Diese Facebookseite ist keine offene Plattform für Diskussionen. Wir nutzen sie um unsere Sendungen zu bewerben. Über inhaltliche Kritik und Feedback zur o.g. Sendung freuen wir uns; die GEZ-Diskussion gehört hier nicht her. Bitte suchen Sie sich dafür eine andere Plattform.
Vielleicht könnte mal jemand Screenshots von der Diskussion auf der rbb-Facebook-Seite machen, damit man sehen kann, welche Kommentare schon wieder heimlich gelöscht wurde.
Sehr geehrter Herr,
die Begründung finden Sie auf unserer Facebookseite: Die Seite ist kein öffentliches Diskussionsforum, wir setzen dort die Themen, nehmen damit auch unser Hausrecht wahr. Wenn Sie eigene Themen setzen möchten, müssen Sie das bitte woanders tun. Sie haben am 28. November auf unserer Seite zum "GEZ-Boykott" aufgerufen. Das müssen und wollen wir nicht dulden. Sie haben am 3. Oktober zu einer Demonstration auf unserer Seite aufgerufen. Dies unter einem Post zur Serie der Bergdoktor. Sie sehen, wir hatten sehr viel Geduld mit Ihnen, Sie erst heute zu blockieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ullrich N.
stellv. Redaktionsleiter Programm begleitende Dienste
Sehr geehrter Herr,
die Begründung finden Sie auf unserer Facebookseite: Die Seite ist kein öffentliches Diskussionsforum, wir setzen dort die Themen, nehmen damit auch unser Hausrecht wahr.
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Und ich bin gesperrt worden, sofort Mail geschrieben und Antwort bekommen.
Sie sehen, wir hatten sehr viel Geduld mit Ihnen, Sie erst heute zu blockieren.
Die Seite ist kein öffentliches Diskussionsforum, wir setzen dort die Themen, nehmen damit auch unser Hausrecht wahr.
So allerseits, meine Programmbeschwerde wg. Verstoss gegen Par. 3 Abs. 1 RBB-Staatsvertrag ist eben per Post & Fax an die Intendantin gegangen. Fristsetzung 1 Monat, danach gehts an den Rundfunkrat.Hinweis: Der Rundfunkrat könnte mglw. nicht zuständig sein - dennoch kann man ihn damit konfrontieren.
Ist der Beschwerdeführer oder die Beschwerdeführerin mit der Sicht der Intendantin nicht einverstanden, kann er oder sie sich an den Rundfunkrat wenden, der die Beschwerde zunächst seinem Programmausschuss übermittelt.
Werden Sie aufgefordert (Intendantin RBB) mitzuteilen, wen Sie als ORDNER im Rahmen Ihrer virtuellen öffentlichen Versammlung in geschlossenen Räumen (2. Abschnitt des Versammlungsgesetzes, Versammlung in geschlossenen Räumen, §§ 5 - 13) zur virtuellen "Diskussionsrunde bei Fratzen..." bestimmt haben und darzulegen, woraus der betreffende "Ordner" seine verfassungsrechtliche Befugnis ableitete mich aus der öffentlichen virtuellen Versammlung in geschlossenen Räumen zu verweisen. Ich weise Sie vorsorglich auf die freiheitlich demokratische Grundordnung hin, der Sie gemäß der Präambel des RBB-Staatsvertrages verpflichtet sind. Dies gilt auch für die Meinungsvielfalt. Danach ......
20 Seiten später ....
Daraus muss ich Schlussfolgern, das Ihre öffentliche - rechtliche Rundfunkanstalt sich verfassungsfeindlich verhält.
Nee, sollte der Rundfunkrat sein:Notfalls beide "Gremien" - denn es bliebe ja die Frage, ob es sich dabei um eine klassische "Programmbeschwerde" handelt, oder nicht vielmehr um eine Beschwerde gegen das "institutionelle Auftreten"...
"Ist der Beschwerdeführer oder die Beschwerdeführerin mit der Sicht der Intendantin nicht einverstanden, kann er oder sie sich an den Rundfunkrat wenden, der die Beschwerde zunächst seinem Programmausschuss übermittelt."
RBB-Seite zur Programmbeschwerde.
rbb FernsehenDie Aussage scheint mir schon fast gerichtsverwertbar. Der RBB sagt über sich selbst er sei nicht öffentlich.
rbb Fernsehen Hallo M*** C***, Zensur wäre die Beeinflussung einer öffentlichen Diskussion. Wenn wir eine thematische Seite betreiben und unsere Themen zur Diskussion anbieten und Leute kommen, die meinen, sie müssten hier andere Themen diskutieren als unsere, besteht unsere Reaktion in der Wahrnehmung des Hausrechts. Dies hier ist kein öffentliches Forum. Sie können gern in Facebook oder wo immer Sie möchten Ihre Themen diskutieren. Aber bitte verwechseln Sie unsere Seite nicht mit einer öffentlichen Plattform.
Die Aussage scheint mir schon fast gerichtsverwertbar. Der RBB sagt über sich selbst er sei nicht öffentlich.
Ausnahmsweise(!) muß ich einen ÖRR-Sender in Schutz nehmen....mit dem großen Unterschied, dass das Forum ehrenamtlich betrieben wird, keine exzessive Ausbreitung im Netz betreibt und sich dies auch nicht zwangsweise finanzieren lässt.
Wenn (!) es sich, wie offenbar geschrieben, bei dem vom Facebook-Teilnehmer RBB erstellten RBB-Profilseite alleine um eine kontinuierliche Meinungsumfrage zu den von RBB publizierten Sendungen handelt bzw. handeln soll, sind alle damit nicht direkt in Zusammenhang stehenden Meinungen tatsächlich am Thema vorbei, also OT. Nun mag jeder für sich überlegen, wie OT bspw. hier im Forum behandelt wird.
Wir wiederholen es gerne noch einmal und verweisen auf die Netiquette, die auf unserer Seite nachzulesen sind. Wir nutzen die Facebookseite rbb Fernsehen für Programmwerbung.1. Kommentarfunktion wurde nicht abgeschaltet.
wir haben nie behauptet irgendwer dürfe seine Meinung nicht äußern - aber Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass jeder Ihre Meinung verbreiten muss, zum Beispiel auf dieser Seite.