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Autor Thema: Berliner Senatskanzlei lehnt Petition für Informationsfreiheit ab  (Gelesen 7625 mal)

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@TVfrei

Gute Frage, oft diskutiert. Im Grundgesetz steht davon strenggenommen nichts.

Es wird aber wie folgt argumentiert:
Zitat
GG Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Um die Freiheit der Berichterstattung durch den Rundfunk zu gewährleisten, sind die  Länder laut Bundesverfassungsgericht verpflichtet, einen freien Rundfunk per Staatsvertrag zu subventionieren und damit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu protegieren. Zur Begründung heißt es in den Urteilen regelmäßig, dass die Privatwirtschaft anders als im Fall der Presse in Sachen Rundfunk nicht in der Lage ist, flächendeckende freie und unabhängige Berichterstattung zu gewährleisten.

Ich sehe es jedoch wie du, dass Arktikel 5,1 das heutige acht Milliarden teure Zwangsfernsehsystem mit über 60 Fernsehsendern unter keinen Umständen rechtfertigt.

Bezüglich der Berliner Petition sind erstmal keine weiteren Schritte meinerseits geplant. Neue Aktionen sind jedoch in Vorbereitung :-)



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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Nachtrag:

Zitat
[...] und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten [...]

das ist natürlich argumentativ für das Bundesverfassungsgericht der zweite wichtige Satz. Man könnte es allgemein als Informationsfreiheit verstehen, es wird aber so ausgelegt, dass die Länder durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Informationsfreiheit sicherstellen müssen.


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