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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Mackey am 18. August 2018, 14:57

Titel: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: Mackey am 18. August 2018, 14:57
Hallo,

Martina Musterfrau ist für ein paar Monate ins EU-Ausland gezogen, hat ihre Wohnung in DE gekündigt und sich in DE nicht neu angemeldet oder abgemeldet. Sie ist also noch an der gekündigten Wohnung gemeldet. Da sie ihre Post gerne empfangen möchte, hat sie einen Nachsendeauftrag zu ihrer Mutter bei der Post eingereicht und dort jeglicher Form der Adressweitergabe widersprochen.
Nachdem vom Beitragsservice ein paar Briefe an die alte gekündigte Adresse geschickt und per Nachsendeauftrag an die neue weitergeleitet wurden, kam nun auch ein Brief direkt an die neue Adresse an. Dort werden Zahlungspflichten für die alte Adresse genannt, jedoch (noch) nicht für die neue.

Daher fragt sich Frau Mustermann: Woher könnten die die Adresse haben? Einwohnermeldeamt kommt nicht in Frage. Vorstellbare Optionen:

- Finanzamt
- Post (trotz Verbot der Weitergabe)
- Alter Vermieter (sehr unwahrscheinlich, wäre das überhaupt legal?)

Außerdem die Frage:
Ist Frau Musterfrau überhaupt zur Zahlung an der neuen Adresse verpflichtet, wenn sie dort gar nicht gemeldet ist, sondern nur ihre Post dorthin geschickt wird?

Grüße
Mackey
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: Markus KA am 18. August 2018, 18:43
Auszug aus einer fiktiven "Historie" eines fiktiven Klägers (Akteneinsicht beim VG).

Kann ein Bescheid nicht zugestellt werden, erfolgt durch den BS eine sogenannte "Anschriftenklärung" an bestimmte Firmen:

1. Deutsche Post
2. Schober Information Group Deutschland GmbH
3. AZ Direkt GmbH

Der Handel mit unseren Adressen scheint ein gutes Geschäft zu sein.
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: drboe am 18. August 2018, 20:06
Man/Frau ist nur dann zahlungspflichtig, wenn man Inhaber einer Wohnung ist, für die nicht gezahlt wird. Da Martina nicht Inhaber der Wohnung der Mutter ist, für die vermutlich schon gezahlt wird, ist sie dort nicht zahlungspflichtig. Da sie auch nicht Inhaberin der gekündigten Wohnung ist, ist sie dort ebenfalls nicht zahlungspflichtig. Nur weiß der BS das ja nicht, er mahnt folglich. Dass er irgendwann an die Nachsendeadresse schreiben kann, ist u. U. auf die Deutsche Post zurück zu führen. Z. B. könnte nach Ablauf des Nachsendeauftrags ein Schreiben zurück gegangen sein, wobei die Post ggf. die Nachsendeadresse als "verzogen nach ..." angegeben haben könnte.

M. Boettcher
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: Frühlingserwachen am 18. August 2018, 22:12
Auf Nachfrage beim Einwohnermeldeamt der hiesigen Gemeinde, ob schon eine Abfrage des Beitragsservice der Adressdateien stattgefunden hat, konnte mir die dortige Angestellte dies nicht sagen.
Die Abfrage ginge über eine Meldeportal-Schnittstelle was die Angestellten auf dem EMA gar nicht mitkriegen würden. Wie das ganze funktioniert, und wo diese Schnittstelle sitzt, hatte sie keine Ahnung.

Hat schon mal jemand beim EMA diesbezüglich nachgehakt ? und was kommen dort für Aussagen?
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: helm am 18. August 2018, 22:33
@Frühlingserwachen:
Das Lieferkonzept hatte 'Stuttgarter' schon mal gepostet:
Meldedatenabgleich 2018 - Sammlung von Anschreiben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28033.msg178263.html#msg178263 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28033.msg178263.html#msg178263)
Hier nochmal der Link: https://www1.osci.de/sixcms/media.php (https://www1.osci.de/sixcms/media.php)
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: gez-negativ am 19. August 2018, 00:10
Der link:
Koordinierungsstelle für IT-Standards Freie Hansestadt Bremen
https://www1.osci.de/detail.php?template=20_search_d&search%5Bsend%5D=true&search%5Bvt%5D=Lieferkonzept+Bestandsdaten%FCbermittlung&lang=de&skip=0
 (https://www1.osci.de/detail.php?template=20_search_d&search%5Bsend%5D=true&search%5Bvt%5D=Lieferkonzept+Bestandsdaten%FCbermittlung&lang=de&skip=0)

Dort dann das Lieferkonzept :
https://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20Stand%2007-06-2017%20ge%E4ndert%20.zip

Woher? K.A..
Entweder Post oder EMA?

Mit dieser Problematik der unberechtigten Datenweitergabe an den BS habe ich mich beschäftigt und widersprochen beim EMA.
Die SAKD (In Sachsen) teilte mir mit, dass in Sachsen keine "Gesetzliche" Grundlage vorhanden ist, aber auf Weisung des Ministeriums des Innern die Daten weitergegeben werden.

Das EMA hat mir als angebliche gesetzliche Grundlage das geschrieben, was der Klewinghaus mal so festgelegt hat.

Das Lieferkonzept hat ein Mitarbeiter des BS erstellt und in vorauseilendem Gehorsam werden die Personendaten direkt an den BS übermittelt.
An sich soll die LRA die Daten erhalten.
Rundfunk ist Landesrecht und die Daten haben im Land zu bleiben.

Ein gewisser : D i e t m a r   Klewinghaus,
vom BS,
dieser Name steht im Lieferkonzept ganz offiziell drin - für jeden nachlesbar,
hat festgelegt, dass an den BS geliefert werden soll, obwohl auch im Lieferkonzept steht, an die LRA.

Es macht eben jeder, was er will.
Ich glaube, das nennt man Willkür.
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: pinguin am 19. August 2018, 09:54
Es wäre die Frage der Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung und der Entscheidung des EuGH C-201/14, wonach eine Behörde, (bspw. EMA), nicht befugt ist, Daten mal eben einfach weiterzugeben, wenn jenem, zu dem die Daten gehören, nicht das Recht gewährt worden ist, der Datenweitergabe zu widersprechen.

Mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung ist das ja noch etwas schärfer, denn da hat es ja auch das neue Recht, in Ruhe gelassen zu werden; die Entscheidung bezieht sich ja auf die damalige Richtlinie.

Es wäre zusätzlich durchaus klärungswürdig, ob jene Unternehmen, die bspw. zur Datenermittlung von der Post beauftragt werden, diese Datenermittlung überhaupt durchführen dürfen.

Die Ausnahmen betreffs der Einhaltung des Datenschutzes, die in der EU-Datenschutzgrundverordnung benannt werden, sind absolut; es dürfen keine Ausnahmegründe hinzuerdacht werden.

Diese EU-Datenschutzgrundverordnung haben alle einzuhalten, die mit personenbezogenen Daten umgehen; also nicht nur alle Behörden, sondern eben auch alle Unternehmen. Und jeder von denen ist zu 100% für die Einhaltung verantwortlich.
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: drboe am 19. August 2018, 11:30
@pinguin: die DSGVO entzieht Behörden nicht die Grundlage die Daten der Bürger zu besitzen und für öffentliche Aufgaben zu nutzen. Solange deutsche Behörden und Gerichte die LRA nicht konsequent als Unternehmen betrachten, solange wird man der Weitergabe der Meldedaten an den BS sicher keinen Riegel vorschieben können. Und da man als Bürger nicht vor dem EUGH klagen kann, dürften sich die Institutionen in Deutschland weiterhin recht entspannt zurück lehnen.

M. Boettcher
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: LECTOR am 19. August 2018, 22:31
Daher fragt sich Frau Mustermann: Woher könnten die die Adresse haben? Einwohnermeldeamt kommt nicht in Frage. Vorstellbare Optionen:
- Finanzamt
- Post (trotz Verbot der Weitergabe)
- Alter Vermieter (sehr unwahrscheinlich, wäre das überhaupt legal?)

Die wahrscheinlichste Option dürfte die Post sein, die ja selber recht unverblümt für Adresshandel wirbt:

https://www.deutschepost.de/de/a/adressleistungen/beschaffung.html
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: TVFranz am 20. August 2018, 09:46
Wie Markus KA schon erwähnte, wurden Adressklärungsversuche bei einer Bekannten von der AZ Direct GmbH durchgeführt.
 
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: pinguin am 20. August 2018, 12:54
Werter User drboe

die DSGVO entzieht Behörden nicht die Grundlage die Daten der Bürger zu besitzen und für öffentliche Aufgaben zu nutzen.
Was bitte ist denn an der Entscheidung des EuGH nicht zu verstehen? -> C-201/14

Eine Behörde ist nicht befugt, personenbezogene Daten an andere Behörden weiterzureichen, wenn sie demjenigen, zu dem diese Daten gehören, nicht vor der Weitergabe das Recht gewährte, dieser Datenweitergabe widersprechen zu können?

Eine Behörde darf von ihr erhobene Daten nur behördenintern verarbeiten; das EMA ist ergo nicht befugt, diese Daten an andere rauszurücken. Selbst dann, wenn man das EMA als zur Gebietskörperschaft d.ö.R betrachten würde und diese Gebietskörperschaft als für das EMA zuständige Behörde ansieht, hat diese Gebietskörperschaft nicht die Befugnis, diese Daten an den Rundfunk durchzureichen, weil zweifelsfrei eigenständig und nicht zu dieser Gebietskörperschaft gehörend, bzw. an andere Gebietskörperschaften, etc.

Die Aspekte der Strafverfolgung, bspw. bleiben davon unberührt.
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 20. August 2018, 13:08
Deutsche Post Premium Adress! Das bedeutet, daß die Post nicht weitergesendet wird, sondern dem Absender die Nachsendeadresse mitgeteilt wird.
Für diese Dienstleistung zahlt der Absender!

Deshalb ist es grundsätzlich besser, wenn man gar keinen Nachsendeservice nutzt und die potentiellen Absender von erwünschter oder notwendiger Post (Finanzamt,  Versicherung, Freunde) vorab über die neue Adresse informiert.
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: HansKuperus am 20. August 2018, 13:21
Wie Markus KA schon erwähnte, wurden Adressklärungsversuche bei einer Bekannten von der AZ Direct GmbH durchgeführt.

Das ist ja interessant. Gibt es dazu nähere Infos? Wurde die Person angeschrieben oder wie ist das abgelaufen?
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: Markus KA am 20. August 2018, 13:57
Das ist ja interessant. Gibt es dazu nähere Infos? Wurde die Person angeschrieben oder wie ist das abgelaufen?
Die betreffenden Personen bekommen  von der "Anschriftenklärung" zwischen dem BS und den entsprechenden "Adressenhändlern"nichts mit. Es schein wohl ein lukratives Geschäft mit dem Handel unserer Daten zu sein.
Hinweise auf die "Anschriftenklärung" (mit welchen Adressenhändlern) , bekommt die betreffende Person erst bei einer Akteneinsicht, sofern sie Klage gegen die zuständige Rundfunkanstalt eingereicht hat. Im gerichtlichen Verfahren wird die Akte mit der entsprechenden "Historie" des Klägers vom Beklagten an das Gericht gesendet. Dort hat dann der Kläger die Möglichkeit die Akte einzusehen.

Diese Daten sind übrigens sonderbarerweise nicht in der Antwort oder Übersicht zur allgemeinen Anfrage zu personenbezogenen Daten enthalten.

Hierzu auch:
Auskunft -über -zu Ihrer Person als Beitragszahler
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27319.msg171674.html#msg171674 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27319.msg171674.html#msg171674)
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: Kurt am 20. August 2018, 17:53
OT: Heißt also ein Datenauskunftsersuchen an die AZ Direct GmbH UND gleichzeitig ein Verbot über weitere Speicherung bzw. Aufforderung zur Löschung.

Gruß
Kurt
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: denyit am 20. August 2018, 19:59
Was bitte ist denn an der Entscheidung des EuGH nicht zu verstehen? -> C-201/14

VG Bayreuth, Gerichtsbescheid v. 02.09.2016 – B 3 K 15.855

Zitat
Bei der Wiedergabe der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.10.2015 (Az. C-201/14) übersieht der Kläger, dass die Meldebehörden bereits aufgrund der (verfassungsmäßigen) gesetzlichen Regelungen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zur Datenübermittlung verpflichtet sind. Unter diesen Umständen ist Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr einschlägig. Dadurch entfällt die grundsätzlich vorgesehene Informationspflicht nach Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 95/46/EG, der eine Informationspflicht für den Fall vorsieht, dass die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden (EuGH, U. v. 01.10.2015, Az. C-201/14, juris). In diesen Fällen haben die Mitgliedstaaten jedoch geeignete Garantien vorzusehen (Art. 11 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 95/46/EG). Diese Garantien wurden durch die obigen Regelungen zur Verwendung personenbezogener Daten - unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts - im RBStV getroffen.
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: eduardo am 21. August 2018, 18:11
Die Erkenntnisse des Datenabgleichs werden aber offenbar auch nur so genutzt, wie es sich mit der Gier vereinbaren lässt.

Mir bekannter Fall: Person zieht ins Ausland und meldet sich beim Einwohnermeldeamt ab. Nach etwas über einem Jahr kehrt die Person zurück. Der Beitragsservice fordert kurz darauf die Beiträge für die Zeit des Auslandsaufenthaltes nach, mit der Begründung, es wäre keine Abmeldung beim Beitragsservice erfolgt. (Eine Anmeldung hat es allerdings auch nie gegeben)...
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: Mackey am 28. August 2018, 00:34
Auszug aus einem aktuellen Brief des Beitragsservice (Daten"schutz"hinweise zum Rundfunkbeitrag):

Aus welchen Quellen stammen die Daten?

Absolute Frechheit.

Die deutsche Post schreibt hierzu:

Zitat
Sie kritisieren, Ihre neue Anschrift sei unberechtigt an die GEZ weitergegeben worden. Hierzu möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:

 Gemäß § 40 Postgesetz sind wir verpflichtet, Gerichten und Behörden auf Anfrage die zustellfähige Anschrift einer Person mitzuteilen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig vom Willen des Betroffenen. Da die GEZ zu den Behörden im Sinne dieses Gesetzes zählt, mussten wir Ihre neue Anschrift dorthin weitergeben.

Hierfür bitten wir Sie um Verständnis.

In was für einem kranken System leben wir eigentlich?
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: Oregano112 am 28. August 2018, 00:48

...

Die deutsche Post schreibt hierzu:

Zitat
Sie kritisieren, Ihre neue Anschrift sei unberechtigt an die GEZ weitergegeben worden. Hierzu möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:

 Gemäß § 40 Postgesetz sind wir verpflichtet, Gerichten und Behörden auf Anfrage die zustellfähige Anschrift einer Person mitzuteilen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig vom Willen des Betroffenen. Da die GEZ zu den Behörden im Sinne dieses Gesetzes zählt, mussten wir Ihre neue Anschrift dorthin weitergeben.

Hierfür bitten wir Sie um Verständnis.


Wo ist denn das her? Was meinen die denn mit "GEZ"? Das ist mein Kampfbegriff gegen diesen verlogenen Begriff "Beitragsservice", den ich mir auch von der Deutschen Post AG nicht wegnehmen lassen will! Offiziell gibt es diese Institution doch seit Anfang 2013 gar nicht mehr! Wo gibt's denn so was, diesen Terminus weiterzuverwenden?!
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: Mackey am 28. August 2018, 00:51


Wo ist denn das her? Was meinen die denn mit "GEZ"? Das ist mein Kampfbegriff gegen diesen verlogenen Begriff "Beitragsservice", den ich mir auch von der Deutschen Post AG nicht wegnehmen lassen will! Offiziell gibt es diese Institution doch seit Anfang 2013 gar nicht mehr! Wo gibt's denn so was, diesen Terminus weiterzuverwenden?!

Wahrscheinlich hat der Postmitarbeiter auch die Schnauze voll von dem Verein, muss sich dennoch an seine Vorschriften halten.
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: Markus KA am 28. August 2018, 08:28
Gemäß § 40 Postgesetz sind wir verpflichtet, Gerichten und Behörden auf Anfrage die zustellfähige Anschrift einer Person mitzuteilen.

Interessant wäre hier zu prüfen, welches Gericht und welche Behörde diese Anfrage gestellt hat.
Zumindest müsste dann eine Anfrage (Verlangen) einer LRA vorliegen. Der BS ist kein Gericht und keine Behörde.
Im fiktiven Fall könnte man in einer Klagebegründung auf dieses Thema eingehen und möglicherweise einen Beweisantrag - illegale Datenübermittlung- mit der Forderung, die Anfrage der LRA an die Deutsche Post zur Mitteilung der zustellfähigen Adresse vorzulegen.
Titel: Re: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
Beitrag von: Markus KA am 06. April 2020, 23:26
Schober Direct Media macht dicht

von Christina Rose

https://www.onetoone.de/artikel/db/902736cr.html (https://www.onetoone.de/artikel/db/902736cr.html)

Zitat
05.02.2020 - Der operative Geschäftsbetrieb der Schober Direct Media GmbH + Co. KG wird zum Ablauf des 31. März 2020 vollständig und endgültig eingestellt.

Zitat
Grundlage des Geschäftsmodell war die Zusammenführung von nach eigenen Angaben 32,7 Millionen Konsumentenadressen, Lifestyle-Informationen und über 19 Millionen Gebäudedaten sowie Konsum- und Strukturmerkmalen aus der Otto-Group. Angeboten wurden Zielgruppenadressen und Daten für Neukundengewinnung sowie Kundenanalysen.

In fiktiven Fällen könnte vorgekommen sein, dass Klägern bei Akteneinsicht in ihrer "Historie" der Name Schober aufgefallen sein könnte.

Anmerkung Art. 4 Nr. 4 DSGVO:

Zitat
„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen;

https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/ (https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/)


Anmerkung Art. 22 Abs 1 DSGVO:

Zitat
Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.

https://dsgvo-gesetz.de/art-22-dsgvo/ (https://dsgvo-gesetz.de/art-22-dsgvo/)