gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Kulturprodukt am 29. September 2014, 21:08

Titel: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: Kulturprodukt am 29. September 2014, 21:08
Fiktiver Fall:
Nach monatelanger Funkstille seitens des Beitragsservices freute sich Person A schon, dass ihr Widerspruchsschreiben den Leuten dort die Augen geöffnet hat.
Ja, Person A weiß...sehr blauäugig von ihr!

Nun kam heute die Antwort vom Beitragsservice.
Die ganzen Paragrafen mit denen sie rumgeworfen haben, haben Person A erstmal sprachlos gemacht.
Wahrscheinlich ist das auch so geplant.

Natürlich möchte ich euch die fiktive Lektüre nicht vorenthalten.
Holt euch ein Glas Rotwein und genießt diese Antwort:
https://imgur.com/97tb6JC,Iuy9hWK,b7uVKK9,tlTtuqB,PMtjTKW,jVP0PyP

Was fällt euch spontan dazu ein?
Wie könnte/müsste/sollte Person A darauf reagieren?

Vielen Dank für eure Mühe, Kraft und Freiheitsliebe!
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: leonardodavinci am 29. September 2014, 21:58
Im Widerspruch wurde offenbar auf das Steuerargument und die Verletzung des Art. 3 GG abgestellt. Nach den Erfahrungen im Forum und vor Gericht wird man mit Ersterem wohl nicht erfolgreich sein können. Mit Zweiterem könnte man meines Erachtens erfolgreich sein, wenn man gerichtsfest nachweisen könnte, dass eben 10%+x der Einzelfälle von der Grundannahme des Gesetzgebers abweichen.

Gegenstand einer Klage könnten darüber hinaus andere, bislang noch nicht behandelte Grundrechtsverstöße darstellen.

Ansonsten könnte man sich noch mit Inhalt und Argumentation dieses Verfahrens auseinandersetzen:

VerwG Freiburg – Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11087.msg75739.html#msg75739

Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: SchwarzSurfer am 29. September 2014, 22:12
Dass der Widerspruch unbegründet ist stimmt nicht, denn sicher hat Person A Begründungen angegeben. Korrekt wäre dass die den für unbegründet halten

Die zitierten Urteile beziehen sich auf Landesverfassungen, das Grundgesetz wurde in den Urteilen nicht berücksichtigt.

Der Beitrag wird zwar als Gegenleistung erhoben, allerdings fehlt im Gesetz eine Ausformulierung des Vorteils, den der Beitragszahler tatsächlich hat. Der Vorteil entsteht nicht allein durch ein Vorhandensein eines Programmangebotes (Vergleich: Wird in Kleinkleckersdorf eine neue Kanalisation verlegt, ist diese zwar vorhanden, ein Grundstücksbesitzer in Hintertupfingen hat deswegen aber noch lange kein Vorteil).

Es wird ja gerade begründet dass es keine Steuer ist, daher muss ein Vorteil da sein, ist er aber nicht.

Die statistischen Erhebungen beweisen nicht den 100%igen Konsum von gebührenfinanzierten Medien, das Grundgesetz gilt für jeden einzelnen. Typisierung gilt auch nur bei gleichartigen Grundvoraussetzungen, z.B. für alle Hunde gibt es eine typisierte Hundesteuer obwohl Hunde verschieden sind. Für Katzen darf es keine Hundesteuer geben. Somit kann jemand, der bewusst kein Rundfunkteilnehmer ist, nicht zum Rundfunkteilnehmer typisiert werden.

Laut Verwaltungsverfahrensgesetz löst immer erst ein initialer Bescheid eine Zahlungspflicht aus, der natürlich noch keine Säumniszuschläge enthalten darf. http://openjur.de/u/708173.html (http://openjur.de/u/708173.html)

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung dann beim Gericht beantragen. Da ja der Widerspruchsbescheid da ist kann geklagt werden. Frage in die Runde:
Mit der Klage gleich die Ausetzung der Vollziehung beim Gericht beantragen?
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: leonardodavinci am 29. September 2014, 22:32
Somit kann jemand, der bewusst kein Rundfunkteilnehmer ist, nicht zum Rundfunkteilnehmer typisiert werden.

Wenn ich es richtig verstehe, bezieht sich die Typisierung nicht auf die Rundfunkteilnahme, sondern auf die Rundfunkteilnahmemöglichkeit.
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: SchwarzSurfer am 29. September 2014, 22:48
Wenn ich es richtig verstehe, bezieht sich die Typisierung nicht auf die Rundfunkteilnahme, sondern auf die Rundfunkteilnahmemöglichkeit.

Es ist doppelt typisiert: In der Wohnung ist typischerweise ein Gerät und mit diesem wird typischerweise Rundfunk empfangen. Das ist deren Argumentation denn irgendwas müssen sie ja behaupten, ein normaler Richter würde die aber auslachen dafür.
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: leonardodavinci am 29. September 2014, 23:04
Wenn ich es richtig verstehe, bezieht sich die Typisierung nicht auf die Rundfunkteilnahme, sondern auf die Rundfunkteilnahmemöglichkeit.

Es ist doppelt typisiert: In der Wohnung ist typischerweise ein Gerät und mit diesem wird typischerweise Rundfunk empfangen. Das ist deren Argumentation denn irgendwas müssen sie ja behaupten, ein normaler Richter würde die aber auslachen dafür.

Und die Rundfunkteilnahmemöglichkeit wird durch das vermeintliche Vorhandensein eines Gerätes begründet. Ob man tatsächlich auch teilnimmt (im Sinne des Konsums des Gesendeten) ist irrelevant. Deswegen sagen sie ja auch, dass der RBStV nicht in die informationelle Selbstbestimmung eingreife, da niemand zur Teilnahme verpflichtet werde.
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: gandalf81 am 30. September 2014, 02:18
Es wird ja gerade begründet dass es keine Steuer ist, daher muss ein Vorteil da sein, ist er aber nicht.

Deswegen bin ich auch davon überzeugt, das letztendlich doch festgestellt wird, dass dies eine Steuer ist. Nur weil ein paar Herren die Argumentation offensichtlich nicht richtig durchgesehen haben, heißt das noch lange nicht, dass das letzte Wort dort gesprochen ist.
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: gandalf81 am 30. September 2014, 02:28
Und die Rundfunkteilnahmemöglichkeit wird durch das vermeintliche Vorhandensein eines Gerätes begründet. Ob man tatsächlich auch teilnimmt (im Sinne des Konsums des Gesendeten) ist irrelevant. Deswegen sagen sie ja auch, dass der RBStV nicht in die informationelle Selbstbestimmung eingreife, da niemand zur Teilnahme verpflichtet werde.

Ich habe auch die Möglichkeit, in Kleinkurortdorf das Kurangebot zu nutzen. Dennoch bin ich in Berlin nicht zu Kurbeiträgen verpflichtet. Die Voraussetzung ist nämlich, dorthin zu fahren und kein Einheimischer zu sein. Ebenso muss diese Argumentation für den Rundfunk gelten: ein Empfangsgerät muss als Voraussetzung gelten. Es ist unzulässig, nur mit Möglichkeiten zu argumentieren, denn möglich ist im Prinzip alles.

Die Annahme jeder besitze ein Empfangsgerät (TV/Radio) lässt sich durch Statistik widerlegen.
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: Kulturprodukt am 19. Oktober 2014, 15:02
Danke für eure Reaktionen!

Person A muss also eine Anklageschrift vorbereiten, sehe ich das richtig?
Genug Informationen dazu, findet sie sicherlich hier in der Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search).
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: MichaelEngel am 19. Oktober 2014, 16:50
Person A muss also eine Anklageschrift vorbereiten, sehe ich das richtig?

Nicht (nur) vorbereiten, sondern einreichen, innerhalb der Frist am richtigen Gericht.

Bitte die Rechtsbehelfsbelehrung lesen.
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: Kulturprodukt am 19. Oktober 2014, 17:52
Danke Michael ;)

Kann sich Person A problemlos von den hier veröffentlichen Anklageschriften inspirien lassen bzw. Dinge für ihre Anklageschirft rauskopieren?
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: MichaelEngel am 19. Oktober 2014, 18:46
Kann sich Person A problemlos von den hier veröffentlichen Anklageschriften inspirien lassen bzw. Dinge für ihre Anklageschirft rauskopieren?

Ich meine, solange es nicht wie die Dissertationen von Guttenberg, Schawan und Co aussieht, ...
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: Bürger am 19. Oktober 2014, 21:06
Meine bescheidene Wortmeldung... ;)

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Argument Steuer vs. Beitrag

Auch ich halte u.a. auch wegen der Zulassung der Sprungrevision des VG Freiburg sowie eingehender Diskussionen und (von z.T. renommierten Rechtsanwälten) vorbereiteten Klagen diverser Personen A-Z das Steuerargument nach wie vor für einen Dreh- und Angelpunkt der Argumentation.

Bisherige Entscheidungen haben sich - so u.a. auch der Tenor Prof. Koblenzers in der "Massen"-Verhandlung in Potsdam - eben *nicht* eingehend mit der einzig relevanten bisherigen Rechtsprechung des hier einzig relevanten Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt.

Daran ist m.E. also unbedingt festzuhalten...
...eben auch, um die u.a. von Prof. Koblenzer anderenfalls allerorts möglichen, aber unzulässigen Schattenhaushalte im Keime zu ersticken.
Wie man an diversen Berichten (ÖPNV-"Beitrag", etc.) sieht, öffnen sich ansonsten Tür und Tor für alle möglichen beliebigen, angeblichen "Vorteilslasten"...
...die Bestrebungen sind jedenfalls nicht zu verkennen.


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Während der Klage vor Zahlung schützen

Mit der Klage gleich die Aussetzung der Vollziehung beim Gericht beantragen?
Sollte nicht erforderlich und mglw. auch gar nicht hilfreich sein ;)
Bei laufenden Klage-Verfahren (hierfür dürfte mglw. schon ein nur knapp begründeter Klageantrag ausreichen) werden seitens ARD-ZDF-GEZ die Mahnmaßnahmen üblicherweise bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt.
Ich meine, dies auch schon mal öffentlich verlautbart gehört zu haben - kenne es aber auch nicht anders, und auch die Juristen sind sich da so ziemlich einig, dass nichts anderes Sinn ergeben würde.

Eine fiktive Person B lässt sich hierzu ungefähr so vernehmen:
Zitat
Als "offizieller" Hörfunkteilnehmer bis 31.12.2012 habe ich zum 01.01.2013 die Zahlungen komplett eingestellt und nach dem "offiziellen", regulären Prozedere von Widerspruch und Einreichung einer nur kurz begründeten, noch nicht ausführlichen Klage (Sep 2013!) seither auch keinen müden Cent an ARD, ZDF & Co. geleistet - ohne jegliche Konsequenzen. Ein mit dem Widerspruch gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde ignoriert/ nicht entschieden.
Die trotz zwischenzeitlich etwas in Gang kommenden Klageverfahrens immer wieder regelmäßig eintreffenden automatisierten Zahlungs-/ Kontostandsinformationen können ignoriert werden, da ohne Rechtsbehelf und keine "Verwaltungsakte".
Bei laufenden Klageverfahren werden seitens der Landesrundfunkanstalten die "Mahnmaßnahmen" bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt.
Da die Verwaltungsgerichte überlastet sind, liegt es mitunter auch am Kläger selbst, das Tempo des Verfahrens zu "regulieren" - durch Fristverlängerung etc. geht dies durchaus in die Länge zu ziehen ;)
Ich schlafe jedenfalls ruhiger, als wenn ich ständig mit dem Gedanken an Post vom GV ins Bett gehen müsste...

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Edit "Bürger":
Im Forum dürfen nur hypothetische Fälle behandelt werden. Die Antworten könnten sonst als Rechtsberatung aufgefasst werden, die im Forum nicht erlaubt ist. Die Rechtsberatung ist nur gewissen Personenkreisen vorbehalten. Hierzu auch der Hinweis u.a. oben rechts im Forum:
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Dieser Thread musste aufwändig moderiert :-\ und daher vorübergehend geschlossen werden.

Bitte achtet alle mit uns gemeinsam darauf, solche nicht den Regeln entsprechende Beiträge zu vermeiden und meldet solche Beiträge auch zeitnah an die Moderatoren mit dem Link "Moderator informieren" rechts unter jedem Beitrag.
Das unterstützt die Arbeit der Moderatoren und damit auch das Forum.

Danke für Euer Verständnis & Mitwirken.
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: Kulturprodukt am 29. Oktober 2014, 19:41
Person A hat geklagt und bekam heute Post vom Verwaltungsgericht.
Man möchte wissen, warum Person B, Persons A Partner, im Widerspruchsschreiben darum gebeten hat das Beitragskonto auf seinen Namen zu übertragen.
Zudem hat Person A wohl noch einige Anlagen (Die Beirtragsbescheide) vergessen...aber darum geht es jetzt nicht.

Fragen:

Hier das fiktive Schreiben des Verwaltungsgerichts: https://i.imgur.com/dRp7uaV.jpg (https://i.imgur.com/dRp7uaV.jpg)
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: ss32 am 29. Oktober 2014, 20:39
  • Warum möchte man das wissen?
  • Sollte Person A jetzt einfach kurz und knapp die Frage beantworten oder soll ausführlich erläutert werden, warum Person B darum bat das Konto auf ihn umzuschreiben?
  • Soll die Frist gänzlich ausgenutzt oder sollte hier schnell reagiert werden?

a) Um herauszufinden, ob dahinter ein Grund steckt, der für die rechtliche Beurteilung relevant ist.
b) Das kommt auf den Grund an.
c) Kommt drauf an, ob man das Verfahren möglichst schnell über die Bühne bringen oder in die Länge ziehen will.
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: Kulturprodukt am 29. Oktober 2014, 20:54
Zitat
a) Um herauszufinden, ob dahinter ein Grund steckt, der für die rechtliche Beurteilung relevant ist.
b) Das kommt auf den Grund an.
c) Kommt drauf an, ob man das Verfahren möglichst schnell über die Bühne bringen oder in die Länge ziehen will.

a) Person A hatte keine Eier in der Hose um gegen den Beitragsservice vorzugehen. Person B schon.
b) siehe a)
c) Definitiv in die Länge ziehen.
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: Kulturprodukt am 05. November 2014, 21:33
Zitat
a) Um herauszufinden, ob dahinter ein Grund steckt, der für die rechtliche Beurteilung relevant ist.
b) Das kommt auf den Grund an.
c) Kommt drauf an, ob man das Verfahren möglichst schnell über die Bühne bringen oder in die Länge ziehen will.

a) Person A hatte keine Eier in der Hose um gegen den Beitragsservice vorzugehen. Person B schon.
b) siehe a)
c) Definitiv in die Länge ziehen.

Ok, wir wissen jetzt also warum Person B das Beitragskonto auf sich überschreiben lassen wollte und warum das Gericht es wissen möchte.
Die Frage jetzt: kann man dem Gericht das so (nur netter formuliert) mitteilen ohne negative Folgen zu befürchten?
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: ss32 am 05. November 2014, 23:05
Ok, wir wissen jetzt also warum Person B das Beitragskonto auf sich überschreiben lassen wollte und warum das Gericht es wissen möchte.
Die Frage jetzt: kann man dem Gericht das so (nur netter formuliert) mitteilen ohne negative Folgen zu befürchten?

Ich wüsste nicht, welche Nachteile daraus erwachsen könnten, dass B sich besser um die angepeilte Klage zu kümmen können meint.
Dass A eigentlich nicht dahinter steht, würde ich aber lieber verschweigen.
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: Kulturprodukt am 12. Dezember 2014, 19:27
Hallo liebe Mitkämpfer,

die fiktive Geschichte geht weiter...und es wird sehr amüsant!

Nach der Klage, hat nun das RBB reagiert.
Mir blieb die Spucke weg...aber lest selbst:
https://imgur.com/yob9qKS,hTMz82A,oYJhh6N,Vjs8LVa#0 (https://imgur.com/yob9qKS,hTMz82A,oYJhh6N,Vjs8LVa#0)

Frage: Was könnte man der Klägerin zur Stellungname raten?
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: ss32 am 12. Dezember 2014, 21:32
Ist/war die Klägerin zeitweise von der Beitragspflicht befreit, oder was soll der Hinweis auf einen neuen Befreiungsantrag?
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: Kulturprodukt am 12. Dezember 2014, 21:40
Nein, die Klägerin war nie vom Beitrag befreit...ich weiß auch nicht, wie der Autor darauf kommt.
Vielleicht wurder der Baustein versehentlich benutzt oder nicht entfernt...
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: Kulturprodukt am 16. Dezember 2014, 19:23
Hallo liebe Mitkämpfer,

die fiktive Geschichte geht weiter...und es wird sehr amüsant!

Nach der Klage, hat nun das RBB reagiert.
Mir blieb die Spucke weg...aber lest selbst:
https://imgur.com/yob9qKS,hTMz82A,oYJhh6N,Vjs8LVa#0 (https://imgur.com/yob9qKS,hTMz82A,oYJhh6N,Vjs8LVa#0)

Frage: Was könnte man der Klägerin zur Stellungname raten?

Wie sieht es aus,...habt ihr Vorschläge?
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 16. Dezember 2014, 20:45
Frage: Was könnte man der Klägerin zur Stellungname raten?

Wie sieht es aus,...habt ihr Vorschläge?


Alles Mögliche. Hängt davon ab, wer rät.

Und die Möglichkeit keiner Stellungnahme sollte es auch geben, ebenso abhängig, wer rät.

Ist die Klägerin in Berlin oder Brandenburg?

Jetzt klagt A. Ich bin gespannt zu wissen, ob der RBB sich jetzt ab B wendet. A und B sind Gesamtschuldner, und wenn A
nicht zahlt, kann der RBB sich das Geld von B holen. Ich vermute, A und B werden klagen müssen.

Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: Kulturprodukt am 16. Dezember 2014, 21:06
Die Klägerin ist in Brandenburg.

An B hat sich bisher noch niemand gewendet.
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: Kulturprodukt am 16. September 2016, 20:16
Eigentlich hat das ein neues Thema verdient aber ich bin mir nicht sicher, ob es nicht schon Menschen gibt, die ein ähnliches Thema eröffnet haben - ich möchte keine Zeit verlieren.

Nach fast 2 Jahren Stille bei diesem fiktiven Fall, kommt der Ball wieder ins Rollen, das Verwaltungsgericht schreibt:

(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=11349.0;attach=10197;image)

Ok, wie sollte sich der Kläger jetzt verhalten?
Er würde gerne aus allen Rohren schießen aber keine Platzpatronen verwenden.
Ich bin über jeden Hinweis dankbar und erwarte nicht, dass jemand für mich diesen fiktiven Fall übernimmt...es ist meine Geschichte, ich brauche nur etwas Inspiration von euch.

Besten Dank für eure Hilfe!

Edit "ChrisLPZ":
Bitte bei Antworten innerhalb eines Threads die Betreff-Zeile nicht ändern.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: Shuzi am 16. September 2016, 21:01
Eigentlich hat das ein neues Thema verdient aber ich bin mir nicht sicher, ob es nicht schon Menschen gibt, die ein ähnliches Thema eröffnet haben - ich möchte keine Zeit verlieren.
[...]

Vermutlich nicht sondern eher ein Fall für:

Zitat von: Bürger
Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html

Titel: Re: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Beitrag von: PersonX am 16. September 2016, 23:41
Zitat
Ok, wie sollte sich der Kläger jetzt verhalten?

Auf jeden Fall diese 3 Wochen Frist sehr genau einhalten, weil diese Frist eine tatsächliche Ausschlussfrist ist. Der § 87 b VwGO ist dabei etwas sehr störendes und sollte stark beachtet werden.

Eine Berufung/Revision, weil z.B. wesentliches obwohl "vorgetragen" nicht berücksichtigt wurde, weil das erst nach der Frist vorgetragen und durch den Richter mit richtiger Begründung abgelehnt, ist dadurch etwas schwerer zu erreichen.

siehe Berufung

https://dejure.org/gesetze/VwGO/128a.html

Zitat
§ 128a
[Neue Erklärungen und Beweismittel]

(1) Neue Erklärungen und Beweismittel, die im ersten Rechtszug entgegen einer hierfür gesetzten Frist (§ 87b Abs. 1 und 2) nicht vorgebracht worden sind, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn der Beteiligte die Verspätung genügend entschuldigt. Der Entschuldigungsgrund ist auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Beteiligte im ersten Rechtszug über die Folgen einer Fristversäumung nicht nach § 87b Abs. 3 Nr. 3 belehrt worden ist oder wenn es mit geringem Aufwand möglich ist, den Sachverhalt auch ohne Mitwirkung des Beteiligten zu ermitteln.

(2) Erklärungen und Beweismittel, die das Verwaltungsgericht zu Recht zurückgewiesen hat, bleiben auch im Berufungsverfahren ausgeschlossen.


Edit "Bürger":
In der Tat sind die neu eröffneten Fragen nicht mehr Bestandteil des Kern-Themas dieses Threads, welches da lautet
Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Da das Kern-Thema augenscheinlich abgeschlossen zu sein scheint und zu den neuen Fragen bereits erste Antworten gegeben sind, bleibt dieser Thread aus Kapazitätsgründen sowie aus Gründen der Übersicht, Thementreue und zielgerichteten Diskussion bis auf Weiteres geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.