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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: René am 18. März 2016, 07:58

Titel: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: René am 18. März 2016, 07:58
BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März

(http://online-boykott.de/ablage/waage/waage.png)

Dank unseres Mitglieds "RAFA" steht uns ein Protokoll der Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgerichts am 16. und 17. März zur Verfügung. Hier ausdrücklich ein dickes Dankeschön an "RAFA" für diese tolle Leistung!

Das Protokoll steht als PDF-Datei unter nachfolgender Adresse zum Download bereit:

http://online-boykott.de/ablage/00-forum/20160318-protokoll-bverwg-rafa.pdf (http://online-boykott.de/ablage/00-forum/20160318-protokoll-bverwg-rafa.pdf)
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: Peer_Gynt am 18. März 2016, 08:43
Tolle Leistung. Vielen Dank @Rafa !  :) :) :)
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: Roggi am 18. März 2016, 08:51
Phänomenal, vielen Dank an Rafa für diese Leistung. Damit wird für jeden nachvollziehbar protokolliert, wie diese Gerichtsverhandlung geführt wird und welche Bemühungen nötig sind, um unsere Rechte durchzusetzen.
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: ChrisLPZ am 18. März 2016, 09:07
Wow, vielen Dank RAFA für das ausführliche Protokoll. Wahnsinn.. Verhandlung, Diskussionsnachmittag, Rückreise und dann noch eine Nachtschicht zu Erstellung des Protokolls! Dieser Einsatz verdient wirklich ein dickes Dankeschön!!!
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: karlsruhe am 18. März 2016, 09:56
Hallo RAFA

auch von mir ein ganz dickes Dankeschön :)
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: FuerstBerg am 18. März 2016, 10:58
Großes Lob für das Protokoll!!

Und peinlich, daß weder die Abgeordneten (Volksvertreter) noch Juristen sich wirklich richtig mit der Materie beschäftigen:
Lustig auch die Verwirrung mit Steuern und Beiträgen: „[…] Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag im abgabenrechtlichen Sinn […] So finanzieren wir als Bürgerinnen und Bürger mit unseren Steuern selbstverständlich z. B. auch den Bereich der Verkehrsinfrastruktur […]“ (Originalzitat aus einem Schreiben der stellvertretenden Abteilungsleiterin Rundfunkbeiträge des SWR als Antwort auf einen dritten Widerspruch (u. a.: Der „Rundfunkbeitrag“ ist eine Steuer auf Wohnraum) und einer Erinnerung, daß inzwischen schon 3 Widersprüche nicht bearbeitet wurden)
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: Rochus am 18. März 2016, 11:08
Danke für das Protokoll!

Von den Befürwortern des RB und den Gegnern der Verschlüsselung wird immer wieder gesagt, dass die Sender frei empfangbar sein müssen.

Aber stand nicht mal irgendwo (leider finde ich es nicht mehr), dass ein freier Empfang auch bei an und für sich verschlüsselten Sendern gegeben ist?
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: Spark am 18. März 2016, 11:38
Zitat
Von den Befürwortern des RB und den Gegnern der Verschlüsselung wird immer wieder gesagt, dass die Sender frei empfangbar sein müssen.

Bei dieser Argumentation wird immer eines übersehen: Es würde fast überhaupt keinen Unterschied machen, ob die örR nun verschlüsselt wären oder nicht.
Bezahlen müßte man es so oder so. Ob ich nun 17,50€ für ein unverschlüsseltes Programm, oder für ein verschlüsseltes zahlen würde.

Der kleine aber feine Unterschied wäre, daß Nichtnutzer nicht mehr rangezogen werden könnten. Und genau darum geht es. Die örR wissen ganz genau, daß dann nicht mehr viele Nutzer übrig bleiben würden. Der Traum von der Akzeptanz ist jedenfalls langsam ausgeträumt.
Die vertrauen ja nichtmal ihrer eigenen Argumentation. Wo es doch immer so schön heißt, daß in nahezu allen Haushalten regelmäßig öffentlich-rechtlicher Rundfunk genutzt wird. Wäre dem wirklich so, stünde einer Verschlüsselung nichts im Wege. Die angeblich so geringe Zahl von Nichtnutzern würde gar nicht ins Gewicht fallen. Und das Problem mit "Schwarzsehern", welches angeblich zur Umstellung des alten Systems führte, wäre damit auch vom Tisch.
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: FuerstBerg am 18. März 2016, 11:45
Das war auch mal ein Argument gegen die Grundverschlüsselung. Leider finde ich da auch nix mehr, auch im Internet nicht mehr. Hab' bei einem Bekannten in einer Digital- oder SAT-Zeitschrift gelesen (digitales deutsches PayTV hieß damals DF1, also schon verdammt lange her). Die Grundverschlüsselung wurde später wegen kartellrechtlicher Bedenken ad acta gelegt.

Außerdem heißt frei zugänglich ja nicht gratis, sondern vom Anbieter für die Allgemeinheit als zugänglich deklariert. Sky/Premiere und der Playboy sind in dem Sinn frei, auch wenn du dafür bezahlen musst.
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: Rochus am 18. März 2016, 12:22
In diese Richtung ging die Argumentation. Ich meine aber, mich erinnern zu können, dass das auf höherer Ebene schon mal so veröffentlicht worden ist.

Zum Protokoll noch mal selbst:

Besonders aussagekräftig finde ich den Satz:

Zitat
Wäre ich Vegetarier und irgendeine Anstalt schenkt mir ein Stück Fleisch ... das kann doch nicht mein Vorteil sein?
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: Dr. Knuff am 18. März 2016, 12:34
Das Lesen des Protokolls macht betroffen. Es werden viele gute Argumente gebracht, harte Fragen gestellt, doch all das bleibt einfach im Raum stehen.
Die Richter sind von Anfang an auf der Seite des öRR, die Kläger müssen gegen zwei Parteien gleichzeitig kämpfen - Richter und öRR sind ein Team.

Am Ende dann wird alles ohne echte Auseinandersetzung abgetan und der Zwangsbeitrag für rechtens erklärt.

Verkehrte Welt..
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: FuerstBerg am 18. März 2016, 12:53
So, ich habe gesucht – und tatsächlich ein ganz klein wenig gefunden:
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: JohnnyFirpo am 18. März 2016, 14:27
Vielen Dank dem fleißigen Protokollanten. Hat denn tatsächlich niemand gefragt wodurch es gerechtfertigt ist, dass ganz Europa über Satellit den tollen Sondervorteil bekommt ohne dafür zahlen zu müssen???
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: RAFA am 18. März 2016, 16:18
Guten Morgen, liebe Freunde! Grad bin ich aus dem Bett gekrabbelt (15:45 Uhr) und sitz jetzt beim Frühstück. Das Urteil hab ich mir noch gar nicht angeschaut, muss jetzt auch erst mal Pressemitteilung für NN schreiben und mich ein bisschen erholen.

Dass das Urteil nicht in unserem Sinn ist, war zu erwarten. Das geht auch gar nicht, weil die verfassungsrechtlichen Fragen können nicht vom Verwaltungsgericht geklärt werden. Außerdem ist der Braten zu heiß, es geht einfach doch um zu viel Geld. Ein RA hat deswegen schon vorgestern gesagt, dass das Urteil negativ ausfallen wird, weil das ja eben den Weg zum Verfassungsgerichtshof ebnet. Definitiv ist vorher kein positives Urteil zu erwarten.

Bis dort hin ist die zunehmend kritische Stimmung zu beobachten, auch unter den Richtern. Ich persönlich hatte das Gefühl, dass der vorsitzende Richter, hätte er allein für sich entschieden und wären die Konsequenzen des Urteils nicht so schwerwiegend, durchaus in unserem Sinne entschieden hätte. Deutlich ließ er zwischen den Zeilen so einige Bemerkungen fallen, die seine persönliche Meinung widerspiegelten. Allein, dass er das Ding schon wortwörtlich "Zwangsabgabe" nannte  ;D
Schön war auch zu beobachten, dass trotz Ermahnung des Richters die Stimmung im Zuschauerraum sehr gespannt war und dort offenbar ausschließlich GEZ-GEGNER saßen. Das Signal aus dem Volk ist durchaus "nach oben" angekommen, die Grenzen autoritärer Macht wurde vom Gericht erkannt. Für das Pressefoto der Beklagten-Truppe nach der Verhandlung quälten sich die Rundfunkmenschen ihr Lächeln sichtlich ab. Dass sie sich wirklich nicht wohl fühlten, merkte man. Möglicherweise tauchen sie bei der nächsten Verhandlung in Begleitung von Security auf, hr hr hr  ;D ... äh: HARR HARR HARR  >:D.

Letztendlich wurde mir spätestens in diesen Verhandlungen klar: es ist eine politische Sache, die auf politischer Ebene ausgetragen werden muss. Alle Gerichtsverhandlungen sind nur ein Vorspiel bzw. ein Nebenschauplatz, aber wir wachsen damit schön in den Kampf rein, bevor wir an die entscheidende Front treten.

Ich sehe das alles durchaus sehr positiv.  :)
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: ChrisLPZ am 18. März 2016, 16:35
Letztendlich wurde mir spätestens in diesen Verhandlungen klar: es ist eine politische Sache, die auf politischer Ebene ausgetragen werden muss. Alle Gerichtsverhandlungen sind nur ein Vorspiel bzw. ein Nebenschauplatz, aber wir wachsen damit schön in den Kampf rein, bevor wir an die entscheidende Front treten.

Ich sehe das alles durchaus sehr positiv.  :)

Guten Morgen RAFA ;)
Von der Nachtschicht erholt?

Ich kann Dir nur zustimmen.

Das Grundproblem ist primär der Gesetzgeber und nicht nur die Gerichtsbarkeit, die die Fehler ausbügeln müssen.
Je mehr Rundfunkbeitragskritiker mit ihren Landtagsabgeordneten sprechen (Bürgersprechstunde) und sachlich die Argumente vortragen, die dieses Beitragssystem und das gesamte System des heutigen örR zu einem aufgeblähten, unsozialen und nicht mehr akzeptabelen Monstrum machen, desto höher die Chance, etwas zu erreichen.

Selbst der örR sieht so langsam ein, dass sie mit Arroganz und Mauern nicht mehr weit kommen werden.

Weiter klagen (v.a. Suche nach weiteren Argumenten und rechtlichen "Schwachstellen" nach Analyse des heutigen Urteilspruches, wie z.B. der Rundfunkeitrag auf Zweitwohnungen, fragliche Rechtssprechung bzgl. Des Gleichheitsatzes §3 GG bei Singlehaushalten (ca. 40%!!!) und Mehrpersonenhaushalten...).
Weiterhin wäre es sicher kein Fehler den politischen Druck zu erhöhen, um eine bessere Kontrolle des örR zu erreichen (Zusammensetzung der Rundfunkräte), Mehr Transparenz fordern, Sich die Frage stellen, wie weit der örR zu Lasten der Öffentlichkeit wachsen darf oder doch nicht eher geschrumpft werden sollte, und und und. Es gibt noch viele Baustellen.
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: willnich am 18. März 2016, 16:36
Letztendlich wurde mir spätestens in diesen Verhandlungen klar: es ist eine politische Sache, die auf politischer Ebene ausgetragen werden muss. Alle Gerichtsverhandlungen sind nur ein Vorspiel bzw. ein Nebenschauplatz, aber wir wachsen damit schön in den Kampf rein, bevor wir an die entscheidende Front treten.

Ich sehe das alles durchaus sehr positiv.  :)

Danke Rafa und allen anderen, die uns gestern als Zuschauer so positiv bestärkt haben. Ich dachte wirklich, die würden vorlegen ... aber o.k. - habe mich geirrt.
Aufgeben ist keine Option. Es ist eine politische - aber auch eine rechtliche Angelegenheit, ob die öffentlich-rechtlichen über dem Grundgesetz stehen oder nicht. Deshalb - wir machen weiter bis Karlsruhe und wenn´s sein muss auch noch an den EuGH.
Ich bin maßlos wütend darüber, dass die Richter letztlich so tun, als ob die Rundfunkfreiheit nur dann gewahrt werden könnte, wenn der Selbstbedienungsapparat für die Finanzierung sich nicht um Grundrechte schert. Das kann einfach nicht sein.
Gruß,
willnich
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: Roggi am 18. März 2016, 17:01
Aber stand nicht mal irgendwo (leider finde ich es nicht mehr), dass ein freier Empfang auch bei an und für sich verschlüsselten Sendern gegeben ist?
Es ergibt sich aus dem Europarecht, dass eine Verschlüsselung immer noch bedeutet, dass der Sender frei empfangbar ist, wenn es der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Das habe ich in meiner Klage bewiesen.

Teilzitat: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013
2.4.2. Rundfunkdienstleistungen
2.4.2.1. Wann werden Sendungen „der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt“?
Die Verbreitung oder Weiterverbreitung von Hörfunk- oder Fernsehsendungen gilt nur dann als Rundfunkdienstleistung, wenn die Sendungen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Verbreitung oder Weiterverbreitung von Sendungen nicht an eine breitere Öffentlichkeit gerichtet ist, kann sie nicht als Rundfunkdienstleistung betrachtet werden.
Diese Bedingung bedeutet nicht, dass die Sendungen allen Menschen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Verbreitung oder Weiterverbreitung kann auf die Öffentlichkeit in einem Land oder sogar in einer bestimmten Region eines Landes beschränkt sein. In Situationen, in denen der Zugang zu Sendungen auf Dienstleistungsempfänger beschränkt ist, die die Dienstleistungen bezahlen, gilt die Verbreitung oder Weiterverbreitung trotzdem als der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Ich wusste jedoch nicht, dass das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, dass der Rundfunk nicht nur von den nutzenden Zahlern finanziert werden darf und auch nicht nur durch Werbung, so wie es jetzt in der Verhandlung gesagt wurde. Das war ja dann damals schon ein krasses Fehlurteil und brachte dann dieses Zwangsmonster hervor.
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: CB am 18. März 2016, 17:16
Vielen Dank Rafa, für die Mühe!

Auch wenn die "Klatsche" nahezu "zu erwarten" war, spiegelt sie doch tatsächlich das seit Jahren, vllt. auch jahrhunderte bestehende Geklüngel unter Politik und Justiz.  :o Machtmissbrauch, Korruption, Manipulation und Bürgerdrücken ...  :o

Siehe u.a. auch im Artikel über "Brüderlichkeit" von [Seite/Begriff nicht erwünscht], in dem ein Richter das Gesetz zur Rundfunkabgabe seines Bruders durchwinkt...  ??? (Bei der Vorschau wurde bzgl. des Links: http://info.[Seite/Begriff nicht erwünscht]/hinte... angezeigt. *???*)

Ähnliches "Bürger abklatschen" gab es auch 2012, als sich ein Anwalt aus Niedersachsen nach über ca. 4 Jahre sogar bis vor den Europ. Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Hundesteuer geklagt hatte. Knapp 1 Jahr nach Einreichung der Klageschrift gingen "versehentlich und leider nicht mehr nachvollziehbar" ausgerechnet einige wirklich wichtige Seiten "verloren".

Die Klage wurde aufgrund dessen ohne jeden Sachentscheid für beendet erklärt. (Soweit ich das verfolge, hat sich eine neue, bundesweite Initative formiert, die den Klageweg nochmal in Angriff nehmen wollen und dafür von allen - echten - Hundesteuerkritikern Spenden für die Finanzierung der Klage sammeln.)

Auch der "Offene Brief" an Murksel ist zwar gut geschrieben, doch wird es wohl nicht zu mehr als "gut gemeint" reichen...  :-\ Höchstwahrscheinlich (wie auch in Sachen Hundesteuer) wird sich der Bund mit dem Argument der "Angelegenheit des Bundeslands" rausreden und die (dreckigen) Hände in Unschuld waschen.  ???

Tja, sich dann aber "wundern" und es sich "überhaupt nicht erklären können", wenn die Einwohner Deutschlands sich tatsächlich von der "mittleren" Politik abwenden.
Wobei man natürlich auch differenzieren muss: Nur, weil jemand (zu Recht) systemkritisch ist, heißt es noch lange nicht, dass er auch prinzipiell fremdenfeindlich und somit "rechts" einzuordnen ist!! Kritiker sind "unbequem" und Unbequemem entledigt man sich am leichtesten durch schlecht reden...  ???

Wenn die Medien "frei" von politischem Einfluss sein sollen / wären, wie kann es dann sein, dass auch diverse Politiker in den Aufsichtsräten / Vorständen des örR sitzen, um - neben ihren Politikerdiäten -  auch hier abzukassieren?!  ??? Von der oben bereits erwähnten und eigentlich ohnehin bekannten Vetternwirtschafterei nicht zu schweigen...

Nun, ich werde das Geschehen weiterhin "von den hinteren Rängen aus" verfolgen und im Rahmen meiner Möglichkeiten weiterhin entsprechend unterstützen.  ;)

LG
CB
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: FuerstBerg am 18. März 2016, 23:10
Ich wusste jedoch nicht, dass das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, dass der Rundfunk nicht nur von den nutzenden Zahlern finanziert werden darf und auch nicht nur durch Werbung, so wie es jetzt in der Verhandlung gesagt wurde. Das war ja dann damals schon ein krasses Fehlurteil und brachte dann dieses Zwangsmonster hervor.

Wenn ich das Urteil richtig verstehe, heißt das lediglich, daß man die Gebühr bezahlen muß/musste, sobald ein Rundfunkempfänger da ist/war, egal, ob der benutzt wird oder nicht.
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: Roggi am 18. März 2016, 23:31
Ich habe mich auf die folgende Aussage des Protokolls (http://online-boykott.de/ablage/00-forum/20160318-protokoll-bverwg-rafa.pdf) von Rafa bezogen:

Zitat von: Rafa
Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Art der Finanzierung besteht darin: "Sie muss so gestaltet sein..."
-Eine Finanzierung (hauptsächlich) durch Werbeeinnahmen muss ausgeschlossen werden.
-Weiterhin ausgeschlossen: Entgelt durch die Zuschauer, also ein Bezahl-Fernsehen – denn dieses würde zu massenattraktiven Sendungen führen.
Damit wird ja schon öffentlich rechtliches verschlüsseltes Pay-TV ausgeschlossen. Auch wenn es europarechtlich erlaubt wäre.
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: ChrisLPZ am 20. März 2016, 13:53
Ich habe mich auf die folgende Aussage des Protokolls (http://online-boykott.de/ablage/00-forum/20160318-protokoll-bverwg-rafa.pdf) von Rafa bezogen:

Zitat von: Rafa
Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Art der Finanzierung besteht darin: "Sie muss so gestaltet sein..."
-Eine Finanzierung (hauptsächlich) durch Werbeeinnahmen muss ausgeschlossen werden.
-Weiterhin ausgeschlossen: Entgelt durch die Zuschauer, also ein Bezahl-Fernsehen – denn dieses würde zu massenattraktiven Sendungen führen.
Damit wird ja schon öffentlich rechtliches verschlüsseltes Pay-TV ausgeschlossen. Auch wenn es europarechtlich erlaubt wäre.

Zitat aus der Urteilsverkündung:
Zitat
Das BVerfG hat bezüglich der Art der Finanzierung Vorgaben gemacht.
Die Finanzierung muss so gestaltet sein, dass die Programmfreiheit nicht beeinträchtigt wird.
Es muss die Unabhängigkeit der Anstalten gewährt bleiben.
Diese Vorgaben schränken die Mittelbeschaffung deutlich ein.

Eine vorrangige Finanzierung durch Werbung scheidet nach dem BVerfG aus.
Sie würde zu einer Abhängigkeit von Einschaltquoten führen und dies wiederum die Programmvielfalt gefährden (vermehrte massenattraktive Sendungen, Sendungen aus Sport und Unterhaltung).

Aus den gleichen Gründen ist eine vorrangige Finanzierung im Sinne eines Bezahlfernsehen verfassungsrechtlich ausgeschlossen.

Ich verstehe das so, dass zur "Amputation dieses Monstrums" eine Teilverschlüsslung verfassungskonform wäre.
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: FuerstBerg am 20. März 2016, 15:52
Was den Begriff „Verschlüsselung“ angeht: Mit dem bin ich nicht ganz zufrieden, richtiger wäre wohl „Zugangsbeschränkung“. Internetangebote werden in dem Sinn ja nicht verschlüsselt, statt dessen ein Passwort-Schutz und gut ist. Verschlüsselte Übertragung per https wird ja langsam Standard.

Laut Bundesverfassungsgericht darf ör Rundfunk nicht als Pay-TV ausgestaltet werden. Existiert nur ein einziger Privat-Sender, der unverschlüsselt sendet, liegt der Verdacht nahe, daß der örR primär auf Massengeschmack ausgerichtet wird, um überhaupt finanziert zu werden. Und die Variante, daß erst Mal alle Sender verschlüsselt werden, wurde ja von Anfang an mit der großen Keule (Bundeskartellamt) blockiert.

Eine Teilverschlüsselung wäre sinnvoll. Die „Dritten“ haben sich früher um die „Region“ gekümmert, hier im Südwesten gab es zu analogen Zeiten den TV-Sender Südwest 3, der für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland gesendet hat (mit Regionalsendern für die drei Bundesländer, inzwischen wurde der aufgeteilt in SWR3-BW, SWR3-RP und SR3 (Saarland), gemeinsames Vollprogramm für die gesamte BRD inkl. eingeschränktes Bildungsfernsehen mit kleinen Regionalfenstern). Im Norden war der nicht zu empfangen – also war es uninteressant, Sendungen zu produzieren, die z. B. für einen Hamburger interessant sind. Es gibt natürlich innerdeutsche Migrationsbewegungen (mein Vater stammt zufällig aus Hamburg), daß es für die Leute interessant ist, zu wissen, was in der alten Heimat los ist, ist nachvollziehbar. Wird wohl der Grund gewesen sein, daß möglichst alle Dritten in's Kabel eingespeist wurden. Inzwischen sind das bundesweite Vollprogramme mit Regionalfenstern, die gegenseitig im Wettbewerb stehen (ich habe das als „Tatort-on-demand“ bezeichnet, fand man in der Rundfunkbeitragsabteilung des SWR nicht so lustig). Der Bildungsauftrag wurde nach Bayern ausgelagert (BR alpha, warum der inzwischen ARD alpha heißt?). Würde man den Empfang der Dritten einschränken, würde da mehr aus der Region gesendet und es wäre Platz für richtiges Bildungsfernsehen, daß sich auch an den Lehrplänen der Schulen orientieren kann.

Beim Internet-Streaming werden Sendungen nicht ausgestrahlt, mangels Ausstrahlungsrechten. Wie das genau aussieht, weiß ich nicht. Mangels Zugangsbeschränkung sieht der „Kunde“ Dinge nicht, für die er bezahlt. Mit Zugangsbeschränkung kann der Kunde sich das ansehen. Überhaupt: Wo sind die Zweikanal-Sendungen (deutsche und Originalfassung) geblieben? Als es die noch gab, kam über Satellit eine Laufschrift („Der Originalton darf aus lizenzrechtlichen Gründen leider nicht via Satellit ausgestrahlt werden.“). Wird wohl niemand bestreiten, daß das Anschauen von Filmen mit z. B. französischem Ton Bildung in dem Sinn ist, daß man Französisch-Hören trainieren kann.
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: Nichtgucker am 20. März 2016, 16:21
Zitat
Weiterhin ausgeschlossen: Entgelt durch die Zuschauer, also ein Bezahl-Fernsehen – denn dieses würde zu massenattraktiven Sendungen führen.

Verstehe ich das richtig - ARD und ZDF sollen keine massenattraktiven Sendungen ausstrahlen ?  Elitenfernsehen finanziert mit Zwangsbeiträgen der Allgemeinheit ist das Ziel ?
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: FuerstBerg am 20. März 2016, 19:59
Verstehe ich das richtig – ARD und ZDF sollen keine massenattraktiven Sendungen ausstrahlen?
 Elitenfernsehen finanziert mit Zwangsbeiträgen der Allgemeinheit ist das Ziel?

Nein, das „Sollen“ ist im Juristendeutsch anders bzw. eindeutiger Formuliert:
„Soll“: Muß, es sei denn, es gibt wichtige Gründe, die dagegen stehen.
„Soll nicht“: Darf nicht, es sei denn, es gibt wichtige Gründe, die dafür sprechen.

In dem Fall ist gemeint: Der örR darf auch massenattraktive Sendungen ausstrahlen (Wichtiger Grund: die Mehrheit der „Kunden“ will das), darf aber keinesfalls vergessen, auch Minderheiten zu berücksichtigen.

Fußball, Olympia und Doku-Soaps auf RTL II-Niveau dürfen selbstverständlich auch ausgestrahlt werden; klassische Konzerte, wissenschaftliche Dokumentationen oder philosophische Sendungen müssen aber auch ausgestrahlt werden, auch wenn die von fast niemanden gesehen werden.

Im TV scheint das ansatzweise zu funktionieren: Das läuft auf Spartensendern (die manchmal nur von Sat-Kunden empfangen werden können) und/oder zu Zeiten, zu denen es keiner anschauen kann. Im Radio werden nach und nach Sender mit (zu) hohem Niveau zu Dudelfunk-Abspielern.
Titel: Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Beitrag von: RAFA am 20. März 2016, 22:25
Zitat
Weiterhin ausgeschlossen: Entgelt durch die Zuschauer, also ein Bezahl-Fernsehen – denn dieses würde zu massenattraktiven Sendungen führen.
Verstehe ich das richtig - ARD und ZDF sollen keine massenattraktiven Sendungen ausstrahlen ?  Elitenfernsehen finanziert mit Zwangsbeiträgen der Allgemeinheit ist das Ziel ?

Wenn ich es richtig verstehe, verstehst du das richtig, ja.

Das, was ich nicht verstehe, ist nur dieses: Wenn man keine vorwiegend (massen)attraktiven Sendungen ausstrahlen kann, dann strahlt man also vorwiegend Mist aus, der nur Minderheiten interessiert und den die Masse gar nicht haben will, aber finanzieren muss.  :-\

Das ist auch der Grund, warum ich nie auf die Idee käme, Radio zu hören: Bloß weil irgendwann mal vielleicht 1 Slayer-Song dran kommt, soll ich 99 Helene-Fischer-Songs finanzieren und vor allem: mir auch anhören?  |-

So wie man mit Pay-TV massenattraktive Sendungen fördert, so fördert man doch mit Zwangs-Bezahlung, dass nur noch Scheiß dran kommt, weil die sich nicht drum scheren müssen, was die Leute sehen wollen.

Das ist doch irgendwie echt obskur  >:(


Edit "BÜrger":
Hier bitte nicht weiter abdriften, sondern am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Danke für die Berücksichtigung.