gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: BeitragsSERVICE am 25. September 2014, 15:16

Titel: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: BeitragsSERVICE am 25. September 2014, 15:16
Es betrifft zwar nur wenige, dennoch hier meine Frage:
Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen Alg2 Empfänger dann die Zwangsabgabe zahlen, wenn Sie nicht rechtzeitig die Bestätigung zur Befreiung abgeben. Dazu ist unbedingt das Original des Amtes nötig und ausschlaggebend ist das dort aufgedruckte Datum.

Warum kann man die Befeeiung nicht formlos beantragen?
Wie ist es juritsisch sauber möglich, säumige Menschen durch so eine Regelung potentiell in den Ruin zu treiben?

Wenn in dem Vertrag steht, dass arme Menschen die Zwangsabgabe nicht zahlen müssen,
wieso ist es dann möglich diese Menschen durch einen Trick mit Daten und Fristen doch auch zur Zwangsabgabe zu zwingen?

Nur weil es nach mehr als 3 Monaten beantragt wird, so ist die Situation der Armut deswegen doch nicht verschwunden, sondern nach wie vor vorhanden.

Die juristsiche Begründung dafür würde mich interessieren und ob es nicht möglich wäre, dass alle säumigen Alg2 Menschen hier einen Widerspruch einlegen könnten.



Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: ss32 am 25. September 2014, 15:49
Die Frist für den Antrag steht in § 4 Abs. 4 RBStV.
In welcher Form dieser abzugeben ist, steht dort allerdings nicht.

Ein formloser Antrag innerhalb 2 Monaten sollte also reichen, die Bestätigung vom Amt kann als Beweismittel nachgeliefert werden.

Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: BeitragsSERVICE am 25. September 2014, 17:05
Es geht mir darum, herauszufinden, ob so eine Regelung überhaupt rechtens ist.
Theoretisch ist es so, auch wenn das in der Praxis sehr selten ist:
Wenn jemand seit 3 Jahren keine Zwangsabgabe bezahlt und er eine Bestätigung vom Amt bekommt,
dann muss er diese innerhalb eine Frist abgeben, wobei das Datum auf dem amtlichen Schreiben relevant ist. D.h. wenn dies auch nur um einen Tag versäumt wird, müssen die kompletten 3 Jahre nachbezahlt werden.
Wie kann es juristisch begründet sein, dass jemandem, der vom Gesetz aufgrund seiner Armut ausgenommen wurde, eine solche Nachzahlung dann ploetzlich juristisch sauber zugemutet wird?

Es geht mir auch darum anfechtbare Punkte zu finden, denn wenn erst einmal der Gedanke eingang findet, dass es an dem Vertrag Lücken gibt, öffnet dies evt. den Weg für weitere vernünftige Änderungen.
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: ss32 am 25. September 2014, 19:41
Dasselbe Gesetz, das die Befreiuung vorsieht, verlangt den Antrag innerhalb von zwei Monaten.
So simpel ist die juristische Begründung.
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: BeitragsSERVICE am 25. September 2014, 22:18
Ja genau das ist meine Frage, ob das überhaupt so möglich ist. Ich glaube es ist eine verwaltungsrechtliche Frage.
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: Calimero am 25. September 2014, 22:56
Tja, um einen Verwaltungsakt oder ähnliches auch mal abschliessend bearbeiten zu können, bedarf es nun mal Fristen. Genauso gut könnte man auch hinterfragen, warum gibt es dafür die Frist, und woanderrs die Frist.
Man sollte eher froh darüber sein, dass es jetzt überhaupt möglich ist, rückwirkend Anträge zu stellen.
Ich weiß es nicht und habe es nicht ausprobiert, aber ich könnte mir vorstellen, dass man auch innherhalb der Frist nach wie vor einen vorläufigen Antrag stellen kann, so wie zuvor halt auch.
Interessanter hätte ich vor der Reform die Frage gefunden, warum man dazumal nicht rückwirkende Anträge stellen konnte.
.... wobei das Datum auf dem amtlichen Schreiben relevant ist. D.h. wenn dies auch nur um einen Tag versäumt wird, .....
Hierbei ist allerdings nicht das Datum der Ausstellung, sondern das Datum des Bewilligungszeitraums ö.Ä. gemeint.
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: BeitragsSERVICE am 25. September 2014, 23:05
In der Tat ist das Datum ausschlaggebend, wann das amtliche Schreiben erstellt wurde und nicht der Bewilligungszeitraum.

Ja Fristen muss es geben, aber wie wird hier eine Frist von 2 Monaten begründet.

Die Frist sollte wie sonst auch üblich 3 Jahre betragen.

Die Begründung des Beitragsservice dazu ist übrigens, dass dies so sein muss, damit ordentliche finanzielle Planung stattfinden kann.


Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: Calimero am 25. September 2014, 23:48
Fristen bei Widersprüchen i.d. R. 2 Wochen, Fristen bei OWI's (je nach Status) 2-4 Wochen, Fristen (Zahlungsziel) bei Rechungen sofort (heutzutage),
(Zahlungs-) Fristen bei Mahnungen i.d. R. 2 Wochen .....wie kommst du also auf 3 Jahre??? Nur weil man so lange die Möglichkeit hat, säumige Zahlungen o.Ä. beizutreiben?
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: BeitragsSERVICE am 26. September 2014, 13:50
Es handelt sich nicht um eine OWI, einen Widerspruch oder eine Rechnung.
Es handelt sich um einen Antrag und es gibt eine ganze Menge an Anträgen, die noch Jahre später gestellt werden können.

Warum auch nicht?

Davon abgesehen, liegt es nicht ganz klar auf der Hand, dass die Regelung zumindest unsozial, unfair und unlogisch ist?
Wie in der Frage erläutert werden hier wegen einer unnötigen Frist Menschen, die ohnehin schon nichts haben in eine Schuldenfalle genötigt - wegen einer zu kurzen Frist.

Es wundert mich sehr, dass das niemand seltsam findet.

Es ist moralisch und sozial verwerflich.

Mich haben allerdings die juristischen Begründungen dazu interessiert.

Da reicht mir "weils im Gesetz steht" oder "andere Fristen sind auch nicht länger" als Begründung nicht aus.
Aber wenn hier schon keiner die Antwort weiss, dann sieht es ganz gut aus, dass die Richter die Anwort auch nicht wissen.

Insofern können die Rechtsexperten hier sich mal überlegen, ob Sie nicht einen der vielen Alg2 Empfänger unterstützen wollen. Ergebnis könnte sein ein erster Sieg vor Gericht bzgl. des Rundfunkvertrages.
Dass Behinderte und Demenzkranke im Altenheim zu zahlen haben wurde ja, so glaube ich schon in höherer Instanz verteidigt.
Eine nicht minder absurde Regelung.
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: berlincat am 01. Oktober 2014, 17:34
Wieso fragt man sich nicht mal, wieso ÜBERHAUPT NUR AUF ANTRAG befreit wird?

Wieso muss man beim BS noch betteln, nachdem man amtlich die Mindestversorgung
zugestanden bekommt?

Sollte man nicht bei ALGII- o.a. GruSi-Bezug nicht AUTOMATISCH BEFREIT werden?  >:(

Meint einer von den Helden beim ÖRR, die sich die Taschen vollstopfen, daß irgendwer den
ServiceBeitrag freiwillig zahlt, wenn das Geld manchmal nicht zum Essen reicht?
Wer hat denen ins Gehirn geschissen???

Bei den Meldeämtern darf alles an Daten abgegriffen werden, aber die Sozialämter braucht man nicht
zu fragen... stattdessen soll der demente Rentner oder der depressive Arbeitslose sich mit Anträgen
die Zeit vertreiben...

Jeder, der das für gerecht hält, sollte mal in die Küche gehn und die Tassenzählung im Geschirrschrank anfangen...   
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: unGEZahlt am 01. Oktober 2014, 18:22
Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen Alg2 Empfänger dann die Zwangsabgabe zahlen, wenn Sie nicht rechtzeitig die Bestätigung zur Befreiung abgeben.
...
Wie ist es juritsisch sauber möglich, säumige Menschen durch so eine Regelung potentiell in den Ruin zu treiben?

Hallo BeitragsSERVICE,

ja, theoretisch könnten Sie durch diese 2-Monatsfrist-Befreiungsantragsregelung nichtmitspielende
Alg2-Empfänger tatsächlich in den Ruin treiben. Denke ich auch.

Aber möglicherweise wird dies praktisch, wenn es drauf ankommt, dann doch nicht mehr praktisch durchgesetzt ( ? ) .
Weil ein Mitglied vor einiger Zeit von einem solchen Bsp. berichtet hat. Dort hat die Anstalt dann nachgegeben!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10755.msg73462.html#msg73462


( Aber die Frage, aus welchem vernünftigen Grund die Anstalt nichtmitspielenden
Alg2-Empfängern finanziellen Schaden zufügen dürfte ( wenn die Anstalt das tun wollen würde ), sollte den
Kleinrichterlichen der 1. Instanz wirklich mal gestellt werden.
Da wäre ich auf deren "Antwort" auch gespannt. )

Markus
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: ss32 am 01. Oktober 2014, 18:50
Sollte man nicht bei ALGII- o.a. GruSi-Bezug nicht AUTOMATISCH BEFREIT werden?  >:(

Wie soll das denn gehen?
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: berlincat am 01. Oktober 2014, 20:50
Das KÖNNTE gehen, wenn die JobCenter und anderen Sozialämter/agenturen gleich mal H4 oder Rentenbezug
mit Aufstockung auf H4-Niveau an den BS weitermelden.
Die sind genau so eine große Datenschutzkatastrophe wie der BS, der Informationsaustausch zwischen Jobcenter
und Beitragsservice wäre nur ein weiterer Tropfen ins Fass.
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: unGEZahlt am 16. Oktober 2014, 20:20
Möglicherweise wird z. Zt. wirklich noch nicht versucht,
nicht mitspielende ALG2-Empfänger in den Ruin zu treiben.
Im Thema >Hartz 4 rückwirkend befreit !!< gibt es mittlerweile mehrere
Beispiele, in denen die Anstalten nachgegeben haben: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10000.msg68720.html#msg68720
Dort hat ein Mitglied dies auch telefonisch bestätigt bekommen:
Person B hatte da vorher anonym angerufen, laut einer Mitarbeiterin werden ALG2 Empfänger momentan noch rückwirkend bis 01.01.2013 befreit.
Sie hat es B das sehr, sehr glaubwürdig versichert, muss natürlich trotzdem nicht stimmen.  :o

Höchstwahrscheinlich ist das Stillhalten der Anstalten derzeit da taktisch bedingt, um Aufsehen zu vermeiden.

Aber das Problem, dass sie theoretisch jederzeit anfangen könnten,
sich wehrende ALG2-Empfänger mit juristischer Hilfe finanziell zu ruinieren,
besteht leider weiter  >:(

Markus
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: mickschecker am 17. Oktober 2014, 06:33
Höchstwahrscheinlich ist das Stillhalten der Anstalten derzeit da taktisch bedingt, um Aufsehen zu vermeiden.
Die arroganten Reiter auf ihren edlen Rössern beginnen wohl endlich von oben herab zu steigen und so langsam Kontakt mit dem Boden der Realität aufzunehmen. Einige aktuelle gerichtliche Entscheidungen der letzten Zeit passen so gar nicht in das bisherige Konzept der ungebremsten Geldgier des ÖRR.
Die widersinnige Regelung zur begrenzten rückwirkenden Befreiung beim ALG2 war bisher ohnehin das Maximum von unpopulär. Der ÖRR "entdeckt" scheinbar zunehmend seine soziale Ader um sich nicht "noch" unbeliebter zu machen. Man riecht schon die zündelnde Lunte und will sie klammheimlich im Vorfeld löschen.
Welcher Auswuchs von Schwachsinn wird als nächstes angekratzt und "bewegt" den ÖRR zum Einlenken ?


Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: unGEZahlt am 06. November 2014, 22:07
Zu der Verwunderung, dass die Anstalten derzeit im Falle von H4-Empfängern anscheinend immer rückwirkend befreien
( z. Bsp.: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10000.msg68720.html#msg68720 ),
noch eine Anmerkung:

Heute hat mir ein Mitstreiter per PM eine, wie ich finde,
ganz interessante Zahl gesendet
( von http://www.gezbefreiung.org/ ) :
Zitat
Kann ich als Hartz-4 Bezieher auch von der Rundfunkgebühr befreit werden?

Ein Leben am Existenzminimum, das kennen Menschen, die Hartz-4 erhalten leider sehr gut. Doch für diese Personen gibt es auch Möglichkeiten sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen. Laut der Bundesagentur für Arbeit lassen sich etwa die Hälfte der Hartz-4 Bezieher nicht von der GEZ-Gebühr befreien, obwohl sie es dürfen.


Wenn das wirklich stimmt, dass ca. 50 % der ALG2-Empfänger
bei der Befreiungsprozedur nicht mitmachen, müsste das doch ein hohes Konfiktpotenzial haben.

Das ist dann für Beitragss. und Anstalten möglicherweise zu viel Aufwand,
juristisch gegen sie vorzugehen ( und versprechen sich davon möglicherweise nicht genug Einnahmen ).
Deshalb vielleicht diese zurückhaltende Taktik.

Meiner Meinung auch ein gutes Zeichen, dass so viele Leute im H4-Bezug die vorgeschriebene Befreiungsprozedur anscheinend verweigern
und mit diesem Ungehorsam die Abwehrreaktion gegen den Rundfunkbeitrag mit zum Ausdruck bringen  :)

Markus
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: ss32 am 06. November 2014, 22:42
Meiner Meinung auch ein gutes Zeichen, dass so viele Leute im H4-Bezug die vorgeschriebene Befreiungsprozedur anscheinend verweigern
und mit diesem Ungehorsam die Abwehrreaktion gegen den Rundfunkbeitrag mit zum Ausdruck bringen  :)

Diese Interpretation ist ein Scherz, oder?

Die Leute zahlen einfach die Beiträge, obwohl sie befreit werden könnten. So wie viele ihnen zustehende Sozialleistungen nicht in Anspruch nehmen.
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: novoderm am 06. November 2014, 23:07
Zitat
Die Leute zahlen einfach die Beiträge, obwohl sie befreit werden könnten. So wie viele ihnen zustehende Sozialleistungen nicht in Anspruch nehmen.

Weil die Gründe einfach verschiedenr Natur sind aber der Hauptgrund ist schlichtweg Unwissenheit und mangelnde Aufklärung, seitens der zuständigen Behörden und ihrer Mitarbeiter. Die widerum kommt zustande, weil man schlecht ausgebildet/weitergebildet wird und es noch 1000 andere Gründe dafür gibt!
Diejenigen, die sich dann allerdings wieder auskennen und diese Dinge in Anspruch nehmen wollen, haben oftmals imense Hürden zu überwinden und müssen letztlich auch wieder den Klageweg gehen!. Das ist doch echt nicht mehr normal und jeder fragt dann immer so blöd:"Jaaaaa, warum wird den so viel Geld verschleudert?" Oder, der standardisierte Abneigungs-/Ausgrenzungssatz:"Sind alles Sozialschmarotzer und ich muss für sowas arbeiten gehen!" (Wer so denkt, bei dem hat die staatlich betriebene Gehirnwäsche zu 100% Erfolg gehabt.)
Ganz einfach! Weil man gar keine anderen Möglichkeiten mehr hat und da hat es einen Scheiß zu interessieren, dass wir in diesem Jahr den Sozialetar auf 25 Milliarden geschraubt haben.
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: unGEZahlt am 06. November 2014, 23:21
Meiner Meinung auch ein gutes Zeichen, dass so viele Leute im H4-Bezug die vorgeschriebene Befreiungsprozedur anscheinend verweigern
und mit diesem Ungehorsam die Abwehrreaktion gegen den Rundfunkbeitrag mit zum Ausdruck bringen  :)

Diese Interpretation ist ein Scherz, oder?

Nein,
denn ohne jeden Zweifel muss es bis 2012 auch Leute im H4-Bezug gegeben haben,
die keine Empfangsgeräte zum Anmelden hatten.
Wieso sollten sie plötzlich ab 2013 anfangen, Befreiungsanträge für Nichtnutzung/Nichtnutzbarkeit zu stellen?
Da bin ich überzeugt, dass sie sich gegen die Ungerechtigkeit wehren werden.

Wie viele sie genau (?) sind, wissen wir natürlich nicht.
Aber es wird sie geben. Bin ich von überzeugt.

Markus
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: unGEZahlt am 30. Mai 2015, 10:37
Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen Alg2 Empfänger dann die Zwangsabgabe zahlen, wenn Sie nicht rechtzeitig die Bestätigung zur Befreiung abgeben. Dazu ist unbedingt das Original des Amtes nötig und ausschlaggebend ist das dort aufgedruckte Datum
......
Wie ist es juritsisch sauber möglich, säumige Menschen durch so eine Regelung potentiell in den Ruin zu treiben?
........
Die juristsiche Begründung dafür würde mich interessieren und ob es nicht möglich wäre, dass alle säumigen Alg2 Menschen hier einen Widerspruch einlegen könnten.

Das sind, wie ich finde, sehr interessante und berechtigte Fragen.
Gegenüber (vermeintlichen) ALG2-Empfängern könnten die Anstalten, jedenfalls meiner Meinung nach,
eventuell Vorsicht walten lassen und möglicherweise keinen ablehnenden Widerspruchsbescheid senden.
(Zumindest hoffe ich ja, dass die nicht wirklich so verrückt sind.)

Deshalb macht eine hier nicht näher bezeichnete Person u  ( ;) ) ab jetzt den Test,
wie weit ein (angeblicher) ALG2-Empfänger ohne Nachweise kommt:

Zitat
Ihre Festsetzungsbescheide                                                    13/05/2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer folgenden Festsetzungsbescheide:

-   an Frau   u,       241,74 € (hier eingegangen am 14/04/2015)
-   an Herrn   u,       115,88 € (hier eingegangen am 14/04/2015)
-   an Herrn   u,      169,34 € (hier eingegangen am 12/05/2015).

Im 15 Rästv. steht u. a. (Zitat):
„§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht….
(1)   Von der Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 werden ….folgende natürliche Personen befreit:….
3. Empfänger von … Arbeitslosengeld II…“
 
Da wir, Fr.    u    und  Herr     u,
bereits seit 2012 Arbeitslosengeld II – Leistungen („Hartz4“) erhalten,
sind wir lt. dem 15. Rästv. nicht verpflichtet, einen Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Somit sind die o. g. Festsetzungsbescheide Ihrerseits wieder aufzuheben.
Hiermit bitten wir um Ihre Rückantwort bis spätestens 12/08/2015.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

u      und                                u


Kann theoretisch natürlich auch nach hinten losgehen. Pfändungsschutzkonto ist schon eingerichtet.
Wenn es gut laufen sollte, im besten Fall, hoffe ich auf ein Schlupfloch.
Wie auch immer, es sollte ruhig alles mal ausgetestet werden.
Ich berichte über den fiktiven Fall der fiktiven Person u ( ;) ) auf jeden Fall weiter.

Markus
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: unGEZahlt am 11. Juli 2015, 14:47
Gegenüber (vermeintlichen) ALG2-Empfängern könnten die Anstalten, jedenfalls meiner Meinung nach,
eventuell Vorsicht walten lassen und möglicherweise keinen ablehnenden Widerspruchsbescheid senden
....
Deshalb macht eine hier nicht näher bezeichnete Person u  ( ;) ) ab jetzt den Test,
wie weit ein (angeblicher) ALG2-Empfänger ohne Nachweise kommt
....
Kann theoretisch natürlich auch nach hinten losgehen....

Gestern kam nun ihre Reaktion.
Da war ich mit meiner Schlupfloch-Theorie leider doch zu optimistisch  >:(

Den Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid bezeichnen sie nun als Befreiungsantrag.
Das sind anscheinend alles Textbausteine. Dazu noch ein langes "VW-Aktenzeichen" ( ?  ?  ?  ),
auch "VWAZ" ( ? ? ? ) von denen genannt...
Und es werden Originalbelege gefordert.
(Im Moment überlege ich gerade,
es nächstes Mal mit einer eidesstattlichen Erklärung über den "Hartz4"-Bezug zu versuchen.)
Fortsetzung folgt.

Das MDR-Schreiben im Anhang.

Markus
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: unGEZahlt am 10. August 2015, 19:15
Den Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid bezeichnen sie nun als Befreiungsantrag.
...
Und es werden Originalbelege gefordert.



Da sie gedroht haben, nach 4 Wochen Frist eine Ablehnung zu senden,
versucht u nun mit einem neuen Schreiben, der angeblichen Beweispflicht zu entgehen.


Heute per Fax gesendet:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank nochmals für die Zusendung Ihrer Festsetzungsbescheide
-   an Frau u,       241,74 € (hier eingegangen am 14/04/2015)
-   an Herrn u,    115,88 € (hier eingegangen am 14/04/2015)
-   an Herrn u      169,34 € (hier eingegangen am 12/05/2015),
auf denen wir fristgerecht einen Widerspruch wegen des „Hartz4“-Bezuges sendeten.

In Ihrem Antwortschreiben (hier eingegangen am 10/07/2015) baten Sie um die Zusendung unseres aktuellen originalen Bewilligungsbescheides über den Bezug
von SGB II – Leistungen.
Dieser Bitte möchten wir gerne nachkommen und bitten Sie um Ihre Hilfe.

Da wir bereits seit längerer Zeit hoch verschuldet sind und jeder von uns derzeit deshalb
nun die Privatinsolvenz vorbereitet,
sind bei uns derzeit leider abs. keine finanzielle Mittel für den Versand des
originalen Alg2-Bescheides vorhanden.

Lt. http://www.portokalkulator.de/portokalkulator/std belaufen sich die Kosten
für die Versendung Großbrief /Einschreiben/Rückschein b. d. DP auf 5,40 €.
 
Hiermit versichern wir, Fr. u und Herr u, an Eides Statt, dass wir unseren „Hartz4“-Bescheid vorzuliegen haben, aber aufgrund unserer derzeitigen absoluten finanziellen Mittellosigkeit Unterstützung bei der Versandkostenfinanzierung benötigen.

Bitte überweisen Sie den Versandkostenbetrag von 5,40 € auf folg. Pfändungsschutzkonto:
Markus
Sparkasse Musterstadt
IBAN:   DE12 3456 7890 1234 5678 90
BIC:      DELADE00MUS*

Nach Eingang der Zahlung senden wir dann umgehend den SGBII-Bewilligungsbescheid.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Fr. u      Herr u

*Sensible Daten wie immer leicht abgeändert.
und
Die Angaben der Anstalt gegenüber müssen, wie immer,
nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen.


Sobald deren Reaktion kommt,
berichte ich über den rein hypothetischen u weiter  ;D

Markus


Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: anne-mariechen am 10. August 2015, 22:07

Als H4-Empfänger seit 05/2014 wegen Krankheit, möchte ich hier mal einiges Klar stellen. Hier werden Aussagen in den Raum gestellt die so nicht richtig sind.

Voraussetzung beim Hartz4 Empfänger ist der Antrag beim Jobcenter. Dann kommt als nächstes der Jobcenter der über den H4-Antrag entscheidet.
Wird der H4-Antrag positiv beschieden, dann wird ein Bescheid des Jobcenters erstellt. In diesem H4-Bescheid ist gleichzeitig ein Antrag beigelegt zur Einreichung beim der ÖR-Anstalt oder beim Beitragservice in Köln.

Zu Befreiung muss man entweder das Online-Antragformular auf der Internetseite ausfüllen oder so wie ich es gemacht habe, mir die PDF-Datei aus den H4-Foren geholt. Das Formular am PC ausgefüllt, abgespeichert und ausgedruckt und den Befreiungsantrag vom Jobcenter beigelegt. Ich habe noch einen Brief erstellt und die Sache wurde ordnungsgemäß angenommen. Vom Beitragservice erhielt ich einen Bescheid, dass ich vorläufig bis 04/2017 befreit bin.

Nur was dann passierte, als ich die H4-Weiterbewilligung nach 6 Monaten weiter beantragte, bekam ich vom Jobcenter wieder einen Bescheid zur Befreiung von der Rundfunkgebühr. Ich bin wieder wie beim Erst-Antrag vorgegangen und habe alle Unterlagen an die Rundfunkanstalt per Post zugestellt.

Nur dieses mal bekam ich vom Betragservice aus Köln einen ablehnenden Bescheid zugestellt.

Der wurde so begründet, dass der Erst-Antrag bis 04/2017 vorläufig beschieden wurde und deshalb der jetzige Antrag negativ entschieden wurde.
Ich habe dann nur beim Jobcenter angefragt, welche sogenannte Behörde denn in der Verwaltungsrechtlichen Abwicklung vorrang habe.
Hierzu fehlt von meinem Jobcenter bis heute noch die Antwort. Es ist verwunderlich, dass der Betragservice mir einen ablehnenden Bescheid aus- und zustellen kann und darf.

Was jetzt die Argumente, wer und ob von wem ein Antrag gestellt wird, gehe ich davon aus, dass die meisten Betroffenen H4-Empfänger nicht Wissen wie sie dieses Formblatt im Internet ausfüllen sollen und können. Ein Ausdruck als Vorlage wird Ihnen nicht zu Verfügung gestellt. Hier liegt der Grund für die wenigen Befreiungen.

Als H4-Empfänger wird man nicht wie es das Gesetz vorsieht unabhängig und neutral beraten geschweige denn, dass hier eine Hilfestellung angeboten wird. Der Jobcenter und die bisherigen Urteile haben einem H4-Empfänger keinen PC als Grundausstattung zugebilligt. Alle anderen verschwörenden Theorien möchte ich eine Absage erteilen.

Wenn ein 50 Jähriger Baggerfahrer/Maurer etc. in H4 fällt, dann hat diese Person sofern er sich nicht selbst persönlich für einen Internetanschluss und einen PC bisher interessierte ein richtig großes Problem. Als H4-Empfänger hat man wirklich genug zu tun um den Anforderungen des Jobcenters und der persönlichen Umstellung auf 800 Euro zum Leben incl. Miete und Strom zu organisieren, als sich mit weiteren Behörden oder öffentlich-rechtlichen Einrichtungen herum zu schlagen.

Was ich jetzt noch erwähnen muss, dass mir die rückständigen Rundfunkgebührenbeiträge vor 05/2013 vom Gerichtvollzieher per Beschluss unter Androhung zur Abgabe der Eidesstaatlichen Versicherung, zur Zahlung aufgefordert wurde. Darin enthalten waren über 25 Euro Mahngebühren bei einem Betrag von 127 Euro. Den aussteheden Betrag habe ich per Postbareinzahlung an den Betragservice entrichtet, ohne die 25 Euro Mahngebühren.

Zu den Mahngebühren wurde mir inzwischen eine Mahnung zugestellt. Da warte ich jetzt ab, was der BS hier veranstalten will.
Titel: Beitragss. kündigt Gesetzesverstoß an?
Beitrag von: unGEZahlt am 21. August 2015, 17:25
Auf das Schreiben an Beitragss. / Anstalt
( 10.08.15, http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11308.msg102055.html#msg102055  )
antworteten sie nun ungewohnt schnell.
Einen Hartz4-Bescheid für eine Befreiung wollen sie natürlich immer noch.


Für mich sieht es aber nun so aus, dass sie jetzt einen Gesetzesverstoß ankündigen ( ? ? )

Auszug aus deren Antwort:
Zitat
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung durch Vorlage des entsprechenden Nachweises im Original oder in beglaubigter Kopie zu belegen sind.

Eine per Fax oder E-Mail gesandte Unterlage erfüllt nicht die vom Gesetzgeber geforderte Form und kann daher nicht als Nachweis anerkannt werden. Dies ist nur möglich, wenn die Unterlagen auf dem herkömmlichen Postweg geschickt werden.

Unter Berücksichtigung Ihrer besonderen Situation, bitten wir Sie, Ihre Unterlagen per Fax oder per E-Mail zuzusenden.



Aber das führt dann doch zu dieser logischen Konsequenz:
Da u als ehrlicher, rechtschaffender Bürger keinen Verstoß gegen die Gesetzgebung unterstützen will,
kann er ihnen auf diese Weise nun auch wieder mal keine angeblichen Unterlagen zukommen lassen  ;D

Deren Antwort  vollständig im Anhang.
Wie immer, Fortsetzung folgt...
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: anne-mariechen am 21. August 2015, 22:11
Hallo unGEZahlt,

ich verstehe dieses entstandene Chaos nicht. Man braucht keinen Hartz4-Bescheid. Der Jobcenter erstellt Dir, wenn berechtigt einen Hartz4-Bescheid. Diesem Bescheid ist ein bestätigtes Formular vom Jobcenter für die Befreiung von den Rundfunkgebühren beigelegt. Dieses Formular kannst als Original deiner Rundfunkanstalt per Brief einsenden. Für den Fall am besten noch einen Kopie für deine Unterlagen machen.

Wenn dein Jobcenter das anderst handhabt und ausfertigt, sollte man da mal vorstellig werden.

Die Frage wäre nur und das weis ich sicher, dass beim Beitragservice alle Kontakte auf deinem Konto hinterlegt sind. Das weis ich weil ich eine Datenschutzauskunft mal verlangt hatte. Die legen Dir alles vor. Wenn natürlich jetzt aus der Vergangenheit vor der H4-Zeit Widersprüche gelaufen sind, dann kann ich mir manche Reaktion vom Beitragservice verstehen, obwohl Sie kein Recht dazu haben. Jeder ist zu jedem Zeitpunkt gleich zu behandeln. Gut das ist sicherlich leichter gesagt, als wie dieser Beitragservice das tatsächlich macht.

Gruß annemariechen
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: unGEZahlt am 22. August 2015, 12:00
Hallo unGEZahlt,
ich verstehe dieses entstandene Chaos nicht. Man braucht keinen Hartz4-Bescheid.

Ja, Anne-Mariechen, die Prozedur, wie Alg2-Empfänger sich gegenüber dem Beitragss. lt. 15. Rästv. verhalten sollen, kenne ich natürlich auch.

Aber Chaos will ich dort gerade ja vorsätzlich verursachen.


Dieses Thema " Juristische Frage zur Befreiung für Alg2-Empfänger" fing ja mit folgender Frage an:
Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen Alg2 Empfänger dann die Zwangsabgabe zahlen, wenn Sie nicht rechtzeitig die Bestätigung zur Befreiung abgeben.....
Wie ist es juristisch sauber möglich, säumige Menschen durch so eine Regelung potentiell in den Ruin zu treiben?

Wenn die Anstalten nichtmitspielende ( nicht Unterlagen zusendende ) Alg2-Empfänger per Gesetz finanziell ( noch mehr ) ruinieren können,
weshalb sind sie (bisher) dann so zurückhaltend dabei?

Das versuche ich herauszufinden.

Nein, ich will ihnen keine Unterlagen senden. Ich will gegen sie kämpfen.
Kein Geld, keine Unterlagen - sondern ausschließlich nur meine Gegenwehr.
Wir müssen eben zusehen, wie wir alle mit unserer jeweiligen eigenen Taktik gegen den Rundfunkbeitrag vorgehen.
Ich bin gerade mittendrin und berichte hier dann weiter...

Markus
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: anne-mariechen am 22. August 2015, 14:57
Hallo unGEZahlt,

Danke für die klärende Darlegung.

Aber Chaos will ich dort gerade ja vorsätzlich verursachen.

Das ist sicherlich eine gute Idee, doch der Rundfunkstaatsvertrag nimmt keine Rücksicht auf Geringverdiener einschließlich H4-Empfänger.

Dieses Thema " Juristische Frage zur Befreiung für Alg2-Empfänger" fing ja mit folgender Frage an:
Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen Alg2 Empfänger dann die Zwangsabgabe zahlen, wenn Sie nicht rechtzeitig die Bestätigung zur Befreiung abgeben.....
Wie ist es juristisch sauber möglich, säumige Menschen durch so eine Regelung potentiell in den Ruin zu treiben?

Es ist sicher Richtig, dass man den Beitragservice ziemlich einfach zu Aktionen verleiten könnte, bei denen klare Verstöße von rechtsstaatlichem Handeln belegt werden.
Nur die Gerichte erlauben ein solchen Rechtsstaatsprinzip und Rechtsanwälte haben kein Interesse hier sich für Demokratie einzusetzen.

Ich erinnere an meinen H4-Weiterbewilligungsantrag, wo ich mit einem weiteren Antrag weitere Rundfunkbefreiung beantrag habe, die dann vom Betragservice mir einen ablehnenden Bescheid abgelehnt wurde. Da stellt sich doch die Frage, welche Behörde ist rechtstaatlich höher, der Jobcenter oder der Betragservice. Ich würde sagen, beide Vereine sind auf gleicher Ebene keine Rechtstaatlichen Behörden. Wie hier mir Menschen und Personen/Familien umgegangen wird, dafür setzte sich bisher auch kein Till Schweiger ein.

Wenn die Anstalten nichtmitspielende ( nicht Unterlagen zusendende ) Alg2-Empfänger per Gesetz finanziell ( noch mehr ) ruinieren können,
weshalb sind sie (bisher) dann so zurückhaltend dabei?

Das versuche ich herauszufinden.

Nein, ich will ihnen keine Unterlagen senden. Ich will gegen sie kämpfen.
Kein Geld, keine Unterlagen - sondern ausschließlich nur meine Gegenwehr.
Wir müssen eben zusehen, wie wir alle mit unserer jeweiligen eigenen Taktik gegen den Rundfunkbeitrag vorgehen.
Ich bin gerade mittendrin und berichte hier dann weiter...

Markus

Markus dein Einsatz in alle Ehren, doch die Gruppe der H4-Empfänger ist viel zu schwach. Außer Geld, Bildung, Nationalität, Rechtsverständnis, eingeschränkte Mobilität, tägliche Kampf ums Überleben usw. kommt noch hinzu, man findet viel zu wenige Mitstreiter die langfristig und das ist nötig, die Stange halten.

Wir müssen eben zusehen, wie wir alle mit unserer jeweiligen eigenen Taktik gegen den Rundfunkbeitrag vorgehen.

Genau richtig formuliert so ist es ... leider und der Beitragservice einschließlich aller Rundfunkanstalten kennen die Situation.
Wir haben als H4-Empfänger nur etwas bessere Möglichkeiten schneller zu den Sozialgerichten zu gelangen, aber RB ist Verwaltungsrecht und hier gibt es für Sozialhilfeempfänger keinen Bonus. Kennen wir doch aus vergangen Gerichtsurteilen.

Für mich heißt das nach H4, neu und mit anderer Strategie und den bisherigen Kenntnissen gegen den BS anzugreifen, sofern nicht das BVG den Sachverhalt für ein und alle mal klarstellt.

Gruß annemariechen
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: tokiomotel am 22. August 2015, 15:40
Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen Alg2 Empfänger dann die Zwangsabgabe zahlen, wenn Sie nicht rechtzeitig die Bestätigung zur Befreiung abgeben. Dazu ist unbedingt das Original des Amtes nötig und ausschlaggebend ist das dort aufgedruckte Datum.
Wenn in dem Vertrag steht, dass arme Menschen die Zwangsabgabe nicht zahlen müssen,
wieso ist es dann möglich diese Menschen durch einen Trick mit Daten und Fristen doch auch zur Zwangsabgabe zu zwingen?
Nur weil es nach mehr als 3 Monaten beantragt wird, so ist die Situation der Armut deswegen doch nicht verschwunden, sondern nach wie vor vorhanden.
Das ist ja das perfide, was viele auf die Palme treibt und so erst recht den berechtigten Widerstand provoziert.
Oftmals kann der Antragsteller auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag herzlich wenig dafür, dass er die geforderten Fristen nicht wahren kann. Bekanntlich mahlen die Mühlen bei Arbeitsämtern und Jobcentern auch nicht am schnellsten, da hat man fast durchweg die Ruhe aus Eimern getrunken. Zudem sind selbst dort erst mal zig Nachweise zu erbringen, bevor ein H4-Bescheid bis zu mehreren Wochen, gar Monaten im nachhinein zugestanden wird. Alles auch schon da eine Frage von sinnlos verplemperter Zeit. Diese fehlt dann natürlich wiederum bei der rechtzeitigen Beantragung zur Befreiung vom RB. Ein paar Wochen mehr in der zunehmend drängenden Zeit sind da gar nichts, am Ende sitzt man wie auf Kohlen. Nur damit noch dieser sch... Antrag auf Befreiung vom RB noch rechtzeitig wegen dieser sch...Fristsetzung auf die Reise zu den gierigen Geiern nach Köln gehen kann.
Der Beitragsservice selbst scheint die absolute Fristenfreiheit zu genießen. Er kann selbst nach ewig langer Zeit ausfindig gemachte "verschollene" Schäfchen noch zur Kasse bitten.
- Eine berechtigte Befreiung muss auch ohne krampfhaft und stur festgelegte Fristsetzung möglich sein !
Der eigentliche Sinn der Befreiung darf durch keinen widersinnigen Zeitfaktor zunichte gemacht werden !

Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: anne-mariechen am 22. August 2015, 16:06
Das ist ja das perfide, was viele auf die Palme treibt und so erst recht den berechtigten Widerstand provoziert.
Oftmals kann der Antragsteller auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag herzlich wenig dafür, dass er die geforderten Fristen nicht wahren kann. Bekanntlich mahlen die Mühlen bei Arbeitsämtern und Jobcentern auch nicht am schnellsten, da hat man fast durchweg die Ruhe aus Eimern getrunken. Zudem sind selbst dort erst mal zig Nachweise zu erbringen, bevor ein H4-Bescheid zugestanden wird. Alles auch schon da eine Frage von sinnlos verplemperter Zeit. Diese fehlt dann natürlich wiederum bei der rechtzeitigen Beantragung zur Befreiung vom RB. Ein paar Wochen mehr in der immer mehr drängenden Zeit sind da gar nichts, am Ende sitzt man wie auf Kohlen. Nur damit noch dieser sch... Antrag auf Befreiung vom RB noch rechtzeitig wegen dieser sch...Fristsetzung auf die Reise zu den gierigen Geiern nach Köln gehen kann.
Der Beitragsservice selbst scheint die absolute Fristenfreiheit zu genießen. Er kann selbst nach ewig langer Zeit ausfindig gemachte "verschollene" Schäfchen noch zur Kasse bitten.

Um das noch zu verdeutlichen. Da sitzt der Jobcenter im Landratsamt, die Müllmaffia firmiert und rechnet mit gleicher Adresse ab und dann ist Kfz-Behörder im gleichen Gebäude nur 1 Stockwerk tiefer. Alle arbeiten mit ein und dem selben EDV-System, nur dass jede Behörde eben für den Kunden Ihr System so einstellt, dass der Rechner immer schön die Mahngebühren rechtzeitig mitausdruckt. Kontrolliert wird das von niemand. EDV macht es möglich und die Verantwortlichen sind mit Ihrer Dummheit beim arbeiten auch noch im Recht.

Genau so arbeitet der Beitragservice auch.
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: René am 31. August 2015, 06:43
Das Thema wurde von mir vom geistigen Abfall eines mittlerweile gesperrten User befreit und daher wieder geöffnet. Darunter litten einige Antworten von Stammusern, die ich ebenfalls entfernen musste, da sie keinen Bezug mehr zu den Ausschweifungen des gebannten User hatten.

Wenn wieder ein User meint, sich über unser Regelwerk hinweg zu setzen, wird er sofort gesperrt und seine mentalen Absonderungen kommentarlos gelöscht. Unsere Regeln sind keine Deko, sondern um eine fundierte Diskussionskultur zu fördern. Verschwörungs- und Reichsdeppen mögen bitte andere Häfen ansteuern – hier sind sie nicht willkommen!

Entschuldigt bitte die scharfen Worte, aber das ist unsere aller Zeit, die durch diese Leute vernichtet wird.

Danke für das Verständnis und bleiben wir bitte beim Thema!

René
Administrator
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: unGEZahlt am 18. Oktober 2015, 22:52
Gegenüber (vermeintlichen) ALG2-Empfängern könnten die Anstalten, jedenfalls meiner Meinung nach,
eventuell Vorsicht walten lassen und möglicherweise keinen ablehnenden Widerspruchsbescheid senden.

Also lassen die wirklich nicht locker  >:(
Mittlerweile haben sie nun Herrn u auf den Bescheids-Widerspruch nun doch einen
Befreiungsablehnungs-Bescheid gesendet. ( Im Anhang. )
 
Allerdings nur ihm.
Wegen der angeblichen Schuld von Frau u
( von 01/2013 bis 01/2014 ) haben sie nun nichts weiter geschrieben.
( Werden wir ja sehen, ob sie da vielleicht nun schon aufgegeben haben ( ? ? ? ) )

Spätestens am 08/11/15 (Frist) geht es ja dann weiter.
Dann geht der Widerspruch gegen ihre Ablehnung raus.
Etwas anderes dürfen die von uns Gerechtigkeitskämpfern nicht erwarten  >:D

Markus
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: pinguin am 18. Oktober 2015, 23:24
Wieso müssen ALG2-Empfänger und vergleichbare Fälle eigentlich entsprechende Bescheide des Amtes an GEZ und Co weiterleiten? ->

Weil das Amt als Behörde gemäß EuGH keine personenbezogenen Daten herausrücken darf und es deshalb den betroffenen Bürger selber überläßt, da sie einer amtsseitigen Datenweitergabe vor der Weitergabe zustimmen müssten? ->

Und, weil es schon immer so war?
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: anne-mariechen am 19. Oktober 2015, 14:53
Wieso müssen ALG2-Empfänger und vergleichbare Fälle eigentlich entsprechende Bescheide des Amtes an GEZ und Co weiterleiten? ->

Weil das Amt als Behörde gemäß EuGH keine personenbezogenen Daten herausrücken darf und es deshalb den betroffenen Bürger selber überläßt, da sie einer amtsseitigen Datenweitergabe vor der Weitergabe zustimmen müssten? ->

Und, weil es schon immer so war?

Diese Aussage kann ich belegen und selbst erst kürzlich erlebt. Im Jobcenter vor mir ein Ehepaar Ü50 und der Sprache nicht mächtig, brachten die Freistellung mit und wüssten nicht was Sie damit machen sollten. Man erklärte hier unterschreiben und an der Theke wurde der Freiumschlag für den Beitragservice fix und fertig vorbereitet gezogen mit Adresse und Briefmarke. Dann hier reinstecken und in Briefkasten einwerfen .... aaahhhhh hhhhhaaaa gut wir machen.
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: anne-mariechen am 19. Oktober 2015, 15:02
Gegenüber (vermeintlichen) ALG2-Empfängern könnten die Anstalten, jedenfalls meiner Meinung nach,
eventuell Vorsicht walten lassen und möglicherweise keinen ablehnenden Widerspruchsbescheid senden.

Also lassen die wirklich nicht locker  >:(
Mittlerweile haben sie nun Herrn u auf den Bescheids-Widerspruch nun doch einen
Befreiungsablehnungs-Bescheid gesendet. ( Im Anhang. )
 
Allerdings nur ihm.
Wegen der angeblichen Schuld von Frau u
( von 01/2013 bis 01/2014 ) haben sie nun nichts weiter geschrieben.
( Werden wir ja sehen, ob sie da vielleicht nun schon aufgegeben haben ( ? ? ? ) )

Spätestens am 08/11/15 (Frist) geht es ja dann weiter.
Dann geht der Widerspruch gegen ihre Ablehnung raus.
Etwas anderes dürfen die von uns Gerechtigkeitskämpfern nicht erwarten  >:D

Markus

@ Markus
ich muss diesen Monat meinen WBA noch abgeben und dann kommt mit Sicherheit wieder ein Formular zur RF-Beitragsbefreiung für den BS mit. Werde dann sicher wieder einen ablehnenden Widerspruch erhalten, könnt dann dagegen den BS klagen. Wir werden sehen.
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: unGEZahlt am 10. November 2015, 09:47
Spätestens am 08/11/15 (Frist) geht es ja dann weiter.
Dann geht der Widerspruch gegen ihre Ablehnung raus.

Jetzt habe ich mich um 2 Tage mit dem Widerspruch verspätet. Bin z. Zt. etwas krank.
Wegen der Gastritis bin ich z. Zt. auch krankgeschrieben.
Den Krankenschein sendete ich denen vorsichtshalber mal per Fax mit, damit die mir hoffentlich keinen Ärger
wegen der Fristeinhaltung machen.
Den Text eben per Fax abgesendet.
Zitat:
Zitat
Widerspruch geg. Befreiungsablehnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund einer Erkrankung war es mir leider erst jetzt möglich, den Widerspruch zu schreiben. Dies bitte ich zu entschuldigen. Als Nachweis sende ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit.

Vielen Dank nochmals für die Zusendung Ihrer Festsetzungsbescheide über 115,88 € und 169,34 €, auf denen fristgerecht Widerspruch wegen des „Hartz4“-Bezuges eingelegt wurde.

Wie Sie bereits wissen, ist unsere Bedarfsgemeinschaft seit längerer Zeit hoch verschuldet. Deshalb sind bei uns derzeit leider abs. keine finanziellen Mittel für den Versand des originalen Alg2-Bescheides vorhanden.

Wie Sie bereits mitteilten, darf leider auch eine Fax-Sendung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen von Ihnen nicht als Nachweis anerkannt werden.

Hiermit versichere ich, Herr Markus, an Eides Statt, dass der originale „Hartz4“-Bescheid unserer Bedarfsgemeinschaft vorliegt, aber aufgrund unserer derzeitigen absoluten finanziellen Mittellosigkeit durch uns leider keine Versandkostenfinanzierung über die benötigten 5,40 € möglich ist.

Hiermit bitte ich Sie um Überprüfung, ob für die Mitarbeiter des öffentl.-rechtl. Rundfunks auch die Möglichkeit besteht, sich persönlich bei unserer o. g. Adresse über die Echtheit des SGB2-Bescheides zu überzeugen.

Zur Info: Unsere Bedarfsgemeinschaft hat noch nie Rundfunkempfangsgeräte besessen.
Rundfunkempfangsgeräte sind  notwendig, um Rundfunk überhaupt empfangen zu können. Durch die finanzielle Belastung aber, die unserer Bedarfsgemeinschaft durch den ungerechtfertigt erhobenen Rundfunkbeitrag entsteht, fehlen wiederum die finanziellen Mittel, um Rundfunkempfangsgeräte überhaupt erwerben zu können. Somit verhindert in unserem Fall der ungerechtfertigt erhobene Rundfunkbeitrag dann sogar überhaupt den Empfang von Rundfunk.

Wenn wir den qualitativ minderwertigen Rundfunk ansehen/hören sollen, ginge dies daher auch nur mit einer Beitragsbefreiung, die uns als Hartz4-Empfänger gesetzlich auch zusteht.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: unGEZahlt am 11. Dezember 2015, 19:31
Widerspruch geg. Befreiungsablehnung

Zwischenstand nach dem Widerspruch ( v. Antwort #34 )

Bisher noch kein Schreiben von denen.
Aber von der Nr. 02215061 heute eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Von einer freundlichen Damenstimme:
Zitat
"Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio. Mein Name ist Xxxx-Xxxxxxx. Guten Tag, Herr u.
Bezüglich Ihres Anliegens habe ich Sie mehrmals versucht zu erreichen. Ich würde Sie bitten, dass Sie mich direkt unter meiner Rufnummer 02215061xxxx zurückrufen. Vielen Dank."
(Anm.: Persönliche Daten aus rechtlichen Gründen vorsichtshalber unkenntlich.)

Ein "Anliegen" an Beitragss. u. Anstalt habe ich ja nicht.
Anliegen haben ja wohl eher die -> an uns.

Ergo: Kein Anliegen meinerseits. -> Damit kein Rückruf.


Bei Eintreffen eines neuerlichen Schreibens von denen wird es dann wieder angehängt.

Markus
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: unGEZahlt am 30. Oktober 2016, 21:50
Da ich mich zwischenzeitlich beim Thema -Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung- mit angeschlossen hatte
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.msg112236.html#msg112236 )
konnte ich seither hier für das
Thema von BeitragsSERVICE keine neuen Infos beisteuern.


Mittlerweile soll sich aber ( lt. der ominösen öffentl.-rechtl. Seite www.dein-beitrag-bewegt-was.de ) bei den Befreiungen ab 2017 etwas ändern - u.a.:

- Bei mindestens zweijähriger, systemkonformer und gleichartiger Befreiungsbeantragung soll es dann + 1 Frei-Bonusjahr geben.

- Dass dann bis zu 3 Jahre rückwirkend befreit werden kann, ist ja möglicherweise schon bekannt.

- Die Befreiungs-Nachweise sind dann im Original nicht mehr obligatorisch. Kopien sollen dann angeblich genügen.

Quelle:
http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/artikel/2016/neue_vereinfachte_befreiungsregelungen.html



Möglichweise soll das dem Beitragss. Arbeitserleichterung bringen ( ? )

So sollen vielleicht auch mögliche Klagen von Hartz4-Empfängern vermieden werden und
bei Vollstreckungsversuchen gegen Hartz4-Empfänger werden sie sich wahrscheinlich kaum Chancen auf Gewinn ausrechnen ( ? )

Da haben diese Rundfunkbeitrags-Betonköpfe also wirklich einmal dazugelernt !
Es gibt noch Wunder.


Aber wir werden denen auch noch beibringen, dass sie von uns, den Schundrundfunk-Ablehnern, auch kein Geld bekommen werden !

Markus


Edit "Bürger":
Danke für den Hinweis - siehe nunmehr u.a. auch unter
gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.msg134174.html#msg134174
Titel: Re: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Beitrag von: unGEZahlt am 03. Dezember 2016, 16:51
Gegenüber (vermeintlichen) ALG2-Empfängern könnten die Anstalten, jedenfalls meiner Meinung nach,
eventuell Vorsicht walten lassen und möglicherweise keinen ablehnenden Widerspruchsbescheid senden.

Deshalb macht eine hier nicht näher bezeichnete Person u  ( ;) ) ab jetzt den Test,
wie weit ein (angeblicher) ALG2-Empfänger ohne Nachweise kommt:
...................
Kann theoretisch natürlich auch nach hinten losgehen. Pfändungsschutzkonto ist schon eingerichtet.
...................
Ich berichte über den fiktiven Fall der fiktiven Person u ( ;) ) auf jeden Fall weiter.

Das Experiment ist für mich sehr aufschlussreich.
Selbst bin ich ja Dank des Themas -Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung- zwar raus,

....... aber habe ja auch noch meine bessere Hälfte.

Frau u´s fristgerechter Widerspruch gegen den Bescheid wurde vom MDR nun wirklich ignoriert.

Statt eines Widerspruchsbescheides kam nun nach ca. 1,5 Jahren plötzlich ein Vollstreckungsschreiben ( Anhang ) .





Die Frechheit, dass die Anstalten einfach Widersprüche übergehen, hatten wir ja mittlerweile schon öfters hier.

Da muss ich jetzt mal schauen, wie Frau u und ich das jetzt mit dieser Vollstreckungsbehörde am Besten machen.

Markus


Edit "Bürger" vorsorgliche Bitte @alle:
Hier bitte nicht das Thema "Vollstreckung trotz Widerspruch" vertiefen, da dieses andernorts bereits ausgiebig behandelt wird, sondern hier bitte weiter eng am Kern-Thema des Threads bleiben, welches da lautet
juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.