann niemand dem Gericht Befangenheit vorwerfen.
Auf fundierte Argumente wie die Widerlegbrakeit der Vermutung bezüglich Nutzung hieß es lapidar "das hat eben keinen Eingang ins Gesetz gefunden". Das eben genau dies dazu führen müsste, den Rb umso mehr als Steuer anzusehen, dafür fehlt es den Damen und Herren an Verständnis.
Auch die angesprochene 10%-Regelung und die Argumente von Degenhardt wurden nach dem Motto "ja, das sieht er eben so" vom Tisch gewischt.
Auf die Argumente bezüglich der objektiven Überprüfung, ob der ÖR seinem Auftrag überhaupt erfülle, wurden vom Tisch gewischt. "Das hat nichts mit dem Rb zu tun." Prima! Zahlen dürfen wir, was der ÖR leistet, spielt also keine Rolle. Er braucht also offenbar seinen Auftrag nach objektiver Meinungsbildung sowie unabhängiger und verschiedene Meinungen berücksichtigende Berichterstattung überhaupt nicht erfüllen.
Anscheinend sollen in der ersten Instanz die meisten Klagen abgeschmettert werden. Dies ist systemdienlich. Man wahrt den Schein, schließlich kann der Bürger ja jederzeit die Gerichte anrufen. Das dabei immense Kosten in weiteren Instanzen getragen werden müssen, man denke eben auch an Zeugengelder etc., ist doch zweitrangig. Sollte in allerletzter Instanz dann entschieden werden, dass der Rb verfassungswidrig ist, egal ob nach dem GG FÜR die BRD oder nach europ. Verf., so bleiben dort nur noch wenige Kläger übrig. So konnte sich das Rundfunksystem weiterhin gut über Wasser halten.