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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: vinatec am 17. August 2014, 17:56
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Hallo Leute,
seit längerer Zeit durchforste ich hier schon das Forum und habe nun endlich mal einen Account eröffnent um nun auch mal einen hypothetischen Fall und die geplante hypothetische Vorgehensweise mitzuteilen. Über Kommentare würden wir uns sehr freuen.
Person A und B leben in einem Haushalt und haben am 14.8. ihren 1. Beitragsbescheide erhalten.
Angegebenes Datum ist der 01.08.2014, Post-Datamatrixcode verrät den 12.08. als Absendedatum (sind also ab dem 15.8. "bekanntgebeben")
Bescheide
Person A:
(https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=10701.0;attach=29510;image)
Person B:
(https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=10701.0;attach=29512;image)
Beide haben noch nie gezahlt, beide wurden zwangsangemeldet mit den darauffolgenden weiteren Zahlunsaufforderungen und nun die am 14.8. erhaltenen Bescheide.
Augenscheinliche Unterschiede
Person A:
hier gibt es einen Gebühren-/Beitragsbescheid
soll Zahlungen für alte und neue Wohnung seit 1.1.13 übernehmen
mit Kontoauszug
Person B:
Bescheid ist an eine Frau B adressiert, obwohl es sich um einen Herrn B handelt
erhält nur einen Beitragsbescheid (ohne "Gebühren-/")
soll bereits Zahlungen geleistet haben (nein! nie!)
soll nur die aktuelle Wohnung zahlen
hat keinen Kontoauszug, nur die Aufrechnung im Text und Informationen über die nächsten Fälligkeiten.
Nach Studium des Urteils vom LG Tübingen
http://openjur.de/u/708173.html (http://openjur.de/u/708173.html)
erscheint Person A und B die Vorgehensweise des weiteren Nichtbeachtens der erlassenen fehlerbehafteten Bescheide recht vielversprechend.
Sprich der Ausgangsbescheid auf dem dann bald ein Vollstreckungsgesuch ergehen wird hat die vom LG Tübingen bemängelten Formfehler.
Gläubiger nicht eindeutig genannt, Bezeichnung Anstalt des öffentlichen Rechts fehlt, Angabe des vetretungsberechtigten Vorstandes fehlt (sowohl im Briefkopf als auch im "Unterschriftenfeld"), natürlich gibt es auch keine Unterschrift, die Rechts- oder Auftragsbeziehung zwischen RF-Anstalt und BS wird nicht aufgeklärt. In den Bescheiden werden bereits die 8€ Kosten aufgeführt die ja wohl erst auf den rechtskräftigen Bescheid, der dann nicht bezahlt wurde, erhoben werden können.
Zudem wurden die Bescheide ja nicht per Posturkunde verschickt.
Das Schreiben eines Widerspruchs erscheint Person A und B nach Studium des Forums und den vielen Seiten negativer/ablehnender Widerspruchsbescheide nicht sinnvoll. In denen werden ja lapidar alle aufgeführten Gründe egal welchen Widerspruchschreibens ignoriert und nur deren aktuelle sehr fragwürdige Rechts- und Gesetzesgrundlage dargestellt.
Person A und B ist klar dass auch dieses Vorgehen wohl eher nur einem Aufschub gleich kommt. Aber der Klageweg mit ~100€ pro Bescheid bzw. auf den dann erlassenen Widerspruchsbescheid ist für sie nicht tragbar, auch wenn sie es gerne tun würden. Hier erscheint Person A und B das weitere Abwarten auf eine hoffentlich bald endügltige Klärung durch das BVerfG sinnvoller.
Wäre die Ausgestaltung des RF-Beitrages an das individuelle Nutzerverhalten gebunden, wäre es möglich in größerem Umfang an der Gestalung des Inhalt der ÖffR Sender teilzunehmen, wären es einfach nicht solche Vebrecher und kein Staatsfunk würde einem das bezahlen ja auch irgendwie einleuchten, aber so, nein Danke...
Grüße
-vin
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Genau diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. Ich habe hier auch schon ein Thema zu gestartet, aber leider keine Antwort bekommen :(.
Interessant ist ja auch, dass das LG Tübingen eine Zahlungspflicht erst nach Erhalt eines gültigen Beitragsbescheides annimmt.
Allerdings habe ich etwas Schiss vor der Zwangsvollstreckung und was dann alles auf einen zukommen kann. Und ob bspw. ein bayrisches Gericht genauso entscheiden wird, wie das Tübinger sei auch mal dahin gestellt.
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Hi!
Naja, es gibt ja auch echt keine Antwort nach einem Patentrezept wie Du Dir ja sicherlich hier im Forum schon angelesen hast. Der eine Schreibt halt gern nen langen Widerspruch, der dann per 0815 Schreiben (Widerspruchsbescheid) abgewiesen wird. Die Klagen darauf waren wohl bisher auch nicht mit Erfolg gekrönt und die Kosten für das Verfahren hat der Ankläger zu tragen.
So wie ich das momentan sehe, sind Personen A und B die Kosten die bei einer Klage auf einen Widerspruchsbescheid folgen könnte zu hoch - höher als Säumniszuschläge+Mahngebühren etc. (die man ja höchstwahrscheinlich dann doch irgendwann mal zahlen muss...)
Gerichtskosten die bei einer Klage gegen die widerrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen entstehen sollte ja wohl die Rundfunnkanstalt übernehmen (siehe LG Tübingen) und die Zeitspanne was das Abwarten auf Entscheidungen des BVerfG angeht verlängert sich, da dann anschließend die ganze Geschichte von vorne beginnt, mit vermutlich dann korrekt ausgestelltem Beitragsbescheid etc. den darauf folgenden Mahnungen und erneutem Vollstreckungsgesuch.
Zur Zeit scheint der Beitragsservice auch einfach noch nicht alle Dokumente aktualisiert und umgestellt zu haben die ihn korrekte und rechtswirksame Bescheide erstellen lässt. Das wollen Person A und B aber noch Nutzen, sind aber da auch einfach mal realistisch dass sie irgendwann (hoffentlich in ferner Zukunft) dann doch mal zahlen müssen.
Protest schön und gut, aber dann wirklich mal was vollstreckt bekommen ggf. wegen Zahlungsunwilligkeit abgeurteilt werden / nen Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis riskieren, ist die ganze Sache für eine privat Person die wohl noch ein paar Jahre in Deutschland wohnt dann auch nicht wert. Wie erwähnt wenn es dann alles mal höchstrichterlich entschieden ist, dann wird man da wohl auch mitgehen und zahlen... leider.
Davon losgelöst ob das ÖffR System noch zeitgemäß ist, der Verein mafiös ist und nicht unabhängig von Staat und Politik agiert, von dem Mitsprache recht der Nutzer was Inhalte angeht mal ganz abgesehen.
Man sollte das System als Spenden- oder Steuermodell aufbauen und alle wären glücklich.
Mehrverdiener und Unterstützer zahlen dann halt mehr, finanzschwache zahlen nix oder sehr wenig.
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Allerdings habe ich etwas Schiss vor der Zwangsvollstreckung und was dann alles auf einen zukommen kann.
Und genau das ist es, was sie wollen. Die GEZ und ihre Erfüllungsgehilfen sind ein organisiertes Angstsystem, das den einzelnen Bürger nach und nach mürbe machen will.
Du sollst Angst haben, Du sollst Dich schlecht füllen, Du sollst zahlen.
Ich gehe den Weg bis zur Zwangsvollstreckung. Weiterhin gibt es von mir keine Daten mehr an Meldeämter.
Schutzgelderpressung. Du zahlst oder wir sorgen dafür, das Du Nachteile bekommst. (Drohungen, Pfändungen, Schuldenregister)
DAS ist die wahre Natur, die hässliche Fratze der GEZ.
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Das Schreiben eines Widerspruchs erscheint Person A und B nach Studium des Forums und den vielen Seiten negativer/ablehnender Widerspruchsbescheide nicht sinnvoll. In denen werden ja lapidar alle aufgeführten Gründe egal welchen Widerspruchschreibens ignoriert und nur deren aktuelle sehr fragwürdige Rechts- und Gesetzesgrundlage dargestellt.
Person A und B ist klar dass auch dieses Vorgehen wohl eher nur einem Aufschub gleich kommt. Aber der Klageweg mit ~100€ pro Bescheid bzw. auf den dann erlassenen Widerspruchsbescheid ist für sie nicht tragbar, auch wenn sie es gerne tun würden. Hier erscheint Person A und B das weitere Abwarten auf eine hoffentlich bald endügltige Klärung durch das BVerfG sinnvoller.
Was bitteschön soll denn Aussitzen bringen?
Genau das ist ja bei vielen das Problem, daß es überhaupt erst zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen u.ä. kommt. Während ein Widerspruch läuft kann nichts dergleichen gegen Person A und B unternommen werden. Zudem kann man sicher davon ausgehen, daß die aufgedeckte Lücke vom LG Tübingen bald von den LRA´s geschlossen wird.
Natürlich ist es nur ein Aufschub, aber ohne Widerspruchsbescheid der LRA muß auch nichts weiter unternommen werden. Bis der ins Haus flattert vergehen mehrere Wochen oder gar Monate und bis dahin können Person A und B ja den Betrag von 105 EUR pro Kläger sparen! ;)
So wie es derzeit mit Klageabweisungen vor den VG´s und OVG´s aussieht bleibt eh nur der Weg vors BVferG.
@OmikronXi
Allerdings habe ich etwas Schiss vor der Zwangsvollstreckung und was dann alles auf einen zukommen kann. Und ob bspw. ein bayrisches Gericht genauso entscheiden wird, wie das Tübinger sei auch mal dahin gestellt.
Ein bayrisches Gericht wird genauso wie das VG TÜ entscheiden, wenn ein bescheid Formfehler aufweist.
Niemand muß Angst vor einer Zwangsvollstreckung haben, wenn er die Widerspruchsfristen einhält.
Alles was ohne Rechtsbehelfsbelehrung ins Haus flattert, kann ignoriert und abgeheftet werden.
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Alles was ohne Rechtsbehelfsbelehrung inns haus flattert, kann ignoriert und abgeheftet werden.
Wie schon öfter von mir geschrieben, gehe ich immer noch einen Schritt weiter:
Alles, was ohne gelbe Postzustellungsurkunde ins Haus kommt, wird:
a. ignoriert und nicht geöffnet
b. mit "Empfänger unbekannt" zurück ans Postamt
Ich öffne diese Briefe erst, wenn sie nachweislich bei mir angekommen sind. DANN reagiere ich.
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Alles, was ohne gelbe Postzustellungsurkunde ins Haus kommt, wird:
a. ignoriert und nicht geöffnet
b. mit "Empfänger unbekannt" zurück ans Postamt
Ich öffne diese Briefe erst, wenn sie nachweislich bei mir angekommen sind. DANN reagiere ich.
Was soll das bringen?
Warum soll man sich später auch noch mit denen rumstreiten, ob der Beitragsbescheid nun ordnungsgemäß zugestellt wurde oder nicht. Unnütze Arbeit.
Wer seine Briefe nicht öffnet, der stellt sich nicht wirklich der Situation!
Nur meine Meinung und nicht persönlich nehmen. ;)
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Warum soll man sich später auch noch mit denen rumstreiten, ob der Beitragsbescheid nun ordnungsgemäß zugestellt wurde oder nicht. Unnütze Arbeit.
Bitte Tübinger Urteil gründlich lesen. GEZ muss nachweisen, das Beitragsbescheid angekommen ist. Bereits der Widerspruch bestätigt die Zustellung.
DAS soll das bringen. Wie oft muss ich das noch schreiben. Ich habe das bereits in zig Threads gepostet.
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Protest schön und gut, aber dann wirklich mal was vollstreckt bekommen ggf. wegen Zahlungsunwilligkeit abgeurteilt werden / nen Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis riskieren, ist die ganze Sache für eine privat Person die wohl noch ein paar Jahre in Deutschland wohnt dann auch nicht wert.
Genau das ist der Knackpunkt mMn.
Was bitteschön soll denn Aussitzen bringen?
Das LG Tübingen hat ja festgestellt, dass eine Zahlungspflicht erst besteht, wenn ein gültiger Beitragsbescheid erhalten wurde. Somit könnte man sich noch eine Zeit lang den Beitrag sparen.
Legt man aber Widerspruch ein, welcher abgelehnt wird, woraufhin man klagt und verliert, muss man alles nachzahlen, oder?
Niemand muß Angst vor einer Zwangsvollstreckung haben, wenn er die Widerspruchsfristen einhält.
Wenn man die Widerspruchsfrist einhält, dann erkennt man den Beitragsbescheid an, oder nicht? Wenn man ihn anerkennt ist der Vorteil den man durch den ungültigen Bescheid hätte futsch, oder?
Ich sehe momentan 3 Vorgehensweisen, nachdem ein Beitragsbescheid mit Formfehlern per normaler Post gekommen ist:
1. Widerspruch mit Grundgesetz-Argumenten schreiben
2. Darauf hinweisen, dass der Beitragsbescheid nicht die Form eines Verwaltungsaktes hat und behelfsmäßig Widerspruch wie bei 1. einlegen
3. Beitragsbescheid ignorieren
Interessant fände ich eine Aufstellung der möglichen Konsequenzen. Ich meine (stimmen muss das auf keinen Fall!) es sieht so aus:
1. Widerspruch wird abgelehnt, Klage möglich.
2. Wahrscheinlich wird der BS den Widerspruch ablehnen und auf die Formfehler nicht eingehen.
3. Daraufhin wird es eine Zwangsvollstreckung geben, gegen die man vorgehen muss.
Bei 1. kann man sich wohl sicher sein, dass eine Klage scheitern wird. Daraufhin wird der Kläger die Kosten für die Klage und alle aufgelaufenen Beiträge begleichen müssen.
Bei 2. ist die Frage, wie man zu einem ähnlichen Ergebnis wie das vom Urteil LG Tübingen kommen kann, wenn der BS das Ganze als normalen Widerspruch behandelt.
Bei 3. stellt sich die Frage, wie viel Scherereien ein beliebiger Bürger hat, bis er zu einem erfreulichen Urteil kommt.
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Genau das ist ja bei vielen das Problem, daß es überhaupt erst zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen u.ä. kommt. Während ein Widerspruch läuft kann nichts dergleichen gegen Person A und B unternommen werden.
FALSCH! Widerspruch hat keine AUFSCHIEBENDE WIRKUNG (steht auch in der Rechtshelfbelehrung des Beitragsbescheides)! Es müsste auch bei Widerspruch bezahlt werden und es könnte in der Zeit des Widerspruchs auch Vollstreckt werden! Also bitte nicht so einen Unsinn schreiben!
Solange man nichts per Einschreiben Briefkasten von denen liegt, IMMER BESTREITEN das man irgendetwas bekommen hat! FERTIG!
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Protest schön und gut, aber dann wirklich mal was vollstreckt bekommen ggf. wegen Zahlungsunwilligkeit abgeurteilt werden / nen Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis riskieren, ist die ganze Sache für eine privat Person die wohl noch ein paar Jahre in Deutschland wohnt dann auch nicht wert.
Genau das ist der Knackpunkt mMn.
Was bitteschön soll denn Aussitzen bringen?
Das LG Tübingen hat ja festgestellt, dass eine Zahlungspflicht erst besteht, wenn ein gültiger Beitragsbescheid erhalten wurde. Somit könnte man sich noch eine Zeit lang den Beitrag sparen.
Legt man aber Widerspruch ein, welcher abgelehnt wird, woraufhin man klagt und verliert, muss man alles nachzahlen, oder?
Niemand muß Angst vor einer Zwangsvollstreckung haben, wenn er die Widerspruchsfristen einhält.
Wenn man die Widerspruchsfrist einhält, dann erkennt man den Beitragsbescheid an, oder nicht? Wenn man ihn anerkennt ist der Vorteil den man durch den ungültigen Bescheid hätte futsch, oder?
Ich sehe momentan 3 Vorgehensweisen, nachdem ein Beitragsbescheid mit Formfehlern per normaler Post gekommen ist:
1. Widerspruch mit Grundgesetz-Argumenten schreiben
2. Darauf hinweisen, dass der Beitragsbescheid nicht die Form eines Verwaltungsaktes hat und behelfsmäßig Widerspruch wie bei 1. einlegen
3. Beitragsbescheid ignorieren
Interessant fände ich eine Aufstellung der möglichen Konsequenzen. Ich meine (stimmen muss das auf keinen Fall!) es sieht so aus:
1. Widerspruch wird abgelehnt, Klage möglich.
2. Wahrscheinlich wird der BS den Widerspruch ablehnen und auf die Formfehler nicht eingehen.
3. Daraufhin wird es eine Zwangsvollstreckung geben, gegen die man vorgehen muss.
Bei 1. kann man sich wohl sicher sein, dass eine Klage scheitern wird. Daraufhin wird der Kläger die Kosten für die Klage und alle aufgelaufenen Beiträge begleichen müssen.
Bei 2. ist die Frage, wie man zu einem ähnlichen Ergebnis wie das vom Urteil LG Tübingen kommen kann, wenn der BS das Ganze als normalen Widerspruch behandelt.
Bei 3. stellt sich die Frage, wie viel Scherereien ein beliebiger Bürger hat, bis er zu einem erfreulichen Urteil kommt.
Kleiner Denkfehler: Bei Variante Nr. 1 (Klage) kann man sich durch die Instanzen klagen bis zum Bundesverfassungsgericht und sogar bis zum Europäischen Gerichtshof. Das kann sich noch Jahre hinziehen. In der Zwischenzeit gibt es neue Erkenntnisse / Urteile, die man in jeden Klageschritt berücksichtigen kann. Es ist noch nicht entschieden, dass man zwingend zahlen muss.
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Person A schickt diese Woche erstmals einen Brief an die GEZ.
Inhalt:
Bescheid ungültig
-> GEZ soll neuen, formell korrekten schicken
So wie Person A den Verein einschätzt, schaffen die das nicht.
Person A wird nur EINMAL um einen gültigen Bescheid betteln.
Wenn die das nicht hinkriegen, hört der Vollstreckungsbeamte erst wieder von mir.
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Genau das ist ja bei vielen das Problem, daß es überhaupt erst zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen u.ä. kommt. Während ein Widerspruch läuft kann nichts dergleichen gegen Person A und B unternommen werden.
FALSCH! Widerspruch hat keine AUFSCHIEBENDE WIRKUNG (steht auch in der Rechtshelfbelehrung des Beitragsbescheides)! Es müsste auch bei Widerspruch bezahlt werden und es könnte in der Zeit des Widerspruchs auch Vollstreckt werden! Also bitte nicht so einen Unsinn schreiben!
Solange man nichts per Einschreiben Briefkasten von denen liegt, IMMER BESTREITEN das man irgendetwas bekommen hat! FERTIG!
Vielleicht solltest du mal richtig lesen, bevor du mir unterstellst Unsinn zu schreiben!
Ich habe nie behauptet oder erwähnt, daß man die Beiträge nicht bezahlen muß. Also erzähl den Leuten hier keinen Stuss.
Solange ein Widerspruch gegen den Beitragsbescheid läuft (Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und Ablehnung des Säumniszuschlags) kann niemals eine Vollstreckungsandrohung einflattern und ebenso wenig ein GV vor der Türe stehen, denn der bräuchte einen Beschluß vom Gericht.
Was ich damit meinte ist, daß Leute auf einen Beitragsbescheid nicht reagieren und sich dann nicht wundern müssen einen Vollstreckungsbescheid im Briefkasten zu haben, auf den sie dann auch nicht reagieren und dann zur EV aufgefordert werden und in der SCHUFA landen.
Warum soll man sich später auch noch mit denen rumstreiten, ob der Beitragsbescheid nun ordnungsgemäß zugestellt wurde oder nicht. Unnütze Arbeit.
Bitte Tübinger Urteil gründlich lesen. GEZ muss nachweisen, das Beitragsbescheid angekommen ist. Bereits der Widerspruch bestätigt die Zustellung.
DAS soll das bringen. Wie oft muss ich das noch schreiben. Ich habe das bereits in zig Threads gepostet.
Was für eine Kindergartenstrategie!
Keiner entkommt dem Beitragsservice und jeder muß selbst wissen, wann er sich denen und deren Schreiben stellt, dagegen Widerspruch einlegt oder gleich klagt.
Wer glaubt denn allen Ernstes, daß die das Tübinger Urteil kalt läßt und nicht sachgemäß darauf reagieren?
Selbst wenn sie weiterhin ihre Bescheide ohne Postzustellungsnachweis verschicken, irgendwann müßt ihr reagieren. Denen sind doch Urteile und Vorschriften scheiß egal und die paar Hansel die hier gegen den RStV eine Welle machen, behandeln die eh als lästige Fliege oder als Abfall und sind in keinster Weise genervt. Manche tun hier so, als ob das gesamte System zusammenbricht, wenn sie nicht zahlen.
Selten so eine dämliche Strategie gelesen, um sich auf einem Urteil eines Gerichts auszuruhen!
Armes Deutschland, laß Hirn für deine Bürger vom Himmel regnen!
Es gibt nur einen sicheren Weg den BS loszuwerden und der wäre, zahlen, abmelden und bei Verwandten anmelden oder gleich auswandern! ;)
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Was für eine Kindergartenstrategie!
Ich habe meine Strategie zum Teil sehr ausführlich dargelegt und habe echt keinen Bock das alles zum x-ten Mal durchzukauen. Bei Interesse kannst Du Dir ja meine alten Beiträge anschauen.
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Mein aktuellster Kenntnisstand ist dass man Formfehler eines Bescheides unter anderem einfach in die Widerspruchsbegründungen mit aufnimmt. Klar die Nummer mit dem nicht erhaltenen Bescheid kann man immer machen, egal ob mit oder ohne Formfehler im Bescheid, man muss dann aber genauer wissen was für Briefe man an wen schicken muss um aus der Vollstreckung rauszukommen. Ist also eine Frage der persönlichen Strategie.
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Was für eine Kindergartenstrategie!
Ich habe meine Strategie zum Teil sehr ausführlich dargelegt und habe echt keinen Bock das alles zum x-ten Mal durchzukauen. Bei Interesse kannst Du Dir ja meine alten Beiträge anschauen.
Ich habe nichts gegen deine Strategie und jeder soll das tun was er für richtig hält. Man kann über Sinn und Unsinn dieses Forums streiten und diskutieren, aber ich nehme mal an daß es den meisten hier darum geht, keine Beiträge mehr zahlen zu müssen!
Ob die ÖRR nun ihren Müll im Radio, Fernsehen oder sonstwo weiterhin unter Volk mischen ist mir gelinde gesagt scheiß egal. Andere User hier wollen vielleicht auch mehr und den ganzen Apperat platt machen. Ist mir ehrlich auch scheiß egal.
Alles in Allem kann man eh nicht davon laufen, denn die Zeit holt einen eh immer ein. ;)
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Wir machen es der GEZ alles einfacher indem wir brav deren Briefe beantworten, ob´s nun Widerspruch ist oder sonstiges.
Ich werde die Briefe weder annehmen noch beantworten, auch wenn es per Einschreiben kommt. Ich nehme es einfach nicht an! Warum soll ich Briefe annehmen, die ich nicht bestellt habe, kann es mir einer sagen? ich denke nicht. Nur wenn es vom GV kommt ist Arbeit angesagt.
Darauf bereite ich mich vor, ich will es selber erleben wie weit dieses System greift und dann sicherlich hier berichten um User, die sich nicht auskennen oder nicht wissen was zu tun ist in solchen Fällen, zu benachrichtigen. Wenn ich weiß wie es geht machen die anderen keine Fehler bei der Ankündigung der Zwangsvollstreckung oder Abgabe der Vermögensauskunft. Wir werden dadurch alle schlauer, irgendwann kann man gezielt die Forumsmitglieder auf den richtigen Weg hinweisen, wenn alle Klagen verloren sind.
Andererseits wäre es anständiger sich für den offenen Kampf zu entscheiden, aber nicht gegen ÖRR. Ich habe deren Lügen und Manipulation satt. Wie viele Menschen haben sich hier im Forum gemeldet, die berichtet haben, dass bei GEZ Briefe/Befreiungsanträge/Widersprüche angeblich nie angekommen sind, obwohl Briefe nicht an den Absender zurückgekommen sind. Also doch angekommen, leider ohne Nachweis.
Ist euch aufgefallen weshalb immer empfohlen wird Briefe nach Köln immer per Einschreiben zu schicken, Widersprüche gar mit Rückschein? Ich nehme an, die Antwort ist jedem bekannt.
Keine einzige Behörde (nehmen wir kurz an, Beitragsservice/GEZ wäre eine) behandelt die Menschen so abartig wie die vom BS. Bei allen anderen kommt die Post immer an, nur dort nicht.
Daher kann ich nur eins sagen, so wie die mit uns umgehen sollten wir auch mit diesem Verein umgehen, gestürzt mit den Urteilen des BSG vom 26.07.2007, B 13 R 4/06 R und des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02).
Klagen kann man dann immer noch.
Ich kann sehr wohl nachvollziehen, dass Forumbetreiber den "ehrlichen" Weg über Widerspruch und KLage bestreiten. Sicherlich ist es vorteilhaft gegenüber allen, die nach Hilfe gegen Zwangsfienanzierung suchen, als anständige Internetgemeinschaft rüber zu kommen, man wirkt nach außen viel seröser, jedoch heißt es noch lange nicht, dass man damit Erfolg hat.
Leider ist nicht jeder bereit bis zur Vollstreckungsankündigung zu gehen, vielleicht ist es richtig, vielleicht doch nicht. Keiner kann es uns sagen, einfach ausprobieren.
TOTALER BOYKOTT
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Wir machen es der GEZ alles einfacher indem wir brav deren Briefe beantworten, ob´s nun Widerspruch ist oder sonstiges.
Ich werde die Briefe weder annehmen noch beantworten, auch wenn es per Einschreiben kommt. Ich nehme es einfach nicht an! Warum soll ich Briefe annehmen, die ich nicht bestellt habe, kann es mir einer sagen? ich denke nicht. Nur wenn es vom GV kommt ist Arbeit angesagt.
Leider ist nicht jeder bereit bis zur Vollstreckungsankündigung zu gehen, vielleicht ist es richtig, vielleicht doch nicht. Keiner kann es uns sagen, einfach ausprobieren.
Wie ich schon ein paar Mal schrieb kann jeder es so handhaben wie er will. Es erschließt sich mir einfach nicht, warum man diese Schreiben ignorieren sollte? Irgendwann muß man sowieso tätig werden, wenn man nicht zahlen will. Man kann sich vor denen nicht verstecken und warum sollte man das auch tun?
ist es doch einfach so: Wenn ich gegen den Beitragsbescheid korrekt Widerspruch einlege, dann habe ich vorerst meine Ruhe, sofern kein Widerspruchsbescheid vom BS einflattert. Warum sollte man es auf eine Vollstreckungsankündigung ankommen lassen?
Nur um denen zu zeigen welch geistig Kind sie sind und auf das Urteil vom LG Tübingen verweisen.
Ist denen doch eh scheiß egal. Sie wissen, daß nur einige Leute dieses Urteil kennen und auf die alte Masche hin unter Druck eh zahlen.
Sie werden wohl kaum in ihren Schreiben auf das Urteil aufmerksam machen! :D
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Nur wenn es vom GV kommt ist Arbeit angesagt.
Du hast es!
Warum Energie an den Beitragsservice verschwenden, der erwiesenermassen zu 99 % mit Textbausteinen oder sogar gar nicht antwortet?
Soll sich doch der GV mit dem BS rumschlagen. Mit dem GV hab ich wenigstens eine natürliche Ansprechperson, die sich nicht verstecken kann.
Der GV kann sich strafbar machen, wenn er Formfehler macht. Den GV kann ich anzeigen, wenn er seine Kompetenzen überschreitet. Der GV muss die Spielregeln beachten.
Das alles hat man mit dem BS nicht. Der BS ist einfach nur ein nicht rechtsfähiges Stück Vakuum.
Ihr alle müsst die "Taktik GV" auch mal so sehen: Der BS will sich die GVs zum Erfüllungsgehilfen machen.
Wenn wir alle die "Taktik GV" fahren, haben die GVs bald nichts anderes mehr zu tun, als bei GEZ Schuldnern vor der Tür zu stehen.
Herzlichen Glückwunsch, liebe GVs! Ihr seit die neuen GEZ Eintreiber - leider ohne die fetten Provisionen, die es früher bei der GEZ gab.
(http://abload.de/img/noeje.jpg)
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Warum Energie an den Beitragsservice verschwenden, der erwiesenermassen zu 99 % mit Textbausteinen oder sogar gar nicht antwortet?
Ganz einfach deshalb, weil ich dieses Geplapper von denen bei einer Klage verwenden kann und ich weis wie sie argumentieren und auf was sie sich stützen.
Du kannst ja gerne mit deinem zuständigen GV darüber diskutieren und dann entscheiden ob du klagst oder doch zahlst.
Ich persönlich habe jedes einzelne Schreiben vom BS abgeheftet und es juckt mich überhaupt nicht, was für einen Mumpitz die verzapfen. Ich habe wenigstens den Beweis in schriftlicher Form in der Hand, welche Vorschrift sie mißachten und wie oft sie mich genötigt haben.
Was habt ihr in der Hand, wenn ihr alles zurück schickt oder in den Müll werft?
Viel Glück bei deiner Strategie und mit deinem GV. ;)
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Conchilli, ich bin mir mittlerweile ziemlich sicher, das Du überhaupt nicht weisst, wovon hier die Rede ist.
Oder kann es sein, das Du selber ein GV bist und versuchst Dir hier Arbeit vom Hals zu halten?
Sorry, aber wenn jemand 3 oder 4 Mal so vehement gegen eine Strategie wettert, dann kann da etwas nicht stimmen.
In diesem Thread geht es darum, wie man genau diese Strategie durchziehen kann und nicht wie man sie nicht durchziehen kann.
Wir wissen jetzt alle, das Du das nicht willst.
Check?
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Conchilli, ich bin mir mittlerweile ziemlich sicher, das Du überhaupt nicht weisst, wovon hier die Rede ist.
Oder kann es sein, das Du selber ein GV bist und versuchst Dir hier Arbeit vom Hals zu halten?
Sorry, aber wenn jemand 3 oder 4 Mal so vehement gegen eine Strategie wettert, dann kann da etwas nicht stimmen.
In diesem Thread geht es darum, wie man genau diese Strategie durchziehen kann und nicht wie man sie nicht durchziehen kann.
Wir wissen jetzt alle, das Du das nicht willst.
Check?
Und ich habe den Eindruck, daß hier viele (mit ein paar Ausnahmen natürlich) so wenig Ahnung haben wie ein Reisbauer vom Job eines Börsenmaklers und sich gerne selbst plappern hören. ;)
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An der Stelle steige ich jetzt aus.
Ich habe von Dir noch kein einziges richtiges, nachvollziehbares Argument gehört, was gegen die "Taktik GV" spricht.
Du schreibst zwar über Klagen und Widerspruch, aber das ist ja gar nicht das Thema.
Liefere bitte stichhaltige, nachvollziehbare Argumente, die dagegen sprechen, sich mit dem GV schriftlich auseinander zu setzen.
Übrigens: Wenn Du direkt antwortest, sind Vollzitate ziemlich sinnlos.
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@mk222 + @Conchilli
Ihr könnt euch gern noch weiter belatschern ....
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Ich habe einige Erfahrungen mit Internetforen und Conchilli weist alle Merkmale eines "Foren-Trolls" auf.
Einfach immer dagegen wettern und sich kaputt lachen, wenn andere auf seinen [Begriff unerwünscht] anspringen.
Mit solchen Leuten diskutiere ich nicht, sondern setze sie auf die Ignorier-Liste.
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späte Erkenntnis eines Anspringers
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Besser spät als nie. Manchmal merkt man es nicht sofort, wenn jemand nur provozieren will. Naja => Ignored.
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An der Stelle steige ich jetzt aus.
Ich habe von Dir noch kein einziges richtiges, nachvollziehbares Argument gehört, was gegen die "Taktik GV" spricht.
Du schreibst zwar über Klagen und Widerspruch, aber das ist ja gar nicht das Thema.
Liefere bitte stichhaltige, nachvollziehbare Argumente, die dagegen sprechen, sich mit dem GV schriftlich auseinander zu setzen.
Übrigens: Wenn Du direkt antwortest, sind Vollzitate ziemlich sinnlos.
Dann solltest du vielleicht mal genauer meine Beiträge lesen! Zudem hat Person A u. B eine Frage gestellt, ob es sinnvoller ist, es bis zum GV auszusitzen, sich dann auf das Urteil von Tübingen zu berufen und um eine Klage hinauszuziehen, weil Person A u. B sich die 105 EUR pro Person nicht leisten können?
A. und B. und XYZ wollen bestimmt auch nicht deine Strategie verfolgen, alles verleugnen und nen GV vor ihrer Türe haben oder eine Vermögensauskunft abgeben. Letzendlich kommt keiner um eine Klage herum und das sollte jeder sich vorher klar machen, bevor er hier das Forum mit seinen Weisheiten voll labert.
Hier kann jeder alles nachlesen und sich informieren. Mehr läuft hier eh nicht und deine Strategie will man nicht auch jedes Mal lesen.
Was soll denn eine Auseinandersetzung mit dem GV anderes zu Tage bringen, als wenn ein Widerspruch an den BS gesendet wird und auf einen Widerspruchsbescheid von denen gewartet wird, der vermutlich eh nicht kommt oder was auch immer?
Man könnte den Eindruck gewinnen, daß dir einer abgeht, dem GV einen reinwürgen zu wollen oder um ihm zu sagen, wie blöd er doch sein muß aufgrund eines Bescheids tätig zu werden, der vom LG Tübingen verworfen wurde. Der kennt das Urteil bestimmt schon länger als du. :D
Das kann ich auch im Widerspruch dem BS schreiben und das können sie nicht so einfach ignorieren.
Im Grunde sollte jeder in diesem Forum vorher wissen, wie er verfährt und nicht nur alles mit seinen Strategien oder was auch immer vollmüllen, um nachher doch einen Rückzieher zu machen und den Schwanz einzuziehen.
Mahlzeit und gute Nacht
Conchilli
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Was ich noch nicht verstanden habe, will Person A bis zum Vollstreckungsbescheid warten und diesen wegen Formfehlern angreifen oder warten bis der GV an der Türe klingelt?
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Keine Rechtsberatung. Nur die x-ste Wiederholung einer theoretischen Vorgehensweise für einen fiktiven GV Fall:
Nach meinem Kenntnissstand gibt es eine schriftliche Ankündigung der Stadt, das der GV vorbeikommen wird.
Der GV kommt zu dem genannten Termin. Zu dem GV sagt man mündlich, das man "zahlungswillig" (ja, man kann und will zahlen!) sei, aber das man sich vorher zu dem Fall schriftlich äussern wird.
Seinen schriftlichen Widerspruch übergibt man dem GV oder dem Vorgesetzten des GV persönlich, mit schriftlicher Empfangsbestätigung auf einer 1:1 Kopie. So ist sichergestellt, das der Widerspruch nicht verloren geht und die sich kümmern müssen. Merke: Der Beamte, die Stadt, die Gemeinde muss den Einwänden nachgehen.
Der Widerspruch ist individuell. Der Tenor des Widerspruchs sollte sein:
0. Hinweis auf Beamtenhaftung und Sorgfaltspflichten des Beamten
1. GV soll beweisen, das er Beamter mit Bestallungsurkunde und "hoheitlichen" Rechten ist. ("Mit privaten Freiberuflern wird nicht verhandelt")
2. Keine Beitragsbescheide der GEZ per Postzustellungsurkunde angekommen sind. Andere Beweise werden abgelehnt. ("Es ist NICHTS angekommen!")
3. Kein Vertragsverhältnis auf Basis der Unterschrift von Person A besteht. (Die eigenhändige Anmeldung von Person A vs. Zwangsandmeldung) ("Zwangsanmeldung nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Vermutungsparagraph in RfStv uneindeutig")
4. Prüfung. ob alle formalen Anforderungen an den Vollstreckungsprozess gemäß Urteil LG Tübingen erfüllt sind.
Wenn alle 5 Punkte, 0.-4. erfüllt sind, bin ich bereit, mich weiter mit dem GV zu unterhalten.
Für den unwahrscheinlichen Fall, das die Punkte erfüllt werden können, wird Ratenzahlung vereinbart, damit man nicht ins Schuldnerverzeichnis kommt.
Für den Fall, das GEZ nun Beitragsbescheide per Urkunde schickt, ist der Widerspruch und Klageweg immer noch offen.
Das Spiel beginnt von vorne.
Ich für meinen Teil, werde mir dafür 2-3 Tage Zeit nehmen und alles mit Gesetzen und Paragraphen belegen. Das wird bei mir kein Geschwafel, sondern jeder Punkt wird so kurz und unmissverständlich formuliert wie möglich. Ich denke, der Widerspruch wird so 3-5 Seiten. Darum sollen die sich erstmal kümmern.
Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, darf aber den Titel "Diplom-Kaufmann" tragen. Meine Hoffnung ist dann immer, das dieser Titel dem ganzen noch ein bischen Nachdruck gibt, so dass die wissen, das ich rechtlich halbwegs fit bin und die mich auch ernst nehmen.
Man darf in einem widerspruch nicht gross rumlabern oder subjektives Zeug von sich geben. Harte Fakten und Paragraphen zählen, mehr nicht.
Die Stadt wird sich freuen, wenn der BS Arbeit auf sie abwälzt.
Wisst ihr, wie die kotzen, wenn die sich diesen ganzen Kram durchlesen müssen, mit dem die gar nichts zu tun haben? Die Leute von der Stadt haben genug zu tun und jetzt geht denen auch noch die GEZ auf den Sack.
Und das wirklich schöne an der Methode ist: Die Beamten müssen sich darum kümmern oder sie lassen es fallen.
Warum klagen, wenn man den Erfüllungsgehilfen den Tag vermiesen kann?
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Was ich noch nicht verstanden habe, will Person A bis zum Vollstreckungsbescheid warten und diesen wegen Formfehlern angreifen oder warten bis der GV an der Türe klingelt?
Es ist egal welche Strategie Person A u. B oder XYZ fahren, denn es läuft nach derzeitigem Stand der Dinge immer auf dasselbe hinaus.
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Hallo.
Ich habe diesen Februar beim OGV meine Eidesstattliche E. abgeben müssen wegen den Beitrags Räubern.
Das ganze dauerte 10 min. bis zur Unterschrift im Amtsgericht. Währenddessen riefen immer wieder mit-betroffene an und der OGV
fertigte jeden mit den Sätzen ab: Er mische sich nicht in Politische Entscheidungen ein und sie können ja Klagen.
Auch in meinem Fall gab es grundlegende Fehler der Regeln worauf ich ihn hinwies, diese waren gerade 2 Wochen vorher frisch angepasst worden, mein Anwalt staunte nicht schlecht.
Aber das war alles nicht so schlimm denn es war mir schon vorher klar gewesen das das kommen wird. Deshalb hatte ich auch schon ein P Konto - ganz wichtig!- denn ein normales Konto lässt sich auch in`s minus Pfänden.
Ich habe mich für diesen Weg entschieden weil ich als Frührentner eh nicht über 1000€ monatlich komme und der Schufa Eintrag keinen spürbaren Nachteil für mich einbringt.
Der Beitragsbetrugsverein schreibt weiter seine Rechnungen/Mahnungen regelmäßig und Creditreform hat jetzt den fünften Brief an mich geschickt und wollen das ich mich auf sie einlasse immer mit der Drohung der Zwangspfändung.
Unterm Strich hab ich 0.00€ Verlust/Ausgaben. Ich weis das sie mir nicht`s wegnehmen können. Bis jetzt sind es noch keine 500€ auf diesem aufgezwungenen Beitragskonto und es fängt an irgendwie Spaß zu machen, zu sehen was man niemals bezahlen wird. ;D
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Ich möchte mal ein paar allgemeine Worte zum Thema Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher und Vermögensauskunft (Versicherung an Eides statt über Vermögen) sagen.
Bis heute hatte ich damit noch nie etwas zu tun. So wie ich, kennen die meisten nur irgendwelche Horror Geschichten, die eigentlich gar nicht stimmen.
Zu dem Autor "tex": Deine Geschichte klingt glaubwürdig und hat sich wahrscheinlich genau so abgespielt - aber allein die Wortwahl irritiert mich sehr.
Du schreibst bspw.: "Ich habe diesen Februar beim OGV meine Eidesstattliche E. abgeben müssen wegen den Beitrags Räubern."
Müssen bedeutet in meiner Realität, Du hattest keine Wahl oder alle anderen Alternativen waren so unglaublich schlecht, das Du das tun musstest.
Ich hoffe, das sich unter den vielen Mitgliedern mal welche finden, die ganz kurz und knapp zusammenfassen, was man in diesem Zusammenhang "kann" und was man "muss".
Ich persönlich habe den Glauben an den Rechtsstaat noch nicht ganz verloren.
Deswegen gaube ich auch nicht, das es so einfach ist, Menschen zu etwas zu zwingen, was sie eigentlich gar nicht wollen.
Ich bin der Überzeugung, das dieser Bereich des Gesetzes genau aus dem Grund "so geheimnisvoll" ist, damit die Leute richtig Angst bekommen.
Wer aufgeklärt ist, hat keine Angst. Er weiss, was kommt und was passiert.
Und: Es ist ein riesiger Unterschied, ob man glaubt, etwas sei richtig, weil es in der Vergangenheit so gelaufen ist oder man hat es mal gehört, oder ob man wirkliches Wissen darüber hat.
Selbst wenn es einem selbst passiet ist, heisst es nicht, das es so richtig war.
Gibt es im Netz Seiten oder Links zu dem Thema, die einfach und informativ sind?
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Ich habe diesen Februar beim OGV meine Eidesstattliche E. abgeben müssen wegen den Beitrags Räubern.
Das ganze dauerte 10 min. bis zur Unterschrift im Amtsgericht. Währenddessen riefen immer wieder mit-betroffene an und der OGV
fertigte jeden mit den Sätzen ab: Er mische sich nicht in Politische Entscheidungen ein und sie können ja Klagen.
Nur wegen eines Betrags von ca. 300-350 EUR gibt man doch keine EV ab. Da haben doch bestimmt andere Dinge auch noch eine Rolle gespielt. Selbst wenn du nur 1000 EUR zur Verfügung hast, könntest du locker eine Ratenzahlung mit denen vereinbaren und dich als zahlungswillig geben.
So wie es derzeit aussieht verschickt der Beitragsservice weiterhin seine Bescheide mit erheblichen Formfehlern (siehe http://openjur.de/u/708173.html) und dagegen gibts nur eine Alternative.
Widerspruch einlegen und ggf. klagen!
Wer Widerspruch einlegt und ggf. vor Gericht klagt und immer die Aussetzung des Vollzugs beantragt, der zahlt solange keine Beiträge bis gerichtlich darüber entschieden wurde.
Muß jeder selbst für sich entscheiden wie er das handhaben will, aber wegen Peanuts eine EV abgeben ist gelinde gesagt Schwachsinn. Im Übrigen solltest du im Nachhinein versuchen gegen die Sache vorzugehen, weil ja die Forderungen auf fehlerhafte Bescheide des BS zurückzuführen sind.
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Hallo mk222.
"Müssen" ist richtig denn alternativ hätte ich zumindest Ratenzahlung machen-Beginen müssen.
Das das bei mir so schnell zum OGV ging lag sicher daran das ich keinen Brief beantwortete und auch keine Klage/Widerspruch einlegte. Zum Klagen fehlt mir das Geld.
Ich berufe mich letztlich auf "Notwehr" wo das geringste mittel immer erlaubt ist (nicht verhandeln - nicht bezahlen.).
Ich fühle mich von einem Übergroßen Gegner - Beitragsservice - Politik - Justiz - zum dauerhaftem Ausrauben Bloßgestellt und bestreite
ein bestehendes Vertragsverhältnis weder Schriftlich, Mündlich noch Konkludent. Deshalb ist jede Forderung nach §§ 58 Abs 1 Vw Vfg
gegenstandslos/nichtig.
Die Notwehr verlangt ausdrücklich nicht zu verhandeln oder mich sonstwie zu vereinbaren... deshalb ist Müssen richtig. 8)
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Was ich noch nicht verstanden habe, will Person A bis zum Vollstreckungsbescheid warten und diesen wegen Formfehlern angreifen oder warten bis der GV an der Türe klingelt?
Genau, Vollstreckungsankündigung/-bescheid abwarten, und dann auf die Prüfpflichten hinweisen das doch bitte auf die bekannten Formfehler zu achten sind, der Beitragsbescheid deshalb nichtig ist (Formfehler+nicht per Posturkunde zugestellt etc.). Falls doch vollstreckt werden soll, Feststellungsklage einreichen und das à la LG Tübingen klären lassen. Wie in Post #1 erwähnt hat das nur mit Zeitgewinn zu tun da die Maschinerie ja dann wohl von vorne beginnt. Sollte das nicht per Schriftwechsel hinzubekommen sein, kann der GV gerne vorbeikommen, dann erklär ich ihm gerne seine Pflichten. Aber EV, Eintrag bei den Schuldnern gilt es natürlich zu verhindern.
Und an die anderen!
Ey Leute kommt mal runter, keiner hat von euch verlangt hier meinen Thread zu zumüllen mit euren teils radikaleren Vorgehensweisen oder dubiosen Ansichten. Ihr werdet vor keinem Gericht, erst recht nicht in erster Instanz, die Unrechtmäßigkeit der BRD, Wahrnehmung von hoheitlichen Rechten durch GVs o.ä. bestätigt bekommen. Dafür funktioert unser super Rechtsstaatssystem einfach schon zu lange.
Wenn ihr kommentieren wollt haltet euch an den Fall von A und B und seiert hier nicht alle x beliebigen Varianten runter! Ggf. könnte ein Mod hier mal aufräumen und sachundienliche Kommentare einfach mal löschen.
Wer Widerspruch einlegt und klagt soll sich einen anderen Thread suchen, ggf. mal den eigenen wieder angucken?? Das hat hier nix zu suchen!!
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Gesetzt dem Fall ich wäre der vorsitzende Richter, würde ich mich schon wundern warum ausgerechnet 3-4 Beitragsbescheide nicht angekommen sind und dann ausgerechnet der Vollstreckungsbescheid den Weg in den Briefkasten findet und dieser angefochten wird. Das würde ich dann auch in der Sitzung hinterfragen.
Und auch wenn Person A im Nachgang auf die Formfehler des Beitragsbescheides hinweist, muss Person A im Vorfeld den besagten Beitragsbescheid gelesen haben. Was die Zustellung beweist.
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Vielen Dank an mk222!
Das ist absolut sauber und hat Hand und Fuß was du schreibst!
Person T wird es genauso handhaben!
Gruß, TQ
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Gesetzt dem Fall ich wäre der vorsitzende Richter, würde ich mich schon wundern warum ausgerechnet 3-4 Beitragsbescheide nicht angekommen sind und dann ausgerechnet der Vollstreckungsbescheid den Weg in den Briefkasten findet und dieser angefochten wird. Das würde ich dann auch in der Sitzung hinterfragen.
Und auch wenn Person A im Nachgang auf die Formfehler des Beitragsbescheides hinweist, muss Person A im Vorfeld den besagten Beitragsbescheid gelesen haben. Was die Zustellung beweist.
Ja, das kann er gerne hinterfragen ist aber irrelevant wenn nix per Postzustellurkunde verschickt oder per GV überreicht wird. Mein Gärtner nimmt gern die Post an und wirft Werbung mit meiner Unwissenheit einfach weg, nur wichtige Post erreicht auch wirklich den Kasten, kann man nix machen.
Den Beitragsbescheid sollen die sich schön zuschicken lassen für den korrekten Verlauf des Vollstreckungsgesuches, da hätte ich gern Akteneinsicht bzw. die sollen mir den Bescheid vorlegen auf dem das Gesuch fußen soll. Damit ich das dann "mitprüfen"/nachvollziehen kann was die überhaupt von mir wollen.
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Gesetzt dem Fall ich wäre der vorsitzende Richter, würde ich mich schon wundern warum ausgerechnet 3-4 Beitragsbescheide nicht angekommen sind und dann ausgerechnet der Vollstreckungsbescheid den Weg in den Briefkasten findet und dieser angefochten wird. Das würde ich dann auch in der Sitzung hinterfragen.
Und auch wenn Person A im Nachgang auf die Formfehler des Beitragsbescheides hinweist, muss Person A im Vorfeld den besagten Beitragsbescheid gelesen haben. Was die Zustellung beweist.
Genau so siehts aus, aber hier meinen einige besonders schlau zu sein und denken alle anderen sind auf der Brotsuppe daher geschwommen! :D
Nach derzeitigem Stand der Dinge werden alle Klagen in erster Instanz abgewiesen. Die einzige Frage die sich stellt ist, ob ein Gericht es zuläßt direkt nach Klageabweisung beim BVerfG zu klagen. Das hätte den Vorteil, daß es einerseits schneller geht und andererseits keine weiteren Kosten verursacht. Sollte man sich nämlich durch sämtliche Instanzen klagen müssen, dann würde das ziemlich teuer werden und vermutlich für jeden hier untragbar sein.
Alles läuft auf eine Klage beim BVferG hinaus und zwar nur deshalb, weil der RStV gegen mehrere Grundrechte verstößt. Bis zu einer Entscheidung können Jahre vergehen!
Wie lange wollt ihr denn aussitzen? Nur mit Klagen geht man den Gerichten auf die Nerven und bewegt etwas. Je mehr klagen, umso größer sind die Chancen vor dem BVerfG zu landen. Mit Aussitzen und in die Länge ziehen spielt man denen doch eh nur in die Karten und dann das ganze Gedöns mit dem GV durchziehen. Was für ein Schwachsinn!
Nach dem Urteil des LG Tübingen kann ich sofort Widerspruch auf den fehlerhaften Bescheid einlegen, weil dieser nichtig ist und somit sämtliche Forderungen auch. Dazu brauch ich nicht mal eine Begründung gegen den RStV.
Dann soll die LRA mal schön einen beglaubigten Beitragsbescheid schicken und darauf bin ich mal wirklich gespannt. Wie lange dauert das wohl? Bestimmt länger als die GV Geschichte und mit erheblich weniger Zeitaufwand und leidigen Diskussionen.
Genau, Vollstreckungsankündigung/-bescheid abwarten, und dann auf die Prüfpflichten hinweisen das doch bitte auf die bekannten Formfehler zu achten sind, der Beitragsbescheid deshalb nichtig ist (Formfehler+nicht per Posturkunde zugestellt etc.). Falls doch vollstreckt werden soll, Feststellungsklage einreichen und das à la LG Tübingen klären lassen.
Und das kommt aus dem Mund einer Person, die nicht mal in erster Instanz einen Betrag von 105EUR aufbringen kann oder will, um gegen den Widerspruchsbescheid zu klagen. Reiche erstmal selbst ne Klage ein, bevor du hier andere dazu ermuntern willst in deiner Sache tätig zu werden.
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Und das kommt aus dem Mund einer Person, die nicht mal in erster Instanz einen Betrag von 105EUR aufbringen kann oder will, um gegen den Widerspruchsbescheid zu klagen. Reiche erstmal selbst ne Klage ein, bevor du hier andere dazu ermuntern willst in deiner Sache tätig zu werden.
Wie schon erwähnt... troll hier nicht rum...
Dann zahl halt dein Geld für die erste Instanz. Ich geh gern vor Gericht wenn ich schon in der ersten Instanz recht bekomme und der Gegner die Kosten zu tragen hat. Und das ich irgendjemand ermuntere in meiner was auch immer für einer Sache aktiv zu werden, oder genau so zu Verfahren, ist so lächerlich wie alle deine Posts bisher.
Wurden denn Persons C Briefe schon abgesendet? Hat ja wohl auch nen Beitragsbescheid erhalten (15.8. oder was). Auf die Anwort vom BS wär ich da auch mal gespannt. Da wird schätzungsweise noch nichtmal mit Verweis aufs Urteil ein neuer Bescheid ausgestellt, der erste Brief wird als Widerspruch gewertet, dann kommt der Widerspruchsbescheid und der wird kommen. Dann kann geklagt werden und es werden schnell die 105€ fällig. Ist halt für manche nicht so leicht aufzubringen und deswegen wird auch nach Alternativen gesucht. Personen A und B nehmen gerne 210€ als Spende an.
Und als ich es schrieb bereuhte ich es schon, weil C sich keine Anwort verkneifen kann...
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Da wird schätzungsweise noch nichtmal mit Verweis aufs Urteil ein neuer Bescheid ausgestellt, der erste Brief wird als Widerspruch gewertet, dann kommt der Widerspruchsbescheid und der wird kommen.
Wie sagtest du doch gleich? Müllt meinen Thread nicht zu! :D
Der ganze Thread ist einziger Müll und hilft niemandem wirklich weiter. Alles nur Geplapper, genau wie auf Facebook. Sowas sollte man hier gar nicht eröffnen dürfen!
Wenn der Widerspruchsbescheid auf einen nichtigen 2. Bescheid folgt, was soll dann sein?
Ist der Widerspruchsbescheid dann gültig? :D
Du laberst nur Stuss!
Wahrscheinlich bist du einer der Ersten die reumütig zahlen und hier nur einen auf Welle machen!
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Ich würde dringend davon abraten, einen Widerspruch bzw. Klage auf das Tübinger Urteil zu stützen.
Das LG Tübingen hatte nur über die Zulässigkeit der Vollstreckungsmaßnahmen durch den Gerichtsvollzieher zu befinden. Dafür sind strenge formale Voraussetzungen an den Titel geknüpft (ZPO).
Bei einer Vollstreckung durch andere Behörden spielt die ZPO gar keine Rolle.
Inhaltlich sind aber die Verwaltungsgerichte zuständig.
Aus deren Sicht muss ein korrekter und rechtmäßiger Bescheid die Voraussetzungen der ZPO nicht erfüllen.
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Der ganze Thread ist einziger Müll
Alles nur Geplapper
Du laberst nur Stuss!
Wahrscheinlich bist du einer der Ersten die reumütig zahlen und hier nur einen auf Welle machen!
du gehst zu weit, bleib anständig!
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Ich würde dringend davon abraten, einen Widerspruch bzw. Klage auf das Tübinger Urteil zu stützen.
Das LG Tübingen hatte nur über die Zulässigkeit der Vollstreckungsmaßnahmen durch den Gerichtsvollzieher zu befinden. Dafür sind strenge formale Voraussetzungen an den Titel geknüpft (ZPO).
Bei einer Vollstreckung durch andere Behörden spielt die ZPO gar keine Rolle.
Inhaltlich sind aber die Verwaltungsgerichte zuständig.
Aus deren Sicht muss ein korrekter und rechtmäßiger Bescheid die Voraussetzungen der ZPO nicht erfüllen.
Vielen Dank für deine Einschätzung, hat mir sehr weitergeholfen.
Trotzdem bezieht das LG Tübingen aber auch Stellung zu den Themen, "Zahlungspflicht vor Beitragsbescheid" und "Nötige Form eines Beitragsbescheids" (bei 2tens...nach c) ). Das sollte man doch verwerten können, oder?
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Nötige Form eines Beitragsbescheids
Schau Dir mal hierzu meinen Kommentar an. ich persönlich denke, das auch alle Beitragsbescheide aufgrund ihrer Individualität ungültig sind.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10766.msg73613.html#msg73613 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10766.msg73613.html#msg73613)
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Hallo.
Ich hoffe dieser Link passt hierhin, sonst einfach in den passenden Thread verschieben:
Landgericht Tübingen, Beschluss vom 19.05.2014
- 5 T 81/14 -
Vollstreckungsversuch wegen nicht gezahltem Rundfunkbeitrag scheitert wegen formeller Fehler
Ungenügende Angabe zur Vollstreckungsbehörde sowie Fehlen eines zu vollstreckenden Verwaltungsaktes / Zu den Anforderungen an Vollstreckungsersuchen bei Rundfunkbeiträgen
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Tuebingen_5-T-8114_Vollstreckungsversuch-wegen-nicht-gezahltem-Rundfunkbeitrag-scheitert-wegen-formeller-Fehler.news18708.htm (http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Tuebingen_5-T-8114_Vollstreckungsversuch-wegen-nicht-gezahltem-Rundfunkbeitrag-scheitert-wegen-formeller-Fehler.news18708.htm)
alternativ:
https://urteile.news/LG-Tuebingen_5-T-8114_Vollstreckungsversuch-wegen-nicht-gezahltem-Rundfunkbeitrag-scheitert-wegen-formeller-Fehler~N18708 (https://urteile.news/LG-Tuebingen_5-T-8114_Vollstreckungsversuch-wegen-nicht-gezahltem-Rundfunkbeitrag-scheitert-wegen-formeller-Fehler~N18708)
Grüße, Frei
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Auch das Landgericht Tübingen erkennt die Formfehler, so wie sie in Darmstadt erkannt wurden, zu Gunsten der Rundfunkverweigerer.
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Was nochmal klar und deutlich hervorzuheben ist und was dem Link zu entnehmen ist:
Die Vollstreckungsersuchen waren aufgrund von Formfehlern falsch.
Aber das Gericht hat auch deutlich darauf hingewiesen, das es auch dem Beitragsbescheid an Formfehlern gemangelt hat:
Fehlender zu vollstreckender Verwaltungsakt
Darüber hinaus habe es nach Ansicht des Landgerichts an einem zu vollstreckenden Verwaltungsakt gefehlt. [...] Das zweite Schreiben habe zwar wiederum Angaben zum Südwestrundfunk enthalten. Es habe aber an den Kontaktdaten gefehlt. Zudem sei der Beitragsservice mit umfassenden Kontaktdaten angegeben worden, ohne aber zugleich anzugeben, wer von den beiden genannten Einrichtungen der Beitragsgläubiger und wie die Auftrags- bzw. Vertretungsbeziehung zwischen den beiden geregelt ist. Weiterhin habe es an einer Begründung gefehlt. Aufgrund der genannten Fehler haben beide Schreiben keine Verwaltungsakte dargestellt.
Hier wird nämlich bemängelt, das:
a. Nicht klar erkennbar ist, wer die Behörde ist, die den Verwaltungsakt (=Beitragsbescheid) abgeschickt hat. (ARD/ZDF Beitragsservice oder Südwestsfunk)
b. Es werden zwar Zahlen im Verwaltungsakt Beitragsbescheid genannt, aber keine Begründungen.
Ich persönlich gehe davon aus, das der Beitragsbescheid noch mehr Formfehler enthält, da er nämlich nicht automatisch erstellt ist, sondern ein inhaltlich individueller Verwaltungsakt ist, der zwingend eine Unterschrift benötigt (§37 (5) zieht hier nicht)
Ich würde also noch weitergehen und sagen:
c. Es fehlt eine eigenhändige Unterschrift und die Benennung des Behördenleiters (§37 (3))
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html (http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html)
Und was soll man sagen? Vergleicht man dieses Urteil mit den Videos, die hier nicht genannt werden sollen, dann sind die Begründungen fast deckungsgleich. Der Tenor ist nämlich:
"Man kann Menschen keine überraschenden Verwaltungsakte oder Vollstreckungsersuchen schicken, die einerseits den Absender nicht erkennen lassen, nicht unterschrieben sind und kein Dienstsiegel haben." (Und man muss auch beweisen, das ein Mensch überhaupt Verwaltungsakte bekommen hat)
Der §37 ist der Dreh- und Angelpunkt dieses Urteils.
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c. Es fehlt eine eigenhändige Unterschrift und die Benennung des Behördenleiters (§37 (3))
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html (http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html)
Dann müsste doch der Beitragsbescheid von der LRA verschickt werden und nicht vom BS, denn der BS ist keine Behörde.
Des weiteren müsste aus dem Beitragsbescheid deutlich hervorgehen, dass es sich hierbei um die LRA handelt. (Briefkopf)
Sehe ich das richtig?
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Ja, das sehe ich auch so.
Die Anforderungen an einen Verwaltungsakt wurden ja auch nicht einfach so "aus der Luft gegriffen", sondern erfüllen ja einen Sinn.
Der Empfänger soll informiert werden:
a. Wer schreibt ihm? (=Behörde muss eindeutig und nicht zweideutig sein)
b. Wer innerhalb der Behörde ist dafür verantwortlich? (=Unterschrift und Behördenleiter)
c. Was ist der Inhalt und die Begründung? (=eine Zahlungsaufforderung mit hinreichender Begründung ist erforderlich)
d. Wie kann er sich dagegen wehren (=Rechtsbehelf plus Behörde)
Man muss es auch mal so sehen: Es gibt im Netz Berichte über gefälschte Beitragsbescheide, mit Überweisungsformular usw., die dem derzeitigen Beitragsbescheiden 1:1 gleichen.
Woher soll der Empfänger wissen, ob das echt ist?
Und gerade, weil so ein Beitragsbescheid überraschend und inhaltlich individuell ist, muss es doch Ansprechpersonen geben, an die man sich wenden kann. Es kann doch nicht sein, das dort irgendein anonymer Apparat Briefe verschickt. Es muss sich jemand verantwortlich zeigen.
Briefe ohne Unterschrift = Infopost = Papierkorb
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c. Es fehlt eine eigenhändige Unterschrift und die Benennung des Behördenleiters (§37 (3))
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html (http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html)
Dann müsste doch der Beitragsbescheid von der LRA verschickt werden und nicht vom BS, denn der BS ist keine Behörde.
Des weiteren müsste aus dem Beitragsbescheid deutlich hervorgehen, dass es sich hierbei um die LRA handelt. (Briefkopf)
Sehe ich das richtig?
Sämtliche Beitragsbescheide sind alle nichtig und deshalb kommts auch nicht drauf an, wer die verschicken muss oder verschickt!
Gesetzt dem Fall ich wäre der vorsitzende Richter, würde ich mich schon wundern warum ausgerechnet 3-4 Beitragsbescheide nicht angekommen sind und dann ausgerechnet der Vollstreckungsbescheid den Weg in den Briefkasten findet und dieser angefochten wird. Das würde ich dann auch in der Sitzung hinterfragen.
Und auch wenn Person A im Nachgang auf die Formfehler des Beitragsbescheides hinweist, muss Person A im Vorfeld den besagten Beitragsbescheid gelesen haben. Was die Zustellung beweist.
Sollte der Richter das fragen, was er vermutlich nicht tut, dann sage ich ihm einen Bescheid bei meinem Nachbarn oder im Internet oder was weis ich wo gesehen zu haben! Mir wurde auf meinen Namen und meine Adresse nichts zugestellt, fertig aus! ;)
Selbst wenn mir nachgewiesen werden könnte, dass ich den Bescheid gesehen habe bzw. mir zugestellt wurde, wäre das egal, weil NICHTIG!
Zudem könnte ich mich immer noch darauf berufen http://www.t-online.de/computer/sicherheit/id_62729628/rundfunkbeitrag-nicht-zahlen-polizei-warnt-vor-falscher-rechnung.html
Wo steht, dass ich ein Schreiben in meinem Briefkasten als "echt" identifizieren muss?
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Sämtliche Beitragsbescheide sind alle nichtig und deshalb kommts auch nicht drauf an, wer die verschicken muss oder verschickt!
Sollte der Richter das fragen, was er vermutlich nicht tut, dann sage ich ihm einen Bescheid bei meinem Nachbarn oder im Internet oder was weis ich wo gesehen zu haben! Mir wurde auf meinen Namen und meine Adresse nichts zugestellt, fertig aus! ;)
Selbst wenn mir nachgewiesen werden könnte, dass ich den Bescheid gesehen habe bzw. mir zugestellt wurde, wäre das egal, weil NICHTIG!
Zudem könnte ich mich immer noch darauf berufen http://www.t-online.de/computer/sicherheit/id_62729628/rundfunkbeitrag-nicht-zahlen-polizei-warnt-vor-falscher-rechnung.html
Wo steht, dass ich ein Schreiben in meinem Briefkasten als "echt" identifizieren muss?
Genau aus diesem Grund denkt Person A, dass man dem ganzen nicht mal widersprechen muss, da der Bescheid generell ungültig ist. Man erkennt eben an keiner Stelle die Echtheit des Schreibens. Vor allem sieht dieser Bescheid wie eine Fotokopie aus. Diese Tatsache lässt Person A an der Echtheit zweifeln.
Wie soll die LRA etwas vollstrecken, was in dier Vergangenheit nie wirklich angemahnt wurde.
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Wie soll die LRA etwas vollstrecken, was in dier Vergangenheit nie wirklich angemahnt wurde.
Die versuchen halt die Dummheit der Menschen auszunützen und schaffens leider auch! Bis zum Tübinger Beschluss wußte auch niemand, dass die Bescheide nichtig sind. Würde es nur intelligente Menschen geben hätten uns wahrscheinlich schon Ausserirdische überfallen und es würde gar keine GEZ geben! ;) :D
Vielleicht hast du schon meinen Thread verfolgt?
Sind die Beitragsbescheide nun "gültig" oder nicht?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10766.0.html
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Ob der Bescheid nichtig ist steht erst dann fest, wenn ein Gericht dies festgestellt hat. Die Vermutung der Nichtigkeit nach § 44 VwVfG wurde jedenfalls auch vorher schon aufgestellt und verfolgt. ;)
Siehe:
Widerspruch des M
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7424.0
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@ Redfox
Der von Person R verfasste Topic ist vom 22.11.2013, jedoch wurde diese leider nicht mehr weitergeführt.
Gibt es bereits eine Stellungnahme des BS zur dieser Thematik?
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Die haben das Thema (wie erwartet) im Widerspruchsbescheid (Ende Juni 2014) nicht vertieft abgehandelt, das Thema ist jetzt ein Punkt von vielen in meiner Anfechtungsklage. Aber ich habe Zeit, das Verwaltungsgericht Berlin offenbar auch - jedenfalls habe ich nach Einreichung der Klage (Ende Juli) keine Frist gesetzt bekommen für die Klagebegründung. Ich habe allerdings auch einen Verfahrensantrag aus Einsicht in die Verwaltungsakte gestellt - und die muss der rbb erst mal liefern. Ich denke, ich werde die Klagebegründung in 2-3 Monaten fertig haben und erst einreichen, wenn ich eine Frist gesetzt bekommen habe.
Es kann nicht schaden, sich ein Bild zu machen wie das eigene Gericht tickt. In Potsdam liefe meine Klage sicherlich stringenter ab. >:D
Wer gerne mit GVollz. zu tun haben will, sollte sich auch damit beschäftigen, ob die Verwaltungsvollstreckung über GV, Kommune, Finanzamt (so ist es in Berlin) oder Hauptzollamt abläuft. Bei den letzten beiden Verfahren kann man sich schon mal mit der Abgabenordnung statt mit der ZPO beschäftigen. Hätte ich keine Lust drauf - aber jeder wie er/sie mag. ;)
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Person A und B sollten also einfach mal dem offensichtlich nichtigen Bescheid widersprechen, darauf müssen die ja genauso antworten. Scheint besser zu sein, obwohl man ja auch zeitgleich zeigt, dass man was erhalten hat. Aber auf eine Vollstreckung zu warten, ist dann doch eher gewagt.
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Person A und B sollten also einfach mal dem offensichtlich nichtigen Bescheid widersprechen, darauf müssen die ja genauso antworten. Scheint besser zu sein, obwohl man ja auch zeitgleich zeigt, dass man was erhalten hat. Aber auf eine Vollstreckung zu warten, ist dann doch eher gewagt.
Jo, danke.
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Wer bezüglich des Bescheids sicher gehen will, muß einen Anwalt für Verwaltungsrecht konsultieren und seine weitere Strategie danach festlegen!
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Wer bezüglich des Bescheids sicher gehen will, muß einen Anwalt für Verwaltungsrecht konsultieren und seine weitere Strategie danach festlegen!
Da gebe ich dir Recht. Allerdings könnte man das generell, aber dies würde ja in diesem Moment wieder Mehrkosten verursachen. Aber vielleicht lässt man sich zumindest einfach auf eine normale Beratung ein, wobei ich da nict weiss, was die für eine einmalige Beratung verlangen.
Einem Bescheid zu widersprechen, der augenscheinlich Formfehler aufweist, kann nicht falsch sein. Man kann in dem Widerspruch einen Vergleich ziehen, und zwar mit der Erklärung, dass der Vollstreckungsbescheid am LG Tübingen für nichtig erklärt wurde, da er kein Verwaltungsakt darstelle, weil er einige Formfehler aufweist, welche dort erläutert wurden. Die Beschreibung trifft dann ebenfalls auf den eigenen Bescheid zu, weil er nach diesen Erläuterungen genauso aufgaubt ist. Somit hat man das Recht diesen Bescheid anzuzweifeln, da er eben genau die gleichen Strukturen aufweist, wie eben der für nichtig erklärte Vollstreckungsbescheid.
Was mir jetzt mal unabhängig davon auch etwas aufstösst, ist der Betreff des Bescheids, der da lautet: Gebühren- / Beitragsbescheid.
Da frage ich mich unweigerlich, ja was denn nun? Gebühren oder Beiträge?
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Wer bezüglich des Bescheids sicher gehen will, muß einen Anwalt für Verwaltungsrecht konsultieren und seine weitere Strategie danach festlegen!
Da gebe ich dir Recht. Allerdings könnte man das generell, aber dies würde ja in diesem Moment wieder Mehrkosten verursachen. Aber vielleicht lässt man sich zumindest einfach auf eine normale Beratung ein, wobei ich da nict weiss, was die für eine einmalige Beratung verlangen.
Einem Bescheid zu widersprechen, der augenscheinlich Formfehler aufweist, kann nicht falsch sein. Man kann in dem Widerspruch einen Vergleich ziehen, und zwar mit der Erklärung, dass der Vollstreckungsbescheid am LG Tübingen für nichtig erklärt wurde, da er kein Verwaltungsakt darstelle, weil er einige Formfehler aufweist, welche dort erläutert wurden. Die Beschreibung trifft dann ebenfalls auf den eigenen Bescheid zu, weil er nach diesen Erläuterungen genauso aufgaubt ist. Somit hat man das Recht diesen Bescheid anzuzweifeln, da er eben genau die gleichen Strukturen aufweist, wie eben der für nichtig erklärte Vollstreckungsbescheid.
Was mir jetzt mal unabhängig davon auch etwas aufstösst, ist der Betreff des Bescheids, der da lautet: Gebühren- / Beitragsbescheid.
Da frage ich mich unweigerlich, ja was denn nun? Gebühren oder Beiträge?
Generell?
Kein Anwalt wird ein Mandat annehmen, wenn gegen den RStV in 1. Instanz geklagt wird. Bei einer Feststellungsklage wegen Formfehlern schon eher, falls er solche im Bescheid findet. ;)
Andererseits bringt eine Klage auch nur einen Zeitgewinn, weil man dem Bescheid beim BS wegen Formfehlern widersprechen muß und gleichzeitig Klage vor Gericht einreicht.
Widerspricht man nicht, folgt das Vollstreckungsersuchen und eine Entscheidung vor Gericht steht immer noch aus. Somit muß man der Vollstreckung auch widersprechen und darauf verweisen, dass eine Feststellungsklage läuft. Ehrlich gesagt alles zu kompliziert und viel zu teuer, falls die Klage keinen Erfolg bringt.
Widerspricht man dem Bescheid beim BS wegen Formfehlern ohne Klage und verweist auf Tübingen, wird halt irgendwann ein neuer formell korrekter Bescheid einflattern. Vielleicht bleibts auch bei Infoschreiben mit Zahlungsaufforderung (auch Bettelbriefe genannt). ;)
Ist doch scheiß egal was da steht. Gebühren oder Beitrag. Wenn der Papierfetzen nichtig sein sollte (was man vermuten kann, aber nicht weis), dann ist auch kein Verwaltungsakt und nur eine weitere reine Zahlungsaufforderung.
Letztendlich kann man den BS mit einer Feststellungsklage nur ärgern, weil die dann alle zukünftigen Bescheide ändern müssen, falls das Gericht zu Gunsten des Klägers entscheidet. Sollten die das nämlich nicht tun und weiterhin "nichtige" Bescheide verschicken, dann wäre sogar der Tatbestand des Betrugs zu prüfen.
Also wäre ein Besuch bei einem Anwalt für Verwaltungsrecht schon sinnvoll, allein deshalb weil man sich ja nicht immer vor dem BS verstecken kann. Sieht der Anzeichen für einen Erfolg vor Gericht, wäre natürlich ein Antrag auf Prozesskostenhilfe sinnvoll.
Alles in allem trotzdem riskant, evtl. auf den Kosten sitzen zu bleiben! Wer hat schon noch Vertrauen in unser Rechtssystem, wenns um den RStV geht. ;)
Ein Zeitfenster kann man sich so schon verschaffen. Die Frage ist, ob man das ganze Theater wegen den paar Kröten veranstalten will. Früher oder später muß man sich mit denen eh einigen und wenns die Ratenzahlung ist.
Man kann natürlich auch den Weg von einigen anderen verfolgen und auf den Gerichtsvollzieher warten, den blöd anmachen und dann gegen das Vollstreckungsersuchen vorgehen. Kann ich mir allerdings nicht vorstellen, dass das in Baden-Württemberg soweit kommt, weil die GV´s bestimmt das Urteil TÜ schon kennen. Die schicken das Ersuchen bestimmt wieder zum BS mit Hinweis darauf zurück, ansonsten würde sich der GV strafbar machen.
Einige hier sind allerdings der Ansicht, dass der GV und dessen Behörde eh zu blöd sind, das Ersuchen gespickt mit Formfehlern zu erkennen.
Wenn sich die Herren hier mal nicht täuschen? ;)
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Da gebe ich dir ja auch Recht. Allerdings wird der Anwalt einen mit Sicherheit auch nur in der Sache fehlerhafter Bescheid unterstützen, ob er es dann auch weiterhin tut, wenn man gegen den dann wohl folgenden echten Bescheid klagen will, wage ich zu bezweifeln.
Es gibt drei Möglichkeiten, die sich die Personen A, B und C aussuchen können.
1. Einfachen Widerspruch, dass der Bescheid kein Verwaltungsakt darstellt und auf Antwort warten. Entweder kommt dann ein "echter" Bescheid oder erstmal nur ein abgelehnter Widerspruch, was in dieser Hinsicht, dann eigentlich merkwürdig wäre, aber sogar die Chancen bei einer Klage vergrößern.
2. Einen Anwalt konsultieren, der einen in dieser Sache vertritt, was er denn wohl machen wird, wenn der Bescheid rechtswidrig ist. Aber was kommt dann? Dann wird einem Recht gegeben, dass der Bescheid falsch ist. Danach wird man wahrscheinlich am gleichen Punkt ankommen wie bei Punkt eins, man erhält einen Bescheid mit einem Verwaltungaktcharakter. Aber an dieser Stelle wurden schon Kosten fällig.
3. Man hat diesen Bescheid wohl nicht erhalten, dann kommt irgendwann die Vollstreckung ins Haus geflattert, ab diesem Punkt wäre man dann vermutlich da angelangt, was am LG Tübingen verurteilt wurde, ausser man hätte bis dahin was dazu gelernt seitens LRA / BS, allerdings hätte dann bis dato immer noch was rechtskräftiges angekommen sein müssen. Nur denke ich, dass die Arbeit an dieser Stelle höher ausfällt.
Was haben denn die anderen Personen bisher mit dem August Bescheid gemacht?
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Was haben denn die anderen Personen bisher mit dem August Bescheid gemacht?
Wenn man sich die neuen Threads zur August Periode durchliest, sind sehr viele Personen unsicher und wissen nicht wie sie sich verhalten sollen!
Mir wurde der Bescheid auch zugestellt und meine Strategie kann man hier
Sind die Beitragsbescheide nun "gültig" oder nicht?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10766.0.html
verfolgen.
Gilt natürlich nur für Neulinge, denn die "alten Hasen" sind bereits mitten im Klageverfahren.
Letztendlich ist alles nur ein "Spiel" auf Zeit. Das betrifft speziell nur die hartgesottenen "Nichtzahler". Irgendwann werden auch die mit der Realität konfrontiert.
Jeder hat ein bißchen recht, während sich der BS über Recht einfach hinweg setzt.
1. dieser Thread hier ist für die Igno und Aussitzen Fraktion, nicht klagen wollen, sowie auf Vollstreckungsersuchen warten und Konfrontation mit dem Gerichtsvollzieher suchen (nur Zeitgewinn, mehr nicht)!
2. mein Thread http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10766.0.html setzt auf den den Widerspruch gegen den Bescheid wegen Formfehlern ohne dem RStV zu widersprechen und auf Feststellungsklage (was dabei rauskommt steht in den Sternen, weil sich nicht auf das Urteil des LG Tübingen berufen werden kann). Nur Zeitgewinn, mehr nicht.
3. der Rest legt Widerspruch gegen den RStV ein und wartet auf den Widerspruchsbescheid, um dann evtl. zu klagen oder doch zu bezahlen (siehe Widerspruchsthreads).
4. dann gibts noch Leute, deren Fantasie in Bezug auf neue Ideen gegen die GEZ unbegrenzt ist. :D
Letztendlich bleibt jedem nur die Klage, der nicht zahlen und die GEZ eingetütet haben will. Je mehr Klagen die Gerichte überschwemmen, umso genervter sind sie. Nach derzeitigem Stand sind 105 EUR für die erste Klage in den Sand gesetzt, weil bis jetzt eh alles in 1. Instanz niedergebügelt wurde. Allerdings besteht kein Anwaltszwang. Das bedeutet aber nicht, dass nicht doch irgendwo einen Richter sitzt, der die "Eier" hat anders zu entscheiden. Wer nichts versucht wird auch nicht schlauer. ;)
Wichtig ist, dass man die Aussetzung des Vollzugs beantragt und dem Säumniszuschlag widerspricht.
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Wenn man sich die neuen Threads zur August Periode durchliest, sind sehr viele Personen unsicher und wissen nicht wie sie sich verhalten sollen!
Ja, zu dieser Erkenntnis bin ich auch gekommen. Dies entspricht auch die momentane Situation von Person A und B. Aber man versucht sich durchzubeißen und drüber nachzudenken, damit man den "richtigen" Entschluss fast. :)
4. dann gibts noch Leute, deren Fantasie in Bezug auf neue Ideen gegen die GEZ unbegrenzt ist. :D
Ja, zu dieser Kategorie gehört auch Person A. Allerdings will man ja nicht direkt sein ganzes Pulver verballern. Person A versucht nun eine Strategie zu entwickeln. Daher das Erforschen und Ergründen des ersten Schrittes. Vor allem gerade in Hinsicht Bescheid gültig? Ja oder Nein? Das ist ja aktuell die Kernfrage. Zum Anderen ist es auch ein weiterer Zeitgewinn, die eventuell am Ende wichtig sein könnte! ;)
Letztendlich bleibt jedem nur die Klage, der nicht zahlen und die GEZ eingetütet haben will. Je mehr Klagen die Gerichte überschwemmen, umso genervter sind sie. Nach derzeitigem Stand sind 105 EUR für die erste Klage in den Sand gesetzt, weil bis jetzt eh alles in 1. Instanz niedergebügelt wurde. Allerdings besteht kein Anwaltszwang. Das bedeutet aber nicht, dass nicht doch irgendwo einen Richter sitzt, der die "Eier" hat anders zu entscheiden. Wer nichts versucht wird auch nicht schlauer. ;)
Ja, wie wir wissen, stirbt die Hoffnung eigentlich zuletzt :)
Gerade dies will man ja erreichen, dass diese Klagewelle hoffentlich so groß wird, dass vielleicht der ein oder andere Richter, wie du schon so schön sagtest, wirklich mal "Eier" beweist und sagt, Leute so geht es wirklich nicht mehr weiter, regelt das endlich, dies wird so unendlich weitergehen. Was ich auch für wichtig halte ist AUFKLÄRUNG! Die Bürger müssen wirklich mal den Sinn dafür geschärft bekommen, was man ihnen zumutet und wofür sie eigentlich bezahlen, was sie darüber denken und darüber mal reflektieren.
Vielleicht sollte man einfach mal ganz banal mit bedruckten T-Shirts rumlaufen mit entsprechendem Aufdruck... es gibt soviel unsinnige Texte a la "mein Bauch habe ich mir hart erkämpft", kann man entsprechend vielleicht in dieser Richtung tätig werden. :D
Wichtig ist, dass man die Aussetzung des Vollzugs beantragt und dem Säumniszuschlag widerspricht.
Dies ist auf jeden Fall ein sehr wichtiger Punkt, den man auf keinen Fall vergessen sollte, egal welchen Weg man letzendlich wählt!!
Ok, beim Aussitzen, fällt das dort auch erstmal weg, weil man ja sowieso nichts schreibt :D
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Frage! Fiktiver Fall: Was, wenn nie ein Widerspruchsbescheid vom RBS kommt? Was, wenn doch einer vom RBS verschickt wurde, aber der auch nie angekommen ist? >:D
Es gibt ja so einige, die fleißig Widersprüche schreiben, aber nie eine Antwort darauf bekommen und zack haben sie dann die Androhung der Zwangsvollstreckung im Briefkasten, was natürlich eine Infopost ist und ggf. auch nie angekommen. Oder man hat irgendwann aufgegeben auf Bescheide zu reagieren, weil sie nie angekommen sind und man erfährt ja erst von ihrem angeblichen "Ankommen", weil es in den Mahnungen steht, die man bekommen hat. Wie auch immer, das kann ja jeder selbst entscheiden. ;)
Gehen wir doch davon aus, dass den ersten zwei Bescheiden noch widersprochen wurde. Es kamen nie Widerspruchsbescheide, noch Bescheide weiterhin an. Irgendwann kam mal wieder nach laaaaanger Zeit ein Brief an - eine Mahnung mit einer Androhung der Zwangsvollstreckung. Darauf hat man mal wieder geantwortet und darauf hingewiesen, dass es Nötigung sein ein solches Schreiben zu verschicken. Man hat auch darum gebeten von weiteren Drohungen abzusehen.
Ok, dann geht es weiter...Richtig ist doch, man reagiert erst, wenn etwas vom Gerichtsvollzieher, oder irgendeiner Stadtkasse, Finanzamt etc., wer auch immer den Bettelverein dann unterstützen soll, kommt?! Man erklärt sich für zahlungswillig, aber nur wenn alles rechtmäßig seinen Gang gegangen ist und dies soll der GV oder dergleichen jetzt erstmal nachweisen. Schließlich hat man zwei Bescheide bekommen, denen widersprochen aber nie eine Antwort erhalten. Und wir lassen jetzt mal außen vor, dass die Bescheide eventuell auch nichtig sind. Man hat sich augenscheinlich "korrekt" verhalten, weil man ja prinzipiell zahlungswillig ist, nur die Rechtmäßigkeit anzweifelt, was man auch in den Widersprüchen so geschrieben hat. Wichtig noch. Aussetzung der Vollziehung wurde auch beantragt mit den zwei Widersprüchen. Ihr sagt alle man darf keine Angst haben, ich frage jetzt nochmal genau:
Wenn man an diesem Punkt ist. Was passiert dann? Gerichtsvollzieher etc.? Wie läuft es ab? Was ist damit, dass angeblich die GV´s seit August 2012 keine Beamte mehr sind? Wie verhindere ich konkret, dass z.B. mein Konto gepfändet wird? Das sind doch die Ängste?! Ist jemand von euch, der diese Strategie fährt, an diesem Punkt schon weiter?
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Moin
Ich möchte beitragen, dass die These sich auf eine richterliche Namensunterschrift zu berufen sehr wackelig ist. Man hat Ende der 60er Jahre das Rechtspflegergesetz ins Leben gerufen. Dieser darf auch einiges unterzeichnen. siehe §20 RPflG
http://dejure.org/gesetze/RPflG/20.html (http://dejure.org/gesetze/RPflG/20.html)
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Was hier steht ist doch alles Kokolores! Am Ende zahlt jeder und wenn er sich noch so sehr auf den Kopf stellt.
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Ok, dann geht es weiter...Richtig ist doch, man reagiert erst, wenn etwas vom Gerichtsvollzieher, oder irgendeiner Stadtkasse, Finanzamt etc., wer auch immer den Bettelverein dann unterstützen soll, kommt?! Man erklärt sich für zahlungswillig, aber nur wenn alles rechtmäßig seinen Gang gegangen ist und dies soll der GV oder dergleichen jetzt erstmal nachweisen. Schließlich hat man zwei Bescheide bekommen, denen widersprochen aber nie eine Antwort erhalten. Und wir lassen jetzt mal außen vor, dass die Bescheide eventuell auch nichtig sind. Man hat sich augenscheinlich "korrekt" verhalten, weil man ja prinzipiell zahlungswillig ist, nur die Rechtmäßigkeit anzweifelt, was man auch in den Widersprüchen so geschrieben hat. Wichtig noch. Aussetzung der Vollziehung wurde auch beantragt mit den zwei Widersprüchen. Ihr sagt alle man darf keine Angst haben, ich frage jetzt nochmal genau:
Wenn man an diesem Punkt ist. Was passiert dann? Gerichtsvollzieher etc.? Wie läuft es ab? Was ist damit, dass angeblich die GV´s seit August 2012 keine Beamte mehr sind? Wie verhindere ich konkret, dass z.B. mein Konto gepfändet wird? Das sind doch die Ängste?! Ist jemand von euch, der diese Strategie fährt, an diesem Punkt schon weiter?
Die Fragen finde ich gut, nur leider vermute ich, dass nur wenige sich trauen werden so weit zu gehen und dann ihre Erfahrungen hier teilen. Wünschen würde ich mir dies jedoch auch.
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Diese Strategie ist bis jetzt eine der besten die ich in diesem Forum gelesen habe.
Es gibt sehr viele gute Gründe dafür so zu verfahren (auch rechtlich haltbar), aber dazu ist weites Vorrausdenken erforderlich, was derjenige denn überhaupt in der Zukunft damit erreichen will?
Wer nichts mit dem GV und dem Gericht unmittelbar zu tun haben will, für den ist diese Strategie nicht geeignet. Das betrifft natürlich nur die Zahlungstotalverweigerer, die nicht den Klageweg einschlagen wollen. ;)
Denn nach Abschmetterung der Vollstreckungsmaßnahme beim GV oder auch vor Gericht ist die Sache nicht beendet und danach gehts in einen anderen Widerstand als die sinnfreien Widersprüche auf angeblich erlassene Verwaltungsakte von den LRA oder BS.
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Mal theoretisch angenommen, jemand würde den fälligen Betrag in Bar einfach an den GV zahlen. Ab wann wäre dann wieder mit Briefen des BS zu rechnen? Hat man dann ein Jahr ruhe? Oder wie läuft es dann mit den offnen Beiträgen die nach der Zahlung folgen?
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Ja das Problem dürfte auch sein, dass dan Vollstreckungsgebühren dazukommen. Wie hoch diese sind und ob die nach Stadt variieren können weiß ich nicht. Hab im Netz bisher diese Seite gefunden:
http://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-7719/gerichtsvollzieher_aid_136317.html
Daher sollten sich die Kosten noch unter 20€ bewegen. Ist nur die Frage ob es einem Wert ist. Ziel sollte es zumindest sein, AZD das Geld so lange wie möglich zu verweigern und keinen zusätzlichen Profit zu schlagen. Daher auch den Säumniszuschlag niemals überweisen.
Was ich mich noch Frage, ob man dem GV gegenüber argumentieren kann, dass man noch immer auf einen Widerspruchsbescheid wartet. Wäre schön wenn hier schon jemand Erfahrungen hat und berichten kann.
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Daher sollten sich die Kosten noch unter 20€ bewegen. Ist nur die Frage ob es einem Wert ist. Ziel sollte es zumindest sein, AZD das Geld so lange wie möglich zu verweigern und keinen zusätzlichen Profit zu schlagen. Daher auch den Säumniszuschlag niemals überweisen.
Das wird nicht funktionieren. Nach § 13 der Rundfunkbeitragssatzung (hier rbb) gilt:
§ 13 Verrechnung
Zahlungen werden vorbehaltlich der Regelung in § 17 Abs. 4 jeweils mit der ältesten Rundfunkbeitragsschuld verrechnet. Ansprüche der Rundfunkanstalt
1.
auf Erstattung von Vollstreckungskosten,
2.
auf Erstattung von Kostennach § 10 Abs. 3,
3.
auf Erstattung von Kosten nach § 11 Abs. 2,
4.
auf Mahngebühren,
5.
auf Säumniszuschläge,
6.
auf Zinsen
werden jeweils dem Beitragszeitraum nach § 7 Abs. 3 Satz 2 RBStV zugeordnet und in der genannten Reihenfolge jeweils im Rang vor der jeweiligen Rundfunkbeitragsschuld verrechnet. Die Sätze 1 und 2 gelten auch dann, wenn der Beitrags-
schuldner/die Beitragsschuldnerin eine andere Bestimmung trifft.
Die Erfinder des RBStV haben also auch daran gedacht.
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Ok, dann geht es weiter...Richtig ist doch, man reagiert erst, wenn etwas vom Gerichtsvollzieher, oder irgendeiner Stadtkasse, Finanzamt etc., wer auch immer den Bettelverein dann unterstützen soll, kommt?! Man erklärt sich für zahlungswillig, aber nur wenn alles rechtmäßig seinen Gang gegangen ist und dies soll der GV oder dergleichen jetzt erstmal nachweisen.
Es spricht einiges dafür so zu verfahren und erst auf offiziell nachweislich zugestellte Schreiben zu reagieren. Nicht zuletzt deshalb, weil auch viele Fälschungen von Betrügerbanden in den Briefkästen landen (steht alles in www.).
Und wir lassen jetzt mal außen vor, dass die Bescheide eventuell auch nichtig sind. Man hat sich augenscheinlich "korrekt" verhalten, weil man ja prinzipiell zahlungswillig ist, nur die Rechtmäßigkeit anzweifelt, was man auch in den Widersprüchen so geschrieben hat. Wichtig noch. Aussetzung der Vollziehung wurde auch beantragt mit den zwei Widersprüchen.
Wenn man gegen die Bescheide Widerspruch erhoben hat und nichts mehr hört, dann kann man Untätigkeitsklage bei Gericht erheben. Sollten während des Widerspruchsverfahrens trotzdem Zwangsmaßnahmen angedroht bzw. durchgeführt werden, dann muß man sich mit dem Thema Eilrechtsschutz nach §80 VwGO beschäftigen.
Ihr sagt alle man darf keine Angst haben, ich frage jetzt nochmal genau:
Wenn man an diesem Punkt ist. Was passiert dann? Gerichtsvollzieher etc.? Wie läuft es ab? Was ist damit, dass angeblich die GV´s seit August 2012 keine Beamte mehr sind? Wie verhindere ich konkret, dass z.B. mein Konto gepfändet wird? Das sind doch die Ängste?! Ist jemand von euch, der diese Strategie fährt, an diesem Punkt schon weiter?
Indem man gegen die Vollstreckungsmaßnahmen vorgeht und dabei das Urteil des LG Tübingen vom 19.05.2014 http://openjur.de/u/708173.html für seinen Fall prüft und ob es auch in seinem Bundesland greifen kann.
In der Tat braucht man sich von einem Gerichtsvollzieher nur noch bedingt fürchten! ;)
https://[Seite/Begriff nicht erwünscht].wordpress.com/tag/rechtsanwalt-ramm/
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Ich habe neulich im Forum hier gelesen, dass jemand dem GV so argumentiert hat: Also, dass bis jetzt kein Widerspruchsbescheid eingegangen sei. Zumindest nicht nachweislich. ;) Finde es leider nicht mehr. Jedenfalls hat derjenige wohl seit 7 Monaten Ruhe.
Das Problem mit den "Nichtbeamten" GV ist wohl, dass die meisten es selbst nicht wissen. Die Theorie ist gut und schön, aber die Praxis wird wohl trotzdem etwas anderes zeigen, fürchte ich.
Auch eine Untätigkeitsklage beim nicht zugestellten Widerspruchsbescheid will ich eigentlich vermeiden. :D
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Ich habe neulich im Forum hier gelesen, dass jemand dem GV so argumentiert hat: Also, dass bis jetzt kein Widerspruchsbescheid eingegangen sei. Zumindest nicht nachweislich. ;) Finde es leider nicht mehr. Jedenfalls hat derjenige wohl seit 7 Monaten Ruhe.
Wer auf einen negativen Widerspruchsbescheid wartet und bei dem trotzdem vollstreckt werden soll, der muß sich eben mit dem Eilrechtsschutz befassen.
Wenn das so stimmt, daß Person Y nicht weiter vom GV vollstreckt wurde und jetzt 7 Monate Ruhe ist, dann hat der GV wohl bemerkt, daß das Vollstreckungsersuchen nicht den Formalitäten entspricht. ;)
Das Problem mit den "Nichtbeamten" GV ist wohl, dass die meisten es selbst nicht wissen. Die Theorie ist gut und schön, aber die Praxis wird wohl trotzdem etwas anderes zeigen, fürchte ich.
Ja und? Wenn der GV einen Fehler macht und der Schuldner es glaubhaft belegen kann (evtl. Zeuge), dann ist das ganze Verfahren einzustampfen und der GV dafür haftbar zu machen. Wichtig ist, daß der Schuldner weis, was der GV darf und was nicht. Wenn der Schuldner bemerkt, der GV macht einen Fehler, dann würde ichn einen Teufel tun, ihn davon abzuhalten. ;)
Auch eine Untätigkeitsklage beim nicht zugestellten Widerspruchsbescheid will ich eigentlich vermeiden.
Das wird man aber vermutlich früher oder später nicht verhindern können, denn sonst heißt es zahlen oder klagen oder es wird vollstreckt.