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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Februar 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 11. Februar 2018, 19:38

Titel: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: ChrisLPZ am 11. Februar 2018, 19:38
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/a/aa/Mitteldeutsche_Zeitung_Logo.svg/640px-Mitteldeutsche_Zeitung_Logo.svg.png)
Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/a/aa/Mitteldeutsche_Zeitung_Logo.svg/640px-Mitteldeutsche_Zeitung_Logo.svg.png

Mitteldeutsche Zeitung, 11.02.2018

Rundfunkbeitrag
Er will zahlen - aber nicht so wie es der Beitragsservice gern hätte


Zitat
-    Ein Journalist zieht im Streit um seinen Rundfunkbeitrag vor den Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
-    Doch es geht ihm nicht um das System öffentlicher-rechtlicher Medienfinanzierung.
-    Nach eigenen Worten will er das Bargeld retten.

Kassel/Frankfurt - Norbert Häring will zahlen - allerdings nicht so wie es der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Medien gern hätte. Der 55-jährige Journalist und Autor aus Frankfurt am Main will seinen Rundfunkbeitrag bar begleichen. Dafür zieht er am Dienstag (13. Februar) vor den Verwaltungsgerichtshof in Kassel. (AZ 10 A 2929/16)

Seit 2015 streitet Häring für das Recht auf Barzahlung. Damals widerrief er seinen Bankeinzug für den Rundfunkbeitrag und berief sich auf das Bundesbankgesetz. Das besagt: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ […]
Zitat
„Es kann nicht sein, dass der Staat Geld herausgibt und dann sein eigenes Geld nicht annehmen will“
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.mz-web.de/panorama/rundfunkbeitrag-er-will-zahlen---aber-nicht-so-wie-es-der-beitragsservice-gern-haette-29659446 (https://www.mz-web.de/panorama/rundfunkbeitrag-er-will-zahlen---aber-nicht-so-wie-es-der-beitragsservice-gern-haette-29659446)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: drone am 11. Februar 2018, 19:47
Sehr schön! Wenn auch nur als reine, unkommentierte dpa-Meldung (...vielleicht aber auch besser so).

(Man darf gespannt sein, was JP bei Ippen daraus zu machen (nicht) weiß...)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: Profät Di Abolo am 11. Februar 2018, 21:45
Guten TagX!

Ahhh! Da iss er wieder der GEZ-Coin! Nicht zu verwechseln mit dem Bitcoin!

RICHTLINIE 2009/110/EG, link:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:267:0007:0017:de:PDF

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie, Link:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/114/1811495.pdf

Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG), Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/ZAG.pdf

ZAG! Weg mit dem GEZ-Coin!

"Staatfernes GEZ-Finanzministerium"? GEZ-E-Geld? Mexikanische Pilze gefressen?
Zeit das ihr GEZ-Fuzzis mal rechtlich in den Fernseher zurückgetreten werdet!

 :)


Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: pinguin am 11. Februar 2018, 22:31
Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG), Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/ZAG.pdf

Zitat
Das G wurde als Artikel 1 des G v. 17.7.2017 I 2446 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 15 Abs. 4 dieses G am 13.1.2018 in Kraft getreten. Die §§ 45 bis 52 sowie der § 55 treten gem. Art. 15 Abs. 1 dieses G 18 Monate nach dem Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts nach Artikel 98 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35; L 169 vom 28.6.2016, S. 18) in Kraft.
Zitat
§ 1
Begriffsbestimmungen

(1) Zahlungsdienstleister sind
1. 
Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen, ohne Zahlungsdienstleister im Sinne der Nummern 2
bis 5 zu sein (Zahlungsinstitute);

Zitat
§ 2
Ausnahmen; Verordnungsermächtigung

(1) Als Zahlungsdienste gelten nicht
1. 
Zahlungsvorgänge, die ohne zwischengeschaltete Stellen ausschließlich als unmittelbare Bargeldzahlung vom Zahler an den Zahlungsempfänger erfolgen

Da keine Bargeldzahlung vorliegt, ist der BS ein Zahlungsdienstleister.

Zitat
§ 10
Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung

(1) Wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen will, ohne Zahlungsdienstleister im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 zu sein, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt.

Eine Erlaubnis benötigt also jeder Zahlungsdienstleister, der nicht selbst ein Zahlungsinstitut ist.

Hat der BS die Erlaubnis der Bundesanstalt?

Dazu dann auch das Thema:

Zahlungsdienst - Zahlungsdienstleister (EU-Recht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22732.msg149114.html#msg149114

Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: Profät Di Abolo am 11. Februar 2018, 23:42
Ahhh! Herr Prof.EU Pinguin, gallische Grüße.

Der ist auch nicht schlecht:

Zitat
§ 2 Ausnahmen; Verordnungsermächtigung

Absatz 1:

10. 
Dienste, die auf Zahlungsinstrumenten beruhen, die
a) 
für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in den Geschäftsräumen des Emittenten oder innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit einem professionellen Emittenten eingesetzt werden können,

b) 
für den Erwerb eines sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungsspektrums eingesetzt werden können, oder

Absatz 2:
Übt ein Unternehmen eine Tätigkeit nach Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe a oder Buchstabe b aus und überschreitet der Gesamtwert der Zahlungsvorgänge der vorangegangenen zwölf Monate den Betrag von 1 Million Euro, hat es diese Tätigkeit der Bundesanstalt anzuzeigen und in einer Beschreibung der angebotenen Dienstleistung anzugeben, welche Ausnahme nach Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe a oder Buchstabe b in Anspruch genommen wird. Auf Grundlage dieser Anzeige entscheidet die Bundesanstalt, ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 10 Buchstabe a oder Buchstabe b vorliegen. Entspricht die Tätigkeit des Unternehmens nicht den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 10 Buchstabe a oder Buchstabe b, setzt die Bundesanstalt es hiervon in Kenntnis.

1 Millionen in 12 Monaten? Peanuts!!!! Wir reden von Milliarden!!!!!!!

Egal! Es besteht / bestand Anzeigepflicht für den BeitraXservus bei der Bundesanstalt!

ZAG!
BeitraXservus weGEZaubert!

GEZ-Coin 17,50 im Monat?
ZAG!
heimGEZahlt!

Abrakadabra simsalabim! Der BeitraXservus ist dahin!


 :)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: ChrisLPZ am 12. Februar 2018, 07:59
dpa-Meldung zudem erschienen in:

Hamburger Abendblatt
https://www.abendblatt.de/kultur-live/article213405031/Streit-um-das-Recht-auf-Barzahlung.html

Huffingtonpost
http://www.huffingtonpost.de/entry/gez-lehnt-bargeld-ab-jetzt-zieht-ein-journalist-deswegen-vor-gericht_de_5a7fff91e4b044b3821e3393
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: drboe am 12. Februar 2018, 09:00
@pinguin: ich bezweifle, dass der BS ein Zahlungsdienstleister im Sinne der zitierten Regeln ist. Er übernimmt nämlich keine entsprechenden Leistungen für Dritte, sondern ist ausschließlich mit dem Inkasso für die ihn tragenden LRA befasst. Der BS ist zudem ein juristisches Nichts. Ein Zahlungsdienstleister kann und muss aber ein Unternehmen sein, dass sich selbst vertreten kann.

In diesem Thread geht es zudem um Herrn Härings Einsatz für Bargeld am Beispiel des sogn. Rundfunkbeitrags, nicht um den vermeintlichen oder tatsächlichen Status des BS. Mit der Weigerung Bargeld anzunehmen hat der BS gar nichts zu tun. Diese "Regel" ist in den Satzungen der LRA verankert. Es ist den Politikern offenbar entgangen, dass sich ÖR-Rundfunkanstalten mit der Satzungsermächtigung zum "Ersatzgesetzgeber" aufschwingen, weil anders als zu GEZ Zeiten der sogn. RBStV jeden Bürger, nicht nur Gerätebesitzer betrifft. Dass eine behördliche Untergliederung eines Bundeslandes ein Bundesgesetz misachten will und Verwaltungsgerichte dies mit haarsträubenden Begründungen als zulässig zurecht biegen wollen, ist einer von vielen juristischen Skandalen rund um den ÖRR, der offenbar bei den VG sakrosankt ist.

M. Boettcher
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: ChrisLPZ am 12. Februar 2018, 11:27
(http://up.picr.de/26969482wn.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/26969482wn.png

Finanzmarktwelt.de, 12.02.2018

Gegen den Rundfunkbeitrag mit Guerilla-Taktik?
Ab morgen vor Gericht!


Zitat
Es haben sich schon unendlich viele Menschen am Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) die Zähne ausgebissen. Mit der plumpen Argumentation, dass man ARD & ZDF ja gar nicht schaue, komme man nicht weiter. Der Rundfunkbeitrag ist zu zahlen, fertig aus. Das ist geltende Rechtsprechung. Ändern könnten das nur die zuständigen Ministerpräsidenten der Bundesländer, die gemeinsam über den Rundfunkbeitrag und desse Höhe entscheiden. Aber von denen ist keine Meinungsänderung zu erwarten.

Also könnte man die Milch sauer machen? Mit einer Art Guerilla-Taktik versuchen die Gebühreneintreibung von ARD & ZDF komplizierter zu gestalten? Natürlich wollen wir an dieser Stelle als treue Staatsbürger nicht dazu aufrufen den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen. Zahlungspflicht ist Zahlungspflicht! Hierzulande kommt man ja sogar ins Gefängnis, wenn man sich weigert Fernsehen zu bezahlen, dass man gar nicht konsumieren möchte. Selbst wenn man keinen Fernseher besitzt, muss man trotzdem ins Gefängnis, wenn man die Zahlung verweigert – denn die Zahlungspflicht ist an die Wohnung gebunden! […]

Welch ein Wahnsinn! Aber gut. Was bleibt noch übrig? Zahlreiche Bürger haben immer wieder versucht ihren Rundfunkbeitrag in bar zu bezahlen. […]

Weiterlesen auf:
https://finanzmarktwelt.de/gegen-den-rundfunkbeitrag-mit-guerilla-taktik-dieser-kniff-wird-morgen-vor-gericht-verhandelt-80972/ (https://finanzmarktwelt.de/gegen-den-rundfunkbeitrag-mit-guerilla-taktik-dieser-kniff-wird-morgen-vor-gericht-verhandelt-80972/)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: Housebrot am 12. Februar 2018, 11:29
@pinguin: ich bezweifle, dass der BS ein Zahlungsdienstleister im Sinne der zitierten Regeln ist. Er übernimmt nämlich keine entsprechenden Leistungen für Dritte, sondern ist ausschließlich mit dem Inkasso für die ihn tragenden LRA befasst. Der BS ist zudem ein juristisches Nichts. Ein Zahlungsdienstleister kann und muss aber ein Unternehmen sein, dass sich selbst vertreten kann.

Nur weil sich ein "Etwas" als "nicht rechtsfähig" bezeichnet, muss es nicht so sein.

Ein Ladendieb kann ja auch behaupten, dass er keine Straftat begeht, nur weil er Ware ohne zu bezahlen mit nach Hause nimmt. Der Straftatbestand des Dienstahls dürfte dennoch erfüllt sein, auch wenn gerichtlich darüber nicht entschieden wurde.

Helau
Adonis
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: GEiZ ist geil am 12. Februar 2018, 11:46
Maßgeblich für die "Nichteigenschaft Zahlungsdienstleister" ist nicht die Rechtsfähigkeit, sondern daß der Belästigungsservice angeblich ein Teil der Rundfunkanstalt ist und somit nicht für Dritte handelt.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: drone am 12. Februar 2018, 13:05
Gegen den Rundfunkbeitrag mit Guerilla-Taktik? Ab morgen vor Gericht!

Mein Bekannter F. hat mir gerade mitgeteilt, dass er die dortige Kommentarfunktion (ohne weitere, nervige Anmeldung) nutzen durfte... :-)
https://finanzmarktwelt.de/gegen-den-rundfunkbeitrag-mit-guerilla-taktik-dieser-kniff-wird-morgen-vor-gericht-verhandelt-80972/#comment-41236 (https://finanzmarktwelt.de/gegen-den-rundfunkbeitrag-mit-guerilla-taktik-dieser-kniff-wird-morgen-vor-gericht-verhandelt-80972/#comment-41236)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: Besucher am 12. Februar 2018, 13:18
Den Gedanken könnte man durchaus mal aufnehmen...
Nur weil sich ein "Etwas" als "nicht rechtsfähig" bezeichnet, muss es nicht so sein....
...auch wenn man auf den ersten Blick der Auffassung vom doc zuneigen würde:

@pinguin: ich bezweifle, dass der BS ein Zahlungsdienstleister im Sinne der zitierten Regeln ist. Er übernimmt nämlich keine entsprechenden Leistungen für Dritte, sondern ist ausschließlich mit dem Inkasso für die ihn tragenden LRA befasst. Der BS ist zudem ein juristisches Nichts. Ein Zahlungsdienstleister kann und muss aber ein Unternehmen sein, dass sich selbst vertreten kann.

Einem fiktiven Besucher fallen folgende Fragen ein (er möchte bzgl der ersteren aber den Herrschaften vom Etablissement keinen Traffic bescheren & fragt bzgl. 1 deshalb hypothetisch):

1. Haben die hochwohledlen Herrschaften vom sogenannten Beitragsservice nicht doch entgegen ihrer Selbstbeschreibung als "nicht rechtsfähig"  trotzdem eine USt-ID angegeben? Spräche eine solche in dem Fall nicht dafür, dass dieses "nicht rechtsfähig" auch wieder nur ein fauler Taschenspielertrick ist? Was wäre dann in praxi relevanter - die Selbstbeschreibung, oder die Tatsachen (vgl. Doc Sprißler im entsprechenden Verfahren aus 2015  in Bezug auf die Selbstbeschreibung des SWR als Unternehmen, seine in keiner Weise Behördencharakter aufweisenden Strukturen und seine dennoch gleichzeitige Erhebung des Anspruchs auf Behördenstatus, wenn es den Herrschaften in den Kram passte)?

Dazu auch:

2. Aus Berlin speziell - so meint sich der fiktive Besucher jedenfalls zu erinnern - waren doch in Bezug auf die Vollstreckbarkeit als vom vermeintlichen Schuldner unwirksam / nichtig eingestufte Vollstreckungsersuchen mehrfach gerichtliche Einlassungen dergestalt zu hören, diese bezögen - ungeachtet des (infolge nicht rechtswirksamer Ermächtigung) nicht vorliegenden Behördenstatus der die jeweiligen Vollstreckungsersuchen abfassenden Stelle - ihre Rechtskraft schlicht aus deren öffentlich / praktisch dokumentiertem Willen, als "Behörde" zu handeln. Und auch der sogenannte "Beitragsservice" wird ja wie berichtet immer wieder gerichtlich als zu amtlichem Handeln befugte Stelle ausgegeben? Wie sieht es da mit dem Gegensatz von Selbstbeschreibung und vorfindbaren, entgegenstehenden Tatsachen aus?

3. Man erinnere sich an die netten "Bescheide" - Widerspruch, Festsetzung und was immer sonst - vom "Etablissement", die vor 2 - 3 Jahren hier häufig Gegenstand der Betrrachtung waren, wo sich ja jeweils ein- bzw. zwei ein-und dieselben Mitarbeiter des Etablissements gleichzeitig als Mitarbeiter von gleich 16 Rundfunkanstalten ausgegeben hatten? Könnten sich die von @Adonis aufgeworfene Fragestellung betr. von dieser Seite Anhaltspunkte ergeben?

Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: drboe am 12. Februar 2018, 16:34
Ich muss mich wohl doch einmal selbst zitieren:

...  ich bezweifle, dass der BS ein Zahlungsdienstleister im Sinne der zitierten Regeln ist. Er übernimmt nämlich keine entsprechenden Leistungen für Dritte, sondern ist ausschließlich mit dem Inkasso für die ihn tragenden LRA befasst.

Erst zusätzlich weise ich dann noch darauf hin, dass der BS nicht rechtsfähig ist. Es ist m. E. nicht sinnvoll sich auf diesen Nebenaspekt zu konzentrieren. Zumal es um dies Thema gar nicht geht, sondern um den Streit um Bargeld und die Pflicht dieses anzunehmen. Herr Häring kämpft auch nicht gegen den BS, der ist gar nicht involviert, sein Prozessgegner ist der Hessische Rundfunk. Und er kämpft gegen die Ignoranz der VG, die behaupten, der Gesetzgeber habe es versäumt die Befreiung des ÖRR von der Barzahlungspflicht zu beschließen. Wir kennen kein Richterrecht, es sei denn das BVerfG legt Regeln fest, z. B. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein untergeordnetes VG in einem Kaff namens Frankfurt a. M.  setzt jedenfalls nicht Bundesrecht außer Kraft.
Herrn Häring geht es vor allem darum, dass weltweit versucht wird Bargeld durch Buchgeld zu ersetzten, und dass die Reihe der Befürworter der Abschaffung illustre Namen aufweist, z. B. Bill Gates, diese Interessen haben, die sicher nicht identisch sind mit den ahnungslosen Zeitgenossen, die meinen, nur weil sie EC oder Kreditkarte nutzen, wäre Bargeld für sie nicht von Wert. Mit der hier vor allem vertretenen Gegnerschaft zur Rundfunkfinanzierung hat es Herr Häring m. W. überhaupt nicht. Im Gegenteil hat er "Beiträge" für den HR nicht-rückholbar durch Hinterlegung gezahlt. Der HR hat den Nerv, weigert sich das Geld abzuholen und verlangt dies ernstlich ein zweites Mal. Und die Krönung sind die ignoranten Richter am VG FFm mit abenteuerlichen Formulierungen zum Bundesbankgesetz.

M. Boettcher
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: drone am 12. Februar 2018, 17:47
[...] Im Gegenteil hat er [Norbert Häring] "Beiträge" für den HR nicht-rückholbar durch Hinterlegung gezahlt. Der HR hat den Nerv, weigert sich das Geld abzuholen und verlangt dies ernstlich ein zweites Mal. Und die Krönung sind die ignoranten Richter am VG FFm mit abenteuerlichen Formulierungen zum Bundesbankgesetz.

Eine bessere Gelegenheit für den HR und vor allem die VGsbarkeit, sich derart selbst "vorzuführen", wird's in nächster Zeit wohl kaum noch 'mal geben. Ist schon einmalig... ;-)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: drboe am 13. Februar 2018, 18:31
13.02.2018

(http://spiegel.media/uploads/Logos/LogosNEU/partnerlogo_heise_205x100.jpg)
Quelle:  http://spiegel.media/uploads/Logos/LogosNEU/partnerlogo_heise_205x100.jpg

Rundfunkbeitrag: Richter sehen kein Recht auf Barzahlung

Zitat
Bürger haben keinen Anspruch, Rundfunkbeiträge bar zu bezahlen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Dienstag entschieden und die Klage des Frankfurter Journalisten und Autors Norbert Häring abgelehnt. Der Hessische Rundfunk als Gläubiger sei nicht verpflichtet, Barzahlung zu akzeptieren, erklärten die Richter. Sie bestätigten damit ein Urteil aus erster Instanz. Der VGH ließ aber ausdrücklich den Gang zum Bundesverwaltungsgericht zu.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rundfunkbeitrag-Richter-sehen-kein-Recht-auf-Barzahlung-3967944.html

M. Boettcher
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: René am 13. Februar 2018, 18:40
Einerseits durch Zwang und dann noch denen das Bankkonto öffnen, damit sie sich ungeniert ein Leben lang bedienen können. Das muss ein Ende finden!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: drone am 13. Februar 2018, 19:30
Aus dem obigen heise-Artikel:
Zitat
Die Vertreter des Hessischen Rundfunks betonten vor Gericht, dass es bundesweit bereits zehn Urteile in ähnlichen Fällen gebe. Alle seien zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgefallen [1]. Es sei zweifelhaft, ob das Bundesbankgesetz wirklich eine[n] Verbindung zu diesem Fall habe.

Welches rechtsstaatliche Verständnis erlaubt es denn dem HR, hier an einer "Verbindung" zu zweifeln? Und wie groß ist die Entfernung zu dem sauerstoffarmen Planeten, auf dem sich der HR da gemütlich niederzulassen gedenkt?

[1] Verstehe, die "Menge" macht's... - um Recht geht's schon lang' nicht mehr.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: drone am 13. Februar 2018, 19:43
Dazu höchstpersönlich:

Blog von Norbert Häring, 13.02.2018
Bargeldklage geht zum Bundesverwaltungsgericht
Zitat
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat heute in mündlicher Verhandlung unsere Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt verworfen. Die hessischen Verwaltungsrichter der zweiten Instanz urteilten, daraus dass das Bundebankgesetz Euro-Bargeld zum "alleinigen gesetzlichen Zahlungsmittel" macht, folge keine Pflicht für hoheitliche Stellen, dieses anzunehmen. Trotzdem ist das Urteil ein Erfolg.

Der Gerichtshof lies nämlich Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu, was aus verschiedenen Gründen sehr wichtig ist. Nun kann die Rechtsfrage von einem höchsten deutschen Bundesgericht geklärt werden, worum es mir von Anfang an ging. Mein Verfahren zielt ja nicht vor allem auf den Hessischen Rundfunk sondern auf diesen nur als Teil der gesamten öffentlichen Verwaltung, die immer mehr dazu übergeht, das eigene Geld des Staates nicht mehr zu akzeptieren.

Die Entscheidung auf oberster Bundesebene ist wichtig, denn es gibt ein Gesetz, das die einheitliche Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte der fünf Instanzenzüge sicherstellen soll. [...]

Die ausführliche Begründung des Verwaltungsgerichtshofs steht noch aus. [...]

weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/949-verwaltungsgerichtshof (http://norberthaering.de/de/27-german/news/949-verwaltungsgerichtshof)


(...jetzt wird' aber höchste Zeit, nochmal Gesetzestexte zu studieren, liebes BVerwG. Und denkt dran, dass ihr bei Fragen zum EU-Recht auch nicht "vergesst", entsprechende Fragen an die dort Zuständigen zu richten, ja?)

Siehe dazu auch:
GERICHTSTERMIN Verhandlg. Hess. VGH, 13.2.18, Barzahlung d. Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26106.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26106.0)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: tokiomotel am 13. Februar 2018, 21:30
Geht es dem Häring tatsächlich nur um die Durchsetzung seiner gewünschten Barzahlung?
Warum muss er ausgerechnet beim Rundfunkbeitrag dieses Exempel statuieren, wenn er diesen doch "angeblich" zahlen will? Dann wäre es doch schnurzpiepegal wie er das tut, Prinzip hin und Prinzip her.
Macht er bei all seinen anderen zumeist nur noch bargeldlos möglichen Zahlungsverpflichtungen denn auch solch einen Affentanz?
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: drone am 13. Februar 2018, 21:50
Geht es dem Häring tatsächlich nur um die Durchsetzung seiner gewünschten Barzahlung? [...]
Das ließe sich hier auf direktem Wege in Erfahrung bringen:
Norbert Häring - Abo und Kontakt
http://norberthaering.de/de/abo-und-kontakt (http://norberthaering.de/de/abo-und-kontakt)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: drboe am 13. Februar 2018, 22:04
1. Es bereitet keine Probleme, die Motive von Herrn Häring zu prüfen. Man lese diese einfach auf seiner Webseite nach. Man kann dort u. a. lesen, dass er den sogn. Rundfunkbeitrag sogar bezahlt hat, durch Hinterlegung beim Amtsgericht nämlich. Dieses Geld kann er nicht zurückfordern! Der HR weigert sich aber, das Geld abzuholen und verlangt ernsthaft den bereits beglichenen Betrag ein zweites Mal.

2. Hat Herr Häring ein Buch geschrieben, in dem er vor der Abschaffung des Bargelds und den Folgen warnt. Zu diesen Folgen gehört nicht nur die Transparenz selbst winziger Zahlungen, z. B. für Brötchen oder Zeitungen, sondern auch die Erpressbarkeit der Bankkunden, denen man die Gebühren in bislang unbekannte Höhen schrauben kann. Auch kann mit einem Federstrich ein großer Teil des Geldes verschwinden. Wer glaubt, das ginge nicht und würde man nie machen: Das ist schon gegangen und wurde gemacht, in Zypern nämlich hat man die Kunden der Banken als deren Gläubiger betrachtet und sie an den Kosten der Bankenrettung beteiligt, indem man sich an deren Konten bediente.

Man sollte zudem bedenken, dass nicht etwa die Landesregierungen den bargeldlosen Verkehr in ein Gesetz geschrieben haben, sondern die LRA in ihre Satzungen. Dass eine (beinahe) Landesbehörde Bundesrecht missachten kann, glaubt vermutlich nicht einmal der VGH in Kassel. So doch, sollten die ihre Posten räumen und echte Juristen ran lassen. Offenbar traut sich niemand bei den VG gegen den Rundfunk entscheiden. Sehr, sehr schwaches Bild, welches zeigt, dass die Verwaltungsgerichtbarkeit in Deutschland sich selbst erledigt hat.

M. Boettcher
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: TVFranz am 13. Februar 2018, 22:05
Norbert Häring´s Bemühungen als "Affentanz" abzutun, entbehrt so ziemlich jeder Wertschätzung.
Norbert Häring ist Bargeldverfechter und gegen den Rundfunk-Zwangsbeitrag.
Was liegt da näher, als eine Klageschrift zu verfassen, in der das Eine das andere zum Thema macht?
So wie der Staatsfunk Bürger entmündigt, manipuliert, verdummt und kaltstellt, so sorgt die scheibchenweise Abschaffung des Bargeldes für einen transparenten, hampelmännischen Michel.

Norbert Häring schätze ich sehr. Er ist ein unermüdlicher Grundrechte-Verteidiger.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: azdb-opfer am 13. Februar 2018, 23:10
Geht es dem Häring tatsächlich nur um die Durchsetzung seiner gewünschten Barzahlung? [...]

Wir sollten über jeden Mitstreiter froh sein, der das Zwangssystem auch auf anderen Wegen bekämpft.

Auf dem "Standardweg" (Klage gegen den Beitragsbescheid) mit den bereits bekannten Argumenten kann unser Gegner den RBStV (noch) leicht verteidigen, alle Textbausteine sind dafür bereits geschrieben.

Vielleicht ist eine Guerillataktik sogar erfolgreicher. Wenn über ungewöhnliche Klagestrategien gegen den RBStV (z.B. die Bargeldklage) in der freien Presse berichtet wird, ist das Gratiswerbung für die Widerstandsbewegung.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: 118AO am 14. Februar 2018, 08:11
Mit Verlaub: Die von Herrn Häring befürchtete, und von den LRA´s bereits praktizierte, Bargeldabschaffung ist ein weitaus größerer Eingriff in die Grundrechte als der Rundfunkbeitrag. Die Suchbegriffe "Bargeld UND Negativzins" liefert dazu einiges an Lektüre. Von Guerillataktik kann da keine Rede sein.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: samson_braun am 14. Februar 2018, 08:31
Liebe Mitstreiter - dies war ja auch mein erster Ansatz.
Was Hamburg davon denkt, könnt ihr in meinem "Urteil"* nachlesen.

Was so manchem nicht bewusst ist: Wenn das Bargeld geht, seid ihr alle durch die Bank weg absolut gläserne Menschen.  Dann kann der Staat alles nachvollziehen was ihr kauft und besitzt. Dann ist nix mehr mit Silbermünzen oder Goldbarren kaufen, ohne dass der Fiskus davon weiß. Stille Reserven aufbauen ist dann vorbei.

Somit ist bei der nächsten Währungsreform - und die kommt gewiss - nix mehr mit Eigentum oder sonstigen. Dann ist alles weg. Ihr solltet euch mit diesem Thema mal ein wenig beschäftigen. Und wenn jetzt wieder kommt, dass sowas in Deutschland undenkbar ist, dann mal folgender Artikel:
https://de.wikipedia.org/wiki/Goldverbot (https://de.wikipedia.org/wiki/Goldverbot)
ist zwar Wikipedia aber bietet doch mal einen ersten Ansatz.
Bei dem was, da auf europäischer Ebene passiert, ist es nur eine Frage der Zeit bis zum nächsten Knall.


Edit DumbTV:
* Siehe:
Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23007.msg165456.html#msg165456
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: alexparty am 14. Februar 2018, 15:00
Ich kann nicht ansatzweise nachvollziehen, was von den Richtern an dem Wort "uneingeschränkt" nicht zu verstehen ist.
Wenn man etwas, was uneingeschränkt ist, nicht akzeptiert, dann ist es eingeschränkt.
Zumal ist das Gesetz ein Bundesgesetz und der xyz-staatsvertrag ein Landesgesetz.
Die Anwendung regelt ebenso eindeutig Art. 31 GG "Bundesrecht bricht Landesrecht."

Ich habe meinen berechtigten Frust über den Rechtsbruch bis jetzt bei 2 Fraktionen und 3 Politikern abgelassen.
Weitere folgen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: pinguin am 14. Februar 2018, 15:14
Die Anwendung regelt ebenso eindeutig Art. 31 GG "Bundesrecht bricht Landesrecht."
Siehe auch BVerfG 2 BvN 1/95, welches im Forum schon thematisiert worden ist.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: MMichael am 14. Februar 2018, 16:19
Er will zahlen - aber 

Ich glaube, er will nicht zahlen, aber er will und kann sich als Journalist (und selbständiger Unternehmer) den Schufaeintrag etc. eben nicht leisten.
So wie viele Verweigerer, die dann eben doch zahlen, bevor das Konto gesperrt ist.

Der ist echt gut!
alle durch die Bank weg absolut gläserne Menschen
Der ist sehr gut! ;)

Danke Norbert Häring!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: drboe am 14. Februar 2018, 16:59
Ich glaube, er will nicht zahlen, aber er will und kann sich als Journalist (und selbständiger Unternehmer) den Schufaeintrag etc. eben nicht leisten.

Glauben ist eine gewisse Zuversicht dessen, was man nicht weiß! (Martin Luther)

Das ist keine Glaubensfrage, weil man es nachlesen kann. Zum Beispiel unter
http://norberthaering.de/de/27-german/news/526-hinterlegung-rundfunkbeitrag

Zitat
Deshalb habe ich die zweite Möglichkeit genutzt und das Geld bei einem Amtsgericht hinterlegt. Es kann irgendein Amtsgericht sein. Ich bin zum Amtsgericht Frankfurt. Lustiger Weise steht dort an der Gerichtskasse ein Schild, dass EC-Karten nicht akzeptiert werden. Nur Bares ist Wahres.

Ich konnte den Rechtspfleger überzeugen, dass der Gläubiger in Annahmeverzug ist, was mir einen nachvollziehbaren Grund zur Hinterlegung gibt. Dazu musste ich ihm den Festsetzungsbescheid mit der Vollstreckungsandrohung zeigen, sowie einen Nachweis, dass ich Barzahlung angeboten habe und der Gläubiger dieses nicht angenommen hat.
 ...
Als Anlagen übergab ich den Festsetzungsbescheid und ein Schreiben des Hessischen Rundfunk, indem er das angebotene Bargeld ablehnt. Der Verzicht auf Rücknahme bedeutet, dass ich nicht zum Amtsgericht gehen kann und sagen, ich hätte es mir anders überlegt, ich hätte mein Geld gern wieder. Das ist wichtig.

Eine Kopie des Hinterlegungsbescheids des Amtsgerichts schickte ich dann an den Hessischen Rundfunk, mit folgendem Schreiben:

„Freigabeerklärung zur Zahlung Amtsgericht Frankfurt am Main (Aktennummer) nebst Aufforderung zur Vollstreckungsunterlassung und vorsorglichen Hinweises auf die §§ 767, 945 ZPO ...

Beim Handelsbaltt kann  man nachlesen (http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/altersvorsorge-sparen/mit-bargeld-rundfunkbeitrag-bezahlen-beitragsservice-reagiert-auf-handelsblatt-experiment/11903228.html):

Zitat
Eine öffentliche Stelle wie die Einrichtung, die Beiträge für ARD und ZDF einsammelt, dürfte Bargeld dem Gesetz nach eigentlich nicht ablehnen. Die neue Argumentation lautet, dass die Vorschrift nicht ausschließe, „dass in klar abgegrenzten Bereichen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die Möglichkeit zur Barzahlung mittels Banknoten begrenzt wird.“
Währungsrechtler Helmut Siekmann von der Universität Frankfurt wendet dagegen ein: „Die Länder haben nicht die Zuständigkeit, die Verwendung von gesetzlichen Zahlungsmitteln einzuschränken.“ Es gehöre zum Wesen des gesetzlichen Zahlungsmittels, dass es zur Begleichung von öffentlichen Abgaben verwendet werden kann.

In seinem Buch "Die Abschaffung des Bargelds und die Folgen: Der Weg in die totale Kontrolle" erläutert N. Häring, wie weltweit von Politikern, Bankern, Notenbanker und interessierten Milliardären an der Abschaffung des Bargeld gearbeitet wird, vorgeblich im Kampf gegen Terrorismus und Steuerhinterziehung. Doch das ist eine Lüge. Solange Bargeld und nur Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel ist, darf, soll und kann elektronisches Geld (Buchgeld, Giralgeld) sowie der elektronische Zahlungsverkehr (mittels App, Online-Banking, Kreditkarte, Debitkarte) niemals die Oberhand gewinnen. Es gibt schon heute reichlich Probleme mit der Geldschöpfung durch Giralgeld. Geld, das die Banken quasi aus dem Nichts erzeugen. Banken erschaffen das Geld und lenken die Finanzströme nach ihren Bedürfnissen. Ergänzend dazu noch der Hinweis auf das Buch "Wer regiert das Geld?: Banken, Demokratie und Täuschung" von Paul Schreyer. Die Bücher gibt es als Taschenbuch für 10 bzw. 18 Euro und auch elektronisch.

Ich bin kein Bargeldfanatiker, habe eine Kreditkarte, - mein Arbeitgeber zahlte die Auslagen früher immer recht spät, - zahle auch mit EC-Karte. Aber Beträge unter 40-50 Euro zahle ich in der Regel bar, Kleinstbeträge z. B. beim Bäcker sowieso. Das letzte Kfz, welches ich gebraucht kaufte, habe ich mit einigen 500 Euro Scheinen bezahlt. Auch im Gebrauchtwagenhandel ist Bargeld eben Trumpf. Künftig müsste ich bei vergleichbaren Geschäften schon das 2,5 fache an Scheinen auf den Tisch zählen, weil man die 500er abschafft. Don Corleone und <aktuelle Terrorgruppe der USA einsetzen> lachen sich schlapp bei dem Versuch. Die richtigen Verbrecher und Terroristen kontrollieren längst Banken. Ohne Bargeld aber sind wir nicht nur noch mehr kontrollierbar als eh schon, wir machen uns erpressbar und noch abhängiger.

M. Boettcher
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: PersonX am 17. Februar 2018, 00:32
Die Bargeldabschaffung muss, um akzeptiert zu werden, immer noch das älteste Gewerbe überwinden oder wie würden zukünftig diese Dienste anonym, unkompliziert und ohne Nachverfolgbarkeit bezahlt? Der Widerstand aus dieser Richtung müsste auf den Prüfstand, vielleicht ist das ja noch nicht richtig bewusst - untergegangen zwischen der "leichten Unterhaltung". Anderenfalls bekommt das Wort "Transparenz" eine völlig neue Bedeutung.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte
Beitrag von: MMichael am 28. März 2018, 11:03
zur Info ;)
Zitat
Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht im Rechtsstreit mit dem Hessischen Rundfunk um Barzahlung des Rundfunkbeitrags ist eingereicht, ein Aktenzeichen wurde festgelegt. Es lautet BVerwG 6 C.18.
Quelle: http://norberthaering.de/de/gez-bargeldprozess