Rechtsanwalt Ermano Geuer
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Pressemitteilung
Ingolstadt, den 24. Januar 2014
Für die Popularklage gegen die Rundfunkbeiträge hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof nun einen Termin bestimmt.
Der Verfassungsgerichtshof wird am 25. März 2014 über die Zukunft der Rundfunkfinanzierung verhandeln. Für diesen Tag ist ab 10 Uhr die Verhandlung im Popularklageverfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeiträge angesetzt.
Der Verfassungsgerichtshof wird überprüfen, ob die Rundfunkbeiträge gegen die Bayerische Verfassung verstoßen.
Hierbei ist unter anderem entscheidend, ob der Gleichheitssatz gewahrt ist und ob es sich bei den Rundfunkbeiträgen nicht um eine verstecke Steuer handelt.
Als Popularkläger bin ich zuversichtlich, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Rundfunkbeiträge für unvereinbar mit der Bayerischen Verfassung erklärt, da diese einerseits den Gleichheitssatz verletzen und andererseits eine versteckte Steuer auf Wohnungen, Betriebsstätten und gewerbliche Kfz darstellen.