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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Januar 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 24. Januar 2014, 19:01

Titel: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: Uwe am 24. Januar 2014, 19:01
Popularklage zur Verhandlung zugelassen
Rundfunkabgabe vor Gericht


(https://lh3.googleusercontent.com/-N9Wh-_xQF2A/AAAAAAAAAAI/AAAAAAAACgM/aJur-0oywns/photo.jpg?sz=48)

Von Claudia Tieschky
Seit Anfang 2013 wird die Rundfunkabgabe pro Wohnung erhoben und nicht mehr nach der tatsächlichen Nutzung des öffentlich-rechtlichen Nachrichtenangebots. Die umstrittene Regelung muss ihren Bestand nun auch vor Gericht verteidigen - der Verhandlungstermin dafür steht.

Die Rundfunkabgabe für alle kommt am 25. März in München vor Gericht. Wie der Jurist Ermano Geuer mitteilt, der gegen die neue Finanzordnung für ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Popularklage betreibt, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun für diesen Tag eine Verhandlung angesetzt. Das Drogeriehandelsunternehmen Rossmann ist ebenfalls Kläger.


mehr auf:
http://www.sueddeutsche.de/medien/popularklage-zur-verhandlung-zugelassen-rundfunkgebuehr-vor-gericht-1.1871719


Nachtrag:

Ermano Geuer
Pressemitteilung des BayVerfGH zu den Popularklagen gegen den Rundfunkbeitrag


(https://pbs.twimg.com/profile_images/800318372/foto_linz_bigger.jpg)   

(http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.mdl.Verh.-Dateien/image002.gif)

Pressemitteilung
 
zur
mündlichen Verhandlung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
am
 
Dienstag, 25. März 2014, 10.00 Uhr
im Sitzungssaal 134/I, Prielmayerstraße 7
(Justizpalast), 80335 München,


Mehr auf:
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.mdl.Verh..htm
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: mickschecker am 25. Januar 2014, 08:13
Dieses heiße Eisen werde ich mir nicht entgehen lassen , München ist nicht mal eine Stunde weg. Tag Urlaub wird beantragt , ist es mir wert.
Wird die Sache öffentlich verhandelt , weiß das jemand ?
Auch wenn dem nicht so ist oder es nur reservierte Plätze gibt , wäre es immer noch interessant ob sich vor dem hohen Hause etwas regt.
Eine Kinderschänder-Verhandlung zieht einen Rattenschwanz an Presse hinterher.
Diese Medienschänder-Verhandlung am 25.03.14 , wir werden sehen .....
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: mickschecker am 25. Januar 2014, 08:52
Habe soeben mal bei www.vgh.bayern.de nachgeschaut. Die Terminvorschau für "ausgewählte" öffentliche Termine geht aktuell vorerst nur bis 18.03.14.  Mal schauen ob die Verhandlungen Popularklage + Rossmann auch für auserwählt genug erachtet werden und man diese in die Terminliste noch mit aufnimmt .
VGH Bayern , München - Ludwigstraße 23
Wäre nicht schlecht , wenn im voraus möglichst viele ihr Interesse mit Anfragen per Mail dazu bekunden und dies beim VGH in München entsprechend registriert wird. Dann kann man die Sache dort nicht -unter weniger öffentlich- unter den Tisch fallen lassen.
presse@vgh.bayern.de und poststelle@vgh.bayern.de
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: René am 25. Januar 2014, 09:09
 Vielleicht kurz beim Gericht anrufen?
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: Uwe am 25. Januar 2014, 09:12
Rechtsanwalt Ermano Geuer
Mulzerstraße 6
85051 Ingolstadt
Telefon: 0841/12127261 anwalt@ermano-geuer.de Telefax: 0841/13801007
RA Ermano Geuer Mulzerstr. 6 85051 Ingolstadt
Pressemitteilung


Ingolstadt, den 24. Januar 2014
Für die Popularklage gegen die Rundfunkbeiträge hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof nun einen Termin bestimmt.
Der Verfassungsgerichtshof wird am 25. März 2014 über die Zukunft der Rundfunkfinanzierung verhandeln. Für diesen Tag ist ab 10 Uhr die Verhandlung im Popularklageverfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeiträge angesetzt.
Der Verfassungsgerichtshof wird überprüfen, ob die Rundfunkbeiträge gegen die Bayerische Verfassung verstoßen.

Hierbei ist unter anderem entscheidend, ob der Gleichheitssatz gewahrt ist und ob es sich bei den Rundfunkbeiträgen nicht um eine verstecke Steuer handelt.

Als Popularkläger bin ich zuversichtlich, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Rundfunkbeiträge für unvereinbar mit der Bayerischen Verfassung erklärt, da diese einerseits den Gleichheitssatz verletzen und andererseits eine versteckte Steuer auf Wohnungen, Betriebsstätten und gewerbliche Kfz darstellen.
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: mickschecker am 25. Januar 2014, 09:28
Anruf mache ich am Montag , zudem Anfragen per Mail .
Mir geht es aber auch darum  , ob man diesen Termin noch in die Terminvorschau aufnimmt. Dieser interne Terminkalender des VGH weißt meines Erachtens sehr große Lücken auf und man ist dort sehr wählerisch mit der Bekanntgabe von öffentlichen Terminen.
Wozu denn der diskriminierende Begriff "auserwählte". gibt es Verhandlungen erster , zweiter oder gar dritter Klasse ?
Eine vollständige Liste ohne diese bescheuerte Einschränkung muss doch machbar sein , oder ?
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: themob am 25. Januar 2014, 09:34
@mickschecker
Korrektur: Es geht nicht um den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Die Klage wird vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof verhandelt:
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/

Hausadresse:

Prielmayerstraße 5, 80335 München
(im Gebäude des Oberlandesgerichts München,
in der Nähe des Hauptbahnhofs)

Postanschrift: 
Bayerischer Verfassungsgerichtshof,
80097 München

Telefon: 089/5597-3178
Telefon: 089/5597-3177

Wie René schon anmerkte, ein Anruf dort klärt vieles.

Von Anfragen per Mail würde ich deshalb an die von Dir genannten Adressen absehen.
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: Uwe am 25. Januar 2014, 09:43
Vielleicht können ja die Münchener an diesem Tag eine Demo Organisieren!  >:D
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: mickschecker am 25. Januar 2014, 09:44
Sorry , was stimmt denn nun. Im Link von Uwe "-SZ-" geht es um den Verwaltungsgerichtshof.
Ist auch kein Beinbruch , habe bis jetzt noch nichts unternommen , man lernt gern dazu.
Dafür gibt es ja euch hier.
Trotzdem bin ich am 25.3.14 in München , bis dahin dürfte wohl klar sein , wo ich mich einfinden darf.
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: themob am 25. Januar 2014, 09:52
Die SZ schreibt in der Tat von "Verwaltungsgerichtshof". Was wieder einmal zeigt das man nicht einfach ungeprüft alles glauben darf  ;)

In diesem Falle ist es das beste, beim Urheber, also dem Kläger selbst zu recherchieren.

https://twitter.com/geuerermano

und seine Pressemitteilung dazu: https://www.dropbox.com/s/qyk37rijs5x3y65/pressem.pdf

was Uwe ja auch nachgereicht hat um 9:12
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: mickschecker am 25. Januar 2014, 10:17
Danke , alles klar. Dann also Treffpunkt 25.03.14 , vor 10.00 Uhr , München Prielmayerstr.5
Hatte mich nur auf den SZ-Link von Uwe bezogen und danach die Stellungnahme von Ermano Geuer nicht mehr so übergenau gelesen.
Wäre super , wenn man da so ein kleines oder besser auch größeres Etwas von Demo organisieren könnte , ich wär dabei. Oder jeder bringt ganz einfach schon mal ein Plakat oder ähnliches mit.
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: mickschecker am 25. Januar 2014, 10:43
Nochmal ein vorsichtiges Nachhaken. Auf der Website des Verfassungsgerichtshofes Bayern gibt es keine Terminvorschau. Ist dort alles unter Verschluss und wird dort nur geheim verhandelt ? Öffentlichkeitsarbeit sieht doch anders aus. Muss man sich jede Info telefonisch erbetteln ? Wenn man nichts zu verbergen hat , gibt man Infos auch gern freiwillig und ohne Nachfragen heraus.
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: xrw am 25. Januar 2014, 11:32
Auf der Website des Verfassungsgerichtshofes Bayern gibt es keine Terminvorschau. Ist dort alles unter Verschluss und wird dort nur geheim verhandelt ?

Für den Verfassungsgerichtshof gelten nach Art. 24 Abs. 5 VfGHG (http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=u&showdoccase=1&doc.id=jlr-VGHGBY1990pArt24&st=null) auch §§ 169 ff. GVG (http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__169.html); ist also grundsätzlich alles öffentlich.

Bei öffentlichkeitswirksamen Verfahren laden sie normalerweise per Pressemitteilung zur mündlichen Verhandlung und zur Urteilsverkündung ein. Die normalen Regeln des Anstands sagen aber, dass zuerst die Beteiligten persönlich benachrichtigt werden. Wobei die Pressemitteilung bisher meistens erst in der Woche davor rausgegangen ist, dafür mit Informationen zur Sache. Zweck ist wohl weniger eine Einladung, sondern eher inhaltliche Information (so (http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/14-VII-11u.a.-Pressemitt.mdl.Verh..htm) hat das z.B. in der Vergangenheit ausgeschaut). Für Termine und Akkreditierungsbedingungen (bei sowas ist es leicht möglich, dass der Platz knapp und deshalb vorherige Anmeldung nötig ist) muss man sich wohl direkt an das Gericht wenden.
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 25. Januar 2014, 12:30
Vielleicht können ja die Münchener an diesem Tag eine Demo Organisieren!  >:D

Im Prinzip eine gute Idee. Aber nicht dass die Richter Angst bekommen, den Schein zu erwecken, unsachlich zu Gunsten der Demonstrierenden zu entscheiden, und das Gegenteil vom Recht entscheiden, um zu zeigen, dass sie sich nicht beeinflussen lassen. Die Ängste finden immer ihren krummen Weg.
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: mickschecker am 25. Januar 2014, 15:55
Die Demo muss ja nicht in lautstarken Protest ausarten. Es soll auch nur durch unsere Anwesenheit deutlich gemacht werden , dass nicht von allen dazu Ja und Amen gesagt wird. Für den Kläger ist dies außerdem sicher eine gut tuende Unterstützung .
Wenn sich da draußen gar nichts regt , lässt man den Richtern doch erst recht freies Spiel. Ob dies deren Entscheidungsfindung beeinflusst , kann doch hinterher eh keiner genau beurteilen. Also besser was tun , als es sein zu lassen.
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: 2Xtreme am 25. Januar 2014, 23:06
Die Info, die hier rumgeisterte, dass die Popularklage im 1. Quartal 2014 verhandelt wird, scheinte ja korrekt gewesen zu sein.

Mal rein aus Interesse, wie wird das an dem Tag da ablaufen? Wird jeder nochmal gebeten, seine Argumente vorzutragen und dann wird entschieden? Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass es an dem Termin auch wirklich eine Entscheidung geben wird?

Ich denke, die Karten stehen gut, dass der Rundfunkbeitrag gekippt wird. Wird seinen Grund haben, warum das Gericht die Dissertation von Anna Terschüren mit ins Verfahren einbezogen hat. Und nicht zu vergessen, die 7 Gutachten!
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: wtfacow am 25. Januar 2014, 23:08
Also könnte am 25.03.14 theoretisch der Spuk zuende sein. :) Ich bin gespannt.
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: 2Xtreme am 25. Januar 2014, 23:16
Also könnte am 25.03.14 theoretisch der Spuk zuende sein. :) Ich bin gespannt.

Nicht ganz, wenn es so kommt, wie Ermano Geuer und andere denken, dann wird das Gericht ein Datum festlegen, bis zu dem die bisherige Regelung weitergeführt wird und wird gleichzeitig einen Auftrag an die Landesregierung geben, eine verfassungsgemäße Lösung zu finden. Andernfalls stände der ÖRR von jetzt auf gleich komplett ohne Finanzierung da.
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: xrw am 25. Januar 2014, 23:44
Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass es an dem Termin auch wirklich eine Entscheidung geben wird?

Praktisch nahezu ausgeschlossen. Eine Urteilsverkündung wirds wahrscheinlich im Juni oder Juli geben, eventuell auch noch später (beim bayrischen Verfassungsgerichtshof gibts keine Frist dafür).
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: mickschecker am 25. Januar 2014, 23:45

Andernfalls stände der ÖRR von jetzt auf gleich komplett ohne Finanzierung da.
Nicht ganz , der örR hat sich doch für den Fall der Fälle schon mal weise vorausschauend 2013 einen dicken Überschuss "erwirtschaftet". Man sollte der verwöhnten Klientel auch eine gewisse Abgewöhnungsphase zugestehen.
Man kann die Herrschaften doch nicht so eiskalt ins Nichts fallen lassen. Werden sie auch nicht , auch dafür haben sie mit ihren Pensionsansprüchen auch aus Beitragsgeldern bestens vorgesorgt. Ein vorzeitiger Ruhestand tut da nicht so sehr weh.
Nur was machen dann die Millionen brav zahlenden Rentner , wenn ihr Traum vom Traumschiff untergeht.
Ihre 17,98€ in ein PayTV-Angebot investieren und Traumschiff-Wiederholung in Endlosschleife. Wird auch nicht so schnell langweilig , davon haben sie ja genug Folgen schon mal mit bezahlt.
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 26. Januar 2014, 08:03
Also könnte am 25.03.14 theoretisch der Spuk zuende sein. :) Ich bin gespannt.

Nicht ganz, wenn es so kommt, wie Ermano Geuer und andere denken, dann wird das Gericht ein Datum festlegen, bis zu dem die bisherige Regelung weitergeführt wird und wird gleichzeitig einen Auftrag an die Landesregierung geben, eine verfassungsgemäße Lösung zu finden. Andernfalls stände der ÖRR von jetzt auf gleich komplett ohne Finanzierung da.

Ein Gericht wird den Rundfunk ohne Finanzierung da nicht stehen lassen. Das ist schon jetzt sicher. Lesbar in
den Urteilen des BVerfG. Dass in einem späteren Zeitpunkt eine verfassungskonforme Regelung gefunden wird,
bedeutet nicht unbedingt, dass die GEZ uns wieder in Ruhe lassen wird, dass sie keine unbilligen Abgaben von uns
verlangen wird, und wir damit glücklich sein werden. Deswegen sollten wir auch Druck auf die Politik machen.

Hier erinnere ich an Thüringen: ihr einziges Anliegen war, die Zwangsabgabe verfassungskonform zu machen
(Deswegen wurden taub-blinde und Inhaber von Latrinen auf Antrag von der Abgabe befreit). Das wurde
missverstanden, manche dachten, Thüringen wolle die Zwangsabgabe aus Rücksicht auf den Bürger kippen.
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: noTV am 26. Januar 2014, 09:20
Haushaltspauschale wird am 25. März verhandelt

Der Passauer Rechtswissenschaftler Ermano Geuer kam bereits 2012 auf ein Insrument, das deutlich mehr Erfolg verspricht als eine Bürgerbittschrift: Eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Geuers zentrales Argument ist, dass die Haushaltspauschale, der man nicht entkommt, praktisch eine Steuer ist, die zuständigkeitswidrig eingeführt wurde.

http://www.heise.de/tp/blogs/6/155744
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: Rochus am 29. Januar 2014, 15:28
Also könnte am 25.03.14 theoretisch der Spuk zuende sein. :) Ich bin gespannt.

Nicht ganz, wenn es so kommt, wie Ermano Geuer und andere denken, dann wird das Gericht ein Datum festlegen, bis zu dem die bisherige Regelung weitergeführt wird und wird gleichzeitig einen Auftrag an die Landesregierung geben, eine verfassungsgemäße Lösung zu finden. Andernfalls stände der ÖRR von jetzt auf gleich komplett ohne Finanzierung da.

Erinnert Euch mal daran, wie lange es gedauert hat, bis die Forderung des BVerfG umgesetzt hinsichtlich der Überhangmandate bei den Bundestagswahlen umgesetzt wurde. Das kann noch dauern.

Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: 2Xtreme am 30. Januar 2014, 13:53
Kann denn der Bayerische Verfassungsgerichtshof den Rundfunkbeitrag "im Alleingang"/eigenmächtig zu Fall bringen oder wird, wenn Bedenken bestehen, in jedem Fall an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergeleitet? Hat der Verfassungsgerichtshof solche Befugnisse, ohne Karlsruhe einzuschalten?

So wie ich z. B. Ermano Geuer verstehe, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof diese "Macht". Ein Verwaltungsgericht müsste, wenn sie dem Käger recht geben in Sachen Rundfunkbeitrag, das ganze anschließend Karlsruhe vorlegen.
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: unGEZahlt am 30. Januar 2014, 15:35
Mitglied staatsfern hatte in einem anderen Thema einige interessante Anmerkungen zum Bayrischen Verfassungsgerichtshof
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8078.msg58500.html#msg58500 ) .
So sehr ich mich auch gerne den positiven Erwartungen an diese Verhandlung anschließen würde,
habe ich aber leider die Befürchtung, dass die Prognose von staatsfern hier leider sehr wahrscheinlich ist:

Die Bundeskanzlerin, der Steinbrück - und andere - habens ja deutlich gesagt: Die Banken sind systemrelevant.
Was sie nicht dazu gesagt haben ist, für welches System sie relevant sind.
Denn das System ist: Umverteilung von fleissig nach reich - von 98% der Bevölkerung zu 2%. Für dieses System sind die Banken allerdings wirklich relevant und auch absolut alternativlos. Der Henry Ford soll gesagt haben: "Wenn die Menschen unser Geldsystem verstehen würden, dann hätte wir eine Revolution - und zwar noch vor morgen früh".
Der Nachteil für uns 98% ist neben der ständigen und exponentiellen Enteignung, dass alle wesentlichen Posten mit Personen besetzt sind, die zu den 2 % gehören - natürlich auch die Posten in den Gerichten und den Rundfunkanstalten. Die werden alles tun - nur ganz bestimmt nicht an dem Ast sägen, auf dem sie und ihresgleichen höchstkomfortabel sitzen. Deshalb erwarte ich vom Bayerischen Verfassungsgericht auch eine Entscheidung, die den Pfründen des ÖRR dienen wird. Und wenn dazu eine Rechtsbeugung erforderlich ist, werden sie genau das tun (das war bei der Banken- und Eurorettung schliesslich ganz genauso).

Für mich ist der Ausgang meiner Klage deshalb auch nebensächlich - da habe ich meine Energie schon lange rausgenommen.
Wesentlich ist für mich, in der Verhandlung meine Wahrheit auszusprechen. Deshalb bin ich auch sehr erfreut darüber, das der BR das Gericht um eine mündliche Verhandlung gebeten hat. Das ist ganz in meinem Sinn! Vielleicht kann ich für meine Verhandlung dann ja auch noch den einen oder die andere von der etwas unabhängigeren Presse zur Berichterstattung gewinnen. :-)

Je mehr Menschen ihre Wahrheit aussprechen um so besser! Das ist für mich die Graswurzelrevolution.
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: 2Xtreme am 30. Januar 2014, 16:10
Danke, aber die Chancen, dass der RbStV vom Bay. Verfassungsgerichtshof gekippt wird, können doch gar nicht so schlecht stehen, wenn mitlerweile 7 Gutachten die Verfassungswidrigkeit belegen. Diese 7 Gutachten müssen dem Gericht doch bekannt sein. Insbesondere die mit Bestnote bewertete Dissertation von Anna Terschüren, die die Fa. Rossmann dem Gericht noch nachgereicht hat, können die Richter doch nicht einfach als "falsch" darstellen. So nach dem Motto "Sorry Mädchen, aber unser Urteil ist das volle Gegenteil deiner Dissertation.".

Die machen sich doch massiv unglaubhaft, wenn sie 100 % FÜR den RbStV entscheiden und nichts ändert sich.
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: unGEZahlt am 30. Januar 2014, 20:29
Die machen sich doch massiv unglaubhaft, wenn sie 100 % FÜR den RbStV entscheiden und nichts ändert sich.

Diese sogenannten Höchstrichterlichen vom BVerfG haben sich auch schon unglaubwürdig gemacht
( Z. Bsp. http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/ ) .

Die Praktikantenrichter vom VG Bremen z. Bsp. auch
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8037.0.html ) .

Diese Zwischenrichterlichen vom Bayr. Verfgh. haben bestimmt kein großes Problem damit, sich da beim Ringelpietz anzuschließen (?) Die unterscheiden sich doch sicher großartig nicht von den anderen (?)



Und wenn wirklich mal ein vernünftiges Urteil (z. Bsp. VG Göttingen) fällt, passiert sofort so etwas:
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/12/niederlage-fuer-gez-gegner-beitrags-service-darf-sich-bei-meldeaemtern-bedienen/



Wir müssen da realistisch sein, und diese Juristerei-Schiene nur als eine Möglichkeit von vielen anderen ansehen.
Wegen den anderen Möglichkeiten sind wir ja hier, um Ideen und Anregungen auszutauschen.

Markus
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: fox am 30. Januar 2014, 20:51
Kann denn der Bayerische Verfassungsgerichtshof den Rundfunkbeitrag "im Alleingang"/eigenmächtig zu Fall bringen oder wird, wenn Bedenken bestehen, in jedem Fall an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergeleitet? Hat der Verfassungsgerichtshof solche Befugnisse, ohne Karlsruhe einzuschalten?

So wie ich z. B. Ermano Geuer verstehe, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof diese "Macht". Ein Verwaltungsgericht müsste, wenn sie dem Käger recht geben in Sachen Rundfunkbeitrag, das ganze anschließend Karlsruhe vorlegen.

Soviel ich weiß, geht es in der Klage darum, ob die Bayrische Regierung überhaupt ermächtigt war, dieses Gesetz zu beschließen.
Wenn die Bayrische Regierung nicht dazu ermächtigt war, diese Gesetz zu beschließen, ist das ganze Gesetz ungültig und somit auch der Zwangsbeitrag.

Bitte berichtigt mich, wenn ich mich irren sollte.
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: Rochus am 31. Januar 2014, 07:17
Endlich eine Antwort auf die gestellte Frage!

Sehe ich auch so. Genau darum geht es. Und wenn das Gericht den Landtag anweist, das Gesetz zurück zu nehmen und damit quasi aus der Ratifizierungsurkunde auszusteigen, ist das ganze System gekippt und es kann wieder von vorne angefangen werden. Dazu ist es nicht nötig, dass Karlsruhe angerufen wird. Das liegt jetzt ganz alleine in den Händen der Bayern. Hoffen wir, dass die dem Namen "Freistaat" alle Ehre machen.

Bei der Gelegenheit:

wie weit ist eigentlich die Angelegenheit "ZDF-Fernsehrat" vor dem BVerfGer in Karlsruhe gediehen?
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: Minion am 03. Februar 2014, 13:30
Erwarte nichts, aber erhoffe das Beste, sollte hier das Motto der Stunde sein.

Ich glaube nicht dran, dass das "System" von heute auf morgen wirksam gekippt wird. Das Urteil könnte er so aussehen:
Das Gericht stellt fest, dass der RBStV rechtswidrig ist und korrigiert werden muss. Es ist jedoch nach §5 GG notwendig, dass der ÖRR weiterhin finanziert wird, damit er seine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen kann. Daher bleibt die Regelung vorerst bestehen, muss aber schnellstmöglich korrigiert werden.

Bedenkt man, dass man von den Beiträgen jedes Jahr zwei mal für sein Recht vor dem VG kämpfen kann, ist mir das mehr Wert als eine RSV oder der derzeitige ÖRR.

Daher steht es für mich außer Frage, mich dennoch für eine Klage zu rüsten, denn ich verliere freiwillig -k e i n e n- weiteren Cent mehr an diesen ÖRR.

Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: mikerti am 03. Februar 2014, 21:20
Erwarte nichts, aber erhoffe das Beste, sollte hier das Motto der Stunde sein.

So ist es!

Und lasst uns an die gute alte Zeit erinnern, als der Herr von der GEZ noch persönlich an der Türe klopfte, wir ihn nicht hinein gelassen haben,
und wussten... dass uns nichts passieren kann ;D
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: Rochus am 04. Februar 2014, 13:52
Die Regelung kann sehr wohl gekippt und eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gefordert werden. Denn lustig so weiter zu machen ist dann auch keine Lösung.

Dass die damit jedoch zu Unrecht eingezogenen Abgaben auch denen erstattet werden, die nicht geklagt haben, wie z. B. im der Angelegenheit "Entfernungspauschale", dürfte wohl ewiges Wunschdenken bleiben.


Der Idealfall für Karlsruhe wäre, wenn Bayern zurückrudern muss, weil Herr Geuer und Rossmann gewinnen. Das wäre dann eine zwar erzwungene aber immerhin auch politische Lösung. Die Bayern müssten den schändlichen 15. RÄStV kündigen und damit wären wir wieder beim alten Vertrag, weil der ganze Mist damit komplett gekippt wird.

Damit würden dann mikertis Träume wieder wahr. ;)  :laugh: Koch schon mal Kaffee für den netten Mann von der GEZ.

Um  den Traum zu verwirklichen, auf dem Areal am Freimersdorfer Weg ein Biotop anzulegen oder daraus eine Kurzumtriebsplantage zu machen, müssen wir dann allerdings weiter kämpfen.
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: urm am 17. März 2014, 00:34
Hi,

wie ist das nun?

Kann man zu der Gerichtsverhandlung einfach hingehen und zuhören? War bisher noch nie in einem Gericht.

Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: mickschecker am 17. März 2014, 06:35
Ich auch nicht , wäre mein erstes Beiwohnen bei einer Gerichtsverhandlung , schon allein daher wird es doppelt interessant.
Diese heiße Verhandlung ist öffentlich , also nicht nur für direkt betroffenes , ausgewähltes Publikum. Und es gilt auch hier wie überall , zeitiges Kommen sichert die besten Plätze. Und die sind sicher nicht unbegrenzt vorhanden , das Interesse ist groß. Es wäre daher auch auf eine eventuell vorhandene VIP-Tür zu achten  , welche die real freien Plätze dezimieren könnte.
-- 80335 München , Prielmayerstr.7 , Sitzungssaal 134 , Beginn 10.00 Uhr
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: 2Xtreme am 21. März 2014, 14:22
Steht eigentlich schon fest, welcher Richter am 25.03. "richten" wird oder wird das erst kurz vorher bekannt gegeben? Wie läuft das normalerweise ab? Wer bestimmt, welcher Richter zuständig ist?

Wird der Richter selbst sein "Vorab"-Urteil schon vorher wissen oder entscheidet er ganz unabhängig während der Verhandlung, wie er urteilt? Spielen private/persönliche Meinungen zu einem Thema da auch eine Rolle? Sind ja auch alles nur Menschen.
Titel: Re: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht
Beitrag von: Philemon am 21. März 2014, 20:58
Die Begründung "Vollzugsdefizite" ist ja hahnebüchen! Was  ist da Gegenteill von Defizit?--> Überschüsse!
Es entstehen jetzt also Vollzugs-Überschüsse.