1. Es bereitet keine Probleme, die Motive von Herrn Häring zu prüfen. Man lese diese einfach auf seiner Webseite nach. Man kann dort u. a. lesen, dass er den sogn. Rundfunkbeitrag sogar bezahlt hat, durch Hinterlegung beim Amtsgericht nämlich. Dieses Geld kann er nicht zurückfordern! Der HR weigert sich aber, das Geld abzuholen und verlangt ernsthaft den bereits beglichenen Betrag ein zweites Mal.
2. Hat Herr Häring ein Buch geschrieben, in dem er vor der Abschaffung des Bargelds und den Folgen warnt. Zu diesen Folgen gehört nicht nur die Transparenz selbst winziger Zahlungen, z. B. für Brötchen oder Zeitungen, sondern auch die Erpressbarkeit der Bankkunden, denen man die Gebühren in bislang unbekannte Höhen schrauben kann. Auch kann mit einem Federstrich ein großer Teil des Geldes verschwinden. Wer glaubt, das ginge nicht und würde man nie machen: Das ist schon gegangen und wurde gemacht, in Zypern nämlich hat man die Kunden der Banken als deren Gläubiger betrachtet und sie an den Kosten der Bankenrettung beteiligt, indem man sich an deren Konten bediente.
Man sollte zudem bedenken, dass nicht etwa die Landesregierungen den bargeldlosen Verkehr in ein Gesetz geschrieben haben, sondern die LRA in ihre Satzungen. Dass eine (beinahe) Landesbehörde Bundesrecht missachten kann, glaubt vermutlich nicht einmal der VGH in Kassel. So doch, sollten die ihre Posten räumen und echte Juristen ran lassen. Offenbar traut sich niemand bei den VG gegen den Rundfunk entscheiden. Sehr, sehr schwaches Bild, welches zeigt, dass die Verwaltungsgerichtbarkeit in Deutschland sich selbst erledigt hat.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.