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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: samson_braun am 02. Dezember 2017, 11:04

Titel: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: samson_braun am 02. Dezember 2017, 11:04
Moin liebe Fans des NDR, bei mir gehts denn auch los mit der Show :-)

VG Hamburg
04.01.2018
10 Uhr
Saal 3.02
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg


Hinweis Fragen/ Diskussion unter
mdl. Verhandlung am 04.01.2018 - Fragen für die Vorbereitung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25468.0.html
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: seppl am 02. Dezember 2017, 11:05
Ich werde dabeisein ... als Publikumszeuge.


Hinweis Fragen/ Diskussion unter
mdl. Verhandlung am 04.01.2018 - Fragen für die Vorbereitung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25468.0.html
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: Nichtgucker am 06. Dezember 2017, 23:20
Wird vorher in Hamburg noch ein Runder Tisch im Dezember stattfinden ?
Dann wäre es gut, die Unterlagen mitzubringen, damit wir uns die Sachlage genau anschauen können.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: seppl am 06. Dezember 2017, 23:49
Am 21.12. wird noch ein Termin stattfinden.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: samson_braun am 07. Dezember 2017, 11:20
ginge außnahmsweise schon der 14.12.? Wir wollten eigentlich am 22. schon nach meinen Schwiegereltern fahren :-(
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: seppl am 07. Dezember 2017, 14:12
@samson_braun: Das wird schwierig, da wir den Termin beim letzten Treffen schon ins Auge gefasst haben. Vielleicht ein "Sondertreffen" irgendwo anders am 14.12. ?
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: samson_braun am 07. Dezember 2017, 14:31
das ginge natürlich auch. Vorschlag?
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: Nichtgucker am 02. Januar 2018, 19:50
Inzwischen haben wir uns hinsichtlich der anstehenden Verhandlung besprochen. Mal sehen, was übermorgen passiert.

Die Verhandlung ist öffentlich, d.h. es kann jeder kommen und zuschauen:

VG Hamburg
04.01.2018
10 Uhr
Saal 3.02
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 04. Januar 2018, 02:54
Ich wünsche alles Gute :)
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: samson_braun am 04. Januar 2018, 14:51
DAS RESUMEE:

vorweg: wie zu erwarten war.

Der erste Prozess wäre wohl in der Rubrik "was passiert wenn es schon passiert ist?" zu verstehen. Dort war eine Vollstreckung bereits während der Klagefrist durchgezogen - lt. Gericht damit der Klagegrund erledigt. Angegriffen waren die Kasse.Hamburg als auch der NDR als Beigeladener. Recht interessante herangehensweise des Klägers mit einigen Punkten mit hoffentlich keinem weiteren Nachspiel. Übliches blabla Ndr ist Behörde etc. Schade gelaufen für ihn - er wird aber wiederkommen - hatter versprochen. Er würde sich auf offensichtlich über ein paar Wochen Staatsurlaub freuen - hatter jedenfalls den NDR drum gebeten. Die Anzahl der Zuschauer sprengte schon etwas den Rahmen - das Richterlein war schon etwas beeindruckt.

Nach kurzer Pause wurde Person S verhandelt. Naja verhandelt trifft es nicht wirklich. Person S hatte alle seine guten Argumente vorgetragen, jedenfalls lt. Rückmeldung der Zuschauer, konnte aber nicht durchdringen, da das Richterlein seine vorherrschende Meinung schon kund getan hatte und davon auch nicht abweichen wollte. Hr. NDR Vertreter war ob der vielen direkten Fragen von Person S ziemlich irritiert und schwamm ordentlich. Der Richter sah sich nicht genötigt gewisse rechtliche Fragestellungen zu beantworten und wiegelte alles ab - auch die Aussetzung. Selbst das OVG Hamburg hat ausgesetzt mit dem Verweis auf verfassungsrechtliche Fragen. Da wurde dann begründet, Person S sei ja nicht vor dem OVG sondern dem VG. Er teilt die Meinung nicht, da seine Kammer einen Beschluss in 2014 gefasst hat und sich seiner Meinung nach nichts am Sachverhalt geändert hat. Tcha da war dann irgendwann die Luft raus und es wurde Person S noch ein wenig Zeit eingeräumt für weitere Fragen. Person S hat da nicht weiter drauf reagiert von wegen rechtlichem Gehör etc. Person S´s Fehler. Nach kurzer Pause wurde dann das "Urteil" verkündet - abgelehnt wie zu erwarten war. Mal sehen wie jetzt die schriftliche Begründung aussieht - Person S wird auf jeden Fall weitermachen. Vor allen Dingen weil das Richterlein zum Schluss noch "emotional Nachgetreten" hat. Das wird Person S so nicht auf sich sitzen lassen.

Aber: es waren noch mehr Zuschauer da als in der ersten Verhandlung. Ganz vielen Dank hierfür. Person S hat sich dadurch wahrlich gestärkt gefühlt. Es mussten sogar einige wieder rausgehen - so muss das weitergehen. Präsenz zeigen macht Eindruck.

Vielleicht wollen ja einige andere Zuschauer den Bericht etwas ergänzen.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: PersonX am 04. Januar 2018, 15:13
Es mussten sogar einige wieder rausgehen - so muss das weitergehen.
Wurden diese vom Richter gebeten raus zu gehen? Oder sind diese wegen sichtbarer Überfüllung freiwillig gar nicht erst in den Gerichtssaal gekommen? Es gibt da durch aus einen Unterschied, einfach mal nach Berufung suchen mit dem Stichwort fehlende Öffentlichkeit bzw. respektive ähnlich.

Anm.Mod.seppl: Aufgrund des Fluchtwegproblems mussten mindestens 3 Personen den Saal auf richterliche Anweisung verlassen.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: Nichtgucker am 04. Januar 2018, 15:59
Da sämtliche Stühle im Zuschauerbereich belegt waren, haben sich viele Leute einfach auf den Boden gesetzt. Der Richter hat dann einen "Fluchtweg" verlangt.

Handys mussten ausgeschaltet werden. Schließlich kam noch der Hinweis auf mögliche polizeiliche Maßnahmen gegen die Zuschauer. Einem Mitstreiter wurde das ganze Gehabe zuviel und er rief laut, der Kläger möge den Richter ablehnen. Bevor der Richter noch Gelegenheit hatte, den Mitstreiter des Saales zu verweisen, ging dieser freiwillig. 

Die nächste mündliche Verhandlung mit dem NDR findet beim VG Hamburg am Freitag, 12.01.18 um 10.00 Uhr statt.

Seitens des Geschäftszimmers wurde mir gesagt, dass größere Zuschauergruppen am Besten vorher angemeldet werden, da wieder ein kleiner Saal vorgesehen ist.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: Nichtgucker am 04. Januar 2018, 17:48
Sicherlich könnte man noch mehr über den Verlauf der heutigen Verhandlung berichten. Allerdings beabsichtigt der Kläger über seinen Anwalt beim OVG Hamburg die Zulassung der Berufung zu beantragen. Dieser Antrag muss begründet werden. Daher ist es taktisch unklug, vor Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung etwaige zu monierende Punkte öffentlich zu diskutieren. Ansonsten könnten diese Punkte noch in der schriftlichen Urteilsbegründung abgehandelt werden.

Für alle zur Info:

§ 124a Verwaltungsgerichtsordnung
Zulassung der Berufung; Fristen; Verfahren bei Antrag auf Zulassung
https://dejure.org/gesetze/VwGO/124a.html  (https://dejure.org/gesetze/VwGO/124a.html)
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: GEiZ ist geil am 04. Januar 2018, 18:51
Anm.Mod.seppl: Aufgrund des Fluchtwegproblems mussten mindestens 3 Personen den Saal auf richterliche Anweisung verlassen.

§ 138 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__138.html
Zitat
Ein Urteil ist stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen, wenn
[...]
5.  das Urteil auf eine mündliche Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder
[...]

Der Richter hätte in einen größeren Saal umziehen oder anderweitige Maßnahmen ergreifen müssen, um die Teilnahme der Öffentlichkeit zu ermöglichen.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: Bürger am 05. Januar 2018, 03:15
...zwar bezogen auf Strafverfahren, aber bzgl. Öffentlichkeit/ unberechtigter (bzw. ggf. anders zu lösender) Raumverweise siehe u.a. auch unter

law blog, 14.05.2012
Keine Notizen im Gerichtsaal
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/05/14/keine-notizen-im-gerichtsaal/
Zitat
Die Sitten und Gebräuche im Gerichtssaal hängen immer maßgeblich vom Vorsitzenden ab. Der Vorsitzende wacht über die Ordnung im Saal, und je nach persönlicher Empfindsamkeit eckt er mit seinen Vorstellungen schon mal bei den sonstigen Anwesenden an.

Über Marotten diverser Richter kann man jedenfalls immer mal wieder was lesen. [...]

Strafverteidiger freuen sich übrigens, wenn sich der Richter mit vermeintlich renitenten Zuschauern streitet. Fliegen diese nämlich unberechtigt raus, ist die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht mehr gewahrt. Das ist ein absoluter Revisionsgrund - leichter kriegt man ein Verfahren nicht neu aufgerollt.

Als ich zuletzt so einen Krach miterlebte, ging er übrigens zu Gunsten eines Herrn aus, der sich auf Nachfrage des Richters als “Bürgerjournalist” vorstellte. Der Richter drohte zwar mit dem Rausschmiss und einem Ordnungsgeld. Doch der Zuschauer schrieb ungerührt weiter mit und erklärte, man müsse ihn schon raustragen, wenn er aufhören soll. Der Richter schwieg eine Minute. Man konnte förmlich sehen, wie es in ihm arbeitete.

Schließlich setzte er die Verhandlung fort, als sei nichts gewesen. Der Bürgerjournalist schrieb bis zum Ende mit, und ich hatte eine Revisionsgrund weniger.


zum Autor
Udo Vetter
https://de.wikipedia.org/wiki/Udo_Vetter
Zitat
Udo Stephan Vetter[1] (* 24. Dezember 1964 in Buchbach, Steinbach am Wald) ist ein deutscher Rechtsanwalt, vorwiegend tätig als Strafverteidiger,[2] und Lehrbeauftragter an der Hochschule Düsseldorf,[3] der durch seinen Blog law blog[4] und durch Zitierungen, Interviews und Auftritte als Rechtsexperte bekannt wurde. Beachtung fanden zudem seine Vorträge bei Veranstaltungen des Chaos Computer Clubs. [...]


Danke an PersonX für den externen Hinweis ;)
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: Markus KA am 05. Januar 2018, 06:06
Wurden in der Verhandlung die Prozessvollmacht des Vertreters vorgelegt und wurden Beweisanträge gestellt?
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: GEiZ ist geil am 05. Januar 2018, 09:45
Person S wird auf jeden Fall weitermachen. Vor allen Dingen weil das Richterlein zum Schluss noch "emotional Nachgetreten" hat. Das wird Person S so nicht auf sich sitzen lassen.
Der schönste Dank für das "Nachtreten" wäre, den Richter das Urteil auf die Bedürfnisanstalt hängen zu lassen, weil er die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt hat. Das würde ich unbedingt mit meinem Anwalt besprechen.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: Nichtgucker am 05. Januar 2018, 17:44
@ Markus

Es wurde vom Kläger eine Prozessvollmacht vom Vertreter des NDR verlangt. Dieser verwies auf eine Generallvollmacht, die beim Gericht hinterlegt sei. Darauf sagte der Richter, dies werde "richterlich versichert".

@ GEIZ ist geil

Der Richter machte in seiner Urteilsbegründung Bemerkungen über die "Laiensphäre" des Klägers. Sinngemäß: Der Kläger sei nicht in der Lage, Sachzusammenhänge rechtlich richtig einzuordnen. Das müsse er dem Kläger in dieser "Härte" sagen.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: GEiZ ist geil am 05. Januar 2018, 18:16
Na dann soll der Anwalt des Klägers, den er ja jetzt braucht, dem Richter mal die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens um die Ohren hauen. Bei drei grundlos (bezogen auf die Person) rausgeworfenen, platzt das Urteil.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: volkuhl am 05. Januar 2018, 19:58
Der Richter machte in seiner Urteilsbegründung Bemerkungen über die "Laiensphäre" des Klägers. Sinngemäß: Der Kläger sei nicht in der Lage, Sachzusammenhänge rechtlich richtig einzuordnen. Das müsse er dem Kläger in dieser "Härte" sagen.

Genau das ist der Habitus der ehrenwerten VG-Richterschaft: kein Jura-Studium - keine Ahnung. Wer muss da noch über vorgetragene Argumente nachdenken?

...aber "Im Namen des Volkes" urteilen.

Diese arrogante Selbstherrlichkeit ist nur noch zum kotzen...

Dann soll das hohe Gericht die "Sachzusammenhänge" gefälligst in verständlicher Sprache formulieren!
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: GEiZ ist geil am 05. Januar 2018, 20:08
Was in erster Linie zum Kotzen ist, ist dass die Fernsehkasper keinen Vertreter zur Verhandlung schicken müssen und das VG im Wege der Amtsermittlung alles zu Gunsten der Fernsehkasper hervorkramt, während es sich über den klagenden Bürger, der alle beide bezahlt, lustig macht. Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: Bürger am 05. Januar 2018, 20:40
Hier geht es weniger um "Demokratie", als vielmehr um "Rechtsstaat" - wenn auch letzteres eine Selbstverständlichkeit für eine "Demokratie" sein sollte.

Der Richter machte in seiner Urteilsbegründung Bemerkungen über die "Laiensphäre" des Klägers. Sinngemäß: Der Kläger sei nicht in der Lage, Sachzusammenhänge rechtlich richtig einzuordnen. Das müsse er dem Kläger in dieser "Härte" sagen.

Die Frage ist möglicherweise, ob hier der Grundsatz der Waffengleichheit gewahrt ist
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz_der_Waffengleichheit
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz_der_Waffengleichheit#Verwaltungsprozess
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz_der_Waffengleichheit#Verwaltungsverfahren

Vielleicht war dem Kläger nicht möglich, sein "Wissensdefizit" durch einen qualifizierten und willigen Rechtsbeistand auszugleichen, da ja Anwälte i.d.R. für die bei diesen Streitwerten viel zu geringen Vertretungsgebühren nicht tätig werden.

Vielleicht hat der Kläger ja qualifizierten und willigen Rechtsbeistand gesucht, aber keinen gefunden - und sollte daher darauf (am besten mit nachprüfbarer Dokumentation der vergeblichen Versuche) auch in der Berufung hinweisen...?

Man macht das Verfahren ja nicht aus Spaß - und schließlich weiß man praktisch die gesamte Rechtswissenschaft hinter sich. So verquer können daher die eigenen, "laienhaften" Ansichten ja wahrscheinlich gar nicht sein. Schließlich hat auch das BVerfG mit seinem Fragenkatalog Fragen aufgeworfen, die von allen "laienhaften" Klägern seit Anbeginn in den Raum gestellt wurden.

Wenn das Gericht eine andere Rechtsauffassung vertritt, mag das zwar dessen gutes Recht sein - jedoch: Es bestehen seinerseits auch Hinweispflichten sowie der Ermittlungsgrundsatz - siehe u.a. auch unter
Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtsbarkeit_(Deutschland)
Amtsermittlugsgrundsatz
https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsermittlungsgrundsatz#Allgemeine_und_besondere_Verwaltungsgerichtsbarkeit
§ 86 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Untersuchungsgrundsatz; Aufklärungspflicht; vorbereitende Schriftsätze
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__86.html

Vielleicht mangelt es ja eher dem Richter selbst - und sei es nur aus jahrelanger Betriebsblindheit, mglw. resultierend aus der irrigen Übertragung der Sachverhalte aus der nicht vergleichbaren Zeit der sog. "Rundfunkgebühren" vor 2013 - an qualifiziertem Hintergrundwissen, um die Argumente des sich mit dem Thema dezidiert auseinandersetzenden Klägers zu verstehen?

Es kommt immer noch regelmäßig vor, dass Richter Halbwahrheiten, um nicht zu sagen Fehlinformationen in Verhandlungen verbreiten, nicht wissen, wo genau die Höhe des "Rundfunkbeitrags" geregelt ist, dass die "gemeinsame Stelle" in keiner der öffentlich bekannt gegebenen Rechtsgrundlagen namentlich benannt ist, dass das Gutachten von Prof. Kirchhof in wesentlichen, auch verfassungsrechtlich relevanten Punkten überhaupt gar nicht umgesetzt wurde usw.
Sie machen damit regelmäßig deutlich, dass sie die Rechtsgrundlagen und deren Vorgeschichte nicht in der erforderlichen Tiefe bzw. tlw. nicht einmal ansatzweise selbst verinnerlicht haben.
Wie sollen sie da qualifizierte Entscheidungen treffen oder gar "Laienvortrag" verstehen können?
Die Richterstuben kommen einem vor, wie geballtes, elitäres Halbwissen - und sie fühlen sich pikiert, um nicht zu sagen persönlich angegriffen, wenn ihnen "Laien", die sich mit gesundem Menschenverstand, Denklogik und durchschnittlicher Rechtskunde dezidiert mit den vorliegenden Rechtsproblemen befassen, vermeintlich etwas vormachen wollen.
Was ist ein Rechtssystem wert, für welches selbst dem ambitionierten Bürger das Verständnis abgesprochen wird?!?
Was ist ein Richter wert, der soetwas tut?


Vielleicht müsste einmal die Eignung des Richters für das Richteramt überprüft werden?
siehe u.a. web-Suche mit
"Eignung Richter"
https://www.google.de/search?q=eignung+richter

;)

im weiteren auch
Richter (Deutschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)
Richter auf Probe
https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_auf_Probe
Deutsches Richtergesetz
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Richtergesetz
Deutsches Richtergesetz (DRiG)
zu Rechtsformen/ Dienstverhältnissen/ Voraussetzungen für die Berufung/ Nichtigkeit/ usw.
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/

Welche "weichen Faktoren"/ "sozialen Kompetenzen"/ "charakterlichen Eigenschaften" (z.B. Selbstbeherrschung?) hat ein Richter zu bieten?

Dies müsste bzw. sollte wohl aber dann in gut aufbereitetem, gesondertem Thread eigenständig thematisiert und vertieft werden.
Freiwillige vor... ;)
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: seppl am 09. Januar 2018, 20:56
Ein Interview, dass nach den Verhandlungen am 04.01.18 entstand. Einer der Kläger, Jens/ Grosse Freiheit TV ist hier Interviewender. Christoph gehört zu den Schwarzzahlern, die auch bereits seit Jahren gegen den Rundfunkbeitrag angehen.

über 16.000 Aufrufe hat das Video seit dem 06.01.2018
GEZ-Boykott: Der Gerichtstermin / GROSSE FREIHEIT TV
[Video ~20min, veröffentlicht 06.01.2018]
https://youtu.be/CFPBiBIZc30
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: Markus KA am 10. Januar 2018, 07:47
Ein Interview, dass nach den Verhandlungen am 04.01.18 entstand. Einer der Kläger, Jens/ Grosse Freiheit TV ist hier Interviewender.

Wie im Video richtig bemerkt, wir sind  leider juristische Laien. Wobei man in mündlichen Verhandlungen von dem ein oder anderen juristischen Rechtsbeistand oft auch nicht mehr zu sehen bekam.
Trotzdem haben auch juristische Laien die Möglichkeit alle rechtlichen Mittel in einer mündlichen Verhandlung auszuschöpfen. Neben dem rechtlichen Gehör sind auch Anträge möglich.

Es wurde auch im Video beschrieben, dass der Richter geduldig und zuhörend war.
Natürlich sind Richterinnen und Richter durch die Vielzahl ihrer Verhandlungen geübter und ein Kläger in seiner ersten Verhandlung benachteiligt und möglicherweise eingeschüchtert, das ist kein Fehler, das ist normal.

Wenn ich als Kläger eine Prozessvollmacht sehen will, dann will ich sie sehen, sei es in oder nach der Vehandlung in Kopie. Eine "richterliche" Versicherung?...was ist das?

Wenn ich als Kläger und juristischer Laie etwas nicht verstehe, dann frage ich das Gericht und lasse es mir erklären.

Wenn ich als Kläger unbedingte Beweisanträge stellen will, dann werde ich sie stellen. Dieses Recht kann und darf mir kein Richter verweigern. Diese unbedingten Beweisanträge müssen protokolliert und verhandelt werden. Die Ablehnung der Beweisanträge muss das Gericht in der Verhandlung begründen.

Die zweite und dritte Verhandlung wird bestimmt besser. ;)
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: Mork vom Ork am 10. Januar 2018, 10:48
Hallo liebe KlägerInnen und Freunde der deutschen Rechtsprache,

der passende Begriff für die umfassende Aufklärung seitens des Verwaltungserichts ist der "Untersuchungsgrundsatz" (fälschlicherweise als "Amtsermittlungsgrundsatz bezeichnet").

Dies formuliert die VWGO (https://dejure.org/gesetze/VwGO/86.html) so:

Zitat
Verwaltungsgerichtsordnung
      Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123)      
      9. Abschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 81 - 106)   
   
§ 86
[Untersuchungsgrundsatz; Aufklärungspflicht; vorbereitende Schriftsätze]

(1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. 2Es ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.

(2) Ein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag kann nur durch einen Gerichtsbeschluß, der zu begründen ist, abgelehnt werden.

(3) Der Vorsitzende hat darauf hinzuwirken, daß Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, ferner alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.

(4) Die Beteiligten sollen zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung Schriftsätze einreichen. 2Hierzu kann sie der Vorsitzende unter Fristsetzung auffordern. 3Die Schriftsätze sind den Beteiligten von Amts wegen zu übermitteln.

(5) Den Schriftsätzen sind die Urkunden oder elektronischen Dokumente, auf die Bezug genommen wird, in Abschrift ganz oder im Auszug beizufügen. 2Sind die Urkunden oder elektronischen Dokumente dem Gegner bereits bekannt oder sehr umfangreich, so genügt die genaue Bezeichnung mit dem Anerbieten, Einsicht bei Gericht zu gewähren.

Viele Grüße
Euer
Mork vom Ork
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: mullhorst am 10. Januar 2018, 18:20
In dem Video ab  min 14:30 wird gesagt
Zitat
... es ist 5 Jahre nach der Einführung nicht klar geklärt auf welcher gesetzlchen Grundlage die Geschichte überhaupt läuft
Eine Steuer solls ja laut Urteilen nicht sein. Aber was ist es dann? Ist es ein Beitrag? Eine Abgabe? Eine Gebühr?
Gibt es denn überhaupt eine gesetzliche Grundlage ohne genaue Definition?


Edit "Bürger" - Hinweis:
Beiträge, Gebühren und Steuern sind alles "(Geld-)Abgaben"
https://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe
Ist es nichts von alledem, könnte es sich noch um eine "Sonderabgabe" handeln.
Die Frage, ob es eine "Abgabe" sei, stellt sich so also nicht.
Egal aber, welche Art von Abgabe es ist, es bleibt dann noch die Frage, ob es eine zulässige Abgabe der jeweiligen Art ist... ;)
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: mullhorst am 11. Januar 2018, 08:52
Zitat
Egal aber, welche Art von Abgabe es ist, es bleibt dann noch die Frage, ob es eine zulässige Abgabe der jeweiligen Art ist..
Genau hier liegt das Problem.

§1 u 2 RBSTV wird Rundfunkbeitrag deklariert. Beitrag ist es jedoch nicht - Keine Beitragspflicht der Allgemeinheit - kein Vorteil - keine Gegenleistung

§2 Abs 3
Zitat
Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung
§ 44 AO Gesetzliche Grundlage - Wir befinden uns jetzt plötzlich im Steuerrecht

Eine Gebühr  ist eine öffentlich-rechtlich geregelte Geldleistung, die als Gegenleistung für die besondere Inanspruchnahme der Verwaltung erhoben wird  -  liegt ebenfalls nicht vor

Sonderabgaben dürfen nicht wie die Steuer zur Finanzierung allgemeiner Staatsausgaben herangezogen werden; das Nonaffektationsprinzip gilt nicht. Sonderabgaben sind Abgaben zur Finanzierung bes. Aufgaben, die nicht in den Haushaltsplänen erfasst sind - fällt also auch aus

Tja un Jezz ??   ;)
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: Shuzi am 11. Januar 2018, 18:04
[...]
Tja un Jezz ??   ;)

Tja, die Rundfunkabgabe scheint ein Fremdkörper in der Finanzverfassung des Grundgesetzes zu sein. So sieht das zumindest Dr. iur. utr. Frank Hennecke, Ministerialrat a.D. gemäß seiner Streitschrift "Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist" (ISBN 978-3-9817882-9-7).

Zitat
1.11. Die Rundfunkabgabe als unzulässige Zwangsabgabe

[...]
Das Abgabenaufkommen wird Öffentlich-Rechtlichen Anstalten zugeführt, deren Tätigkeit keiner öffentlichen Verantwortung und keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt. Ein Mitwirkungsrecht der Zwangsmitglieder besteht nicht. Die Rundfunkabgabe ist damit eine Zwangumlage eigener Art. Eine solche hat in der Finanzverfassung des Bundes und der Länder keinen Raum. Die Rundfunkabgabe ist ein einziger Fremdkörper in der gesamten Rechtsordnung.

Und ähnelt wohl am ehesten einer Realsteuer

Zitat
1.9. Die Rundfunkabgabe als unzulässige Realsteuer
   
[...]
Die Rundfunkabgabe ist nun aber in der Tat tatsächlich eine Steuer, und zwar eine Realsteuer. Die Rundfunkabgabe entspricht voll dem gängigen Verständnis einer Realsteuer als Objekt- oder Sachsteuer, die die persönlichen Umstände des Steuerpflichtigen unberücksichtigt lässt und eine Sache oder einen Sachbegriff zum Tatbestand der Besteuerung macht. Über die Grundsteuer und Gewerbesteuer als Realsteuern hinaus gibt es aber nach Art. 106 Abs. 6 GG keine weiteren Realsteuern; auch neue können nicht erfunden werden.
[...]


Edit "Bürger":
In diesem Thread hier bitte nicht weiter Einzelaspekte vertiefen. Zum Thema Steuer/Beitrag etc. gibt es bereits ausführliche Diskussionen im Forum. Bitte entsprechend geeignete Threads nutzen.
Bei besonderen Themen, die so noch nicht diskutiert wurden, ggf. eigenständigen, gut aufbereiteten neuen Thread mit aussagekräftigem Betreff eröffnen.
Hier bitte nur noch eng am eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
und im Wesentlichen die Verhandlung zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
Beitrag von: samson_braun am 02. Februar 2018, 08:03
Sodele, knapp 4 Wochen später immer noch kein Protokoll vom Gericht.  :police: